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Download - Fachbereich Wirtschaftswissenschaft - Universität Bremen

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Prüfungen3.4 PrüfungsbewertungBei einer Modulprüfung (MP) wird über alle Lehrveranstaltungen eines Moduls einegemeinsame Prüfung angeboten, für die eine gemeinsame Modulnote vergebenwird.Sofern Teilprüfungen (TP) ausgewiesen werden, wird zu den einzelnen Lehrveranstaltungendes Moduls jeweils eine Prüfung durchgeführt. In diesem Fall ist zum erfolgreichenAbschluss des Moduls das Bestehen jeder Teilprüfung Voraussetzung.In den Bachelorstudiengängen BWL und WiWi werden derzeit keine Teilprüfungendurchgeführt.In vielen Modulen der Studiengänge BWL und WiWi sind Kombinationsprüfungen(KP) ausgewiesen. Bei einer Kombinationsprüfung kann sich die Modulprüfung ausmehreren Prüfungsformen zusammensetzen.Beispiel: Modul 1 des gewählten StudienschwerpunktesIn diesem Modul werden zwei Wahlpflichtlehrveranstaltungen besucht. In dereinen Veranstaltung kommt die Prüfungsform „Referat“ und in der zweiten die„mündliche Prüfung“ zum Einsatz. Sowohl das Referat als auch die mündlichePrüfung müssen durch den Kandidaten bestanden werden, damit das Modulerfolgreich absolviert ist und somit auch im Prüfungsverwaltungssystemerfasst werden kann.Näheres, insbesondere Anzahl, Art und Umfang dieser Nachweise sowie derenGewichtung bei der Ermittlung der Modulnote werden in der jeweiligenModulbeschreibung festgelegt. Welche Prüfungsform für welches Modul zurAuswahl steht, ist der Anlage III dieser Informationsbroschüre zu entnehmen.Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden gemäߧ 3 (3) der Fachspezifischen Prüfungsordnung zu Beginn des jeweiligen Semestersmitgeteilt. 18Für die Bewertung von Prüfungen 19 sind die Noten 1 (eine sehr hervorragendeLeistung), 2 (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungenliegt), 3 (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht), 4(eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht) und 5(eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel nicht mehr den Anforderungengenügt) zu verwenden. 20 Zur Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwertedurch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden; dieNoten 0,7 / 4,3 / 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Bei Kombinationsprüfungenund Teilprüfungen wird aus den Prüfungsnoten der einzelnen Teilleistungenein gewichteter arithmetischer Mittelwert (W) errechnet. Die Modulnote Nergibt sich aus dem berechneten Wert W gemäß § 6 Absatz 3 AT-BPO:W ≤ 1,15 N = 1,01,15 < W ≤ 1,50 N = 1,31,50 < W ≤ 1,85 N = 1,71,85 < W ≤ 2,15 N = 2,02,15 < W ≤ 2,50 N = 2,32,50 < W ≤ 2,85 N = 2,72,85 < W ≤ 3,15 N = 3,03,15 < W ≤ 3,50 N = 3,33,50 < W ≤ 3,85 N = 3,73,85 < W ≤ 4,00 N = 4,04,00 < W N = 5,018 Vgl. Anlage III der Informationsbroschüre.19 Vgl. § 16 AT-BPO.20 Vgl. § 16 (1) AT-BPO.20

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