13.07.2015 Aufrufe

AUGUST 2005 - Gesamtausschuss Baden

AUGUST 2005 - Gesamtausschuss Baden

AUGUST 2005 - Gesamtausschuss Baden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zumindest bis September abzuwarten, ob nicht für das Land ein neuer TVöD kommt, der dann in den wesentlichenTeilen von uns übernommen werden könnte. So war die Lage bis vor einigen Wochen.Nunmehr haben die Vertreter der Landeskirchen in der Kirchenkonferenz, das sind in der Regel Bischöfe undGeschäftsführende Oberkirchenräte mit monatlichen Einkünften zwischen 6.500 € und 8.000 €, beschlossen, dieArbeitsrechtsreferenten der Landeskirchen aufzufordern, einen eigenen kirchlichen Tarifvorschlag zu machen, derunter dem bisherigen Ergebnis des TVöD für den Bund und für die Gemeinden liegen soll. Der Vorschlag liegt nun vor.Er wurde bereits im Vorwort in seinen Extremen kommentiert. Inhalt: Im wesentlichen soll das Entgeltsystem desöffentlichen Dienstes übernommen werden, allerdings um 5 % gekürzt, die untersten Entgeltgruppen sollen allerdingsgegenüber dem TVöD noch einmal um 20 % gekürzt werden. Es soll nur ein einheitliches Weihnachtsgeld von 60 %geben, die Arbeitszeit soll 39 Stunden betragen, aber als Bonbon soll für jedes kindergeldberechtigte Kind einZuschuss von 40 € verteilt werden. Dieses Bonbon wurde gewährt, damit es auch Regelungen gibt, „die aus der Sichtder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv empfunden werden“.Was heißt dies nun für den Bereich der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong>?Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong> wird sich gleich im September mit diesemVorschlag der EKD zu beschäftigen haben. Mit diesen Eckpunkten des EKD-Kirchenamtes werden allerdings auchEckpunkte der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission <strong>Baden</strong> auf dem Tisch liegen. UnsereEckpunkte sehen eine Übernahme des TVöD in der für die Kommunen geltenden Fassung mit speziellen kirchlichenErgänzungen, wie Familienzuschlägen u.ä. vor. Es wird dann in <strong>Baden</strong> auszuhandeln sein, was gilt. Es ist nicht auszuschließen,dass die Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong> den von der EKD vorgeschlagenen Weg nicht gehen wird, um dieVergleichbarkeit mit den Beschäftigten beim Land <strong>Baden</strong>-Württemberg wieder herzustellen, also den TVöD entwederin der Fassung für die Gemeinden oder in der Fassung für das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg anzuwenden. Ob wir dann indem einen oder anderen Fall von diesem Tarifwerk abweichen werden (z.B. Familienzuschlag stattLeistungskomponente), das werden die sicherlich schwierigen Verhandlungen ergeben.Und was gilt für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD?Hier haben sich Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter darauf geeinigt, zunächst die Mantelbestimmungen(Arbeitsbedingungen) nicht anzugehen, sondern nur eine neue Entgeltordnung zu entwickeln. Diese ist auch schonweitgehend in einem Unterausschuss erarbeitet worden: Es soll 14 Entgeltgruppen geben. Die Zuweisung zu denEntgeltgruppen soll nicht nach Berufen, sondern nach der Tätigkeit erfolgen.Der Arbeitgeberverband VdDD und selbst der Präsident des Diakonischen Werkes lassen nun durch die Presseveröffentlichen, dass die Verhandlungen schon so weit gediehen seien, dass mit einer neuen Vergütungsordnung fürdie Diakonie bereits im Herbst dieses Jahres zu rechnen sei. Nur, diese taktisch gestreuten Behauptungen sindhalbwahr: Es wurde zwar eine neue Entgelttabelle entwickelt und es wurden Tätigkeiten den jeweiligen Entgeltgruppenzugewiesen. Nur: Welche Beträge in der Entgelttabelle stehen sollen, darüber hat man sich noch nicht geeinigt. Derwesentliche Teil der Entgeltverhandlung wird also jetzt erst begonnen. Denn schließlich interessiert es dieKrankenschwester nicht so sehr, in welcher Entgeltgruppen sie eingruppiert ist, es interessiert sie aber sehr wohl, inwie hoch das Entgelt ist, das sie erhalten soll. Und darüber wird – wie bereits erwähnt – erst angefangen zuverhandeln.Die geschürte Hoffnung, bis Ende Oktober könnte man die ganze Vergütungsfrage für die AVR geklärt haben, entbehrteiner realistischen Grundlage. Es ist nicht vorstellbar, dass die Dienstgeber in der ARK großzügige Entgelte verteilenwollen, schließlich hat der Geschäftsführer des wortführenden Arbeitgeberverbandes VdDD klar verkündet, dass man„marktgerechte“ Vergütungen, sprich geringere Vergütungen als diejenigen des TVöD haben wolle. Wir erwarten abervon unseren Dienstnehmervertretern, dass sie die von ihren Vertretern gemachte Zusage einhalten, das Entgelt-Niveau des TVöD nicht zu unterschreiten. Sie sehen, der eigentlich spannende Teil der Verhandlungen kommt erstnoch. Und so lange gilt die AVR in der bisherigen Form weiter.26.07.<strong>2005</strong> Walter Berroth

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!