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LV_2013 Umrüstung Wechselrichter kleiner 100 kWp.pdf - Bayernwerk

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Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von Photovoltaikanlagengemäß der Systemstabilitätsverordnung (Sys-StabV) im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AGAnlagen <strong>kleiner</strong> <strong>100</strong> <strong>kWp</strong>Leistungsverzeichnis <strong>2013</strong>Stand: 11.11.<strong>2013</strong>Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 1 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


Leistungsverzeichnis <strong>2013</strong><strong>Umrüstung</strong>sarbeiten an Photovoltaikanlagen gemäß SysStabV,Anlagen <strong>kleiner</strong> <strong>100</strong> <strong>kWp</strong>Zuständigkeit für diese Richtlinie:Inhalte:Für den Inhalt dieser Richtlinie ist der Bereich Steuerung Netzdienste verantwortlich. Hauptverantwortlicherfür diese Richtlinie ist Herr Karlheinz Haimerl, BAG-DSPP.Umsetzung:Für die Umsetzung dieser Richtlinie ist der Geschäftsbereich Netzdienste verantwortlich.Aktualisierung:Die Aktualisierung dieser Richtlinie erfolgt durch den Hauptverantwortlichen für diese Richtlinie.Änderungsdienst:Der Änderungsdienst erfolgt durch den Bereich Steuerung Netzdienste. Die jeweils aktuelleVersion finden Sie im <strong>Bayernwerk</strong>-Intranet.Prüf- und Freigabevermerkegeprüftgez. HahnMaterialwirtschaftgez. KruscheRechtgez. KandlbinderSteuerung Netzdienstefreigegebengez. WestermeierNetzdienstegültig ab 11.11.<strong>2013</strong>Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 2 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


InhaltsverzeichnisSeitePräambel 5AALLGEMEINE VERTRAGSBEDINDUNGEN1. Allgemeines 61.1 Projektbeschreibung 61.2 Geltungsreihenfolge 61.3 Generalunternehmer 72. Leistungsumfang des AN 72.1 Vollständigkeit 72.2 Leistungen des AN 82.3 Ausführungsgrundlage, Informationspflicht, Gutachten, Unterlagen82.4 Subunternehmer 82.5 Auftragsabwicklung durch den AG 82.6 Bedenkenmeldungen und Behinderung 102.7 Dokumentation der abgeschlossenen <strong>Umrüstung</strong>en 112.8 Kontroll- und Weisungsrechte 113. Mitwirkungen 124. Qualifikationen 125. Vertragstermine und Vertragsstrafe 135.1 Vertragstermine 135.2 Vertragsstrafe 135.3 Laufzeit 136. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsbedingungen 136.1 Preise 136.2 Zahlungsbedingungen 147. Gefahrübergang / Abnahme 158. Mängelhaftung, Verjährung für Mängel 159. Haftung 1610. Versicherungen 1610.1 Allgemeine Haftpflichtversicherung 1610.2 Versicherungen allgemein 1611. Rechte Dritter 17Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 3 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


12. Eigentum an Unterlagen, Urheberrechte / Schutzrechte, Nutzungsrechte1813. Geheimhaltung und Veröffentlichungen 1814. Kündigung 1914.1 Außerordentliche Kündigung 1914.2 Form 1914.3 Herausgabe von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht 1915. Datenschutz 1916. Änderungen des Vertrages 2017. Fortgeltung 2018. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung 2019. Erfüllungsort und Gerichtsstand 2020. Anwendbares Recht, Vollständigkeit 21BTECHNISCHE VERTRAGSBINDUNGEN1. Anlagendaten 222. Terminplanung 223. Kundensupport 224. Werkzeug und Ausrüstung 235. Arbeitsvorbereitung 236. An- und Abfahrten 237. Dokumentation und Reporting 248. Inbetriebnahme 249. Fremdanlagen 2510. Sonderleistungen 25CLEISTUNGSBESCHREIBUNG UND PREISELS 81 <strong>Umrüstung</strong> PV-Anlagen 2681.1 Allgemeine Leistungen 2681.2 <strong>Umrüstung</strong> von <strong>Wechselrichter</strong>n und Entkupplungsschutzgeräten 27Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 4 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


PräambelDie <strong>Bayernwerk</strong> AG hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Arbeitsunfälle sowohl bei eigenenMitarbeitern als auch beim Fremdpersonal kontinuierlich weiter zu reduzieren. Dabei gilt fürFremdfirmen der gleich hohe Sicherheitsstandard wie für eigene Mitarbeiter. Dies betrifft insbesonderedie Gefährdungsbeurteilung und die Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeitersowie die Ausstattung mit sicheren Arbeitsmitteln, Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung.Der ausführende Mitarbeiter ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass der Auftragnach den Regeln der Arbeitssicherheit durchgeführt werden kann. Wenn Bedingungen vorliegen,die eine sichere Ausführung behindern, dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden.Die Sicherheitsfachkräfte und die technischen Bereiche der <strong>Bayernwerk</strong> AG führen regelmäßigeBaustellenbegehungen durch. Die Ergebnisse werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt.Bei gravierenden Verstößen gegen Sicherheitsstandards werden unmittelbar entsprechendeMaßnahmen ergriffen.Wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingt, gemeinsam mit Ihnen den hohen Arbeitssicherheitsstandardbei der <strong>Bayernwerk</strong> AG und unseren Dienstleistern kontinuierlich weiter zuverbessern.Der VorstandStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 5 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


AALLGEMEINE VERTRAGSBEDINDUNGEN1. Allgemeines1.1 ProjektbeschreibungAm 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten.Diese regelt die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen. Mit der SysStabVwerden sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in Zukunft in einem gestuftenProzess vom Netz trennen und nicht mehr – wie bisher – zeitgleich bei einerFrequenz von 50,2 Hertz (Hz). Als Verteilnetzbetreiber ist die <strong>Bayernwerk</strong> AG fürdie fristgerechte <strong>Umrüstung</strong> der Photovoltaikanlagen in ihrem Netzgebiet verantwortlich.Hiervon sind insgesamt etwa 110.000 Anlagen betroffen, deren <strong>Umrüstung</strong>in mehreren Losen durchgeführt werden soll. Umgerüstet werden müssendie <strong>Wechselrichter</strong> und ggf. die Entkupplungsschutzgeräte der betroffenen Photovoltaikanlagen.Die Verordnung gilt für die Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Stromaus solarer Strahlungsenergie1. im Niederspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistunga) von mehr als 10 Kilowatt, die nach dem 31. August 2005 und vor dem1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, sowieb) von mehr als <strong>100</strong> Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.2. im Mittelspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung vonmehr als 30 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar2009 in Betrieb genommen wurden.1.2 GeltungsreihenfolgeEs gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehenderRangfolge:a) die schriftliche Bestellung,b) dieser Vertrag und seine Anlagen, wobei der Vertragstext den Anlagenvorgeht.c) die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze, Verordnungenund Vorschriften, einschließlich der in Fachkreisen allgemein angewandtenEntwürfe, z. B. die Gelbdrucke der DIN-Vorschriften, soweit diese zumZeitpunkt der Ausführung in Fachkreisen bereits bekannt gemacht wordensind,d) anerkannte aktuelle technische Regeln, Normen und Richtlinien, einschließlichder hierzu in Fachkreisen allgemein angewandten Entwürfe sowieAnwendungshinweise und Kommentare dgl.,e) die dem AN bekannten Anforderungen aus Genehmigungen und Gutachtensind vom AN in der neuesten Fassung zu berücksichtigen. Dies gilt auchStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 6 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


für Genehmigungen, die erst im Laufe dieses Vertrages erteilt werden. GeplanteÄnderungen von Gesetzten und Vorschriften sind zu berücksichtigen.Am jeweiligen Standort geltende lokale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien undSatzungen sowie die einschlägigen Richtlinien der Zertifizierungsgesellschaftenund Zertifizierer sind einzuhalten, vor einer Abweichung bedarf es der ausdrücklichenschriftlichen Zustimmung des Auftraggebers oder eines von ihm bevollmächtigtenDritten.1.3 GeneralunternehmerDie <strong>Bayernwerk</strong> AG (nachfolgend als „<strong>Bayernwerk</strong>“ bezeichnet) hat die regiocomGmbH, Marienstraße 1, 39112 Magdeburg als Generalunternehmer mit der administrativenAbwicklung der <strong>Umrüstung</strong>sarbeiten an Photovoltaikanlagen gemäßSysStabV Anlagen <strong>kleiner</strong> <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> beauftragt.Im Folgenden wird die regiocom GmbH als Auftraggeber („AG“) bezeichnet.2. Leistungsumfang des AN2.1 VollständigkeitDer Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ bezeichnet) erbringt sämtliche Leistungen,die erforderlich sind, um den in diesem Vertrag definierten Leistungserfolg zu erreichen.Dies umfasst insbesondere die in diesem Vertrag und seinen Anlagengenannten Leistungen. Der AN erbringt Leistungen nach diesem Vertrag nachschriftlichem Abruf durch den AG.Die Leistungspflicht des AN umfasst alle für die Erreichung des Erfolgs erforderlichenLeistungen, auch soweit sie in diesem Vertrag oder seinen Anlagen nichtausdrücklich genannt sind.Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich über Widersprüche zu informieren.Geschuldet wird grundsätzlich der aktuellste Stand der Technik. Abweichungenvom aktuellsten Stand der Technik oder der Leistungsbeschreibung bedürfen dervorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.Besondere Leistungen werden nur dann vergütet, wenn sie von der Leistungspflichtausdrücklich ausgenommen sind und ihre Erforderlichkeit zum Zeitpunktdes Abschlusses des Vertrages auch einem objektiven, sorgfältigen Dritten nichterkennbar waren.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 7 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


2.2 Leistungen des ANEinzelheiten zu den Leistungen des AN ergeben sich aus den Anlagen.2.3 Ausführungsgrundlage, Informationspflicht, Gutachten, UnterlagenDie Ausführung erfolgt auf Basis der detaillierten Leistungsbeschreibung.Der AN hat alle ihm vor Vertragsabschluss überlassenen Unterlagen, Daten undInformationen bis spätestens zum Vertragsabschluss auf Vollständigkeit, Schlüssigkeitund sachliche Richtigkeit zu überprüfen, soweit sie seinen Leistungsumfangberühren. Dem AN vom AG später übermittelte Unterlagen, Daten und Informationensind von dem AN ebenfalls auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeitzu kontrollieren, soweit sie seinen Leistungsumfang berühren.Der AN ist zur frühestmöglichen schriftlichen Information des AG verpflichtet,wenn Daten, Unterlagen und / oder Informationen unrichtig und / oder unschlüssigsein sollten. Der AN verpflichtet sich weiterhin, alle nur im Besitz des AG befindlichenInformationen, die für seine Arbeit erforderlich sind, frühestmöglichschriftlich anzufordern.2.4 SubunternehmerDer Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungdes AG. Vor Leistungserbringung ist dem AG eine Liste der Subunternehmerzu übergeben. Alle durch den AN eingesetzten Subunternehmer müssen diezur Erfüllung der Leistung notwendigen Qualifikationen, Zeugnisse, Bescheinigungen,etc. besitzen und auf Verlangen dem AG vorweisen.Der AG kann den Austausch von Subunternehmern verlangen, wenn nach Beauftragungwichtige Gründe entstehen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne giltu.a. die Unzuverlässigkeit von Subunternehmern, insbesondere Leistungen mitwesentlichen Mängeln oder mit Verzug. In einem solchen Falle trägt der AN dieKosten und Verantwortlichkeit für die unverzügliche Auswahl und Neubeauftragungeines Subunternehmers. Es steht dem AN frei, die Leistungen des abgelehntenSubunternehmers selbst auszuführen.2.5 Auftragsabwicklung durch den AGDer AG übernimmt die Koordination von Leistungen des AN nach diesem Vertrag.Dies umfasst insbesondere- Beauftragung der vom <strong>Bayernwerk</strong> benannten Installationsunternehmen,- Auswahl der Umrüstvariante nach Vorgabe der <strong>Wechselrichter</strong>hersteller,- Strukturierung/Organisation der Umrüstaufträge (gemäß der in § 8 (4) Sys-StabV vorgegebenen Fristen),- Abrechnung der Umrüstaufträge mit den beauftragten Installateuren (aufBasis der vom <strong>Bayernwerk</strong> verhandelten Konditionen),Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 8 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


- Beauftragung und Abrechnung von Wunschinstallateuren.2.5.1 KoordinationDer AG übernimmt alle inhaltlichen und terminlichen Koordinationsleistungen imHinblick auf Leistungen des AN. Der AG ist insofern direkter Ansprechpartner desAN, insbesondere für den Abruf von Leistungen nach diesem Vertrag, die Abwicklungder Abrechnung sowie für fachliche Rückfragen. Dazu wird vom Bevollmächtigtenein Ansprechpartner für den AN benannt.Der AG wird die Koordination wahrnehmen und alle Leistungen des AN bis zurvollständigen Erfüllung, Abwicklung und Beendigung aller Vertragspflichtenüberwachen.2.5.2 DienstleisterportalDie gesamte Dokumentation der Auftragsbearbeitung, der Datenbereitstellungdurch den AG, bis zur konkreten Auftragsabwicklung durch den AN erfolgt überdas vom AG bereitgestellte Dienstleisterportal. Die Auftragsabwicklung erfolgtausschließlich über dieses Dienstleisterportal.Dazu wird der AG Informationsmaterial für die Bedienung des Dienstleisterportalszur Verfügung stellen. Ab einer entsprechenden Umrüstzahl von Anlagen bietetder AG Schulungen an, um die Handhabung des Dienstleisterportals einer größerenAnzahl an Nutzern vorzustellen. Der AN ist mit Auftragserteilung verpflichtet,sich mit der Funktionalität des Dienstleisterportals vertraut zu machen.2.5.3 Status der AuftragsbearbeitungVom AN ist innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung der <strong>Umrüstung</strong> dieseim Dienstleisterportal zu dokumentieren und zur Prüfung an den AG weiterzuleiten.Behinderungsumstände und –anzeigen, während der Auftragsbearbeitung oderbereits im Vorfeld gemäß Ziffer 2.6 sind im Dienstleisterprotal ebenfalls zu dokumentieren.Bei Mängeln, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen könnenhat der AN darüber hinaus den AG unverzüglich zu informieren...Sofern der AG inhaltlichen Widerspruch zu einem Bearbeitungsstand einlegt, istdieser entsprechend vom AN zu überarbeiten.2.5.4 SchriftwechselSämtlicher Schriftverkehr ist zwingend in elektronischer Form per E-Mail sicherzustellen.Die Adressen werden vor Auftragsbeginn festgelegt. Der gesamteSchriftverkehr ist zwingend an die zwischen AN und AG vor Auftragsbeginn festgelegtenAdressen zu richten, da anderenfalls ein ordnungsgemäßer und insbesonderefristgerechter Zugang nicht sichergestellt werden kann.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 9 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


Eventuelle mündliche Entscheidungen, auch bei telefonischer Übermittlung, bedürfender schriftlichen Bestätigung des AG für ihre Verbindlichkeit.2.5.5 Besprechungen und Protokolle2.5.6 SpracheProtokolle in allen Besprechungen führt der AN. Die Protokolle müssen als Entwurfim Anschluss an die jeweilige Besprechung innerhalb von fünf Werktagendem AG vorgelegt werden.Der AN ist verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen, dabei muss derKoordinator oder ein Stellvertreter anwesend sein. Die Teilnehmer des AN in denBesprechungen sind bevollmächtigt, alle das Projekt betreffenden Entscheidungenmit bindender Wirkung für den AN zu treffen.Soweit Entscheidungen finanzielle oder terminliche Relevanz haben, muss dieserUmstand der finanziellen oder terminlichen Relevanz ausdrücklich im Protokollgenannt sein.Die Auftragsabwicklung muss, sofern nicht anders zwischen AG und AN vereinbart,in deutscher Sprache mündlich und schriftlich gewährleistet sein.Diese Verpflichtung gilt auch für die Unterlieferanten, der AN wird dies entsprechendin den Unterlieferantenverträgen durchstellen.Die Dokumentation wird vollständig in deutscher Sprache erstellt und dem AGüberlassen.2.6 Bedenkenmeldungen und BehinderungDer AN prüft im Rahmen der Planung der <strong>Umrüstung</strong> sämtliche Unterlagen, Vorgabenund Weisungen des AG unverzüglich nach Übermittlung. Hat der AN fachlicheBedenken, so hat er diese unverzüglich dem AG in schriftlicher Form mitBegründung mitzuteilen.Er darf nach einer solchen Bedenkenmeldung eine Weisung des AG nur dannausführen und im Falle von überlassenen Informationen und Unterlagen nur dannverwerten, wenn nach Erhalt der Bedenkenmitteilung der AG schriftlich auf dieEinhaltung und/oder Verwertung besteht.Ist für den AN erkennbar, dass sich durch eine Behinderung der LeistungserbringungAuswirkungen auf den Terminplan bzw. die Vergütung ergeben, hat der ANdiese dem AG unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 10 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


2.7 Dokumentation der abgeschlossenen <strong>Umrüstung</strong>enDie durch den AN vollständig erbrachten Leistungen eines Kalendermonats werdenim Dienstleisterportal bis zum 3. Werktag des Folgemonats vom AN erfasst,von dem AG kontrolliert und als geprüfte Monatsübersicht dem AG zur Verfügunggestellt. Diese Monatsübersicht ist der Rechnung beizufügen.2.8 Kontroll- und WeisungsrechteDer AG hat das Recht, die Leistung des AN jederzeit zu kontrollieren und erforderlichenfallsWeisung zu erteilen. Der AN wird sicherstellen, dass dem AG jederzeitalle erforderlichen Auskünfte und Informationen, auch von den Unterlieferanten,unverzüglich und ohne gesondertes Honorar erteilt werden. Der AG istberechtigt, alle Orte der Leistungserbringung für eigene Prüfungen und Beweissicherungenzu betreten (Stichproben, auch telefonische Prüfung bei Anlagenbetreibern).Der AG hat das Recht, alle Dokumente, auch Zwischenstände, abzufordern.Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Umrüstaufträge in einzelnen Chargensukzessive an den AN zur Abarbeitung durch den AG zugeteilt werden. DieEinstellung der nachfolgenden Chargen erfolgt immer erst ab einer Abarbeitungder bereits beauftragten Umrüstaufträge von 80%. Der AG behält sich das Rechtvor, weitere Chargen erst dann in das Portal einzustellen, sofern keine offenenAufträge mit überschrittenem Fälligkeitsdatum existieren.Beispiel:Charge 1:Charge 2:Charge 3:80% erledigtwird eingestelltPrüfung Höhe erledigte Aufträge aus Charge 2 >= 80%, wenn jaPrüfung, ob Charge 1 zu <strong>100</strong>% erledigt.Sofern eine termingerechte Abarbeitung der Umrüstaufträge gefährdet ist, behältsich der AG das Recht vor, Umrüstaufträge an andere Firmen zu vergeben.Gleiches gilt, wenn die Qualifikation bei dem AN während der Projektlaufzeit entfällt,bzw. sich reduziert.Soweit der AG Gutachter oder Sachverständige einschaltet oder aufgrund vonbehördlichen Maßnahmen einschalten muss, wird der AN alle erforderlichen Informationenfrühestmöglich zur Verfügung stellen. Er wird durch geeignete Maßnahmensicherstellen, dass sämtliche Maßnahmen und Prüfungen uneingeschränktmöglich sind.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 11 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


3. MitwirkungenDer AG stellt lediglich Anlagendaten / Kontaktdaten zur Verfügung.Mitwirkungen des AG müssen ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteienvereinbart werden. Der AN ist für die terminliche und inhaltliche Einplanung sämtlicherMitwirkungen und Freigaben des AG selbsttätig verantwortlich.Der AN wird für eventuelle Abstimmungsarbeiten des AG sämtliche Informationenfrühestmöglich zur Verfügung stellen und mit dem AG und erforderlichenfallsmit Dritten kooperieren.4. QualifikationenDie vom AN zur <strong>Umrüstung</strong> einzusetzenden Mitarbeiter müssen folgende Mindestvoraussetzungenerfüllen:- Elektrofachkraft nach DIN VDE <strong>100</strong>0-10 und der BG-VorschriftBGV A3.- Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittelvom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 und erfüllenmindestens die gesetzlichen Anforderungen.- Qualifikationsnachweis des <strong>Wechselrichter</strong>-Herstellers, der den Mitarbeiterals zur <strong>Umrüstung</strong> befähigt ausweist, sofern dieser derartige Auflagenvergibt.Der AN ist verpflichtet, die jeweiligen Qualifikationsnachweise in digitaler Formdem AG mit der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.Der AN muss sicherstellen, dass er über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungenzur <strong>Umrüstung</strong> der <strong>Wechselrichter</strong>typen und Entkupplungsschutzeinrichtungendes ausgeschriebenen Loses verfügt. Ferner muss er dafür Sorge tragen,dass er Zugriff auf alle nötigen, detaillierten Supportinformationen hat und dieGerätetypen eindeutig identifizieren kann in Bezug auf- Typ,- Parameter-Konfiguration,- Betriebszustand.Darüber hinaus ist vom AN sicherzustellen, dass evtl. vorhandene übergeordneteAnlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte (z.B. Solar Log, Meteo Control,Sunny Control- und Web-Boxen) an den neuen Anlagenzustand bzw. an dieneue <strong>Wechselrichter</strong>konfiguration angepasst werden.Sofern der AN nicht mehr über die erforderliche Qualifikation verfügt (beispielsweise durchAusscheiden qualifizierter Mitarbeiter), hat er dies dem AG mit Kenntnis unverzüglich schriftlichmitzuteilen.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 12 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


5. Vertragstermine und Vertragsstrafe5.1 VertragstermineDer AN ist verpflichtet, seine Leistungen termingerecht auszuführen. Terminvorgabenerfolgen nach den jeweiligen Chargen.5.2 Vertragsstrafe5.3 LaufzeitDer AN hat bei Terminverzug eine Vertragsstrafe zu zahlen:Die Vertragsstrafe beträgt 0,3% der Gesamt-Nettoabrechnungssumme pro Werktagder Überschreitung. Die Vertragsstrafe auf Termine wird insgesamt begrenztauf 5% der Gesamt-Nettoabrechnungssumme. Die Gesamt-Nettoabrechnungssummewird ermittelt unter Berücksichtigung aller Nachträge und Nachlässe, dieim Moment der Ziehung der Vertragsstrafe verbindlich feststehen.Ansprüche des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehendenSchadens, insbesondere des Verzugsschadens, bleiben vorbehalten.Die Vertragsstrafe ist auch für den Fall vereinbart, dass der AG die Termine verschiebtund / oder neue Termine vereinbart werden. Für diese Termine gilt dieVertragsstrafenregelung entsprechend.Der Vertrag tritt mit Beauftragung des AN durch den AG in Kraft und läuft bis31.12.2014, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Fall, dass darüberhinaus eine Beauftragung des AN erforderlich sein sollte, werden sich die Vertragspartnerspätestens 2 Monate vor Vertragsende über eine Verlängerung abstimmen.6. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsbedingungen6.1 PreiseFür die Leistungen zahlt der AG entsprechend dem Angebot des AN nach denPositionen des Leistungsverzeichnisses. Die Preise sind auch bei einer Verlängerungdes Vertrages Festpreise.Mit diesen Preisen ist alles abgegolten, was zur vollständigen, funktionsgerechten,ordnungsgemäßen, mängelfreien und termingerechten Leistungserbringungerforderlich ist.Es werden die tatsächlich erbrachten und notwendigen Leistungen aufgrund dervom AN vor Ort vorgefundenen Situation abgegolten und nicht die sich aufgrundStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 13 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


der Kundenangaben ergebenden Leistungen. Damit wird verhindert, dass sichfalsche Kundenangaben zu den Leistungspositionen zum Nachteil des AN oderdes AG auswirken können.Alle Preise sind als Nettopreise anzugeben.6.2 ZahlungsbedingungenRechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, sowie von- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers- Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer- Ausstellungsdatum- Rechnungsnummer- Menge und handelsübliche Bezeichnung d. gelieferten Gegenstände- Zeitpunkt der Lieferung- Entgelt (Nettobetrag)- Steuersatz, Steuerbetragan die nachstehende Rechnungsanschrift zu senden:regiocom GmbHMarienstraße 1D-39112 MagdeburgDie Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der AN wird die Monatsübersicht derumgerüsteten Anlagen, gemäß Ziffer 2.7 der Rechnung beifügen. EventuelleNachträge oder Ersatzansprüche sind in allen Rechnungen deutlich erkennbarauszuweisen.Die Zahlung wird fällig 30 Kalendertage nach Rechnungseingang. Die Vorlageeiner prüfbaren Rechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung. Zahlungen werden bargeldlosdurch den AG geleistet. Die Zahlung erfolgt zur Erfüllung der Geldschuld.Mit der Zahlung ist keine Anerkenntnis der Leistung als ordnungsgemäß erbrachtoder in der abgerechneten Menge angefallen verbunden.Der AN ist verpflichtet, die sich aus einer etwaigen Überzahlung ergebenden Beträgezu erstatten. Der AN kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherungberufen.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 14 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


7. Gefahrübergang / AbnahmeDie Abnahme erfolgt mit Übergabe der in Punkt 2.7 genannten Dokumentationder umgerüsteten Anlagen für alle durch den AN umgerüsteten <strong>Wechselrichter</strong>und Entkupplungsschutzeinrichtungen gemäß der Vorgaben des AG.Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den AG über.8. Mängelhaftung, Verjährung für MängelDer AN haftet für Sach- und Rechtsmängel nach dem Gesetz.Bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre nach Endabnahme.Die erfolgreiche Parametrierung eines <strong>Wechselrichter</strong>s hat keinen Einfluss aufevtl. noch bestehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Anlagenbetreibers.Sollte durch die <strong>Umrüstung</strong> ein Schaden entstehen, der durch die Herstellergarantiedes <strong>Wechselrichter</strong>-Herstellers abgedeckt ist, so muss der Auftragnehmerdie Abwicklung des Garantiefalles mit dem <strong>Wechselrichter</strong>hersteller durchführen.Etwaige Mängelgewährleistungsansprüche kann die <strong>Bayernwerk</strong> AG oder der AGgegenüber dem AN geltend machen.Schäden, die durch unsachgemäßes Handling der Geräte auftreten und nichtdurch die Herstellergarantie abgedeckt sind, müssen vom Auftragnehmer behobenwerden. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Themenund Schäden behoben werden und die Anlage schnellstmöglich wieder den Regelbetriebaufnimmt.Sollten im Rahmen der <strong>Umrüstung</strong> Zustände auftreten, bei denen geklärt werdenmuss, ob es sich um einen Garantiefall handelt, der durch die Herstellergarantieabgedeckt wird oder durch die Gewährleistung des mit der <strong>Umrüstung</strong> beauftragtenAuftragnehmers, hat der Auftragnehmer die Pflicht, dies zu klären und dieEntstörung der durch die <strong>Umrüstung</strong> entstandenen Gewährleistungsthemen zuveranlassen. Der Auftragnehmer muss ebenfalls den Dialog mit dem Anlagenbetreiberübernehmen.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 15 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


9. HaftungDer AN haftet nach den gesetzlichen Regelungen.Der Auftragnehmer haftet für die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachtenSchäden und hat die Schadensabwicklung gegenüber dem PV-Anlagenbetreiber vorzunehmen.10. Versicherungen10.1 Allgemeine HaftpflichtversicherungDer AN unterhält ab Erteilung des Auftrages bis zum Ablauf der letzten Verjährungsfristeine Betriebshaftpflichtversicherung nach industrieüblichem Standardals Versicherung gegen Personenschäden und Sachschäden aufgrund oder imZusammenhang mit der Durchführung der beauftragten Arbeiten mit folgendenMindestdeckungssummen:PersonenschädenSachschäden3.000.000,- EUR3.000.000,- EURDie Deckungserweiterungen und Sonderbedingungen sind nur dann vor Aufnahmeder Tätigkeiten abzuschließen und nachzuweisen, insofern diese Tätigkeitenhierüber versichert werden können. Der AN ist unmittelbar nach der Auftragserteilungverpflichtet, das Bestehen eines ausreichenden Deckungsschutzes nachKlausel 10.1 durch schriftliche Versicherungsbestätigungen nach Maßgabe desAG nachzuweisen. Der AN ist weiter auf Anforderung des AG verpflichtet, zu denDeckungssummen gemäß Klausel 10.1 schriftliche Versicherungsbestätigungenvorzulegen, aus denen das Fortbestehen der Versicherung ersichtlich ist. Der AGist berechtigt, die in dem jeweiligen Kalenderjahr fällig werdenden Zahlungen zurückzubehalten,bis die Versicherungsbestätigungen vorliegen.Bei Ausschöpfung der Höchstersatzleistung von 50% und mehr, ist der Auftraggeberunverzüglich zu unterrichten und die Summe nachweislich aufzufüllen.10.2 Versicherungen allgemeinDie Versicherungskosten sind von der Partei zu tragen, die die Versicherung abschließt.Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsschutz wegen der Verzögerungeiner Leistung oder der Abnahme einer Leistung nach diesem Vertrag, die voneiner der Parteien zu vertreten ist, verlängert werden muss, und dadurch zusätzlicheKosten (Verlängerungsprämien) entstehen.Die gültigen Versicherungszertifikate (Cover Notes) sowie entsprechende Zahlungsnachweisefür die laufenden Prämien sind der jeweiligen Vertragspartei aufVerlangen vor Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch zwei Wochen vorStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 16 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


Beginn jeglicher Lieferungen und Leistungen nach diesem Vertrag ohne Aufforderungvorzulegen.Sollte sich bei der Erfüllung dieses Vertrages ein Risiko als nicht oder nicht zumutbarerWeise versicherbar herausstellen, so hat jede Partei ihr Risiko entsprechendder vertraglichen Risikoverteilung selbst zu tragen oder, sofern in diesemVertrag keine Risikoverteilung bestimmt ist, entsprechend der gesetzlichen Risikoverteilung.Der AN ist verpflichtet, alle für den Abschluss von Versicherungen und deren Optimierungerforderlichen Unterlagen dem AG kostenfrei zur Verfügung zu stellen.Dieser ist ausdrücklich berechtigt, diese Unterlagen an die für den Abschluss unddie Betreuung der Versicherungen eingeschalteten Berater / Versicherungsvermittlerfür die Wahrnehmung der Interessen des AG weiter zu geben. Im Übrigenist ausschließlich der AN für die ordnungsgemäße Erfüllung der aus allen abgeschlossenenVersicherungen folgenden Obliegenheitspflichten verantwortlich,soweit es sich nicht ausdrücklich um Obliegenheiten handelt, die ausschließlichder AG einhalten bzw. verletzen kann. Für Obliegenheiten, die der AG verletzenkann, trifft den AN eine umfassende Hinweispflicht in schriftlicher Form. Der Abschlussvon Versicherungsverträgen befreit den AN ferner nicht von vertraglichenVerpflichtungen und Haftungen.11. Rechte DritterDer AN verpflichtet sich, seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen.Wird der AG aufgrund einer vom AN zu verantwortenden Verletzung von z. B.gewerblichen Schutzrechten in Anspruch genommen, so stellt der AN den AGvon derartigen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.Über Anspruchsstellungen wird der AG den AN unverzüglich in Kenntnis setzen.Der AG wird sich im Hinblick auf die Führung der Auseinandersetzung mit demAN abstimmen, insbesondere wird er ohne Zustimmung des AN derartige AnsprücheDritter nicht anerkennen oder vergleichsweise regeln. Die Auswahl vonProzess- oder Verfahrensbevollmächtigten obliegt dem AG. Der AN wird dem AGfür die Auswahl des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten Vorschläge unterbreiten.Der AN wird den AG hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung freistellen.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 17 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


12. Eigentum an Unterlagen, Urheberrechte / Schutzrechte,NutzungsrechteSämtliche Unterlagen und Informationen des AG, die dem AN zur Verfügung gestelltwerden, sind urheberrechtlich geschützt. Dem AN steht ein unentgeltlichesNutzungsrecht im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages zu. Die Geltendmachungeines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich dieser Unterlagen und Informationenist ausgeschlossen.Ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen weder vervielfältigtnoch Dritten zugänglich oder sonst irgendwie verwandt werden. KeinerZustimmung bedarf es bei einer Weitergabe von Unterlagen oder Informationenan Unterlieferanten des AN zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages.13. Geheimhaltung und VeröffentlichungenDer AN hat alle Dokumente und Unterlagen sowie darin enthaltene Informationenvertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen,die bereits öffentlich bekannt sind und / oder nachweislich vor ihrer Bekanntmachungdem AN zugänglich waren.Der AG hat das Recht zur Weitergabe von Unterlagen, auch an Dritte, soweitdies für die Abwicklung von Leistungen nach diesem Vertrag erforderlich ist. ZurWeitergabe an Dritte sind AN und AG nur mit Zustimmung der jeweils anderenPartei berechtigt. AN und AG werden die Zustimmung jedoch nur aus wichtigemGrund verweigern. Dritte im Sinne dieser Regelung sind jedoch nicht Mitarbeiterdes AN und des AG sowie deren Erfüllungsgehilfen, Genehmigungsbehörden,Sachverständige und Berater. Diese sind, soweit juristisch möglich, ebenfalls zurGeheimhaltung zu verpflichten.Zur Weitergabe von Unterlagen und Informationen sind AN und AG auch ohneZustimmung der jeweils anderen Partei berechtigt, wenn diese im Rahmen einesgerichtlichen Verfahrens benötigt werden.Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht mindestens 10 Jahre nach Unterzeichnungdieses Vertrages fort. Bevor der AN Unterlagen vernichtet, muss er sie dem AGzur Abholung anbieten.Veröffentlichungen des AN, wie Mitteilungen in Versammlungen oder in derPresse über den Abschluss dieses Vertrages oder das Projekt, erfordern die vorherigeschriftliche Zustimmung des AG.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 18 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


14. Kündigung14.1 Außerordentliche Kündigung14.2 FormBeide Vertragspartner haben das Recht; bei Vorliegen eines wichtigen Grundesden Vertrag zu kündigen.Kündigungen müssen schriftlich durch Einschreiben erfolgen.14.3 Herausgabe von Unterlagen, ZurückbehaltungsrechtWird der Vertrag beendet, hat der AN unverzüglich sämtliche Arbeitsunterlagenherauszugeben. Dies betrifft sämtliche Dokumente, auch Planungen, die bereitsganz oder teilweise, sei es auch nur als Arbeitsdokument, in Vorfassung odersonst in anderer Form vorliegen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechteshinsichtlich dieser Unterlagen ist ausgeschlossen.15. DatenschutzDer AN ist für die Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften imHinblick auf die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, für die Zulässigkeitder Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener verantwortlich.Der AN ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zubeachten, sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten und zu überwachen. Der ANwird diese Verpflichtung allen von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragtenPersonen auferlegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung auf dasDatengeheimnis nach § 5 BDSG.Alle vom AG im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten oder anfallendenpersonenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltendenVorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklungerhoben, verarbeitet und genutzt.Der AN unterrichtet den AG unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen desDatenverarbeitungsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderenUnregelmäßigkeiten.Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Informationen und Unterlagen(vertrauliche Daten), die den jeweils anderen Vertragspartner oder dessen Kundenbetreffen, Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zumachen oder sonst zu verwerten. Vertrauliche Daten in diesem Sinne sind nichtDaten, dieStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 19 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


- bereits allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass der zurVertraulichkeit verpflichtete Vertragspartner dies zu vertreten hat oder- dem zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartner von einem Drittenohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden.16. Änderungen des VertragesÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Änderungen und/oder Ergänzungendieses Vertrages sind in einem schriftlichen Nachtrag zusammenzufassen undvon beiden Parteien zu unterschreiben.17. FortgeltungBei vorzeitiger Vertragsbeendigung, insbesondere bei Kündigung oder bei Rücktritt,gelten die Vertragsregelungen entsprechend ihrem Sinn und Zweck fort, soweitdies zur Wahrung der Interessen der Parteien erforderlich ist. Dies gilt insbesonderefür die Regelungen zur Geheimhaltung sowie im Hinblick auf alle Regelungenzur Sicherung der Leistungen sowie zur Abrechnung der Leistungenbei vorzeitiger Vertragsbeendigung.18. Abtretung, Aufrechnung, ZurückbehaltungDer AN darf ohne schriftliche Zustimmung des AG den Vertrag weder ganz nochteilweise auf Dritte übertragen, dies gilt auch für einzelne Rechte aus diesemVertrag.Der AN darf eine Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn der jeweilige Anspruchunstreitig ist oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf das hiervorliegende Rechtsverhältnis.19. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort ist der vom AG angegebene Ort der Leistungserbringung.Gerichtsstand ist Magdeburg.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 20 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


20. Anwendbares Recht, VollständigkeitFür alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolgeraus diesem Vertrag ergeben, gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland, unter Ausschluss des CISG.Dieser Vertrag ist die vollständige Regelung zwischen den Vertragspartnern. Nebenabredenbestehen nicht, insbesondere sind keine mündlichen Nebenabredengetroffen.Die Überschriften der einzelnen Klauseln dienen der Ordnung und sind für dieAuslegung des Vertrages nicht relevant.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 21 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


BTECHNISCHE VERTRAGSBINDUNGEN1. AnlagendatenDer AG stellt dem AN eine chargenweise Übersicht der umzurüstenden Anlagenmit allen relevanten und erforderlichen Daten über das Dienstleisterportal zurVerfügung. Bei fehlerhaften Daten hat der AN die Aufgabe, diese zu korrigierenund mitzuteilen. Sollte es dadurch zu einem zeitlichen Verzug kommen, wird dieVertragsstrafe ausgesetzt.2. TerminplanungDer AN übernimmt alle Aufgaben, die mit Terminabsprache, Terminbestätigungund Terminverfolgung bei Anlagenbetreibern zusammenhängen und stimmt mitdem Betreiber den Zutritt zur Anlage ab.Der AG gibt hierzu notwendige Informationen wie Namen, Kontakt- undStandortdaten an den AN weiter.Im Übrigen muss die Terminabstimmung den Regelungen der Systemstabilitätsverordnungentsprechen.Der AG ist berechtigt, Anlagen zur <strong>Umrüstung</strong> zu priorisieren.3. KundensupportDer AN hat über den gesamten Leistungszeitraum die telefonische Erreichbarkeitin deutscher Sprache zu gewährleisten, um alle Arten von Rückfragen von Anlagenbetreibernund AG in Zusammenhang mit der operativen <strong>Umrüstung</strong> entgegenzunehmenund zu bedienen. Die Ansprechpartner müssen sicherstellen, dassAnlagenbetreibern und AG kurzfristig Auskunft zu folgenden Themen gegebenwerden kann:- Fragen zur Terminierung- Terminverschiebungen- Status der <strong>Umrüstung</strong> (nur AG)Die tel. Erreichbarkeit ist regelmäßig innerhalb der folgenden Zeiten zu gewährleisten:Mo-Fr: 08:00 – 18:00 UhrStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 22 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


4. Werkzeug und AusrüstungDer AN ist verantwortlich für die Beschaffung und Vorhaltung der für die <strong>Umrüstung</strong>von den ausgeschriebenen <strong>Wechselrichter</strong>- und Entkupplungsschutzeinrichtungennotwendigen Hardware, Software, Zugangscodes, Werkzeuge und Hilfsmittel,persönlicher Schutzausrüstung.Dies beinhaltet u.a.:- Hardware: z.B. Notebook, Parametrier-/Schnittstellenkabel, Adapter,Dongles, Elektromaterial- Software: Parametriersoftware, Firmware-Updates- Zugangscodes: Passwörter und Zugangscodes- Werkzeuge: Standardelektrowerkzeug und ggf. erforderliches Spezialwerkzeug,Leiter- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung: z.B. Schutzhelm, Absturzsicherungen,Schutzkleidung, etc.Sollten Arbeiten unter Verhältnissen durchgeführt werden, bei denen keine ausreichendesolare Einstrahlung vorhanden ist (z.B. nach Einbruch der Dämmerung,Wintermonate), muss der AN geeignete Gleichspannungsquellen mitführen,um trotz fehlender DC-Leistung am <strong>Wechselrichter</strong> den Arbeitsvorgang durchführenbzw. abschließen zu können.5. ArbeitsvorbereitungDie Arbeitsvorbereitung beinhaltet alle Maßnahmen, die einer effektiven und kostenbewussten<strong>Umrüstung</strong> dienen.Dieses beinhaltet u.a.:- Überprüfung der Anlageninformationen gemäß Ziffer 2.6- Bestandsaufnahme vor Ort- Rüstzeiten- Arbeitszeit für die Beschaffung von benötigten Materialen (z. B. Entkupplungsschutzeinrichtungen)- Spezialwerkzeugen, Organisation von erforderlichen Steige-EinrichtungenStörungen des Anlagenbetriebes sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.6. An- und AbfahrtenJe Anlage sind die Kosten für die erste An- und Abfahrt inkl. Fahrzeiten und Entfernungskilometerin die entsprechenden Leistungspositionen Abschnitt 81.2 enthalten.Eine Vergütung darüber hinausgehender Anfahrten erfolgt nur, sofern derAN diese nicht zu verantworten hat. Dies liegt beispielsweise vor, wenn TermineStand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 23 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


vom Anlagenbetreiber nicht eingehalten werden. Zusätzliche An- und Abfahrtensind schriftlich zu begründen und werden mit Leistungsposition 81.1.3 vergütet.7. Dokumentation und ReportingVor Beginn der Arbeiten ist die umzurüstende Anlage im Arbeitsbereich mittelsSichtkontrolle zu inspizieren und festgestellte Mängel in Wort und Bild sachlichneutral im Dienstleisterportal zu dokumentieren. Sofern möglich, sind die Fehlerspeicherder <strong>Wechselrichter</strong> auszulesen und vorhandene Störungen / Fehlermeldungenzu dokumentieren. Die bisherigen <strong>Wechselrichter</strong>einstellungen sind vomAN zu speichern und zu archivieren. Der AN muss die für ihn zur <strong>Umrüstung</strong>notwendigen fehlenden oder offensichtlich falschen Informationen aus den vomAG zur Verfügung gestellten Anlagen- und <strong>Wechselrichter</strong>daten plausibilisierenund ggf. vervollständigen.Bei Anlagen, die grobe Mängel und dadurch eine erhebliches materielles undpersonelles Gefahrenpotential aufweisen, erfolgt keine <strong>Umrüstung</strong>. Der Anlagenbetreiberist unverzüglich zu informieren; eine Durchschrift des Umrüstprotokollsist auszuhändigen. Weiterhin ist der AG innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlichhierüber zu informieren. Eine derart betroffene Anlage wird gesondert betrachtetund bedarf einer Einzelentscheidung.Wird vom Anlagenbetreiber ein Umrüsttermin nicht eingehalten, so dass eine<strong>Umrüstung</strong> nicht durchgeführt werden kann, ist dies in dem Umrüstprotokoll zudokumentieren.Nach zwei erfolglosen Terminvereinbarungen und daraus resultierenden vergeblichenAnfahrten erfolgt zunächst keine <strong>Umrüstung</strong>. Es hat eine Rückmeldung mitdem <strong>Umrüstung</strong>sprotokoll innerhalb von zwei Arbeitstagen an den AG zu erfolgen.In diesem Fall werden nur die Grundleistungen vergütet.Für jede Anlage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Umrüstprotokoll vollständigauszufüllen. Es sind zu jedem <strong>Wechselrichter</strong> entsprechend die Daten zupflegen. Die Umrüstprotokolle sind auf dem Dienstleisterportal je Anlage auszufüllen.8. InbetriebnahmeDie PV-Anlage ist nach den Umrüstarbeiten wieder erfolgreich in Betrieb zunehmen. Die Wiederinbetriebnahme ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 24 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


9. FremdanlagenDas Auftreten des AN bei PV-Anlagen, die er nicht selbst errichtet hat, sollte folgendermaßenerfolgen:- Den Anlagenzustand neutral unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbsrechtesbewerten.- Gegenüber dem Anlagenbetreiber wird keine Bewertung der durchgeführtenArbeiten und verwendeten Materialien abgegeben.- Festgestellte Auffälligkeiten sachlich nach Punkt 7 dokumentieren, so dasskein nachteiliges Bild gegenüber Wettbewerbern entstehen kann.10. SonderleistungenWünscht der Anlagenbetreiber eine über die Leistung der hier und in der Sys-StabV beschriebenen Leistung hinaus, klärt der AN die Abrechnung der dabeientstehenden Mehrkosten auf direktem Wege mit dem Anlagenbetreiber. Es erfolgtin den regelmäßigen Reports eine Dokumentation der zusätzlich angebotenenLeistung. Der AN verrechnet alle zusätzlichen Leistungen, die auf Wunscheines Anlagenbetreibers durchgeführt wurden, direkt an den Anlagenbetreiberund nicht an den AG.Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 25 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


CLEISTUNGSBESCHREIBUNG UND PREISELS 81<strong>Umrüstung</strong> PV-Anlagen81.1 Allgemeine Leistungen81.1.1 Hubsteiger oder ArbeitsbühneFür die <strong>Umrüstung</strong> erforderliche Hubsteiger oder Arbeitsbühnensind vom AN eigenverantwortlich zu beschaffen.Abrechnung der tatsächlichen Einsatzzeit in Stunden h € _______81.1.2 GerüstFür die <strong>Umrüstung</strong> erforderliche Gerüste sind vom AN eigenverantwortlichzu organisieren.Abrechnung pauschal je Anlage St. € _______81.1.3 Kilometersatz für zusätzliche An- und Abfahrt pro AnlageEntfernungskilometer bei begründeten zusätzlichen Anfahrteninkl. Betriebsstoff und Personal, Abrechnung je km. km € _______Stand: 11.11.<strong>2013</strong> Vertragsbedingungen für die <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen < <strong>100</strong> <strong>kWp</strong> Seite 26 von 28gemäß SysStabV im Netzgebiet der <strong>Bayernwerk</strong> AG


81.2 <strong>Umrüstung</strong> von <strong>Wechselrichter</strong>n und Entkupplungsschutzgeräten81.2.1 <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen mit 1 bis 3 Stück <strong>Wechselrichter</strong>nDie <strong>Umrüstung</strong> beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen inAbhängigkeit der verbauten <strong>Wechselrichter</strong> nach den Vorgabendes jeweiligen <strong>Wechselrichter</strong>herstellers zur Anpassungder Über- und Unterfrequenzabschaltung. Dies beinhaltet u.a.auch das Aufspielen ggf. erforderlicher Firmware-Updatesoder vergleichbare Maßnahmen.An jedem <strong>Wechselrichter</strong> ist die nach der SysStabV und derjeweils aktuellen <strong>Wechselrichter</strong>liste für Verteilnetzbetreibervorgegebene Lösungsvariante umzusetzen sowie die Unterfrequenzabschaltungauf 47,5 Hz einzustellen.In den Abrechnungspreis für die <strong>Umrüstung</strong> der Anlage sinddie erste An- und Abfahrt, sämtliche Nebenleistungen wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen,Arbeitsvorbereitung, Rüstzeiten, Dokumentation des Anlagenzustandsund der <strong>Umrüstung</strong>, Übermittlung der Dokumentationan den Auftraggeber, Schulungskurse, PC- bzw.Werkzeugvorhaltung etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen) sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustandanzupassen.Der Abrechnungspreis gilt für Anlagen mit 1 bis 3 Stück<strong>Wechselrichter</strong>n, je <strong>Wechselrichter</strong>. St. € _______81.2.2 <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen mit 4 bis 6 Stück <strong>Wechselrichter</strong>nWie Pos. 81.2.1, jedoch bei Anlagen mit 4 bis 6 Stück <strong>Wechselrichter</strong>n,je <strong>Wechselrichter</strong>. St. € _______81.2.3 <strong>Umrüstung</strong> von PV-Anlagen mit mehr als 6 Stück <strong>Wechselrichter</strong>nWie Pos. 81.2.1, jedoch bei Anlagen mit mehr als 6 Stück<strong>Wechselrichter</strong>n, je <strong>Wechselrichter</strong>. St. € _______81.2.4 <strong>Umrüstung</strong> parametrierbare EntkupplungsschutzgeräteAnpassung der Über- und Unterfrequenz-Abschaltwerte anein vorhandenes und parametrierbares Entkupplungsschutzgerätauf den nach SysStabV diesem Entkupplungsschutzgerätzugeordneten Abschaltwert. (f>: 51,5 Hz; f


81.2.5 Austausch nicht parametrierbare EntkupplungsschutzgeräteAustausch eines nicht parametrierbaren Entkupplungsschutzgerätesgegen ein Gerät mit Zulassung nach aktuellgültigen Richtlinien (z.B. VDE-AR-N 4105 oder BDEW-RL Erzeugungsanlagenam Mittelspannungsnetz). Der Austauschdes Gerätes beinhaltet die mechanische und elektrische Einbindungin die vorhandene Anlageninstallation und Parametrierungauf den nach SysStabV diesem Gerät zugeordnetenÜber- und Unterfrequenz-Abschaltwerte (f>: 51,5 Hz;f

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