13.07.2015 Aufrufe

Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am ... - e.ON Bayern

Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am ... - e.ON Bayern

Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am ... - e.ON Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

______________________________________________________________________________________Inhaltsverzeichnis0 VORWORT 31 GELTUNGSBEREICH (ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 1) 42 NETZANSCHLUSS (ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 2) 52.1 Netzrückwirkungen (Ergänzungen zu Kapitel 2.4) 52.2 Dyn<strong>am</strong>ische Netzstützung (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.1.2) 62.3 Wirkleistungsabgabe (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.3) 72.4 Blindleistung (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.4) 83 AUSFÜHRUNG DER ANLAGE (ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 3) 133.1 Allgemeines zum Entkupplungsschutz (Ergänzungen zu Kapitel 3.1.3) 133.2 Fernsteuerung (Ergänzungen zu Kapitel 3.2.1) 133.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die S<strong>am</strong>melschiene einesUmspannwerkes (Ergänzungen zu Kapitel 3.2.3.3) 183.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz (Ergänzungenzu Kapitel 3.2.3.4) 204 ABRECHNUNGSMESSUNG (ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 4) 225 ERGÄNZUNGEN ZU ANHANG C ANSCHLUSSBEISPIELE 235.1 Bauweise Erzeugungsanlage (EA) an Kompakt-Übergabestation (SF6) 245.2 Bauweise EA an Übergabestation mit mehreren Transformatoren 255.3 Bauweise EA an Übergabestation bei abgesetzter Trafostation bzw. mitKundennetz 265.4 Bauweise EA an Übergabestation mit Transformator und Kundennetz 275.5 Bauweise EA an Übergabestation in Sonderbauweise mit Kundennetz 285.6 Bauweise EA an Umspannwerk-Schalthaus und Selektivstation 29ANLAGENsiehe Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AGzum Wortlaut der BDEW-VeröffentlichungTAB Mittelspannung Ausgabe Mai 2008Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 2 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________0 VorwortDie BDEW-<strong>Richtlinie</strong> „<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz“beschreibt verschiedene Anforderungen an <strong>Erzeugungsanlagen</strong>, die technischund baulich von den Anlagen eingehalten werden müssen. Diese Anforderungen könnenin Abhängigkeit vom Netzanschlusspunkt innerhalb des Mittelspannungsnetzesunterschiedlich sein. Daher werden unter verschiedenen Randbedingungen unterschiedlicheEinstellungen an den <strong>Erzeugungsanlagen</strong> notwendig, die zwischen demAnlagenerrichter und dem zuständigen Netzbetreiber abzustimmen sind.Darüber hinaus beschreibt die <strong>Richtlinie</strong> auch betriebliche Anforderungen, die eine Erzeugungsanlageinnerhalb der technischen Grenzen umzusetzen hat und die vom zuständigenNetzbetreiber vorgegeben werden.Bedingt durch den stetig steigenden Anteil an dezentraler Erzeugung ist es notwendigdie Aufgaben der statischen und dyn<strong>am</strong>ischen Netzstützung auf die dezentralen <strong>Erzeugungsanlagen</strong>auszudehnen. Dies erfordert die zwingende Einhaltung der Vorgabenaus den vorliegenden <strong>Richtlinie</strong>n, die Einhaltung der Fristen und die entsprechendeZertifizierung der Anlagen. Die zur Wirkleistungsreduzierung eingesetzte EuropäischerFunkrundsteuerung EFR wird durch Fernwirktechnik ergänzt. Die <strong>Erzeugungsanlagen</strong>sind auf die entsprechende Messwertübertragung, Meldungs- und Befehlsumsetzungvorzubereiten. Die konkreten Anforderungen an die Fernwirktechnik sind Einzelfallbezogenim Laufe der Projektierung bei BAG zu erfragen.Die vorliegende Ergänzung der <strong>Richtlinie</strong> konkretisiert verschiedene Anforderungen der<strong>Bayern</strong>werk AG, die von den <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetzund ab Umspannwerk einzuhalten sind.Der Netzbetreiber <strong>Bayern</strong>werk AG wird im Folgenden als BAG bezeichnet.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 3 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________1 Geltungsbereich (Ergänzungen zu Kapitel 1)Für Planung, Bau, Anschluss, Betrieb und wesentliche Änderungen von <strong>Erzeugungsanlagen</strong>1 ) gelten die• BDEW-<strong>Richtlinie</strong> „<strong>Technische</strong>n <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz“• Ergänzung zur technischen <strong>Richtlinie</strong> (BDEW, 1. April 2011 und 01. Januar2013)• VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105• Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AG zu den technische <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Erzeugungsanlagen</strong><strong>am</strong> Mittelspannungsnetz des BDEW• BDEW-<strong>Richtlinie</strong> "<strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen Mittelspannung"• Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AG zur TAB Mittelspannungin der jeweils aktuellen Fassung. Die jeweils gültige und aktuelle Version aller genanntenUnterlagen ist im Internet veröffentlicht.Die Ergänzungen haben auch für Anlagen Gültigkeit, die an ein Niederspannungsnetzangeschlossen sind, das über einen separaten Transformator mit dem Mittelspannungsnetzder BAG verbunden ist und an das keine Kunden der allgemeinen Versorgungangeschlossen sind. Somit ergänzen sie die „<strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungenfür den Anschluss an das Niederspannungsnetz der <strong>Bayern</strong>werk AG“ in der jeweilsgültigen Fassung.Die vorliegende <strong>Richtlinie</strong> ist auch für <strong>Erzeugungsanlagen</strong> anzuwenden die an ein primärauf Bezug ausgerichtetes kundeneigenes Niederspannungsnetz angeschlossensind, wenn die max. Anschlussleistung aller <strong>Erzeugungsanlagen</strong> > 100 kVA übersteigt.Ausgenommen hiervon sind ggf. Anlagen die die Ausnahmeanforderungen aus demEinspeisemanagement gemäß EEG §6 Abs. 3 erfüllen.Für geringere Anschlussleistungen sind die Niederspannungsrichtlinien TAB NS undVDE-AR-N 4105 anzuwenden.Die <strong>Richtlinie</strong> ist im Rahmen der bestehenden Vertragsverhältnisse und sonstigentechnischen Vereinbarungen auch von den unterlagerten Netzbetreibern bzw. Weiterverteilernder BAG umzusetzen.Diese <strong>Richtlinie</strong> tritt zum 01.08.2013 in Kraft und ersetzt die bisherige „Ergänzungender E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG zum Wortlaut der BDEW-Veröffentlichung <strong>Erzeugungsanlagen</strong><strong>am</strong> Mittelspannungsnetz, Ausgabe Juli 2008“ vom November 2011.____________________1 ) Unter wesentlicher Änderung von Bestandsanlagen ist auch das „Repowering“ oder die Wechselrichter-Erneuerungvon <strong>Erzeugungsanlagen</strong> zu verstehen.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 4 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________2 Netzanschluss (Ergänzungen zu Kapitel 2)Am Netzanschlusspunkt sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber die erforderlichenKomponenten der Sekundärtechnik vorzusehen.Die technisch erforderlichen Anlagen umfassen in der Regel:- Schutz-, Steuerungs- und Fernwirktechnik- Kommunikationstechnik vom und zum Netzbetreiber- Kommunikationstechnik von und zu den <strong>Erzeugungsanlagen</strong>- Kommunikationstechnik zu einer ggf. vorhandenen Erzeugungsparksteuerung- Telekommunikationsanschlüsse, Funkantennen- Fernmelde- und Steuerleitungen- Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung2.1 Netzrückwirkungen (Ergänzungen zu Kapitel 2.4)Gemäß Kapitel 2.4 der 4. Ergänzung „Regelungen und Übergangsfristen“ vom 1. Januar2013, gilt für die Erstellung von Anlagenzertifikaten hinsichtlich der Oberschwingungs-und Zwischenharmonischen-Ströme I νAzul ein vereinfachtes Berechnungsverfahren.Für den Betrieb der Erzeugungsanlage wird jedoch abschließend festgelegt:„Treten nach der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage netzunverträgliche Rückwirkungenauf, kann der Netzbetreiber die Abschaltung der Erzeugungsanlage verlangen.“Aus diesem Grund fordert BAG <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt die Einhaltung aller zulässigenOberschwingungsströme und Zwischenharmonischen, die sich aus Kapitel 2.4.3 derBDEW-<strong>Richtlinie</strong> <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz, Stand Juni 2008, ergeben.Sollte eine Erzeugungsanlage trotz der Erstellung und Vorlage eines Anlagenzertifikatesunzulässige Netzrückwirkungen verursachen, behält sich BAG vor, die Abschaltungder Erzeugungsanlage vorzunehmen, bis die Nachbesserung der Anlagebezüglich der Netzrückwirkungen erfolgt ist.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 5 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________2.2 Dyn<strong>am</strong>ische Netzstützung (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.1.2)BAG stellt bezüglich der dyn<strong>am</strong>ischen Netzstützung folgende Anforderungen:2.2.1 <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Anschluss <strong>am</strong> Umspannwerk oder Selektivstation<strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Anschluss über ein Schaltfeld an die S<strong>am</strong>melschiene einesUmspannwerkes oder einer Selektivstation müssen sich an der dyn<strong>am</strong>ischen Netzstützungbeteiligen. In diesem Fall ist bei Spannungseinbrüchen ein zusätzlicher Blindstromgemäß Bild 3.6 des TransmissionCode 2007 (VDN, August 2007) mit Faktor k =2 in das Netz einzuspeisen (gültig für alle <strong>Erzeugungsanlagen</strong> außer Windenergieanlagen):(Auszug aus: TransmissionCode 2007; VDN, August 2007)Windenergieanlagen müssen bei Spannungseinbrüchen einen zusätzlichen Blindstromgemäß Bild 3.6 der SDLWindV (Systemdienstleistungsverordnung vom 3. Juli 2009 (Bl.I S. 1734, letzte Änderung durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2011, BGBl. I S.1634) mit Faktor k = 2 in das Netz einzuspeisen:Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 6 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________(Auszug aus: SDLWindV; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, vom 03. Juli 2009)2.2.2 <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Anschluss im Mittelspannungsnetz<strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit einem Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz müssentechnisch und baulich alle Anforderungen zur Teilnahme an der dyn<strong>am</strong>ischen Netzstützungerfüllen.Sofern von BAG nicht anders gefordert, ist bis auf weiteres für alle <strong>Erzeugungsanlagen</strong>mit Anschluss im Mittelspannungsnetz, d. h. außerhalb von Umspannwerken und Selektivstationen,das Verhältnis der Blindstromabweichung (∆I B ) zur relevanten Spannungsabweichung(∆U r ) so einzustellen, dass im Fall von Spannungseinbrüchen keinezusätzliche Blindstromeinspeisung erfolgt.∆IK =∆UBr/ I/ UNN= 0∆ Ur= ∆U+ U t ∆U < 0∆ Ur= ∆U− U t> 0U t= Spannungst∆UotbandDies ist erforderlich, um die Selektivität des BAG-Netzschutzes nicht zu gefährden.2.3 Wirkleistungsabgabe (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.3)Entsprechend dem Leitfaden der Bundesnetzagentur können Erneuerbare EnergienAnlagen nach dem EEG geregelt und unter Umständen die Stromeinspeisung nachdem EnWG angepasst werden. Zur Umsetzung dieser Vorgaben ist der Einbau einertechnischen Einrichtung erforderlich, die sowohl die Regelung im Rahmen desEinspeisemanagements als auch die Anpassung nach dem EnWG ermöglicht.BAG gibt die Sollwerte zur Reduzierung der Einspeiseleistung per Funkrundsteuerungund/oder Fernwirktechnik vor (siehe hierzu Ziffer 3.2).Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 7 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Bis zur endgültigen Umsetzung der Fernwirktechnik erfolgt die Sollwertvorgabe ausschließlichüber die Europäische Funkrundsteuerung (EFR). In diesem Fall ist vomNetzkunden ein Funkrundsteuerempfänger (FRE) zu errichten und an die Steuerungseiner Anlage anzuschließen.Der Funkrundsteuerempfänger kann über BAG bezogen werden. Die Kosten für dietechnische Einrichtung sind durch den Anschlussnehmer / Anlagenbetreiber zu tragenund verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Er ist für den ordnungsgemäßenBetrieb und die Funktion der jeweiligen technischen Einrichtung verantwortlich.Falls von BAG nicht anders gefordert, werden die Sollwerte in den Stufen 100 %, 60 %,30 % und 0 % vorgegeben. Der Netzkunde hat diese Sollwerte entsprechend Kapitel2.5.3 in seiner Anlage umzusetzen.Die technischen Spezifikationen stehen im Internet unterhttps://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/EEG_%26_KWK-G/EEG/index.htmzur Verfügung.2.4 Blindleistung (Ergänzungen zu Kapitel 2.5.4)2.4.1 Allgemeine Vorgaben für das Blindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong>Gemäß Kapitel 2.2 der 4. Ergänzung „Regelungen und Übergangsfristen“ vom 1. Januar2013, dürfen <strong>Erzeugungsanlagen</strong> in einem Teillastbereich von 0 bis 10 % P nBlindleistung aufnehmen bzw. liefern, die 10 % der vereinbarten Anschlusswirkleistungnicht überschreitet.Bei Wechselrichtern wurde in diesem Schwachlastbereich eine stark schwankendeBlindleistungsaufnahme/Erzeugung - verbunden mit oftmals stark steigenden Oberschwingungsströmen- festgestellt. Sollten sich dadurch unzulässige Netzrückwirkungenergeben, behält sich BAG vor, die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen bis derEinbau entsprechender Kompensationseinrichtungen erfolgt ist.Der einzuhaltende Verschiebungsfaktor cos ϕ ist auf den Netzanschlusspunkt bezogen.Die Einhaltung ist durch den Netzkunden zu gewährleisten. Ergeben sich z. B.durch kundeneigene Anschlussleitungen und/oder kundeneigene Mittelspannungsverteilanlagenkapazitive Ladeleistungen sind diese durch geeignete Maßnahmen zukompensieren. Die Kompensation der kapazitiven Blindleistung kann auch durch einenentsprechend induktiven Betrieb der Erzeugungsanlage und ggf. einer Abschaltung derAnschlussanlagen in erzeugungsfreien Zeiten (z. B. nachts bei PV) erfolgen.2.4.2 Vorgabe für das Blindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Anschluss<strong>am</strong> UmspannwerkBAG gibt die Sollwerte zur Blindleistungsregelung künftig per Fernwirktechnik und/oderFunkrundsteuerung vor (siehe hierzu Ergänzung zu Kapitel 3.2.1). Bis zur endgültigenUmsetzung der Fernwirktechnik und als Grundfunktionalität der Blindleistungsregelungan der Erzeugungsanlage ist folgende Regelung gültig:Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 8 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Die Einstellwerte für den Schutz im Umspannwerk und für den Entkupplungsschutz anden <strong>Erzeugungsanlagen</strong> sind bei BAG zu erfragen. Falls von BAG nicht anders gefordertist <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt ein konstanter Verschiebungsfaktor von cos φ = 1 einzuhalten.BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dasBlindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> andere oder weitere Einstellungen zufordern.2.4.3 Vorgabe für das Blindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Anschlussim Mittelspannungsnetz und in SelektivstationenBAG gibt die Sollwerte zur Blindleistungsregelung künftig per Fernwirktechnik und/oderFunkrundsteuerung vor (siehe hierzu Ergänzung zu Kapitel 3.2.1). Als Grundfunktionalitätder Blindleistungsregelung an der Erzeugungsanlage ist ein Kennlinienverhalten zuhinterlegen. Dieses Verhalten gilt, sofern von BAG keine andere Einstellung für dieBlindleistung per Fernwirktechnik vorgegeben wird.<strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit einer Leistung > 100 kW müssen eine von der Höhe derSpannung abhängige Blindleistung in das Netz einspeisen (Blindleistungs-/Spannungs-Kennlinie Q(U)), siehe Bild 2.1.Q(U) bzw. cos φ (U)Q ind. bzw.cosφ=0,95 untererregtQ=0 bzw.cosφ=1Q kap. bzw.cosφ=0,95 übererregtU U 1 U 2 U>Spannung imNormalbetriebUBild 2.1: Qualitative Darstellung des spannungsabhängigen Blindleistungsverhaltensvon <strong>Erzeugungsanlagen</strong>Wenn von BAG nicht anders gefordert, ist zunächst nur das untererregte Verhalten von<strong>Erzeugungsanlagen</strong> bei Überspannungen einzustellen. Ein übererregtes Verhalten beiUnterspannungen muss auf Anforderung des Netzbetreibers jedoch nachträglich einstellbarsein. Um Beeinflussungen von verschiedenen <strong>Erzeugungsanlagen</strong> im Netz untereinanderzu vermeiden ist die Regelung mit einer Hysterese auszustatten.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 9 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Für <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit variabel einstellbarer Blindleistung, die unabhängig vomjeweiligen Arbeitspunkt mit einer festen Blindleistung betrieben werden können, istnachfolgende Q(U)-Regelung einzuhalten:Q(U)Q max. (ind.)0U totU 1U 2U>UBild 2.2: Darstellung des spannungsabhängigen Blindleistungsverhaltens Q(U) von<strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit variabel einstellbarer BlindleistungBei normaler Betriebsspannung speist die Erzeugungsanlage mit einer konstantenBlindleistung von Q=0 (entspricht einem Verschiebungsfaktor cos φ = 1) <strong>am</strong> Netzanschlusspunktein (wenn kein anderer Wert von BAG gefordert wird). Steigt die Spannungim Mittelspannungsnetz an, wird ab einer Spannung U 1 (Messung <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt)auf eine Q(U) - Regelung umgeschaltet (Bild 2.2). Die Erzeugungsanlageverhält sich untererregt (Arbeitspunkt im Quadranten 2 gem. Verbraucherzählpfeilsystem).Ab einer Netzspannung von U 2 wird <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt eine maximaleBlindleistung von Q max. (ind.) eingespeist. Steigt die Netzspannung noch weiter an, wirddie Erzeugungsanlage ab einer Spannung vom U> aus Sicherheitsgründen vom Netzgetrennt.Die maximale Blindleistung errechnet sich wie folgt:Q max. (ind.) = sin(arccos 0,95) * S N = 0,31225 * S NS N ist die beantragte bzw. vertraglich vereinbarte Scheinleistung (Übertragungsscheinleistung)<strong>am</strong> Netzanschlusspunkt.Bei Rückgang der Spannung ist die aktuell erzeugte Blindleistung innerhalb des SpannungsbereichesU tot konstant zu halten (Hysterese). Erst bei Erreichen der unterenTodbandgrenze (blaue Linie in Bild 2.2) ist eine Reduzierung der Blindleistung durchzuführen.Der Wert U> ist bei BAG zu erfragen, um die bei Einstellwerte U 1 , U 2 und U tot zu bestimmenund in der Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage umzusetzen. Falls vonBAG nicht anders gefordert gilt:U 1 = U> – 2,75 % U N, MSU 2 = U> – 0,75 % U N, MSU tot = 1 % U N, MS(U> : Einstellwert des Spannungssteigerungsschutzes; U N, MS : Nennspannung Mittelspannung)Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 10 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Die Blindleistung auf der roten (ansteigenden) Geraden in Bild 2.2 ergibt sich d<strong>am</strong>it fürU 1 ≤ U akt. ≤ U 2 zu . .· . 0,31225 · 2 % . , 15,61 · . ,Die von der Spannung abhängige erforderliche Blindleistung Q(ind.) ist in jedem Arbeitspunktder Erzeugungsanlage einzustellen. Dadurch ergeben sich <strong>am</strong> NetzanschlusspunktVerschiebungsfaktoren von cosφ < 0,95. Ist ab einer Leistungserzeugungvon S ≤ 10% S N die aktuell geforderte Blindleistung nicht mehr lieferbar, so ist als Minimalforderungein Verschiebungsfaktor von cosφ = 0,95 ind. <strong>am</strong> Netzanschlusspunkteinzuhalten.Beispiel für eine Q(U)-Regelung im 20-kV-Netz:Unter der Annahme, dass eine Erzeugungsanlage mit einer (vertraglichen) Netzanschlusskapazitätvon 1 MW angeschlossen werden soll und der Überspannungsschutz<strong>am</strong> Netzanschlusspunkt mit U> = 21,8 kV einzustellen ist, ergeben sich folgendeWerte:U 1 = 21,8 kV – 0,0275 * 20 kV = 21,25 kVU 2 = 21,8 kV – 0,0075 * 20 kV = 21,65 kV.U tot = 1 % *kV = 200 VFür die rote ansteigende Gerade aus Bild 2.2 ergibt sich für U 1 ≤ U akt. ≤ U 2 folgendeFormel: . 15,61 1 · 1020 · . 21,4 · 10 . 780,5 · . 21,4 · 10 .Für die Messung des Spannungswerts U ist der größte Wert der drei verkettetenSpannungen zu wählen (MS-Spannungsmessung). Bei einem schnellen Spannungsanstiegvon U ≤ U 1 auf U ≥ U 2 ist die erforderliche Blindleistung frühestens nach 10 Sekundenund spätestens nach 50 Sekunden einzuregeln.BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dasBlindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> andere oder weitere Einstellungen zufordern.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 11 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Für <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit variabel einstellbarem Verschiebungsfaktor cosφ, derenmaximale Blindleistungsabgabe abhängig vom jeweiligen Arbeitspunkt des Generatorsist, gilt nachfolgende cosφ (U)-Regelung:cos φ0,95 untererregt*1Bild 2.3: Darstellung des spannungsabhängigen Blindleistungsverhaltens cosφ (U)von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit variabel einstellbarem VerschiebungsfaktorBei normaler Betriebsspannung speist die Erzeugungsanlage mit einem konstantenVerschiebungsfaktor cos φ = 1 <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt ein (wenn kein anderer Wertvom BAG gefordert wird). Steigt die Spannung im Mittelspannungsnetz an, wird ab einerSpannung U 1 (Messung <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt) auf eine cos φ (U) - Regelungumgeschaltet (Bild 2.3). Die Erzeugungsanlage verhält sich untererregt (Arbeitspunktim Quadranten 2 gem. Verbraucherzählpfeilsystem). Ab einer Netzspannung von U 2 ist<strong>am</strong> Netzanschlusspunkt ein konstanter Verschiebungsfaktor von cos φ = 0,95 ind. einzuhalten.Steigt die Netzspannung noch weiter an, wird die Erzeugungsanlage ab einerSpannung vom U> aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt.Bei Rückgang der Spannung ist der aktuell eingestellte cos φ innerhalb des SpannungsbereichesU tot konstant zu halten (Hysterese). Erst bei Erreichen der unterenTodbandgrenze (blaue Linie in Bild 2.3) ist eine Reduzierung des Verschiebungsfaktorsdurchzuführen.Der Wert U> ist bei BAG zu erfragen, um die Einstellwerte U 1 , U 2 und U tot zu bestimmenund in der Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage umzusetzen. Falls von BAGnicht anders gefordert gilt:U 1 = U> – 2,75 % U N, MSU 2 = U> – 0,75 % U N, MSU tot = 1 % U N, MSU tot(U> : Einstellwert des Spannungssteigerungsschutzes; U N, MS : Nennspannung Mittelspannung)Der einzustellende Verschiebungsfaktor cos φ auf der roten (ansteigenden) Geraden inBild 2.3 ergibt sich d<strong>am</strong>it für U 1 ≤ U akt. ≤ U 2 zu . 1 0,05 · . U 1Für die Messung des Spannungswerts U ist der größte Wert der drei verkettetenSpannungen zu wählen (MS-Spannungsmessung). Bei einem schnellen Spannungs-U 2U>UErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 12 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________anstieg von U ≤ U 1 auf U ≥ U 2 ist die erforderliche Blindleistung frühestens nach 10 Sekundenund spätestens nach 50 Sekunden einzuregeln.BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dasBlindleistungsverhalten von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> andere oder weitere Einstellungen zufordern.3 Ausführung der Anlage (Ergänzungen zu Kapitel 3)3.1 Allgemeines zum Entkupplungsschutz (Ergänzungen zu Kapitel 3.1.3)Um BAG eine Analyse von Störungsverläufen zu ermöglichen, sind sämtliche Schutzansprechdatenund Regelvorgänge gemäß Ziffer 2 für mindestens zwei Wochen vorzuhaltenund BAG auf Anforderung auszuhändigen.Der Kuppelschalter muss ein Schalter mit dreipoliger galvanischer Trennung sein. DerKuppelschalter muss sowohl den Kurzschlussstrom der Erzeugungsanlage als auchden des Netzes unverzögert schalten können.3.2 Fernsteuerung (Ergänzungen zu Kapitel 3.2.1)3.2.1 Anwendungsbereiche Fernwirkgerät und FunkrundsteuerungUmsetzung bei <strong>Erzeugungsanlagen</strong> ≥ 1 MW:Bestandsanlagen ≥ 1 MW mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1.1.2012 und Anschlussab Schalthaus bzw. Selektivstation sind mit Fernwirkgeräten auszustatten. Alle weiterenBestandsanlagen ≥ 1 MW sind mit Funkrundsteuerempfängern (FRE) nachzurüsten.Die Umrüstung muss bis zum 30.6.2012 erfolgen.Bestandsanlagen, bei denen ein Anlagenumbau oder Wechselrichtertausch erfolgt(zum Beispiel auf Grund von Lebensdauerende, oder 50,2 Hz-Problematik), sind aufden späteren Einbau eines Fernwirkgerätes vorzubereiten. Dies betrifft insbesondersden erforderlichen Platzbedarf, die Kommunikationstechnik und die eingesetzte Wechselrichtertechnologie.Neuanlagen ≥ 1 MW sind ab Inbetriebnahmedatum 1.1.2012 mit Fernwirkgeräten auszustatten.Umsetzung bei <strong>Erzeugungsanlagen</strong> > 100 kW und < 1 MW:Bestandsanlagen > 100 kW und < 1 MW mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1.1.2012sind, soweit noch nicht erfolgt (z. B. PV-Anlagen) bis 30.6.2012 mit Funkrundsteuerempfängern(FRE) nachzurüsten.Bestandsanlagen, bei denen ein Anlagenumbau oder Wechselrichtertausch erfolgt(zum Beispiel auf Grund von Lebensdauerende, oder 50,2 Hz-Problematik), sind aufden späteren Einbau eines Fernwirkgerätes vorzubereiten. Dies betrifft insbesondersden erforderlichen Platzbedarf, die Kommunikationstechnik und die eingesetzte Wechselrichtertechnologie.Neuanlagen > 100 kW und < 1 MW sind ab Inbetriebnahmedatum 1.1.2012 mit Funkrundsteuerempfängern(FRE) auszustatten. Die Anlagen sind für den späteren Einbaueines Fernwirkgerätes vorzubereiten. Dabei sind der erforderliche Platzbedarf sowieErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 13 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________eine Kommunikationsmöglichkeit und die entsprechende Wechselrichtertechnologievorzuhalten.Erweiterung von Bestandsanlagen bzw. Erhöhung der Anschlussleistung an einem bestehendenNetzanschlusspunkt durch eine Neuanlage:Sollte durch eine Neuanlage > 100 kW an einem bereits bestehenden Netzanschlusspunktdie Summenleistung aller <strong>Erzeugungsanlagen</strong> ≥ 1MW werden, dann ist die Neuanlagemit Fernwirktechnik auszustatten. Alle bestehenden <strong>Erzeugungsanlagen</strong> > 100kW mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.01.2012 sind dann ebenfalls auf Fernwirktechnikumzurüsten.Beispiele für den Anschluss neuer EZA an einem bestehenden Netzanschlusspunkt:Altanlage Neuanlage Mit FWT auszustatten800 kW 150 kW 0 kW800 kW (IB vor 01.01.2012) 300 kW 300 kW (Neuanlage)800 kW (IB nach 01.01.2012) 300 kW 1100 KW (Alt- und Neuanlage)990 kW (IB vor 01.01.2012) 60 kW 0 kW990 kW (IB nach 01.01.2012) 60 kW 1050 kW (Alt- und Neuanlage)1100 kW (IB vor 01.01.2012) 60 kW 0 kW1100 kW (IB vor 01.01.2012) 150 kW 150 kW (Neuanlage)1100 kW (IB nach 01.01.2012,Betrieb mit FWT)60 kW 1160 kW (Alt- und Neuanlage)Umsetzung bei Erzeugungs-Anlagen ≤ 100 kW:Bestands- und Neuanlagen ≤ 100 kW sind mit Funkrundsteuerung oder alternativenTechnologien nach Aufforderung des Netzbetreibers auszustatten. Sofern die NeuanlageBestandteil einer Erhöhung der Anschlussleistung an einem bestehenden Netzanschlusspunktist, gelten die Regelungen für die Erweiterung von Bestandsanlagen(s. o.).3.2.2 Fernsteuerung über Funkrundsteuerung FREDer Funkrundsteuerempfänger befindet sich im unterhaltspflichtigen Eigentum desNetzkunden und wird in der Regel in der Kundenanlage nahe den Erzeugungseinheiteneingebaut.Steuersignale über FRE:Über FRE werden folgende Steuersignale an den Kunden übermittelt:FRE Steuersignal ErläuterungAusgangK1 frei freiK2 60% Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der vereinbartenAnschlusswirkleistung reduzierenK3 30% Wirkleistungseinspeisung auf 30 % der vereinbartenAnschlusswirkleistung reduzierenK4 0% Wirkleistungseinspeisung auf 0 % der vereinbartenAnschlusswirkleistung reduzierenK5 Reserve In Vorbereitung: Induktiver Blindleistungsbezug mitQ max. (ind.) bzw. cos ϕ = 0,95*K6 Reserve In Vorbereitung: Induktiver Blindleistungsbezug mitQ max. (ind.) bzw. cos ϕ = 0,90** untererregtes Verhalten, Quadrant II gemäß VerbraucherzählpfeilsystemErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 14 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Der FRE wird in der Regel durch eine automatische Funktion um 23:00 Uhr auf Ausgangszustand(100%-Freigabe) zurück gesetzt.Der Empfang und die Rückmeldung zur Umsetzung von Sollwerten ist über FRE nichtmöglich. Auch sonstige Steuersignale, Messwertübertragungen und Rückmeldungensind mittels FRE nicht umsetzbar. Von Seiten des Netzkunden sind die Funktionengemäß den folgenden Ausführungen zur Steuerung über Fernwirkgeräte konzeptionellvorzusehen.Im Falle einer Störung des FRE bzw. der Datenübertragung an die Erzeugungseinheit/enist die Störung innerhalb von 3 Werktagen zu beheben.3.2.3 Fernsteuerung über FernwirkgeräteMontage- und Ausführungshinweise:Das BAG-seitige Fernwirkgerät (EisMan-Master) und die Kommunikationseinrichtungwerden durch BAG geliefert und gehen in das unterhaltspflichtige Eigentum von BAGüber. Der Zugriff des Kunden und von Dritten ist durch entsprechende Vorkehrungen(verschließbarer Schaltschrank etc.) auszuschließen.Das Kunden-seitige Fernwirkgerät (EisMan-Slave) und die folgenden Fernwirk- undKommunikationseinrichtungen werden durch den Netzkunden errichtet und bleiben indessen unterhaltspflichtigem Eigentum.Die BAG-seitige Kommunikation wird von BAG in der Regel durch eine GPRS-Anbindung bzw. bei Verfügbarkeit durch einen gesonderten DSL-Anschluss sichergestellt.Für die GPRS-Anbindung ist durch den Netzkunden die Montage einer Außenantennevorzubereiten. Die Antennenbeistellung, Montage und Ausrichtung erfolgt durchBAG. Der Platzbedarf für die BAG-seitige Fernwirk- und Kommunikationstechnik beträgtmax. 600x600x400 mm (BxHxT). Für die kundenseitige Fernwirktechnik ist einidentischer Platzbedarf anzunehmen. Unter den Schränken ist für das Einbringen derKabel ein Rangierraum von ca. 250 mm vorzusehen. Die Schränke sind auf dem kürzestenWeg mit der Erdungsanlage zu verbinden. Der Netzkunde ist auch für das Aufstellendes beigestellten Schrankes und den Anschluss der anlagenseitigen Kabel verantwortlich.Die Inbetriebnahme der Fernwirkeinrichtung ist rechtzeitig mit BAG abzustimmen. DieInbetriebnahme der BAG-seitigen Fernwirktechnik erfolgt durch BAG.Der Einbau des Fernwirkgerätes erfolgt grundsätzlich <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt, <strong>am</strong> entsprechendenMS-Schaltfeld bzw. in der Übergabestation. Für die Weiterleitung der Datenan die Erzeugungseinheit/en ist der Kunde verantwortlich. Geeignete Wanddurchführungenfür die Steuer- und Informationskabel sind vorzuhalten.In Betriebsgebäuden der BAG (Umspannwerk, Selektivstation) wird bei Bedarf und soweiterforderlich, der nötige Platz für die Montage obiger fernwirktechnischer Einrichtungenzur Verfügung gestellt. Sonstige Einrichtungen des Netzkunden (Parkreglerbzw. sonstige Regel- und Steuereinrichtungen) dürfen in Anlagen der BAG nicht installiertwerden.Bei Netzanschlüssen ab Umspannwerk bzw. Selektivstation sind zusätzliche Anforderungenan die Sekundärtechnik des Anschlussnehmer-Schaltfeldes den „Anforderun-Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 15 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________gen an die Primär- und Sekundärtechnik bei Netzanschlüssen im Umspannwerk und inSelektivstationen“ zu entnehmen.Betrieb der Fernwirkanlage:Der Anschlussnehmer stellt für die Hilfsspannungsversorgung der Fernwirkanlage undder Kommunikationstechnik der BAG in der Übergabestation eine Gleichspannung auseiner netzunabhängigen Gleichspannungsanlage zur Verfügung. Die Gleichspannungbeträgt 24V..60VDC±10%.Störungen der Fernwirk- und Kommunikationstechnik sind durch den Einsatz geeigneterBetriebsmittel möglichst zu verhindern bzw. sind bei Eintritt unverzüglich zu beheben.Störungen im Verfügungsbereich der BAG werden durch BAG behoben. Bei Störungder Kommunikationsverbindung muss die Erzeugungsanlage den zuletzt gültigenBefehl bzw. Regelung unverändert beibehalten. Nach Wiederherstellung der Kommunikationsind die neuen / aktuellen Befehle und Regelungen unverzüglich umzusetzen.Alternativ kann eine Anpassung der Regelungsvorgaben erfolgen, wenn diese von derNetzführung der BAG auf anderem Weg (z.B. telefonisch) angeordnet wurde.Fernwirkprotokoll:Der Prozessdatenaustausch erfolgt mittels serieller Protokollkopplung. Dabei kommtdas Fernwirkprotokoll IEC60870-5-101 in der BAG-Ausprägung zum Einsatz.Das Protokoll und die Prozessdatenpunkte mit der dazugehörigen Adressierung sindder Anlage „Anforderungen an die Informationstechnische Ankopplung von <strong>Erzeugungsanlagen</strong>an die Stationsleittechnik/Fernwirktechnik der <strong>Bayern</strong>werk AG“ zu entnehmen.Steuersignale über Fernwirkgerät:Die Steuerbefehle werden in Form einer Sollwertvorgabe an den Kunden übermitteltund sind durch die Rückmeldung eines Messwertes zur Sollwertkontrolle zu bestätigen:• P Sollwert: Wirkleistungsreduzierung in den Stufen 60 %, 30 % und 0 %alternativ Wirkleistungsreduzierung in 10 %-Stufen 100 % auf 0 %• cosphi Sollwert: Blindleistungsregelung durchcosphi-Vorgabe 0,95 ind. < cos phi < 0,95 kap. in Stufen von 0,01• alternativ zu cosphi Sollwert: Q Sollwert: Blindleistungseinspeisung in den Stufen100 % . , 60 %, 30 %, und 0 % QMax ind. oder QMax kap. ,• Aus-Befehl ÜbergabeschalterZum Beispiel:„P Sollwert“ und „P Sollwert Kontrolle“BAG gibt die maximal zulässige Wirkleistungsabgabe der Erzeugungsanlage mittelsSollwert vor. Diese Sollwertvorgabe ist ein Prozentwert bezogen auf die vereinbarteAnschlusswirkleistung der Erzeugungsanlage bzw. der Summe aller <strong>am</strong> Netzanschlusspunktinstallierten <strong>Erzeugungsanlagen</strong>. Die Bestätigung der Sollwertvorgabeerfolgt durch Rückmeldung des Messwertes „P Sollwert Kontrolle“ mit dem Wert desSollwertvorgabe.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 16 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Messwerte und Rückmeldungen des Netzkunden über Fernwirkgerät:Folgende Messwerte (jeweils momentaner Effektivwert) und Rückmeldungen sinddurch den Netzkunden zur Verfügung zu stellen:• Wirkleistung in [MW]• Blindleistung in [Mvar]• Spannung L1-L3 in [kV]• Stellungsmeldung Übergabeschalter• Meldung Erdschluss im Kundennetz• cos phi• Verfügbare Leistung in [%] (bezogen auf Anschlusswirkleistung)• P Sollwertkontrolle in [%] (bezogen auf Anschlusswirkleistung)• Q Sollwertkontrolle in [%] (bezogen auf max. Blindleistung)• cosphi SollwertkontrolleWetterdaten soweit vorhanden:• Globalstrahlung in [W/m 2 ] oder Helligkeit in [Lux]• Außentemperatur in [°C]• Windgeschwindigkeit in [m/s]• Windrichtung in [°]Speicher- und Lastmanagement soweit vorhanden:• Energiespeicherbefüllung in [%]• aktuelle Stufe Spitzenkappung in [%] (bezogen auf Anschlusswirkleistung)• aktueller Abschaltwert „steuerbare Verbraucher“ in [kW]Ein Abweichen von obigen Vorgaben ist nur in Abstimmung mit BAG zulässig. BAGbehält sich vor, auf Grundlage von technischen und/oder gesetzlichen Vorgaben weitereSteuer- und Messsignale einzufordern oder die Regelbereiche anzupassen.Der jeweils aktuelle Stand der BAG-Vorgaben ist nach erfolgter Einspeisezusage, mitBeginn der Projektierungsarbeiten abzufragen.Im Falle einer Störung des Fernwirkgerätes bzw. der Datenübertragung an die Erzeugungseinheit/enist die Störung innerhalb von 3 Werktagen zu beheben.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 17 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die S<strong>am</strong>melschiene einesUmspannwerkes (Ergänzungen zu Kapitel 3.2.3.3)Kurzschluss- und Erdschlussschutz:Der Kurzschluss- und Erdschlussschutz <strong>am</strong> Netzanschlusspunkt ist in der „TAB Mittelspannung“und den Ergänzungen der BAG hierzu geregelt.Entkupplungsschutzeinrichtungen im UW bzw. SH-Schaltfeld:Im Schaltfeld des UW bzw. SH müssen folgende Schutzeinstellungen realisiert sein(konkrete Werte sind bei BAG zu erfragen):FunktionDistanzschutz mit U-I-AnregungEinstellbereichdes Schutzrelaisempfohlene Schutzrelais-Einstellwerte 1 )Wert 2 ) Abschaltzeit 5)gemäß gesonderter Vorgabe von BAGSpannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,105 U n bis1,15 U 3 n )Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 U n 1,08 U n bis1,09 U 3 n )≤ 0,15 s60,0 sSpannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U n 2,7 sBlindleistungs- undUnterspannungsschutz Q->&U


______________________________________________________________________________________Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten:An den Erzeugungseinheiten müssen folgende Schutzeinstellungen - bezogen auf denNetzanschlusspunkt - realisiert sein:FunktionEinstellbereichdes SchutzrelaisSpannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,105 U n bis1,15 U 4 n )empfohlene Schutzrelais-Einstellwerte 1 ) ), bezogen auf denAnschlusspunktWert 2 ) Abschaltzeit 5)≤ 0,15 sSpannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U n 1,5 s bis 2,4 s 3 )Spannungsrückgangsschutz U 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz ≤ 0,15 sFrequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ≤ 0,15 s__________________________1) BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dieEntkupplungsschutzeinrichtungen andere oder weitere Einstellungen zu fordern.Die Schutzrelaiseinstellwerte sind auf den Netzanschlusspunkt bezogen. Bei ausgedehnten Kundennetzenist eine entsprechende Anpassung erforderlich.2) Bei Verfügbarkeit einer Messung auf der Mittelspannungsseite ist U n die Nennspannung im Mittelspannungsnetz(U MS), andernfalls ist für U n die Spannung im Niederspannungsnetz (U NS = U MS/ü) anzusetzen.3) Bei mehreren Erzeugungseinheiten erfolgt eine Staffelung der Abschaltzeiten. Nach 1,5s; 1,8s; 2,1sund 2,4s ist jeweils ca. ein Viertel der ges<strong>am</strong>ten Erzeugungsleistung vom Netz zu nehmen.4) gemäß gesonderter Vorgabe von BAG.5) Die Abschaltzeit ergibt sich aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät undSchutz.Bei allen <strong>Erzeugungsanlagen</strong> ist die Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (gem.Bild 2.5.3-1, <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz) zu erfüllen.Abhängig von der Netzsituation ist es ggf. erforderlich <strong>am</strong> Übergabeschalter eine Mitnahmeschaltunggemäß Bild 3.2.3.3. der TR EA MS zu realisieren. Die Vorgabe beiwelchen Schaltzuständen oder Fehlern im vorgelagerten Netz eine Abschaltung der EAzu erfolgen hat, erfolgt durch BAG. Eine Zuschaltung der EA ist erst nach Wiederzuschaltungdes Übergabeschalters durch die Netzführung der BAG möglich.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 19 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz(Ergänzungen zu Kapitel 3.2.3.4)Entkupplungsschutzeinrichtungen in der Übergabeschutzstation:Bei <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Netzanschlusspunkt außerhalb eines Umspannwerkesoder einer Selektivstation müssen in der Übergabeschutzstation folgende Schutzeinstellungenrealisiert sein (konkrete Werte sind bei BAG zu erfragen):FunktionEinstellbereichdes SchutzrelaisSpannungssteigerungsschutz U>> 6) 1,00 – 1,30 U n 1,105 U n bis1,15 U 3 n )Spannungssteigerungsschutz U> 6) 1,00 – 1,30 U n 1,08 U n bis1,09 U 3 n )Überstromzeitschutz I>Überstromzeitschutz I>>Erdschlussrichtungsschutz mit Auslösungbei kundenseitigem ErdschlussNach VDE-EmpfehlungNach VDE-EmpfehlungNach VDE-Empfehlungempfohlene Schutzrelais-Einstellwerte 1 )Wert 2 ) Abschaltzeit 5)gesonderteVorgabe BAGgesonderteVorgabe BAGgesonderteVorgabe BAG≤ 0,15 s90,0 sgesonderte Vorgabedurch BAGgesonderte VorgabeBAG≤ 5s 4 )__________________________1) BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dieEntkupplungsschutzeinrichtungen andere oder weitere Einstellungen zu fordern.Die Schutzrelaiseinstellwerte sind auf den Netzanschlusspunkt bezogen.2) U n ist die Nennspannung im Mittelspannungsnetz (U MS).3) gemäß gesonderter Vorgabe von BAG.4) Alternativ zur Abschaltung kann auch die Fernmeldung des Erdschlusses an den Betriebsverantwortlichenbzw. Anlagenbetreiber erfolgen. Dieser hat die unverzügliche Ermittlung der Fehlerstelle vorzunehmenund die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen einzuleiten. Die Netzführungder BAG ist ebenfalls unverzüglich über den Erdschluss zu informieren. Um eine Ausweitungder Störung zu vermeiden (Doppelerdschluss) ist nach Störungslokalisierung bzw. auf Anforderung vonBAG der Erdschluss umgehend abzuschalten5) Die Abschaltzeit ergibt sich aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät undSchutz.6) Zum Schutz der Kunden im Netz der allgemeinen Versorgung und zur Vermeidung von Haftungsansprüchenwird die Errichtung eines zusätzlichen (redundanten) Überspannungsschutzes in derÜbergabestation gefordert. Die Einstellwerte entsprechen dem U>> und U> -Schutz an der Erzeugungsanlage.Die Abschaltzeit für den U>-Schutz wird mit ≤ 90 s empfohlen, um eine selektive Abschaltungan der Erzeugungsanlage zu ermöglichen.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 20 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten:Bei <strong>Erzeugungsanlagen</strong> mit Netzanschlusspunkt außerhalb eines Umspannwerkesoder einer Selektivstation werden für die Entkupplungsschutzeinrichtungen auf derOber- oder Unterspannungsseite des Maschinentransformators als Grundpar<strong>am</strong>etrierungfolgende Einstellwerte vorgegeben (konkrete Werte sind bei BAG zu erfragen):FunktionEinstellbereichdesSchutzrelaisempfohlene Schutzrelais-Einstellwerte 1 )Wert 2 ) Abschaltzeit 4)Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,105 U n bis1,15 U 3 n )Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 U n 1,08 U n bis1,09 U 3 n )≤ 0,15 s60,0 sSpannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U n 0,3 sSpannungsrückgangsschutz U 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz ≤ 0,15 sFrequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ≤ 0,15 s__________________________1) BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dieEntkupplungsschutzeinrichtungen andere oder weitere Einstellungen zu fordern. Für <strong>Erzeugungsanlagen</strong>,die sich an der dyn<strong>am</strong>ischen Netzstützung beteiligen, gelten abweichende Einstellwerte.Die Schutzrelaiseinstellwerte sind auf den Netzanschlusspunkt bezogen. Bei ausgedehnten Kundennetzenist eine entsprechende Anpassung erforderlich.2) Bei Verfügbarkeit einer Messung auf der Mittelspannungsseite ist U n die Nennspannung im Mittelspannungsnetz(U MS), andernfalls ist für U n die Spannung im Niederspannungsnetz (U NS = U MS/ü) anzusetzen.3) gemäß gesonderter Vorgabe von BAG.4) Die Abschaltzeit ergibt sich aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät undSchutz.Die Wiederzuschaltung ist nur zulässig, wenn die Netzspannung U≥ 0,95U n und dieNetzfrequenz zwischen 47,5 Hz und 50,05 Hz liegt.BAG behält sich in Abhängigkeit von systemtechnischen Notwendigkeiten vor, für dieEntkupplungsschutzeinrichtungen von <strong>Erzeugungsanlagen</strong> andere oder weitere Einstellungenzu fordern.Bei allen <strong>Erzeugungsanlagen</strong> ist die Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (gem.Bild 2.5.3-1, <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz) zu erfüllen.Falls durch den MS-NS-Trafo der Erzeugungsanlage eine ordnungsgemäße Fehlererkennungund Abschaltung der Erzeugungsanlage in Schnellzeit nicht gewährleistet ist,muss die Spannungsmessung für den Entkupplungsschutz auf der MS-Seite des Trafosbzw. <strong>am</strong> Übergabeschalter erfolgen.<strong>Erzeugungsanlagen</strong> sind im Mittelspannungsnetz ≥ 20 kV nur bis 10 MW zulässig. FürMittelspannungsnetze < 20 kV sind in der Regel nur max. 5 MW zulässig, um die Anlagenund Schaltgeräte im Netz der allgemeinen Versorgung nicht zu überlasten.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 21 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________Grundsätzlich ist für <strong>Erzeugungsanlagen</strong> ab 5 MW der Anschluss an einem Umspannwerkoder einer Selektivstation anzustreben, um die Aufnahmefähigkeit des Mittelspannungsnetzesfür kleinere EA aufrechterhalten zu können und um den Beitrag derErzeugungsanlage zur Netzstützung realisieren zu können.4 Abrechnungsmessung (Ergänzungen zu Kapitel 4)Gemäß des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) werden Lastgangzähler mit ¼-Stunden-Zählung bereits ab Anlagenleistungen > 100 kW verbindlich vorgeschriebenund sind entsprechend zu errichten.Bei Kundenanlagen mit einer Energieerzeugung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und einer Einspeisung in das Netz der BAG von > 50 kW sind ebenfallsLastgangzähler mit ¼-Stunden-Zählung zu installieren.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 22 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5 Ergänzungen zu Anhang C AnschlussbeispieleBeispiele für Übergabestationen in BAG-Normbauweise mit <strong>Erzeugungsanlagen</strong>in der Kundenanlage.Schaltanlagen:Die folgenden Schaltbilder entsprechen den Beispielen für Übergabestationen ausden Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AG zur TAB Mittelspannung Ziffer 6. Sie verdeutlichenbeispielhaft für verschiedene Übergabestationstypen die Anordnung der jeweiligenSchalt- und Schutzgeräte.Eigentumsgrenzen:Zusätzlich zu der Feldnummer ist durch den Zusatz „BAG“ bzw. „Kunde“ gekennzeichnet,wer in der Regel der unterhaltspflichtige Eigentümer des elektrischen Anlagenteilsist. Diese Anmerkung ist jedoch nicht in allen Fällen zutreffend, da sich im Rahmen gesetzlicherVorgaben (z. B. EEG und Messzugangsverordnung) oder historisch bedingterEigentumsverhältnisse in Bestandsanlagen keine endgültige Aussage treffen lässt.Im Bereich des Messfeldes befindet sich der bauliche Teil (z. B. Messbox, Feldrahmen)in der Regel im Eigentum des Netzkunden. Die Wandler und die Zähleinrichtung befindensich in der Regel im Eigentum des Messstellenbetreibers oder von BAG.Die im Einzelfall geltenden Eigentumsgrenzen sind im Netzanschlussvertrag fest geschrieben.Verfügungsbereich:Neben den Schaltgeräten ist durch unten stehendes Symbolfeld gekennzeichnet, werin der Regel den Schaltbetrieb durchführt und den Schaltauftrag oder die Verfügungserlaubnisvergibt. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn dies in einem Netzanschlussvertragoder einer Netzführungsvereinbarung schriftlich fixiert wurde.Die Schaltfelder sind vom Netzkunden entsprechend zu beschriften.VNB = (Verteil-)Netzbetreiber BAGErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 23 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.1 Bauweise Erzeugungsanlage (EA) an Kompakt-Übergabestation (SF6)(Anschluss im MS-Netz, ≤ 1 MVA)1) In der Regel Lasttrennschalter2) Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen und Erdschlussauslösungoder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler 3a) Schutzwandler 3b) Überspannungsschutz U> und U>>4) Mittelspannungsseitige Messung5) Bei Stichanbindung entfällt eine Netzbetreiber-Einspeisung6) Bei Eigenerzeugungsanlagen ist das niederspannungsseitige Schutzkonzept mit den Anforderungen der BAGzum Entkupplungsschutz gemäß den „Ergänzungen der BAG zur TR EA MS“ abzustimmen7) Erdungsfestpunkt vorsehen, wenn technisch möglich8) KSA = Kurzschlussrichtungsanzeiger10.) 10a.) 11.) und 11a.) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt im Verantwortungsbereichdes Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 24 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.2 Bauweise EA an Übergabestation mit mehreren Transformatoren(Anschluss im MS-Netz, ≤ 10 MVA)1) In der Regel Lasttrennschalter2) Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen und Erdschlussauslösungoder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler3a) Schutzwandler3b) Überspannungsschutz U> und U>>4) Mittelspannungsseitige Messung5) Bei Stichanbindung entfällt eine Netzbetreiber-Einspeisung6) Bei Eigenerzeugungsanlagen ist das niederspannungsseitige Schutzkonzept mit den Anforderungen der BAGzum Entkupplungsschutz gemäß den „Ergänzungen der BAG zur TR EA MS“ abzustimmen7) Erdungsfestpunkt vorsehen, wenn technisch möglich8) KSA = Kurzschlussrichtungsanzeiger10a.) 11.) und 11a.) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt imVerantwortungsbereich des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 25 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.3 Bauweise EA an Übergabestation bei abgesetzter Trafostation bzw. mitKundennetz(Anschluss im MS-Netz)1) In der Regel Lasttrennschalter2) Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen und Erdschlussauslösungoder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler und Schutzwandler 3b) Überspannungsschutz U> und U>>4) Mittelspannungsseitige Messung5) Die Netzanbindung über eine Einfachleitung erfolgt in der Regel nur bei einem Abgang ab Trafostation bzw. <strong>am</strong> Ende eines Netzausläufers. Ansonstenerfolgt innerhalb des 50 m – Bereiches eine Einschleifung durch netzbetreibereigene MS-Leitungen gemäß Beispiel 5.4 bzw. 5.5.6) Bei Eigenerzeugungsanlagen ist das niederspannungsseitige Schutzkonzept mit den Anforderungen der BAG zum Entkupplungsschutzgemäß den „Ergänzungen der BAG zur TR EA MS“ abzustimmen7) Erdungsfestpunkt vorsehen, wenn technisch möglich8) KSA = Kurzschlussrichtungsanzeiger10a.) 11.) und 11a.) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt imVerantwortungsbereich des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 26 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.4 Bauweise EA an Übergabestation mit Transformator und Kundennetz(Anschluss im MS-Netz)1) In der Regel Lasttrennschalter2) Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen und Erdschlussauslösungoder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler und Schutzwandler 3b) Überspannungsschutz U> und U>>4) Mittelspannungsseitige Messung5) Bei Stichanbindung entfällt eine Netzbetreiber-Einspeisung6) Bei Eigenerzeugungsanlagen ist das niederspannungsseitige Schutzkonzept mit den Anforderungen der BAGzum Entkupplungsschutz gemäß den „Ergänzungen der BAG zur TR EA MS“ abzustimmen7) Erdungsfestpunkt vorsehen, wenn technisch möglich8) KSA = Kurzschlussrichtungsanzeiger10a.) 11.) und 11a.) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt imVerantwortungsbereich des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter 12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 27 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.5 Bauweise EA an Übergabestation in Sonderbauweise mit Kundennetz(Anschluss im MS-Netz)1) In der Regel Lasttrennschalter2) Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen und Erdschlussauslösungoder Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler3a) Schutzwandler3b) Überspannungsschutz U> und U>>4) Mittelspannungsseitige Messung5) Bei Stichanbindung entfällt eine Netzbetreiber-Einspeisung6) Bei Eigenerzeugungsanlagen ist das niederspannungsseitige Schutzkonzept mit den Anforderungen der BAGzum Entkupplungsschutz gemäß den „Ergänzungen der BAG zur TR EA MS“ abzustimmen7) Erdungsfestpunkt vorsehen, wenn technisch möglich8) KSA = Kurzschlussrichtungsanzeiger10a.) 11.) und 11a.) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt imVerantwortungsbereich des Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 28 von 29 Stand: August 2013


______________________________________________________________________________________5.6 Bauweise EA an Umspannwerk-Schalthaus und Selektivstation1) In der Regel Lasttrennschalter2) Leistungsschalter mit Distanz-/UMZ-Schutz und Erdschlussauslösung2a) Distanzschutz mit U/I-Anregung und wattmetrischer Erdschlusserfassung mit Abschaltung2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung3) Messwandler 3a) Schutzwandler4) Mittelspannungsseitige Messung5) Bei Stichanbindung entfällt eine Netzbetreiber-Einspeisung9) In der Regel Sicherungslasttrennschalter10), 10a) 11) und 11a) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegen im Verantwortungsbereichdes Anschlussnehmers/Anlagenbetreibers.12) Entkupplungsschalter12a) Entkupplungsschutzeinrichtungen13) Erzeugungsanlage/nErgänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 29 von 29 Stand: August 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!