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Die Sicht der Dateninhaber und Konsortien - Bundesanzeiger Verlag

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SIEF – Kooperation – Konsortium (2)• Konsortium:Üblicherweise > 20 Teilnehmer, hauptamtl. Person (Manager) nötig, Abstimmungsregeln/Vertragnötig, unterschiedl. Rechtsformen möglich:- Innenkonsortium: weniger Verwaltungsaufwand- Außenkonsortium: eigene externe Rechtsgesellschaft (Steuerrechtlich relevant),einfacher für die Kostenkompensation, da die Gesellschaft das übernimmt (teurer)- Empfehlung: 2 Gruppen einrichten:- „Technical Committee“ (wenige Fachleute erstellen das Dossier)- „ Steering Committee“Vorteil: geringere Arbeitskosten, schneller, weniger Abstimmung nötig- Am besten auf vorhandene, bewährte Verträge zurückgreifen- Mitregistranten frühzeitig informieren, wie das Dossier aussehen wird, wer wasmacht etc.-> für 2013 weniger wahrscheinlich (außer bei Stoffgruppen: Flavor, Fragrance…)BDI - B<strong>und</strong>esanzeiger 2/2012 Volker J. Soballa Seite | 6

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