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Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am ... - e.ON Bayern

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______________________________________________________________________________________1 Geltungsbereich (Ergänzungen zu Kapitel 1)Für Planung, Bau, Anschluss, Betrieb und wesentliche Änderungen von <strong>Erzeugungsanlagen</strong>1 ) gelten die• BDEW-<strong>Richtlinie</strong> „<strong>Technische</strong>n <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Erzeugungsanlagen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz“• Ergänzung zur technischen <strong>Richtlinie</strong> (BDEW, 1. April 2011 und 01. Januar2013)• VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105• Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AG zu den technische <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Erzeugungsanlagen</strong><strong>am</strong> Mittelspannungsnetz des BDEW• BDEW-<strong>Richtlinie</strong> "<strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen Mittelspannung"• Ergänzungen der <strong>Bayern</strong>werk AG zur TAB Mittelspannungin der jeweils aktuellen Fassung. Die jeweils gültige und aktuelle Version aller genanntenUnterlagen ist im Internet veröffentlicht.Die Ergänzungen haben auch für Anlagen Gültigkeit, die an ein Niederspannungsnetzangeschlossen sind, das über einen separaten Transformator mit dem Mittelspannungsnetzder BAG verbunden ist und an das keine Kunden der allgemeinen Versorgungangeschlossen sind. Somit ergänzen sie die „<strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungenfür den Anschluss an das Niederspannungsnetz der <strong>Bayern</strong>werk AG“ in der jeweilsgültigen Fassung.Die vorliegende <strong>Richtlinie</strong> ist auch für <strong>Erzeugungsanlagen</strong> anzuwenden die an ein primärauf Bezug ausgerichtetes kundeneigenes Niederspannungsnetz angeschlossensind, wenn die max. Anschlussleistung aller <strong>Erzeugungsanlagen</strong> > 100 kVA übersteigt.Ausgenommen hiervon sind ggf. Anlagen die die Ausnahmeanforderungen aus demEinspeisemanagement gemäß EEG §6 Abs. 3 erfüllen.Für geringere Anschlussleistungen sind die Niederspannungsrichtlinien TAB NS undVDE-AR-N 4105 anzuwenden.Die <strong>Richtlinie</strong> ist im Rahmen der bestehenden Vertragsverhältnisse und sonstigentechnischen Vereinbarungen auch von den unterlagerten Netzbetreibern bzw. Weiterverteilernder BAG umzusetzen.Diese <strong>Richtlinie</strong> tritt zum 01.08.2013 in Kraft und ersetzt die bisherige „Ergänzungender E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG zum Wortlaut der BDEW-Veröffentlichung <strong>Erzeugungsanlagen</strong><strong>am</strong> Mittelspannungsnetz, Ausgabe Juli 2008“ vom November 2011.____________________1 ) Unter wesentlicher Änderung von Bestandsanlagen ist auch das „Repowering“ oder die Wechselrichter-Erneuerungvon <strong>Erzeugungsanlagen</strong> zu verstehen.Ergänzungen zur TR <strong>Erzeugungsanlagen</strong> Seite 4 von 29 Stand: August 2013

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