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August 2013-3

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Wegen der Wahlbekanntmachungen zur Bundestagswahl erscheint die RZ Nr. 9 am 23.08.Roßleber ZeitungAmtsblatt der Stadt RoßlebenNr. 8/03.08.<strong>2013</strong>24. JahrgangLandrätin Antje Hochwind war Schirmherrin der Gala zur Würdigung des EhrenamtesWährend einer Feierstunde in der festlich geschmückten „Kupferhütte“ würdigte Bürgermeister Steffen Sauerbier das ehrenamtlicheEngagement der Einwohner unserer Stadt. Er begrüßte dazu ganz herzlich Landrätin Antje Hochwind, welche die Schirmherrschaft überdie Ehrenamtsgala übernommen hatte und Unstrutnixe Nicole. Es sei ihm Herzenssache, allen Einwohnern unserer Stadt für ihrehrenamtliches Engagement zu danken. Dieser Dank sei unabhängig davon, ob am heutigen Abend von einer Jury ausgewählte Personeneinen Ehrenpreis erhalten oder nicht. Ohne die zahlreichen Männer und Frauen, Jugendlichen und Kinder, welche sich im Sport- oderKulturverein, in sozialen Vereinen und Einrichtungen, in Arbeits- und Interessengemeinschaften, bei der Nachbarschaftshilfe, im UmweltundNaturschutz für unser Gemeinwohl einsetzen, ist eine lebendige Gesellschaft heute nicht zu organisieren. Landrätin Hochwind verwiesdarauf, dass persönliches Engagement heute keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Aber dort, wo sich Leute freiwillig einbringen, entstehtsoziale Wärme, werden Menschen aus der Isolation ins Leben zurückgeführt. Auch in diesem Jahr wurden mehr Vorschläge zurAuszeichnung mit dem „Ehrenpreis der Stadt“ eingereicht, als Preise zur Verfügung standen. Die Aufgabe der Juroren war nicht einfach,aber letztlich waren wieder sieben Persönlichkeiten ausgewählt. DieAuswahl blieb streng gehütetes Geheimnis. Erst am Galaabend wurdedas Geheimnis durch Moderator Hans-Georg Scheftner und den jeweiligen Laudator gelüftet. Folgende Personen erhielten denEhrenpreis der Stadt:Ina Vorkäufer (Bottendorf): Sie leitet den Kirchenchor, ist Mitglied im Kirchenrat, steht den Komödianten der Weihnachtspossen vor, istaktive Karnevalistin und überall dort zu finden, wo es brennt und wo eine große Brust zum Anlehnen gebraucht wird. Birgit Wenzel (Roßl.):Sie engagiert sich im Sozialkaufhaus „Glücksgriff“, unterstützt aktiv Projekte im Mehrgenerationenhaus und ist langjährige ehrenamtlicheMitarbeiterin im DRK. Leuthold Brouwers (Roßl.): Ist seit 22 Jahren Vorstandsmitglied des RCC und seit sechs Jahren dessen Präsident.Er ist nicht nur im Verein Aktiver unter Aktiven, sondern engagiert sich auch in der Stadt sehr aktiv. Heike Schumann (Bott.): Sie ist seit 25Jahren aktive Karnevalistin, leitet den Spielmannszug „Blaue Funken“, ist aktive Feuerwehrfrau und Aktivposten im Förderverein„Kupferhütte“. Krimhild Hoffmann (Swda.): Sie engagiert sich im Förderverein der Kirche St. Johannes. Als Schriftführerin und Chronistinleistet sie ein stille, wenig hemdsärmlige, aber sehr prägende und zupackende Arbeit. Gisela Rabe (Roßl.): Eine Bibliothek zu erhalten, istohne die ehrenamtliche Arbeit und das Kümmern von Menschen, wie Gisela Rabe, unmöglich. Ralf John (Bott.): Er ist einer derAktivposten der ehrenamtlichen Arbeit in Bottendorf, Präsident des BCC, Leitungsmitglied des SV „Blau-Weiß“, Förderer der Kinder- undJugendarbeit, Mitglied des Stadtrates und eigentlich überall präsent, wo aktiver Einsatz gefragt ist.Bürgermeister Sauerbier nutzte die Veranstaltung, um folgenden Feuerwehrleuten aus Roßleben und Bottendorf für ihrenEinsatz im Greizer Hochwassergebiet zu danken: Steffen Fellendorf, René Schönherr, Martin Weißenborn, Maik Raue, ChristianMüller, Christoph Leßmann, Toni Benkenstein, Sascha Schwerdt und Benjamin Voigt.Für ihr Engagement bei der Organisation einer Spendenaktion für Flutopfer dankte er: Petra und Horst Müller, Klaus Otto, Aileenund René Dettler, Kerstin Hammer und Ingrid Weidauer.Für die materielle und finanzielle Unterstützung der Ehrenamtsgala bedankte sich der Bürgermeister bei der Gärtnerei Lehmann, derBäckerei Lampe, dem Einkaufszentrum Rother und dem Roßlebener Heimatverlag. Ebenfalls bedankte er sich bei Moderator H.-GeorgScheftner, der „Liedertafel“,Anett u. Helena Schwarzenberger von der Kreismusikschule sowie beim Mehrgenerationenhaus. (Josa)Am Sonntag nach der Ehrenamtsgala wurden die Fahrzeuge der Bundespolizei, des Baumarktes Batzner, des Mehrgenerationenhauses, desHeldrungener Raiffeisen - Marktes, des Holzhändlers Kruspe aus Wiehe, der Bottendorfer Firmen Tischlerei Jens Widder, Gerüstbau Engel und TransporteBieling sowie der Roßlebener Firma Brouwers mit Möbeln, techn. Geräten, Haushaltswäsche, Textilien und Spielzeug beladen. Nach einem gemeinsamenFrühstück bei Bürgermeister Sauerbier wurde die Fahrt nach Schönebeck in Sachsen/Anhalt angetreten. Die Bottendorfer Transporter wurden vomAutohaus Lemke kostenlos betankt. Die Stadt Wiehe übernahm die Spritkosten für das Fahrzeug aus Wiehe. (Josa)


2Amtlicher TeilÖffentliche BekanntmachungenAus Gründen der Rechtssicherheit wird nochmals bekanntgemacht:Badeordnung des Freibades in RoßlebenAuf Grund der §§ 18/2, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Gesetzvom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) in der derzeit gültigen Fassung hat derStadtrat der Stadt Roßleben in seiner Sitzung am 28. April 2011 folgendeBadeordnung für das Freibad in Roßleben erlassen.§ 1 Zweck der BadeordnungDie Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit imGesamtbereich des Freibades. Sie ist für alle Besucher des Badesverbindlich. Mit dem Betreten des Badegeländes erklärt sich der Besuchermit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Badeordnung,sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheiterlassenen Anordnungen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigenGemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für dieBeachtung der Badeordnung mit verantwortlich.§ 2 BadegästeDie Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei.Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthaltnur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit körperlichen undgeistigen Gebrechen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einersorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Begleitpersonen vonBehinderten sind von der Eintrittsgebühr befreit, sofern dies imBehindertenausweis vermerkt ist. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen,die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, oder an einer ansteckendenKrankheit, oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.§ 3 BetriebszeitenDie Badesaison beginnt im Juni und endet im <strong>August</strong> des jeweiligen Jahres.Die Tage der Ersteröffnung und der endgültigen Schließung werden inAbhängigkeit von der Wetterlage vom Bürgermeister festgelegt und öffentlichbekannt gemacht. Der Zutritt zum Freibad vor Öffnung und nach Kassenschlussist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch.§ 4 EintrittskartenDer Badegast erhält gegen Zahlung des Eintrittsgeldes eine Eintrittskarte.Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades. Sieverlieren beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Dauerkarten sindnicht übertragbar. Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und denBeauftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen. GelösteEintrittskarten werden nicht zurückgenommen.§ 5 Badezeiten1. Das Bad ist in der Regel in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.2. Bei schönem Wetter und angemessener Besucherzahl kann derSchwimmmeister die Öffnungszeiten eigenverantwortlich ab 10.00 Uhr bisspätestens 20.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenenArbeitszeitregelungen verlängern.3. Die Öffnungszeiten des Bades können telefonisch über die Nummer83060 oder über den Internetauftritt www.stadt-rossleben.de abgefragtwerden.4. Die Schließung des Bades wird über Lautsprecher rechtzeitig bekanntgegeben. DenAufforderungen zum Verlassen der Becken und des Geländesist Folge zu leisten.5. Bei ungünstigem Wetter (Dauerregen, Kälte, etc.) bleibt die zeitweiligeSchließung des Bades vorbehalten. Die Entscheidung diesbezüglich trifftder Schwimmmeister.§ 6 ZutrittDer Zutritt undAufenthalt ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskartegestattet. Diese kann an der Kasse, oder wenn diese nicht besetzt ist, beimSchwimmmeister gekauft werden. Wer ohne gültige Eintrittskarte imSchwimmbad angetroffen wird, kann mit einem Ordnungsgeld von 10,00Euro belegt werden.§ 7 Verhalten im BadDie Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie derAufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht. Siehaben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet odermehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.Das Baden im Schwimmbecken in größeren Gruppen, Riegenübungen unddie Benutzung von Taucherbrillen, Schnorcheln, Tauchgeräten jeder Artsowie Schwimmflossen im Schwimmbad sind nur mit ausdrücklicherErlaubnis des Schwimmmeisters gestattet.Es ist insbesondere nicht gestattet:a) das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspielern,Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen imBad,b) das Betreten des Schwimmbeckenumgangs mit Schuhen,c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser,d) das Gelände durch Gegenstände allerArt zu verunreinigen,e) das Untertauchen von Badegästen,f) das Springen in den gekennzeichneten Sperrbereichen desBeckenumgangs,g) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Einsteigleiternund Haltestangen,Roßleber Zeitung Nr. 8/03.08.<strong>2013</strong>h) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und Spieleaußerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,i) das Mitbringen von Tieren,j) das Rauchen und das Verzehren von Speisen innerhalb des Umkleide-,Sanitär- und Badebereiches.§ 8 Besondere Vorschriften für die Benutzer des Nichtschwimmer -,Schwimmer- und Planschbeckens sowie des Sprungturms.1. Die Schwimmbecken dürfen nur durch die eingebautenDurchschreitebecken betreten werden. Dabei sollen sich die Badegästegründlich duschen.2. Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestattet, dasSchwimmbecken oder die Sprungeinrichtung zu benutzen.3. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:4. der Sprungbereich frei ist,a) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zumSpringen freigegeben wird, entscheidet das zuständigeAufsichtspersonal.b) Das Planschbecken ist Kleinkindern vorbehalten.5. Jede Verunreinigung des Badewassers durch Reinigungsmittel istverboten.6. Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art in denWasserbecken nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nichtbelästigt werden.7. Bei Gewitter und Platzregen müssen die Badegäste die Badebeckensofort verlassen (Lebensgefahr).§ 9 BadekleidungDer Aufenthalt im Wasser ist nur in handelsüblicher Badebekleidunggestattet. Badebekleidung darf im Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungenwerden. Dafür sind besondere Einrichtungen vorhanden. DerAufenthalt im Schwimmbadgelände ist nur im bekleideten Zustand erlaubt.§ 10 BadbenutzungDie Badeeinrichtungen, Spiel- und Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln.Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oderBeschädigung haftet der Badegast für den Schaden.§ 11 BetriebshaftungFür die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in dieEinrichtung eingebrachten Sachen wird grundsätzlich keine Haftungübernommen. Die Benutzung des Bades und seiner gesamtenEinrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird.§ 12 FundgegenständeGegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind an der Kasseabzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichenBestimmungen verfügt.§ 13 BetriebsunterbrechungBei Betriebsunterbrechungen, die nicht vom Betreiber zu beeinflussen sind,welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Ursachen entstehen,wird keinerlei Ersatz geleistet.§ 14 SchwimmunterrichtSchwimmunterricht wird im Allgemeinen nur von den Schwimmmeisternerteilt. Anderen Personen ist das entgeltliche Erteilen von Schwimmunterrichtjeder Art untersagt. Ausgenommen ist der Schwimmunterrichtgeschlossener Schulklassen sowie anderer geschlossener Gruppen, wenner von einem zuständigen Schwimmlehrer erteilt wird.§ 15 SonderveranstaltungFür Sonderveranstaltungen werden zwischen der Verwaltung und demVeranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen.§ 16 Verkauf von WarenDas Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede geschäftlicheWerbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der schriftlichenErlaubnis der Verwaltung.§ 17 AufsichtDas Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrechtaus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, könnenvorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossenwerden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.§ 18 InkrafttretenDiese Badeordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft. Die Badeordnung zur Benutzung des Freibades vom 25.04.2007 trittaußer Kraft.Roßleben, den 23.05.2011Heuchel, Bürgermeister1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt RoßlebenBekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGBDer Stadtrat der Stadt Roßleben hat in der Sitzung am 25.04.<strong>2013</strong> die o.a.Planung beschlossen. Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagenwurden dem Thüringer Landesverwaltungsamt am 22.05.<strong>2013</strong>(Posteingangsbestätigung vom 24.05.<strong>2013</strong>) zur Prüfung vorgelegt.Gemäß Bescheid vom: 06.06.<strong>2013</strong>, Az: 310-4621-5049/<strong>2013</strong>-16065061-FNP-Roßleben 1.Ä. wurde die Genehmigung erteilt.Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Damit wird der o.a.Bauleitplan wirksam. Jedermann kann die Planunterlagen und dieBegründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und überden InhaltAuskunft verlangen:


Roßleber Zeitung Nr. 8/03.08.<strong>2013</strong>3Stadtverwaltung Roßleben, Schulplatz 6, 06571 RoßlebenMontag9:00 bis 12:00 UhrDienstag9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 UhrDonnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 UhrFreitag9:00 bis 11:00 UhrGemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1)Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 (3) Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGBunbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seitBekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der StadtRoßleben schriftlich gegenüber der Stadt Roßleben unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Aufdie Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über diefristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche fürEingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.a. Bauleitplan undüber das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wirdhingewiesen.Roßleben, d. 03.08.<strong>2013</strong>Steffen Sauerbier, BürgermeisterAusschnitt FNP Roßleben, 1. ÄnderungBekanntmachung der Genehmigung - REWEVorhabenbezogener Bebauungsplan „Erichtung eines Lebensmittelmarktes(REWE)“ in der Stadt RoßlebenBekanntmachung der Genehmigung gemäß § 10 BauGBDer Stadtrat der Stadt Roßleben hat in der Sitzung am 25.04.<strong>2013</strong> die o.a.Planung als Satzung beschlossen.Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden demLandratsamt Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 13.05.<strong>2013</strong> (Posteingangsbestätigungvom 14.05.<strong>2013</strong>) zur Prüfung vorgelegt. Gemäß Bescheid vom:04.06.<strong>2013</strong>,Az: IV.2.2 - 621.41-01300313/6 wurde die Genehmigung erteilt.Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Damit tritt der o.a.Bauleitplan gemäß § 10 (3) BauGB und § 21 (2) und (3) ThürKO in Kraft.Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesemTag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunftverlangen:Stadtverwaltung Roßleben, Schulplatz 6, 06571 RoßlebenMontag9:00 bis 12:00 UhrDienstag9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 UhrDonnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 UhrFreitag9:00 bis 11:00 UhrGemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1)Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des §214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnisder verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach § 214 (3)Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215(1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahrseit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes„Errichtung eines Lebensmittelmarktes (REWE) in der Stadt Roßlebenschriftlich gegenüber der Stadt Roßleben unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über diefristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche fürEingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.a. Bauleitplan undüber das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wirdhingewiesen.Roßleben, d. 03.08.<strong>2013</strong> Steffen Sauerbier, BürgermeisterAnlage: Lageplan Geltungsbereich 1 und Lageplan Geltungsbereich 2Einladung zur InformationsveranstaltungSehr geehrte Einwohner der Stadt Roßleben,die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Erträgender in unserer Region erzeugten regenerativen Energien isteine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung derEnergiewende.Städte und Gemeinden verbessern ihre Finanzlage durchkommunale Wertschöpfung aus erneuerbaren Energieanlagen.Das erhöht zum einen den Anteil erneuerbarenStroms und Wärme in Deutschland, senkt durch die eigeneNutzung die Energiekosten und schafft zudem lokaleUmsätze und Arbeitsplätze bei Herstellern, Projektentwicklernund Installateuren.Wir wollen so den Menschen unserer Stadt die Möglichkeiteröffnen, gemeinsam die lokale und regionaleEnergiezukunft mitzugestalten, in dem sie dezentral inerneuerbare Energien investieren.Ich möchte Sie daher herzlich fürDonnerstag, den 15. <strong>August</strong> <strong>2013</strong>, um 19.00 Uhrin das Rathaus der Stadt Roßleben einladenund über die Möglichkeit der Gründung einerBürgerbeteiligungsgesellschaft informieren.Bekunden Sie Ihr Interesse an der Entwicklung unsererHeimatstadt und profitieren Sie gleichzeitig von denMöglichkeiten des neuen Energiemarktes.Ihr Bürgermeister Steffen SauerbierEnde des amtlichen Teils


Wir schwimmen für unser Freibad!Benefiz-Konzert in der MauritiuskircheAm Sonntag, dem 25. <strong>August</strong> <strong>2013</strong>, findet um 15.00 Uhr einChorkonzert in der St. Mauritius-Kirche zu Bottendorf statt.Nach einer kleinen Andacht bringt der Kirchenchor Bottendorf –Schönewerda geistliche Chormusik, Volkslieder und modernesLiedgut zu Gehör. Gitarre, Block- und Altflöte sowie das Keyboardbegleiten uns dabei. Lassen Sie sich überraschen!Der Eintritt ist frei!Am Ausgang freundlich zugedachte Spenden kommen der weiterenSanierung unserer Kirche zugute.Im Anschluss an das Konzert laden wir Sie zum gemütlichenKaffeeklatsch im Pfarrgarten ein.Der Vorsitzende unseres Fördervereins wird an diesem Tage einenweiteren Bauabschnitt der St. Mauritius-Kirche übergeben.Seien Sie alle herzlich willkommen!Ina VorkäuferLandschafts- und Pflasterbau Gorn GmbH06642 Memleben, An der Golle 4Pflasterarbeiten aller Art (Naturstein/Betonstein)HofgestaltungKlärgrubenumbindungEinbau von Zisternen und biologischenKleinkläranlagen durch geschultes PersonalWartung biologischer KleinkläranlagenTel.: 034672/9 36 88 Handy: 0173/3 61 74 97eMail: harald.gorn@t-online.deRoßleber Zeitung Nr. 8/03.08.<strong>2013</strong>Der Mitteldeutsche Rundfunk ist mit dabei.Die Badesaison ist erfolgreich angelaufen. Nun wenden sich unsereSchulen, das Mehrgenerationenhaus, der Bade- und Freizeitsportvereinund die Stadtverwaltung an euch, liebe junge Leute,sehr geehrte Einwohner in Roßleben, Bottendorf und Schönewerda,an die Unternehmer sowie die Vereine und an alle ,denenunsere Stadt am Herzen liegt! Nach dem großen Erfolg desSpendenmarathons im vergangenen Jahr setzen wir uns auch indiesem Sommer das Ziel: Erhalt unseres schönen Freibades!Dazu wird ein 24-Stunden-Schwimmen im Bad organisiert!Für jede geschwommene 50-Meter-Bahn kommt dem Bad einBetrag als Spende zugute, den der "Partner" des jeweiligenSchwimmers festlegt.Die Landrätin und der Bürgermeister geben den Startschussam Freitag, 30. <strong>August</strong>, um 9 Uhr. Das Highlight endet amSamstag, 31. <strong>August</strong>, um 9 Uhr. Natürlich werden in dieserZeitspanne nicht nur Schüler schwimmen. Vielmehr bitten wir umrege Beteiligung der Bürger, Vereine und Unternehmen! DasOrganisatorische kann gern der Sponsorenkarte entnommenwerden, mit der sich die Schüler sowie Interessierte an Eltern,Freunde, Sponsoren wenden werden. Auskünfte erteilen auch gerndie Lehrer, das Mehrgenerationenhaus und der Badesportverein.Macht alle mit – denn nur gemeinsam können wir die Wette bei„Mach dich ran!“ des MDR gewinnen!Euer Bade- und Freizeitsportverein Roßleben e. V.130 Jahre Freiwillige Feuerwehr1894Die Freiwillige Feuerwehr Schönewerda/Eßmannsdorf wurde 1883mit 36 Mitgliedern gegründet. Karl Jahn wurde 1. Feuerwehrhauptmann,Friedrich Range (sen.) sein Stellvertreter.Voll uniformiert wurden anfangs nur der Vorstand und 6 Steiger. Erst1894 waren alle Kameraden voll ausgerüstet. Die FF besaß vonAnfang an eine Standrohrspritze von 1787, eine fahrbareLandspritze von 1866 und eine kleinereAbprotzspritze.Bis zum 50. Jubiläum rückte die Wehr bis zu zwei Mal jährlich aus.Auch zu Großbränden in Bottendorf, Heygendorf oder Kalbsriethwurde die Wehr angefordert. Spektakulär war der Einsatz beimBrand der Roßlebener Zuckerfabrik am 6. <strong>August</strong> 1921.Brandmeister Friedrich Range führte die Wehr über viele Jahre.1936 erhielt die FF ihre erste Motorspritze. Karl Jahn wurde Mitteder 30er Jahre zum Kreiswehrführer des Kreises Querfurt gewählt.1947 übernahm Erich Clausing die Wehrführung, die er 1951 anKurt Fest abgab. Unter ihm wurden auch Frauen eingegliedert undeine aktive Jugendarbeit begonnen. 1975 übernahm Hans Dammfür kurze Zeit die Führung, die er dann an Willi John abgab. In derehemaligen MTS (Maschinen-Traktoren-Station) in der K.-Marx-Straße wurde ein Gerätehaus mit Wohnung für den Maschinisteneingerichtet. Höhepunkt im Leben der Feuerwehr waren dieFestlichkeiten zum 100. Geburtstag. Mit der Wiedervereinigungbegann leider der Abstieg der Wehr. Fehlende Atemschutzträger,mangelnder Ausbildungsstand und Austritt qualifizierterKameraden führten dazu, dass die Feuerwehr nicht mehreinsatzbereit war. Doch es gelang, die Feuerwehr und denFeuerwehrverein wiederzubeleben. Großer Dank gilt dabeiWehrführerin Doris Schmieder. Heute verfügt die Wehr unterWehrführer Mike Rother über eine hohe Qualifikation, einen gutenAusbildungsstand und einen schlagkräftigen Nachwuchs. (Josa)5Anlässlich des 130. Geburtstages der Feuerwehr wurden befördert:Th. Schmidt, H. Rother, Ch. Kühnert, K. Nitschke und Ph. Schröderzum Feuerwehrmann, Jessika Haarseim, S. Greif, C. Weide, P.Walther, R. Knappe, S. Kruhme zum Oberfeuerwehrmann, R.Greschuchna zum Löschmeister, W. Steger und U. Wicht zumOberlöschmeister. Für ihre Treue zur Feuerwehr wurden S. Lampe(10), W. Steger (40) und S. Kruhme (60) mit den jeweiligenBrandschutzehrenzeichen geehrt. Die „Jugendflamme“ der Stufe Ierhielten die Mitglieder der Jugendwehr: S. Siegmund, T. Werner, A.Rothe, L. Rothe, A. Winter, P. Kruhme, M. Heeger, A. Schmieder, T.Rother, T. Schomburg, C. Nitschke, P. Freist, J. Kühnert, E. Willer.und E. Dettler.


6 Roßleber Zeitung Nr. 8/03.08.<strong>2013</strong>Roßleben01.08 Karin Thieme 7301.08 Marlis Zimmerling 6503.08 Wolfgang Quellmalz 7004.08 Theodor Rammelt 7405.08 Herbert Knauth 8205.08 Heinz Höche 7305.08 Norbert Simon 7006.08 Günter Gödecke 8507.08 Rosa Hoge 9107.08 Erhard Schreiber 7207.08 Peter Schmidt 7108.08 Elfriede Jäger 8208.08 Brigitta Hübbe 7808.08 Marie Lisker 7508.08 Waltraut Schröder 6509.08 Gerd Junker 7610.08 Rosemarie Richter 7210.08 Gerhard Stuck 7011.08 Elfriede Funda 9011.08 Brigitte Becker 7911.08 Wolfgang Tröge 7811.08 Karola Lachmund 6512.08 Gerlinde Junker 7413.08 Ingrid Drosihn 8114.08 AnnelieseArnhold 8414.08 Ursula Bober 7414.08 Helmut Bieling 7216.08 Gertraude Hinsdorf 7916.08 Barbara Obst 7518.08 Hiltrud Juch 7918.08 Helga Voll 7619.08 Irene Worbs 8319.08 Irma Eberling 7019.08 Kurt Kammler 6520.08 Robert Tröge 8920.08 Erwin Schmidtke 8523.08 Ingrid Naumann 7723.08 Werner Krawarsch 7524.08 Horst Bieling 7825.08 Ulrich Stollberg 7726.08 Margot Brodowski 7226.08 Norbert Faustmann 7027.08 Erich König 7627.08 Jürgen Zimmerling 7228.08 Christa Heinze 7429.08 Johanna Hartmann 8629.08 Brigitte Sagajewski 8129.08 Otto Wirzba 7929.08 Horst Gesell 7829.08 Edith Lange 7229.08 Manfred Paul 7130.08 HelgaAehle 8731.08 Joachim Ulbrich 77Bottendorf05.08 Dieter Henneberger 7609.08 Bruno Lindenberg 7910.08 Günther Gonschorek 7910.08 Bruno Kirschstein 7511.08 Doris Janke 7515.08 Ilse Fiedler 8515.08 Georg Scheibe 6516.08 Erich Marschall 8221.08 Rolf Schmiedehausen 7022.08 Elisabeth Schumann 8424.08 Heinz Pendziwiater 8924.08 Wolfgang Möbes 8329.08 Gislinde Marschall 72Schönewerda02.08 Claus Dieter Weineck 7708.08 Elisabeth Rülke 8014.08 Werner Platzek 7614.08 Renate Radegast 7117.08 Günther Schumann 8317.08 Ilse Steger 8017.08 Werner Krause 7217.08 Bernd Hoffmann 7022.08 Heinrich Klopsch 7123.08 Karl Mensch 7824.08 Werner Siegmund 7325.08 Eberhard Wagner 7230.08 Mathilde Schmidt 8830.08 Ruth Stolle 7730.08 Rosemarie Heeger 7531.08 Maritta Busch 81am 10.08. in RoßlebenHeinz und Stefanie MüllerErlTel.:034672/9 68 83 Fax:9 68 86Wir helfen Energie sparen!Installation von Öl- und GasheizungsanlagenAlternative EnergiequellenKomplette BadinstallationenBesuchen Sie unsere große Bäderausstellung(Solar, Wärmepumpe, Holz)Ihre Fahrschule für:Motorrad- PKW - LKW - BusWeiterbildung für BerufskraftfahrerAnmeldung und Einstieg jederzeit - PunkteabbauNachschulung für Führerschein auf ProbeHausgeräte KundendienstBeratung - Verkauf - ReparaturAndreas PohlErich-Langrock-Straße 16, 06642 NebraTel. 034461/255025 - mobil: 0162 5726360e-Mail: hausgeraete-pohl@t-online.deImpressum06571 Roßleben, Hinter d. Zuckerfabrik 6, Tel. 034672/96815e-Mail heimatverlag@onlinehome.deDie Roßleber Zeitung erscheint einmal monatlichAuflage: 3100, Verteilung kostenlos an die HaushalteHerausgeber: Stadtverwaltung RoßlebenVerantwortlich für amtliche Bekanntmachungen undamtliche Mitteilungen: Bürgermeister der Stadt RoßlebenVerantwortlich für den redaktionellen Teil, Redaktion,Anzeigenannahme, Layout: Jochen SauerbierDruck: Druckerei W. Sauer, Inh. M. PöhnertFür Anzeigen gilt die Preisliste vom 01.10.2005Anfragen zu Abonnement oder Einzelbezug an Roßl. Heimatverlagoder Stadtverw. Roßleben Tel. 034672/8630.Das Einzelexemplar kostet 0,45 € zzgl. Versand.Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für nicht angeforderteManuskripte und Fotos.

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