Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
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recht wenige Gesamtmitarbeitervertretungen<br />
vorhanden zu sein.<br />
Eine andere Variante wäre, dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
diese Kompetenz zu übertragen, allerdings<br />
wäre zu überprüfen, ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
diese Aufgabe – juristisch gesehen –<br />
übertragen bekommen kann oder ob der <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
zeitlich überhaupt in der Lage<br />
ist, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.<br />
In jedem Fall wäre eine diesbezügliche Änderung<br />
des ARRG bzw. MVG erforderlich. Ob die<br />
diversen Bestellungen dann im Benehmen<br />
oder im Einvernehmen mit dem <strong>Gesamtausschuss</strong><br />
erfolgen sollen, oder ob eine Zustimmung<br />
des <strong>Gesamtausschuss</strong>es erforderlich<br />
ist, konnte im Gespräch nicht abschließend<br />
geklärt werden; hier müssen sich die Verhandlungspartner<br />
noch einmal intern beraten und<br />
erneut austauschen.<br />
Von weit größerer Bedeutung ist die Begrifflichkeit<br />
des „Arbeitsschutzbeauftragten“. Diesen<br />
Begriff finden wir einmal im § 3 des Kirchlichen<br />
Arbeitsschutzgesetzes: „Jeder Rechtsträger<br />
benennt für die Belange des Arbeitsschutzes<br />
ein Mitglied seines Leitungsorgans<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
als Arbeitsschutzbeauftragten“. Im Unterpunkt<br />
4 des § 3 ist die Arbeit des Arbeitsschutzbeauftragten<br />
insoweit konkretisiert, dass die Gefährdungsbeurteilungen<br />
durch den Arbeitsschutzbeauftragten<br />
zu erfolgen haben. In der<br />
Rechtsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung<br />
im Rahmen des Arbeitsschutzes vom 18.<br />
Mai 2010 ist in § 1 dieser Sachverhalt noch<br />
einmal klarer dargestellt worden; allerdings<br />
geht nicht eindeutig hervor, ob er diese Aufgaben<br />
delegieren kann.<br />
Lt. Kirchengerichtshofbeschluss vom 09. Juli<br />
2007 haben Mitarbeitervertretungen nicht nur<br />
ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung<br />
der Methode, wie eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchgeführt werden soll, sondern auch,<br />
wer mit der Erstellung der Analyse beauftragt<br />
wird. Sofern nun der oder die Arbeitsschutzbeauftragte<br />
selbst die Gefährdungsbeurteilung<br />
durchführen werden, unterliegen sie der Mitbestimmung.<br />
Die Dienstgeberseite versprach, in<br />
der Veröffentlichung des entsprechenden<br />
<strong>Rundbrief</strong>es auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.<br />
Ulrike Kutzner<br />
Die Arbeitsgruppen (AG) des <strong>Gesamtausschuss</strong>es stellen sich vor<br />
Im Rahmen der vom <strong>Gesamtausschuss</strong> durchgeführten<br />
Delegiertenversammlungen sind<br />
inzwischen sechs ständige Arbeitsgruppen<br />
entstanden, die alle von <strong>Gesamtausschuss</strong>mitgliedern<br />
geleitet werden.<br />
Sie treffen sich regelmäßig zu den jeweiligen<br />
Themenkreisen und tauschen dort Informationen<br />
aus, beraten aktuelle Themen und gestalten<br />
Arbeitshilfen für die Mitarbeitervertretungen<br />
vor Ort.<br />
Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen<br />
Die älteste bestehende Arbeitsgruppe ist die<br />
Gruppe der Erzieherinnen, diese Gruppe arbeitet<br />
mit Mitgliedern des Gesamtausschus-<br />
ses. Die Gruppe trifft sich mindestens zweimal<br />
jährlich in Offenburg und informiert dann die<br />
Kolleginnen bei den Delegiertenversammlungen<br />
über ihre Aktivitäten und nimmt von dort<br />
Aufträge zur Weiterbearbeitung mit.<br />
Gabriele Hamm (hamm@ga-baden.de)<br />
Arbeitsgruppe Multimedia/EDV/<br />
neue Technologien<br />
Diese AG besteht seit 1996 und soll die Mitarbeitervertretungen<br />
vor Ort unterstützen und<br />
ihnen MAV-relevante Informationen rund um<br />
moderne Informations-Technologien, elektroni-