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Prof. Dr. Helmut Hanisch

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3Doch worin besteht der spezifische kirchliche Bildungsauftragevangelischer Schulen? Um Antworten auf diese Frage zu erhalten, istes lohnend, nach der Entstehung und Begründung evangelischerSchulen zu fragen. Dabei werden wir zunächst auf das Schulwesen zurZeit der Reformation verwiesen.Martin Luther war es, der immer wieder darauf aufmerksam machte,dass angesichts der herrschenden schulischen Misere seiner Zeitchristliche Schulen zu gründen seien. Im Vordergrund stand bei ihmdas Anliegen, dass – geleitet von dem Gedanken der allgemeinenPriesterschaft aller Gläubigen – alle die Heilige Schrift als Grundlagedes christlichen Glaubens kennen sollten. In seiner Schrift „An denchristlichen Adel deutscher Nation“ fordert er, dass jederChristenmensch im Alter von neun oder zehn Jahren „Kenntnis desganzen heiligen Evangeliums“ haben sollte mit der Begründung, dassalles verderben müsse, was sich nicht „ohn Unterlaß“ mit Gottes Wortbefasst. 1Warum das Evangelium im Zentrum der Bildung zu stehen hat, ergibtsich – wie oben angedeutet – aus dem Evangelium selbst. Um das Heilzu erwerben und zur rechten Lebensführung zu gelangen, sind nachLuther der Glaube an Jesus Christus und die Weisungenunverzichtbar, die er seinen Nachfolgerinnen und Nachfolgernaufgetragen hat. Um diese Ziele zu erreichen, war es die Überzeugungdes Reformators, dass möglichst alle Menschen lesen und schreibenkönnen sollten, um sich mit der Heiligen Schrift befassen zu können.Daher war es geboten, christliche Schulen zu gründen.Neben diesen grundsätzlichen theologischen Überlegungen ist fürLuther der in christlichen Schulen wahrgenommene kirchlicheBildungsauftrag unverzichtbar für den Erhalt der Kirche. Wörtlichheißt es dazu bei ihm in einer seinen Tischreden:„Wenn Schulen zunehmen, so stehets wohl, und die Kirche bleibtrechtschaffen ... junge Schüler und Studenten sind der Kirchen Samenund Quellen. Wenn wir nun tot sind, wo wären andere, so an unsereStelle träten, wenn nicht Schulen wären? Um der Kirche willen muß1Martin Schreiner: Im Spielraum der Freiheit, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht1996, S. 32

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