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AUGUST 2005 - Gesamtausschuss Baden

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zumindest bis September abzuwarten, ob nicht für das Land ein neuer TVöD kommt, der dann in den wesentlichenTeilen von uns übernommen werden könnte. So war die Lage bis vor einigen Wochen.Nunmehr haben die Vertreter der Landeskirchen in der Kirchenkonferenz, das sind in der Regel Bischöfe undGeschäftsführende Oberkirchenräte mit monatlichen Einkünften zwischen 6.500 € und 8.000 €, beschlossen, dieArbeitsrechtsreferenten der Landeskirchen aufzufordern, einen eigenen kirchlichen Tarifvorschlag zu machen, derunter dem bisherigen Ergebnis des TVöD für den Bund und für die Gemeinden liegen soll. Der Vorschlag liegt nun vor.Er wurde bereits im Vorwort in seinen Extremen kommentiert. Inhalt: Im wesentlichen soll das Entgeltsystem desöffentlichen Dienstes übernommen werden, allerdings um 5 % gekürzt, die untersten Entgeltgruppen sollen allerdingsgegenüber dem TVöD noch einmal um 20 % gekürzt werden. Es soll nur ein einheitliches Weihnachtsgeld von 60 %geben, die Arbeitszeit soll 39 Stunden betragen, aber als Bonbon soll für jedes kindergeldberechtigte Kind einZuschuss von 40 € verteilt werden. Dieses Bonbon wurde gewährt, damit es auch Regelungen gibt, „die aus der Sichtder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv empfunden werden“.Was heißt dies nun für den Bereich der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong>?Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong> wird sich gleich im September mit diesemVorschlag der EKD zu beschäftigen haben. Mit diesen Eckpunkten des EKD-Kirchenamtes werden allerdings auchEckpunkte der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission <strong>Baden</strong> auf dem Tisch liegen. UnsereEckpunkte sehen eine Übernahme des TVöD in der für die Kommunen geltenden Fassung mit speziellen kirchlichenErgänzungen, wie Familienzuschlägen u.ä. vor. Es wird dann in <strong>Baden</strong> auszuhandeln sein, was gilt. Es ist nicht auszuschließen,dass die Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong> den von der EKD vorgeschlagenen Weg nicht gehen wird, um dieVergleichbarkeit mit den Beschäftigten beim Land <strong>Baden</strong>-Württemberg wieder herzustellen, also den TVöD entwederin der Fassung für die Gemeinden oder in der Fassung für das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg anzuwenden. Ob wir dann indem einen oder anderen Fall von diesem Tarifwerk abweichen werden (z.B. Familienzuschlag stattLeistungskomponente), das werden die sicherlich schwierigen Verhandlungen ergeben.Und was gilt für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD?Hier haben sich Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter darauf geeinigt, zunächst die Mantelbestimmungen(Arbeitsbedingungen) nicht anzugehen, sondern nur eine neue Entgeltordnung zu entwickeln. Diese ist auch schonweitgehend in einem Unterausschuss erarbeitet worden: Es soll 14 Entgeltgruppen geben. Die Zuweisung zu denEntgeltgruppen soll nicht nach Berufen, sondern nach der Tätigkeit erfolgen.Der Arbeitgeberverband VdDD und selbst der Präsident des Diakonischen Werkes lassen nun durch die Presseveröffentlichen, dass die Verhandlungen schon so weit gediehen seien, dass mit einer neuen Vergütungsordnung fürdie Diakonie bereits im Herbst dieses Jahres zu rechnen sei. Nur, diese taktisch gestreuten Behauptungen sindhalbwahr: Es wurde zwar eine neue Entgelttabelle entwickelt und es wurden Tätigkeiten den jeweiligen Entgeltgruppenzugewiesen. Nur: Welche Beträge in der Entgelttabelle stehen sollen, darüber hat man sich noch nicht geeinigt. Derwesentliche Teil der Entgeltverhandlung wird also jetzt erst begonnen. Denn schließlich interessiert es dieKrankenschwester nicht so sehr, in welcher Entgeltgruppen sie eingruppiert ist, es interessiert sie aber sehr wohl, inwie hoch das Entgelt ist, das sie erhalten soll. Und darüber wird – wie bereits erwähnt – erst angefangen zuverhandeln.Die geschürte Hoffnung, bis Ende Oktober könnte man die ganze Vergütungsfrage für die AVR geklärt haben, entbehrteiner realistischen Grundlage. Es ist nicht vorstellbar, dass die Dienstgeber in der ARK großzügige Entgelte verteilenwollen, schließlich hat der Geschäftsführer des wortführenden Arbeitgeberverbandes VdDD klar verkündet, dass man„marktgerechte“ Vergütungen, sprich geringere Vergütungen als diejenigen des TVöD haben wolle. Wir erwarten abervon unseren Dienstnehmervertretern, dass sie die von ihren Vertretern gemachte Zusage einhalten, das Entgelt-Niveau des TVöD nicht zu unterschreiten. Sie sehen, der eigentlich spannende Teil der Verhandlungen kommt erstnoch. Und so lange gilt die AVR in der bisherigen Form weiter.26.07.<strong>2005</strong> Walter Berroth


DIE SEITE ZUM MITQUAKENHaben Sie eine Frage – vielleicht sogar eine provokative Frage?Haben Sie eine Information – vielleicht sogar eine wichtige Information?Haben Sie ein Problem – vielleicht sogar ein großes Problem?Haben Sie eine Meinung – vielleicht sogar eine maßgebliche Meinung?Schreiben Sie uns, mailen Sie uns, faxen Sie uns – wir werden Ihre Fragen,Informationen, Probleme und Meinungen auf dieser Seite weitergeben.Frau F. aus R. fragt:Lieber Frosch,zur Zeit hört man immer wieder, das auch und grade von seiten der Kirchenleitung gefordert wird,Gehälter und Löhne von MitarbeiterInnen zu senken und Arbeitszeiten zu verlängern,hauptsächlich, um die Arbeitsplätze zu erhalten – im gleichen Atemzug wird gesagt, dass aufjeden Fall Arbeitsplätze wegfallen oder ausgegliedert werden.Ist das nicht ein Widerspruch?Liebe Frau F.,in Australien gibt es ein Sprichwort, das heißt:„Ein guter Hirte schert seine Schafe, zieht ihnen aber nicht das Fell über die Ohren“.Das mit dem guten Hirten sollten unsere kirchlichen Entscheidungsträger eigentlich gut kennenund sie sollten bedenken, dass das Schaf tot ist, wenn es sein Fell gänzlich einbüßt.Wenn MitarbeiterInnen ausgenützt und verheizt werden, ihre Reserven aufgebraucht und ihreExistenzen bedroht werden, erscheint mir das nicht nur unmoralisch sondern auch unklug - wokeine Herde ist, wird auch kein Hirte mehr gebraucht…….Viele GrüßeIhr sehr nachdenklicher FroschKontakt zum Frosch:Fax: 06221/985455 e-mail: frosch@ga-baden.de


WIR SIND ONLINE …………Der <strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Baden</strong> ist im Internet unter www.ga-baden.de zu finden.Nach vielen Problemen mit Anbietern, Wissenden und Unwissenden, ist es endlichgeschafft.Unter dieser Adresse können Sie• sich Informationen und Tipps für die MAV - Arbeit holen• Fortbildungsangebote einsehen• wichtige Neuigkeiten und aktuelle Infos finden• Ihre Meinung sagen• Artikel aus dem aktuellen Rundbrief nachlesen• ....und einiges mehr als Zusatzangebot zu unseren bisherigen Angeboten findenWir bauen ständig daran – und sind für Anregungen, Kritik und Änderungsvorschlägeimmer dankbar!Bis bald im Internet……..Für den <strong>Gesamtausschuss</strong>: Webmaster VogtAuch Gesamtausschüssler brauchen Urlaub!!!!!!!!!!!..so kann es passieren, dass Sie den einen oder die andere in den nächstenWochen nicht erreichen.Aber ab Ferienende (12. September <strong>2005</strong>) sind wir wieder voll im Einsatz


Eingliederung in die jeweilige Dienststelle erfolgt und deshalb vorher in jedem einzelnen Fall einMitbestimmungsverfahren nach § 42 Buchst. a MVG stattzufinden hat.Diese Rechtsauffassung wird auch vom Rechtsreferat des EOK gebilligt.Außerdem liegt ein Urteil des Kirchengerichtshofes der EKD in Hannover vor. DieDienststellenleitung des Jugenddorfes Dortmund im CJD e.V. hatte Personen im Rahmen von 1Eurojobs eingestellt und die zuständige MAV nicht beteiligt. Die MAV rief die Schlichtung an.Der Kirchengerichtshof der EKD hat nun festgestellt, dass die Dienststellenleitung dasBeteiligungsrecht der MAV verletzt hat und die Maßnahmen (1 Eurojobs) unwirksam sind.Die Mitarbeitervertretungen haben also bei Arbeitsaufnahme von Beschäftigungsmaßnahmennach SGB II ein Mitbestimmungsrecht nach § 42 Buchst. a MVG, und zwar injedem Einzelfall.Das heißt, eine Mitarbeitervertretung kann der Arbeitsaufnahme einer 1 Eurokraft widersprechen,wenn sie z. B. das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllt sieht. Ist die Zusätzlichkeit nichtgegeben, liegt hinsichtlich des SGB II ein Gesetzesverstoß vor. Die MAV kann also bei ihrerAblehnung auf § 41 Abs. 2 Buchst. A MVG beziehen.In der Praxis wird es sicherlich nicht immer so ganz einfach sein zu entscheiden, was nochzusätzlich ist und was nicht mehr.Tipps:– Lasst Euch nicht mit oberflächlichen Aufgabenbeschreibungen für die 1 Eurokräfteabspeisen. Verlangt genaue Auflistungen der Arbeiten, die übernommen werden sollen.Nur so könnt ihr Überschneidungen mit den Tätigkeiten regulärer Arbeitsplätzefeststellen.– Klassische Aufgaben einer bestimmten Berufsgruppe, z. B. die Sprachförderung durchErzieherinnen in den Kindertagesstätten, sind keine zusätzlichen Aufgaben.– Liegen bezüglich der normalen Arbeitsplätze keine Tätigkeitsbeschreibungen vor, fordertsie an.– Lasst Euch in regelmäßigen Abständen die aktuellen Stellenpläne aushändigen. Aufdiese Weise könnt ihr überprüfen, ob reguläre Arbeitstellen allmählich durch1 Eurojobs ersetzt werden. Würdet ihr feststellen, dass durch 1 Eurojobs immer mehrArbeitsstellen wegfallen, könntet ihr bei zukünftigen Besetzungen die Zustimmungverweigern.Solltet ihr Fragen haben oder Euch unsicher sein – wendet euch an uns!Hartmut Seyfert


Arbeitskreis Wirtschaftsausschuss11 Mitarbeitervertretungen aus größeren diakonischen Einrichtungen aus <strong>Baden</strong> und der angrenzendenPfalz waren zu diesem ersten Treffen eingeladen. In der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr konnteich am 15. Juni <strong>2005</strong> dann 15 Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter begrüßen.Nach einer kurzen Vorstellungsrunde widmete sich der Teilnehmerkreis der Einführung in dasBilanzierungsrecht. Herr Schneider von der Ev. Diakonissenanstalt führte die Zuhörerinnen und Zuhörer indie Geheimnisse der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz ein. Anhand eines Beispielsverdeutlichte er die Begriffe Aktiva und Passiva. Auch sprach er über die Inhalte einer Bilanz sowie über dieBilanzierungsgrundsätze bzw. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. Schließlich durfte inseinen Ausführungen auch der Begriff Cashflow nicht fehlen.Im weiteren Verlauf dieses Treffens sprach Herr Schächtele über die rechtlichen Rahmenbedingungen fürdie Bildung eines Ausschusses gemäß dem Mitarbeitervertretungsgesetz. Um die Unterschiede zwischeneinem Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Ausschuss für wirtschaftlicheAngelegenheiten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz zu verdeutlichen, wurden die jeweiligengesetzlichen Vorgaben dargestellt und besprochen.Dass das Bilanzierungsrecht nicht nur für Mitarbeitervertretungen größererEinrichtungen von Bedeutung ist, zeigte Herr Hörr vom <strong>Gesamtausschuss</strong> amBeispiel der Arbeitsrechtsregelung Arbeitsplatzsicherung. Da beim Eintritt einerwirtschaftlichen Notlage eine Dienstvereinbarung über bestimmte Maßnahmenvereinbartet werden kann, muss die Dienststellenleitung der Mitarbeitervertretungdie wirtschaftliche Situation der Einrichtung eingehend erklären und darlegensowie dem Gremium Einblick in die maßgeblichen Unterlagen gewähren, wie z. B.in den Prüfungsbericht des zuständigen Prüfungsinstitutes.Einen Termin für das nächste Treffen wurde am Schluss des Treffens nichtvereinbart, da vom 29.11. bis 01.12.<strong>2005</strong> das AufbauseminarWirtschaftsausschuss geplant ist. Es wurde auch vereinbart, zukünftig unter demBegriff Arbeitskreis wirtschaftliche Angelegenheiten zu fungieren.Andreas Schächtele


Bereich Ortskraft Anschrift Kirchenbezirke Evangelische Landeskirche in <strong>Baden</strong>Tel:Koordinator0721/9175654Herr WolfgangFax: "MohrDienstgebäude/9175620Evang.EOK KAMobil:OberkirchenratHDK-Bad01733262970Blumenstr. 1Herrenalb(priv.)76133Wolfgang.MohrKarlsruhe@ekiba.deIIIIIIIVVVIVIIHerr OttoWittmannVerwaltungsundServiceamtMartin-Bucer-Str. 374821MosbachHerr WolfgangFundHerr Dr. Hans-Dieter FeinKirchengverwaltungsamtM 1,268161MannheimWird zunächstvon HerrnWolfgang Mohrmitbetreut.Wird zunächstvon HerrnWolfgang Mohrmitbetreut.Herr ArminRammingerEv.SozialstationKarlsruheHerrenalberstraße 4476199KarlsruheHerr WilhelmJockersVerwaltungsundServiceamtDoler Platz 777933 LahrHerr HansPauliniVerwaltungsundServiceamtBenediktinerPlatz 878467Konstanz(Schulstr.13/78462Kontanz)Tel:06261/921931Fax:/921949Mobil:O.Wittmann@vsa-ot.deTel:0621/1689236Fax:/1689110Mobil:Wolfgang.fund@ekma.deTel:0721/988430-16Fax:/988430-13Mobil:Ramminger@evsozka.deTel:07821/89414Fax:/89434Mobil:ev.kga.lahr.asi@t-online.deTel:07531/3659645HM-Büro:/26123Fax:/3659646Mobil:Email:Paulini@freenet.de1 Wertheim3 Adelsheim2 Boxberg4 Mosbach5Neckargemünd6 Ladenburg-Weinheim10Wiesloch11 Sinsheim12 Eppingen-Bad Rappenau8 Mannheim7 HeidelbergDienstgebäudeEPS,Petersstift,13 Bretten17 Pforzheim-Land18 Pforzheim-Stadt19 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>9Schwetzingen14 KA-Land15 Karlsruhe-Durlach16 Alb-Pfinz20 KehlBeugen,21 Offenburg22 Lahr23Emmendingen24 Freiburg,25 Müllheim,26 Lörrach27 Schopfheim29 Villingen-Schwenningen28 Hochrhein30 Konstanz31 Überlingen-Stockach


11aLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen,aus unseren Berichten bei den Delegiertenversammlungen wissen sicher noch alle, dass es zurZeit einen sehr eigenartigen Umgang der Landessynode, speziell der Präsidentin derLandessynode, mit den gewählten VertreterInnen – und damit mit allen MitarbeiterInnen derEvangelischen Landeskirche <strong>Baden</strong> - gibt.Wir denken, dass es wichtig ist, dass alle Kolleginnen und Kollegen informiert sind und möchtenallen die Möglichkeit geben, den Verlauf dieser Geschichte nach zu verfolgen, sich ihr eigenesUrteil zu bilden und uns dann ihre Meinung, ihre Vorschläge, ihre Gedanken dazu mit zu teilen.• Die Sache begann im Mai 2004 mit einem Brief an die Präsidentin, in dem der<strong>Gesamtausschuss</strong> um einen Gesprächstermin anfragte. (Brief 1) Informative Gesprächedieser Art waren jahrelang üblich. Zu dieser Anfrage wurde ein weiterer Briefgeschrieben, in dem einige Korrekturen von in unseren Augen unrichtigen Darstellungenin einem Synodenbericht angemahnt und begründet wurden (Brief 2)• Die Antwort der Präsidentin vom 14. Juli 2004 (Brief 3) war enttäuschend und wurde vom<strong>Gesamtausschuss</strong> am 11. Oktober 2004 entsprechend beantwortet (Brief 4) und• Bei der Delegiertenversammlung im Herbst 2004 verlesen. Die Delegierten habenreagiert und mit einem Schreiben die Synodalpräsidentin zur nächstenDelegiertenversammlung eingeladen (Brief 5,vom 08.11.04)• Nachdem bis zum Februar <strong>2005</strong> keine Antwort kam, haben wir noch mal schriftlicherinnert (Brief 6) und dringend um Rückmeldung gebeten.• Darauf kam ein Anruf vom Synodalbüro mit einer Absage und später (17. März <strong>2005</strong>) eineschriftliche Absage über Herrn OK Viktor.(Brief 7)• Bei der Delegiertenversammlung im Frühjahr <strong>2005</strong> war Frau Fleckenstein im Haus derKirche anwesend ohne von den immerhin 160 MitarbeitervertreterInnen Notiz zu nehmen.• Dieses Verhalten hat allgemeine Empörung hervorgerufen, die dann vom<strong>Gesamtausschuss</strong> in Worte gefasst und der Präsidentin in einem Schreiben vom 8.Juli<strong>2005</strong> (Brief 8) übermittelt wurde.Soweit die Geschichte – jede und jeder kann sich dazu jetzt Gedanken machen. Wir würden unssehr freuen, wenn wir Unterstützung, Kritik, Meinungen von Euch/Ihnen dazu erhalten, ambesten über unsere Internetseite = www.ga-baden.de = oder auch jede andereKommunikationsmöglichkeit.Bärbel Rolf


8<strong>Gesamtausschuss</strong>für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evang. Landeskirchein <strong>Baden</strong> und das Diakonische Werk der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong>c/o Walter BerrothTel.: 06262/5214Schwarzacher HofFax: 06262/731974869 Schwarzach8-VII-<strong>2005</strong>An diePräsidentin derLandessynode der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong>Frau FleckensteinPostfach 226976010 KarlsruheEinladung zur Delegiertenversammlung am 18./19.04.<strong>2005</strong>Antwort des Herrn OKR Vicktor vom 17.03.<strong>2005</strong>Ihr Verhalten während der Delegiertenversammlung am 18./19. April in Bad HerrenalbSehr geehrte Frau Präsidentin,wohl wissend, dass Sie auch auf dieses Schreiben nicht reagieren werden, wollen wir abschließend nocheinige Feststellungen treffen. Darüber hinaus wollen wir Ihnen mitteilen, in welcher Form wir Ihr Verhalten zupublizieren gedenken.Nachdem die Delegiertenversammlung – also die Versammlung aller gewählter Vertreter/innen der ca. 28000 Mitarbeiter/innen in Kirche und Diakonie – Sie zu ihrer Versammlung eingeladen hatte, haben Sie esnicht einmal für nötig gehalten, auf diese Einladung zu antworten oder auch nur antworten zu lassen. Erstauf unsere wiederholte Rückfrage, musste dann Herr OKR Vicktor in der bekannten Form reagieren. Bis zudieser Erfahrung dachten wir noch, dass die von allen eingefordete Dienstgemeinschaft auch die Form desUmgangs miteinander bestimmte.Obwohl Sie die Einladung der gewählten Arbeitnehmervertreter/innen zum Gespräch kommentarlosabgelehnt haben, kam es zufällig dazu, dass Sie während unserer Delegiertenversammlung auch im Hausder Kirche anwesend waren. Die Tatsache, dass Sie die anwesenden ca. 160 kirchlichenArbeitnehmervertreter/innen schlichtweg ignorierten, stieß bei diesen auf absolutes Unverständnis. Es wurdeaus deren Reihen die berechtigte Frage gestellt, ob die Mitarbeiterschaft für die Präsidentin der SynodeBrüder und Schwestern zweiter oder gar dritter Klasse darstellen.


- 2 -- 2 -Bei Gesprächen, die Mitglieder des <strong>Gesamtausschuss</strong>es mit ihren Kollegen aus anderen vergleichbarenGremien und Arbeitsrechtlichen Kommissionen in anderen Landeskirchen führen, können wir immer wiedererfahren, welche z.T. intensiven Dialoge zwischen Vertretern der Kirchenleitungen einschließlich Synodenmit den Dienstnehmervertretern der ARKen und den Mitgliedern der Gesamtausschüsse stattfinden. Dort istman der Meinung - übrigens ebenso bei den vergleichbaren katholischen Gremien - , dass in diesenwirtschaftlichen schwierigen Zeiten das Gespräch zwischen Leitungsgremien und kirchlichen Arbeitnehmernüber die Zukunft der Tarifgestaltung wichtig sei. Wir können bei diesen Gesprächen immer nur denerstaunten Kollegen mitteilen, dass unsere Synodalpräsidentin nicht bereit ist, die genannten Probleme imDialog anzugehen und dass sie darüber hinaus offensichtlich auch erwartet, dass die entsprechendenSynodalausschüsse den Dialog mit den kirchlichen Arbeitnehmervertretern verweigern.Da wir grundsätzlich nicht die Absicht haben, auf Dauer unnütze Briefe zu schreiben, beenden wir dieseKorrespondenz. Damit aber die kirchlichen Arbeitnehmer/innen in <strong>Baden</strong> wahrnehmen können, in welcherForm die Präsidentin der badischen Landessynode mit ihnen aktuell umgeht, werden wir denzugegebenermaßen mehr einseitigen Briefwechsel mit Ihnen in den uns zur Verfügung stehenden Organenveröffentlichen.Wir stellen Ihnen diese Zusammenstellung dann gerne auch zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenPS: Auf Grund der verweigernden Haltung der Landessynode und ihrer Präsidentin wird die Dienstnehmerseite in derArbeitsrechtlichen Kommission bei ihren Entscheidungen über die zukünftige Gestaltung der Arbeits- undVergütungsbedingungen in der Evang. Landeskirche in <strong>Baden</strong> keinerlei Rücksicht auf irgendwelche Vorstellungen des„hohen Hauses“ nehmen können.


Fortbildungen:„Der Wirtschaftsausschuss II“: für die TeilnehmerInnen des ersten Kurses(Fortgeschrittene) musste aus terminlichen Gründen verschoben werden auf den 10.01. -12.01.2006 in Bad Herrenalb, Damit der Kurs stattfinden kann, brauchen wir mindestens10 feste Zusagen, die Kosten für diese drei Tage werden ca. 400.-€ pP betragen.Anmeldeformulare gibt es nach den Sommerferien.Ein Seminar zum Thema Mobbing findet im November <strong>2005</strong> statt, (Nachfragen bitte beimKDA Mannheim, Tel. 0621-415009)Termine MAV - Seminare <strong>2005</strong>28. bis 30.09.<strong>2005</strong> Schlichtung Bad HerrenalbZUSATZKURSMAV II Einführung in das allgemeine Hohenwart04. bis 07.10.<strong>2005</strong>Arbeitsrecht09. bis 11.11.<strong>2005</strong> Konfliktbearbeitung Schloss Beuggen21. bis 23.11.<strong>2005</strong> Arbeits- und Gesundheitsschutz Bad HerrenalbTermine für Regionaltagungen:• Südbaden: Montag, 10. Oktober <strong>2005</strong> in Freiburg• Mittelbaden: Mittwoch, 16. November <strong>2005</strong> in Kehl-Kork• Nordbaden: Montag, 05. Dezember <strong>2005</strong> in MannheimThemen werden sein:• Der neue Tarif• Neue Informationen• Fragen und Probleme der TeilnehmendenAusführliche Einladungen gehen den MAVen der jeweiligen Regionen zu.„Der kirchliche Haushalt“ am 28.Juni <strong>2005</strong> in Bad Herrenalb wurde von Herrn Rappvom EOK sehr verständlich und sehr gut vorgestellt. Die, die dabei waren, haben vielgelernt. Darum werden wir, bei genügend Nachfragen, versuchen, diese Fortbildung zuwiederholen. Näheres bei der Delegiertenversammlung im OktoberBärbel Rolf27. und 28. Oktober <strong>2005</strong> (Donnerstag und Freitag)27. und 28. März 200618. und 19. September 2006

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