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Verzeichnis der Voraussetzungen für die ... - VFS Global

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<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Visumgebührenbefreiung(Russiche Staatsangehörige)Wer Nachweis ExpressGebührEhepartner (einschließlich Partner einer eingetragenenEine Geburts-/Heiratsurkunde, Kopie des Passes (EU Visakodex Art. 16 VI and § 46 I 2Lebenspartnerschaft)AufenthV)Freideutscher Staatsangehöriger, Eltern deutscher Min<strong>der</strong>jährigerKin<strong>der</strong> unter 6 Jahren (EU visa codex Art. 16 IV lit. a) Zu zahlenFür enge Verwandte - Ehepartner, Kin<strong>der</strong> (einschließlichEine Einladung des engen Verwandten in Form einer formlosen Einladung o<strong>der</strong> einer Zu zahlenAdoptivkin<strong>der</strong>), Eltern (einschließlich Vormunde), Großeltern und Verpflichtungserklärung, sowie Kopien des Verwandtschaftsnachweises wie Heirats-Enkelkin<strong>der</strong> - von Staatsangehörigen <strong>der</strong> Europäischen Union und /Geburtsurkunde, des Passes und ggf. des Aufenthaltstitels.<strong>der</strong> Russischen Fö<strong>der</strong>ation, <strong>die</strong> im Gebiet eines Mitgliedstaates Bitte beachten Sie, dass <strong>die</strong> Einladung immer durch den engen Verwandtenrechtmäßig wohnhaft sindausgesprochen werden muss – <strong>die</strong>s gilt auch dann, wenn eineVerpflichtungserklärung von einer an<strong>der</strong>en Person abgegeben wurde.(VEA Art. 6 III lit. a)Mitglie<strong>der</strong> offizieller Delegationen Eine offizielle Einladung (VFA Art. 6 III lit. b) FreiMitglie<strong>der</strong> nationaler und regionaler Regierungen und Parlamente, Eine Arbeitsbescheinigung (VFA Art. 6 III lit. c) Zu zahlenvon Verfassungsgerichten und Obersten GerichtenSchüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, Eine Schulbescheinigung, Stu<strong>die</strong>nbescheinigung bzw. eine entsprechende Zu zahlen<strong>die</strong> zu Stu<strong>die</strong>n- o<strong>der</strong> Ausbildungszwecken einreisen wollen.Einladung o<strong>der</strong> Immatrikulationsbescheinigung <strong>der</strong> gastgebendenUniversität, Akademie, des gastgebenden Instituts o<strong>der</strong> Schul- o<strong>der</strong>Studentenkarten o<strong>der</strong> Bescheinigungen über <strong>die</strong> zu belegenden Kurse(VFA Art. 6 III lit. d)Stipendiaten - höchstens 90 Tage Eine von einer staatlichen o<strong>der</strong> staatlich finanzierten Universität o<strong>der</strong> von Freieinem <strong>der</strong>artigen Forschungsinstitut in Deutschland erteilte Stipen<strong>die</strong>nzusage(EU visa codex Art. 16 VI and § 52 V AufenthV)Behin<strong>der</strong>te und ggf. ihre Begleitperson Ein Behin<strong>der</strong>tenausweis (VFA Art. 6 III lit. e) FreiEine entsprechende Einladung des nationalen Sportverbands o<strong>der</strong> desTeilnehmer an internationalen Jugendsportveranstaltungen und ihreZu zahlenBegleitpersonen nationalen Olympischen Komitees (VFA Art. 6 III lit. g)An wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten Eine entsprechende Einladung (VFA Art. 6 III lit. h) Zu zahlenBeteiligte, darunter Teilnehmer an Hochschul- und an<strong>der</strong>enAustauschprogrammenTeilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Eine entsprechende Einladung des Verwaltungsvorstands/Bürgermeisters Zu zahlen<strong>der</strong> Gastgeberstadt, in <strong>der</strong> das Partnerstadtprogramm stattfindetPartnerstädtenInnerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft zum Zwecke <strong>der</strong> Durchführungwissenschaftlicher Forschung reisende Forscher laut Definition <strong>der</strong>Empfehlung 2005/761/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 28. September 2005 - höchstens 90 TageBegleitende Ehepartner und (min<strong>der</strong>jährige und unverheiratete)Kin<strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong> von Organisationen zur Durchführung von(VFA Art. 6 III lit. i)Eine von einer staatlichen o<strong>der</strong> staatlich finanzierten Universität o<strong>der</strong> voneinem <strong>der</strong>artigen Forschungsinstitut in Deutschland erteilte Einladung(EU visa codex Art. 16 IV lit. c)Zu zahlenFrei


Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen und schweren(VFA Art. 6 III lit. f.)UnglücksfällenMitglie<strong>der</strong> humanitärer Organisationen (NRO) zur DurchführungFreivon Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen und schwerenUnglücksfällen(VFA Art. 6 III lit. f.)Messeaussteller mit dem eigenen Stand Ausstellerausweis und <strong>die</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Bezahlung Zu zahlen09-DEZ-2013

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