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Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden

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14<br />

Am 19. Mai 2010 ist in der ARK <strong>Baden</strong> nach<br />

langem und zähem Verhandeln, die Übernahme<br />

des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />

beschlossen worden:<br />

Allererste Verhandlungsgrundlage war, den<br />

TV-SuE zum 01. Januar 2010 zu übernehmen.<br />

In der Märzsitzung überraschten uns die<br />

Dienstgeber mit dem Vorschlag, einzelne stationäre<br />

Einrichtungen möglichst gar nicht in die<br />

Übernahme mit einzubeziehen, andere Einrichtungen<br />

erst ab 01.01.2011 und die örtlichen<br />

Kindertagesstätten ab 01.09.2010. Dieser<br />

Verhandlungsvorschlag war für die meisten<br />

Dienstnehmervertreter nicht akzeptabel,<br />

weil hierdurch insbesondere die ErzieherInnen<br />

in stationären Einrichtungen mit gleich schwieriger<br />

Ausbildung und Tätigkeit benachteiligt<br />

worden wären. In der Delegiertenversammlung<br />

im Frühjahr 2010 haben die anwesenden<br />

Delegierten auch eine entsprechende Resolution<br />

zum Sachverhalt verfasst. (siehe Homepage<br />

www.ga-baden.de)<br />

In der Maisitzung der ARK sind die Dienstnehmervertreter<br />

mit dieser Resolution im Hinterkopf<br />

in die Verhandlungen eingestiegen, es<br />

waren lange und schwierige Verhandlungen:<br />

Die Dienstgeber boten uns an, die Übernahme<br />

für die Mitarbeitenden in den Kinderta-<br />

gestätten zum 01.07.2010 für die Mitarbeitenden<br />

in den stationären Einrichtungen<br />

zum 01.01.2011. Schlussendlich<br />

verständigten wir uns in einem Kompromiss<br />

darauf, den TV-SuE einheitlich für<br />

beide Berufsgruppen zum 01.09.2010<br />

zu übernehmen.<br />

Um dem Gesundheitsschutz Rechnung<br />

zu tragen, hat die EKiBa eine Rechtsverordnung<br />

zur Gefährdungsbeurteilung<br />

im Rahmen des Arbeitsschutzes erlassen;<br />

hier ist u. a. in § 2 geregelt, dass<br />

auf Antrag der Mitarbeitervertretung eine<br />

paritätisch besetzte Arbeitsgruppe zur<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />

in die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter (AR-M)<br />

Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitsschutzbeauftragten<br />

zu bilden ist. Die Mitglieder werden<br />

je zur Hälfte vom Rechtsträger und von der<br />

Mitarbeitervertretung benannt. (Siehe hierzu<br />

auch unsere Homepage unter der Rubrik<br />

„Recht“)<br />

Ob nun das Ergebnis der Verhandlungen gut<br />

oder schlecht bewertet wird, mag im Empfinden<br />

des Betrachters liegen: Sicherlich wäre<br />

wünschenswert gewesen, wir hätten die Übernahme<br />

zum 01.01.2010 für alle erreichen können<br />

– aber sicher ist auch, dass Verhandlungen<br />

Zugeständnisse aller Verhandlungspartner<br />

beinhalten und in Kompromisse münden.<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>Baden</strong> die<br />

zweite Landeskirche, die den TV-SuE zum<br />

neuen Kindergartenjahr übernommen hat: Für<br />

Bremen gilt er deshalb ab August 2010, weil<br />

dort das Kindergartenjahr einen Monat früher<br />

als in <strong>Baden</strong> beginnt. Die Württemberger planen<br />

die Übernahme zum Dezember 2010, aus<br />

den anderen Gliedkirchen ist uns bei Redaktionsschluss<br />

noch nichts Entsprechendes bekannt.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte die Unterzeichnerin<br />

behaupten, kann sich das Ergebnis<br />

durchaus sehen lassen.<br />

Ulrike Kutzner<br />

Newsticker: Tarifeinigung bei der Caritas in der<br />

Unterkommission <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Die Mitarbeiter sowie die Auszubildenden erhalten im Dezember<br />

2010 eine Tarifzulage von 15,33% zu ihrer Dezembervergütung.<br />

Angelehnt an den Abschluss im öffentlichen Dienst<br />

entspricht das einer Tariferhöhung von 1,2 % für das Jahr<br />

2010. Hiervon ausgenommen sind im Wesentlichen die Vergütungsgruppen<br />

Kr 1 und Kr 2 sowie 9a bis 12.<br />

Für Ärzte soll ab 1.1.2011 der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA zur<br />

Anwendung kommen.<br />

Für ab 1.1.2011 im Bereich der Pflege neu eingestellte Mitarbeiter<br />

gilt dann auch der TVöD-B bzw. der TVöD-K.<br />

Für ab 1.1.2011 im Sozial- und Erziehungsdienst einzustellende<br />

Mitarbeiter kommt der TV-SuE zur Anwendung.

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