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Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden

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<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Das nennt ihr gerecht?<br />

Kirche und Diakonie geht anders!<br />

1


2<br />

Aus dem Inhalt<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Vorwort S. 3<br />

Meine Meinung: Von Wolfgang Lindenmaier S. 4<br />

Brennpunkt: Die Scheinheiligen - oder: 30 Jahre Dritter Weg S. 5<br />

Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes <strong>Baden</strong> S. 12<br />

Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst in die AR-M S. 14<br />

Neue Entgeltordnung für Mitarbeiter/innen im Sozial- und Erziehungsdienst S. 15<br />

Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV S. 19<br />

Das Beschäftigtendatenschutzgesetz S. 21<br />

Die Arbeitsgruppen des <strong>Gesamtausschuss</strong> stellen sich vor S. 24<br />

Häufig benutzte Abkürzungen S. 26<br />

Übersicht der Schulungsangebote für MitarbeitervertreterInnen S. 28<br />

Adressen <strong>Gesamtausschuss</strong>, ARK Mitglieder, Mitglieder im Schulungsteam S. 30<br />

Impressum S. 31<br />

www.ga-baden.de


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Neu präsentieren wir euch unseren <strong>Rundbrief</strong>,<br />

nun als gebundenes Heft und mit geändertem<br />

Layout. Neu auch die Anzahl der Exemplare,<br />

die ihr erhaltet. Jedes MAV Mitglied<br />

soll künftig sein persönliches Exemplar erhalten.<br />

Sollte die Anzahl der Exemplare nicht der<br />

Anzahl eurer MAV Mitglieder entsprechen, bitten<br />

wir um kurze Rückmeldung an die Geschäftsstelle.<br />

Neu sind auch viele MAVler! In den meisten<br />

Betrieben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

ihre neue Vertretung gewählt. Ich beglückwünsche<br />

alle neu bzw. wiedergewählten<br />

Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter zur<br />

erfolgreichen Kandidatur und wünsche viel<br />

Erfolg bei der Arbeit!<br />

Wir spüren die vielen „Neuen“ durch vermehrte<br />

Nachfragen und einen riesigen Ansturm auf<br />

unsere MAV Grundschulungen. Auf diesen<br />

erfreulichen Umstand haben wir mit zusätzlichen<br />

Terminen reagiert.<br />

Neu ist zudem das Führungsteam im <strong>Gesamtausschuss</strong>.<br />

Seit 15. Mai kümmert sich ein<br />

fünfköpfiger Vorstand um die Geschäftsführung:<br />

Gabi Hamm als stellvertretende Vorsitzende<br />

und Ulrike Kutzner vertreten den Bereich<br />

Verfasste Kirche. Uwe Vogt als zweiter<br />

Stellvertreter und Andreas Schächtele sind für<br />

den Bereich der Diakonie zuständig. Zusammen<br />

mit mir als Vorsitzenden bilden wir den<br />

Vorwort<br />

geschäftsführenden Vorstand.<br />

Neu erleben wir die Qualität, mit der die Auseinandersetzung<br />

um die Arbeitsrechtsetzung<br />

in der Diakonie geführt wird - „Dritter Weg versus<br />

Tarifverträge“ ist der Titel dieses Dramas.<br />

Im Juni hat die diakonische Konferenz eine<br />

neue Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

der Evangelischen Kirche in Deutschland<br />

(ARK DW EKD) beschlossen.<br />

Die diakonische Konferenz hat mit der Veränderung<br />

dieser Ordnung sichergestellt, dass auf<br />

der Arbeitnehmerbank auf jeden Fall irgendjemand<br />

sitzt, egal ob eine Legitimation durch<br />

Beschäftigte gegeben ist oder nicht. Durch<br />

eine Eingabe der Badischen- und Sächsischen<br />

Landeskirchen wurden darüber hinaus<br />

die meisten Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften<br />

der Mitarbeitervertretungen,<br />

schlicht und einfach bis 2014 von der Mitwirkung<br />

in der ARK DW EKD ausgeschlossen.<br />

Diese hatten sich im Vorfeld kritisch gegen<br />

das Verfahren des Dritten Wegs und die strukturelle<br />

Unausgeglichenheit geäußert. Diese<br />

willkürliche Sanktionierung schließt auch den<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> aus.<br />

Es wurde außerdem sichergestellt, dass –<br />

auch ohne Anwesenheit der ArbeitnehmervertreterInnen<br />

– mit einfacher Mehrheit der<br />

Arbeitgeber Beschlüsse gefasst werden können.<br />

Ein Gesetzentwurf zur Regelung der<br />

Rechtsverhältnisse der Diakonie Beschäftigten<br />

soll – durch Ausschluss von Streik und Aussperrung<br />

und Regelungen zur Sicherstellung<br />

der Beschlussfassung in der ARK DW EKD<br />

auch ohne Arbeitnehmerbeteiligung – die<br />

„Zukunft“ des Dritten Wegs zementieren. Dieses<br />

neue Gesetz soll im November von der<br />

Synode der EKD beschlossen werden.<br />

Trauriges Fazit – Die Diakonische Konferenz<br />

missbraucht ihre zweifelhafte „Sonderstellung“<br />

unter aktiver Beteiligung des Arbeitgeberverbandes<br />

der diakonischen Dienstgeber (VdDD).<br />

Denn sie verändert Gesetz und Ordnung zur<br />

Sicherung ihrer Wettbewerbsvorteile nach ihrem<br />

Gusto!<br />

3


4<br />

Dies ist das Top-Thema dieses<br />

<strong>Rundbrief</strong>es. Auf den folgenden<br />

Seiten haben wir einen<br />

sehr detaillierten Artikel nebst<br />

Vorwort aus den neuesten Mitteilungen<br />

der AGMAV Württemberg<br />

minimal verändert<br />

übernommen. Es lohnt sich<br />

diesen Artikel in Ruhe durchzulesen.<br />

Wenn in diesem Artikel<br />

von AGMAVen die Rede ist,<br />

sind gleichzeitig auch die Gesamtausschüsse<br />

gemeint.<br />

Das Original kann auf der Internetseite unserer<br />

Kollegen heruntergeladen werden.<br />

www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de<br />

Herzlichen Dank an dieser Stelle für die Unterstützung<br />

aus Württemberg. Die verstärkte Kooperation<br />

zwischen der AGMAV Württemberg<br />

und dem <strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> findet nicht<br />

nur im Bereich Öffentlichkeitsarbeit statt. In<br />

regelmäßigen Treffen tauschen wir uns über<br />

die wichtigsten aktuellen Themen und allgemeine<br />

Erfahrungen aus. Wie unterschiedlich<br />

die Arbeitsbedingungen unserer beiden Gre-<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Wichtige Termine im Herbst!!<br />

24. Sep 2010 Neuwahl <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

Es werden 6 Mitglieder für die Diakonie und 6 Mitglieder für<br />

die Verfasste Kirche gewählt<br />

Nov 2010 Neubesetzung der Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission (ARK) <strong>Baden</strong><br />

Der <strong>Gesamtausschuss</strong> entsendet 5 Mitglieder und 2 Stellvertreter<br />

Informationsveranstaltungen zum Tarifvertrag Sozial und<br />

Erziehungsdienst Termine Seite 17.<br />

mien sind, wird im Artikel zur MVG Novellierung<br />

deutlich.<br />

Die verstärkte Zusammenarbeit trägt auch<br />

dem Umstand Rechnung, dass die Diakonischen<br />

Werke der Württembergischen und der<br />

Badischen Landeskirche verstärkt zusammenarbeiten.<br />

Mit der Gründung der Diakonie <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

gGmbH fördern sie gemeinsam:<br />

„…die Vernetzung der diakonischen Arbeit<br />

und Vertretung gemeinsamer sozialpolitischer<br />

Positionen auf Landesebene…“*. Auch<br />

eine verstärkt gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />

soll unter dem Dach der Gesellschaft<br />

stattfinden.<br />

„In der Diakonie in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg sind mehr als 65.000<br />

Mitarbeitende in 5.000 Einrichtungen<br />

und Diensten beschäftigt. Dazu kommen<br />

rund 60.000 Ehrenamtliche. Damit<br />

gehört die Diakonie zu den größten<br />

Arbeitgebern im Land. Mehr als<br />

400.000 Menschen werden von der<br />

Diakonie beraten, begleitet und betreut<br />

oder wohnen in diakonischen<br />

Einrichtungen.“*<br />

*(entnommen www.diakonie-baden.de/<br />

aktuelles)<br />

Lasst uns auch auf der Seite der ArbeitnehmerInnen<br />

zusammenstehen<br />

und für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen<br />

einstehen!<br />

Daniel Wenk<br />

Vorsitzender <strong>Gesamtausschuss</strong>


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Nun ist es also soweit: Die Diakonische Konferenz<br />

hat sich entschieden. Es gibt eine neue<br />

Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

des Diakonischen Werks der EKD.<br />

Die in der Diakonischen Konferenz vertretenen<br />

Arbeitgebervertreter haben sich gerächt: Die<br />

AGMAVen, die sich in einer Presseerklärung<br />

gegen Bettelei als Rechtssetzung ausgesprochen<br />

hatten, dürfen nicht mehr mitmachen!<br />

Bis 2014 sind diese Arbeitnehmervertreter von<br />

der Wahl zur Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

ausgeschlossen. Stattdessen hat man zwei so<br />

genannte Gewerkschaften als neue Bündnis-<br />

oder besser als Sozialpartner gefunden. Der<br />

VKM, die Gewerkschaft von Kirchengnaden,<br />

und der Marburger Bund, die Gewerkschaft<br />

der leitenden Oberärzte, verkörpern jetzt die<br />

Vertreter der Dienstgemeinschaft.<br />

Die Scheinheiligkeit der Diakoniefürsten ist<br />

kaum noch zu überbieten. Während in Bielefeld<br />

Herr Gebhardt (Vorstand des Johanneswerk)<br />

empört darauf hinweist, dass man Gott<br />

nicht bestreiken kann, sitzt er in Zukunft zufrieden<br />

mit dem Marburger Bund in der Kommission<br />

und erhöht die Gehälter der Leistungsträger<br />

auf Kosten der Putzfrauen. Er sitzt mit den<br />

Vertretern der Organisation am Tisch, die ihre<br />

Mitglieder am Diakonieklinikum in Stuttgart<br />

zum Streik aufgerufen hat.<br />

Natürlich sind nur die Mitarbeitervertreter der<br />

AGMAVen von der Wahl zur Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission ausgeschlossen. Die braven<br />

VDDD-hörigen Arbeitgeber aus Württemberg<br />

und <strong>Baden</strong> dürfen natürlich weiterhin ihre Sitze<br />

Meine Meinung<br />

in dieser paritätisch besetzten Kommission<br />

einnehmen.<br />

„Gott kann nicht bestreikt werden“, diese Aussage<br />

ist sicher richtig; aber diejenigen, die sich<br />

zu den Besitzern der Diakonie erklären, sind<br />

nicht Gott.<br />

Mit dieser Neuordnung haben die diakonischen<br />

Arbeitgeber endgültig alle demokratischen<br />

Grundsätze in der Führung diakonischer<br />

Sozialunternehmen verlassen und sich<br />

auf einen vorlutherischen Herr-im-Haus-<br />

Standpunkt versteift.<br />

Vermutlich müssen die bösen Arbeitnehmervertreter<br />

erst einen Ablassbrief kaufen, bevor<br />

sie wieder von ihren Kolleginnen gewählt werden<br />

dürfen.<br />

Damit ich nicht missverstanden werde: Die<br />

Haltung der AGMAVen zu der bestehenden<br />

Kommission ist richtig. Wenn die Arbeitgeber<br />

die Kommission dazu missbrauchen, um die<br />

Marktmacht der Unternehmen zu stärken,<br />

dann können wir uns daran im Interesse unserer<br />

Kolleginnen und Kollegen nicht beteiligen.<br />

Es wurde mir vorgeworfen, ich würde die diakonischen<br />

Einrichtungen verunglimpfen, weil<br />

ich sie im Interview des FOCUS mit Schlecker<br />

verglichen habe. Ich bitte die Kolleginnen von<br />

Schlecker um Entschuldigung. Sie haben in<br />

der Zwischenzeit einen Tarifvertrag erkämpft!<br />

Wir haben noch nicht einmal begonnen, uns<br />

gegen die Missachtung der Arbeitgeber ernsthaft<br />

zu wehren. Nach der Entscheidung der<br />

diakonischen Konferenz kann die Forderung<br />

nur noch heißen: Tarifverträge in der Diakonie<br />

erkämpfen und nicht schenken lassen.<br />

Euer<br />

5


6<br />

Es geschah beim letzten Stadtfest.<br />

Ein Taschendieb trieb sich zwischen den Verkaufsständen<br />

herum, rempelte mal da einen<br />

Menschen an, stolperte dort scheinbar ungeschickt<br />

über ein Hindernis. Geschickt und gerissen<br />

bewegte er sich in der Menge, seine<br />

Beute war gut: Uhren, Geldbörsen, Armbänder<br />

wechselten unbemerkt und ungewollt den Besitzer.<br />

Fast übermütig zog er einem jungen Mann den<br />

Geldbeutel aus der Hosentasche. Aber irgendetwas<br />

ging schief, der Mann bemerkte den<br />

Diebstahl, bevor der Dieb sich in der Menge<br />

unsichtbar machen konnte. Er rannte dem<br />

Dieb nach und versuchte ihn festzuhalten.<br />

Aber es verschlug ihm die Sprache, denn der<br />

Dieb wandte sich um und rief: „Der da hat<br />

mich bestohlen, haltet ihn fest.“ Er zeigte mit<br />

dem Finger auf sein<br />

Opfer. Die Umstehenden<br />

drehten sich<br />

zum Bestohlenen<br />

um. Bedrohlich gingen<br />

sie auf den<br />

Mann zu, niemand<br />

hörte auf seine Erklärungen,<br />

immer<br />

dichter wurde der<br />

Ring um ihn, die<br />

Menschen griffen<br />

nach ihm. Der Dieb<br />

schrie immer noch:<br />

„Haltet den bösen<br />

Dieb.“ Der Bestohlene<br />

versuchte in seiner<br />

Angst zu fliehen,<br />

aber es war zu spät,<br />

er wurde auf den<br />

Boden geworfen, die<br />

Menschen traten mit Füssen nach ihm. Irgendjemand<br />

rief die Polizei. Erst auf der Polizeiwache<br />

durfte er telefonieren und es dauerte noch<br />

Stunden, bis ein Anwalt seine Freilassung<br />

durchsetzte. Aber auch nachdem er frei war<br />

kümmerte sich niemand um den wirklichen<br />

Dieb. Der Mann bekam weder sein Geld zurück,<br />

noch wurde der Dieb gefasst. Stattdes-<br />

Die Scheinheiligen<br />

oder:<br />

30 Jahre Dritter Weg<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Warum das Jahr 2010 kein Jubeljahr für die kirchliche Form der Arbeitsrechtssetzung<br />

wird<br />

Wie war das mit dem Nadelöhr???<br />

sen wurde er immer wieder gefragt, wo er<br />

denn so schnell und geschickt seine Beute<br />

versteckt hätte.<br />

Dichtung und Wahrheit<br />

Diese Geschichte ist tatsächlich geschehen<br />

und sie ist immer noch nicht beendet. Dies ist<br />

die Geschichte der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

des Diakonischen Werkes der Evangelischen<br />

Kirche in Deutschland (AK DW<br />

EKD).<br />

Die Mitarbeitervertreter in der Kommission haben<br />

sich in dem Glauben an eine einigermaßen<br />

gerechte Arbeitsrechtssetzung acht lange<br />

Jahre auf die Arbeit in der Kommission eingelassen.<br />

Sie haben acht lange Jahre mitgearbeitet<br />

an der völligen Veränderung der Bundes<br />

- AVR. Sie sind auf die Wünsche der Arbeitgeber<br />

eingegangen. Gegen<br />

die Stimme der AG-<br />

MAV Württemberg wurde<br />

die Veränderung der<br />

AVR durchgesetzt.<br />

Als es dann aber darum<br />

ging, die Vergütungen<br />

zu erhöhen, da war<br />

Schluss mit der kreativen<br />

Arbeit. Nach fast<br />

fünf Jahren sollte es<br />

auch für die Mitarbeitenden<br />

mit AVR DW<br />

EKD-Verträgen erstmals<br />

eine Gehaltserhöhung<br />

geben. Die Arbeitgeberseite<br />

weigerte<br />

sich, auch nur annä-<br />

hernd die Vergütung<br />

des öffentlichen Dienstes<br />

zu zahlen. Es galt plötzlich wieder: Über<br />

Gehaltserhöhung spricht man nicht, die Menschen<br />

sollen doch dankbar sein, dass sie Arbeit<br />

haben.<br />

Die Mitarbeitervertreter, die bis vor kurzem<br />

noch so überzeugt in der AK mitgearbeitet haben,<br />

waren über die Missachtung entsetzt und<br />

enttäuscht. Sie waren mit einem klaren Auftrag


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

in die AK entsandt worden. Der Auftrag lautete,<br />

keine Lohnabsenkungen und keine Arbeitszeitverlängerung<br />

zuzulassen. Mitarbeitende<br />

der Diakonie, so der Auftrag, sollten nicht zu<br />

Billiglöhnen arbeiten müssen. Bei der Arbeitszeit<br />

ist die Auftragserfüllung gelungen, beim<br />

Einkommen nicht. Während Fachkräfte annähernd<br />

dasselbe Gehalt wie vor der Änderung<br />

der AVR bekamen, mussten Hilfskräfte deutliche<br />

Absenkungen hinnehmen.<br />

Mehrere Verhandlungsrunden und die erste<br />

Runde des zweistufigen Schlichtungsverfahrens<br />

waren erfolglos. Die Arbeitgeber legten<br />

kein auch nur annähernd akzeptables Angebot<br />

vor.<br />

Dass es dann doch noch zu einem Kompromiss<br />

kam, war nicht der Kompromissbereitschaft<br />

der Arbeitgeber<br />

oder gar der Einsicht in die Notwendigkeit<br />

einer Gehaltserhöhung<br />

zu verdanken.<br />

Die Situation der Krankenhäuser<br />

führte zu einem Umdenken. Es<br />

musste noch im Jahr 2009 eine<br />

Tarifsteigerung verhandelt werden,<br />

wenn sie in die Refinanzierung<br />

der Krankenhäuser einfließen<br />

sollte. Dies und die zunehmenden<br />

Schwierigkeiten Fachpersonal<br />

für die Krankenhäuser zu<br />

finden, waren Gründe für eine Tarifeinigung.<br />

Allerdings lag auch<br />

dieser Abschluss deutlich unter<br />

dem Niveau des öffentlichen<br />

Dienstes. Nur dort, wo es gar<br />

nicht ging, wurde der branchenübliche Tarif<br />

übernommen.<br />

Das war die Situation Ende 2009. Die Mitarbeitervertreter<br />

mussten erkennen, dass sich<br />

nichts geändert hatte. Solange die Arbeitnehmervertreter<br />

nützlich waren, wurden sie hofiert,<br />

durften sie ein bisschen Tarifverhandler<br />

spielen. Sobald es um das Realeinkommen,<br />

um GELD ging, da waren sie im Weg.<br />

Natürlich gab es in dieser Phase auch Überlegungen<br />

wie es weitergehen sollte. Die Arbeitnehmervertreter<br />

kamen in ihren Beratungen zu<br />

dem Ergebnis, dass eine Arbeitsrechtssetzung<br />

mit einer dermaßen hohen strukturellen Unterlegenheit<br />

der Arbeitnehmerseite nicht möglich<br />

ist. In dem kleinen Ort Springe in Niedersachsen<br />

wurde im April eine Erklärung durch die<br />

Mehrheit der in der Kommission vertretenen<br />

AGMAVen mit folgendem Inhalt verabschiedet:<br />

Die Haltung der Diakonischen Arbeitgeber<br />

und des Diakonischen Werkes der EKD lassen<br />

eine weitere Mitarbeit in der Kommission nicht<br />

mehr zu.<br />

Streikaufruf der Gewerkschaft<br />

Gleichzeitig rief die Gewerkschaft ver.di ihre<br />

Mitglieder zu Arbeitskämpfen auf. Ver.di hatte<br />

den Arbeitgeberverband der Diakonie, den<br />

Verband Diakonischer Dienstgeber Deutschlands<br />

(VDDD), aufgefordert, unverzüglich Tarifverhandlungen<br />

aufzunehmen. Der VDDD<br />

verweigert dieses Ansinnen jedoch schon seit<br />

Arbeitsniederlegung auch in der Kirche erlaubt!<br />

Kirchengestühl im Kloster Kirchberg um 1748<br />

Jahren. So war es auch diesmal keine Überraschung,<br />

dass der VDDD die Aufnahme von<br />

Verhandlungen ablehnte. Konsequenterweise<br />

rief die Gewerkschaft danach zum Arbeitskampf<br />

auf.<br />

Auch in der Diakoniestadt Bielefeld kam es zu<br />

kleineren Streiks und in dieser von diakonischen<br />

Einrichtungen beherrschten Stadt traute<br />

sich das Johanneswerk Bielefeld gegen ver.di<br />

zu klagen. Es war nicht verwunderlich, dass<br />

die Haltung der diakonischen Arbeitgeber in<br />

Bielefeld gehört wird. So kam es zum erwarteten<br />

Ergebnis in der ersten Instanz. Der Streik<br />

wurde für unzulässig erklärt. Dieses Urteil der<br />

ersten Instanz wurde von den Arbeitgebern<br />

sofort benutzt. „Gott darf nicht bestreikt werden“,<br />

so die Losung der Arbeitgeber. Das Jo-<br />

7


8<br />

hanneswerk ist aber nicht Gott, sondern nur<br />

ein weltlicher Arbeitgeber.<br />

Das ist die Vorgeschichte zur folgenden undemokratischen<br />

Aktion der Diakonischen Konferenz.<br />

Sondersitzung der<br />

Diakonischen Konferenz<br />

Die diakonischen Arbeitgeber riefen, wie in der<br />

Geschichte am Anfang dieses Artikels, „haltet<br />

den Dieb“ und die Mitglieder der diakonischen<br />

Konferenz reagierten wie die Passanten in unserer<br />

Geschichte, sie glauben dem Dieb und<br />

bedrohen den Bestohlenen.<br />

Strukturen:<br />

Das Diakonische Werk der EKD (DW EKD) wird vom<br />

hauptamtlichen Vorstand geleitet. Derzeitiger Vorstandsvorsitzender<br />

Pfarrer K.D. Kottnik, ehemals Vorstandsvorsitzender<br />

der Diakonie-Stetten.<br />

Aufgabe: Beschlüsse der Diakonischen Konferenz umzusetzen.<br />

Diakonische Konferenz<br />

Oberstes Organ der Diakonie. Beschließt Grundsätze der<br />

diakonischen Arbeit in Deutschland.<br />

Derzeit 93 gewählte Mitglieder, dazu personengebundene<br />

Stellvertreter sowie weitere 7 Personen mit beratender<br />

Stimme.<br />

Laufende Amtszeit von 2005 - 2012<br />

Der Diakonische Rat ist Aufsichtsgremium der Diakonischen<br />

Konferenz, jedoch sind die Ratsmitglieder zugleich<br />

Mitglieder der Diak.Konferenz. Neuer Ratsvorsitzender ist<br />

seit Juni 2010 Frank O. July, Landesbischof Württemberg.<br />

Diakonisches Werk der Landeskirche <strong>Baden</strong><br />

Wie andere Landeskirchen hat auch <strong>Baden</strong> ein eigenes,<br />

lokales, Diakonisches Werk.<br />

Die schwierigen Verhandlungen, die Streikaktionen<br />

der Gewerkschaft ver.di und die Weigerung<br />

der AGMAVen sich unter diesen Bedingungen<br />

weiter an der AK DW EKD zu beteiligen,<br />

waren Anlass zu einer Sondersitzung der<br />

Diakonischen Konferenz Mitte Juni. Ursprünglich<br />

war die Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission der einzige Anlass<br />

für diese Sondersitzung. Auf Grund des<br />

Rücktritts von Frau Käßmann stand auch noch<br />

die Wahl eines Vorsitzenden des Diakoni-<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

schen Rats an.<br />

Der Vorstand des Diakonischen Werks legte<br />

den Mitgliedern der Konferenz je einen Antrag<br />

zur Änderung der Geschäftsordnung und zur<br />

Änderung der Wahlordnung vor:<br />

Wenn eine Seite nicht mit der erforderlichen<br />

Anzahl der Delegierten erscheint, so gelten die<br />

Anträge auf der Tagesordnung als genehmigt.<br />

In der Wahlordnung müssen die eingeladenen<br />

Vertreter bei der Kommissionswahl zusichern,<br />

dass sie an der Wahlhandlung teilnehmen.<br />

Mit diesen beiden Maßnahmen soll verhindert<br />

werden, dass sich die Mitglieder der Kommission<br />

durch Fernbleiben von den Sitzungen zur<br />

Wehr setzen.<br />

Die Bösen dürfen<br />

nicht rein<br />

Aber dieser Antrag war den Konferenzteilnehmern<br />

aus Sachsen und <strong>Baden</strong><br />

nicht streng genug. Ihrer Meinung nach<br />

müssen die „bösen“ AGMAVen bestraft<br />

und benannt werden. Sie stellten den<br />

Erweiterungsantrag, dass alle AGMA-<br />

Ven, welche die Erklärung von Springe<br />

unterschrieben haben, nicht mehr als<br />

Sozialpartner benannt werden dürfen.<br />

Man kann nun sagen, diese AGMAVen<br />

haben sich dafür entschieden, dass sie<br />

nicht mehr an der Rechtssetzung auf<br />

dem 3. Weg teilnehmen wollen. Sie<br />

haben sich dafür entschieden, einen<br />

bestehenden Beschluss umzusetzen.<br />

Also kein Grund zur Aufregung.<br />

Es geht nicht darum, die Erklärung von<br />

Springe in Frage zu stellen. Auch die<br />

württembergische AGMAV hat diese<br />

Erklärung unterschrieben, auch wir haben<br />

uns entschieden, dass wir dieser<br />

Kommission keine Legitimation mehr<br />

geben wollen. Wir können uns nicht<br />

dafür hergeben,<br />

dass<br />

sich die diak<br />

o n i s c h e n<br />

U n t e r n e h -<br />

men mit Berufung<br />

auf<br />

das kirchlicheSelbst-<br />

bestimmungsrecht Wettbewerbsvorteile auf


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Kosten ihrer Mitarbeitenden verschaffen.<br />

Der Dritte Weg:<br />

Was wirklich passiert<br />

Von Anbeginn des Dritten Weges, der kirchlichen<br />

Arbeitsrechtssetzung, war die fehlende<br />

Durchsetzungsmöglichkeit das große Defizit.<br />

Es gibt keine Möglichkeit eines Arbeitskampfes.<br />

Es gibt eine Zwangsschlichtung, in der<br />

letztlich die Stimme des Schlichters allein über<br />

die Inhalte des Arbeitsrechts entscheidet. Dieses<br />

System schafft bei den Beschäftigten das<br />

Gefühl, dass sie nur durch demütiges Betteln<br />

zu ihrem Lohn kommen können. (…)<br />

Konsequent wurde in Württemberg der Gedanke<br />

der Dienstgemeinschaft umgesetzt. Nur<br />

Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter<br />

sollten auf der Arbeitnehmerseite in der<br />

Kommission sitzen, keine Verbände, keine<br />

Gewerkschaften wurden zugelassen. Stattdessen<br />

wurden der Arbeitnehmerseite eine gut<br />

ausgestattete Geschäftsstelle zugestanden.<br />

Siegfried Herrmann, der erste Geschäftsführer<br />

der AGMAV, war als Jurist beim Diakonischen<br />

Werk angestellt. Ihm wurde als Geschäftsführer<br />

die Leitung der AGMAV Geschäftsstelle<br />

übertragen. Dazu kamen fünfzehn weitere<br />

Vorstandsmitglieder, die alle zusätzlich noch<br />

Freistellungsanteile für die Arbeitsrechtliche<br />

Kommission und die Arbeit im AGMAV Vorstand<br />

hatten.<br />

Im Arbeitsrechtsregelungsgesetz, das die<br />

württembergische Synode vor nunmehr dreißig<br />

Jahren beschloss, war von Anfang festgelegt,<br />

dass die Mitglieder der AK zu fünfzig Prozent<br />

von ihrer beruflichen Arbeit freigestellt<br />

werden.<br />

Adolf Kuppler, der geistige Motor des württembergischen<br />

Dritten Weges, hat von Anfang an<br />

darauf bestanden, dass die AGMAV frei über<br />

die Verteilung dieser Freistellung entscheiden<br />

kann und, dass die Bindung an die Personen<br />

aufgehoben wurde. Dies ist der Grundstock für<br />

die Stärke der AGMAV in Württemberg. In vielen<br />

anderen Landeskirchen ist es nicht gelungen,<br />

die enge Bindung zwischen Mitarbeitervertretungen<br />

und den Mitgliedern der Kommission<br />

zu erhalten. In manchen Landeskirchen<br />

gibt es gar keine Beteiligung der Mitarbeitervertretungen<br />

an der Arbeitsrechtssetzung.<br />

Trotzdem wird auch in diesen Kirchen, z.B. bei<br />

unseren bayrischen Nachbarn behauptet, ihr<br />

Arbeitsrecht würde auf dem Dritten Weg zustande<br />

kommen.<br />

Der Sonderweg der<br />

Kirchen – Deckmantel für<br />

Marktvorteile<br />

Als vor dreißig Jahren in Württemberg und anderen<br />

Landeskirchen über eine andere Arbeitsrechtssetzung<br />

diskutiert wurde, da standen<br />

die Kirchen mit dem Rücken zur Wand.<br />

Hilfswerke und Diakonie wurden immer größere<br />

Arbeitgeber, die Zahl der Beschäftigten<br />

stieg. Die traditionelle Form der Arbeit durch<br />

die Diakonissen der Mutterhäuser und Diakone<br />

war nicht mehr geeignet, die übertragenen<br />

Aufgaben zu erfüllen. Der Staat zog sich immer<br />

mehr aus der sozialen Arbeit zurück und<br />

übertrug die Aufgaben der Betreuung und<br />

Pflege den freigemeinnützigen Trägern. Vor<br />

allem die Hilfswerke der Kirchen profitierten<br />

von dieser Politik und wurden schnell zu einem<br />

der größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik.<br />

Heute wird die Zahl der Beschäftigten<br />

in den beiden großen Kirchen, Caritas und Diakonie<br />

auf etwa 1,2 Millionen Menschen geschätzt.<br />

Noch höher ist die Zahl der von diesen<br />

Arbeitnehmern betreuten Menschen.<br />

Für diese große Zahl der Beschäftigten gab es<br />

keine geregelte Form der Arbeitsrechtssetzung.<br />

Manche Einrichtungen halfen sich dadurch,<br />

dass sie den Tarifvertrag des öffentlichen<br />

Dienstes angewandt haben. Der BAT<br />

war die Grundlage der meisten Arbeitsverträge<br />

in der Diakonie. Aber der BAT war häufig nicht<br />

geeignet, alle Arbeitsbedingungen in der Diakonie<br />

zu regeln. Es gab Berufsbilder, die im<br />

BAT nicht geregelt waren: Die Heilerziehungspflege,<br />

die Diakone, aber auch Arbeitsplätze in<br />

Kirche und Diakonie, die von der staatlichen<br />

Regelung nicht erfasst wurden wie Kirchenmusiker,<br />

Mesner. Deshalb wurden die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

(AVR) geboren.<br />

Doch wird der Kirche weiter vorgeworfen, dass<br />

sie ein Arbeitsrecht pflegt, das den Arbeitgebern<br />

die alleinige Entscheidung über Arbeitsbedingungen<br />

und Entlohnung zugesteht; ein<br />

Vorwurf wie ein Stachel im Fleisch. Denn während<br />

die Kirche in Denkschriften und Erklärungen<br />

für betriebliche Mitbestimmung und gerechte<br />

Löhne eintrat, muss sie sich fragen lassen,<br />

warum sie selbst keinen Tarifvertrag verhandelt<br />

und anwendet.<br />

9


10<br />

Nein zur Gewerkschaft<br />

Klar war, dass die immer noch sehr konservativ<br />

geleitete Amtskirche und die Leitungen der<br />

großen diakonischen Einrichtungen alles tun<br />

würden, um zu verhindern, dass die Gewerkschaft<br />

ÖTV, die heutige Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft<br />

(ver.di) Einfluss auf die Ar-<br />

beitsrechtssetzung und die<br />

Arbeit der Mitarbeitervertretungen<br />

nimmt.<br />

Um dies sicher zu stellen,<br />

wurde einerseits gegen die<br />

ÖTV bis zum Bundesverfassungsgericht<br />

prozessiert,<br />

andererseits der theologisch<br />

verbrämte Dritte Weg als<br />

Alternative zum Tarifvertrag<br />

erfunden.<br />

Das Zauberwort, das damals<br />

arbeitsrechtlich eingeführt<br />

wurde, war der Begriff<br />

der Dienstgemeinschaft. Alle<br />

in einer diakonischen Einrichtung<br />

Angestellten dienen<br />

dem Werk Gottes. Es gibt<br />

keinen Interessenswiderspruch<br />

zwischen Leitung<br />

und Mitarbeitenden, kein<br />

„oben“ und kein „unten“. Viele<br />

diakonische Arbeitnehmer<br />

haben natürlich die Erfahrung<br />

machen müssen, dass<br />

dies nicht der Wirklichkeit<br />

entspricht. Aber es gab<br />

durchaus auch Mitarbeitende,<br />

die an diese heile Welt glaubten.<br />

Schon als das Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

der evangelischen Landeskirche Württemberg<br />

1983 verabschiedet wurde, hätte jeder erkennen<br />

können, dass dies nicht ganz stimmen<br />

kann, waren doch die Leitungen von der Mitbestimmung<br />

ausgeschlossen. Wenn aber alle<br />

im Dienste Jesu ihre Arbeit verrichten, wenn<br />

die Diakonie keinen Besitzer hat, warum darf<br />

dann die Mitarbeitervertretung nicht das Gehalt<br />

der Leitung erfahren und mitbestimmen?<br />

Aber auch auf der gewerkschaftlichen Seite<br />

wurde vor dreißig Jahren mit harten Bandagen<br />

gekämpft. Adolf Kuppler, seit vielen Jahren<br />

aktives ÖTV Mitglied ist seinem Ausschluss<br />

zuvorgekommen und aus der Gewerkschaft<br />

ausgetreten. Denn auf dem Gewerkschaftstag<br />

Was „der Markt“ so alles kann<br />

(Zitate aus der Tagespresse und dem<br />

Fernsehen):<br />

… der Markt fürchtet …<br />

… der Markt ist nervös…<br />

… der Markt ist unsicher…<br />

… der Markt straft…<br />

… der Markt erwürgt…<br />

… der Markt explodiert…<br />

… der Markt ist wütend…<br />

… der Markt wartet…<br />

… der Markt rächt sich…<br />

… der Markt schlägt zurück…<br />

… der Markt spekuliert…<br />

… der Markt bewegt sich…<br />

… der Markt profitiert…<br />

… der Markt reagiert…<br />

… der Markt hofft…<br />

… der Markt lacht…<br />

… der Markt freut sich…<br />

… der Markt liebt…<br />

… der Markt schläft…<br />

… der Markt rettet…<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

wurde beschlossen, dass sich kein Gewerkschaftsmitglied<br />

und schon gar kein gewerkschaftliches<br />

Gremium am Dritten Weg beteiligen<br />

darf.<br />

Der Vorwurf der Gewerkschaft lautete, dass<br />

hier in einer Kommission Arbeitsrecht entwickelt<br />

wird, die das vom Tarifvertragsgesetz<br />

geforderte Prinzip der<br />

Gegnerunabhängigkeit<br />

nicht verwirklicht. Abhängig<br />

Beschäftigte sitzen<br />

ihren Arbeitgebern gegenüber<br />

und müssen, so<br />

die ÖTV Argumentation,<br />

befürchten, dass sie persönliche<br />

Nachteile haben,<br />

wenn sie nicht den Wünschen<br />

der Arbeitgeber<br />

nachkommen. Tatsächlich<br />

ist dies ein nicht zu<br />

unterschätzendes Problem.<br />

In der Bundeskommission<br />

hat der Sprecher<br />

der Arbeitgeber, Gebhardt,<br />

mit allen Tricks und<br />

Drohungen zu verhindern<br />

versucht, dass der MAV<br />

Vorsitzende seiner Einrichtung<br />

in die Kommission<br />

gewählt wird.<br />

Aus Sicht der Gewerkschaft<br />

war die Frage besonders<br />

problematisch,<br />

welche Rechtswirkung<br />

der Dritte Weg denn entwickelt.<br />

Während ein Tarifvertrag<br />

für Gewerkschaftsmitglieder unmittelbar<br />

gilt und zugleich eine normative Wirkung<br />

entfaltet, gelten die AVR nur über den Arbeitsvertrag.<br />

Wer also im Arbeitsvertrag etwas anderes<br />

unterschreibt oder wenn Teile der AVR<br />

ausgenommen werden, dann gelten die AVR<br />

für diesen Mitarbeiter nicht. (…)<br />

Zuckerbrot und Peitsche<br />

Aber trotz der besseren Ausstattung, trotz der<br />

Finanzierung der AGMAV durch die Arbeitsrechtsumlage<br />

gibt es bis heute keine Parität in<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Arbeitnehmer<br />

sind selbst in Württemberg strukturell<br />

unterlegen.<br />

Solange die Arbeitgeber Fakten schaffen können,<br />

indem sie einfach nichts tun, jede Forderung<br />

der Mitarbeiterschaft einfach ablehnen


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

und die Arbeitnehmervertreter keine strukturelle<br />

Möglichkeit haben diese Blockade aufzulösen,<br />

solange besteht in den Kommissionen<br />

Scheinparität.<br />

Von Beginn an war deshalb der Dritte Weg<br />

geprägt vom kollektiven Betteln, wie<br />

es der ehemalige Bundesarbeitsrichter<br />

Kühling einmal ausgedrückt<br />

hat. Von Beginn an war die AGMAV<br />

Württemberg auch gezwungen, ihre<br />

Forderung nach tariflicher Verbesserung<br />

durch Demonstrationen und<br />

Kundgebungen zu unterstreichen.<br />

Kirchliche Mitarbeiter - Weg vom<br />

Fenster, das war das Motto der ersten<br />

großen Demonstration der AG-<br />

MAV Württemberg. Mehr als 3.000 Beschäftigte<br />

gingen 1984 auf die Straße, um sich für die<br />

Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen einzusetzen.<br />

Dies ist bis heute notwendig.<br />

Von den Anfängen bis heute war der Dritte<br />

Weg davon geprägt, dass Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter um ihren Lohn kämpfen mussten.<br />

Sie waren gezwungen, für ihre Interessen<br />

regelmäßig auf die Straße zu gehen.<br />

Das war am Anfang so und seit die Einrichtungsleitungen<br />

den Markt für sich entdeckt haben,<br />

wurde es noch viel schwieriger, eine Tarifforderung<br />

durchzusetzen. Mal war das Argument,<br />

das bekommen wir nicht refinanziert,<br />

dann wieder wurde als Begründung für die Ablehnung<br />

benannt, dass die Entgelte zu hoch<br />

wären und deshalb die Einrichtung nicht mehr<br />

belegt wird.<br />

War es früher der Pflegesatz, so ist es heute<br />

der Markt: Vom Ergebnis ist es das gleiche.<br />

Die Arbeitgeber verweigern sich den Forderungen<br />

der Mitarbeitervertretungen und zeigen<br />

mit den Fingern auf uns und schreien: „Haltet<br />

den Dieb!“<br />

Damit schließt sich der<br />

Kreis:<br />

Die Geschichte des Dritten Wegs ist und bleibt<br />

die Geschichte der Durchsetzung von Arbeitgeberinteressen<br />

gegen die Mitarbeitenden.<br />

Unter der Berufung auf Grundgesetz und<br />

Staatskirchenrecht werden die Mitarbeitenden<br />

ausgenutzt. Wehren sie sich, werden Arbeitsplätze<br />

in den nahezu rechtsfreien Raum der<br />

Privatwirtschaft verlagert.<br />

Völlig zu Recht werden die großen Discounter,<br />

Modeketten wie H&M oder Drogeriemärkte wie<br />

Schlecker für ihren Umgang mit ihren Beschäftigten<br />

gerügt. Es ist gut, dass auch Kirchenvertreter<br />

einen solchen Umgang mit Arbeitnehmern<br />

kritisieren. Aber leider ist es auch so,<br />

dass in diakonischen Einrichtungen all diese<br />

Verstöße wie Lohndumping,<br />

Druckkündigungen, Verstöße<br />

gegen die Arbeitnehmerüberlassung<br />

usw. begangen werden. Im<br />

Umgang mit dem Arbeitsrecht<br />

sind die Kirche und ihre Diakonie<br />

sehr weltlich geworden.<br />

Wenn die Vertretungen der Mitarbeitenden<br />

nun Tarifverträge<br />

fordern, ist das die logische Konsequenz<br />

aus dem Verhalten der<br />

Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Diakonischen<br />

Konferenz machen noch einmal deutlich, dass<br />

es hier nicht um Gemeinschaft geht, sondern<br />

um Herrschaft.<br />

Nun wird auf der Bundesebene der Dritte Weg<br />

mit neuen Partnern weitergeführt. Statt Mitarbeitervertreterinnen<br />

und -vertretern ziehen nun<br />

mehrheitlich Verbändevertreter in die Bundeskommission.<br />

Die Vertreter des Verbandes<br />

Kirchlicher Mitarbeiter (VKM), die nur wenige<br />

Mitglieder aus der Diakonie in ihrer Organisation<br />

haben und der Marburger Bund, die Ständeorganisation<br />

der Klinikärzte, werden nun die<br />

Interessen von knapp 200.000 Beschäftigten<br />

vertreten. Vor allem, dass die Arbeitgeber gemeinsame<br />

Sache mit dem Marburger Bund<br />

machen, ist pharisäerhaft. Immerhin streikten<br />

auch am Stuttgarter Diakonieklinikum Mitglieder<br />

des Marburger Bunds für höhere Löhne.<br />

(…)<br />

Der Bischof und sein<br />

Schwur<br />

In der Sitzung der Diakonischen Konferenz<br />

wurde der württembergische Landesbischof<br />

July zum neuen Vorsitzenden des Diakonischen<br />

Rates gewählt. Als Bischof hat er geschworen,<br />

allen Schaden von der Kirche abzuwenden.<br />

Die Konferenz<br />

hat den evangelischen<br />

Kirchen,<br />

auch der württembergischen<br />

Kirche,<br />

großen Schaden<br />

zugefügt, indem sie<br />

die Anliegen der<br />

Beschäftigten nicht wahrgenommen hat und<br />

11


12<br />

nur auf Wunsch der Arbeitgebervertreter die<br />

Ordnung so verändert hat, dass ein Zurück in<br />

die Arbeitsrechtliche Kommission endgültig<br />

unmöglich wurde. Der Ratsvorsitzende sollte<br />

sich daher überlegen, wie er Einfluss nehmen<br />

kann, um diesen Schaden zu heilen und den<br />

Einfluss der Macher des VDDD zu begrenzen.<br />

Ein Signal des Ratsvorsitzenden wäre es,<br />

wenn er die Arbeitgeber von Kirche und Diakonie<br />

auffordert, die vereinbarte automatische<br />

Tarifübernahme in der Kirche und ihrer Diako-<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

nie umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass er<br />

das Amt als Vorsitzender des Diakonischen<br />

Rates nicht nur als Sprungbrett in den Rat der<br />

EKD betrachtet, sondern dass er auch in der<br />

Diakonie die Interessen der Mitarbeitenden<br />

sieht. Vielleicht erkennt er sogar, dass es wertvoll<br />

wäre, wenn in der Diakonischen Konferenz<br />

nicht nur Arbeitgebervertreter säßen,<br />

sondern auch diejenigen in die Beratungen<br />

einbezogen werden, die tagein tagaus die Last<br />

der Diakonie tragen.<br />

Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) <strong>Baden</strong><br />

Oder wie ernst ist es Kirche und Diakonie mit der Parität auf dem dritten Weg<br />

Veränderte Bedingungen bei der Arbeitsrechtsetzung<br />

in der Diakonie<br />

Seit der Abkehr vom Kostendeckungsprinzip<br />

hin zum Wettbewerb sind die Auseinandersetzungen<br />

um gerechte Arbeitsbedingungen<br />

deutlich schwerer geworden. Verschärfend<br />

haben sich vor allem zwei wesentliche Faktoren<br />

ausgewirkt.<br />

Zum einen leistet der Arbeitgeberverband<br />

der Diakonischen<br />

Dienstgeber<br />

(VdDD) massive Lobbyarbeit.<br />

Seine Mitglieder sitzen<br />

wie selbstverständlich<br />

in Kirchengremien wie der<br />

Diakonischen Konferenz<br />

und beeinflussen wesentliche<br />

Änderungen zur Gestaltung<br />

des Arbeitsrechts.<br />

Zum anderen, fand die<br />

Novellierung der Arbeitsvertragsrichtlinen<br />

(AVR)<br />

statt. Mit dieser wurde bewusst<br />

eine Abkoppelung<br />

vom Entgeltsystem des<br />

TVöD betrieben. Diese<br />

Entwicklung hat das Ungleichgewicht<br />

in den verschiedenen<br />

Gremien deutlicher werden lassen.<br />

Von diesen schwierigen Bedingungen<br />

sind alle Beteiligten auf Arbeitnehmerseite<br />

betroffen<br />

Arbeitnehmerseite in der ARK <strong>Baden</strong><br />

Die Auseinandersetzung um gerechte Arbeitsbedingungen<br />

findet im Wesentlichen in den<br />

Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARKen)<br />

statt. Für uns ArbeitnehmervertreterInnen in<br />

der ARK <strong>Baden</strong> wird es noch wichtiger werden<br />

die zu befürchtenden Beschlüsse der ARK DW<br />

EKD in <strong>Baden</strong> nicht zur Anwendung kommen<br />

zu lassen. Wir sind derzeit bemüht<br />

die Arbeitsfähigkeit der<br />

Arbeitnehmerseite ARK <strong>Baden</strong><br />

zu verbessern. Wir werden auf<br />

höhere Freistellung pochen.<br />

Auch eine sachkundige Beratung<br />

wird in Zukunft von uns in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Die AGMAV Württemberg hat<br />

seit Beginn ihrer Mitwirkung in<br />

der ARK je Mitglied eine 50%<br />

ige Freistellung und einen Juristen<br />

als sachkundigen Berater!<br />

Wir werden die Glaubwürdigkeit<br />

des dritten Wegs in <strong>Baden</strong> nicht<br />

nur an den Ergebnissen sondern<br />

auch an der Ausstattung<br />

der Arbeitnehmerseite messen.<br />

Eine Weiterarbeit in dieser<br />

Kommission hängt wesentlich<br />

davon ab!<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> Landesvertretung<br />

von 27000 Beschäftigten<br />

Die Aufgaben des <strong>Gesamtausschuss</strong>es sind<br />

im MVG geregelt. Neben der Entsendung der


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Mitglieder in die ARKen und deren<br />

Unterstützung sollen wir die MAVen in<br />

<strong>Baden</strong> beraten und unterstützen und<br />

den Erfahrungsaustausch fördern.<br />

Ebenso sollen arbeitsrechtliche Fragen<br />

von grundsätzlicher Bedeutung<br />

von uns erörtert werden. Die Kirchen<br />

haben einen Weg der Interessenvertretung<br />

von ArbeitnehmerInnen und<br />

eine Arbeitsrechtsetzung gewählt, die<br />

die Gewerkschaften weitgehend ausschließen.<br />

Die Beratungs- und Vertretungstätigkeit,<br />

die im „weltlichen“ Bereich<br />

durch Gewerkschaften erbracht<br />

wird, muss in kirchlichen und diakonischen<br />

Dienststellen weitgehend durch<br />

den <strong>Gesamtausschuss</strong> erbracht werden.<br />

Für diese Aufgaben und die Durchführung<br />

von Fortbildungen steht dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

eine ganze Freistellung und<br />

eine 30% Sekretariatsstelle zu! Wie viel besser<br />

die Kollegen aus Württemberg ausgestattet<br />

sind, ist dem grauen Kasten zu entnehmen.<br />

Mitarbeitervertretungen in <strong>Baden</strong> mit stetig<br />

zunehmenden Anforderungen<br />

Auch die Mitarbeitervertretungen vor Ort haben<br />

mit immer komplexeren Aufgaben zu<br />

kämpfen. Die zunehmend undurchsichtigen<br />

tariflichen Regelungen und der Druck auf die<br />

Arbeitsbedingungen machen ihnen zu schaffen.<br />

Sie erfordern immer mehr an Zeit, um sich<br />

in die MAV Tätigkeit einzuarbeiten. Gleichzeitig<br />

steigt der Beratungsbedarf der Beschäftigten.<br />

Durch Arbeitsverdichtung und einen im-<br />

Ausstattung der Landeskirchlichen Interessenvertretungen<br />

der Evang. Kirchen in <strong>Baden</strong> und Württemberg<br />

Landeskirchliche Mitarbeitervertretung Württemberg<br />

100 % Geschäftsführer (Jurist)<br />

150 % Juristen<br />

150 % Sekretariat<br />

300 % Freistellung<br />

Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen<br />

Werk Württemberg<br />

100% Geschäftsführerin (Juristin)<br />

100 % Juristin<br />

200 % Sekretariat<br />

460 % Freistellung<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> zuständig für Verfasste Kirche<br />

und Diakonie<br />

30 % Sekretariat (1/2 Büro)<br />

100 % Freistellung<br />

mer höheren Aufwand an Planung, Dokumentation<br />

und Evaluation sind die Mitarbeitenden<br />

im sozialen Bereich überaus belastet.<br />

Der Abschluss von Dienstvereinbarungen z.B.<br />

zu Regelungen der Arbeitszeit, der Urlaubsplanung<br />

und zum Gesundheitsmanagement<br />

sind sinnvoll, um die Beschäftigten zufrieden<br />

und gesund zu erhalten. Immer häufiger sind<br />

Dienstvereinbarungen zur Sicherung der Arbeitsplätze<br />

von den Arbeitgebern gefordert. All<br />

dies erfordert viel Zeit für die MAV Tätigkeit<br />

und macht es gleichzeitig sehr viel schwieriger<br />

diese neben dem normalen Dienst abzuzwacken.<br />

Eine ausreichende Freistellungsregelung,<br />

mindestens in Höhe des MVG.EKD ist in<br />

größeren Einrichtungen dringend erforderlich.<br />

13<br />

All die vorgenannten Grundlagen<br />

sind erforderlich und<br />

Grundvoraussetzung zur Erhaltung<br />

der Dienstgemeinschaft<br />

und zur Meisterung der anstehenden<br />

Herausforderungen.<br />

Derzeit sind intensive Gespräche<br />

mit der Kirchenleitung im<br />

Gang, um diese Notwendigkeiten<br />

zu vermitteln. Wir erwarten<br />

eine deutliche Verbesserung in<br />

den drei vorgenannten Ebenen<br />

im Rahmen der anstehenden<br />

Beratungen in der Landessynode!<br />

Daniel Wenk


14<br />

Am 19. Mai 2010 ist in der ARK <strong>Baden</strong> nach<br />

langem und zähem Verhandeln, die Übernahme<br />

des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />

beschlossen worden:<br />

Allererste Verhandlungsgrundlage war, den<br />

TV-SuE zum 01. Januar 2010 zu übernehmen.<br />

In der Märzsitzung überraschten uns die<br />

Dienstgeber mit dem Vorschlag, einzelne stationäre<br />

Einrichtungen möglichst gar nicht in die<br />

Übernahme mit einzubeziehen, andere Einrichtungen<br />

erst ab 01.01.2011 und die örtlichen<br />

Kindertagesstätten ab 01.09.2010. Dieser<br />

Verhandlungsvorschlag war für die meisten<br />

Dienstnehmervertreter nicht akzeptabel,<br />

weil hierdurch insbesondere die ErzieherInnen<br />

in stationären Einrichtungen mit gleich schwieriger<br />

Ausbildung und Tätigkeit benachteiligt<br />

worden wären. In der Delegiertenversammlung<br />

im Frühjahr 2010 haben die anwesenden<br />

Delegierten auch eine entsprechende Resolution<br />

zum Sachverhalt verfasst. (siehe Homepage<br />

www.ga-baden.de)<br />

In der Maisitzung der ARK sind die Dienstnehmervertreter<br />

mit dieser Resolution im Hinterkopf<br />

in die Verhandlungen eingestiegen, es<br />

waren lange und schwierige Verhandlungen:<br />

Die Dienstgeber boten uns an, die Übernahme<br />

für die Mitarbeitenden in den Kinderta-<br />

gestätten zum 01.07.2010 für die Mitarbeitenden<br />

in den stationären Einrichtungen<br />

zum 01.01.2011. Schlussendlich<br />

verständigten wir uns in einem Kompromiss<br />

darauf, den TV-SuE einheitlich für<br />

beide Berufsgruppen zum 01.09.2010<br />

zu übernehmen.<br />

Um dem Gesundheitsschutz Rechnung<br />

zu tragen, hat die EKiBa eine Rechtsverordnung<br />

zur Gefährdungsbeurteilung<br />

im Rahmen des Arbeitsschutzes erlassen;<br />

hier ist u. a. in § 2 geregelt, dass<br />

auf Antrag der Mitarbeitervertretung eine<br />

paritätisch besetzte Arbeitsgruppe zur<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />

in die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter (AR-M)<br />

Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitsschutzbeauftragten<br />

zu bilden ist. Die Mitglieder werden<br />

je zur Hälfte vom Rechtsträger und von der<br />

Mitarbeitervertretung benannt. (Siehe hierzu<br />

auch unsere Homepage unter der Rubrik<br />

„Recht“)<br />

Ob nun das Ergebnis der Verhandlungen gut<br />

oder schlecht bewertet wird, mag im Empfinden<br />

des Betrachters liegen: Sicherlich wäre<br />

wünschenswert gewesen, wir hätten die Übernahme<br />

zum 01.01.2010 für alle erreichen können<br />

– aber sicher ist auch, dass Verhandlungen<br />

Zugeständnisse aller Verhandlungspartner<br />

beinhalten und in Kompromisse münden.<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>Baden</strong> die<br />

zweite Landeskirche, die den TV-SuE zum<br />

neuen Kindergartenjahr übernommen hat: Für<br />

Bremen gilt er deshalb ab August 2010, weil<br />

dort das Kindergartenjahr einen Monat früher<br />

als in <strong>Baden</strong> beginnt. Die Württemberger planen<br />

die Übernahme zum Dezember 2010, aus<br />

den anderen Gliedkirchen ist uns bei Redaktionsschluss<br />

noch nichts Entsprechendes bekannt.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte die Unterzeichnerin<br />

behaupten, kann sich das Ergebnis<br />

durchaus sehen lassen.<br />

Ulrike Kutzner<br />

Newsticker: Tarifeinigung bei der Caritas in der<br />

Unterkommission <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Die Mitarbeiter sowie die Auszubildenden erhalten im Dezember<br />

2010 eine Tarifzulage von 15,33% zu ihrer Dezembervergütung.<br />

Angelehnt an den Abschluss im öffentlichen Dienst<br />

entspricht das einer Tariferhöhung von 1,2 % für das Jahr<br />

2010. Hiervon ausgenommen sind im Wesentlichen die Vergütungsgruppen<br />

Kr 1 und Kr 2 sowie 9a bis 12.<br />

Für Ärzte soll ab 1.1.2011 der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA zur<br />

Anwendung kommen.<br />

Für ab 1.1.2011 im Bereich der Pflege neu eingestellte Mitarbeiter<br />

gilt dann auch der TVöD-B bzw. der TVöD-K.<br />

Für ab 1.1.2011 im Sozial- und Erziehungsdienst einzustellende<br />

Mitarbeiter kommt der TV-SuE zur Anwendung.


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Neue Entgeltordnung für Mitarbeiter/innen im<br />

Sozial und Erziehungsdienst<br />

im Bereich der Evangelischen Landeskirche in <strong>Baden</strong> zum 1. September 2010<br />

Warum werden Mitarbeiter/innen im Sozial-<br />

und Erziehungsdienst neu eingruppiert?<br />

Das kirchliche Arbeitsrecht der Evang. Landeskirche<br />

in <strong>Baden</strong> basiert auf dem Tarifvertrag<br />

für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der<br />

für den Bund geltenden Fassung. Das bedeutet,<br />

dass – von wenigen badisch-kirchlichen<br />

Spezialregelungen abgesehen - für alle kirchlichen<br />

Mitarbeiter/innen in <strong>Baden</strong> dieselben Tarifgrundlagen<br />

gelten wie für Beschäftigte des<br />

Bundes.<br />

Vom SuE erfasste kirchliche Einzelgruppenpläne<br />

EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />

EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />

EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />

EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder hauswirtschaftlichen<br />

Erziehungsdienst<br />

EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />

EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

und in therapeutischen Werkstätten<br />

Mit dem TVöD, der bei uns zum 1. Januar<br />

2006 übernommen wurde, wurde noch keine<br />

neue Eingruppierungsregelung getroffen, es<br />

wurde lediglich ein neues Entgeltsystem geschaffen<br />

und geregelt, wie von der bisherigen<br />

BAT-Vergütung übergangsweise in das neue<br />

Entgeltsystem übergeleitet wird.<br />

Die neue Entgeltordnung, mit der ganz neu<br />

geregelt werden soll, welcher/welche Beschäftigte<br />

für welche Tätigkeit welche Entgeltgruppe<br />

bekommt, die wollten Gewerkschaften und<br />

öffentliche Arbeitgeber im Jahr 2006 vereinbaren.<br />

Jedoch: Sie konnten sich nicht einigen, zu<br />

groß waren die Differenzen zwischen beiden.<br />

Also gibt es bis heute keine Vereinbarung über<br />

ein neues Eingruppierungssystem – jetzt Entgeltordnung<br />

genannt.<br />

Als im letzten Jahr in unserer Republik eine<br />

große Diskussion über unser Bildungssystem<br />

und vor allem über die Vorschulerziehung ausbrach,<br />

haben sich die Tarifvertragsparteien<br />

darauf geeinigt, wenigstens für den Sozial-<br />

und Erziehungsdienst eine neue Entgeltordnung<br />

zu vereinbaren. Das ist im Herbst letzten<br />

Jahres auch gelungen, wenn auch nur für den<br />

Bereich der Gemeinden, also den TVöD in der<br />

Fassung VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeber).<br />

Wir haben in unserem kirchlichen<br />

Arbeitsrecht aber – wie oben erwähnt – den<br />

TVöD in der Fassung Bund und wir haben die<br />

Eingruppierung der Mitarbeiter/innen im Sozial<br />

- und Erziehungsdienst bisher in gesonderten<br />

Einzelgruppenplänen (EPL) geregelt.<br />

15<br />

Das heißt: Die neue Entgeltordnung<br />

für den Sozial-<br />

und Erziehungsdienst<br />

gilt zunächst nicht<br />

für uns.<br />

Da in einzelnen Kirchengemeinden<br />

aber in erheblichem<br />

Umfang Erzieherinnen<br />

beschäftigt<br />

und diese Erzieherinnen<br />

grundsätzlich von den<br />

Kommunen nach deren<br />

Tarifregelungen bezuschusst<br />

werden, drängte sich doch die Übernahme<br />

der neuen Entgeltordnung auf. So beschlossen<br />

die Arbeitnehmervertreter/innen in<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission und einige<br />

Arbeitgebervertreter, eine Initiative zu ergreifen,<br />

um den eigentlich nur für die Gemeinden<br />

geltenden Tarifvertrag für die badische Landeskirche<br />

zu übernehmen. Die Arbeitgebervertreter<br />

in der Kommission waren nur teilweise<br />

gewillt, den Schritt mitzugehen und so kam es<br />

schließlich zu dem Kompromiss, dass die<br />

neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst<br />

der Gemeinden weitgehend in<br />

das kirchliche Arbeitsrecht übernommen wird,<br />

allerdings nicht rückwirkend zum 1. November<br />

2009 – wie bei den Gemeinden – sondern erst<br />

zum 1. September 2010.


16<br />

Die neue Entgeltordnung für den Sozial<br />

- und Erziehungsdienst<br />

Was bringt nun die neue Entgeltordnung –<br />

Verbesserungen oder Verschlechterungen?<br />

Es kann festgestellt werden, dass die neue<br />

Entgeltordnung unter dem Strich eine Verbesserung<br />

gegenüber dem derzeit noch geltenden<br />

Stand bringt, vor allem bei Berufsanfängern.<br />

Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde<br />

eine ganz neue Tabelle geschaffen, bei der<br />

die Differenzen zwischen den einzelnen Entgeltgruppen<br />

geringer sind, als in der Haupttabelle.<br />

Für jede Tätigkeit gibt es nur eine Entgeltgruppe,<br />

aus der es nur einen Aufstieg gibt, wenn<br />

eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird.<br />

Die speziellen Regelungen<br />

des Kirchlichen<br />

Arbeitsrechtes in<br />

<strong>Baden</strong> zum Sozial-<br />

und Erziehungsdienst<br />

Anstelle dieser bisher geltendenEinzelgruppenpläne<br />

gilt die neue Entgeltordnung<br />

des TVöD für den<br />

Sozial- und Erziehungsdienst,<br />

ergänzt um einige<br />

wenige spezielle kirchliche<br />

Regelungen.<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Was anders – schlechter – ist als im Allgemeinen<br />

Teil des TVöD, ist der Stufenaufstieg.<br />

Zur Erinnerung: Die Beschäftigte erhält je<br />

nach Berufserfahrung beim Anstellungsträger<br />

eine von 6 Stufen in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe.<br />

Bei der neuen SuE-Tabelle (Tabelle<br />

für den Sozial- und Erziehungsdienst) sind<br />

mehr Zeiten zum Aufstieg zu erbringen, als<br />

nach der allgemeinen Tabelle:<br />

Während also nach der allgemeinen Tabelle<br />

die Höchststufe nach 16 Jahren erreicht wird,<br />

benötigen die Beschäftigten, die nach der SuE<br />

-Tabelle vergütet werden 18 Jahre bis zur<br />

Endstufe.<br />

Die Überleitung zum<br />

1. September 2010<br />

Alle Beschäftigten, die<br />

auf der Grundlage des<br />

kirchlichen Arbeitsrechtes<br />

der Evangelischen<br />

Landeskirche in <strong>Baden</strong><br />

beschäftigt werden und<br />

im Erziehungsdienst<br />

tätig sind, werden zum<br />

1. September 2010 in<br />

die neue SuE-Tabelle<br />

übergeleitet. Das geschieht<br />

in ähnlicher<br />

Form wie schon die<br />

Überleitung vom BAT<br />

i n d e n T V ö D<br />

(Grobdarstellung des<br />

z.T. sehr differenzierten<br />

Sachverhaltes):<br />

Es werden die Bezüge des Monates August<br />

2010 zugrunde gelegt. Diese Bezüge bilden<br />

das so genannte Vergleichsentgelt. Dieses<br />

Weiterhin gültige kirchliche Einzelgruppenpläne<br />

EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />

EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />

EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

und in therapeutischen Werkstätten<br />

Durch SuE ersetzte kirchliche Einzelgruppenpläne<br />

EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />

EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />

EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder<br />

hauswirtschaftlichen Erziehungsdienst


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Vergleichsentgelt behält der/die Beschäftigte<br />

auch am 1. September 2010 weiter<br />

und zwar so lange, bis er/sie nach der<br />

neuen Entgeltordnung in die nächst höhere<br />

Stufe der Entgeltgruppe kommt.<br />

Ist das Vergleichsentgelt niedriger als das<br />

Entgelt, das er/sie nach der neuen Entgeltordnung<br />

zu bekommen hat, erhält er/sie<br />

das neue, höhere Entgelt. Ist das Vergleichsentgelt<br />

höher als das in der höchsten<br />

Stufe der neuen Entgeltgruppe, behält<br />

er/sie auf Dauer das höhere Entgelt. Neben<br />

diesem Grundprinzip gibt es viele<br />

Spezialregelungen für einzelne Entgeltgruppen<br />

bzw. für einzelne Stufen.<br />

Wichtig aber ist: Niemand wird durch<br />

Überleitung zum 1. September 2010 weniger<br />

in der Tasche haben.<br />

Walter Berroth<br />

Die neue Entgeltordnung für die Kindertagesstätten (bisher Einzelgruppenplan 21)<br />

Entgeltgruppe Tätigkeit<br />

S 2 Tätigkeit einer Kinderpflegerin (ohne Ausbildung)<br />

S 3 Kinderpflegerin<br />

S 4 Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />

Tätigkeit einer Erzieherin (ohne Ausbildung)<br />

S 5 Erzieherin in der Tätigkeit als Zweitkraft<br />

S 6 Erzieherin<br />

Zusatzkraft mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />

S 7 Leiterin einer Kindertagesstätte<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätzen<br />

S 8 Erzieherin mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />

S 9 Erzieherin mit koordinierender Tätigkeit<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte<br />

S 10 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen<br />

S 13 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen<br />

Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte<br />

Sonderveranstaltungen des <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

zum Thema Übernahme SuE in die AR-M<br />

Eintägig ca. 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag, 14. Sept. in Mannheim oder Heidelberg<br />

Montag, 20. Sept. in Freiburg<br />

Montag, 27. Sept. in Karlsruhe<br />

Dienstag, 05. Okt. in Singen oder Konstanz<br />

Die genauen Orte und Preise werden noch bekanntgegeben!<br />

Anmeldungen für die jeweilige Region bitte an<br />

Frau Lohrke: geschäftstelle@ga-baden.de<br />

Neue Entgeltordnung SuE<br />

richten<br />

17


18<br />

S 15 Leiterin Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 40 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 70<br />

Plätzen<br />

S 16 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen<br />

Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 70 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 40<br />

Plätzen<br />

S 17 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen<br />

Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 90 Plätzen<br />

Die Kriterien zur Ermittlung der Platzzahl, die Grundlage für die Eingruppierung der Leitungen<br />

sind, wird für die Landeskirche in <strong>Baden</strong> differenzierter Form als im TVöD getroffen: Es werden<br />

die vom 1.Oktober bis 31.Dezember des Vorjahres belegbaren Plätze zugrunde gelegt. Die tatsächlich<br />

anzurechnende Platzzahl ergibt sich dann aus dem ermittelten Wert, multipliziert mit<br />

Faktoren, die sich aus der Betreuungsart bzw. dem Alter der einzelnen Kinder ergibt (Beispiel:<br />

Kinder bis zu drei Jahren ergeben einen Erhöhungsfaktor von 2,65).<br />

Die neue Entgeltordnung für den allgemeinen Erziehungsdienst<br />

(bisher Einzelgruppenplan 23)*<br />

Entgeltgruppe Tätigkeit<br />

S 2 Tätigkeit einer Kinderpflegerin (ohne Ausbildung)<br />

S 3 Kinderpflegerin<br />

S 4 Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />

(z.B. Jugendhilfe)<br />

S 6 Erzieherin<br />

Tätigkeit einer Erzieherin (ohne Ausbildung)<br />

S 8 Erzieherin mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />

(z.B. Jugendhilfe)<br />

S 9 Erzieherin mit koordinierender Tätigkeit<br />

S 13 Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes<br />

S 15 Leiterin eines Erziehungsheimes<br />

Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 50 Plätzen<br />

S 17 Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 50 Plätzen<br />

Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 90 Plätzen<br />

S 18 Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 90 Plätzen<br />

*Ist die Tätigkeit in einem Heim, wird eine Zulage gewährt


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Die neue Entgeltordnung für den handwerklichen Erziehungsdienst<br />

(bisher Einzelgruppenplan 24)*<br />

Entgeltgruppe Tätigkeit<br />

S 4 Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung<br />

S 5 Leiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten<br />

Stellv. Leiter einer großen Werkstatt<br />

S 8 Meister als Werkstattleiter<br />

Meister als stellv. Leiter einer Werkstatt, die sich durch Umfang und<br />

Bedeutung hervorhebt<br />

S 10 Meister als Leiter einer großen Werkstatt<br />

S 13 Meister als Leiter einer Werkstatt, die sich durch Umfang und<br />

Bedeutung hervorhebt<br />

*Ist die Tätigkeit in einem Heim, wird eine Zulage gewährt<br />

Die neue Entgeltordnung für therapeutisch tätige Beschäftigte<br />

(bisher Einzelgruppenplan 23 und 25)*<br />

Entgeltgruppe Tätigkeit<br />

S 8 Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung<br />

S 9 Heilpädagoginnen mit schwierigen Tätigkeiten<br />

S 17 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen mit staatlicher<br />

Anerkennung<br />

Walter Berroth<br />

Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte<br />

TV FlexAZ<br />

ersetzt den Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit<br />

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit<br />

gilt nur noch für die Beschäftigten,<br />

die vor dem 1. Januar 2010 mit Altersteilzeitarbeit<br />

begonnen haben. Für alle andern Beschäftigten<br />

bestand ab diesem Zeitpunkt keine<br />

Möglichkeit mehr einen Altersteilzeit-<br />

Arbeitsvertrag abzuschließen.<br />

Nun haben sich die Tarifvertragsparteien im<br />

Februar auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt,<br />

der rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft<br />

getreten ist.<br />

Da die Ergänzungs-Tarifverträge zum TVöD<br />

unmittelbar Bestandteil des kirchlichen Arbeitsrechtes<br />

in <strong>Baden</strong> sind, gilt also diese<br />

neue Regelung für alle Mitarbeiter/innen die<br />

einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage des<br />

badisch-kirchlichen Arbeitsrechtes haben.<br />

Der neue Tarifvertrag regelt zwei Flexibilisierungsmöglichkeiten<br />

der Arbeitszeit<br />

1. Altersteilzeitarbeit - in neuer Form<br />

2. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)<br />

19


20<br />

Im Nachgang werden die wichtigsten Grundzüge<br />

der beiden Flexibilisierungsformen dargestellt.<br />

1. Die Altersteilzeitarbeit<br />

1.1 Voraussetzungen für einen Altersteilzeit<br />

-Arbeitsvertrag<br />

Altersteilzeitarbeit kann nur mit den Beschäftigten<br />

vereinbart werden, die<br />

- zu Beginn der Altersteilzeitarbeit das<br />

60. Lebensjahr vollendet haben<br />

- in den letzten fünf Jahren 1080 Tage<br />

versicherungspflichtig beschäftigt waren<br />

- nach Abschluss der Altersteilzeitarbeit<br />

eine Altersrente beziehen<br />

Es gibt zwei Möglichkeiten<br />

zur Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit:<br />

• In Restrukturierungs-<br />

und Stellenabbaubereichen.<br />

Soll in einer<br />

E i n r i c h t u n g / e i n e r<br />

Dienststelle Personal<br />

abgebaut werden,<br />

kann der Arbeitgeber<br />

auf die Arbeitnehmer/<br />

innen zugehen, die die<br />

oben genannten Voraussetzungen<br />

erfüllen<br />

und ihnen einen Alt<br />

e r s t e i l z e i t -<br />

Arbeitsvertrag anbieten.<br />

• Im Rahmen einer betrieblichen Quote<br />

Alle anderen unter die entsprechenden<br />

Voraussetzungen fallenden Beschäftigten<br />

haben einen Anspruch auf einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag,<br />

sofern in der<br />

Einrichtung/Dienststelle noch nicht 2,5<br />

Prozent der Beschäftigten einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag<br />

haben.<br />

1.2 Formen der Altersteilzeitarbeit<br />

Es gibt nach wie vor die Möglichkeiten, in der<br />

Altersteilzeitarbeit entweder durchgehend<br />

über die gesamte Vertragslaufzeit die Hälfte<br />

der bisherigen Arbeitszeit zu arbeiten<br />

(Teilzeitmodell) oder aber während er ersten<br />

Hälfte der Altersteilzeitarbeit weiter voll zu ar-<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

beiten, um in der zweiten Hälfte nicht mehr<br />

arbeiten zu müssen (Blockmodell).<br />

1.3 Bezüge während der Altersteilzeitarbeit<br />

Der Beschäftigte erhält das Entgelt für die Teilzeitarbeit<br />

und eine Aufstockungsleistung des<br />

Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent des bisherigen<br />

Entgeltes. Das bedeutet: War der in<br />

Altersteilzeitarbeit beschäftigte Mitarbeiter vor<br />

Beginn der Altersteilzeitarbeit voll beschäftigt,<br />

erhält während er Altersteilzeitarbeit 70 Prozent<br />

der bisherigen Bezüge.<br />

1.4 Leistungen an die Rentenkasse während<br />

der Altersteilzeitarbeit<br />

Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber Beiträge in<br />

die Rentenversicherung in der Höhe, wie<br />

wenn der/die in Altersteilzeitarbeit<br />

beschäftigte Arbeitnehmer/in<br />

mit einem Beschäftigungsgrad<br />

von 90<br />

Prozent arbeiten würde.<br />

(Sonderbestimmungen für<br />

Beschäftigte mit höheren<br />

Einkommen)<br />

2. Flexible Altersarbeitszeit<br />

1.5 Nebentätigkeit während<br />

der Altersteilzeitarbeit<br />

Es gilt die bisherige Regelung:<br />

Es darf bis zur Geringfügigkeitsgrenzehinzuverdient<br />

werden. Hat der Betroffenen<br />

in den letzten fünf Jahren<br />

schon eine umfangreichere<br />

Nebentätigkeit ausgeübt,<br />

darf er diese weiter behalten.<br />

Mit diesem Modell soll ein Gleitender Übergang<br />

in den Ruhestand geschaffen werden:<br />

Zwei Jahre bevor der/die Beschäftigte eine<br />

abschlagsfreie Altersrente beziehen kann, reduziert<br />

er seine Arbeitszeit und sein Entgelt<br />

auf fünfzig Prozent und bezieht gleichzeitig ein<br />

vorgezogenes Teil-Altersruhegeld von 50 Prozent.<br />

Dafür arbeitet er/sie aber zwei Jahre über die<br />

Altersgrenze hinaus weiter unter Beibehaltung<br />

der vorgenannten Arbeitsentgeltes und der<br />

Teil-Rente.<br />

Auf die Flexible Altersarbeitszeit besteht kein<br />

Rechtsanspruch des/der Beschäftigten<br />

Walter Berroth


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Der Arbeitnehmerdatenschutz berücksichtigt<br />

die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses<br />

im Hinblick auf den Datenschutz des Arbeitnehmers.<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen<br />

sich zwar rechtlich als gleichwertige Partner<br />

gegenüber, der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer<br />

aber wirtschaftlich und strukturell<br />

überlegen. Auf Grund dieser Dominanz des<br />

Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer als besonders<br />

schutzbedürftig angesehen, gerade<br />

auch beim Datenschutz. Das Recht des<br />

Arbeitnehmers, selbst darüber zu bestimmen,<br />

ob und welche seiner persönlichen<br />

Daten er anderen anvertraut, trifft auf das<br />

Weisungsrecht des wirtschaftlich überlegenen<br />

Arbeitgebers. Selbstbestimmung<br />

und Fremdbestimmung kollidieren miteinander.<br />

Der Arbeitnehmerdatenschutz versucht<br />

einen Ausgleich zwischen diesen<br />

unterschiedlichen Interessen zu finden.<br />

Trotz seiner großen Bedeutung war der<br />

Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland<br />

bis 2009 gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.<br />

Aufgrund verschiedener Vorfälle<br />

entschied die Bundesregierung im Februar<br />

2009, die Arbeit am Arbeitnehmerdatenschutzgesetz<br />

aufzunehmen. Als<br />

„Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) um<br />

§ 32 ergänzt.<br />

Anfang Juli dieses Jahres legte das Bundesinnenministerium<br />

(BMI) seinen Gesetzentwurf<br />

für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz<br />

vor. An Stelle des erst im letzten Jahr<br />

eingefügten § 32 soll dem Beschäftigtendatenschutz<br />

nun ein Unterkapitel im BDSG gewidmet<br />

werden.<br />

Die geplante Neuregelung stößt jedoch nicht<br />

überall auf ungeteilte Zustimmung. So meldeten<br />

beispielsweise der Bundesdatenschutzbe-<br />

Das Beschäftigtendatenschutzgesetz<br />

Bericht aus dem staatlichen Bereich<br />

auftragte aber auch ver.di Bedenken an. Die<br />

Datenschutzbeauftragten des Bundes und der<br />

Länder drängen auf Nachbesserungen am<br />

Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes.<br />

In einer Entschließung kritisieren sie,<br />

dass die Registrierung und Überwachung von<br />

Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt<br />

werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe<br />

wichtiger Fragen offen.<br />

In dieser Entschließung vom 22. Juni 2011<br />

heißt es u. a.:<br />

Substantielle Verbesserungen an dem Entwurf<br />

eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes sind<br />

insbesondere in den folgenden Punkten geboten.<br />

• Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erlaubnis<br />

zur Datenverarbeitung bei Verhaltens-<br />

und Leistungskontrollen ist zu weit gefasst und<br />

lädt zur Ausweitung der Kontrolle und Überwachung<br />

der Beschäftigten geradezu ein. Sie<br />

muss deshalb präzise gefasst werden und ist<br />

an strenge Voraussetzungen zu knüpfen, da-<br />

21


22<br />

mit die durch höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

gefestigte Auslegung des derzeitigen<br />

Datenschutzrechts im Sinne des Schutzes der<br />

Beschäftigten vor übermäßiger Überwachung<br />

bestehen bleibt.<br />

• Auch die im Entwurf vorgesehene allgemeine<br />

Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung<br />

von Beschäftigtendaten zur<br />

"Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen<br />

zu Lasten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten<br />

und Straftaten" würde den<br />

Arbeitgebern sehr weitgehende zusätzliche<br />

Befugnisse zur Auswertung und Verknüpfung<br />

unterschiedlichster Datensammlungen in die<br />

Hand geben. Der Gesetzgeber muss vielmehr<br />

klarstellen, dass Maßnahmen, die zu einer<br />

ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen<br />

oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden<br />

Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln<br />

- etwa durch ständige Videoüberwachung<br />

oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte<br />

oder Mithören von Ferngesprächen -,<br />

weiterhin zu unterbleiben haben.<br />

• Die Intention des Gesetzentwurfs, den<br />

Umfang der in Bewerbungsverfahren und während<br />

des Beschäftigungsverhältnisses verwendeten<br />

Daten zu begrenzen, wird auch verfehlt,<br />

wenn - wie im Entwurf vorgesehen - Arbeitgeber<br />

im Internet verfügbare Informationen generell<br />

nutzen dürfen, und zwar sogar dann, wenn<br />

diese durch Dritte ohne Kenntnis der Betroffenen<br />

und somit häufig rechtswidrig eingestellt<br />

wurden. Damit wird vom datenschutzrechtlichen<br />

Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen<br />

abgewichen und Arbeitgeber werden<br />

geradezu dazu eingeladen, im Internet und in<br />

sozialen Netzwerken systematisch nach dort<br />

vorhandenen Informationen über Bewerber<br />

und Beschäftigte zu recherchieren. Die Konferenz<br />

der Datenschutzbeauftragten des Bundes<br />

und der Länder erwartet vom Gesetzgeber,<br />

dass er die Nutzung derartiger Daten untersagt<br />

oder zumindest wirksam begrenzt und die<br />

Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Betroffenen<br />

aktiv - und nicht erst auf Nachfrage - darüber<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

aufzuklären, woher die verwendeten Daten<br />

stammen.<br />

• Der Schutz der Beschäftigten vor unangemessener<br />

Kontrolle und Überwachung ist<br />

gerade bei der zunehmenden Nutzung elektronischer<br />

Medien am Arbeitsplatz von besonderer<br />

Bedeutung. Es ist eine normenklare, strikte<br />

Begrenzung der Einsichtnahme der Arbeitgeber<br />

in die elektronische Kommunikation von<br />

Beschäftigten unter Berücksichtigung von deren<br />

schützenswerten Belangen erforderlich.<br />

• Die im Gesetzentwurf an mehreren<br />

Stellen vorgesehene "Einwilligung" der Beschäftigten<br />

führt zu einer erheblichen Erweiterung<br />

der (Kontroll-)Befugnisse der Arbeitgeber.<br />

Diese wären jedoch rechtlich höchst zweifelhaft,<br />

weil Einwilligungen im Arbeitsverhältnis<br />

in den meisten Fällen mangels Freiwilligkeit<br />

nicht rechtswirksam erteilt werden können.<br />

Hinzu kommt, dass im Gesetzentwurf an keiner<br />

Stelle definiert ist, welche Anforderungen<br />

an die Rechtswirksamkeit von Einwilligungen<br />

im Arbeitsverhältnis zu stellen sind.<br />

Es bleibt jetzt abzuwarten, wie dieser Gesetzesentwurf<br />

nach dem „Durchlaufen“ des Gesetzgebungsverfahrens<br />

schließlich im Bundesgesetzblatt<br />

veröffentlicht wird.<br />

Andreas Schächtele<br />

Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in<br />

<strong>Baden</strong> sowie des Diakonischen Werkes der<br />

Evangelischen Landeskirche in <strong>Baden</strong> e.V.<br />

findet das Bundesdatenschutzgesetz keine<br />

Anwendung, sondern das Kirchengesetz über<br />

den Datenschutz der Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland (DSG-EKD). Ob es zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu einer Übernahme der<br />

entsprechenden gesetzlichen Änderungen<br />

kommt, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers.<br />

Es ist jedoch davon auszugehen, dass<br />

sich der kirchliche Gesetzgeber diesem Thema<br />

widmen wird.


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der<br />

Verfassten Kirche<br />

Besprechung im EOK am 02. Juli 2010<br />

Thema der Besprechung waren die Beteiligungsrechte<br />

der Mitarbeitervertretungen im<br />

Bereich der Verfassten Kirche. Die Dienstnehmervertreter<br />

hatten mehrfach die Situation,<br />

dass den MAVen das Mitbestimmungsrecht<br />

bei der Bestellung und Abberufung der Ortskräfte<br />

für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

sowie für die Arbeitsmedizinische<br />

Betreuung in Abrede gestellt wurde, hingegen<br />

im Mitarbeitervertretungsgesetz die Bestellung<br />

und Abberufung der Sicherheitsfachkräfte sowie<br />

Vertrauens- und Betriebsärzte ganz klar<br />

unter das Mitbestimmungsrecht fällt.<br />

Zunächst diskutierten<br />

wir über die unterschiedlicheTerminologie:<br />

Die Dienstgeberseite<br />

sah hier zunächst<br />

die Tatsache<br />

begründet, dass<br />

durch den Rahmenvertrag<br />

mit der EFAS<br />

andere Sachverhalte<br />

gegeben seien; Ortskräfte<br />

für Arbeitssicherheit seien nicht gleichzusetzen<br />

mit Sicherheitsfachkräften. Wir, die<br />

Dienstnehmervertreter machten deutlich, dass<br />

es aus unserer Sicht auf die Aufgabenübertragung<br />

ankäme und diese aus unserer Sicht vergleichbar<br />

seien. Wir machten deutlich, dass<br />

wir es nicht hinnehmen könnten, dass auf<br />

übergeordneter Ebene Regeln geschaffen<br />

würden, die die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen<br />

sozusagen aushebeln. Auf<br />

der EKD-Ebene ist ein Betreuungsvertrag mit<br />

der EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz) geschlossen<br />

worden, der auch für die einzelnen<br />

Gliedkirchen gilt. Auf der EKD-Ebene gibt es<br />

jedoch kein gleichwertiges „Gegenüber“ der<br />

Dienststellen, welches berechtigt ist, Willens-<br />

erklärungen für die Mitarbeitenden abzugeben;<br />

würde man die StäKo oder BuKo<br />

legitimieren, könnte über diesen Weg evtl. Abhilfe<br />

geschaffen werden. Auf der gliedkirchlichen<br />

Ebene gibt es ebenfalls kein vergleichbares<br />

Gremium. Der <strong>Gesamtausschuss</strong> hat –<br />

nach jedenfalls nach derzeitiger Rechtsstellung<br />

- nicht die Berechtigung, Willenserklärungen<br />

für Mitarbeitervertretungen vor Ort abzugeben.<br />

Die Beteiligungsrechte sind jedoch<br />

unabdingbar und wir Dienstnehmervertreter<br />

fordern diese auch ein, notfalls müssen wir<br />

den Sachverhalt juristisch klären, indem eine<br />

MAV ihr Mitbestimmungsrecht<br />

einfordert;<br />

diese Entscheidung wäre<br />

dann für alle gültig.<br />

Die Dienstgeberseite<br />

machte uns deutlich,<br />

dass es überaus<br />

schwierig sei, sich mit<br />

vielen kleinen MAVen<br />

abstimmen zu müssen<br />

wenn für eine Region<br />

eine Ortskraft für Arbeitssicherheit<br />

bestellt werden würde. Noch<br />

schwieriger wäre dies, wenn es um die Bestellung<br />

des Arbeitsmediziners ginge, dieser würde<br />

definitiv vom BAD gestellt und es würde<br />

sehr viel Kraft kosten, wenn ein Arbeitsmediziner<br />

ausgetauscht werden müsste. Wir machten<br />

deutlich, dass wir die schwierige Situation<br />

sehr wohl sehen, aber wir deshalb nicht hinnehmen<br />

könnten, dass die Beteiligungsrechte<br />

ignoriert würden.<br />

Wir haben verschiedene Möglichkeiten andiskutiert,<br />

wie wir die Beteiligungsrechte praktikabel<br />

lösen könnten: Eine Möglichkeit wäre,<br />

dass Gesamtmitarbeitervertretungen ihre Zustimmung<br />

erteilen könnte, allerdings scheinen<br />

23


24<br />

recht wenige Gesamtmitarbeitervertretungen<br />

vorhanden zu sein.<br />

Eine andere Variante wäre, dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

diese Kompetenz zu übertragen, allerdings<br />

wäre zu überprüfen, ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

diese Aufgabe – juristisch gesehen –<br />

übertragen bekommen kann oder ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

zeitlich überhaupt in der Lage<br />

ist, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.<br />

In jedem Fall wäre eine diesbezügliche Änderung<br />

des ARRG bzw. MVG erforderlich. Ob die<br />

diversen Bestellungen dann im Benehmen<br />

oder im Einvernehmen mit dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />

erfolgen sollen, oder ob eine Zustimmung<br />

des <strong>Gesamtausschuss</strong>es erforderlich<br />

ist, konnte im Gespräch nicht abschließend<br />

geklärt werden; hier müssen sich die Verhandlungspartner<br />

noch einmal intern beraten und<br />

erneut austauschen.<br />

Von weit größerer Bedeutung ist die Begrifflichkeit<br />

des „Arbeitsschutzbeauftragten“. Diesen<br />

Begriff finden wir einmal im § 3 des Kirchlichen<br />

Arbeitsschutzgesetzes: „Jeder Rechtsträger<br />

benennt für die Belange des Arbeitsschutzes<br />

ein Mitglied seines Leitungsorgans<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

als Arbeitsschutzbeauftragten“. Im Unterpunkt<br />

4 des § 3 ist die Arbeit des Arbeitsschutzbeauftragten<br />

insoweit konkretisiert, dass die Gefährdungsbeurteilungen<br />

durch den Arbeitsschutzbeauftragten<br />

zu erfolgen haben. In der<br />

Rechtsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung<br />

im Rahmen des Arbeitsschutzes vom 18.<br />

Mai 2010 ist in § 1 dieser Sachverhalt noch<br />

einmal klarer dargestellt worden; allerdings<br />

geht nicht eindeutig hervor, ob er diese Aufgaben<br />

delegieren kann.<br />

Lt. Kirchengerichtshofbeschluss vom 09. Juli<br />

2007 haben Mitarbeitervertretungen nicht nur<br />

ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung<br />

der Methode, wie eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchgeführt werden soll, sondern auch,<br />

wer mit der Erstellung der Analyse beauftragt<br />

wird. Sofern nun der oder die Arbeitsschutzbeauftragte<br />

selbst die Gefährdungsbeurteilung<br />

durchführen werden, unterliegen sie der Mitbestimmung.<br />

Die Dienstgeberseite versprach, in<br />

der Veröffentlichung des entsprechenden<br />

<strong>Rundbrief</strong>es auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />

Ulrike Kutzner<br />

Die Arbeitsgruppen (AG) des <strong>Gesamtausschuss</strong>es stellen sich vor<br />

Im Rahmen der vom <strong>Gesamtausschuss</strong> durchgeführten<br />

Delegiertenversammlungen sind<br />

inzwischen sechs ständige Arbeitsgruppen<br />

entstanden, die alle von <strong>Gesamtausschuss</strong>mitgliedern<br />

geleitet werden.<br />

Sie treffen sich regelmäßig zu den jeweiligen<br />

Themenkreisen und tauschen dort Informationen<br />

aus, beraten aktuelle Themen und gestalten<br />

Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretungen<br />

vor Ort.<br />

Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen<br />

Die älteste bestehende Arbeitsgruppe ist die<br />

Gruppe der Erzieherinnen, diese Gruppe arbeitet<br />

mit Mitgliedern des Gesamtausschus-<br />

ses. Die Gruppe trifft sich mindestens zweimal<br />

jährlich in Offenburg und informiert dann die<br />

Kolleginnen bei den Delegiertenversammlungen<br />

über ihre Aktivitäten und nimmt von dort<br />

Aufträge zur Weiterbearbeitung mit.<br />

Gabriele Hamm (hamm@ga-baden.de)<br />

Arbeitsgruppe Multimedia/EDV/<br />

neue Technologien<br />

Diese AG besteht seit 1996 und soll die Mitarbeitervertretungen<br />

vor Ort unterstützen und<br />

ihnen MAV-relevante Informationen rund um<br />

moderne Informations-Technologien, elektroni-


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

sche Datenverarbeitung und Datenschutz in<br />

allgemein verständlicher Form bieten. Darüber<br />

hinaus steht sie den badischen Mitarbeitervertretungen<br />

zur Beratung von Problemen,<br />

Dienstvereinbarungen etc. im Zusammenhang<br />

mit dem Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung<br />

und Kommunikation im Rahmen unserer<br />

Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem<br />

sind inzwischen fünf Checklisten entstanden.<br />

Uwe Vogt (vogt@ga-baden.de)<br />

Wir laden alle interessierten MitarbeitervertreterInnen<br />

ein sich aktiv an den Arbeitsgruppen zu<br />

beteiligen!<br />

Aktuelle Termine und Infos zu den einzelnen Arbeitsgruppen<br />

findet Ihr unter<br />

www.ga-baden.de<br />

Die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen ist MAV Tätigkeit,<br />

die Teilnahme steht jedem MAV Mitglied frei,<br />

sofern es dienstlich möglich ist. Es besteht gem. § 19<br />

MVG Anspruch auf Dienstbefreiung und Anrechnung<br />

der Arbeitszeit sowie Anspruch auf Kostenersatz.<br />

Arbeitsgruppe Krankenhäuser und stationäre<br />

Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe<br />

Die AG traf sich zum ersten Mal im Mai 1999<br />

außerhalb der Delegiertenversammlung. Seither<br />

finden die Treffen im etwa halbjährlichen<br />

Abstand in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe<br />

- Rüppurr statt. Vertreterinnen und Vertreter<br />

von Mitarbeitervertretungen der entsprechenden<br />

Kliniken aus <strong>Baden</strong>, dem linksrheinischen<br />

Grenzgebiet sowie der AGMAV -<br />

Württemberg diskutieren dabei über arbeits-<br />

und sozialrechtliche Themen. Aber auch krankenhausspezifische<br />

Fragen stehen regelmäßig<br />

im Vordergrund. Das nächste Treffen findet<br />

am 15.11.2010 statt.<br />

Andreas Schächtele (schaechtele@gabaden.de)<br />

Arbeitsgruppe Pflege<br />

Die AG trifft sich nach Möglichkeit viermal jährlich<br />

im Ev. Oberkirchenrat (EOK) in Karlsruhe.<br />

Sie richtet sich an MAV- Kolleginnen und Kollegen,<br />

die in der ambulanten und stationären<br />

Alten- und Krankenpflege tätig sind und versteht<br />

sich als Informations- und Beratungsforum<br />

rund um das Thema Pflege.<br />

Geleitet wird sie vom <strong>Gesamtausschuss</strong>mitglied<br />

Florian Wolf, tätig in der ambulanten<br />

Pflege. Das nächste Treffen findet am Mo.<br />

06.09.2010, 10 Uhr statt.<br />

Florian Wolf (wolf@ga-baden.de)<br />

25<br />

Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz<br />

Die AG-ASIG trifft sich in der Regel<br />

drei- bis viermal jährlich im Diakoniekrankenhaus<br />

in Freiburg.<br />

Sie beschäftigt sich mit den vielfältigen<br />

Themen rund um den betrieblichen<br />

Arbeitsschutz, von den gesetzlichen<br />

Grundlagen bis hin zur konkreten<br />

Maßnahme vor Ort in der Einrichtung.<br />

Im Fokus stehen dabei die Beteiligungsrechte<br />

der MAV.<br />

Das nächste Treffen findet am Di., 28.09.2010,<br />

10 Uhr statt.<br />

Ulrike Kutzner (kutzner@ga-baden.de)<br />

-Verfasste Kirche-<br />

Florian Wolf (wolf@ga-baden.de)<br />

-Diakonie-<br />

Arbeitsgruppe Tarifentwicklung<br />

Die neuste Arbeitsgruppe besteht seit 2009.<br />

Zurzeit beschäftigt sie sich mit folgenden Themen:<br />

Aktuelle Entwicklung in der AVR DW<br />

EKD, Streikrecht, Strategieentwicklung, Rückmeldungen<br />

aus den Dienststellen, Entwicklung<br />

AVR – badische Anwendung. Sie trifft sich<br />

mindestens viermal im Jahr.<br />

Daniel Wenk (wenk@ga-baden.de)


26<br />

1. Weg Arbeitsrechtssetzung einsei<br />

tig durch Arbeitgeber<br />

2. Weg Aushandeln der Arbeitsbe<br />

dingungen durch Arbeitgeber<br />

3. Weg Arbeitsrechtssetzung der Kir<br />

chen durch ARKen<br />

ACK Arbeitsgemeinschaft Christli<br />

cher Kirchen<br />

AGG Allgemeines Gleichbehand<br />

lungsgesetz<br />

AGMAV Arbeitsgemeinschaft der Mit<br />

arbeitervertretungen<br />

AltTzG Altersteilzeitgesetz<br />

AltPflG Altenpflegegesetz<br />

AK oder ARK Arbeitsrechtliche Kommissi<br />

on<br />

AR Arbeitsrechtsregelung<br />

AR-M Arbeitsrechtsregelung für<br />

Mitarbeiter im kirchlichen Ar<br />

beitsrecht<br />

AR-FWB Arbeitsrecht zu Maßnahmen<br />

der berufl. Fort- und Weiter<br />

bildung<br />

ARK <strong>Baden</strong> Arbeitsrechtliche Kommissi<br />

on <strong>Baden</strong> kirchliches Arbeits<br />

recht und AVR- <strong>Baden</strong><br />

ARK DW-EKD bundesweite Arbeitsrechtli<br />

che Kommission für die AVR<br />

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz<br />

ArbG Arbeitsgericht<br />

ArbZG Arbeitszeitgesetz<br />

ARRG Arbeitsrechtregelungsgesetz<br />

ASIG Gesetz über Betriebsärzte,<br />

Sicherheitsingenieure und<br />

andereFachkräfte für Arbeits<br />

sicherheit<br />

AVR Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

AVR.DW.EKD Arbeitsvertragsrichtlinien des<br />

Diakonischen Werkes<br />

der Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland<br />

ÄndTV Änderungstarifvertrag<br />

BA Bundesagentur für Arbeit<br />

BAT Bundes- Angestelltentarifver<br />

trag<br />

Häufig benutzte Abkürzungen<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

BAföG Bundesausbildungsförde<br />

rungsgesetz<br />

BEEG Bundeselterngeld- und El<br />

ternzeitgesetz<br />

BEM Betriebliches Eingliederungs<br />

management<br />

BetrAVG Gesetz zur Verbesserung<br />

der betriebl. Altersversor<br />

gung<br />

BT-V TVöD Besonderer Teil Ver<br />

waltung<br />

BT-B TVöD Besonderer Teil Pfege<br />

und Betreuungseinrichtun<br />

gen<br />

BT-K TVöD Besonderer Teil Kran<br />

kenhäuser<br />

BUKO Bundeskonferenz der AG<br />

MAVen /Gesamt-<br />

ausschüssen im Bereich des<br />

DW EKD<br />

DW Diakonisches Werk<br />

EFAS Evangelische Fachstelle für Ar<br />

beitssicherheit<br />

EKD Evangelische Kirche Deutschland<br />

EKIBA Evangelische Landeskirche in Ba<br />

den


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

EntgeltFG Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

EOK Evangelischer Oberkirchen<br />

rat<br />

ErzUrlV Erziehungsurlaubsverord<br />

nung<br />

FallG Fallgruppe<br />

FN Fußnote<br />

GA-<strong>Baden</strong> <strong>Gesamtausschuss</strong> der Mitar<br />

beiter vertretung <strong>Baden</strong><br />

GefStoffV Gefahrstoffverordnung<br />

GEW Gewerkschaft Erziehung und<br />

Wissenschaft<br />

GK Grundsatzkommission<br />

(Unterkommission der ARK<br />

<strong>Baden</strong> zur Erarbeitung von<br />

Vorlagen und Klärung grund<br />

sätzlicher Fragen der ARK)<br />

GKD Gewerkschaft Kirche und<br />

Diakonie<br />

GRV Gesetzliche Rentenversiche<br />

rung<br />

GVBL Gesetzes- und Verordnungs<br />

blatt<br />

IfSG Infektionsschutzgesetz<br />

i.K. im Kirchendienst<br />

JArbSchG Gesetz zum Schutz der ar<br />

beiten den Jugend<br />

KAG Kirchliches Arbeitsgericht<br />

KDA Kirchlicher Dienst in der Ar<br />

beitswelt<br />

KDO Kirchliche Datenschutzord<br />

nung<br />

KGH.EKD Kirchengerichtshof der Evan<br />

gelischen Kirche in Deutsch<br />

land<br />

KSchG Kündigungsschutzgesetz<br />

KZVK Kirchliche Zusatzversor<br />

gungskasse<br />

LakiMAV Landeskirchliche Mitarbeiter<br />

vertretung<br />

LeistungsTV Tarifvertrag über das<br />

Leistngsentgelt<br />

MVG.EKD Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

der Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland<br />

MuSchG Mutterschutzgesetz<br />

ÖD öffentlicher Dienst<br />

OKR Oberkirchenrat<br />

PflegeVG Pflegeversicherungsgesetz<br />

PflegeZG Pflegezeitgesetz<br />

QM Qualitätsmanagement<br />

StäKo Ständige Konferenz der La<br />

KiMAVen Gesamtausschüs<br />

se im Bereich der EKD<br />

SchwbG Schwerbehindertengesetz<br />

SGG Sozialgerichtsgesetz<br />

TV SuE Tarif Sozial und Erziehungs<br />

dienst<br />

TVöD Tarifvertrag öffentlicher<br />

Dienst<br />

TVÜ Tarifvertrag zur Überleitung<br />

vom BAT in den TVöD<br />

TVÜ Überleitungstarifvertrag der<br />

Kommunen<br />

TzBfG Teilzeit und Befristungsge<br />

setz<br />

VBL Versorgungsanstalt des Bun<br />

des und der Länder<br />

VdDD Verband der Diakonischen<br />

Dienstgeber in Deutschland<br />

Ver.di Vereinte Dienstleistungsge<br />

werkschaft<br />

VerGr Vergütungsgruppe<br />

VKA Verband kommunaler Arbeit<br />

geber<br />

VKDA Verband kirchlicher und Dia<br />

konischer Anstellungsträger<br />

VKM Verband kirchlicher Mitarbei<br />

terinnen und Mitarbeiter<br />

ZGAST Zentrale Gehaltsab<br />

rechnungsstelle<br />

ZMV Zeitschrift "Die Mitarbeiter<br />

vertretung"<br />

ZVK Zusatzversorgungskasse<br />

Margarete Köhler<br />

27


28<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

29


30<br />

Bereich Diakonie<br />

Daniel Wenk Vorsitzender<br />

Evang. Sozialwerk Müllheim e.V.<br />

Hauptstr. 149<br />

79379 Müllheim<br />

Tel 07631-89405<br />

Mob 0174-1641824<br />

Fax 03212-1031605<br />

wenk@ga-baden.de<br />

Uwe Ulfried Vogt 2. stellv. Vorsitzender<br />

Landstr. 1<br />

77694 Kehl-Kork<br />

Tel 07851-841570 (AB)<br />

Fax 07851-841200 (Zentralpforte)<br />

Fax + Voicebox 03212-1137983<br />

vogt@ga-baden.de<br />

Andreas Schächtele Beisitzer<br />

Evang. Diakonissenanstalt KA - Rüppurr<br />

Diakonissenstr. 28<br />

76199 Karlsruhe<br />

Tel 0721-8892498<br />

Fax 0721-8893902 (öffentlich!)<br />

Fax + Voicebox 03212-1137973<br />

schaechtele@ga-baden.de<br />

Stefan Schulz<br />

Heidelberger Str.5<br />

74858 Aglasterhausen<br />

Tel 06262-22516<br />

Fax 06262-22238<br />

Fax + Voicebox 03212-1138006<br />

schulz@ga-baden.de<br />

Florian Wolf<br />

Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH<br />

Herrenalber Str. 45<br />

76199 Karlsruhe<br />

Tel 0721-9884300<br />

Fax + Voicebox 03212-1137954<br />

wolf@ga-baden.de<br />

Elvinora Stock<br />

Diakoniekrankenhaus<br />

Speyererstr. 91-93<br />

68136 Mannheim<br />

Tel 0621-810220-81<br />

Fax 0621-810220-85<br />

stock@ga-baden.de<br />

Mitglieder <strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong><br />

Bereich Verfasste Kirche<br />

2 Mitglieder ausgeschieden<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Gabriele Hamm stellv. Vorsitzende<br />

Evang. Kindergarten<br />

Markgrafenstr.27<br />

79541 Lörrach<br />

Tel 07621-52267<br />

Fax Kiga 07621-1611679 (öffentlich!)<br />

Fax + Voicebox 03212-1137765<br />

hamm@ga-baden.de<br />

Ulrike Kutzner Beisitzerin<br />

Goethestr.2<br />

79100 Freiburg<br />

Tel 0761-7086381<br />

Zentrale 0761-70863-10<br />

Fax + Voicebox 03212-1137767<br />

kutzner@ga-baden.de<br />

Margarete Köhler<br />

Evang. Kindergarten<br />

Joh.-Phil.-Allmangstr. 2<br />

68542 Heddesheim<br />

Tel 06203-41134<br />

Fax 06203-62758<br />

koehler@ga-baden.de<br />

Sybille Schumacher<br />

Petruskindergarten<br />

Kuhmoosweg 2<br />

78464 Konstanz<br />

Tel. dienstl 07531-61501<br />

Fax + Voicebox 03212-1137949<br />

schumacher@ga-baden.de<br />

Geschäftsstelle<br />

Renate Lohrke<br />

Blumenstr. 1<br />

Postfach 2269<br />

76010 Karlsruhe<br />

Tel 0721-9175-706<br />

Fax 0721-9175-25706<br />

Renate.Lohrke@ekiba.de<br />

geschaeftsstelle@ga-baden.de<br />

www.ga-baden.de


<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

+++ Zahlen +++ Daten +++ Fakten +++<br />

Hartmut Seyfert Mitglied ARK <strong>Baden</strong> und im<br />

Fortbildungsteam<br />

Haus der Evang. Kirche MAV<br />

M1, 1a<br />

68161 Mannheim<br />

Tel. MAV-Büro: 0621-28000-190<br />

Fax MAV-Büro: 0621-28000-191<br />

Fax+Voicebox: 03212-1137740<br />

seyfert@ga-baden.de<br />

Lorenz Sauerborn stellv. Mitgl. ARK <strong>Baden</strong><br />

und im Fortbildungsteam<br />

Emmertsgrundpassage 33<br />

69126 Heidelberg<br />

Tel.: 06221-4379299<br />

Tel.: 06221-720446<br />

sauerborn@ga-baden.de<br />

Termine für die nächsten<br />

Delegiertenversammlungen<br />

23. und 24. September 2010<br />

14. und 15. März 2011<br />

20.und 21. Oktober 2011<br />

Landessynode<br />

17. bis 21. Oktober 2010<br />

Walter Berroth Mitglied im Fortbildungsteam<br />

Redaktionsmitglied Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen<br />

(ZMV)<br />

berroth@ga-baden.de<br />

Impressum<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong><br />

herausgegeben vom <strong>Gesamtausschuss</strong> der<br />

Mitarbeitervertretungen der Evang. Landeskirche<br />

in <strong>Baden</strong><br />

Redaktion: Gabi Hamm, Daniel Wenk,<br />

Renate Lohrke<br />

v.i.S.d.P.: Daniel Wenk<br />

Postanschrift:<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong>, Blumenstr.1, /<br />

Postfach 2269, 76010 Karlsruhe<br />

Druckerei Hess, Müllheim<br />

31


32<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010

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