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Download - Fachbereich Wirtschaftswissenschaft - Universität Bremen

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<strong>Fachbereich</strong> <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>InformationsbroschüreBachelorstudiengang<strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>(Komplementärfach)


Materialien zur Studienberatung4. Auflage – September 2013Hrsg.: <strong>Fachbereich</strong> 7 – Studienzentrum <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>


INHALTSVERZEICHNISVorwort .......................................................................................................... 41 Das Studium .......................................................................................... 52 Aufbau des Studiums ............................................................................ 52.1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 52.2 Studienstruktur ............................................................................................................... 53 Prüfungen .............................................................................................. 73.1 Prüfungsformen .............................................................................................................. 73.2 Prüfungstermine ............................................................................................................. 73.3 Prüfungsteilnahme ......................................................................................................... 83.4 Prüfungsbewertung ...................................................................................................... 114 European Credit Transfer System (ECTS)......................................... 124.1 Das System .................................................................................................................. 124.2 Credit Points ................................................................................................................. 125 Anerkennung von Studienleistungen ................................................ 136 Auslandsstudium ................................................................................ 137 Studienberatung .................................................................................. 148 Allgemeine Informationen zu Masterstudiengängen ........................ 159 Kontakte im <strong>Fachbereich</strong> .................................................................... 1610 Einrichtungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> ......................................... 20Anlagen ....................................................................................................... 22


VorwortDer <strong>Fachbereich</strong> <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> integriert die Bereiche Betriebswirtschaftslehreund Volkswirtschaftslehre und bietet mit seinen Bachelorstudiengängenein umfassendes Angebot für eine wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Hochschulausbildung.Das Bachelorstudium <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> ist im sogenannten Zwei-Fächer-Bachelorprogramm studierbar. Neben einem Profilfach haben Sie sich zusätzlich fürdas Komplementärfach <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> entschieden.Das gesamte Zwei-Fächerstudium umfasst eine Regelstudienzeit von sechsSemestern. Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, sollten sich die Lehrveranstaltungendes gewählten Profil- und des Komplementärfaches nicht überschneiden.Die beteiligten Studiengänge versuchen daher ihre Lehrplanung aufeinanderabzustimmen. Die Grundlage für den Abstimmungsprozess bildet hierbei der sogenannteStudienverlaufsplan. Informationen zum überschneidungsfreien Studiumfinden Sie im Internet unter:http://www.uni-bremen.de/studium/lehrveranstaltungen/ueberschneidungsfreieslehrangebot.htmlMit Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums haben Sie die Möglichkeit, direktin den Beruf einzusteigen oder sich in einem entsprechenden Masterprogrammweiterzuqualifizieren.Die vorliegende Informationsbroschüre gibt inhaltliche Erläuterungen zu derPrüfungsordnung des Komplementärfaches <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>. Allerdingsersetzt die Lektüre der Broschüre nicht das Lesen der Ordnungsmittel. In Zweifelsfällensind die Ordnungen maßgeblich. Zu diesen Ordnungsmitteln zählen derAllgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen und die Fachspezifische Prüfungsordnung.Der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen bildet die gemeinsameGrundlage Ihres gewählten Profil- und Komplementärfaches. RechtsverbindlicheAuskünfte zu den Ordnungen erteilen ausschließlich die für Sie zuständigenPrüfungsämter bzw. die jeweiligen Bachelorprüfungsausschüsse.Durch die verschiedenen Gremien der <strong>Fachbereich</strong>e (Dekanat, <strong>Fachbereich</strong>srat,Bachelorprüfungsausschuss) können Änderungen zur Studienorganisation beschlossenwerden. Wir möchten Sie daher bitten, regelmäßig die jeweils aktuellstenInformationen auf den Internetseiten des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>(www.wiwi.uni-bremen.de) und des Prüfungsamtes (www.uni-bremen.de/pabo) einzusehen.Darüber hinaus werden wichtige Informationen zu den Studiengängenüber den eMail-Verteiler der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> versendet. Aus diesem Grund sindSie verpflichtet, Ihren „Uni-Account“ regelmäßig abzurufen bzw. eine Weiterleitungauf einen bereits von Ihnen genutzten privaten E-Mail-Account zu veranlassen. DasZentrale Prüfungsamt empfiehlt Ihnen den RSS-Feed der Internetseite desPrüfungsamtes zu abonnieren.Wir hoffen, dass diese Informationsbroschüre bei Ihrer Studienplanung hilfreich seinwird und wünschen Ihnen viel Erfolg im Studium.Das Studienzentrum <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>Katy Roseland-Müller


Aufbau des StudiumsIm Komplementärfach <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> erfolgt eine betriebs- und volkswirtschaftlicheGrundlagenausbildung. Jedes Modul entspricht meist einer Lehrveranstaltung,die ggf. um Übungen und Tutorien ergänzt wird. Zu den Lehrveranstaltungenzählen im Einzelnen:• Betriebswirtschaftslehre: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre,Rechnungswesen & Abschluss, Marketing sowie Produktion & Logistik• Volkswirtschaftslehre: Einführung in die Volkswirtschaftslehre,Mikroökonomie, Makroökonomie und Finanzwissenschaft• Methoden: Analyse von Wirtschaftsdaten• BWL & VWL: Industrial EconomicsAusführliche Beschreibungen zu allen Fächern des Studiengangs <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>sind dem Modulhandbuch auf der Homepage des <strong>Fachbereich</strong>shttp://www.wiwi.uni-bremen.de/modulhandbuecher zu entnehmen.Nachfolgend ist der Studienverlaufsplan des Komplementärfaches abgebildet. Ergibt einen Überblick über die Studienstruktur. Die Tabelle enthält neben den Modulenund Modulbereichen auch Angaben zu deren Zuordnung zu den jeweiligenFachsemestern, den zeitlichem Umfang in Semesterwochenstunden (SWS), CreditPoints (CP) 1 sowie Arbeitsstunden (h) einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit.Insgesamt werden 60 Credit Points für die fachspezifischen Module im Komplementärfach<strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> vergeben.Die Module werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. Seitens des <strong>Fachbereich</strong>swird den Studierenden empfohlen, sich nach diesem Studienverlaufsplanzu richten, denn Abweichungen können zu Überschneidungen im Stundenplan, beider Klausurdurchführung und damit leider zu Studienzeitverlängerungen führen.Modul 1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FSEinführung in die BWLEinführung in die VWLAnalyse vonWirtschaftsdatenMarketingMikroökonomieRechnungswesen &AbschlussMakroökonomieProduktion & LogistikFinanzwissenschaftIndustrial EconomicsGesamt WiWi KF2 SWS3 CP/90 h4 SWS6 CP/180 h2 SWS3 CP/90 h8 SWS12 CP/360 h6 SWS6 CP/180 h6 SWS6 CP/180h12 SWS12 CP/360 h6 SWS9 CP/270h6 SWS9 CP/270h12 SWS18 CP/540 h6 SWS6 CP/180 h6 SWS6 CP/180 hTabelle 1: Studienverlaufsplan <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> (Komplementärfach)6 SWS6 CP/180 h6 SWS6 CP/180 h2 SWS6 CP/180 h2 SWS6 CP/180 h1Die Vergabe der Kreditpunkte wird im Kapitel 4 erläutert.6


Aufbau des Studiums3 Prüfungen3.1 PrüfungsformenIm Bachelorstudiengang WiWi (KF) wird jedes Modul mit einer studienbegleitendenModulprüfung abgeschlossen. Eine Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistungoder aus einer Kombinationsprüfung. Die Kombinationsprüfung kann dabei ausmehreren Prüfungs- und Studienleistungen bestehen, die miteinander kombiniertwerden. 2Prüfungen können in unterschiedlichen Prüfungsformen erfolgen. Zu Beginn einesSemesters werden den Studierenden die Prüfungsformen der angebotenen Moduledurch den jeweiligen Dozenten mitgeteilt. In der Fachspezifischen Prüfungsordnungsind in der Anlage I die Module mit ihren jeweiligen Prüfungsanforderungen aufgeführt.3Im Allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnungen sind die zulässigen Prüfungsformenaufgeführt. Die für das Komplementärfach relevanten Prüfungsformen sind:Schriftliche Prüfung (Klausur): Die Studierenden sollen nachweisen, dass sie inbegrenzter Zeit mit den gängigen Methoden ihres Faches Aufgaben lösen undThemen bearbeiten können. Klausuren können auch in Form von Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen können in elektronischerForm als „e-Klausur“ abgenommen werden. In der Anlage 4 der FPO sind dieRegelungen zur Durchführung im Antwort-Wahlverfahren und von „e-Klausuren“festgelegt.Mündliche Prüfung: Der Kandidat soll durch die mündliche Prüfung nachweisen,ob er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungenin diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In der mündlichen Prüfungwerden Fragen aus einem Themenbereich des Moduls bzw. einer Veranstaltungbehandelt. Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich, wenn der Kandidat nichtwiderspricht.Referat: Ein Referat ist der mündliche Vortrag über ein vorgegebenes Thema. Eskann zusätzlich eine schriftliche Ausarbeitung des Vortragthemas vorgesehenwerden. Gruppenarbeit ist zulässig.Hausarbeit: Eine Hausarbeit ist eine eigenständige schriftliche Ausarbeitung einesvorgegebenen Themas, das im Rahmen des betreffenden Moduls behandelt wurde.Gruppenarbeit ist zulässig.Portfolio: Ein Portfolio ist eine Sammlung von mehreren bearbeiteten Aufgaben imweitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird. Die im Laufe des Semestersin der jeweiligen Veranstaltung von den Studierenden zu bearbeitenden Aufgabenwerden vom Dozenten am Anfang des Semesters bekannt gegeben.Bachelorarbeit: Sie wird im Rahmen des Profilfachs erstellt.3.2 PrüfungstermineIm Bachelorstudium finden Prüfungen studienbegleitend statt. Der Allgemeine Teilder Bachelorprüfungsordnungen sieht vor, dass in jedem Semester mindestens eineWiederholungsmöglichkeit für nicht bestandene Prüfungen angeboten wird.Klausuren finden direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit in einer dreiwöchigenPrüfungsphase statt. Für Klausuren des aktuellen Semesters gilt, dass diedazugehörigen Prüfungen regelhaft in der zweiten und dritten Woche derPrüfungsphase abgenommen werden. Die Prüfungstermine der Fächer desvorangegangen Semester, die meist der Wiederholung nicht bestandener Prüfungendienen, finden in der Regel direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit des folgendenSemesters statt und liegen damit in der ersten Woche der Klausurprüfungsphase.2Vgl. § 5 Abs. 8 AT-BPO3Vgl. §§ 8-10 AT-BPO7


Aufbau des StudiumsSind die Studierenden in der Situation, dass sie an keiner Prüfung desvorangegangenen Semesters teilnehmen müssen, da alle Prüfungen zuvorerfolgreich abgelegt worden sind, so kann die erste Woche der Prüfungsphase alsreine Klausurenvorbereitungszeit genutzt werden.Abgabetermine zu Prüfungen, die in Form von Hausarbeiten, Referaten usw. abgelegtwerden, können zu abweichenden Zeitpunkten stattfinden. Die jeweiligenPräsentations- und Abgabetermine werden durch die Veranstalter festgelegt.Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden gemäߧ 3 (3) der Fachspezifischen Prüfungsordnung zu Beginn des jeweiligen Semestersmitgeteilt.3.3 PrüfungsteilnahmeDie Teilnahme an einer Prüfung setzt grundsätzlich voraus, dass der Teilnehmerimmatrikuliert ist. Während eines Urlaubssemester ist es nicht möglich, an einerPrüfung teilzunehmen.Studierende sind verpflichtet, sich zu einer Prüfung beim Prüfungsamt anzumelden.Jede Teilnahme an einer Prüfung erfordert eine Online-Anmeldung über dasSystem FlexNow 4 , das unter http://www.uni-bremen.de/pabo aufzurufen ist. ZurAnmeldung zu den Prüfungen werden TAN-Kennungen benötigt, die die Studierendenzu Beginn des ersten Fachsemesters vom Prüfungsamt zugesendetbekommen. Eine persönliche PIN-Kennung wird den Studierenden zu Studienbeginnebenfalls per Post zugesendet.Für die An- und Abmeldung zu den Prüfungen sind feste Fristen durch den AT-BPOvorgegeben. Diese lauten wie folgt:Anmeldetermine:Studierende müssen sich für die Prüfungen des Wintersemesters bis zum10. Januar und für die Prüfungen des Sommersemesters bis zum 30. Juni desjeweiligen Semesters anmelden. Findet eine Prüfung vor dem jeweiligen Anmeldeterminstatt, muss die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor dem Tag der Prüfungerfolgt sein. Die Studierenden haben sich zu jeder Prüfung anzumelden. Es istdabei unerheblich, ob es sich dabei um einen Erstversuch oder eine Wiederholungsprüfunghandelt.Der Rücktritt von einer Prüfung, die im Wintersemester stattfindet, ist bis zum31. Januar, der Rücktritt von einer Prüfung, die im Sommersemester stattfindet, istbis zum 30. Juni ohne Angabe von Gründen beim Prüfungsamt möglich. Findet diePrüfung vor diesem Termin statt, muss der Rücktritt bis spätestens 48 Stunden vordem Prüfungstermin erfolgen.4 FlexNow ist das EDV-System des Zentralen Prüfungsamtes, über das die Prüfungsorganisation erfolgt. Mittelseines Passwortes und einer TAN melden sich die Studierenden über das Internet zu ihren Prüfungen an undkönnen ihren aktuellen Studienfortschritt jederzeit selbst überprüfen. Informationen und Auskünfte zu diesemPrüfungssystem erhalten die Studierenden durch das Zentrale Prüfungsamt www.uni-bremen.de/pabo/zpa der<strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>.8


Aufbau des StudiumsBeim Nicht-Bestehen einer Prüfung kann die Prüfung innerhalb einer Frist vondrei Semestern wiederholt werden. Die Frist beginnt mit dem Semester, welchesdem erstmaligen Ablegen der Prüfung folgt. 5 Bei maximaler Ausnutzung aller zurVerfügung stehenden Versuche können somit bis zu vier Prüfungsversuche wahrgenommenwerden. Auch hierzu ist eine erneute Anmeldung zu den Prüfungennotwendig (vgl. Anmeldetermine). Wird die Anmeldung zu einer Prüfungversäumt, so kann an dieser NICHT teilgenommen werden! In diesem Fallverzichtet man auf einen möglichen Prüfungsversuch. Es ist dann auch nichtmöglich, verspätet einen Antrag auf Rücktritt der „nicht angemeldeten“ Prüfung zustellen. Anträge dieser Art werden vom Prüfungsausschuss abgelehnt.Die Nichtwahrnehmung einer Prüfung, zu der sich ein Studierender angemeldet hat,gilt als Fehlversuch (Versäumnis). Bei Krankheit ist unverzüglich, d.h. innerhalbvon drei Werktagen, schriftlich ein Antrag auf krankheitsbedingten Prüfungsrücktrittbeim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (über das Zentrale Prüfungsamt)unter Vorlage der Original Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. InZweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest angefordert werden. 6 Im Fall einerKrankmeldung verlängert sich die Semesterfrist entsprechend um ein Semestern.Handelt es sich um eine Erstanmeldung bewirkt die Krankmeldung, dass dasAnmeldeverfahren als nicht eröffnet gilt. Die Semesterfrist beginnt daher noch nichtzu laufen.Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglichendurchgeführten Form erfolgen.Die folgende Grafik zeigt die möglichen Wege nach erstmaliger Prüfungsanmeldungauf, wenn die erste Prüfung nicht bestanden ist. Zu beachten ist, dass insgesamtnicht die Anzahl von Versuchen gezählt wird, sondern nach der ersten Anmeldungbeim Nicht-Bestehen einer Prüfung eine Frist von drei Semestern zu laufen beginnt.5Vgl. § 21 AT-BPO.6Vgl. § 17 und § 20 AT-BPO und www.uni-bremen.de/pabo/faq.9


PrüfungenDarstellung des Prüfungsverfahrens, wenn der 1. Versuch nicht bestanden ist:10


Prüfungen3.4 PrüfungsbewertungBei einer Modulprüfung (MP) wird über alle Lehrveranstaltungen eines Moduls einegemeinsame Prüfung angeboten, für die eine gemeinsame Modulnote vergebenwird. In einigen Modulen des Komplementärfachs WiWi werden Kombinationsprüfungen(KP) ausgewiesen. Bei einer Kombinationsprüfung kann sich dieModulprüfung aus mehreren Prüfungsformen zusammensetzen. Näheres, insbesondereAnzahl, Art und Umfang dieser Nachweise sowie deren Gewichtung bei derErmittlung der Modulnote, wird in der Modulbeschreibung festgelegt. WelchePrüfungsform für welches Modul zur Auswahl steht, ist der Anlage I dieser Informationsbroschürezu entnehmen. Den Studierenden ist zu Beginn der Vorlesungszeitdie durch den Dozenten festgelegte Prüfungsform bekannt zu geben.Für die Bewertung von Prüfungen 7 sind die Noten 1 (eine sehr hervorragende Leistung),2 (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungenliegt), 3 (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht), 4 (eineLeistung, die trotz ihren Mängeln noch den Anforderungen entspricht) und 5 (eineLeistung, die wegen erheblicher Mängel nicht mehr den Anforderungen genügt) zuverwenden. Zur Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durchErniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7 /4,3 / 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Bei Kombinationsprüfungen und Teilprüfungenwird aus den Prüfungsnoten der einzelnen Teilleistungen ein gewichteterarithmetischer Mittelwert (W) errechnet. Die Modulnote N ergibt sich aus demberechneten Wert W gemäß § 6 Absatz 3 AT-BPO:W ≤ 1,15 N = 1,01,15 < W ≤ 1,50 N = 1,31,50 < W ≤ 1,85 N = 1,71,85 < W ≤ 2,15 N = 2,02,15 < W ≤ 2,50 N = 2,32,50 < W ≤ 2,85 N = 2,72,85 < W ≤ 3,15 N = 3,03,15 < W ≤ 3,50 N = 3,33,50 < W ≤ 3,85 N = 3,73,85 < W ≤ 4,00 N = 4,04,00 < W N = 5,0Mit der Anmeldung zu einer Prüfung hat sich der Studierende verbindlich zur Teilnahmeangemeldet. Kommt es zu einem Versäumnis der Klausur, d. h. wird diePrüfung ohne triftigen Grund nicht angetreten oder abgebrochen, wird sie mit „nichtausreichend (5,0)“ und damit als „nicht bestanden“ bewertet. 8 Selbiges gilt, wenneine schriftliche Prüfung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeiterbracht oder beim Nicht-Bestehen einer Prüfung diese nicht innerhalb einer Fristvon drei Semestern wiederholt wird.In allen schriftlichen Prüfungsarbeiten muss dem Kandidaten nach der Bewertungumgehend Einsicht ermöglicht werden. 9 Die Organisation der Prüfungseinsichterfolgt dabei über den jeweiligen Prüfer.Die Gesamtnote für das Studienfach <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> wird aus den mitLeistungspunkten (CP) gewichteten Noten der Module gebildet. 107Vgl. § 16 AT-BPO.8Vgl. § 17 (1) AT-BPO.9Vgl. § 24 (6) AT-BPO.10Vgl. § 7 FPO11


European Credit Transfer System (ECTS)4 European Credit Transfer System (ECTS)4.1 Das SystemDas European Credit Transfer System (ECTS) dient der Vereinfachung der Anerkennungbereits erbrachter Studienleistungen. Für jedes Modul sind numerischeWerte, sogenannte CP-Anrechnungspunkte (Credit Points / Kreditpunkte), in derFachspezifischen Prüfungsordnung festgelegt. Diese Credit Points berücksichtigendas für das jeweilige Modul erforderliche Arbeitspensum (den Workload) im Verhältniszum Gesamtarbeitspensum des Studiums. Für ein volles akademisches Jahrwerden 60, für ein Semester 30 Credit Points vergeben. Dabei gilt der Umrechnungsschlüssel,dass ein Kreditpunkt einem rechnerischen Arbeitsaufwand ausPräsenzlehre sowie Vor- und Nachbereitungszeit von 30 Stunden entspricht. Für einakademisches Jahr werden damit rechnerisch 1.800 Arbeitsstunden – entsprechend60 CP – zugrunde gelegt. Dies entspricht einer 40-Stunden Woche. Im Erasmus-Hochschulraum dient dies dem unmittelbaren Vergleich von Workloadangaben.Die den jeweiligen Modulen zugewiesenen Kreditpunkte erhalten nur jene Studierende,die das gesamte Modul erfolgreich abgeschlossen haben. Es müssen stetsdie geltenden Prüfungsbestimmungen erfüllt werden und die Prüfung erfolgreichbestanden sein. Für die Vergabe der Credit Points ist daher die alleinige Teilnahmean einer Lehrveranstaltung bzw. einem Modul nicht ausreichend.4.2 Credit PointsDen Modulen des Komplementärfaches sind folgende Credit Points (CP) zugeordnet:ModulCPEinführung in die BWL 3Einführung in die VWL 6Analyse von Wirtschaftsdaten 3Marketing 6Mikroökonomie 6Rechnungswesen & Abschluss 9Makroökonomie 9Produktion & Logistik 6Finanzwissenschaft 6Industrial Economics 6Tabelle 2: Credit Points der Module12


5 Anerkennung von Studienleistungen13Anerkennung von Studienleistungen / AuslandsstudiumBereits an anderen Hochschulen oder in anderen Bachelorstudiengängen erbrachtePrüfungsleistungen können nach der Immatrikulation im Komplementärfach WiWivom Bachelorprüfungsausschuss (BPA) hinsichtlich ihrer Anerkennung überprüftwerden. Die Studierenden haben hierzu einen Antrag auf „Anerkennung vonStudienleistungen“ beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) einzureichen. Es sindfolgende Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages vorzulegen:• schriftlicher Antrag,• Immatrikulationsbescheinigung,• Nachweis über die erbrachten Leistungen (inkl. Fehlversuche) in Form vonNotenauszügen oder ECTS-Zeugnissen, die durch die bisherige Hochschulebestätigt wurden,• detaillierte Kursbeschreibungen,• Gegenüberstellung der Kurse mit ECTS-Punkten und ECTS-Noten,• Prüfungsordnung des bisherigen Studiengangs• Learning Agreement, sofern es sich um ein absolviertes Auslandssemesterhandelt.Ein ausführliches Merkblatt, das Antragsformular und eine Notenumrechnungstabellewerden über PABO, dem Internetauftritt des Zentralen Prüfungsamtes, als<strong>Download</strong> zur Verfügung gestellt.6 AuslandsstudiumEin Auslandsstudium im Bachelorstudiengang <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> (KF) ist nichtverpflichtend, wird jedoch vom <strong>Fachbereich</strong> empfohlen und unterstützt.Planen Studierende einen Auslandsaufenthalt, sollten sie einen Lernvertrag(Learning Agreement) mit der entsendenden (Uni <strong>Bremen</strong>, <strong>Fachbereich</strong><strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>) und der aufnehmenden <strong>Universität</strong> (Auslandsuniversitätnach Wahl; mit oder ohne Kooperationsabkommen) über die im Ausland zuabsolvierenden Leistungen abschließen. Dieser Vertrag legt fest, durch welcheLehrveranstaltungen und Leistungen 30 Credit Points in einem bzw. 60 CreditPoints in zwei Semestern erbracht werden sollen. Zugleich verpflichtet sich dieaufnehmende Hochschule, das Lehr- und Prüfungsangebot zu gewährleisten; dieentsendende Hochschule ermöglicht eine reibungslose Anerkennung der erbrachtenPrüfungsleistungen nach Einreichung aller erforderlicher Unterlagen beim ZentralenPrüfungsamt. Studienzeitverzögerungen sollen damit vermieden werden, so dassdas Studium in <strong>Bremen</strong> nahtlos fortgesetzt werden kann.Die Beratung zum Auslandsstudium sowie die Begleitung bei speziellen Auswahlverfahrenz.B. des Erasmusprogramms, erfolgt über das „Büro für Praxis undInternationales“ des <strong>Fachbereich</strong>s.Informationen zu den aktuellen internationalen Kooperationen und Partnerschaftendes <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> sowie ausführliche Informationen zumAuslandsstudium können dem Internet entnommen werden unter:http://www.wiwi.uni-bremen.de/internationales_detailWeitere Informationen zum Auslandsstudium, über die Inhalte der Webseite des<strong>Fachbereich</strong>es hinaus, sind auch über die Stud.IP-Veranstaltung „Büro für Praxisund Internationales“ abrufbar.Kontakt:Büro für Praxis und InternationalesMaren HartstockTel.+49 (0)421 218-66505E-Mail: praxint.wiwi@uni-bremen.deWiWi-Gebäude, Hochschulring 4, Raum 1.09


8 Allgemeine Informationen zu MasterstudiengängenAllgemeine Informationen zu MasterstudiengängenKonsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die nach Maßgabe derPrüfungsordnung inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang aufbauen und sich inden zeitlichen Rahmen von zumeist drei Jahren Bachelorstudium plus zwei JahreMasterstudium einfügen. Es wird damit eine gesamte Regelstudienzeit von fünfJahren mit insgesamt 300 Credit Points erreicht. Man kann sie an verschiedenenHochschulen oder Hochschularten im In- und Ausland und auch mit Phasen derBerufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss studieren.Strebt der Absolvent ein konsekutives Masterprogramm unmittelbar im Anschlussan das Bachelorstudium an, so sollte er sich frühzeitig über die Masterprogrammeund deren Aufnahmevoraussetzungen informieren.Grundsätzlich gilt für die meisten Masterprogramme, dass• die Studienplätze begrenzt sind und• neben dem Bachelorabschluss zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erfülltwerden müssen. Diese sind der jeweiligen Aufnahme- bzw. Zulassungsordnungzu entnehmen.Zu diesen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen können zählen:• Erreichen einer festgelegten Bachelor-Abschlussnote,• Sprachnachweise,• Praktika,• spezielle Fachkenntnisse,• Absolvieren bestimmter „Eignungstests“ (z.B. „GMAT“ GraduateManagement Admission Test).Je nach Studienort und Studiengang können neben den allgemeinen Semesterbeiträgenauch zusätzliche Studiengebühren eingefordert werden.Der Masterabschluss ermöglicht den Absolventen die spätere Qualifikation für einPromotionsprogramm. Der Masterabschluss bildet damit die Grundlage für eineweitere wissenschaftliche Laufbahn sowie für Berufstätigkeiten im gehobenenManagement.15


Kontakte im <strong>Fachbereich</strong>9 Kontakte im <strong>Fachbereich</strong>DekanatKontakt Gebäude Raum Telefon 218-DekanProf. Dr. Jochen ZimmermannDekanfb7@uni-bremen.deSekretariat: rewesek@uni-bremen.deWiWiWiWi3.063.076668066681ProdekanProf. Dr. Jörg Freilingfreiling@uni-bremen.deSekretariat: lemex@uni-bremen.deWHS 5WHS 50.180.196687066871StudiendekaninKaty Roseland-Müllerkrosel@uni-bremen.deWiWi 1.06 66504Tabelle 3: Dekanat<strong>Fachbereich</strong>sverwaltungKontakt Gebäude Raum Telefon 218-Leiterin der <strong>Fachbereich</strong>sverwaltung:Petra ThöleWiWi 1.05 66500pthoele@uni-bremen.deGeschäftsführung für das Dekanat;Personalangelegenheiten:Elke BrandtWiWi 1.08 66501ebrandt@uni-bremen.deVertragsangelegenheiten für Hilfskräfte undWerkverträge; Haushaltsangelegenheiten;allgemeine Verwaltungsangelegenheiten: WiWi 1.04 66502Nicola Ihdenihde@uni-bremen.deLehr- und Prüfungsangelegenheiten; allgemeineVerwaltungsangelegenheiten:Eva DemirWiWi 1.07 66503demir@uni-bremen.deGeschäftsstelle GBA (Winf, Wing ET&IT,Wing PT) und <strong>Fachbereich</strong>sratKirsten FeldmannWiWi 1.03 66513kfeldmann@uni-bremen.deFaxanschluss der FB 7-Verwaltung 66508Tabelle 4: <strong>Fachbereich</strong>sverwaltung16


Bachelorprüfungsausschuss (BPA) 12Kontakte im <strong>Fachbereich</strong>Kontakt Gebäude Raum SekretariatTelefon 218-Vorsitzender:Prof. Dr. Franz Jürgen Marxfjmarx@uni-bremen.deWiWi 3.01 66651Stellv. Vorsitzender:Prof. Dr. Thorsten Poddigpoddig@uni-bremen.deZentrales Prüfungsamt:Team CSprechzeiten:Di. 9-11 Uhr und Do. 10-12 UhrTelefonische Sprechzeit:Mo. 10-12 Uhr und Mi. 10-12 Uhrwww.uni-bremen.de/paboTabelle 5: BPA und ZPAWiWi 3.22 66721ZB-B - 6122661227Beauftragte im <strong>Fachbereich</strong>Kontakt: Gebäude Raum SekretariatTelefon 218-AusländerbeauftragteMaren HartstockWiWi 1.09 66505praxint.wiwi@uni-bremen.deBAföG – BeauftragterProf. Dr. Sarianna Lundans.lundan@uni-bremen.deWiWi 0.02.1 66551Stellv. BAföG – BeauftragterProf. Dr. Herbert Kotzabkotzab@uni-bremen.deTabelle 6: Beauftragte im <strong>Fachbereich</strong>StudienberatungWING1.1766981Kontakt Gebäude Raum Telefon 218-Studienzentrum <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>:Beratung von Studierenden in Fragen derStudienorganisation und -planung (Fachstudienberatung)Katy Roseland-MüllerWiWi 1.06 66533stzwiwi@uni-bremen.deSprechzeit: Montag bis Donnerstag nachvorheriger VereinbarungBüro für Praxis und Internationales:Beratung zu Auslandsaufenthalten und PraktikumsangelegenheitenMaren Hartstockpraxint.wiwi@uni-bremen.deSprechzeit: nach vorheriger Vereinbarung,Zentrale Studienberatung:www.zsb.uni-bremen.destudber@uni-bremen.deTabelle 7: StudienberatungWiWi 1.09 66505VWG im EG 6116012Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wird in § 26 AT-BPO geregelt.17


Kontakte im <strong>Fachbereich</strong>Studentische SelbstverwaltungKontakt Gebäude Raum Telefon 218-StugA-WiWi:WING 0.02 66524Studentische Selbstverwaltungstugawiwi@uni-bremen.deSprechzeiten und Informationen im Internetunter www.stugawiwi.deTabelle 8: Studentische SelbstverwaltungInformationen zu den Professuren, Lehrstühlen und Instituten des <strong>Fachbereich</strong>skönnen dem Internet unter http://www.wiwi.uni-bremen.de/lehrstuehle entnommenwerden.Die nachstehende Grafik gibt eine Übersicht über die Zuständigkeiten im<strong>Fachbereich</strong> <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> und an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>.18


19Kontakte im <strong>Fachbereich</strong>


Einrichtungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>10 Einrichtungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>Einrichtung Gebäude Raum Telefon 218AIESECStudentische OrganisationVermittlung von Praktika im Ausland undBetreuung von ausländischen Praktikantenbremen@aiesec.de; www.aiesec.de/hbAG Familienfreundliches StudiumAusbau der Kinderbetreuung, Unterstützung vonFamilien auf dem Campus, Semestertreffenfaunst@uni-bremen.deAStAAllgemeiner Studentenausschuss<strong>Universität</strong>sweite studentische SelbstverwaltungÖffnungszeiten:Mo.-Do. 10.00 -16.00 Uhr,Fr. 10.00-15.00 Uhrasta@uni-bremen.dewww.asta.uni-bremen.de/BAPBremer Ausbildungspartnerschaftbap@uni-bremen.deBereichsbibliothek <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>Mo.-Fr. von 9.00-18.00 UhrCareer Center – Petra DrosteJob- und Bewerberportalcareer1@uni-bremen.dewww.careercenter.uni-bremen.deFremdsprachenzentrum (FZHB)www.fremdsprachenzentrum.unibremen.defzhb@uni-bremen.deSelbstlernzentrumInternational OfficeBietet Informationen zum Auslandsstudiumhttp://www.uni-bremen.de/international.htmlGW2 A4830 4712GW2 A4169 60182Studenten-HausGlashalleBHA2060 69733210021105615WiWi EG 59640ZB C 1040GW2VWGA3160A3190A307005400570610306103161978619706197160360KIS - Kontakt- und Informationsstelle für Studierendemit Behinderung oder chronischer Erkrankungkis@uni-bremen.dewww.kis.uni-bremen.dePTB – Psychologisch TherapeutischeBeratungsstelleptb@stw-bremen.dewww.studentenwerk.bremen.deSekretariat für StudierendeImmatrikulationsbürosfs@uni-bremen.dewww.sfs.uni-bremen.deStaats- und <strong>Universität</strong>sbibliothek (SuUB)www.suub.uni-bremen.deStudentenwerk <strong>Bremen</strong>BAföG-Amtbafoeg@studentenwerk.bremen.dewww.studentenwerk.bremen.deStudierwerkstattWorkshops zum wissenschaftlichen Arbeitenstwk@uni-bremen.dewww.studierwerkstatt.uni-bremen.deVWG EG 61050ZentralbereichMensaseeVWG009001301131061110SuUB 59500Studenten-Haus Ebene 0 2201-0ZB-B0570 bis05906100320


UniTransferVermittlung von Unternehmenskontaktenarici@uni.bremen.dewww.unitransfer.uni-bremen.deZentrum für Netzeanfrage@zfn.uni-bremen.dewww.zfn.uni-bremen.deTabelle 9: Einrichtungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>Einrichtungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>SFG 3260 60334MZH4193, 4300,43606130021


AnlagenAnlagenI. Gesamtübersicht über die StudienstrukturII. Allgemeiner Teil der BachelorprüfungsordnungenIII. Fachspezifische Bachelorprüfungsordnung <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>(Komplementärfach)IV. AbkürzungsverzeichnisV. Gebäudeverzeichnis22


AnlagenAnlage I:Gesamtübersicht über die StudienstrukturGesamtübersicht über die Studienstruktur des Bachelorstudiengangs<strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> (Komplementärfach)Erläuterungen:Lehrveranstaltungstyp: (V) = Vorlesung, (S) = Selbstlernveranstaltung, (Ü) = Übung,(T) = TutoriumP/WP: Pflicht/Wahlpflicht; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung; MB: Modulbereich;K: Klausur; e-K: elektronische Klausur; M: Mündliche Prüfung; R: Referat; H: Hausarbeit;P: PortfolioP/WPTitel des ModulsCPSWS(pro LV)MP/TPPrüfungsformFachsemesterP Einführung in die BWL 3 2 S MP K/e-K 1P Einführung in die VWL 6 4 V/Ü MP K/e-K/M/R/H 1PAnalyse von Wirtschaftsdaten3 2 V/Ü KP K/e-K 1P ABWL II: Marketing 6 6 V/Ü/T KP K/e-K/M/R/H/P 2P AVWL I : Mikroökonomie 6 6 V/Ü/T KP K/e-K/M/R/H/P 2PABWL I : Rechnungswesen& Abschluss9 6 V/Ü/T KP K/e-K/M/R/H/P 3P AVWL I: Makroökonomie 9 6 V/Ü/T KP K/e-K/M/R/H/P 3PABWL IV: Produktion &Logistik6 6 V/Ü/T KP K/e-K/M/R/H/P 4P Finanzwissenschaft 6 6 V/Ü KP K/e-K/M/R/H/P 5P Industrial Economics 6 2 V KP K/e-K/M/R/H/P 623


AnlagenAnlage II: Allgemeiner Teil der BachelorprüfungsordnungenDer Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnung ist über das Archiv fürPrüfungsordnungen abrufbar.http://www.uni-bremen.de/pabo/archiv-pruefungsordnungen/bachelor.htmlAnlage III: Fachspezifische Bachelorprüfungsordnung <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>(Komplementärfach)Die Fachspezifische Bachelorprüfungsordnung <strong>Wirtschaftswissenschaft</strong> (Komplementärfach)kann ebenfalls dem Archiv entnommen werden.http://www.uni-bremen.de/pabo/archiv-pruefungsordnungen/bachelor.htmlIn der Datenbank Studium der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> werden die fachspezifischenPrüfungsordnungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung veröffentlicht. Es ist zu beachten,dass die hier veröffentlichten Versionen Übergangsregelungen, die ggf. durchÄnderungsordnungen notwendig werden, nicht berücksichtigt werden. Als Grundregel gilt,dass die hier veröffentlichte Fassung zum Zeitpunkt des Studienbeginns, die zunächstgültigen Regelungen beinhalten.<strong>Wirtschaftswissenschaft</strong>:http://dbs.uni-bremen.de/sixcms/detail.php?id=24271&template=fach_neu#Formalia24


AnlagenAnlage IV:AT-BPOBAPBPAB.Sc.CPECTSFBFPOFSGSk.V.MMBMPM.A.M.Sc.NFN.N.PPMSSJSSSWSTTPVVFWPÜZPAAbkürzungsverzeichnisAllgemeiner Teil der BachelorprüfungsordnungBremer AusbildungspartnerschaftBachelor-PrüfungsausschussBachelor of ScienceCredit Points/KreditpunkteEuropean Credit Transfer System<strong>Fachbereich</strong>Fachspezifischer Teil der BachelorprüfungsordnungFachsemesterGeneral Studieskeine VorgabeModulModulbereichModulprüfungMaster of ArtsMaster of ScienceNebenfachnomen nominandum (Namen noch festzulegen)PflichtProjektmodulSelbstlernveranstaltungStudienjahrSommersemesterSemesterwochenstundenTutoriumTeilmodulprüfungVorlesungsverzeichnisVollfachWahlpflichtÜbungZentrales PrüfungsamtAnlage V:GebäudeverzeichnisBHBetriebshof (Klagenfurter Str.)GW 2 Geisteswissenschaft (Campus neben Hörsaalgebäude)MZHMehrzweckhochhaus – Bibliotheksstr. (Campus)SFGSeminar- und Forschungsverfügungsgebäude (Enrique-Schmidt-Str.)SuUB Staats- und <strong>Universität</strong>sbibliothek (Campus)WHS 5 Wilhelm-Herbst-Str. 5WING Wing-Gebäude – Wilhelm-Herbst-Str. 12WiWi WiWi-Gebäude – Hochschulring 4VWG Verwaltungsgebäude – Bibliotheksstr. (Campus)ZBZentralbereich (Campus neben Mensa)25

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