Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
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Am 19. Mai 2010 ist in der ARK <strong>Baden</strong> nach<br />
langem und zähem Verhandeln, die Übernahme<br />
des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />
beschlossen worden:<br />
Allererste Verhandlungsgrundlage war, den<br />
TV-SuE zum 01. Januar 2010 zu übernehmen.<br />
In der Märzsitzung überraschten uns die<br />
Dienstgeber mit dem Vorschlag, einzelne stationäre<br />
Einrichtungen möglichst gar nicht in die<br />
Übernahme mit einzubeziehen, andere Einrichtungen<br />
erst ab 01.01.2011 und die örtlichen<br />
Kindertagesstätten ab 01.09.2010. Dieser<br />
Verhandlungsvorschlag war für die meisten<br />
Dienstnehmervertreter nicht akzeptabel,<br />
weil hierdurch insbesondere die ErzieherInnen<br />
in stationären Einrichtungen mit gleich schwieriger<br />
Ausbildung und Tätigkeit benachteiligt<br />
worden wären. In der Delegiertenversammlung<br />
im Frühjahr 2010 haben die anwesenden<br />
Delegierten auch eine entsprechende Resolution<br />
zum Sachverhalt verfasst. (siehe Homepage<br />
www.ga-baden.de)<br />
In der Maisitzung der ARK sind die Dienstnehmervertreter<br />
mit dieser Resolution im Hinterkopf<br />
in die Verhandlungen eingestiegen, es<br />
waren lange und schwierige Verhandlungen:<br />
Die Dienstgeber boten uns an, die Übernahme<br />
für die Mitarbeitenden in den Kinderta-<br />
gestätten zum 01.07.2010 für die Mitarbeitenden<br />
in den stationären Einrichtungen<br />
zum 01.01.2011. Schlussendlich<br />
verständigten wir uns in einem Kompromiss<br />
darauf, den TV-SuE einheitlich für<br />
beide Berufsgruppen zum 01.09.2010<br />
zu übernehmen.<br />
Um dem Gesundheitsschutz Rechnung<br />
zu tragen, hat die EKiBa eine Rechtsverordnung<br />
zur Gefährdungsbeurteilung<br />
im Rahmen des Arbeitsschutzes erlassen;<br />
hier ist u. a. in § 2 geregelt, dass<br />
auf Antrag der Mitarbeitervertretung eine<br />
paritätisch besetzte Arbeitsgruppe zur<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Übernahme des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst<br />
in die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter (AR-M)<br />
Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitsschutzbeauftragten<br />
zu bilden ist. Die Mitglieder werden<br />
je zur Hälfte vom Rechtsträger und von der<br />
Mitarbeitervertretung benannt. (Siehe hierzu<br />
auch unsere Homepage unter der Rubrik<br />
„Recht“)<br />
Ob nun das Ergebnis der Verhandlungen gut<br />
oder schlecht bewertet wird, mag im Empfinden<br />
des Betrachters liegen: Sicherlich wäre<br />
wünschenswert gewesen, wir hätten die Übernahme<br />
zum 01.01.2010 für alle erreichen können<br />
– aber sicher ist auch, dass Verhandlungen<br />
Zugeständnisse aller Verhandlungspartner<br />
beinhalten und in Kompromisse münden.<br />
Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>Baden</strong> die<br />
zweite Landeskirche, die den TV-SuE zum<br />
neuen Kindergartenjahr übernommen hat: Für<br />
Bremen gilt er deshalb ab August 2010, weil<br />
dort das Kindergartenjahr einen Monat früher<br />
als in <strong>Baden</strong> beginnt. Die Württemberger planen<br />
die Übernahme zum Dezember 2010, aus<br />
den anderen Gliedkirchen ist uns bei Redaktionsschluss<br />
noch nichts Entsprechendes bekannt.<br />
Vor diesem Hintergrund möchte die Unterzeichnerin<br />
behaupten, kann sich das Ergebnis<br />
durchaus sehen lassen.<br />
Ulrike Kutzner<br />
Newsticker: Tarifeinigung bei der Caritas in der<br />
Unterkommission <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Die Mitarbeiter sowie die Auszubildenden erhalten im Dezember<br />
2010 eine Tarifzulage von 15,33% zu ihrer Dezembervergütung.<br />
Angelehnt an den Abschluss im öffentlichen Dienst<br />
entspricht das einer Tariferhöhung von 1,2 % für das Jahr<br />
2010. Hiervon ausgenommen sind im Wesentlichen die Vergütungsgruppen<br />
Kr 1 und Kr 2 sowie 9a bis 12.<br />
Für Ärzte soll ab 1.1.2011 der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA zur<br />
Anwendung kommen.<br />
Für ab 1.1.2011 im Bereich der Pflege neu eingestellte Mitarbeiter<br />
gilt dann auch der TVöD-B bzw. der TVöD-K.<br />
Für ab 1.1.2011 im Sozial- und Erziehungsdienst einzustellende<br />
Mitarbeiter kommt der TV-SuE zur Anwendung.