Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden
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Die neue Entgeltordnung für den Sozial<br />
- und Erziehungsdienst<br />
Was bringt nun die neue Entgeltordnung –<br />
Verbesserungen oder Verschlechterungen?<br />
Es kann festgestellt werden, dass die neue<br />
Entgeltordnung unter dem Strich eine Verbesserung<br />
gegenüber dem derzeit noch geltenden<br />
Stand bringt, vor allem bei Berufsanfängern.<br />
Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde<br />
eine ganz neue Tabelle geschaffen, bei der<br />
die Differenzen zwischen den einzelnen Entgeltgruppen<br />
geringer sind, als in der Haupttabelle.<br />
Für jede Tätigkeit gibt es nur eine Entgeltgruppe,<br />
aus der es nur einen Aufstieg gibt, wenn<br />
eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird.<br />
Die speziellen Regelungen<br />
des Kirchlichen<br />
Arbeitsrechtes in<br />
<strong>Baden</strong> zum Sozial-<br />
und Erziehungsdienst<br />
Anstelle dieser bisher geltendenEinzelgruppenpläne<br />
gilt die neue Entgeltordnung<br />
des TVöD für den<br />
Sozial- und Erziehungsdienst,<br />
ergänzt um einige<br />
wenige spezielle kirchliche<br />
Regelungen.<br />
<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />
Was anders – schlechter – ist als im Allgemeinen<br />
Teil des TVöD, ist der Stufenaufstieg.<br />
Zur Erinnerung: Die Beschäftigte erhält je<br />
nach Berufserfahrung beim Anstellungsträger<br />
eine von 6 Stufen in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe.<br />
Bei der neuen SuE-Tabelle (Tabelle<br />
für den Sozial- und Erziehungsdienst) sind<br />
mehr Zeiten zum Aufstieg zu erbringen, als<br />
nach der allgemeinen Tabelle:<br />
Während also nach der allgemeinen Tabelle<br />
die Höchststufe nach 16 Jahren erreicht wird,<br />
benötigen die Beschäftigten, die nach der SuE<br />
-Tabelle vergütet werden 18 Jahre bis zur<br />
Endstufe.<br />
Die Überleitung zum<br />
1. September 2010<br />
Alle Beschäftigten, die<br />
auf der Grundlage des<br />
kirchlichen Arbeitsrechtes<br />
der Evangelischen<br />
Landeskirche in <strong>Baden</strong><br />
beschäftigt werden und<br />
im Erziehungsdienst<br />
tätig sind, werden zum<br />
1. September 2010 in<br />
die neue SuE-Tabelle<br />
übergeleitet. Das geschieht<br />
in ähnlicher<br />
Form wie schon die<br />
Überleitung vom BAT<br />
i n d e n T V ö D<br />
(Grobdarstellung des<br />
z.T. sehr differenzierten<br />
Sachverhaltes):<br />
Es werden die Bezüge des Monates August<br />
2010 zugrunde gelegt. Diese Bezüge bilden<br />
das so genannte Vergleichsentgelt. Dieses<br />
Weiterhin gültige kirchliche Einzelgruppenpläne<br />
EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />
EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />
EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />
und in therapeutischen Werkstätten<br />
Durch SuE ersetzte kirchliche Einzelgruppenpläne<br />
EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />
EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />
EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder<br />
hauswirtschaftlichen Erziehungsdienst