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Rundbrief_Juli.2010 - Gesamtausschuss Baden

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16<br />

Die neue Entgeltordnung für den Sozial<br />

- und Erziehungsdienst<br />

Was bringt nun die neue Entgeltordnung –<br />

Verbesserungen oder Verschlechterungen?<br />

Es kann festgestellt werden, dass die neue<br />

Entgeltordnung unter dem Strich eine Verbesserung<br />

gegenüber dem derzeit noch geltenden<br />

Stand bringt, vor allem bei Berufsanfängern.<br />

Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde<br />

eine ganz neue Tabelle geschaffen, bei der<br />

die Differenzen zwischen den einzelnen Entgeltgruppen<br />

geringer sind, als in der Haupttabelle.<br />

Für jede Tätigkeit gibt es nur eine Entgeltgruppe,<br />

aus der es nur einen Aufstieg gibt, wenn<br />

eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird.<br />

Die speziellen Regelungen<br />

des Kirchlichen<br />

Arbeitsrechtes in<br />

<strong>Baden</strong> zum Sozial-<br />

und Erziehungsdienst<br />

Anstelle dieser bisher geltendenEinzelgruppenpläne<br />

gilt die neue Entgeltordnung<br />

des TVöD für den<br />

Sozial- und Erziehungsdienst,<br />

ergänzt um einige<br />

wenige spezielle kirchliche<br />

Regelungen.<br />

<strong>Gesamtausschuss</strong> <strong>Rundbrief</strong> Juli 2010<br />

Was anders – schlechter – ist als im Allgemeinen<br />

Teil des TVöD, ist der Stufenaufstieg.<br />

Zur Erinnerung: Die Beschäftigte erhält je<br />

nach Berufserfahrung beim Anstellungsträger<br />

eine von 6 Stufen in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe.<br />

Bei der neuen SuE-Tabelle (Tabelle<br />

für den Sozial- und Erziehungsdienst) sind<br />

mehr Zeiten zum Aufstieg zu erbringen, als<br />

nach der allgemeinen Tabelle:<br />

Während also nach der allgemeinen Tabelle<br />

die Höchststufe nach 16 Jahren erreicht wird,<br />

benötigen die Beschäftigten, die nach der SuE<br />

-Tabelle vergütet werden 18 Jahre bis zur<br />

Endstufe.<br />

Die Überleitung zum<br />

1. September 2010<br />

Alle Beschäftigten, die<br />

auf der Grundlage des<br />

kirchlichen Arbeitsrechtes<br />

der Evangelischen<br />

Landeskirche in <strong>Baden</strong><br />

beschäftigt werden und<br />

im Erziehungsdienst<br />

tätig sind, werden zum<br />

1. September 2010 in<br />

die neue SuE-Tabelle<br />

übergeleitet. Das geschieht<br />

in ähnlicher<br />

Form wie schon die<br />

Überleitung vom BAT<br />

i n d e n T V ö D<br />

(Grobdarstellung des<br />

z.T. sehr differenzierten<br />

Sachverhaltes):<br />

Es werden die Bezüge des Monates August<br />

2010 zugrunde gelegt. Diese Bezüge bilden<br />

das so genannte Vergleichsentgelt. Dieses<br />

Weiterhin gültige kirchliche Einzelgruppenpläne<br />

EPL 22 - Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen<br />

EPL 25 - Mitarbeiter/innen in der Behindertenhilfe<br />

EPL 27 - Mitarbeiter/innen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

und in therapeutischen Werkstätten<br />

Durch SuE ersetzte kirchliche Einzelgruppenpläne<br />

EPL 21 - Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten<br />

EPL 23 - Mitarbeiter/innen im Erziehungsdienst<br />

EPL 24 - Mitarbeiter/innen im handwerklichen oder<br />

hauswirtschaftlichen Erziehungsdienst

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