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November/Dezember 2013 - Verbraucherzentrale Südtirol

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<strong>November</strong> | <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong>5Verkehr & KommunikationWinterausrüstungspflicht,nicht Winterreifen-Pflicht!Das schreibt die Verordnung der AutonomenProvinz Bozen-<strong>Südtirol</strong> vor (Nr. 1318 vom 15 <strong>November</strong>2010):Bei Schnee, und/oder Eisbildung (PhänomenEisregen) auf der Fahrbahn gilt zur Vermeidungvon Behinderungen des Verkehrsflussesauf den Straßen, welche mit einementsprechenden Gebotsschild versehen sind,die Winterausrüstungspflicht: Es ist vorgeschriebendass die Fahrzeuge (mit Ausnahmevon zweirädrigen Kleinkrafträdern undMotorrädern, die bei obgenannten Bedingungennicht verkehren dürfen) mit Winterreifenoder Ketten ausgestattet sind.Generell kann dieses Gebot vom 15. <strong>November</strong>bis zum 15. April vom Eigentümer derStraße verhängt werden, aber im Falle vonhochgelegenen Bergstraßen und unter besonderenBedingungen kann dieser Zeitraumauch ausgedehnt werden.Die Verwendung von Winterreifen oder Kettenwird auf allen Rädern der Antriebsachsevorgeschrieben. Im Falle von Pkws und Lkwsbis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewichtist die Montage von Winterreifen auf allenRädern des Fahrzeugs empfohlen.Winterreifen sind durch die Aufschrift „M +S“, „M & S“ oder „M - S“ gekennzeichnet.Und das sagt die Verordnung der GemeindeBozen (Verordnung Nr. 40/<strong>2013</strong>)Vom 15.11.13 bis 15.04.2014 müssen alleKraftfahrzeuge, mit Ausnahme der Mopedsund Motorräder, die im Gemeindegebiet fahren,mit Winterreifen ausgestattet sein oderSchneeketten mitführen.Mopeds und Motorräder dürfen nur dann fahren,wenn die Straßen schnee- oder eisfreisind und es nicht gerade schneit.Und hier die Infos der BrennerautobahnA22: Winterausrüstungspflicht vom 15. <strong>November</strong><strong>2013</strong> bis 15. April 2014, im Autobahnabschnittzwischen der Staatsgrenzeund Affi, um die Straßenhaftung, Stabilitätund Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.Falls keine Winterreifen montiert sind, istdas Mitführen von Schneeketten Pflicht.Zusammengefasst: Es gibt keine Winter-reifenpflicht, es besteht jedoch grundsätzlichzwischen 15.11. und 15.04 sehr wohldie Pflicht zur Winterausrüstung, undzwar weitgehend witterungsunabhängig(d.h. auch bei schönem Wetter muss dieAusrüstung an Bord des Fahrzeugs sein).Zusätzlich dürfen in der Gemeinde BozenMopeds und Motorräder dürfen nur dannfahren, wenn die Straßen schnee- oder eisfreisind und es nicht gerade schneit.Versicherungsschutz: Wird ein Verkehrsunfallvon einem Fahrzeug verursacht,welches bei winterlichen Straßenverhältnissenohne entsprechende Winterausrüstungunterwegs ist, wird die Versicherungsgesellschaftden Schaden jedenfalls decken.Obwohl es bei uns nicht vorkommt, könntesie ihr Regressrecht ausüben und vom Versicherungsnehmerdie bezahlte Schadenssummezurückverlangen. Sie müsste dannallerdings anhand eines Gutachtens beweisen,dass ein ursächlicher Zusammenhangmit der fehlenden Winterausrüstung besteht.Tipps zum Winterreifen-Kaufauf Seite 7.Konsumentenrecht & WerbungIrreguläre Wartungsverträge für Aufzüge, Antitrust greift einEinige Klauseln der Verträge als missbräuchlich eingestuftMit einer Reihe von Verfügungen (s. Veröffentlichungenvom 04.11.<strong>2013</strong>) hat die Antitrust-Behörde einige Klauseln in den Verträgenfür die Pflichtwartung von Aufzügen für missbräuchlicherklärt. Die 8 betroffenen Firmensind diese: Capozza, Monti, Schindler, Mia,Kone, Ceam, Thyssenkrupp, Otis.Dies sind die Klauseln:• Klauseln, die übertriebene Pönalen fürden Rücktritt vorsehen: einige sehen gardie Zahlung der für den gesamten Zeitraum(auch 5 Jahre) vereinbarten Gebührenvor - Monti, Ceam, Capozza.• Klauseln die eine übertrieben lange Kündigungsfristvorsehen, teilweise bis zu 6Monate auch bei einer Vertragsdauer voneinem Jahr - Capozza, Monti, Schindler,Mia, Ceam, Thyssenkrupp, Otis.KlimaschutzSteuerabzug für Möbel,Einrichtungsgegenständeund ElektrogeräteSeit 6. Juni <strong>2013</strong> können Möbel, Einrichtungsgegenständeund Haushaltsgroßgeräteim Zuge von Widergewinnungsarbeiten anWohnungen von der Einkommenssteuer abgezogenwerden. Der maximal abschreibbareHöchstbetrag liegt dabei bei 5.000 Euro proBaueinheit (50% von 10.000 Euro) und musszu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden.Der Steuerabzug gilt für Anschaffungenzwischen 6. Juni <strong>2013</strong> und 31. <strong>Dezember</strong><strong>2013</strong>. Das Stabilitätsgesetz wird diesen Bonushöchstwahrscheinlich auf 2014 ausdehnen.Der Steuerabzug kann nur für neue Güter inAnspruch genommen werden kann. Auchdie Kosten für den Transport und den Einbauder Möbel und Elektrogeräte können berücksichtigtwerden. Neben den Zahlungenmittels Bank- und Postüberweisung werdenauch Zahlungen mit Kreditkarte oder Debitkarteanerkannt . Dies gilt jedoch ausschließlichfür den Ankauf von Möbel und Elektrogeräten.Die steuerlich begünstigten Anschaffungenmüssen für Wohnungen bzw. Gemeinschaftsanteilenvon Kondominien bestimmtsein, bei denen Wiedergewinnungsarbeiten(ab 26. Juni 2012) durchgeführt worden sind.Für diese Wiedergewinnungsarbeiten mussder Steuerabzug von 50% in Anspruch genommenwerden. Zudem muss die Sanierungvor der Anschaffung der Möbel undbzw. oder Elektrogeräte begonnen haben,und die Geräte müssen eine bestimmte Energieeffizienzaufweisen.• Klauseln die Schadenersatzzahlungen imSchadensfall beschränken oder ausschließen- Thyssenkrupp, Mia, Kone, Ceam,Otis, Schindler.• Klauseln welche die gesetzliche Gewährleistungvon 2 Jahren auf 12 Monate herabsetzen- Kone, Ceam, Schindler, Mia, Otis.• Klauseln die den Gerichtsstand nicht korrektangeben - Schindler, Monti, Mia, Kone,Ceam, Otis.Wir erinnern daran, dass Klauseln, die alsmissbräuchlich eingestuft wurden, nichtigsind; sie verlieren daher ihre Wirksamkeit,während der Rest des Vertrags bestehenbliebt. Eventuelle Forderungen der Firmenaufgrund dieser Klauseln sollten umgehendbeanstandet werden.

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