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Vertragsbedingungen für Dienstleistungen - Bayernwerk

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InhaltsverzeichnisSeiteA ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINDUNGEN 81 ALLGEMEINES 81.1 Projektbeschreibung 81.2 Geltungsreihenfolge 82 LEISTUNGSUMFANG DES AUFTRAGNEHMERS (AN) 92.1 Vollständigkeit 92.2 Leistungen des AN 92.3 Ausführungsgrundlage, Informationspflicht, Gutachten, Unterlagen 92.4 Subunternehmer 102.5 Auftragsabwicklung 102.5.1 Koordination 102.5.2 Terminfortschrittsberichte 112.5.3 Schriftwechsel 112.5.4 Besprechungen und Protokolle 112.5.5 Sprache 122.6 Bedenkenmeldungen und Behinderung 122.7 Dokumentation 122.8 Kontroll- und Weisungsrechte 123 MITWIRKUNGSPFLICHTEN 134 QUALIFIKATIONEN 13Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 3 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


5 TERMINE UND VERTRAGSSTRAFE 135.1 Termine 135.2 Vertragsstrafe 146 VERGÜTUNG, STUNDENSÄTZE, RECHNUNGEN UNDZAHLUNGSBEDINUNGEN146.1 Preise 146.2 Zahlungsbedingungen 147 GEFAHRÜBERGANG/ABNAHME 158 MÄNGELHAFTUNG, VERJÄHRUNG FÜR MÄNGEL 159 HAFTUNG 1610 VERSICHERUNGEN 1610.1 Allgemeine Haftpflichtversicherung 1610.2 Versicherungen Allgemein 1711 RECHTE DRITTER 1712 EIGENTUM AN UNTERLAGEN,URHEBERRECHTE/SCHUTZRECHTE, NUTZUNGSERCHTE1813 GEHEIMHALTUNG UND VERÖFFENTLICHUNGEN 18Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 4 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


14 KÜNDIGUNG 1914.1 Außerordentliche Kündigung 1914.2 Form 1914.3 Herausgabe von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht 1915 ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES 2016 FORTGELTUNG 2017 ABTRETUNG, AUFRECHNUNG, ZRÜCKBEHALTUNG 2018 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 2019 ANWENDBARES RECHT, VOLLSTÄNDIGKEIT 2020 SALVATORISCHE KLAUSEL 21B TECHNISCHE VERTRAGSBINDUNGEN 221 ANLAGENDATEN 222 TERMINPLANUNG 223 KUNDENSUPPORT 224 WERKZEUG UND AUSRÜSTUNG 235 ARBEITSVORBEREITUNG 236 AN- UND ABRFAHRTEN 237 DOKUMENTATION UND REPORTING 248 INBETRIEBNAHME 249 FREMDANLAGEN 24Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 5 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


10 SONDERLEISTUNGEN 25C LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN UND PREISE 26LS 80 UMRÜSTUNG PV-ANLAGEN 2680.1 ALLGEMEINE LEISTUNGEN 2680.1.1 Hubsteiger oder Arbeitsbühnen 2680.1.2 Gerüst 2680.1.3 Pauschale bei zusätzlicher Anfahrt 2680.2 UMRÜSTUNG VON WERCHSELRICHTERN UNDENTKUPPELUNGSSCHUTZGERÄTEN2780.2.1-5 Umrüstung von Wechselrichtern 2780.2.6 Umrüstung parametrierbare Entkupplungsschutzgeräte 2980.2.7 Nicht parametrierbare Entkupplungsschutzgeräte 29Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 6 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


Präambel<strong>Bayernwerk</strong> hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Arbeitsunfälle sowohl bei eigenen Mitarbeiternals auch beim Fremdpersonal kontinuierlich weiter zu reduzieren. Dabei gilt <strong>für</strong> Fremdfirmender gleich hohe Sicherheitsstandard wie <strong>für</strong> eigene Mitarbeiter. Dies betrifft insbesonderedie Gefährdungsbeurteilung und die Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter sowie die Ausstattungmit sicheren Arbeitsmitteln, Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung.Der ausführende Mitarbeiter ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass der Auftrag nachden Regeln der Arbeitssicherheit durchgeführt werden kann. Wenn Bedingungen vorliegen, dieeine sichere Ausführung behindern, dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden.Die Sicherheitsfachkräfte und die technischen Bereiche von <strong>Bayernwerk</strong> führen regelmäßigeBaustellenbegehungen durch. Die Ergebnisse werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt.Bei gravierenden Verstößen gegen Sicherheitsstandards werden unmittelbar entsprechendeMaßnahmen ergriffen.Wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingt, gemeinsam mit Ihnen den hohen Arbeitssicherheitsstandardbei <strong>Bayernwerk</strong> und unseren Dienstleistern kontinuierlich weiter zu verbessern.Der VorstandStand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 7 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


A. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINDUNGEN1. Allgemeines1.1 ProjektbeschreibungAm 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Diese regeltdie Nachrüstung von Photovoltaikanlagen. Mit der SysStabV werden sich die nachgerüstetenPhotovoltaikanlagen in Zukunft in einem gestuften Prozess vom Netz trennen und nicht mehr –wie bisher – zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz). Als Verteilnetzbetreiber ist die<strong>Bayernwerk</strong> AG <strong>für</strong> die fristgerechte Umrüstung der Photovoltaikanlagen in ihrem Netzgebietverantwortlich. Hiervon sind insgesamt etwa 110.000 Anlagen betroffen, deren Umrüstung inmehreren Losen durchgeführt werden soll. Umgerüstet werden müssen die Wechselrichter undggf. die Entkupplungsschutzgeräte der betroffenen Photovoltaikanlagen.Die Verordnung gilt <strong>für</strong> die Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarerStrahlungsenergie1. im Niederspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistunga) von mehr als 10 Kilowatt, die nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 inBetrieb genommen wurden, sowieb) von mehr als 100 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 inBetrieb genommen wurden.2. im Mittelspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 30 Kilowatt,die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.1.2 GeltungsreihenfolgeEs gelten <strong>für</strong> Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehender Rangfolge:a) die schriftliche Bestellungb) dieser Vertrag und seine Anlagen, wobei der Vertragstext den Anlagen vorgeht.c) die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,einschließlich der in Fachkreisen allgemein angewandten Entwürfe, z. B. die Gelbdruckeder DIN-Vorschriften, soweit diese zum Zeitpunkt der Ausführung in Fachkreisen bereitsbekannt gemacht worden sind,d) anerkannte aktuelle technische Regeln, Normen und Richtlinien, einschließlich der hierzuin Fachkreisen allgemein angewandten Entwürfe sowie Anwendungshinweise und Kommentareudgl.e) die dem AN bekannten Anforderungen aus Genehmigungen und Gutachten sind vom ANin der neuesten Fassung zu berücksichtigen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Genehmigungen, die erstim Laufe dieses Vertrages erteilt werden. Geplante Änderungen von Gesetzten und Vorschriftensind zu berücksichtigen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 8 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


Am jeweiligen Standort geltende lokale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Satzungensowie die einschlägigen Richtlinien der Zertifizierungsgesellschaften und Zertifizierer sind einzuhalten,vor einer Abweichung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung desAG.Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich über Widersprüche zu informieren.Geschuldet wird grundsätzlich der aktuellste Stand der Technik. Abweichungen vom aktuellstenStand der Technik oder der Leistungsbeschreibung bedürfen der vorherigen schriftlichenZustimmung des AG.2. Leistungsumfang des AN2.1 VollständigkeitDer AN erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um den in diesem Vertrag definiertenLeistungserfolg zu erreichen. Dies umfasst insbesondere die in den Anlagen genanntenLeistungen.Die Leistungspflicht des AN umfasst alle <strong>für</strong> die Erreichung des Erfolgs erforderlichen Leistungen,auch soweit sie in diesem Vertrag oder seinen Anlagen nicht ausdrücklich genannt sind.Besondere Leistungen werden nur dann vergütet, wenn sie von der Leistungspflicht ausdrücklichausgenommen sind und ihre Erforderlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragesauch einem objektiven, sorgfältigen Dritten nicht erkennbar waren.Soweit zur Realisierung des geschuldeten Werkerfolges die weitergehende Detaillierung vonPlanungsleistungen oder die Erstellung zusätzlicher oder detaillierterer Pläne erforderlich ist, soerbringt der AN diese, gegen gesonderte Vergütung nach Beauftragung durch den AG.2.2 Leistungen des ANEinzelheiten zu den Leistungen des AN ergeben sich aus den Anlagen.2.3 Ausführungsgrundlage, Informationspflicht, Gutachten, UnterlagenDie Ausführung erfolgt auf Basis der detaillierten Leistungsbeschreibung.Der AN hat alle ihm vor Vertragsabschluss überlassenen Unterlagen, Daten und Informationenbis spätestens zum Vertragsabschluss auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und sachliche Richtigkeitzu überprüfen, soweit sie seinen Leistungsumfang berühren. Dem AN vom AG späterübermittelte Unterlagen, Daten und Informationen sind von dem AN ebenfalls auf Vollständigkeit,Plausibilität und Richtigkeit zu kontrollieren, soweit sie seinen Leistungsumfang berühren.Der AN ist zur frühestmöglichen schriftlichen Information des AG verpflichtet, wenn Daten, Unterlagenund/oder Informationen unrichtig und/oder unschlüssig sein sollten. Der AN verpflichtetsich weiterhin, alle nur im Besitz des AG befindlichen Informationen, die <strong>für</strong> seine Arbeit erforderlichsind, frühestmöglich schriftlich anzufordern.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 9 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


2.4 SubunternehmerDer Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. VorLeistungserbringung ist dem AG eine Liste der Subunternehmer zu übergeben Alle durch denAN eingesetzten Subunternehmer müssen die zur Erfüllung der Leistung notwendigen Qualifikationen,Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. besitzen und auf Verlangen dem AG vorweisen.Der AG kann den Austausch von Subunternehmern verlangen, wenn nach Beauftragung wichtigeGründe entstehen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt u.a. die Unzuverlässigkeit vonSubunternehmern, insbesondere Leistungen mit wesentlichen Mängeln oder mit Verzug. In einemsolchen Falle trägt der AN die Kosten und Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die unverzügliche Auswahlund Neubeauftragung eines Subunternehmers. Es steht dem AN frei, die Leistungen desabgelehnten Subunternehmers selbst auszuführen.2.5 Auftragsabwicklung2.5.1 KoordinationDer AN benennt vor Auftragsannahme einen Ansprechpartner und dessen Vertreter als sogenannte„Koordinatoren“. Der AN übernimmt alle inhaltlichen und terminlichen Koordinationsleistungenim Hinblick auf seine Leistung mit dem AG, soweit sie zur Leistung des AN Berührunghaben.Der Ansprechpartner des AN wird die Koordination aller Leistungen (Terminakquise, Terminbestätigungund Terminverfolgung bei den Anlagenbetreibern) auf Seiten des AN bis zur vollständigenErfüllung, Abwicklung und Beendigung aller Vertragspflichten wahrnehmen.Der AG hat das Recht, den „Koordinatoren“, den Vertreter und/oder einzelne Mitarbeiter unterNennung von sachlichen Gründen abzulehnen. Der AN muss in einem solchen Fall unverzüglichneues Personal benennen.Ein solcher Grund liegt insbesondere in Unzuverlässigkeit, fehlender Qualifikation und/oderVerstoß gegen wesentliche Vertragspflichten von „Koordinatoren“ und/oder Mitarbeitern. Einsolcher Grund liegt auch vor, wenn „Koordinatoren“ und/oder Mitarbeiter gegen wesentlichePflichten des Vertrages verstoßen, insbesondere durch Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungund/oder der Sicherheitspflichten.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 10 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


2.5.2 TerminfortschrittsberichteVom AN sind monatlich Terminfortschrittsberichte nach Vorgabe des AG zu erstellen, in denendie wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeiten dargestellt sind. Diese Berichte sind dem AG jeweilszum dritten Werktag des Folgemonats unaufgefordert vorzulegen.Behinderungsumstände und -anzeigen sind zu erwähnen, ersetzen aber eine förmliche Anzeigenach Maßgabe dieses Vertrages nicht.Die Terminfortschrittsberichte sind dem AG als Exceldatei (*.xlsx) per Mail an die vereinbarteAdresse zuzusenden. Sofern der AG inhaltlichen Widerspruch zu einem Terminfortschrittsberichteinlegt, ist dieser entsprechend vom AN zu überarbeiten.Der AN haftet <strong>für</strong> schuldhaft herbeigeführte Schäden und Mehrkosten, die aus fehlerhaftenTerminfortschrittsberichten resultieren.2.5.3 SchriftwechselSämtlicher Schriftverkehr ist zwingend in elektronischer Form per E-Mail sicherzustellen.Die Adressen werden vor Auftragsbeginn festgelegt. Die Anschrift <strong>für</strong> Rechnungen lautet:<strong>Bayernwerk</strong> AGLilienthalstraße 793049 RegensburgDer gesamte Schriftverkehr ist zwingend an die zwischen AN und AG vor Auftragsbeginn festgelegtenAdressen zu richten, da anderenfalls ein ordnungsgemäßer und insbesondere fristgerechterZugang nicht sichergestellt werden kann.Eventuelle mündliche Entscheidungen, auch bei telefonischer Übermittlung, bedürfen derschriftlichen Bestätigung des AG <strong>für</strong> ihre Verbindlichkeit.2.5.4 Besprechungen und ProtokolleProtokolle in allen Besprechungen führt der AN. Die Protokolle müssen als Entwurf im Anschlussan die jeweilige Besprechung innerhalb von fünf Werktagen dem AG vorgelegt werden.Der AN ist verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen, dabei muss der „Koordinator“oder ein Stellvertreter anwesend sein. Die Teilnehmer des AN in den Besprechungen sind bevollmächtigt,alle das Projekt betreffenden Entscheidungen mit bindender Wirkung <strong>für</strong> den ANzu treffen.Soweit Entscheidungen, finanzielle oder terminliche Relevanz haben, muss dieser Umstandder finanziellen oder terminlichen Relevanz ausdrücklich im Protokoll genannt sein. Das Protokollersetzt den Prozess der Nachtragsbeauftragung nach Klausel 4 nicht.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 11 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


2.5.5 SpracheDie Auftragsabwicklung muss, sofern nicht anders zwischen AG und AN vereinbart, in deutscherSprache mündlich und schriftlich gewährleistet sein.Diese Verpflichtung gilt auch <strong>für</strong> die Unterlieferanten, der AN wird dies entsprechend in den Unterlieferantenverträgendurchstellen.Die Dokumentation wird vollständig in deutscher Sprache erstellt und dem AG überlassen.2.6 Bedenkenmeldungen und BehinderungDer AN prüft im Rahmen der Planung sämtliche Unterlagen, Vorgaben und Weisungen des AGunverzüglich nach Übermittlung. Hat der AN fachliche Bedenken, so hat er diese unverzüglichdem AG in schriftlicher Form mit Begründung mitzuteilen.Er darf nach einer solchen Bedenkenmeldung eine Weisung des AG nur dann ausführen undim Falle von überlassenen Informationen und Unterlagen nur dann verwerten, wenn nach Erhaltder Bedenkenmitteilung der AG schriftlich auf die Einhaltung und/oder Verwertung besteht.Ist <strong>für</strong> den AN erkennbar, dass sich durch eine Behinderung der Leistungserbringung Auswirkungenauf den Terminplan bzw. die Vergütung ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglichin schriftlicher Form mitzuteilen.2.7 DokumentationDer AN wird eine Dokumentation nach Vorgabe des AG je Anlage vollständig führen und denRechnungen beilegen.2.8 Kontroll- und WeisungsrechteDer AG hat das Recht, die Leistung des AN jederzeit zu kontrollieren und erforderlichenfallsWeisung zu erteilen. Der AN wird sicherstellen, dass dem AG jederzeit alle erforderlichen Auskünfteund Informationen, auch von den Unterlieferanten unverzüglich und ohne gesondertesHonorar erteilt werden. Der AG ist berechtigt, alle Orte der Leistungserbringung <strong>für</strong> eigene Prüfungenund Beweissicherungen zu betreten. (Stichproben, auch telefonische Prüfung bei Anlagenbetreibern)Der AG hat das Recht, alle Dokumente, auch Zwischenstände abzufordern.Soweit der AG Gutachter oder Sachverständige einschaltet oder aufgrund von behördlichenMaßnahmen einschalten muss, wird der AN alle erforderlichen Informationen frühestmöglichzur Verfügung stellen. Er wird durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sämtlicheMaßnahmen und Prüfungen uneingeschränkt möglich sind.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 12 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


3. MitwirkungenDer AG stellt lediglich Anlagendaten/Kontaktdaten zur Verfügung.Mitwirkungen des AG müssen ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.Der AN ist <strong>für</strong> die terminliche und inhaltliche Einplanung sämtlicher Mitwirkungen undFreigaben des AG selbsttätig verantwortlich.Der AN wird <strong>für</strong> eventuelle Abstimmungsarbeiten des AG sämtliche Informationen frühestmöglichzur Verfügung stellen und mit dem AG und erforderlichenfalls mit Dritten kooperieren.4. QualifikationenDie vom AN zur Umrüstung einzusetzenden Mitarbeiter müssen folgende Mindestvoraussetzungenerfüllen:- Elektrofachkraft nach (VDE 1000-10):2009-01 und der BG-Vorschrift BGV A3.- Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1.April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 997 und erfüllen mindestens die gesetzlichen Anforderungen.- Qualifikationsnachweis des Wechselrichter-Herstellers, der den Mitarbeiter als zur Umrüstungbefähigt ausweist, sofern dieser derartige Auflagen vergibt.Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungenzur Umrüstung der aller Wechselrichtertypen des ausgeschriebenen Loses verfügt. Fernermuss er da<strong>für</strong> Sorge tragen, dass er Zugriff auf alle nötigen, detaillierten Supportinformationenhat und die Gerätetypen eindeutig identifizieren kann in Bezug auf- Typ- Parameter-Konfiguration- BetriebszustandDer AG ist berechtigt, sich die aufgeführten Voraussetzungen schriftlich vom AN bestätigen zulassen.5. Vertragstermine und Vertragsstrafen5.1 VertragstermineDer AN ist verpflichtet, seine Leistungen termingerecht auszuführen. Terminvorgaben erfolgennach Losaufteilung.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 13 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


5.2 VertragsstrafeDer AN hat bei Terminverzug eine Vertragsstrafe zu zahlen:Die Vertragsstrafe beträgt 0,3% pro Werktag der Überschreitung. Die Vertragsstrafe auf Terminewird insgesamt begrenzt auf 5% der Gesamt-Nettoabrechnungssumme. Die Gesamt-Nettoabrechnungssumme wird ermittelt unter Berücksichtigung aller Nachträge und Nachlässe,die im Moment der Ziehung der Vertragsstrafe verbindlich feststehen.Ansprüche des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens, insbesonderedes Verzugsschadens, bleiben vorbehalten.Die Vertragsstrafe ist auch <strong>für</strong> den Fall vereinbart, dass der AG die Termine verschiebtund/oder neue Termine vereinbart werden. Für diese Termine gilt die Vertragsstrafenregelungentsprechend.6. Vergütung, Stundensätze, Rechnungen und Zahlungsbedingungen6.1 PreiseFür die Leistungen zahlt der AG entsprechend dem Angebot des AN nach den Positionen desLeistungsverzeichnisses.Mit diesen Preisen ist alles abgegolten, was zur vollständigen, funktionsgerechten, ordnungsgemäßen,mängelfreien und termingerechten Leistungserbringung erforderlich ist.Alle Preise sind als Nettopreise anzugeben.6.2 ZahlungsbedingungenRechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, sowie von- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers- Name und Anschrift des Leistungsempfängers- Steuernummer- Ausstellungsdatum- Rechnungsnummer- Menge und handelsübliche Bezeichnung d. gelieferten Gegenstände- Zeitpunkt der Lieferung- Entgelt (Nettobetrag)- Steuersatz, Steuerbetragan die in der Bestellung angeführte Anschrift zu senden.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 14 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der AN wird Belege der Rechnung beifügen. EventuelleNachträge oder Ersatzansprüche sind in allen Rechnungen deutlich erkennbar auszuweisen.Die Zahlung wird fällig 30 Kalendertage nach Rechnungseingang. Die Vorlage einer prüfbarenRechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung. Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Die Zahlungerfolgt zur Erfüllung der Geldschuld. Mit der Zahlung ist kein Anerkenntnis der Leistung alsordnungsgemäß erbracht oder in der abgerechneten Menge angefallen verbunden.Der AN ist verpflichtet, die sich aus einer etwaigen Überzahlung ergebenden Beträge zu erstatten.Der AN kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen.7. Gefahrübergang/AbnahmeDie Gefahr geht mit der Endabnahme auf den AG über.Die Abnahme erfolgt nach dem o.g. Gefahrenübergang mit der Übergabe derEnddokumentation <strong>für</strong> alle durch den AN umgerüsteten Wechselrichter. Die Enddokumentationist dem AG als Exceldatei (*.xlsx) per Mail an die vereinbarte Adresse zuzusenden.8. Mängelhaftung, Verjährung <strong>für</strong> MängelDer AN haftet <strong>für</strong> Sach- und Rechtsmängel nach dem Gesetz.Bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.Die Verjährungsfrist <strong>für</strong> Mängel beträgt 2 Jahre nach EndabnahmeDie erfolgreiche Parametrierung eines Wechselrichters hat keinen Einfluss auf evtl. noch bestehendeGarantie- oder Gewährleistungsansprüche des Anlagenbetreibers.Die erfolgreiche Parametrierung eines Wechselrichters hat keinen Einfluss auf evtl. noch bestehendeGarantie- oder Gewährleistungsfristen des Wechselrichter-Herstellers.Sollte durch die Umrüstung ein Schaden entstehen, der durch die Herstellergarantie desWechselrichter-Herstellers abgedeckt ist, so muss der Auftragnehmer die Abwicklung des Garantiefallesmit dem Wechselrichterhersteller durchführen.Schäden, die durch unsachgemäßes Handling der Geräte auftreten und nicht durch die Herstellergarantieabgedeckt sind, müssen vom Auftragnehmer behoben werden. Der Auftragnehmerhat da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass diese Themen und Schäden behoben werden und dieAnlage schnellstmöglich wieder den Regelbetrieb aufnimmt.Sollten im Rahmen der Umrüstung Zustände auftreten, bei denen geklärt werden muss, inwiefernes sich um einen Garantiefall handelt der durch die Herstellergarantie abgedeckt wird oderStand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 15 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


durch die Gewährleistung des mit der Umrüstung beauftragten Auftragnehmers, hat der Auftragnehmerdie Pflicht, dies zu klären und die Entstörung der durch die Umrüstung entstandenenGewährleistungsthemen zu veranlassen. Der Auftragnehmer muss ebenfalls den Dialogmit dem Anlagenbetreiber übernehmen.9. HaftungDer AN haftet nach den gesetzlichen Regelungen.Der Auftragnehmer haftet <strong>für</strong> die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schädenund hat die Schadensabwicklung gegenüber dem Kunden vorzunehmen hat.10. Versicherungen10.1 Allgemeine HaftpflichtversicherungDer AN unterhält ab Erteilung des Auftrages bis zum Ablauf der letzten Verjährungsfrist eineprojektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung nach industrieüblichem Standard als Versicherunggegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden aufgrund oder im Zusammenhangmit der Durchführung der beauftragten Arbeiten mit folgenden Mindestdeckungssummen:PersonenschädenSachschädenVermögensschäden3.000.000,- EUR3.000.000,- EUR1.000.000,- EURDie Deckungserweiterungen und Sonderbedingungen sind nur dann vor Aufnahme der Tätigkeitenabzuschließen und nachzuweisen, insofern diese Tätigkeiten hierüber versichert werdenkönnen. Die vorgenannten Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahrsowie ausschließlich <strong>für</strong> das vorliegende Projekt zur Verfügung stehen. Der AN istunmittelbar nach der Auftragserteilung verpflichtet, das Bestehen eines ausreichenden Deckungsschutzesnach Klausel 9.1 durch schriftliche Versicherungsbestätigungen nach Maßgabedes AG nachzuweisen. Der AN ist weiter auf Anforderung des AG verpflichtet, zu den Deckungssummengemäß Klausel 10.1 schriftliche Versicherungsbestätigungen vorzulegen, ausdenen das Fortbestehen der Versicherung ersichtlich ist. Der AG ist berechtigt, die in dem jeweiligenKalenderjahr fällig werdenden Zahlungen zurückzubehalten, bis die Versicherungsbestätigungenvorliegen. Der AN sichert zu, mindestens diesen hier vereinbarten Versicherungsschutzbis zu einer Dauer von zwei Jahren nach Ablauf der letzten Verjährungsfrist der Tätigkeitenaufrecht zu erhalten.Bei Ausschöpfung der Höchstersatzleistung von 50% und mehr, ist der Auftraggeber unverzüglichzu unterrichten und die Summe nachweislich aufzufüllen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 16 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


10.2 Versicherungen AllgemeinDie Versicherungskosten sind von der Partei zu tragen, die die Versicherung abschließt. Diesgilt nicht, wenn der Versicherungsschutz wegen der Verzögerung einer Leistung oder der Abnahmeeiner Leistung nach diesem Vertrag, die von einer der Parteien zu vertreten ist, verlängertwerden muss, und dadurch zusätzliche Kosten (Verlängerungsprämien) entstehen. In diesemFall sind die Verlängerungsprämien von der Partei zu tragen, die die Abnahmeverzögerungzu vertreten hat.Die gültigen Versicherungszertifikate (Cover Notes) sowie entsprechende Zahlungsnachweise<strong>für</strong> die laufenden Prämien sind der jeweiligen Vertragspartei auf Verlangen vor Abschluss desVertrages, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn jeglicher Lieferungen und Leistungennach diesem Vertrag ohne Aufforderung vorzulegen.Sollte sich bei der Erfüllung dieses Vertrages ein Risiko als nicht oder nicht zumutbarer Weiseversicherbar herausstellen, so hat jede Partei ihr Risiko entsprechend der vertraglichen Risikoverteilungselbst zu tragen oder, sofern in diesem Vertrag keine Risikoverteilung bestimmtist, entsprechend der gesetzlichen Risikoverteilung.Der AN ist verpflichtet, alle <strong>für</strong> den Abschluss von Versicherungen und deren Optimierung erforderlichenUnterlagen dem AG kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dieser ist ausdrücklichberechtigt, diese Unterlagen an die <strong>für</strong> den Abschluss und die Betreuung der Versicherungeneingeschalteten Berater/Versicherungsvermittler <strong>für</strong> die Wahrnehmung der Interessen des AGweiter zu geben. Im Übrigen ist ausschließlich der AN <strong>für</strong> die ordnungsgemäße Erfüllung deraus allen abgeschlossenen Versicherungen folgenden Obliegenheitspflichten verantwortlich,soweit es sich nicht ausdrücklich um Obliegenheiten handelt, die ausschließlich der AG einhaltenbzw. verletzen kann. Für Obliegenheiten die der AG verletzen kann, trifft den AN eine umfassendeHinweispflicht in schriftlicher Form. Der Abschluss von Versicherungsverträgen befreitden AN ferner nicht von vertraglichen Verpflichtungen und Haftungen11. Rechte DritterDer AN verpflichtet sich, seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen.Wird der AG aufgrund einer vom AN zu verantwortenden Verletzung von z. B. gewerblichenSchutzrechten in Anspruch genommen, so stellt der AN den AG von derartigen Ansprüchen auferste Anforderung frei.Über Anspruchsstellungen wird der AG den AN unverzüglich in Kenntnis setzen. Der AG wirdsich im Hinblick auf die Führung der Auseinandersetzung mit dem AN abstimmen, insbesonderewird er ohne Zustimmung des AN derartige Ansprüche Dritter nicht anerkennen oder vergleichsweiseregeln. Die Auswahl von Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten obliegt demAG. Der AN wird dem AG <strong>für</strong> die Auswahl des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten Vorschlägeunterbreiten. Der AN wird den AG hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung freistellen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 17 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


12. Eigentum an Unterlagen, Urheberrechte/Schutzrechte, NutzungsrechteSämtliche Unterlagen und Informationen des AG, die dem AN zur Verfügung gestellt werden,sind urheberrechtlich geschützt. Dem AN steht ein unentgeltliches Nutzungsrecht im Rahmender Erfüllung dieses Vertrages zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlichdieser Unterlagen und Informationen ist ausgeschlossen.Ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen weder vervielfältigt nochDritten zugänglich oder sonst irgendwie verwandt werden. Keiner Zustimmung bedarf es beieiner Weitergabe von Unterlagen oder Informationen an Unterlieferanten des AN zum Zweckeder Erfüllung dieses Vertrages.13. Geheimhaltung und VeröffentlichungenDer AN hat alle Dokumente und Unterlagen sowie darin enthaltene Informationen vertraulich zubehandeln. Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen, die bereits öffentlichbekannt sind und/oder nachweislich vor ihrer Bekanntmachung dem AN zugänglich waren.Der AG hat das Recht zur Weitergabe von Unterlagen, soweit dies technisch <strong>für</strong> weitere Projekteerforderlich ist. Zur Weitergabe an Dritte sind AN und AG nur mit Zustimmung der jeweilsanderen Partei berechtigt. AN und AG werden die Zustimmung jedoch nur aus wichtigemGrund verweigern. Dritte im Sinne dieser Regelung sind jedoch nicht Mitarbeiter des AN unddes AG sowie deren Erfüllungsgehilfen, Genehmigungsbehörden, Sachverständige und Berater.Diese sind, soweit juristisch möglich, ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.Zur Weitergabe von Unterlagen und Informationen sind AN und AG auch ohne Zustimmung derjeweils anderen Partei berechtigt, wenn diese im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens benötigtwerden.Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht mindestens 10 Jahre nach Unterzeichnung dieses Vertragesfort. Bevor der AN Unterlagen vernichtet, muss er sie dem AG zur Abholung anbieten.Veröffentlichungen des AN, wie Mitteilungen in Versammlungen oder in der Presse über denAbschluss dieses Vertrages oder das Projekt, erfordern die vorherige schriftliche Zustimmungdes AG.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 18 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


14. Kündigung14.1 Außerordentliche KündigungBeide Vertragspartner haben das Recht; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag zukündigen. Ein wichtiger Grund <strong>für</strong> den AG liegt insbesondere vor,- wenn der AN Zahlungen einstellt oder wenn sich die Vermögenssituation des Bieters erheblichverschlechtert, so dass von einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages nichtmehr auszugehen ist,- wenn der AN Personen auf Seiten des AG, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oderder Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile bietet, verspricht oder gewährt odersolche Vorteile diesen nahstehenden Personen bietet, verspricht oder gewährt,- wenn der AN seine Leistung nur mit wesentlichen Mängeln erbringt und der AG dieses wesentlichenMängel gegenüber dem Bieter mit dem vertraglichen Rücktrittsrecht rügt, wobeidas Rücktrittsrecht auch schon vor der Abnahme besteht.- wenn der AN seine Leistung nicht termingerecht erbringt und der AG diese Nichteinhaltungder Vertragstermine gegenüber dem Bieter mit dem vertraglichen Rücktrittsrecht rügt, wobeidas Rücktrittsrecht auch schon vor der Abnahme besteht. Die Regelungen unter Klausel5 bleiben hiervon unberührt.Ein wichtiger Grund <strong>für</strong> den Bieter liegt insbesondere vor,- wenn der AG Zahlungen generell einstellt oder wenn sich die Vermögenssituation des AGerheblich verschlechtert, so dass von einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragesnicht mehr auszugehen ist.Die Regelungen in Klausel 7 sind hiervon unberührt.14.2 FormKündigungen müssen schriftlich durch Einschreiben erfolgen.14.3 Herausgabe von Unterlagen, ZurückbehaltungsrechtWird der Vertrag beendet, hat der AN unverzüglich sämtliche Arbeitsunterlagen herauszugeben.Dies betrifft sämtliche Dokumente, auch Planungen, die bereits ganz oder teilweise, sei esauch nur als Arbeitsdokument, in Vorfassung oder sonst in anderer Form vorliegen. Die Geltendmachungeines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich dieser Unterlagen ist ausgeschlossen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 19 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


15. Änderungen des VertragesÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Das gilt auch <strong>für</strong> diese Klausel. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sind ineinem schriftlichen Nachtrag zusammenzufassen und von beiden Parteien zu unterschreiben.16. FortgeltungBei vorzeitiger Vertragsbeendigung, insbesondere bei Kündigung oder bei Rücktritt, gelten dieVertragsregelungen entsprechend ihrem Sinn und Zweck fort, soweit dies zur Wahrung der Interessender Parteien erforderlich ist. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> die Regelungen zur Geheimhaltungsowie im Hinblick auf alle Regelungen zur Sicherung der Leistungen sowie zur Abrechnungder Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.17. Abtretung, Aufrechnung, ZurückbehaltungDer AN darf ohne schriftliche Zustimmung des AG den Vertrag weder ganz noch teilweise aufDritte übertragen, dies gilt auch <strong>für</strong> einzelne Rechte aus diesem Vertrag.Der AN darf eine Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn der jeweilige Anspruch unstreitigist oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf das hier vorliegendeRechtsverhältnis.18. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort ist der vom AG angegebene Ort der Leistungserbringung, ansonsten derVerwaltungssitz des AGGerichtsstand ist Regensburg.19. Anwendbares Recht, VollständigkeitFür alle Rechtsbeziehungen, die sich <strong>für</strong> die Parteien und ihre Rechtsnachfolger aus diesemVertrag ergeben, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschlussdes CISG.Dieser Vertrag ist die vollständige Regelung zwischen den Vertragspartnern. Nebenabredenbestehen nicht, insbesondere sind keine mündlichen Nebenabreden getroffen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 20 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


Die Überschriften der einzelnen Klauseln dienen der Ordnung und sind <strong>für</strong> die Auslegung desVertrages nicht relevant.20. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein oder werden,so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, die ungültigeoder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit bzw. Undurchführbarkeit andurch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 21 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


BTECHNISCHE VERTRAGSBINDUNGEN1. AnlagendatenDer Auftraggeber (AG) liefert eine vollständige Liste der umzurüstenden Anlagen mit allen relevantenund erforderlichen Daten. Bei fehlerhaften Daten hat der Auftragnehmer (AN) die Aufgabe,diese zu korrigieren und mitzuteilen. Sollte es dadurch zu einem zeitlichen Verzug kommen,geht dieser zu Lasten des AG und berechtigt den AN, entstehende Kosten in Rechnungzu stellen.2. TerminplanungDer AN übernimmt alle Aufgaben, die mit Terminabsprache, Terminbestätigung und Terminverfolgungbei Anlagenbetreibern zusammenhängen und stimmt mit dem Betreiber den Zutritt zurAnlage ab.Der AG gibt hierzu notwendige Informationen wie Namen, Kontakt- und Standortdaten an denAN weiter.Im Übrigen muss die Terminabstimmung den Regelungen der Systemstabilitätsverordnungentsprechen.Der AG ist berechtigt, in Abstimmung mit dem AN Anlagen zur Umrüstung zu priorisieren.3. KundensupportDer AN hat über den gesamten Leistungszeitraum die telefonische Erreichbarkeit in deutscherSprache zu gewährleisten, um alle Arten von Rückfragen von Anlagenbetreibern und AG in Zusammenhangmit der operativen Umrüstung entgegenzunehmen und zu bedienen. Die Ansprechpartnermüssen sicherstellen, dass Anlagenbetreibern und AG kurzfristig Auskunft zufolgenden Themen gegeben werden kann:- Fragen zur Terminierung- Terminverschiebungen- Status der Umrüstung (nur AG)Die tel. Erreichbarkeit ist innerhalb der folgenden Zeiten zu gewährleisten:- Mo-Fr: 08:00 – 18:00 UhrStand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 22 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


4. Werkzeug und AusrüstungDer AN ist verantwortlich <strong>für</strong> die Beschaffung und Vorhaltung der <strong>für</strong> die Umrüstung von denausgeschriebenen Wechselrichter- und Entkupplungsschutzeinrichtungen notwendigen Hardware,Software, Zugangscodes, Werkzeuge und Hilfsmittel, persönlicher Schutzausrüstung.Dies beinhaltet u.a.:- Hardware: z.B. Notebook, Parametrier-/Schnittstellenkabel, Adapter, Dongles, Elektromaterial- Software: Parametriersoftware, Firmware-Updates- Zugangscodes: Passwörter und Zugangscodes- Werkzeuge: Standardelektrowerkzeug und ggf. erforderliches Spezialwerkzeug, Leiter- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung: z.B. Schutzhelm, Absturzsicherungen,Schutzkleidung, etc.Sollten Arbeiten nach Einbruch der Dämmerung durchgeführt werden, muss der AN geeigneteGleichspannungsquellen mitführen, um trotz fehlender DC-Leistung am Wechselrichter den Arbeitsvorgangabschließen zu können.5. ArbeitsvorbereitungDie Arbeitsvorbereitung beinhaltet alle Maßnahmen, die einer effektiven und kostenbewusstenUmrüstung dienen.Dieses beinhaltet u.a.:- detaillierte Anlageninformationen einholen- Bestandsaufnahme vor Ort- Rüstzeiten- Arbeitszeit <strong>für</strong> die Beschaffung von benötigten Materialen (z. B. Entkupplungsschutzeinrichtungen)- Spezialwerkzeugen, Organisation von erforderlichen Steige-EinrichtungenStörungen des Anlagenbetriebes sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.6. An- und AbfahrtenJe Anlage sind die Kosten <strong>für</strong> eine An- und Abfahrt inkl. Fahrzeiten und Entfernungskilometer inder entsprechenden Leistungsposition anzugeben. Eine Vergütung darüber hinaus gehenderAnfahrten – mit dieser Leistungsposition - erfolgt nur, sofern der AN diese nicht zu verantwortenhat. Dies liegt beispielsweise vor, wenn Termine vom Anlagenbetreiber nicht eingehaltenwerden. Zusätzliche An- und Abfahrten müssen schriftlich begründet werden.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 23 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


7. Dokumentation und ReportingVor Beginn der Arbeiten ist die umzurüstende Anlage im Arbeitsbereich mittels Sichtkontrollezu inspizieren und festgestellte Mängel in Wort und Bild sachlich neutral auf einer Checkliste zudokumentieren. Die Fehlerspeicher der Wechselrichter sind auszulesen und vorhandene Störungenzu dokumentieren. Der AN muss die <strong>für</strong> Ihn zur Umrüstung notwendigen fehlenden o-der offensichtlich falschen Informationen aus den Rückläuferdaten plausibilisieren und ggf. vervollständigen.Bei Anlagen, die grobe Mängel und dadurch eine erhebliches materielles und personelles Gefahrenpotentialaufweisen, erfolgt keine Umrüstung. Der Anlagenbetreiber ist unverzüglich zuinformieren; eine Durchschrift der Checkliste ist auszuhändigen. Weiterhin ist der AG am selbenWerktag schriftlich mittels Checkliste hierüber zu informieren. Eine derart betroffene Anlagewird gesondert betrachtet und bedarf einer Einzelentscheidung.Wird vom Anlagenbetreiber ein Umrüsttermin nicht eingehalten, so dass eine Umrüstung nichtdurchgeführt werden kann, ist dies in der Checkliste zu dokumentieren.Nach zwei erfolglosen Terminvereinbarungen und daraus resultierenden vergeblichen Anfahrtenerfolgt zunächst keine Umrüstung. Es hat eine Rückmeldung mit der Checkliste am selbenWerktag an den AG zu erfolgen. In diesem Fall werden nur die Grundleistungen vergütet.Für jede Anlage ist die vom AG zur Verfügung gestellte Checkliste vollständig auszufüllen. Essind zu jedem Wechselrichter entsprechend die Daten zu pflegen. Die Checklisten sind demAG zusammen mit der/den Rechnungen zu übergeben.8. InbetriebnahmeDie PV-Anlage ist nach den Umrüstarbeiten wieder erfolgreich in Betrieb zu nehmen. Die Wiederinbetriebnahmeist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren.9. FremdanlagenDas Auftreten des Auftragnehmers bei PV-Anlagen, die er nicht selbst errichtet hat, sollte folgendermaßenerfolgen:- den Anlagenzustand neutral unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbsrechtesbewerten- gegenüber dem Anlagenbetreiber wird keine Bewertung der durchgeführten Arbeiten undverwendeten Materialien abgegeben- festgestellte Auffälligkeiten sachlich nach Punkt 6 dokumentieren, sodass kein nachteiligesBild gegenüber Wettbewerbern entstehen kann.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 24 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


10. SonderleistungenWünscht der Anlagenbetreiber eine über die Leistung der hier und in der SysStabV beschriebenenLeistung hinaus, klärt der AN die Abrechnung dabei entstehenden Mehrkosten auf direktemWege mit dem Anlagenbetreiber. Es erfolgt in den regelmäßigen Reports eine Dokumentationder zusätzlich angebotenen Leistung. Der AN verrechnet alle zusätzlichen Leistungen, dieauf Wunsch eines Anlagenbetreibers durchgeführt wurden, direkt an den Anlagenbetreiber.Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 25 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


CLEISTUNGSBESCHREIBUNG UND PREISELS 80 Umrüstung PV-Anlagen (Zielpreise sind jeweils mit angegeben)80.1 Allgemeine Leistungen80.1.1 Hubsteiger oder ArbeitsbühnenFür die Umrüstung erforderliche Hubsteiger oder Arbeitsbühnensind vom AN eigenverantwortlich zu beschaffen.Abrechnung der tatsächlichen Einsatzzeit pro Anlage h € 60,9880.1.2 GerüstFür die Umrüstung erforderliche Gerüste sind vom AN eigenverantwortlichzu organisieren.Abrechnung je Quadratmeter Gerüst qm. € 8,5280.1.3 Pauschale <strong>für</strong> zusätzliche An- und AbfahrtfahrtFahrzeiten, Entfernungskilometer sowie Fahrt- und Nebenkosten beiAn- und Abfahrt, bei begründeter zusätzlich Anfahrt;Abrechnung je Kilometer km. € 1,04Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 26 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


80.2 Umrüstung von Wechselrichtern und Entkupplungsschutzgeräten80.2.1 Umrüstung von PV-Anlagen mit 1-3 St. WechselrichterDie Umrüstung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeitder verbauten Wechselrichter nach den Vorgaben des jeweiligenWechselrichterherstellers zur Anpassung der Überfrequenzabschaltung.Dies beinhaltet u.a. auch das Aufspielen ggf. erforderlicherFirmware-Updates oder vergleichbaren MaßnahmenAn jedem Wechselrichter ist die nach der SysStabV und dem AGvorgegebene Lösungsvariante umzusetzen. In den Abrechnungspreis<strong>für</strong> die Umrüstung der Anlage sind sämtliche Nebenkosten wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen, Arbeitsvorbereitung/Rüstung,Dokumentation des Anlagenzustands,Übermittelung der Dokumentation an den Auftraggeber, Schulungskursen,PC bzw. Werkzeugvorhaltung, etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen)sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustand anzupassen.Der Abrechnungspreis gilt <strong>für</strong> die Umrüstung pro Wechselrichter. St. € 55,3280.2.2 Umrüstung von PV-Anlagen mit 4-6 St. WechselrichterDie Umrüstung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeitder verbauten Wechselrichter nach den Vorgaben des jeweiligenWechselrichterherstellers zur Anpassung der Überfrequenzabschaltung.Dies beinhaltet u.a. auch das Aufspielen ggf. erforderlicherFirmware-Updates oder vergleichbaren MaßnahmenAn jedem Wechselrichter ist die nach der SysStabV und dem AGvorgegebene Lösungsvariante umzusetzen. In den Abrechnungspreis<strong>für</strong> die Umrüstung der Anlage sind sämtliche Nebenkosten wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen, Arbeitsvorbereitung/Rüstung,Dokumentation des Anlagenzustands,Übermittelung der Dokumentation an den Auftraggeber, Schulungskursen,PC bzw. Werkzeugvorhaltung, etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen)sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustand anzupassen.Der Abrechnungspreis gilt <strong>für</strong> die Umrüstung pro Wechselrichter. St. € 47,83Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 27 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


80.2.3 Umrüstung von PV-Anlagen mit 7-10 St. WechselrichterDie Umrüstung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeitder verbauten Wechselrichter nach den Vorgaben des jeweiligenWechselrichterherstellers zur Anpassung der Überfrequenzabschaltung.Dies beinhaltet u.a. auch das Aufspielen ggf. erforderlicherFirmware-Updates oder vergleichbaren MaßnahmenAn jedem Wechselrichter ist die nach der SysStabV und dem AGvorgegebene Lösungsvariante umzusetzen. In den Abrechnungspreis<strong>für</strong> die Umrüstung der Anlage sind sämtliche Nebenkosten wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen, Arbeitsvorbereitung/Rüstung,Dokumentation des Anlagenzustands,Übermittelung der Dokumentation an den Auftraggeber, Schulungskursen,PC bzw. Werkzeugvorhaltung, etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen)sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustand anzupassen.Der Abrechnungspreis gilt <strong>für</strong> die Umrüstung pro Wechselrichter. St. € 38,1080.2.4 Umrüstung von PV-Anlagen mit 11-20 St. WechselrichterDie Umrüstung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeitder verbauten Wechselrichter nach den Vorgaben des jeweiligenWechselrichterherstellers zur Anpassung der Überfrequenzabschaltung.Dies beinhaltet u.a. auch das Aufspielen ggf. erforderlicherFirmware-Updates oder vergleichbaren MaßnahmenAn jedem Wechselrichter ist die nach der SysStabV und dem AGvorgegebene Lösungsvariante umzusetzen. In den Abrechnungspreis<strong>für</strong> die Umrüstung der Anlage sind sämtliche Nebenkosten wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen, Arbeitsvorbereitung/Rüstung,Dokumentation des Anlagenzustands,Übermittelung der Dokumentation an den Auftraggeber, Schulungskursen,PC bzw. Werkzeugvorhaltung, etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen)sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustand anzupassen.Der Abrechnungspreis gilt <strong>für</strong> die Umrüstung pro Wechselrichter. St. € 32,35Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 28 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG


80.2.5 Umrüstung von PV-Anlagen mit mehr als 20 St. WechselrichternDie Umrüstung beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen in Abhängigkeitder verbauten Wechselrichter nach den Vorgaben des jeweiligenWechselrichterherstellers zur Anpassung der Überfrequenzabschaltung.Dies beinhaltet u.a. auch das Aufspielen ggf. erforderlicherFirmware-Updates oder vergleichbaren MaßnahmenAn jedem Wechselrichter ist die nach der SysStabV und dem AGvorgegebene Lösungsvariante umzusetzen. In den Abrechnungspreis<strong>für</strong> die Umrüstung der Anlage sind sämtliche Nebenkosten wieAuftragsbestätigung, Auftragsannahme, Terminabstimmungen, Arbeitsvorbereitung/Rüstung,Dokumentation des Anlagenzustands,Übermittelung der Dokumentation an den Auftraggeber, Schulungskursen,PC bzw. Werkzeugvorhaltung, etc. mit einzukalkulieren.Übergeordnete Anlagenmonitoringsysteme und Peripheriegeräte(z.B. Solar Log, Meteo Control, Sunny Control- und Web-Boxen)sind, sofern erforderlich, an den neuen Anlagenzustand anzupassen.Der Abrechnungspreis gilt <strong>für</strong> die Umrüstung pro Wechselrichter. St. € 28,1380.2.6 Umrüstung parametrierbare EntkupplungsschutzgeräteAnpassung des Überfrequenz-Abschaltwertes an einem vorhandenenund parametrierbaren Entkupplungsschutzgerät auf den nachSysStabV diesem Entkupplungsschutzgerät zugeordneten Abschaltwert.Abrechnung je St. umgerüstetem Entkupplungsschutzgerät/-kombination St. € 50,5280.2.7 Nicht parametrierbare EntkupplungsschutzgeräteAustausch eines nicht parametrierbaren Entkupplungsschutzgerätesgegen ein Gerät mit Zulassung nach aktueller VDE-AR-N 4105. DerAustausch des Gerätes beinhaltet die mechanische und elektrischeEinbindung in die vorhandene Anlageninstallation und Parametrierungauf den nach SysStabV diesem Gerät zugeordneten Überfrequenz-Abschaltwert.Handbücher und Konformitätsbescheinigungensind dem Anlagenbetreiber zu übergeben. Die Kosten <strong>für</strong> das neueEntkupplungsschutzgerät sind im Preis enthalten.Abrechnung je St. ausgetauschtem Entkupplungsschutzgerät/-kombination St. € 430,57Stand: 01.07.2013 <strong>Vertragsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Umrüstung von PV-Anlagen Seite 29 von 29> 100 kWp gemäß der SysStabV – <strong>Bayernwerk</strong> AG

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