Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
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<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Das nennt ihr gerecht?<br />
Kirche und Diakonie geht anders!<br />
1
2<br />
Aus dem Inhalt<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Vorwort S. 3<br />
Meine Meinung: Von Wolfgang Lindenmaier S. 4<br />
Brennpunkt: Die Scheinheiligen - oder: 30 Jahre Dritter Weg S. 5<br />
Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes <strong>Baden</strong> S. 12<br />
Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst in die AR-M S. 14<br />
Neue Entgeltordnung für Mitarbeiter/innen im Sozial- und Erziehungsdienst S. 15<br />
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV S. 19<br />
Das Beschäftigtendatenschutzgesetz S. 21<br />
Die Arbeitsgruppen des <strong>Gesamtausschuss</strong> stellen sich vor S. 24<br />
Häufig benutzte Abkürzungen S. 26<br />
Übersicht der Schulungsangebote für MitarbeitervertreterInnen S. 28<br />
Adressen <strong>Gesamtausschuss</strong>, ARK Mitglieder, Mitglieder im Schulungsteam S. 30<br />
Impressum S. 31<br />
www.ga-baden.de
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Neu präsentieren wir euch unseren <strong>Rundbrief</strong>,<br />
nun als gebundenes Heft und mit geändertem<br />
Layout. Neu auch die Anzahl der Exemplare,<br />
die ihr erhaltet. Jedes MAV Mitglied<br />
soll künftig sein persönliches Exemplar erhalten.<br />
Sollte die Anzahl der Exemplare nicht der<br />
Anzahl eurer MAV Mitglieder entsprechen, bitten<br />
wir um kurze Rückmeldung an die Geschäftsstelle.<br />
Neu sind auch viele MAVler! In den meisten<br />
Betrieben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
ihre neue Vertretung gewählt. Ich beglückwünsche<br />
alle neu bzw. wiedergewählten<br />
Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter zur<br />
erfolgreichen Kandidatur und wünsche viel<br />
Erfolg bei der Arbeit!<br />
Wir spüren die vielen „Neuen“ durch vermehrte<br />
Nachfragen und einen riesigen Ansturm auf<br />
unsere MAV Grundschulungen. Auf diesen<br />
erfreulichen Umstand haben wir mit zusätzlichen<br />
Terminen reagiert.<br />
Neu ist zudem das Führungsteam im <strong>Gesamtausschuss</strong>.<br />
Seit 15. Mai kümmert sich ein<br />
fünfköpfiger Vorstand um die Geschäftsführung:<br />
Gabi Hamm als stellvertretende Vorsitzende<br />
und Ulrike Kutzner vertreten den Bereich<br />
Verfasste Kirche. Uwe Vogt als zweiter<br />
Stellvertreter und Andreas Schächtele sind für<br />
den Bereich der Diakonie zuständig. Zusammen<br />
mit mir als Vorsitzenden bilden wir den<br />
Vorwort<br />
geschäftsführenden Vorstand.<br />
Neu erleben wir die Qualität, mit der die Auseinandersetzung<br />
um die Arbeitsrechtsetzung<br />
in der Diakonie geführt wird - „Dritter Weg versus<br />
Tarifverträge“ ist der Titel dieses Dramas.<br />
Im Juni hat die diakonische Konferenz eine<br />
neue Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission<br />
der Evangelischen Kirche in Deutschland<br />
(ARK DW EKD) beschlossen.<br />
Die diakonische Konferenz hat mit der Veränderung<br />
dieser Ordnung sichergestellt, dass auf<br />
der Arbeitnehmerbank auf jeden Fall irgendjemand<br />
sitzt, egal ob eine Legitimation durch<br />
Beschäftigte gegeben ist oder nicht. Durch<br />
eine Eingabe der Badischen- und Sächsischen<br />
Landeskirchen wurden darüber hinaus<br />
die meisten Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften<br />
der Mitarbeitervertretungen,<br />
schlicht und einfach bis 2014 von der Mitwirkung<br />
in der ARK DW EKD ausgeschlossen.<br />
Diese hatten sich im Vorfeld kritisch gegen<br />
das Verfahren des Dritten Wegs und die strukturelle<br />
Unausgeglichenheit geäußert. Diese<br />
willkürliche Sanktionierung schließt auch den<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> aus.<br />
Es wurde außerdem sichergestellt, dass –<br />
auch ohne Anwesenheit der ArbeitnehmervertreterInnen<br />
– mit einfacher Mehrheit der<br />
Arbeitgeber Beschlüsse gefasst werden können.<br />
Ein Gesetzentwurf zur Regelung der<br />
Rechtsverhältnisse der Diakonie Beschäftigten<br />
soll – durch Ausschluss von Streik und Aussperrung<br />
und Regelungen zur Sicherstellung<br />
der Beschlussfassung in der ARK DW EKD<br />
auch ohne Arbeitnehmerbeteiligung – die<br />
„Zukunft“ des Dritten Wegs zementieren. Dieses<br />
neue Gesetz soll im November von der<br />
Synode der EKD beschlossen werden.<br />
Trauriges Fazit – Die Diakonische Konferenz<br />
missbraucht ihre zweifelhafte „Sonderstellung“<br />
unter aktiver Beteiligung des Arbeitgeberverbandes<br />
der diakonischen Dienstgeber (VdDD).<br />
Denn sie verändert Gesetz und Ordnung zur<br />
Sicherung ihrer Wettbewerbsvorteile nach ihrem<br />
Gusto!<br />
3
4<br />
Dies ist das Top-Thema dieses<br />
<strong>Rundbrief</strong>es. Auf den folgenden<br />
Seiten haben wir einen<br />
sehr detaillierten Artikel nebst<br />
Vorwort aus den neuesten Mitteilungen<br />
der AGMAV Württemberg<br />
minimal verändert<br />
übernommen. Es lohnt sich<br />
diesen Artikel in Ruhe durchzulesen.<br />
Wenn in diesem Artikel<br />
von AGMAVen die Rede ist,<br />
sind gleichzeitig auch die Gesamtausschüsse<br />
gemeint.<br />
Das Original kann auf der Internetseite unserer<br />
Kollegen heruntergeladen werden.<br />
www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de<br />
Herzlichen Dank an dieser Stelle für die Unterstützung<br />
aus Württemberg. Die verstärkte Kooperation<br />
zwischen der AGMAV Württemberg<br />
und dem <strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> findet nicht<br />
nur im Bereich Öffentlichkeitsarbeit statt. In<br />
regelmäßigen Treffen tauschen wir uns über<br />
die wichtigsten aktuellen Themen und allgemeine<br />
Erfahrungen aus. Wie unterschiedlich<br />
die Arbeitsbedingungen unserer beiden Gre-<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Wichtige Termine im Herbst!!<br />
24. Sep 2010 Neuwahl <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
Es werden 6 Mitglieder für die Diakonie und 6 Mitglieder für<br />
die Verfasste Kirche gewählt<br />
Nov 2010 Neubesetzung der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission (ARK) <strong>Baden</strong><br />
Der <strong>Gesamtausschuss</strong> entsendet 5 Mitglieder und 2 Stellvertreter<br />
Informationsveranstaltungen zum Tarifvertrag Sozial und<br />
Erziehungsdienst Termine Seite 17.<br />
mien sind, wird im Artikel zur MVG Novellierung<br />
deutlich.<br />
Die verstärkte Zusammenarbeit trägt auch<br />
dem Umstand Rechnung, dass die Diakonischen<br />
Werke der Württembergischen und der<br />
Badischen Landeskirche verstärkt zusammenarbeiten.<br />
Mit der Gründung der Diakonie <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
gGmbH fördern sie gemeinsam:<br />
„…die Vernetzung der diakonischen Arbeit<br />
und Vertretung gemeinsamer sozialpolitischer<br />
Positionen auf Landesebene…“*. Auch<br />
eine verstärkt gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />
soll unter dem Dach der Gesellschaft<br />
stattfinden.<br />
„In der Diakonie in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg sind mehr als 65.000<br />
Mitarbeitende in 5.000 Einrichtungen<br />
und Diensten beschäftigt. Dazu kommen<br />
rund 60.000 Ehrenamtliche. Damit<br />
gehört die Diakonie zu den größten<br />
Arbeitgebern im Land. Mehr als<br />
400.000 Menschen werden von der<br />
Diakonie beraten, begleitet und betreut<br />
oder wohnen in diakonischen<br />
Einrichtungen.“*<br />
*(entnommen www.diakonie-baden.de/<br />
aktuelles)<br />
Lasst uns auch auf der Seite der ArbeitnehmerInnen<br />
zusammenstehen<br />
und für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen<br />
einstehen!<br />
Daniel Wenk<br />
Vorsitzender <strong>Gesamtausschuss</strong>
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Nun ist es also soweit: Die Diakonische Konferenz<br />
hat sich entschieden. Es gibt eine neue<br />
Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission<br />
des Diakonischen Werks der EKD.<br />
Die in der Diakonischen Konferenz vertretenen<br />
Arbeitgebervertreter haben sich gerächt: Die<br />
AGMAVen, die sich in einer Presseerklärung<br />
gegen Bettelei als Rechtssetzung ausgesprochen<br />
hatten, dürfen nicht mehr mitmachen!<br />
Bis 2014 sind diese Arbeitnehmervertreter von<br />
der Wahl zur Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
ausgeschlossen. Stattdessen hat man zwei so<br />
genannte Gewerkschaften als neue Bündnis-<br />
oder besser als Sozialpartner gefunden. Der<br />
VKM, die Gewerkschaft von Kirchengnaden,<br />
und der Marburger Bund, die Gewerkschaft<br />
der leitenden Oberärzte, verkörpern jetzt die<br />
Vertreter der Dienstgemeinschaft.<br />
Die Scheinheiligkeit der Diakoniefürsten ist<br />
kaum noch zu überbieten. Während in Bielefeld<br />
Herr Gebhardt (Vorstand des Johanneswerk)<br />
empört darauf hinweist, dass man Gott<br />
nicht bestreiken kann, sitzt er in Zukunft zufrieden<br />
mit dem Marburger Bund in der Kommission<br />
und erhöht die Gehälter der Leistungsträger<br />
auf Kosten der Putzfrauen. Er sitzt mit den<br />
Vertretern der Organisation am Tisch, die ihre<br />
Mitglieder am Diakonieklinikum in Stuttgart<br />
zum Streik aufgerufen hat.<br />
Natürlich sind nur die Mitarbeitervertreter der<br />
AGMAVen von der Wahl zur Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission ausgeschlossen. Die braven<br />
VDDD-hörigen Arbeitgeber aus Württemberg<br />
und <strong>Baden</strong> dürfen natürlich weiterhin ihre Sitze<br />
Meine Meinung<br />
in dieser paritätisch besetzten Kommission<br />
einnehmen.<br />
„Gott kann nicht bestreikt werden“, diese Aussage<br />
ist sicher richtig; aber diejenigen, die sich<br />
zu den Besitzern der Diakonie erklären, sind<br />
nicht Gott.<br />
Mit dieser Neuordnung haben die diakonischen<br />
Arbeitgeber endgültig alle demokratischen<br />
Grundsätze in der Führung diakonischer<br />
Sozialunternehmen verlassen und sich<br />
auf einen vorlutherischen Herr-im-Haus-<br />
Standpunkt versteift.<br />
Vermutlich müssen die bösen Arbeitnehmervertreter<br />
erst einen Ablassbrief kaufen, bevor<br />
sie wieder von ihren Kolleginnen gewählt werden<br />
dürfen.<br />
Damit ich nicht missverstanden werde: Die<br />
Haltung der AGMAVen zu der bestehenden<br />
Kommission ist richtig. Wenn die Arbeitgeber<br />
die Kommission dazu missbrauchen, um die<br />
Marktmacht der Unternehmen zu stärken,<br />
dann können wir uns daran im Interesse unserer<br />
Kolleginnen und Kollegen nicht beteiligen.<br />
Es wurde mir vorgeworfen, ich würde die diakonischen<br />
Einrichtungen verunglimpfen, weil<br />
ich sie im Interview des FOCUS mit Schlecker<br />
verglichen habe. Ich bitte die Kolleginnen von<br />
Schlecker um Entschuldigung. Sie haben in<br />
der Zwischenzeit einen Tarifvertrag erkämpft!<br />
Wir haben noch nicht einmal begonnen, uns<br />
gegen die Missachtung der Arbeitgeber ernsthaft<br />
zu wehren. Nach der Entscheidung der<br />
diakonischen Konferenz kann die Forderung<br />
nur noch heißen: Tarifverträge in der Diakonie<br />
erkämpfen und nicht schenken lassen.<br />
Euer<br />
5
6<br />
Es geschah beim letzten Stadtfest.<br />
Ein Taschendieb trieb sich zwischen den Verkaufsständen<br />
herum, rempelte mal da einen<br />
Menschen an, stolperte dort scheinbar ungeschickt<br />
über ein Hindernis. Geschickt und gerissen<br />
bewegte er sich in der Menge, seine<br />
Beute war gut: Uhren, Geldbörsen, Armbänder<br />
wechselten unbemerkt und ungewollt den Besitzer.<br />
Fast übermütig zog er einem jungen Mann den<br />
Geldbeutel aus der Hosentasche. Aber irgendetwas<br />
ging schief, der Mann bemerkte den<br />
Diebstahl, bevor der Dieb sich in der Menge<br />
unsichtbar machen konnte. Er rannte dem<br />
Dieb nach und versuchte ihn festzuhalten.<br />
Aber es verschlug ihm die Sprache, denn der<br />
Dieb wandte sich um und rief: „Der da hat<br />
mich bestohlen, haltet ihn fest.“ Er zeigte mit<br />
dem Finger auf sein<br />
Opfer. Die Umstehenden<br />
drehten sich<br />
zum Bestohlenen<br />
um. Bedrohlich gingen<br />
sie auf den<br />
Mann zu, niemand<br />
hörte auf seine Erklärungen,<br />
immer<br />
dichter wurde der<br />
Ring um ihn, die<br />
Menschen griffen<br />
nach ihm. Der Dieb<br />
schrie immer noch:<br />
„Haltet den bösen<br />
Dieb.“ Der Bestohlene<br />
versuchte in seiner<br />
Angst zu fliehen,<br />
aber es war zu spät,<br />
er wurde auf den<br />
Boden geworfen, die<br />
Menschen traten mit Füssen nach ihm. Irgendjemand<br />
rief die Polizei. Erst auf der Polizeiwache<br />
durfte er telefonieren und es dauerte noch<br />
Stunden, bis ein Anwalt seine Freilassung<br />
durchsetzte. Aber auch nachdem er frei war<br />
kümmerte sich niemand um den wirklichen<br />
Dieb. Der Mann bekam weder sein Geld zurück,<br />
noch wurde der Dieb gefasst. Stattdes-<br />
Die Scheinheiligen<br />
oder:<br />
30 Jahre Dritter Weg<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Warum das Jahr 2010 kein Jubeljahr für die kirchliche Form der Arbeitsrechtssetzung<br />
wird<br />
Wie war das mit dem Nadelöhr???<br />
sen wurde er immer wieder gefragt, wo er<br />
denn so schnell und geschickt seine Beute<br />
versteckt hätte.<br />
Dichtung und Wahrheit<br />
Diese Geschichte ist tatsächlich geschehen<br />
und sie ist immer noch nicht beendet. Dies ist<br />
die Geschichte der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
des Diakonischen Werkes der Evangelischen<br />
Kirche in Deutschland (AK DW<br />
EKD).<br />
Die Mitarbeitervertreter in der Kommission haben<br />
sich in dem Glauben an eine einigermaßen<br />
gerechte Arbeitsrechtssetzung acht lange<br />
Jahre auf die Arbeit in der Kommission eingelassen.<br />
Sie haben acht lange Jahre mitgearbeitet<br />
an der völligen Veränderung der Bundes<br />
- AVR. Sie sind auf die Wünsche der Arbeitgeber<br />
eingegangen. Gegen<br />
die Stimme der AG-<br />
MAV Württemberg wurde<br />
die Veränderung der<br />
AVR durchgesetzt.<br />
Als es dann aber darum<br />
ging, die Vergütungen<br />
zu erhöhen, da war<br />
Schluss mit der kreativen<br />
Arbeit. Nach fast<br />
fünf Jahren sollte es<br />
auch für die Mitarbeitenden<br />
mit AVR DW<br />
EKD-Verträgen erstmals<br />
eine Gehaltserhöhung<br />
geben. Die Arbeitgeberseite<br />
weigerte<br />
sich, auch nur annä-<br />
hernd die Vergütung<br />
des öffentlichen Dienstes<br />
zu zahlen. Es galt plötzlich wieder: Über<br />
Gehaltserhöhung spricht man nicht, die Menschen<br />
sollen doch dankbar sein, dass sie Arbeit<br />
haben.<br />
Die Mitarbeitervertreter, die bis vor kurzem<br />
noch so überzeugt in der AK mitgearbeitet haben,<br />
waren über die Missachtung entsetzt und<br />
enttäuscht. Sie waren mit einem klaren Auftrag
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
in die AK entsandt worden. Der Auftrag lautete,<br />
keine Lohnabsenkungen und keine Arbeitszeitverlängerung<br />
zuzulassen. Mitarbeitende<br />
der Diakonie, so der Auftrag, sollten nicht zu<br />
Billiglöhnen arbeiten müssen. Bei der Arbeitszeit<br />
ist die Auftragserfüllung gelungen, beim<br />
Einkommen nicht. Während Fachkräfte annähernd<br />
dasselbe Gehalt wie vor der Änderung<br />
der AVR bekamen, mussten Hilfskräfte deutliche<br />
Absenkungen hinnehmen.<br />
Mehrere Verhandlungsrunden und die erste<br />
Runde des zweistufigen Schlichtungsverfahrens<br />
waren erfolglos. Die Arbeitgeber legten<br />
kein auch nur annähernd akzeptables Angebot<br />
vor.<br />
Dass es dann doch noch zu einem Kompromiss<br />
kam, war nicht der Kompromissbereitschaft<br />
der Arbeitgeber<br />
oder gar der Einsicht in die Notwendigkeit<br />
einer Gehaltserhöhung<br />
zu verdanken.<br />
Die Situation der Krankenhäuser<br />
führte zu einem Umdenken. Es<br />
musste noch im Jahr 2009 eine<br />
Tarifsteigerung verhandelt werden,<br />
wenn sie in die Refinanzierung<br />
der Krankenhäuser einfließen<br />
sollte. Dies und die zunehmenden<br />
Schwierigkeiten Fachpersonal<br />
für die Krankenhäuser zu<br />
finden, waren Gründe für eine Tarifeinigung.<br />
Allerdings lag auch<br />
dieser Abschluss deutlich unter<br />
dem Niveau des öffentlichen<br />
Dienstes. Nur dort, wo es gar<br />
nicht ging, wurde der branchenübliche Tarif<br />
übernommen.<br />
Das war die Situation Ende 2009. Die Mitarbeitervertreter<br />
mussten erkennen, dass sich<br />
nichts geändert hatte. Solange die Arbeitnehmervertreter<br />
nützlich waren, wurden sie hofiert,<br />
durften sie ein bisschen Tarifverhandler<br />
spielen. Sobald es um das Realeinkommen,<br />
um GELD ging, da waren sie im Weg.<br />
Natürlich gab es in dieser Phase auch Überlegungen<br />
wie es weitergehen sollte. Die Arbeitnehmervertreter<br />
kamen in ihren Beratungen zu<br />
dem Ergebnis, dass eine Arbeitsrechtssetzung<br />
mit einer dermaßen hohen strukturellen Unterlegenheit<br />
der Arbeitnehmerseite nicht möglich<br />
ist. In dem kleinen Ort Springe in Niedersachsen<br />
wurde im April eine Erklärung durch die<br />
Mehrheit der in der Kommission vertretenen<br />
AGMAVen mit folgendem Inhalt verabschiedet:<br />
Die Haltung der Diakonischen Arbeitgeber<br />
und des Diakonischen Werkes der EKD lassen<br />
eine weitere Mitarbeit in der Kommission nicht<br />
mehr zu.<br />
Streikaufruf der Gewerkschaft<br />
Gleichzeitig rief die Gewerkschaft ver.di ihre<br />
Mitglieder zu Arbeitskämpfen auf. Ver.di hatte<br />
den Arbeitgeberverband der Diakonie, den<br />
Verband Diakonischer Dienstgeber Deutschlands<br />
(VDDD), aufgefordert, unverzüglich Tarifverhandlungen<br />
aufzunehmen. Der VDDD<br />
verweigert dieses Ansinnen jedoch schon seit<br />
Arbeitsniederlegung auch in der Kirche erlaubt!<br />
Kirchengestühl im Kloster Kirchberg um 1748<br />
Jahren. So war es auch diesmal keine Überraschung,<br />
dass der VDDD die Aufnahme von<br />
Verhandlungen ablehnte. Konsequenterweise<br />
rief die Gewerkschaft danach zum Arbeitskampf<br />
auf.<br />
Auch in der Diakoniestadt Bielefeld kam es zu<br />
kleineren Streiks und in dieser von diakonischen<br />
Einrichtungen beherrschten Stadt traute<br />
sich das Johanneswerk Bielefeld gegen ver.di<br />
zu klagen. Es war nicht verwunderlich, dass<br />
die Haltung der diakonischen Arbeitgeber in<br />
Bielefeld gehört wird. So kam es zum erwarteten<br />
Ergebnis in der ersten Instanz. Der Streik<br />
wurde für unzulässig erklärt. Dieses Urteil der<br />
ersten Instanz wurde von den Arbeitgebern<br />
sofort benutzt. „Gott darf nicht bestreikt werden“,<br />
so die Losung der Arbeitgeber. Das Jo-<br />
7
8<br />
hanneswerk ist aber nicht Gott, sondern nur<br />
ein weltlicher Arbeitgeber.<br />
Das ist die Vorgeschichte zur folgenden undemokratischen<br />
Aktion der Diakonischen Konferenz.<br />
Sondersitzung der<br />
Diakonischen Konferenz<br />
Die diakonischen Arbeitgeber riefen, wie in der<br />
Geschichte am Anfang dieses Artikels, „haltet<br />
den Dieb“ und die Mitglieder der diakonischen<br />
Konferenz reagierten wie die Passanten in unserer<br />
Geschichte, sie glauben dem Dieb und<br />
bedrohen den Bestohlenen.<br />
Strukturen:<br />
Das Diakonische Werk der EKD (DW EKD) wird vom<br />
hauptamtlichen Vorstand geleitet. Derzeitiger Vorstandsvorsitzender<br />
Pfarrer K.D. Kottnik, ehemals Vorstandsvorsitzender<br />
der Diakonie-Stetten.<br />
Aufgabe: Beschlüsse der Diakonischen Konferenz umzusetzen.<br />
Diakonische Konferenz<br />
Oberstes Organ der Diakonie. Beschließt Grundsätze der<br />
diakonischen Arbeit in Deutschland.<br />
Derzeit 93 gewählte Mitglieder, dazu personengebundene<br />
Stellvertreter sowie weitere 7 Personen mit beratender<br />
Stimme.<br />
Laufende Amtszeit von 2005 - 2012<br />
Der Diakonische Rat ist Aufsichtsgremium der Diakonischen<br />
Konferenz, jedoch sind die Ratsmitglieder zugleich<br />
Mitglieder der Diak.Konferenz. Neuer Ratsvorsitzender ist<br />
seit Juni 2010 Frank O. July, Landesbischof Württemberg.<br />
Diakonisches Werk der Landeskirche <strong>Baden</strong><br />
Wie andere Landeskirchen hat auch <strong>Baden</strong> ein eigenes,<br />
lokales, Diakonisches Werk.<br />
Die schwierigen Verhandlungen, die Streikaktionen<br />
der Gewerkschaft ver.di und die Weigerung<br />
der AGMAVen sich unter diesen Bedingungen<br />
weiter an der AK DW EKD zu beteiligen,<br />
waren Anlass zu einer Sondersitzung der<br />
Diakonischen Konferenz Mitte Juni. Ursprünglich<br />
war die Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission der einzige Anlass<br />
für diese Sondersitzung. Auf Grund des<br />
Rücktritts von Frau Käßmann stand auch noch<br />
die Wahl eines Vorsitzenden des Diakoni-<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
schen Rats an.<br />
Der Vorstand des Diakonischen Werks legte<br />
den Mitgliedern der Konferenz je einen Antrag<br />
zur Änderung der Geschäftsordnung und zur<br />
Änderung der Wahlordnung vor:<br />
Wenn eine Seite nicht mit der erforderlichen<br />
Anzahl der Delegierten erscheint, so gelten die<br />
Anträge auf der Tagesordnung als genehmigt.<br />
In der Wahlordnung müssen die eingeladenen<br />
Vertreter bei der Kommissionswahl zusichern,<br />
dass sie an der Wahlhandlung teilnehmen.<br />
Mit diesen beiden Maßnahmen soll verhindert<br />
werden, dass sich die Mitglieder der Kommission<br />
durch Fernbleiben von den Sitzungen zur<br />
Wehr setzen.<br />
Die Bösen dürfen<br />
nicht rein<br />
Aber dieser Antrag war den Konferenzteilnehmern<br />
aus Sachsen und <strong>Baden</strong><br />
nicht streng genug. Ihrer Meinung nach<br />
müssen die „bösen“ AGMAVen bestraft<br />
und benannt werden. Sie stellten den<br />
Erweiterungsantrag, dass alle AGMA-<br />
Ven, welche die Erklärung von Springe<br />
unterschrieben haben, nicht mehr als<br />
Sozialpartner benannt werden dürfen.<br />
Man kann nun sagen, diese AGMAVen<br />
haben sich dafür entschieden, dass sie<br />
nicht mehr an der Rechtssetzung auf<br />
dem 3. Weg teilnehmen wollen. Sie<br />
haben sich dafür entschieden, einen<br />
bestehenden Beschluss umzusetzen.<br />
Also kein Grund zur Aufregung.<br />
Es geht nicht darum, die Erklärung von<br />
Springe in Frage zu stellen. Auch die<br />
württembergische AGMAV hat diese<br />
Erklärung unterschrieben, auch wir haben<br />
uns entschieden, dass wir dieser<br />
Kommission keine Legitimation mehr<br />
geben wollen. Wir können uns nicht<br />
dafür hergeben,<br />
dass<br />
sich die diak<br />
o n i s c h e n<br />
U n t e r n e h -<br />
men mit Berufung<br />
auf<br />
das kirchlicheSelbst-<br />
bestimmungsrecht Wettbewerbsvorteile auf
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Kosten ihrer Mitarbeitenden verschaffen.<br />
Der Dritte Weg:<br />
Was wirklich passiert<br />
Von Anbeginn des Dritten Weges, der kirchlichen<br />
Arbeitsrechtssetzung, war die fehlende<br />
Durchsetzungsmöglichkeit das große Defizit.<br />
Es gibt keine Möglichkeit eines Arbeitskampfes.<br />
Es gibt eine Zwangsschlichtung, in der<br />
letztlich die Stimme des Schlichters allein über<br />
die Inhalte des Arbeitsrechts entscheidet. Dieses<br />
System schafft bei den Beschäftigten das<br />
Gefühl, dass sie nur durch demütiges Betteln<br />
zu ihrem Lohn kommen können. (…)<br />
Konsequent wurde in Württemberg der Gedanke<br />
der Dienstgemeinschaft umgesetzt. Nur<br />
Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter<br />
sollten auf der Arbeitnehmerseite in der<br />
Kommission sitzen, keine Verbände, keine<br />
Gewerkschaften wurden zugelassen. Stattdessen<br />
wurden der Arbeitnehmerseite eine gut<br />
ausgestattete Geschäftsstelle zugestanden.<br />
Siegfried Herrmann, der erste Geschäftsführer<br />
der AGMAV, war als Jurist beim Diakonischen<br />
Werk angestellt. Ihm wurde als Geschäftsführer<br />
die Leitung der AGMAV Geschäftsstelle<br />
übertragen. Dazu kamen fünfzehn weitere<br />
Vorstandsmitglieder, die alle zusätzlich noch<br />
Freistellungsanteile für die Arbeitsrechtliche<br />
Kommission und die Arbeit im AGMAV Vorstand<br />
hatten.<br />
Im Arbeitsrechtsregelungsgesetz, das die<br />
württembergische Synode vor nunmehr dreißig<br />
Jahren beschloss, war von Anfang festgelegt,<br />
dass die Mitglieder der AK zu fünfzig Prozent<br />
von ihrer beruflichen Arbeit freigestellt<br />
werden.<br />
Adolf Kuppler, der geistige Motor des württembergischen<br />
Dritten Weges, hat von Anfang an<br />
darauf bestanden, dass die AGMAV frei über<br />
die Verteilung dieser Freistellung entscheiden<br />
kann und, dass die Bindung an die Personen<br />
aufgehoben wurde. Dies ist der Grundstock für<br />
die Stärke der AGMAV in Württemberg. In vielen<br />
anderen Landeskirchen ist es nicht gelungen,<br />
die enge Bindung zwischen Mitarbeitervertretungen<br />
und den Mitgliedern der Kommission<br />
zu erhalten. In manchen Landeskirchen<br />
gibt es gar keine Beteiligung der Mitarbeitervertretungen<br />
an der Arbeitsrechtssetzung.<br />
Trotzdem wird auch in diesen Kirchen, z.B. bei<br />
unseren bayrischen Nachbarn behauptet, ihr<br />
Arbeitsrecht würde auf dem Dritten Weg zustande<br />
kommen.<br />
Der Sonderweg der<br />
Kirchen – Deckmantel für<br />
Marktvorteile<br />
Als vor dreißig Jahren in Württemberg und anderen<br />
Landeskirchen über eine andere Arbeitsrechtssetzung<br />
diskutiert wurde, da standen<br />
die Kirchen mit dem Rücken zur Wand.<br />
Hilfswerke und Diakonie wurden immer größere<br />
Arbeitgeber, die Zahl der Beschäftigten<br />
stieg. Die traditionelle Form der Arbeit durch<br />
die Diakonissen der Mutterhäuser und Diakone<br />
war nicht mehr geeignet, die übertragenen<br />
Aufgaben zu erfüllen. Der Staat zog sich immer<br />
mehr aus der sozialen Arbeit zurück und<br />
übertrug die Aufgaben der Betreuung und<br />
Pflege den freigemeinnützigen Trägern. Vor<br />
allem die Hilfswerke der Kirchen profitierten<br />
von dieser Politik und wurden schnell zu einem<br />
der größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik.<br />
Heute wird die Zahl der Beschäftigten<br />
in den beiden großen Kirchen, Caritas und Diakonie<br />
auf etwa 1,2 Millionen Menschen geschätzt.<br />
Noch höher ist die Zahl der von diesen<br />
Arbeitnehmern betreuten Menschen.<br />
Für diese große Zahl der Beschäftigten gab es<br />
keine geregelte Form der Arbeitsrechtssetzung.<br />
Manche Einrichtungen halfen sich dadurch,<br />
dass sie den Tarifvertrag des öffentlichen<br />
Dienstes angewandt haben. Der BAT<br />
war die Grundlage der meisten Arbeitsverträge<br />
in der Diakonie. Aber der BAT war häufig nicht<br />
geeignet, alle Arbeitsbedingungen in der Diakonie<br />
zu regeln. Es gab Berufsbilder, die im<br />
BAT nicht geregelt waren: Die Heilerziehungspflege,<br />
die Diakone, aber auch Arbeitsplätze in<br />
Kirche und Diakonie, die von der staatlichen<br />
Regelung nicht erfasst wurden wie Kirchenmusiker,<br />
Mesner. Deshalb wurden die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
(AVR) geboren.<br />
Doch wird der Kirche weiter vorgeworfen, dass<br />
sie ein Arbeitsrecht pflegt, das den Arbeitgebern<br />
die alleinige Entscheidung über Arbeitsbedingungen<br />
und Entlohnung zugesteht; ein<br />
Vorwurf wie ein Stachel im Fleisch. Denn während<br />
die Kirche in Denkschriften und Erklärungen<br />
für betriebliche Mitbestimmung und gerechte<br />
Löhne eintrat, muss sie sich fragen lassen,<br />
warum sie selbst keinen Tarifvertrag verhandelt<br />
und anwendet.<br />
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10<br />
Nein zur Gewerkschaft<br />
Klar war, dass die immer noch sehr konservativ<br />
geleitete Amtskirche und die Leitungen der<br />
großen diakonischen Einrichtungen alles tun<br />
würden, um zu verhindern, dass die Gewerkschaft<br />
ÖTV, die heutige Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft<br />
(ver.di) Einfluss auf die Ar-<br />
beitsrechtssetzung und die<br />
Arbeit der Mitarbeitervertretungen<br />
nimmt.<br />
Um dies sicher zu stellen,<br />
wurde einerseits gegen die<br />
ÖTV bis zum Bundesverfassungsgericht<br />
prozessiert,<br />
andererseits der theologisch<br />
verbrämte Dritte Weg als<br />
Alternative zum Tarifvertrag<br />
erfunden.<br />
Das Zauberwort, das damals<br />
arbeitsrechtlich eingeführt<br />
wurde, war der Begriff<br />
der Dienstgemeinschaft. Alle<br />
in einer diakonischen Einrichtung<br />
Angestellten dienen<br />
dem Werk Gottes. Es gibt<br />
keinen Interessenswiderspruch<br />
zwischen Leitung<br />
und Mitarbeitenden, kein<br />
„oben“ und kein „unten“. Viele<br />
diakonische Arbeitnehmer<br />
haben natürlich die Erfahrung<br />
machen müssen, dass<br />
dies nicht der Wirklichkeit<br />
entspricht. Aber es gab<br />
durchaus auch Mitarbeitende,<br />
die an diese heile Welt glaubten.<br />
Schon als das Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
der evangelischen Landeskirche Württemberg<br />
1983 verabschiedet wurde, hätte jeder erkennen<br />
können, dass dies nicht ganz stimmen<br />
kann, waren doch die Leitungen von der Mitbestimmung<br />
ausgeschlossen. Wenn aber alle<br />
im Dienste Jesu ihre Arbeit verrichten, wenn<br />
die Diakonie keinen Besitzer hat, warum darf<br />
dann die Mitarbeitervertretung nicht das Gehalt<br />
der Leitung erfahren und mitbestimmen?<br />
Aber auch auf der gewerkschaftlichen Seite<br />
wurde vor dreißig Jahren mit harten Bandagen<br />
gekämpft. Adolf Kuppler, seit vielen Jahren<br />
aktives ÖTV Mitglied ist seinem Ausschluss<br />
zuvorgekommen und aus der Gewerkschaft<br />
ausgetreten. Denn auf dem Gewerkschaftstag<br />
Was „der Markt“ so alles kann<br />
(Zitate aus der Tagespresse und dem<br />
Fernsehen):<br />
… der Markt fürchtet …<br />
… der Markt ist nervös…<br />
… der Markt ist unsicher…<br />
… der Markt straft…<br />
… der Markt erwürgt…<br />
… der Markt explodiert…<br />
… der Markt ist wütend…<br />
… der Markt wartet…<br />
… der Markt rächt sich…<br />
… der Markt schlägt zurück…<br />
… der Markt spekuliert…<br />
… der Markt bewegt sich…<br />
… der Markt profitiert…<br />
… der Markt reagiert…<br />
… der Markt hofft…<br />
… der Markt lacht…<br />
… der Markt freut sich…<br />
… der Markt liebt…<br />
… der Markt schläft…<br />
… der Markt rettet…<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
wurde beschlossen, dass sich kein Gewerkschaftsmitglied<br />
und schon gar kein gewerkschaftliches<br />
Gremium am Dritten Weg beteiligen<br />
darf.<br />
Der Vorwurf der Gewerkschaft lautete, dass<br />
hier in einer Kommission Arbeitsrecht entwickelt<br />
wird, die das vom Tarifvertragsgesetz<br />
geforderte Prinzip der<br />
Gegnerunabhängigkeit<br />
nicht verwirklicht. Abhängig<br />
Beschäftigte sitzen<br />
ihren Arbeitgebern gegenüber<br />
und müssen, so<br />
die ÖTV Argumentation,<br />
befürchten, dass sie persönliche<br />
Nachteile haben,<br />
wenn sie nicht den Wünschen<br />
der Arbeitgeber<br />
nachkommen. Tatsächlich<br />
ist dies ein nicht zu<br />
unterschätzendes Problem.<br />
In der Bundeskommission<br />
hat der Sprecher<br />
der Arbeitgeber, Gebhardt,<br />
mit allen Tricks und<br />
Drohungen zu verhindern<br />
versucht, dass der MAV<br />
Vorsitzende seiner Einrichtung<br />
in die Kommission<br />
gewählt wird.<br />
Aus Sicht der Gewerkschaft<br />
war die Frage besonders<br />
problematisch,<br />
welche Rechtswirkung<br />
der Dritte Weg denn entwickelt.<br />
Während ein Tarifvertrag<br />
für Gewerkschaftsmitglieder unmittelbar<br />
gilt und zugleich eine normative Wirkung<br />
entfaltet, gelten die AVR nur über den Arbeitsvertrag.<br />
Wer also im Arbeitsvertrag etwas anderes<br />
unterschreibt oder wenn Teile der AVR<br />
ausgenommen werden, dann gelten die AVR<br />
für diesen Mitarbeiter nicht. (…)<br />
Zuckerbrot und Peitsche<br />
Aber trotz der besseren Ausstattung, trotz der<br />
Finanzierung der AGMAV durch die Arbeitsrechtsumlage<br />
gibt es bis heute keine Parität in<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Arbeitnehmer<br />
sind selbst in Württemberg strukturell<br />
unterlegen.<br />
Solange die Arbeitgeber Fakten schaffen können,<br />
indem sie einfach nichts tun, jede Forderung<br />
der Mitarbeiterschaft einfach ablehnen
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
und die Arbeitnehmervertreter keine strukturelle<br />
Möglichkeit haben diese Blockade aufzulösen,<br />
solange besteht in den Kommissionen<br />
Scheinparität.<br />
Von Beginn an war deshalb der Dritte Weg<br />
geprägt vom kollektiven Betteln, wie<br />
es der ehemalige Bundesarbeitsrichter<br />
Kühling einmal ausgedrückt<br />
hat. Von Beginn an war die AGMAV<br />
Württemberg auch gezwungen, ihre<br />
Forderung nach tariflicher Verbesserung<br />
durch Demonstrationen und<br />
Kundgebungen zu unterstreichen.<br />
Kirchliche Mitarbeiter - Weg vom<br />
Fenster, das war das Motto der ersten<br />
großen Demonstration der AG-<br />
MAV Württemberg. Mehr als 3.000 Beschäftigte<br />
gingen 1984 auf die Straße, um sich für die<br />
Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen einzusetzen.<br />
Dies ist bis heute notwendig.<br />
Von den Anfängen bis heute war der Dritte<br />
Weg davon geprägt, dass Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter um ihren Lohn kämpfen mussten.<br />
Sie waren gezwungen, für ihre Interessen<br />
regelmäßig auf die Straße zu gehen.<br />
Das war am Anfang so und seit die Einrichtungsleitungen<br />
den Markt für sich entdeckt haben,<br />
wurde es noch viel schwieriger, eine Tarifforderung<br />
durchzusetzen. Mal war das Argument,<br />
das bekommen wir nicht refinanziert,<br />
dann wieder wurde als Begründung für die Ablehnung<br />
benannt, dass die Entgelte zu hoch<br />
wären und deshalb die Einrichtung nicht mehr<br />
belegt wird.<br />
War es früher der Pflegesatz, so ist es heute<br />
der Markt: Vom Ergebnis ist es das gleiche.<br />
Die Arbeitgeber verweigern sich den Forderungen<br />
der Mitarbeitervertretungen und zeigen<br />
mit den Fingern auf uns und schreien: „Haltet<br />
den Dieb!“<br />
Damit schließt sich der<br />
Kreis:<br />
Die Geschichte des Dritten Wegs ist und bleibt<br />
die Geschichte der Durchsetzung von Arbeitgeberinteressen<br />
gegen die Mitarbeitenden.<br />
Unter der Berufung auf Grundgesetz und<br />
Staatskirchenrecht werden die Mitarbeitenden<br />
ausgenutzt. Wehren sie sich, werden Arbeitsplätze<br />
in den nahezu rechtsfreien Raum der<br />
Privatwirtschaft verlagert.<br />
Völlig zu Recht werden die großen Discounter,<br />
Modeketten wie H&M oder Drogeriemärkte wie<br />
Schlecker für ihren Umgang mit ihren Beschäftigten<br />
gerügt. Es ist gut, dass auch Kirchenvertreter<br />
einen solchen Umgang mit Arbeitnehmern<br />
kritisieren. Aber leider ist es auch so,<br />
dass in diakonischen Einrichtungen all diese<br />
Verstöße wie Lohndumping,<br />
Druckkündigungen, Verstöße<br />
gegen die Arbeitnehmerüberlassung<br />
usw. begangen werden. Im<br />
Umgang mit dem Arbeitsrecht<br />
sind die Kirche und ihre Diakonie<br />
sehr weltlich geworden.<br />
Wenn die Vertretungen der Mitarbeitenden<br />
nun Tarifverträge<br />
fordern, ist das die logische Konsequenz<br />
aus dem Verhalten der<br />
Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Diakonischen<br />
Konferenz machen noch einmal deutlich, dass<br />
es hier nicht um Gemeinschaft geht, sondern<br />
um Herrschaft.<br />
Nun wird auf der Bundesebene der Dritte Weg<br />
mit neuen Partnern weitergeführt. Statt Mitarbeitervertreterinnen<br />
und -vertretern ziehen nun<br />
mehrheitlich Verbändevertreter in die Bundeskommission.<br />
Die Vertreter des Verbandes<br />
Kirchlicher Mitarbeiter (VKM), die nur wenige<br />
Mitglieder aus der Diakonie in ihrer Organisation<br />
haben und der Marburger Bund, die Ständeorganisation<br />
der Klinikärzte, werden nun die<br />
Interessen von knapp 200.000 Beschäftigten<br />
vertreten. Vor allem, dass die Arbeitgeber gemeinsame<br />
Sache mit dem Marburger Bund<br />
machen, ist pharisäerhaft. Immerhin streikten<br />
auch am Stuttgarter Diakonieklinikum Mitglieder<br />
des Marburger Bunds für höhere Löhne.<br />
(…)<br />
Der Bischof und sein<br />
Schwur<br />
In der Sitzung der Diakonischen Konferenz<br />
wurde der württembergische Landesbischof<br />
July zum neuen Vorsitzenden des Diakonischen<br />
Rates gewählt. Als Bischof hat er geschworen,<br />
allen Schaden von der Kirche abzuwenden.<br />
Die Konferenz<br />
hat den evangelischen<br />
Kirchen,<br />
auch der württembergischen<br />
Kirche,<br />
großen Schaden<br />
zugefügt, indem sie<br />
die Anliegen der<br />
Beschäftigten nicht wahrgenommen hat und<br />
11
12<br />
nur auf Wunsch der Arbeitgebervertreter die<br />
Ordnung so verändert hat, dass ein Zurück in<br />
die Arbeitsrechtliche Kommission endgültig<br />
unmöglich wurde. Der Ratsvorsitzende sollte<br />
sich daher überlegen, wie er Einfluss nehmen<br />
kann, um diesen Schaden zu heilen und den<br />
Einfluss der Macher des VDDD zu begrenzen.<br />
Ein Signal des Ratsvorsitzenden wäre es,<br />
wenn er die Arbeitgeber von Kirche und Diakonie<br />
auffordert, die vereinbarte automatische<br />
Tarifübernahme in der Kirche und ihrer Diako-<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
nie umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass er<br />
das Amt als Vorsitzender des Diakonischen<br />
Rates nicht nur als Sprungbrett in den Rat der<br />
EKD betrachtet, sondern dass er auch in der<br />
Diakonie die Interessen der Mitarbeitenden<br />
sieht. Vielleicht erkennt er sogar, dass es wertvoll<br />
wäre, wenn in der Diakonischen Konferenz<br />
nicht nur Arbeitgebervertreter säßen,<br />
sondern auch diejenigen in die Beratungen<br />
einbezogen werden, die tagein tagaus die Last<br />
der Diakonie tragen.<br />
Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) <strong>Baden</strong><br />
Oder wie ernst ist es Kirche und Diakonie mit der Parität auf dem dritten Weg<br />
Veränderte Bedingungen bei der Arbeitsrechtsetzung<br />
in der Diakonie<br />
Seit der Abkehr vom Kostendeckungsprinzip<br />
hin zum Wettbewerb sind die Auseinandersetzungen<br />
um gerechte Arbeitsbedingungen<br />
deutlich schwerer geworden. Verschärfend<br />
haben sich vor allem zwei wesentliche Faktoren<br />
ausgewirkt.<br />
Zum einen leistet der Arbeitgeberverband<br />
der Diakonischen<br />
Dienstgeber<br />
(VdDD) massive Lobbyarbeit.<br />
Seine Mitglieder sitzen<br />
wie selbstverständlich<br />
in Kirchengremien wie der<br />
Diakonischen Konferenz<br />
und beeinflussen wesentliche<br />
Änderungen zur Gestaltung<br />
des Arbeitsrechts.<br />
Zum anderen, fand die<br />
Novellierung der Arbeitsvertragsrichtlinen<br />
(AVR)<br />
statt. Mit dieser wurde bewusst<br />
eine Abkoppelung<br />
vom Entgeltsystem des<br />
TVöD betrieben. Diese<br />
Entwicklung hat das Ungleichgewicht<br />
in den verschiedenen<br />
Gremien deutlicher werden lassen.<br />
Von diesen schwierigen Bedingungen<br />
sind alle Beteiligten auf Arbeitnehmerseite<br />
betroffen<br />
Arbeitnehmerseite in der ARK <strong>Baden</strong><br />
Die Auseinandersetzung um gerechte Arbeitsbedingungen<br />
findet im Wesentlichen in den<br />
Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARKen)<br />
statt. Für uns ArbeitnehmervertreterInnen in<br />
der ARK <strong>Baden</strong> wird es noch wichtiger werden<br />
die zu befürchtenden Beschlüsse der ARK DW<br />
EKD in <strong>Baden</strong> nicht zur Anwendung kommen<br />
zu lassen. Wir sind derzeit bemüht<br />
die Arbeitsfähigkeit der<br />
Arbeitnehmerseite ARK <strong>Baden</strong><br />
zu verbessern. Wir werden auf<br />
höhere Freistellung pochen.<br />
Auch eine sachkundige Beratung<br />
wird in Zukunft von uns in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Die AGMAV Württemberg hat<br />
seit Beginn ihrer Mitwirkung in<br />
der ARK je Mitglied eine 50%<br />
ige Freistellung und einen Juristen<br />
als sachkundigen Berater!<br />
Wir werden die Glaubwürdigkeit<br />
des dritten Wegs in <strong>Baden</strong> nicht<br />
nur an den Ergebnissen sondern<br />
auch an der Ausstattung<br />
der Arbeitnehmerseite messen.<br />
Eine Weiterarbeit in dieser<br />
Kommission hängt wesentlich<br />
davon ab!<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> Landesvertretung<br />
von 27000 Beschäftigten<br />
Die Aufgaben des <strong>Gesamtausschuss</strong>es sind<br />
im MVG geregelt. Neben der Entsendung der
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Mitglieder in die ARKen und deren<br />
Unterstützung sollen wir die MAVen in<br />
<strong>Baden</strong> beraten und unterstützen und<br />
den Erfahrungsaustausch fördern.<br />
Ebenso sollen arbeitsrechtliche Fragen<br />
von grundsätzlicher Bedeutung<br />
von uns erörtert werden. Die Kirchen<br />
haben einen Weg der Interessenvertretung<br />
von ArbeitnehmerInnen und<br />
eine Arbeitsrechtsetzung gewählt, die<br />
die Gewerkschaften weitgehend ausschließen.<br />
Die Beratungs- und Vertretungstätigkeit,<br />
die im „weltlichen“ Bereich<br />
durch Gewerkschaften erbracht<br />
wird, muss in kirchlichen und diakonischen<br />
Dienststellen weitgehend durch<br />
den <strong>Gesamtausschuss</strong> erbracht werden.<br />
Für diese Aufgaben und die Durchführung<br />
von Fortbildungen steht dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
eine ganze Freistellung und<br />
eine 30% Sekretariatsstelle zu! Wie viel besser<br />
die Kollegen aus Württemberg ausgestattet<br />
sind, ist dem grauen Kasten zu entnehmen.<br />
Mitarbeitervertretungen in <strong>Baden</strong> mit stetig<br />
zunehmenden Anforderungen<br />
Auch die Mitarbeitervertretungen vor Ort haben<br />
mit immer komplexeren Aufgaben zu<br />
kämpfen. Die zunehmend undurchsichtigen<br />
tariflichen Regelungen und der Druck auf die<br />
Arbeitsbedingungen machen ihnen zu schaffen.<br />
Sie erfordern immer mehr an Zeit, um sich<br />
in die MAV Tätigkeit einzuarbeiten. Gleichzeitig<br />
steigt der Beratungsbedarf der Beschäftigten.<br />
Durch Arbeitsverdichtung und einen im-<br />
Ausstattung der Landeskirchlichen Interessenvertretungen<br />
der Evang. Kirchen in <strong>Baden</strong> und Württemberg<br />
Landeskirchliche Mitarbeitervertretung Württemberg<br />
100 % Geschäftsführer (Jurist)<br />
150 % Juristen<br />
150 % Sekretariat<br />
300 % Freistellung<br />
Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen<br />
Werk Württemberg<br />
100% Geschäftsführerin (Juristin)<br />
100 % Juristin<br />
200 % Sekretariat<br />
460 % Freistellung<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> zuständig für Verfasste Kirche<br />
und Diakonie<br />
30 % Sekretariat (1/2 Büro)<br />
100 % Freistellung<br />
mer höheren Aufwand an Planung, Dokumentation<br />
und Evaluation sind die Mitarbeitenden<br />
im sozialen Bereich überaus belastet.<br />
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen z.B.<br />
zu Regelungen der Arbeitszeit, der Urlaubsplanung<br />
und zum Gesundheitsmanagement<br />
sind sinnvoll, um die Beschäftigten zufrieden<br />
und gesund zu erhalten. Immer häufiger sind<br />
Dienstvereinbarungen zur Sicherung der Arbeitsplätze<br />
von den Arbeitgebern gefordert. All<br />
dies erfordert viel Zeit für die MAV Tätigkeit<br />
und macht es gleichzeitig sehr viel schwieriger<br />
diese neben dem normalen Dienst abzuzwacken.<br />
Eine ausreichende Freistellungsregelung,<br />
mindestens in Höhe des MVG.EKD ist in<br />
größeren Einrichtungen dringend erforderlich.<br />
13<br />
All die vorgenannten Grundlagen<br />
sind erforderlich und<br />
Grundvoraussetzung zur Erhaltung<br />
der Dienstgemeinschaft<br />
und zur Meisterung der anstehenden<br />
Herausforderungen.<br />
Derzeit sind intensive Gespräche<br />
mit der Kirchenleitung im<br />
Gang, um diese Notwendigkeiten<br />
zu vermitteln. Wir erwarten<br />
eine deutliche Verbesserung in<br />
den drei vorgenannten Ebenen<br />
im Rahmen der anstehenden<br />
Beratungen in der Landessynode!<br />
Daniel Wenk
14<br />
Am 19. Mai 2010 ist in der ARK <strong>Baden</strong> nach<br />
langem und zähem Verhandeln, die Übernahme<br />
des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />
beschlossen worden:<br />
Allererste Verhandlungsgrundlage war, den<br />
TV-SuE zum 01. Januar 2010 zu übernehmen.<br />
In der Märzsitzung überraschten uns die<br />
Dienstgeber mit dem Vorschlag, einzelne stationäre<br />
Einrichtungen möglichst gar nicht in die<br />
Übernahme mit einzubeziehen, andere Einrichtungen<br />
erst ab 01.01.2011 und die örtlichen<br />
Kindertagesstätten ab 01.09.2010. Dieser<br />
Verhandlungsvorschlag war für die meisten<br />
Dienstnehmervertreter nicht akzeptabel,<br />
weil hierdurch insbesondere die ErzieherInnen<br />
in stationären Einrichtungen mit gleich schwieriger<br />
Ausbildung und Tätigkeit benachteiligt<br />
worden wären. In der Delegiertenversammlung<br />
im Frühjahr 2010 haben die anwesenden<br />
Delegierten auch eine entsprechende Resolution<br />
zum Sachverhalt verfasst. (siehe Homepage<br />
www.ga-baden.de)<br />
In der Maisitzung der ARK sind die Dienstnehmervertreter<br />
mit dieser Resolution im Hinterkopf<br />
in die Verhandlungen eingestiegen, es<br />
waren lange und schwierige Verhandlungen:<br />
Die Dienstgeber boten uns an, die Übernahme<br />
für die Mitarbeitenden in den Kinderta-<br />
gestätten zum 01.07.2010 für die Mitarbeitenden<br />
in den stationären Einrichtungen<br />
zum 01.01.2011. Schlussendlich<br />
verständigten wir uns in einem Kompromiss<br />
darauf, den TV-SuE einheitlich für<br />
beide Berufsgruppen zum 01.09.2010<br />
zu übernehmen.<br />
Um dem Gesundheitsschutz Rechnung<br />
zu tragen, hat die EKiBa eine Rechtsverordnung<br />
zur Gefährdungsbeurteilung<br />
im Rahmen des Arbeitsschutzes erlassen;<br />
hier ist u. a. in § 2 geregelt, dass<br />
auf Antrag der Mitarbeitervertretung eine<br />
paritätisch besetzte Arbeitsgruppe zur<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />
in die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter (AR-M)<br />
Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitsschutzbeauftragten<br />
zu bilden ist. Die Mitglieder werden<br />
je zur Hälfte vom Rechtsträger und von der<br />
Mitarbeitervertretung benannt. (Siehe hierzu<br />
auch unsere Homepage unter der Rubrik<br />
„Recht“)<br />
Ob nun das Ergebnis der Verhandlungen gut<br />
oder schlecht bewertet wird, mag im Empfinden<br />
des Betrachters liegen: Sicherlich wäre<br />
wünschenswert gewesen, wir hätten die Übernahme<br />
zum 01.01.2010 für alle erreichen können<br />
– aber sicher ist auch, dass Verhandlungen<br />
Zugeständnisse aller Verhandlungspartner<br />
beinhalten und in Kompromisse münden.<br />
Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>Baden</strong> die<br />
zweite Landeskirche, die den TV-SuE zum<br />
neuen Kindergartenjahr übernommen hat: Für<br />
Bremen gilt er deshalb ab August 2010, weil<br />
dort das Kindergartenjahr einen Monat früher<br />
als in <strong>Baden</strong> beginnt. Die Württemberger planen<br />
die Übernahme zum Dezember 2010, aus<br />
den anderen Gliedkirchen ist uns bei Redaktionsschluss<br />
noch nichts Entsprechendes bekannt.<br />
Vor diesem Hintergrund möchte die Unterzeichnerin<br />
behaupten, kann sich das Ergebnis<br />
durchaus sehen lassen.<br />
Ulrike Kutzner<br />
Newsticker: Tarifeinigung bei der Caritas in der<br />
Unterkommission <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Die Mitarbeiter sowie die Auszubildenden erhalten im Dezember<br />
2010 eine Tarifzulage von 15,33% zu ihrer Dezembervergütung.<br />
Angelehnt an den Abschluss im öffentlichen Dienst<br />
entspricht das einer Tariferhöhung von 1,2 % für das Jahr<br />
2010. Hiervon ausgenommen sind im Wesentlichen die Vergütungsgruppen<br />
Kr 1 und Kr 2 sowie 9a bis 12.<br />
Für Ärzte soll ab 1.1.2011 der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA zur<br />
Anwendung kommen.<br />
Für ab 1.1.2011 im Bereich der Pflege neu eingestellte Mitarbeiter<br />
gilt dann auch der TVöD-B bzw. der TVöD-K.<br />
Für ab 1.1.2011 im Sozial- und Erziehungsdienst einzustellende<br />
Mitarbeiter kommt der TV-SuE zur Anwendung.
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Neue Entgeltordnung für Mitarbeiter/innen im<br />
Sozial und Erziehungsdienst<br />
im Bereich der Evangelischen Landeskirche in <strong>Baden</strong> zum 1. September 2010<br />
Warum werden Mitarbeiter/innen im Sozial-<br />
und Erziehungsdienst neu eingruppiert?<br />
Das kirchliche Arbeitsrecht der Evang. Landeskirche<br />
in <strong>Baden</strong> basiert auf dem Tarifvertrag<br />
für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der<br />
für den Bund geltenden Fassung. Das bedeutet,<br />
dass – von wenigen badisch-kirchlichen<br />
Spezialregelungen abgesehen - für alle kirchlichen<br />
Mitarbeiter/innen in <strong>Baden</strong> dieselben Tarifgrundlagen<br />
gelten wie für Beschäftigte des<br />
Bundes.<br />
Vom SuE erfasste kirchliche Einzelgruppenpläne<br />
EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />
EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />
EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />
EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder hauswirtschaftlichen<br />
Erziehungsdienst<br />
EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />
EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />
und in therapeutischen Werkstätten<br />
Mit dem TVöD, der bei uns zum 1. Januar<br />
2006 übernommen wurde, wurde noch keine<br />
neue Eingruppierungsregelung getroffen, es<br />
wurde lediglich ein neues Entgeltsystem geschaffen<br />
und geregelt, wie von der bisherigen<br />
BAT-Vergütung übergangsweise in das neue<br />
Entgeltsystem übergeleitet wird.<br />
Die neue Entgeltordnung, mit der ganz neu<br />
geregelt werden soll, welcher/welche Beschäftigte<br />
für welche Tätigkeit welche Entgeltgruppe<br />
bekommt, die wollten Gewerkschaften und<br />
öffentliche Arbeitgeber im Jahr 2006 vereinbaren.<br />
Jedoch: Sie konnten sich nicht einigen, zu<br />
groß waren die Differenzen zwischen beiden.<br />
Also gibt es bis heute keine Vereinbarung über<br />
ein neues Eingruppierungssystem – jetzt Entgeltordnung<br />
genannt.<br />
Als im letzten Jahr in unserer Republik eine<br />
große Diskussion über unser Bildungssystem<br />
und vor allem über die Vorschulerziehung ausbrach,<br />
haben sich die Tarifvertragsparteien<br />
darauf geeinigt, wenigstens für den Sozial-<br />
und Erziehungsdienst eine neue Entgeltordnung<br />
zu vereinbaren. Das ist im Herbst letzten<br />
Jahres auch gelungen, wenn auch nur für den<br />
Bereich der Gemeinden, also den TVöD in der<br />
Fassung VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeber).<br />
Wir haben in unserem kirchlichen<br />
Arbeitsrecht aber – wie oben erwähnt – den<br />
TVöD in der Fassung Bund und wir haben die<br />
Eingruppierung der Mitarbeiter/innen im Sozial<br />
- und Erziehungsdienst bisher in gesonderten<br />
Einzelgruppenplänen (EPL) geregelt.<br />
15<br />
Das heißt: Die neue Entgeltordnung<br />
für den Sozial-<br />
und Erziehungsdienst<br />
gilt zunächst nicht<br />
für uns.<br />
Da in einzelnen Kirchengemeinden<br />
aber in erheblichem<br />
Umfang Erzieherinnen<br />
beschäftigt<br />
und diese Erzieherinnen<br />
grundsätzlich von den<br />
Kommunen nach deren<br />
Tarifregelungen bezuschusst<br />
werden, drängte sich doch die Übernahme<br />
der neuen Entgeltordnung auf. So beschlossen<br />
die Arbeitnehmervertreter/innen in<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission und einige<br />
Arbeitgebervertreter, eine Initiative zu ergreifen,<br />
um den eigentlich nur für die Gemeinden<br />
geltenden Tarifvertrag für die badische Landeskirche<br />
zu übernehmen. Die Arbeitgebervertreter<br />
in der Kommission waren nur teilweise<br />
gewillt, den Schritt mitzugehen und so kam es<br />
schließlich zu dem Kompromiss, dass die<br />
neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst<br />
der Gemeinden weitgehend in<br />
das kirchliche Arbeitsrecht übernommen wird,<br />
allerdings nicht rückwirkend zum 1. November<br />
2009 – wie bei den Gemeinden – sondern erst<br />
zum 1. September 2010.
16<br />
Die neue Entgeltordnung für den Sozial<br />
- und Erziehungsdienst<br />
Was bringt nun die neue Entgeltordnung –<br />
Verbesserungen oder Verschlechterungen?<br />
Es kann festgestellt werden, dass die neue<br />
Entgeltordnung unter dem Strich eine Verbesserung<br />
gegenüber dem derzeit noch geltenden<br />
Stand bringt, vor allem bei Berufsanfängern.<br />
Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde<br />
eine ganz neue Tabelle geschaffen, bei der<br />
die Differenzen zwischen den einzelnen Entgeltgruppen<br />
geringer sind, als in der Haupttabelle.<br />
Für jede Tätigkeit gibt es nur eine Entgeltgruppe,<br />
aus der es nur einen Aufstieg gibt, wenn<br />
eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird.<br />
Die speziellen Regelungen<br />
des Kirchlichen<br />
Arbeitsrechtes in<br />
<strong>Baden</strong> zum Sozial-<br />
und Erziehungsdienst<br />
Anstelle dieser bisher geltendenEinzelgruppenpläne<br />
gilt die neue Entgeltordnung<br />
des TVöD für den<br />
Sozial- und Erziehungsdienst,<br />
ergänzt um einige<br />
wenige spezielle kirchliche<br />
Regelungen.<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Was anders – schlechter – ist als im Allgemeinen<br />
Teil des TVöD, ist der Stufenaufstieg.<br />
Zur Erinnerung: Die Beschäftigte erhält je<br />
nach Berufserfahrung beim Anstellungsträger<br />
eine von 6 Stufen in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe.<br />
Bei der neuen SuE-Tabelle (Tabelle<br />
für den Sozial- und Erziehungsdienst) sind<br />
mehr Zeiten zum Aufstieg zu erbringen, als<br />
nach der allgemeinen Tabelle:<br />
Während also nach der allgemeinen Tabelle<br />
die Höchststufe nach 16 Jahren erreicht wird,<br />
benötigen die Beschäftigten, die nach der SuE<br />
-Tabelle vergütet werden 18 Jahre bis zur<br />
Endstufe.<br />
Die Überleitung zum<br />
1. September 2010<br />
Alle Beschäftigten, die<br />
auf der Grundlage des<br />
kirchlichen Arbeitsrechtes<br />
der Evangelischen<br />
Landeskirche in <strong>Baden</strong><br />
beschäftigt werden und<br />
im Erziehungsdienst<br />
tätig sind, werden zum<br />
1. September 2010 in<br />
die neue SuE-Tabelle<br />
übergeleitet. Das geschieht<br />
in ähnlicher<br />
Form wie schon die<br />
Überleitung vom BAT<br />
i n d e n T V ö D<br />
(Grobdarstellung des<br />
z.T. sehr differenzierten<br />
Sachverhaltes):<br />
Es werden die Bezüge des Monates August<br />
2010 zugrunde gelegt. Diese Bezüge bilden<br />
das so genannte Vergleichsentgelt. Dieses<br />
Weiterhin gültige kirchliche Einzelgruppenpläne<br />
EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />
EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />
EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />
und in therapeutischen Werkstätten<br />
Durch SuE ersetzte kirchliche Einzelgruppenpläne<br />
EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />
EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />
EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder<br />
hauswirtschaftlichen Erziehungsdienst
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Vergleichsentgelt behält der/die Beschäftigte<br />
auch am 1. September 2010 weiter<br />
und zwar so lange, bis er/sie nach der<br />
neuen Entgeltordnung in die nächst höhere<br />
Stufe der Entgeltgruppe kommt.<br />
Ist das Vergleichsentgelt niedriger als das<br />
Entgelt, das er/sie nach der neuen Entgeltordnung<br />
zu bekommen hat, erhält er/sie<br />
das neue, höhere Entgelt. Ist das Vergleichsentgelt<br />
höher als das in der höchsten<br />
Stufe der neuen Entgeltgruppe, behält<br />
er/sie auf Dauer das höhere Entgelt. Neben<br />
diesem Grundprinzip gibt es viele<br />
Spezialregelungen für einzelne Entgeltgruppen<br />
bzw. für einzelne Stufen.<br />
Wichtig aber ist: Niemand wird durch<br />
Überleitung zum 1. September 2010 weniger<br />
in der Tasche haben.<br />
Walter Berroth<br />
Die neue Entgeltordnung für die Kindertagesstätten (bisher Einzelgruppenplan 21)<br />
Entgeltgruppe Tätigkeit<br />
S 2 Tätigkeit einer Kinderpflegerin (ohne Ausbildung)<br />
S 3 Kinderpflegerin<br />
S 4 Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />
Tätigkeit einer Erzieherin (ohne Ausbildung)<br />
S 5 Erzieherin in der Tätigkeit als Zweitkraft<br />
S 6 Erzieherin<br />
Zusatzkraft mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />
S 7 Leiterin einer Kindertagesstätte<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätzen<br />
S 8 Erzieherin mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />
S 9 Erzieherin mit koordinierender Tätigkeit<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte<br />
S 10 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 40 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen<br />
S 13 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 70 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen<br />
Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte<br />
Sonderveranstaltungen des <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
zum Thema Übernahme SuE in die AR-M<br />
Eintägig ca. 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag, 14. Sept. in Mannheim oder Heidelberg<br />
Montag, 20. Sept. in Freiburg<br />
Montag, 27. Sept. in Karlsruhe<br />
Dienstag, 05. Okt. in Singen oder Konstanz<br />
Die genauen Orte und Preise werden noch bekanntgegeben!<br />
Anmeldungen für die jeweilige Region bitte an<br />
Frau Lohrke: geschäftstelle@ga-baden.de<br />
Neue Entgeltordnung SuE<br />
richten<br />
17
18<br />
S 15 Leiterin Tagesstätte mit mindestens 100 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 40 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 70<br />
Plätzen<br />
S 16 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 130 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen<br />
Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 70 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 40<br />
Plätzen<br />
S 17 Leiterin einer Tagesstätte mit mindestens 180 Plätzen<br />
Leiterin einer Tagesstätte für Behinderte mit mindestens 90 Plätzen<br />
Die Kriterien zur Ermittlung der Platzzahl, die Grundlage für die Eingruppierung der Leitungen<br />
sind, wird für die Landeskirche in <strong>Baden</strong> differenzierter Form als im TVöD getroffen: Es werden<br />
die vom 1.Oktober bis 31.Dezember des Vorjahres belegbaren Plätze zugrunde gelegt. Die tatsächlich<br />
anzurechnende Platzzahl ergibt sich dann aus dem ermittelten Wert, multipliziert mit<br />
Faktoren, die sich aus der Betreuungsart bzw. dem Alter der einzelnen Kinder ergibt (Beispiel:<br />
Kinder bis zu drei Jahren ergeben einen Erhöhungsfaktor von 2,65).<br />
Die neue Entgeltordnung für den allgemeinen Erziehungsdienst<br />
(bisher Einzelgruppenplan 23)*<br />
Entgeltgruppe Tätigkeit<br />
S 2 Tätigkeit einer Kinderpflegerin (ohne Ausbildung)<br />
S 3 Kinderpflegerin<br />
S 4 Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />
(z.B. Jugendhilfe)<br />
S 6 Erzieherin<br />
Tätigkeit einer Erzieherin (ohne Ausbildung)<br />
S 8 Erzieherin mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit<br />
(z.B. Jugendhilfe)<br />
S 9 Erzieherin mit koordinierender Tätigkeit<br />
S 13 Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes<br />
S 15 Leiterin eines Erziehungsheimes<br />
Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 50 Plätzen<br />
S 17 Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 50 Plätzen<br />
Stellv. Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 90 Plätzen<br />
S 18 Leiterin eines Erziehungsheimes mit mindestens 90 Plätzen<br />
*Ist die Tätigkeit in einem Heim, wird eine Zulage gewährt
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Die neue Entgeltordnung für den handwerklichen Erziehungsdienst<br />
(bisher Einzelgruppenplan 24)*<br />
Entgeltgruppe Tätigkeit<br />
S 4 Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung<br />
S 5 Leiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten<br />
Stellv. Leiter einer großen Werkstatt<br />
S 8 Meister als Werkstattleiter<br />
Meister als stellv. Leiter einer Werkstatt, die sich durch Umfang und<br />
Bedeutung hervorhebt<br />
S 10 Meister als Leiter einer großen Werkstatt<br />
S 13 Meister als Leiter einer Werkstatt, die sich durch Umfang und<br />
Bedeutung hervorhebt<br />
*Ist die Tätigkeit in einem Heim, wird eine Zulage gewährt<br />
Die neue Entgeltordnung für therapeutisch tätige Beschäftigte<br />
(bisher Einzelgruppenplan 23 und 25)*<br />
Entgeltgruppe Tätigkeit<br />
S 8 Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung<br />
S 9 Heilpädagoginnen mit schwierigen Tätigkeiten<br />
S 17 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen mit staatlicher<br />
Anerkennung<br />
Walter Berroth<br />
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte<br />
TV FlexAZ<br />
ersetzt den Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit<br />
Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit<br />
gilt nur noch für die Beschäftigten,<br />
die vor dem 1. Januar 2010 mit Altersteilzeitarbeit<br />
begonnen haben. Für alle andern Beschäftigten<br />
bestand ab diesem Zeitpunkt keine<br />
Möglichkeit mehr einen Altersteilzeit-<br />
Arbeitsvertrag abzuschließen.<br />
Nun haben sich die Tarifvertragsparteien im<br />
Februar auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt,<br />
der rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft<br />
getreten ist.<br />
Da die Ergänzungs-Tarifverträge zum TVöD<br />
unmittelbar Bestandteil des kirchlichen Arbeitsrechtes<br />
in <strong>Baden</strong> sind, gilt also diese<br />
neue Regelung für alle Mitarbeiter/innen die<br />
einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage des<br />
badisch-kirchlichen Arbeitsrechtes haben.<br />
Der neue Tarifvertrag regelt zwei Flexibilisierungsmöglichkeiten<br />
der Arbeitszeit<br />
1. Altersteilzeitarbeit - in neuer Form<br />
2. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)<br />
19
20<br />
Im Nachgang werden die wichtigsten Grundzüge<br />
der beiden Flexibilisierungsformen dargestellt.<br />
1. Die Altersteilzeitarbeit<br />
1.1 Voraussetzungen für einen Altersteilzeit<br />
-Arbeitsvertrag<br />
Altersteilzeitarbeit kann nur mit den Beschäftigten<br />
vereinbart werden, die<br />
- zu Beginn der Altersteilzeitarbeit das<br />
60. Lebensjahr vollendet haben<br />
- in den letzten fünf Jahren 1080 Tage<br />
versicherungspflichtig beschäftigt waren<br />
- nach Abschluss der Altersteilzeitarbeit<br />
eine Altersrente beziehen<br />
Es gibt zwei Möglichkeiten<br />
zur Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit:<br />
• In Restrukturierungs-<br />
und Stellenabbaubereichen.<br />
Soll in einer<br />
E i n r i c h t u n g / e i n e r<br />
Dienststelle Personal<br />
abgebaut werden,<br />
kann der Arbeitgeber<br />
auf die Arbeitnehmer/<br />
innen zugehen, die die<br />
oben genannten Voraussetzungen<br />
erfüllen<br />
und ihnen einen Alt<br />
e r s t e i l z e i t -<br />
Arbeitsvertrag anbieten.<br />
• Im Rahmen einer betrieblichen Quote<br />
Alle anderen unter die entsprechenden<br />
Voraussetzungen fallenden Beschäftigten<br />
haben einen Anspruch auf einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag,<br />
sofern in der<br />
Einrichtung/Dienststelle noch nicht 2,5<br />
Prozent der Beschäftigten einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag<br />
haben.<br />
1.2 Formen der Altersteilzeitarbeit<br />
Es gibt nach wie vor die Möglichkeiten, in der<br />
Altersteilzeitarbeit entweder durchgehend<br />
über die gesamte Vertragslaufzeit die Hälfte<br />
der bisherigen Arbeitszeit zu arbeiten<br />
(Teilzeitmodell) oder aber während er ersten<br />
Hälfte der Altersteilzeitarbeit weiter voll zu ar-<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
beiten, um in der zweiten Hälfte nicht mehr<br />
arbeiten zu müssen (Blockmodell).<br />
1.3 Bezüge während der Altersteilzeitarbeit<br />
Der Beschäftigte erhält das Entgelt für die Teilzeitarbeit<br />
und eine Aufstockungsleistung des<br />
Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent des bisherigen<br />
Entgeltes. Das bedeutet: War der in<br />
Altersteilzeitarbeit beschäftigte Mitarbeiter vor<br />
Beginn der Altersteilzeitarbeit voll beschäftigt,<br />
erhält während er Altersteilzeitarbeit 70 Prozent<br />
der bisherigen Bezüge.<br />
1.4 Leistungen an die Rentenkasse während<br />
der Altersteilzeitarbeit<br />
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber Beiträge in<br />
die Rentenversicherung in der Höhe, wie<br />
wenn der/die in Altersteilzeitarbeit<br />
beschäftigte Arbeitnehmer/in<br />
mit einem Beschäftigungsgrad<br />
von 90<br />
Prozent arbeiten würde.<br />
(Sonderbestimmungen für<br />
Beschäftigte mit höheren<br />
Einkommen)<br />
2. Flexible Altersarbeitszeit<br />
1.5 Nebentätigkeit während<br />
der Altersteilzeitarbeit<br />
Es gilt die bisherige Regelung:<br />
Es darf bis zur Geringfügigkeitsgrenzehinzuverdient<br />
werden. Hat der Betroffenen<br />
in den letzten fünf Jahren<br />
schon eine umfangreichere<br />
Nebentätigkeit ausgeübt,<br />
darf er diese weiter behalten.<br />
Mit diesem Modell soll ein Gleitender Übergang<br />
in den Ruhestand geschaffen werden:<br />
Zwei Jahre bevor der/die Beschäftigte eine<br />
abschlagsfreie Altersrente beziehen kann, reduziert<br />
er seine Arbeitszeit und sein Entgelt<br />
auf fünfzig Prozent und bezieht gleichzeitig ein<br />
vorgezogenes Teil-Altersruhegeld von 50 Prozent.<br />
Dafür arbeitet er/sie aber zwei Jahre über die<br />
Altersgrenze hinaus weiter unter Beibehaltung<br />
der vorgenannten Arbeitsentgeltes und der<br />
Teil-Rente.<br />
Auf die Flexible Altersarbeitszeit besteht kein<br />
Rechtsanspruch des/der Beschäftigten<br />
Walter Berroth
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Der Arbeitnehmerdatenschutz berücksichtigt<br />
die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses<br />
im Hinblick auf den Datenschutz des Arbeitnehmers.<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen<br />
sich zwar rechtlich als gleichwertige Partner<br />
gegenüber, der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer<br />
aber wirtschaftlich und strukturell<br />
überlegen. Auf Grund dieser Dominanz des<br />
Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer als besonders<br />
schutzbedürftig angesehen, gerade<br />
auch beim Datenschutz. Das Recht des<br />
Arbeitnehmers, selbst darüber zu bestimmen,<br />
ob und welche seiner persönlichen<br />
Daten er anderen anvertraut, trifft auf das<br />
Weisungsrecht des wirtschaftlich überlegenen<br />
Arbeitgebers. Selbstbestimmung<br />
und Fremdbestimmung kollidieren miteinander.<br />
Der Arbeitnehmerdatenschutz versucht<br />
einen Ausgleich zwischen diesen<br />
unterschiedlichen Interessen zu finden.<br />
Trotz seiner großen Bedeutung war der<br />
Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland<br />
bis 2009 gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.<br />
Aufgrund verschiedener Vorfälle<br />
entschied die Bundesregierung im Februar<br />
2009, die Arbeit am Arbeitnehmerdatenschutzgesetz<br />
aufzunehmen. Als<br />
„Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) um<br />
§ 32 ergänzt.<br />
Anfang Juli dieses Jahres legte das Bundesinnenministerium<br />
(BMI) seinen Gesetzentwurf<br />
für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz<br />
vor. An Stelle des erst im letzten Jahr<br />
eingefügten § 32 soll dem Beschäftigtendatenschutz<br />
nun ein Unterkapitel im BDSG gewidmet<br />
werden.<br />
Die geplante Neuregelung stößt jedoch nicht<br />
überall auf ungeteilte Zustimmung. So meldeten<br />
beispielsweise der Bundesdatenschutzbe-<br />
Das Beschäftigtendatenschutzgesetz<br />
Bericht aus dem staatlichen Bereich<br />
auftragte aber auch ver.di Bedenken an. Die<br />
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der<br />
Länder drängen auf Nachbesserungen am<br />
Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes.<br />
In einer Entschließung kritisieren sie,<br />
dass die Registrierung und Überwachung von<br />
Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt<br />
werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe<br />
wichtiger Fragen offen.<br />
In dieser Entschließung vom 22. Juni 2011<br />
heißt es u. a.:<br />
Substantielle Verbesserungen an dem Entwurf<br />
eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes sind<br />
insbesondere in den folgenden Punkten geboten.<br />
• Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erlaubnis<br />
zur Datenverarbeitung bei Verhaltens-<br />
und Leistungskontrollen ist zu weit gefasst und<br />
lädt zur Ausweitung der Kontrolle und Überwachung<br />
der Beschäftigten geradezu ein. Sie<br />
muss deshalb präzise gefasst werden und ist<br />
an strenge Voraussetzungen zu knüpfen, da-<br />
21
22<br />
mit die durch höchstrichterliche Rechtsprechung<br />
gefestigte Auslegung des derzeitigen<br />
Datenschutzrechts im Sinne des Schutzes der<br />
Beschäftigten vor übermäßiger Überwachung<br />
bestehen bleibt.<br />
• Auch die im Entwurf vorgesehene allgemeine<br />
Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung<br />
von Beschäftigtendaten zur<br />
"Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen<br />
zu Lasten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten<br />
und Straftaten" würde den<br />
Arbeitgebern sehr weitgehende zusätzliche<br />
Befugnisse zur Auswertung und Verknüpfung<br />
unterschiedlichster Datensammlungen in die<br />
Hand geben. Der Gesetzgeber muss vielmehr<br />
klarstellen, dass Maßnahmen, die zu einer<br />
ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen<br />
oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden<br />
Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln<br />
- etwa durch ständige Videoüberwachung<br />
oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte<br />
oder Mithören von Ferngesprächen -,<br />
weiterhin zu unterbleiben haben.<br />
• Die Intention des Gesetzentwurfs, den<br />
Umfang der in Bewerbungsverfahren und während<br />
des Beschäftigungsverhältnisses verwendeten<br />
Daten zu begrenzen, wird auch verfehlt,<br />
wenn - wie im Entwurf vorgesehen - Arbeitgeber<br />
im Internet verfügbare Informationen generell<br />
nutzen dürfen, und zwar sogar dann, wenn<br />
diese durch Dritte ohne Kenntnis der Betroffenen<br />
und somit häufig rechtswidrig eingestellt<br />
wurden. Damit wird vom datenschutzrechtlichen<br />
Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen<br />
abgewichen und Arbeitgeber werden<br />
geradezu dazu eingeladen, im Internet und in<br />
sozialen Netzwerken systematisch nach dort<br />
vorhandenen Informationen über Bewerber<br />
und Beschäftigte zu recherchieren. Die Konferenz<br />
der Datenschutzbeauftragten des Bundes<br />
und der Länder erwartet vom Gesetzgeber,<br />
dass er die Nutzung derartiger Daten untersagt<br />
oder zumindest wirksam begrenzt und die<br />
Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Betroffenen<br />
aktiv - und nicht erst auf Nachfrage - darüber<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
aufzuklären, woher die verwendeten Daten<br />
stammen.<br />
• Der Schutz der Beschäftigten vor unangemessener<br />
Kontrolle und Überwachung ist<br />
gerade bei der zunehmenden Nutzung elektronischer<br />
Medien am Arbeitsplatz von besonderer<br />
Bedeutung. Es ist eine normenklare, strikte<br />
Begrenzung der Einsichtnahme der Arbeitgeber<br />
in die elektronische Kommunikation von<br />
Beschäftigten unter Berücksichtigung von deren<br />
schützenswerten Belangen erforderlich.<br />
• Die im Gesetzentwurf an mehreren<br />
Stellen vorgesehene "Einwilligung" der Beschäftigten<br />
führt zu einer erheblichen Erweiterung<br />
der (Kontroll-)Befugnisse der Arbeitgeber.<br />
Diese wären jedoch rechtlich höchst zweifelhaft,<br />
weil Einwilligungen im Arbeitsverhältnis<br />
in den meisten Fällen mangels Freiwilligkeit<br />
nicht rechtswirksam erteilt werden können.<br />
Hinzu kommt, dass im Gesetzentwurf an keiner<br />
Stelle definiert ist, welche Anforderungen<br />
an die Rechtswirksamkeit von Einwilligungen<br />
im Arbeitsverhältnis zu stellen sind.<br />
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie dieser Gesetzesentwurf<br />
nach dem „Durchlaufen“ des Gesetzgebungsverfahrens<br />
schließlich im Bundesgesetzblatt<br />
veröffentlicht wird.<br />
Andreas Schächtele<br />
Im Bereich der Evangelischen Landeskirche in<br />
<strong>Baden</strong> sowie des Diakonischen Werkes der<br />
Evangelischen Landeskirche in <strong>Baden</strong> e.V.<br />
findet das Bundesdatenschutzgesetz keine<br />
Anwendung, sondern das Kirchengesetz über<br />
den Datenschutz der Evangelischen Kirche in<br />
Deutschland (DSG-EKD). Ob es zu einem<br />
späteren Zeitpunkt zu einer Übernahme der<br />
entsprechenden gesetzlichen Änderungen<br />
kommt, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers.<br />
Es ist jedoch davon auszugehen, dass<br />
sich der kirchliche Gesetzgeber diesem Thema<br />
widmen wird.
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der<br />
Verfassten Kirche<br />
Besprechung im EOK am 02. Juli 2010<br />
Thema der Besprechung waren die Beteiligungsrechte<br />
der Mitarbeitervertretungen im<br />
Bereich der Verfassten Kirche. Die Dienstnehmervertreter<br />
hatten mehrfach die Situation,<br />
dass den MAVen das Mitbestimmungsrecht<br />
bei der Bestellung und Abberufung der Ortskräfte<br />
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
sowie für die Arbeitsmedizinische<br />
Betreuung in Abrede gestellt wurde, hingegen<br />
im Mitarbeitervertretungsgesetz die Bestellung<br />
und Abberufung der Sicherheitsfachkräfte sowie<br />
Vertrauens- und Betriebsärzte ganz klar<br />
unter das Mitbestimmungsrecht fällt.<br />
Zunächst diskutierten<br />
wir über die unterschiedlicheTerminologie:<br />
Die Dienstgeberseite<br />
sah hier zunächst<br />
die Tatsache<br />
begründet, dass<br />
durch den Rahmenvertrag<br />
mit der EFAS<br />
andere Sachverhalte<br />
gegeben seien; Ortskräfte<br />
für Arbeitssicherheit seien nicht gleichzusetzen<br />
mit Sicherheitsfachkräften. Wir, die<br />
Dienstnehmervertreter machten deutlich, dass<br />
es aus unserer Sicht auf die Aufgabenübertragung<br />
ankäme und diese aus unserer Sicht vergleichbar<br />
seien. Wir machten deutlich, dass<br />
wir es nicht hinnehmen könnten, dass auf<br />
übergeordneter Ebene Regeln geschaffen<br />
würden, die die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen<br />
sozusagen aushebeln. Auf<br />
der EKD-Ebene ist ein Betreuungsvertrag mit<br />
der EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz) geschlossen<br />
worden, der auch für die einzelnen<br />
Gliedkirchen gilt. Auf der EKD-Ebene gibt es<br />
jedoch kein gleichwertiges „Gegenüber“ der<br />
Dienststellen, welches berechtigt ist, Willens-<br />
erklärungen für die Mitarbeitenden abzugeben;<br />
würde man die StäKo oder BuKo<br />
legitimieren, könnte über diesen Weg evtl. Abhilfe<br />
geschaffen werden. Auf der gliedkirchlichen<br />
Ebene gibt es ebenfalls kein vergleichbares<br />
Gremium. Der <strong>Gesamtausschuss</strong> hat –<br />
nach jedenfalls nach derzeitiger Rechtsstellung<br />
- nicht die Berechtigung, Willenserklärungen<br />
für Mitarbeitervertretungen vor Ort abzugeben.<br />
Die Beteiligungsrechte sind jedoch<br />
unabdingbar und wir Dienstnehmervertreter<br />
fordern diese auch ein, notfalls müssen wir<br />
den Sachverhalt juristisch klären, indem eine<br />
MAV ihr Mitbestimmungsrecht<br />
einfordert;<br />
diese Entscheidung wäre<br />
dann für alle gültig.<br />
Die Dienstgeberseite<br />
machte uns deutlich,<br />
dass es überaus<br />
schwierig sei, sich mit<br />
vielen kleinen MAVen<br />
abstimmen zu müssen<br />
wenn für eine Region<br />
eine Ortskraft für Arbeitssicherheit<br />
bestellt werden würde. Noch<br />
schwieriger wäre dies, wenn es um die Bestellung<br />
des Arbeitsmediziners ginge, dieser würde<br />
definitiv vom BAD gestellt und es würde<br />
sehr viel Kraft kosten, wenn ein Arbeitsmediziner<br />
ausgetauscht werden müsste. Wir machten<br />
deutlich, dass wir die schwierige Situation<br />
sehr wohl sehen, aber wir deshalb nicht hinnehmen<br />
könnten, dass die Beteiligungsrechte<br />
ignoriert würden.<br />
Wir haben verschiedene Möglichkeiten andiskutiert,<br />
wie wir die Beteiligungsrechte praktikabel<br />
lösen könnten: Eine Möglichkeit wäre,<br />
dass Gesamtmitarbeitervertretungen ihre Zustimmung<br />
erteilen könnte, allerdings scheinen<br />
23
24<br />
recht wenige Gesamtmitarbeitervertretungen<br />
vorhanden zu sein.<br />
Eine andere Variante wäre, dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
diese Kompetenz zu übertragen, allerdings<br />
wäre zu überprüfen, ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
diese Aufgabe – juristisch gesehen –<br />
übertragen bekommen kann oder ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
zeitlich überhaupt in der Lage<br />
ist, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.<br />
In jedem Fall wäre eine diesbezügliche Änderung<br />
des ARRG bzw. MVG erforderlich. Ob die<br />
diversen Bestellungen dann im Benehmen<br />
oder im Einvernehmen mit dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
erfolgen sollen, oder ob eine Zustimmung<br />
des <strong>Gesamtausschuss</strong>es erforderlich<br />
ist, konnte im Gespräch nicht abschließend<br />
geklärt werden; hier müssen sich die Verhandlungspartner<br />
noch einmal intern beraten und<br />
erneut austauschen.<br />
Von weit größerer Bedeutung ist die Begrifflichkeit<br />
des „Arbeitsschutzbeauftragten“. Diesen<br />
Begriff finden wir einmal im § 3 des Kirchlichen<br />
Arbeitsschutzgesetzes: „Jeder Rechtsträger<br />
benennt für die Belange des Arbeitsschutzes<br />
ein Mitglied seines Leitungsorgans<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
als Arbeitsschutzbeauftragten“. Im Unterpunkt<br />
4 des § 3 ist die Arbeit des Arbeitsschutzbeauftragten<br />
insoweit konkretisiert, dass die Gefährdungsbeurteilungen<br />
durch den Arbeitsschutzbeauftragten<br />
zu erfolgen haben. In der<br />
Rechtsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung<br />
im Rahmen des Arbeitsschutzes vom 18.<br />
Mai 2010 ist in § 1 dieser Sachverhalt noch<br />
einmal klarer dargestellt worden; allerdings<br />
geht nicht eindeutig hervor, ob er diese Aufgaben<br />
delegieren kann.<br />
Lt. Kirchengerichtshofbeschluss vom 09. Juli<br />
2007 haben Mitarbeitervertretungen nicht nur<br />
ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung<br />
der Methode, wie eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchgeführt werden soll, sondern auch,<br />
wer mit der Erstellung der Analyse beauftragt<br />
wird. Sofern nun der oder die Arbeitsschutzbeauftragte<br />
selbst die Gefährdungsbeurteilung<br />
durchführen werden, unterliegen sie der Mitbestimmung.<br />
Die Dienstgeberseite versprach, in<br />
der Veröffentlichung des entsprechenden<br />
<strong>Rundbrief</strong>es auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />
Ulrike Kutzner<br />
Die Arbeitsgruppen (AG) des <strong>Gesamtausschuss</strong>es stellen sich vor<br />
Im Rahmen der vom <strong>Gesamtausschuss</strong> durchgeführten<br />
Delegiertenversammlungen sind<br />
inzwischen sechs ständige Arbeitsgruppen<br />
entstanden, die alle von <strong>Gesamtausschuss</strong>mitgliedern<br />
geleitet werden.<br />
Sie treffen sich regelmäßig zu den jeweiligen<br />
Themenkreisen und tauschen dort Informationen<br />
aus, beraten aktuelle Themen und gestalten<br />
Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretungen<br />
vor Ort.<br />
Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen<br />
Die älteste bestehende Arbeitsgruppe ist die<br />
Gruppe der Erzieherinnen, diese Gruppe arbeitet<br />
mit Mitgliedern des Gesamtausschus-<br />
ses. Die Gruppe trifft sich mindestens zweimal<br />
jährlich in Offenburg und informiert dann die<br />
Kolleginnen bei den Delegiertenversammlungen<br />
über ihre Aktivitäten und nimmt von dort<br />
Aufträge zur Weiterbearbeitung mit.<br />
Gabriele Hamm (hamm@ga-baden.de)<br />
Arbeitsgruppe Multimedia/EDV/<br />
neue Technologien<br />
Diese AG besteht seit 1996 und soll die Mitarbeitervertretungen<br />
vor Ort unterstützen und<br />
ihnen MAV-relevante Informationen rund um<br />
moderne Informations-Technologien, elektroni-
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
sche Datenverarbeitung und Datenschutz in<br />
allgemein verständlicher Form bieten. Darüber<br />
hinaus steht sie den badischen Mitarbeitervertretungen<br />
zur Beratung von Problemen,<br />
Dienstvereinbarungen etc. im Zusammenhang<br />
mit dem Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung<br />
und Kommunikation im Rahmen unserer<br />
Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem<br />
sind inzwischen fünf Checklisten entstanden.<br />
Uwe Vogt (vogt@ga-baden.de)<br />
Wir laden alle interessierten MitarbeitervertreterInnen<br />
ein sich aktiv an den Arbeitsgruppen zu<br />
beteiligen!<br />
Aktuelle Termine und Infos zu den einzelnen Arbeitsgruppen<br />
findet Ihr unter<br />
www.ga-baden.de<br />
Die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen ist MAV Tätigkeit,<br />
die Teilnahme steht jedem MAV Mitglied frei,<br />
sofern es dienstlich möglich ist. Es besteht gem. § 19<br />
MVG Anspruch auf Dienstbefreiung und Anrechnung<br />
der Arbeitszeit sowie Anspruch auf Kostenersatz.<br />
Arbeitsgruppe Krankenhäuser und stationäre<br />
Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe<br />
Die AG traf sich zum ersten Mal im Mai 1999<br />
außerhalb der Delegiertenversammlung. Seither<br />
finden die Treffen im etwa halbjährlichen<br />
Abstand in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe<br />
- Rüppurr statt. Vertreterinnen und Vertreter<br />
von Mitarbeitervertretungen der entsprechenden<br />
Kliniken aus <strong>Baden</strong>, dem linksrheinischen<br />
Grenzgebiet sowie der AGMAV -<br />
Württemberg diskutieren dabei über arbeits-<br />
und sozialrechtliche Themen. Aber auch krankenhausspezifische<br />
Fragen stehen regelmäßig<br />
im Vordergrund. Das nächste Treffen findet<br />
am 15.11.2010 statt.<br />
Andreas Schächtele (schaechtele@gabaden.de)<br />
Arbeitsgruppe Pflege<br />
Die AG trifft sich nach Möglichkeit viermal jährlich<br />
im Ev. Oberkirchenrat (EOK) in Karlsruhe.<br />
Sie richtet sich an MAV- Kolleginnen und Kollegen,<br />
die in der ambulanten und stationären<br />
Alten- und Krankenpflege tätig sind und versteht<br />
sich als Informations- und Beratungsforum<br />
rund um das Thema Pflege.<br />
Geleitet wird sie vom <strong>Gesamtausschuss</strong>mitglied<br />
Florian Wolf, tätig in der ambulanten<br />
Pflege. Das nächste Treffen findet am Mo.<br />
06.09.2010, 10 Uhr statt.<br />
Florian Wolf (wolf@ga-baden.de)<br />
25<br />
Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz<br />
Die AG-ASIG trifft sich in der Regel<br />
drei- bis viermal jährlich im Diakoniekrankenhaus<br />
in Freiburg.<br />
Sie beschäftigt sich mit den vielfältigen<br />
Themen rund um den betrieblichen<br />
Arbeitsschutz, von den gesetzlichen<br />
Grundlagen bis hin zur konkreten<br />
Maßnahme vor Ort in der Einrichtung.<br />
Im Fokus stehen dabei die Beteiligungsrechte<br />
der MAV.<br />
Das nächste Treffen findet am Di., 28.09.2010,<br />
10 Uhr statt.<br />
Ulrike Kutzner (kutzner@ga-baden.de)<br />
-Verfasste Kirche-<br />
Florian Wolf (wolf@ga-baden.de)<br />
-Diakonie-<br />
Arbeitsgruppe Tarifentwicklung<br />
Die neuste Arbeitsgruppe besteht seit 2009.<br />
Zurzeit beschäftigt sie sich mit folgenden Themen:<br />
Aktuelle Entwicklung in der AVR DW<br />
EKD, Streikrecht, Strategieentwicklung, Rückmeldungen<br />
aus den Dienststellen, Entwicklung<br />
AVR – badische Anwendung. Sie trifft sich<br />
mindestens viermal im Jahr.<br />
Daniel Wenk (wenk@ga-baden.de)
26<br />
1. Weg Arbeitsrechtssetzung einsei<br />
tig durch Arbeitgeber<br />
2. Weg Aushandeln der Arbeitsbe<br />
dingungen durch Arbeitgeber<br />
3. Weg Arbeitsrechtssetzung der Kir<br />
chen durch ARKen<br />
ACK Arbeitsgemeinschaft Christli<br />
cher Kirchen<br />
AGG Allgemeines Gleichbehand<br />
lungsgesetz<br />
AGMAV Arbeitsgemeinschaft der Mit<br />
arbeitervertretungen<br />
AltTzG Altersteilzeitgesetz<br />
AltPflG Altenpflegegesetz<br />
AK oder ARK Arbeitsrechtliche Kommissi<br />
on<br />
AR Arbeitsrechtsregelung<br />
AR-M Arbeitsrechtsregelung für<br />
Mitarbeiter im kirchlichen Ar<br />
beitsrecht<br />
AR-FWB Arbeitsrecht zu Maßnahmen<br />
der berufl. Fort- und Weiter<br />
bildung<br />
ARK <strong>Baden</strong> Arbeitsrechtliche Kommissi<br />
on <strong>Baden</strong> kirchliches Arbeits<br />
recht und AVR- <strong>Baden</strong><br />
ARK DW-EKD bundesweite Arbeitsrechtli<br />
che Kommission für die AVR<br />
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz<br />
ArbG Arbeitsgericht<br />
ArbZG Arbeitszeitgesetz<br />
ARRG Arbeitsrechtregelungsgesetz<br />
ASIG Gesetz über Betriebsärzte,<br />
Sicherheitsingenieure und<br />
andereFachkräfte für Arbeits<br />
sicherheit<br />
AVR Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
AVR.DW.EKD Arbeitsvertragsrichtlinien des<br />
Diakonischen Werkes<br />
der Evangelischen Kirche in<br />
Deutschland<br />
ÄndTV Änderungstarifvertrag<br />
BA Bundesagentur für Arbeit<br />
BAT Bundes- Angestelltentarifver<br />
trag<br />
Häufig benutzte Abkürzungen<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
BAföG Bundesausbildungsförde<br />
rungsgesetz<br />
BEEG Bundeselterngeld- und El<br />
ternzeitgesetz<br />
BEM Betriebliches Eingliederungs<br />
management<br />
BetrAVG Gesetz zur Verbesserung<br />
der betriebl. Altersversor<br />
gung<br />
BT-V TVöD Besonderer Teil Ver<br />
waltung<br />
BT-B TVöD Besonderer Teil Pfege<br />
und Betreuungseinrichtun<br />
gen<br />
BT-K TVöD Besonderer Teil Kran<br />
kenhäuser<br />
BUKO Bundeskonferenz der AG<br />
MAVen /Gesamt-<br />
ausschüssen im Bereich des<br />
DW EKD<br />
DW Diakonisches Werk<br />
EFAS Evangelische Fachstelle für Ar<br />
beitssicherheit<br />
EKD Evangelische Kirche Deutschland<br />
EKIBA Evangelische Landeskirche in Ba<br />
den
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
EntgeltFG Entgeltfortzahlungsgesetz<br />
EOK Evangelischer Oberkirchen<br />
rat<br />
ErzUrlV Erziehungsurlaubsverord<br />
nung<br />
FallG Fallgruppe<br />
FN Fußnote<br />
GA-<strong>Baden</strong> <strong>Gesamtausschuss</strong> der Mitar<br />
beiter vertretung <strong>Baden</strong><br />
GefStoffV Gefahrstoffverordnung<br />
GEW Gewerkschaft Erziehung und<br />
Wissenschaft<br />
GK Grundsatzkommission<br />
(Unterkommission der ARK<br />
<strong>Baden</strong> zur Erarbeitung von<br />
Vorlagen und Klärung grund<br />
sätzlicher Fragen der ARK)<br />
GKD Gewerkschaft Kirche und<br />
Diakonie<br />
GRV Gesetzliche Rentenversiche<br />
rung<br />
GVBL Gesetzes- und Verordnungs<br />
blatt<br />
IfSG Infektionsschutzgesetz<br />
i.K. im Kirchendienst<br />
JArbSchG Gesetz zum Schutz der ar<br />
beiten den Jugend<br />
KAG Kirchliches Arbeitsgericht<br />
KDA Kirchlicher Dienst in der Ar<br />
beitswelt<br />
KDO Kirchliche Datenschutzord<br />
nung<br />
KGH.EKD Kirchengerichtshof der Evan<br />
gelischen Kirche in Deutsch<br />
land<br />
KSchG Kündigungsschutzgesetz<br />
KZVK Kirchliche Zusatzversor<br />
gungskasse<br />
LakiMAV Landeskirchliche Mitarbeiter<br />
vertretung<br />
LeistungsTV Tarifvertrag über das<br />
Leistngsentgelt<br />
MVG.EKD Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
der Evangelischen Kirche in<br />
Deutschland<br />
MuSchG Mutterschutzgesetz<br />
ÖD öffentlicher Dienst<br />
OKR Oberkirchenrat<br />
PflegeVG Pflegeversicherungsgesetz<br />
PflegeZG Pflegezeitgesetz<br />
QM Qualitätsmanagement<br />
StäKo Ständige Konferenz der La<br />
KiMAVen Gesamtausschüs<br />
se im Bereich der EKD<br />
SchwbG Schwerbehindertengesetz<br />
SGG Sozialgerichtsgesetz<br />
TV SuE Tarif Sozial und Erziehungs<br />
dienst<br />
TVöD Tarifvertrag öffentlicher<br />
Dienst<br />
TVÜ Tarifvertrag zur Überleitung<br />
vom BAT in den TVöD<br />
TVÜ Überleitungstarifvertrag der<br />
Kommunen<br />
TzBfG Teilzeit und Befristungsge<br />
setz<br />
VBL Versorgungsanstalt des Bun<br />
des und der Länder<br />
VdDD Verband der Diakonischen<br />
Dienstgeber in Deutschland<br />
Ver.di Vereinte Dienstleistungsge<br />
werkschaft<br />
VerGr Vergütungsgruppe<br />
VKA Verband kommunaler Arbeit<br />
geber<br />
VKDA Verband kirchlicher und Dia<br />
konischer Anstellungsträger<br />
VKM Verband kirchlicher Mitarbei<br />
terinnen und Mitarbeiter<br />
ZGAST Zentrale Gehaltsab<br />
rechnungsstelle<br />
ZMV Zeitschrift "Die Mitarbeiter<br />
vertretung"<br />
ZVK Zusatzversorgungskasse<br />
Margarete Köhler<br />
27
28<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
29
30<br />
Bereich Diakonie<br />
Daniel Wenk Vorsitzender<br />
Evang. Sozialwerk Müllheim e.V.<br />
Hauptstr. 149<br />
79379 Müllheim<br />
Tel 07631-89405<br />
Mob 0174-1641824<br />
Fax 03212-1031605<br />
wenk@ga-baden.de<br />
Uwe Ulfried Vogt 2. stellv. Vorsitzender<br />
Landstr. 1<br />
77694 Kehl-Kork<br />
Tel 07851-841570 (AB)<br />
Fax 07851-841200 (Zentralpforte)<br />
Fax + Voicebox 03212-1137983<br />
vogt@ga-baden.de<br />
Andreas Schächtele Beisitzer<br />
Evang. Diakonissenanstalt KA - Rüppurr<br />
Diakonissenstr. 28<br />
76199 Karlsruhe<br />
Tel 0721-8892498<br />
Fax 0721-8893902 (öffentlich!)<br />
Fax + Voicebox 03212-1137973<br />
schaechtele@ga-baden.de<br />
Stefan Schulz<br />
Heidelberger Str.5<br />
74858 Aglasterhausen<br />
Tel 06262-22516<br />
Fax 06262-22238<br />
Fax + Voicebox 03212-1138006<br />
schulz@ga-baden.de<br />
Florian Wolf<br />
Evang. Sozialstation Karlsruhe GmbH<br />
Herrenalber Str. 45<br />
76199 Karlsruhe<br />
Tel 0721-9884300<br />
Fax + Voicebox 03212-1137954<br />
wolf@ga-baden.de<br />
Elvinora Stock<br />
Diakoniekrankenhaus<br />
Speyererstr. 91-93<br />
68136 Mannheim<br />
Tel 0621-810220-81<br />
Fax 0621-810220-85<br />
stock@ga-baden.de<br />
Mitglieder <strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong><br />
Bereich Verfasste Kirche<br />
2 Mitglieder ausgeschieden<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Gabriele Hamm stellv. Vorsitzende<br />
Evang. Kindergarten<br />
Markgrafenstr.27<br />
79541 Lörrach<br />
Tel 07621-52267<br />
Fax Kiga 07621-1611679 (öffentlich!)<br />
Fax + Voicebox 03212-1137765<br />
hamm@ga-baden.de<br />
Ulrike Kutzner Beisitzerin<br />
Goethestr.2<br />
79100 Freiburg<br />
Tel 0761-7086381<br />
Zentrale 0761-70863-10<br />
Fax + Voicebox 03212-1137767<br />
kutzner@ga-baden.de<br />
Margarete Köhler<br />
Evang. Kindergarten<br />
Joh.-Phil.-Allmangstr. 2<br />
68542 Heddesheim<br />
Tel 06203-41134<br />
Fax 06203-62758<br />
koehler@ga-baden.de<br />
Sybille Schumacher<br />
Petruskindergarten<br />
Kuhmoosweg 2<br />
78464 Konstanz<br />
Tel. dienstl 07531-61501<br />
Fax + Voicebox 03212-1137949<br />
schumacher@ga-baden.de<br />
Geschäftsstelle<br />
Renate Lohrke<br />
Blumenstr. 1<br />
Postfach 2269<br />
76010 Karlsruhe<br />
Tel 0721-9175-706<br />
Fax 0721-9175-25706<br />
Renate.Lohrke@ekiba.de<br />
geschaeftsstelle@ga-baden.de<br />
www.ga-baden.de
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
+++ Zahlen +++ Daten +++ Fakten +++<br />
Hartmut Seyfert Mitglied ARK <strong>Baden</strong> und im<br />
Fortbildungsteam<br />
Haus der Evang. Kirche MAV<br />
M1, 1a<br />
68161 Mannheim<br />
Tel. MAV-Büro: 0621-28000-190<br />
Fax MAV-Büro: 0621-28000-191<br />
Fax+Voicebox: 03212-1137740<br />
seyfert@ga-baden.de<br />
Lorenz Sauerborn stellv. Mitgl. ARK <strong>Baden</strong><br />
und im Fortbildungsteam<br />
Emmertsgrundpassage 33<br />
69126 Heidelberg<br />
Tel.: 06221-4379299<br />
Tel.: 06221-720446<br />
sauerborn@ga-baden.de<br />
Termine für die nächsten<br />
Delegiertenversammlungen<br />
23. und 24. September 2010<br />
14. und 15. März 2011<br />
20.und 21. Oktober 2011<br />
Landessynode<br />
17. bis 21. Oktober 2010<br />
Walter Berroth Mitglied im Fortbildungsteam<br />
Redaktionsmitglied Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen<br />
(ZMV)<br />
berroth@ga-baden.de<br />
Impressum<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong><br />
herausgegeben vom <strong>Gesamtausschuss</strong> der<br />
Mitarbeitervertretungen der Evang. Landeskirche<br />
in <strong>Baden</strong><br />
Redaktion: Gabi Hamm, Daniel Wenk,<br />
Renate Lohrke<br />
v.i.S.d.P.: Daniel Wenk<br />
Postanschrift:<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong>, Blumenstr.1, /<br />
Postfach 2269, 76010 Karlsruhe<br />
Druckerei Hess, Müllheim<br />
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32<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010