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Definitionsmacht als Strategie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt?

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Sexismus, und insbesondere sexualisierte <strong>Gewalt</strong> <strong>als</strong> eine mögliche Form vonSexismus, kein Einzelphänomen, sondern ein strukturelles Problem ist. 3 Zusätzlich sollaußerdem der Frage nachgegangen werden, inwiefern das Konzept der<strong>Definitionsmacht</strong> eine <strong>Strategie</strong> für den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> bietet.Zuerst werde ich sexualisierte <strong>Gewalt</strong> definieren und in Bezug zu anderen Definitionenund Begrifflichkeiten wie „sexueller <strong>Gewalt</strong>“ setzen, um verschiedene Deutungen, diedarin <strong>mit</strong>schwingen, aufzuzeigen. Danach werde ich anhand empirischer Befundebegründen, warum sexualisierte <strong>Gewalt</strong> kein Einzelfall, sondern ein flächendeckendesProblem ist, was eines dafür sensiblen <strong>Umgang</strong>s bedarf.Anschließend wird das Konzept der <strong>Definitionsmacht</strong> erläutert und daraufeingegangen, auf welche Problematiken es eine Antwort liefern soll.Im Anschluss werden Gegenargumentationen vorgestellt, die in den ZeitschriftenBahamas und Gigi erschienen sind. Anhand dieser soll darauf eingegangen werden,welche Körperbilder dabei ver<strong>mit</strong>telt werden und warum diese eigentlich das<strong>Definitionsmacht</strong>konzept bestätigen. Abschließend werde ich zu einem kritischen Fazitkommen.2. Definition: Sexualisierte <strong>Gewalt</strong>In wissenschaftlichen Diskursen gibt es verschiedene Begrifflichkeiten, die im Kontextder Thematik um sexualisierte <strong>Gewalt</strong> verwendet werden. Durch diese wird jedoch aufunterschiedliche Weise benannt, was <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong> angesehen wird und was nicht.Zudem schwingen hierbei unterschiedliche Inhaltliche Bedeutungen <strong>mit</strong>. Als Beispielewären zu nennen: „Sexualisierte <strong>Gewalt</strong>“, „sexuelle <strong>Gewalt</strong>“, „<strong>Gewalt</strong> imGeschlechterverhältnis“ 4 , „sexueller Missbrauch“ 5 .3 Der Verknüpfung der Sexismus-Debatte und der Thematik der sexualisierten <strong>Gewalt</strong> liegt die Thesezugrunde, dass sexualisierte <strong>Gewalt</strong> eine mögliche Ausformung einer sexistischen Gesellschaft ist. „UnterSexismus lassen sich […] kategoriegestüzte Kognitionen (Stereotype), Affekte (Vorurteile) undVerhaltensweisen (Diskriminierung) fassen, die auf einen ungleichen sozialen Status von Frauen undMännern hinwirken“ (Eckes 2008, S. 176) oder die durch diesen entstehen.4 Hagemann-White verwendet aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive den Begriff der „<strong>Gewalt</strong>im Geschlechterverhältnis“ (vgl. Hagemann-White 1997, S. 27ff). Dieser beinhaltet die „Verletzung derkörperlichen oder seelischen Integrität einer Person, welche im Zusammenhang <strong>mit</strong> derGeschlechtlichkeit des Opfers und des Täters zusammenhängt und unter Ausnutzung einesMachtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ (Hagemann-White 1997, S. 29).So<strong>mit</strong> fällt beispielsweise auch häusliche <strong>Gewalt</strong> unter diese Definition, da laut ihr keine sexuelleKomponente vorhanden sein muss.5 Der Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ bezieht sich in der Regel auf sexualisierte Übergriffe, in denendie betroffene Person sich in einem Abhängigkeitsverhältnis <strong>zum</strong> Täter befindet oder welche durch einenormes Machtgefälle zwischen Täter und Betroffenen ermöglicht wird. Deshalb wird der Begriff dessexuellen Missbrauchs überwiegend dann verwendet, wenn Kinder von <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> durchErwachsene betroffen sind. Im Kontext dieser Hausarbeit wird dieser spezielle Fall von <strong>sexualisierter</strong>3


3. Empirische Befunde zu <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>Im Folgenden sollen einige empirische Befunde bezüglich <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>vorgestellt werden, die verdeutlichen sollen, dass sexualisierte <strong>Gewalt</strong> keineAusnahmeentscheidung ist und welche weitreichenden Folgen sie für Betroffene hat.Aus feministischer Perspektive darf sexualisierte <strong>Gewalt</strong> nicht individualisiert, sondernmuss im Kontext einer von patriarchalen Machtstrukturen geprägten Gesellschaftbetrachtet werden (vgl. z.B. Kavemann 1997, S. 194).Hierfür werden die Ergebnisse einer 2005 veröffentlichten repräsentativen Studie <strong>mit</strong>10.000 befragten Frauen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend verwendet.Außerdem wird sich auf einen Kommentar bezogen, der anlässlich der „Sexismus-Debatte“ von Psychologinnen und Psychologen der Universität Bielefeld verfasstwurde. Ihre wesentliche Kritik richtet sich gegen die Art und Weise, in der dieöffentliche Debatte bisher geführt wurde: unsachlich und unwissenschaftlich. Deshalbentschied sich das Bielefelder Team dafür, grundlegende Argumente der Debatte <strong>mit</strong>empirischen Forschungsergebnissen zu überprüfen.Angesichts des der <strong>Definitionsmacht</strong> zugrunde liegenden Gedankens, dass lediglichdie Betroffenen benennen können, was <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong> anzusehen ist, sind die folgendenUnterkapitel kritisch zu betrachten. Eine vermeintliche Objektivierung und Abgrenzungder verschiedenen Arten <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>, die auch eine Vergleichbarkeitindividueller <strong>Gewalt</strong>erlebnisse implizieren könnte, steht teilweise im Widerspruch zurIntention dieser Arbeit. Dennoch sollen die empirischen Befunde <strong>als</strong> Anhaltspunktdienen, müssen gleichzeitig aber auch im Kontext von Machtverhältnissen kritischbetrachtet werden.3.1. Sexuelle BelästigungDie Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ), welche empirisch <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen 10 erfassen soll, er<strong>mit</strong>telte, dassetwa 60% der Frauen in Deutschland bereits einmal, mehrfach oder regelmäßig vonsexueller Belästigung ausgesetzt waren oder sind (vgl. Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 92). 11 Dabei werden <strong>als</strong> sexuelle Belästigung<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes beschreibt, erneut aufgegriffen.10 Das BMFSFJ verwendet in besagter Studie einen Begriff der sexuellen <strong>Gewalt</strong>, der am §177Strafgesetzbuch (StGB) angelehnt ist und sich vorwiegend auf Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungbezieht (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 65). Der Begriff istso<strong>mit</strong> relativ eng gefasst.11 In der Studie des BMFSFJ wird sexuelle Belästigung unabhängig <strong>sexualisierter</strong> bzw. sexueller <strong>Gewalt</strong>erfasst.6


verschiedenste Arten <strong>sexualisierter</strong> Grenzüberschreitungen verstanden, die sichbeispielsweise <strong>als</strong> verbal oder körperlich übergriffige Annäherungsversuche oderobszöne Witze äußern können.Es wurde zudem festgestellt, dass 27% aller befragten Frauen, und 49% der Frauen,die sexuelle Belästigung bereits erlebt hatten, in den Situationen des Übergriffs eine„ernsthafte Bedrohung“ verspürten (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend 2005, S. 94). Außerdem ergab die Umfrage, dass etwa 10% allerTaten von sexueller Belästigung auch zu späterer körperlicher <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>führten.3.2. Körperliche sexualisierte <strong>Gewalt</strong>Die Studie des BMFSFJ kam bezüglich <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> zu folgendem Schluss:„Diese Ergebnisse <strong>zum</strong> quantitativen Ausmaß von sexueller <strong>Gewalt</strong> bestätigenbisherige Untersuchungsbefunde und Schätzungen aus Deutschland, wonach etwajede 7. Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal Opfer 12 von sexueller<strong>Gewalt</strong> im engeren strafrechtlichen Sinne geworden ist“ (Bundesministerium fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 66).Dieser Befund lässt sich weiter spezifizieren, indem auf die Art der sexuellen <strong>Gewalt</strong>,wie sie hier genannt wird, eingegangen wird. Innerhalb der Studie wird die sexuelle<strong>Gewalt</strong> in folgende Unterpunkte aufgeschlüsselt:VergewaltigungVersuchte VergewaltigungZwang zu intimen KörperberührungenZwang zu anderen sexuellen PraktikenZwang Pornographie nachzuspielen„6% der befragten Frauen gaben an, seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmalvergewaltigt worden zu sein, 4% hatten mindestens eine versuchte Vergewaltigung undjeweils zwischen 1% und 5% unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung erlebt“(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 69).Des Weiteren wurden empirische Untersuchungen zu Täterkreisen erhoben. Deutlichwird an den erhobenen Daten, dass knapp 50% der betroffenen Frauen sexuelle<strong>Gewalt</strong> durch (ehemalige) Beziehungspartner oder –partnerinnen erlebt hat (vgl.12 Vergleiche hierzu Fußnote 6.7


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 78). Weiterhingaben 22,3% der Frauen flüchtige Bekannte <strong>als</strong> Täter an, 19,3% der Frauenbenannten Freunde, Bekannte oder Nachbarn, <strong>als</strong>o Personen aus dem nahen sozialenUmfeld, <strong>als</strong> Täter (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend2005, S. 78).Außerdem wurde Bezug genommen auf das Geschlecht der Täter. Das BMFSFJ kamzu dem Ergebnis, dass die befragten Frauen fast ausschließlich sexualisierte <strong>Gewalt</strong>erlebt hatten, die von männlichen Tätern ausging.„Eine Analyse der Geschlechternennungen in der Täterliste zeigt auf, dass sexuelle<strong>Gewalt</strong> gegen Frauen fast ausschließlich durch männliche Täter verübt wird. 99% derBefragten, die sich <strong>zum</strong> Geschlecht des/der Täter(s)In äußerten, gaben ausschließlichTäter männlichen Geschlechts an und bei weniger <strong>als</strong> 1% der befragten Frauen waren(auch) Frauen <strong>als</strong> Täterinnen beteiligt“ (Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend 2005, S. 79).3.3. Psychische Folgen <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> für BetroffeneIm Folgenden soll kurz darauf eingegangen werden, welche Folgen das Erleben von<strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> für Betroffenen haben kann. Zunächst stellte dasBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Studie fest,dass sexuelle Übergriffe vor allem dort stattfinden, wo Frauen sich sicher fühlen. Etwa70% der befragten Frauen, die von <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> betroffen waren, erlebtendiese in der eigenen Wohnung (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauenund Jugend 2005, S. 82). Deutlich wird hieran, dass sich sexualisierte Übergriffedeutlich auf das Sicherheitsgefühl der betroffenen Frauen auswirken. Aber nicht nurFrauen, die bereits sexualisierte <strong>Gewalt</strong> erlebt haben, sind dauerhaft vonAngstgefühlen betroffen.„In einer anderen Befragungssequenz der Untersuchung <strong>zum</strong> Sicherheitsgefühlvon Frauen in verschiedenen Alltagssituationen gaben rund ein Drittel aller befragtenFrauen an, sie würden sich wenig bis überhaupt nicht sicher fühlen, wenn sie spätabends oder nachts allein im Dunkeln nach Hause gingen, und weitere 20% allerBefragten mieden diese Situationen vollständig und gaben an, sie gingen nie (!)abends allein im Dunkeln nach Hause.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend 2005, S. 82-83).Zwar geht es bei diesen Befunden nicht konkret um Frauen geht, die von <strong>sexualisierter</strong><strong>Gewalt</strong> betroffen sind, im Sinne von: sie haben sexualisierte <strong>Gewalt</strong> erlebt. Dennoch8


Grundgedanke der Parteilichkeit wiederzufinden. An dieser Stelle werden Bezügesowohl zu grundlegenden gesellschaftskritischen Ansätzen, <strong>als</strong> auch zu parteilichersozialer Arbeit deutlich. Andererseits wurde das <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzept erst um dieJahrtausendwende innerhalb linksautonomer Strukturen <strong>als</strong> solches benannt undweiter ausformuliert. Zu dieser Zeit gewann es deshalb auch innerhalb linkerStrukturen an Präsenz, wurde öffentlich diskutiert und gewann dadurch an Bedeutung,dass es Einzug in linke Selbstverständnisse erhielt.4.1. Grundsätze des <strong>Definitionsmacht</strong>-KonzeptesDer erste wesentliche Bestandteil des <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes ist das Ausgehendavon, dass es einen objektiven <strong>Gewalt</strong>begriff nicht geben kann. Deshalb weist dieGruppe Re.ACTion darauf hin, dass auch das, was <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong> definiert wird,keinesfalls einen natürlichen Ursprung besitzt, sondern sozial hergestellt wird.„Die allgemeinen Begriffe von <strong>Gewalt</strong>, ebenso wie die allgemein verinnerlichtenBegriffe von Recht und Unrecht werden selten in Frage gestellt, und erscheinen underscheinen uns <strong>als</strong> selbstverständlicher Teil einer männlich definiertenGesellschaftspolitik“ (Re.ACTion 2010, S. 22).So<strong>mit</strong> entstehen Rechtsbegriffe nicht nur durch eine gesellschaftliche Herstellung ansich, sondern vor allem durch eine gesellschaftliche Herstellung, die männlichdominiert ist. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass es einenobjektiven <strong>Gewalt</strong>begriff gibt, da dieser zwangsläufig aus einer männlichen Perspektiveheraus definiert ist. Wie bereits dargestellt, setzt aber jeder Mensch und so<strong>mit</strong> auchjede von <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> betroffene Frau ihre Grenzen individuell. Aus dieserindividuellen Wahrnehmung erlebter <strong>Gewalt</strong> resultiert, dass nur Betroffene selbst dasÜberschreiten ihrer Grenzen benennen können.„Aufgrund von individuell verschieden erlebter und wahrgenommener<strong>Gewalt</strong>erfahrungen sowie in Ablehnung zu der mainstream [sic!] <strong>Gewalt</strong>definition, dieder hegemonial männlich geprägten Gesellschaft entsprungen ist, KANN nur von denbetroffenen Frauen definiert werden, ab wann <strong>Gewalt</strong> anfängt, Grenzen überschrittenwerden und wurden und was <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong> wahrgenommen wird.“ (Re.ACTion 2010, S.24).Deshalb ist ein elementarer Aspekt des <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes das Zugestehenvon eigenen Grenzziehungen der Betroffenen. Auch in ausschließlich feministischenZusammenhängen lässt sich dieser Gedanke zur zweiten deutschen Frauenbewegung10


zurückverfolgen und ist hier eng <strong>mit</strong> dem Grundsatz der Parteilichkeit verknüpft. 13 „Diefeministische Diskussion räumt den betroffenen Frauen und Mädchen das Recht ein,zu bestimmen, was sie <strong>als</strong> Verletzung ihrer Integrität erleben. Dem liegt die Annahmezugrunde, daß [sic!] es einen neutralen ‚objektiven‘ <strong>Gewalt</strong>begriff nicht geben kann“(Hagemann-White 1997, S. 30).Wie bereits in Kapitel 2 dargestellt, ist die Erniedrigung und Demütigung einerbetroffenen Person durch den Täter ein wesentlicher Bestandteil <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>.Da<strong>mit</strong> geht der Verlust des Subjekt-Status für Betroffene einher, zudem werden siehäufig <strong>als</strong> „Opfer“ stigmatisiert. Dadurch erleben sie zusätzlich zur eigentlichen<strong>Gewalt</strong>erfahrung auch im weiteren Prozess des <strong>Umgang</strong>s <strong>mit</strong> der sexualisierten<strong>Gewalt</strong> den Verlust der eigenen Wirkmächtigkeit. In Hinblick auf den sozialen undjuristischen <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>, der für Betroffene oft einenRechtfertigungsdruck <strong>mit</strong> sich bringt, kritisieren Re.ACTion: „Mit dem Absprechen derWahrnehmungsfähigkeit der Frau wird das Ohnmachtsgefühl, das sie bei dem Übergrifferleben musste, noch mal massiv verstärkt. Sie befindet sich wiederum in einerSituation, in der ihr Handlungsspielraum massiv eingeschränkt wird“ (Re.ACTion 2010,S. 24).Deshalb ist es außerdem Ziel des <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes, Betroffenen ihreHandlungsmöglichkeiten zurückzugeben und Selbstbestimmung zu ermöglichen.Neben der Möglichkeit, selbst die eigenen Grenzen zu benennen und diese nicht vonDritten vorgegeben zu bekommen, sieht das Konzept weitere Schritte für den <strong>Umgang</strong><strong>mit</strong> Fällen von <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> (innerhalb politischer Gruppen) vor. 14 Deshalbmüssen durch das (subkulturelle) Umfeld der Betroffenen nicht nur ihre Wahrnehmung,sondern auch ihre Entscheidungen bezüglich der erlebten sexualisierten <strong>Gewalt</strong>respektiert werden. Die Betroffene soll selbst über Fragen des <strong>Umgang</strong>s <strong>mit</strong> dersexualisierten <strong>Gewalt</strong> entscheiden können: Wird das Geschehnis öffentlich gemacht?Welche Unterstützung braucht die Betroffene? Wie soll <strong>mit</strong> dem Täter umgegangenwerden? 1513 Der Begriff der Parteilichkeit beschreibt seit der zweiten deutschen Frauenbewegung einefeministische Grundhaltung, die Kavemann (1997) wie folgt beschreibt: „[P]arteiliche Praxis [bedeutet]für viele Feministinnen den Einsatz für Frauen und Mädchen, die Opfer von Männergewalt gewordensind. Die Bezugnahme auf geschlechtsspezifische Lebensbedingungen, die die Entstehung der <strong>Gewalt</strong>,die Art und die Häufigkeit des <strong>Gewalt</strong>erlebens bestimmen und die festlegen, wer in der Rolle der Täterbzw. in der Rolle der Opfer zu finden ist“, ist Grundlage einer feministischen Parteilichkeit (Kavemann1997, S. 186). Dennoch gibt es auch innerhalb einer feministischen Szene Kontroversen darüber, wiegenau der Begriff der Parteilichkeit zu definieren ist (vgl. Kavemann 1997, S. 194 f.).14 Wie bereits eingangs erläutert stammt das Konzept aus linkspolitischen Zusammenhängen. So<strong>mit</strong> wirdes bisher vordergründig auf gruppeninterne antisexistische Handlungspraxis bezogen. Dennoch musssich das Konzept nicht nur auf die Anwendung in subkulturellen Szenen beschränken.15 Vor allem der Aspekt des Täterumgangs ist kontrovers zu betrachten und bietet viel Raum für Kritik.11


4.2. Kritik am <strong>Definitionsmacht</strong>-KonzeptNeben konstruktiver Kritik, die sich vor allem an die Umsetzbarkeit des<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes richtet, gab es eine öffentliche Auseinandersetzung, inwelcher vordergründig die bereits dargestellten Grundprinzipien des Konzeptes sowiefeministische Grundhaltungen angegriffen wurden. Zunächst sollen an dieser Stelleeinige zentrale Argumente der Kritikerinnen und Kritiker dargestellt werden. Diesestammen aus einem Artikel, welcher in der antideutschen Zeitung Bahamas erschienenist sowie aus einem Text der Gruppe Les Madeleines aus der Zeitschrift Gigi, welchenach eigener Einschätzung für sexuelle Emanzipation einsetzt. Anschließend sollaufgezeigt werden, welches Körperbild durch diese Kritik deutlich wird.Ein wesentliches Argument der Bahamas ist die These, das Konzept der<strong>Definitionsmacht</strong> sei männlichkeitsfeindlich, indem Männern unberechtigt unterstelltwürde, per se eine Gefahr für Frauen darzustellen (vgl. Wertmüller 2001, S. 22).„Diese Gestalten [Feministinnen] machen sich seit über zwei Jahrzehntenpenetrant darüber mausig, vor der männlichen Sexualität, der Männlichkeit überhauptzu warnen, <strong>als</strong> ginge ausgerechnet von ihnen Gefahr oder auch nur Dominanz aus.“(Wertmüller 2001, S. 33)Dies zeigt, dass der Autor davon ausgeht, es existiere keine patriarchal geprägteGesellschaftsstruktur, die sich beispielsweise durch sexualisierte <strong>Gewalt</strong> gegenüberFrauen äußert. Außerdem wird der Standpunkt vertreten, das Patriarchat sei bereitsüberwunden, sodass Betroffene, die überwiegend Frauen sind, keines besonderenSchutzes, etwa vor <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> durch Männer bedürfen. Zudem sei„strukturelle <strong>Gewalt</strong> ein Pseudo-Begriff“ (Wertmüller 2001, S. 33). Da es sich beistruktureller <strong>Gewalt</strong> lediglich um ein theoretisches Konzept, jedoch nicht um einentatsächlich existierenden Zwang handele, könne sich bei der Begründung des<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes nicht auf diesen berufen werden.Ein weiterer Standpunkt der Bahamas ist die Annahme, dass „Lust per se aggressivauftrete“ (Wertmüller 2001, S. 34). Dies wird von Wertmüller <strong>mit</strong> Verweis aufFreud’sche Theorien begründet. Da sich das Konzept der <strong>Definitionsmacht</strong> gegendiese „natürliche Aggressivität“ (ebd.) der menschlichen Sexualität wende, wird es <strong>als</strong>lustfeindlich bezeichnet.Auch ein Artikel der Les Madeleines richtet sich gegen das Konzept der<strong>Definitionsmacht</strong>, obwohl die Kritik an einem alltäglichen Sexismus, die dem KonzeptVergleiche hierzu Re.ACTion 2010, S. 31 ff sowie S. 61 ff.12


zugrunde liegt, geteilt wird (vgl. Les Madeleines 2002).So warnen Les Madeleines beispielsweise vor dem Machtmissbrauch durchBetroffene, die durch das <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzept ungerechtfertigte Anschuldigungenerheben könnten und da<strong>mit</strong> schwerwiegende Folgen für Beschuldigte herbeiführenkönnten. 16„So weit wir auch <strong>mit</strong> der Problemschilderung noch übereinstimmen, so sehr haltenwir die Konsequenz für fatal. […] [D]as Definitionsrecht [lädt] insbesondere inKombination <strong>mit</strong> dem Sanktionsrecht geradezu <strong>zum</strong> Mißbrauch [sic!] ein […], wobeiselbst VerteidigerInnen des Definitionsrechts nicht leugnen, daß [sic!] es das auchschon gegeben hat[…].“ (Les Madeleines 2002)Des Weiteren wird eine juristische Objektivität verteidigt, die durch das<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzept angegriffen wird:„[Ein Gerichtsverfahren] ist nicht Teil einer sich <strong>als</strong> revolutionär wähnendenBewegung, die die Möglichkeit von friedlichem Miteinander im Jetzt noch gar nicht fürmöglich hält; es ist Teil einer Gesellschaft, die die „Freiheitlich-demokratischeGrundordnung“ bereits <strong>als</strong> Verwirklichung eines Menschheitstraums ansieht.“ (LesMadeleines 2002)Les Madeleines sehen die bestehende gesellschaftlich legitimierte Rechtsordnung <strong>als</strong>Grundlage dafür, warum das <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzept abzulehnen ist. Dembestehenden Rechtssystem dient der Grundgedanke der Objektivität <strong>als</strong>Ausgangspunkt, um über Schuld und Unschuld entscheiden zu können.4.3. Der Kritik zugrunde liegende Vorstellungen vonKörperlichkeitBourdieu (2005) vertritt in seiner Analyse der „männlichen Herrschaft“ die These, dassin gegenwärtigen patriarchalen Gesellschaftsstrukturen, eine von Menschengeschaffene konstruierte Geschlechterordnung <strong>als</strong> natürlich angesehen wird und so<strong>mit</strong>eine fundamentale Rolle einnimmt. Er kommt zu dem Schluss, dass sich diesesHerrschaftsverhältnis darin abzeichnet, dass der weibliche Körper vordergründig durchdie Verfügbarkeit für das andere Geschlecht definiert wird:16 Dieses Argument ist vor allem in Anbetracht empirischer Daten zu selten getätigten Anzeigen von<strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> kritisch zu betrachten. Die geringe Anzahl begründet sich durch ein großesSchamgefühl Betroffener sowie das häufige Zuschreiben einer Mitschuld der Betroffenen (vgl. LesMadeleines 2002). Des Weiteren transportiert es das sexistische Rollenklischee der hinterlistigen Frau.13


„Die männliche Herrschaft konstituiert die Frauen <strong>als</strong> symbolische Objekte,deren Sein (esse) ein Wahrgenommen (percipi) ist. Das hat zur Folge, dass die Frauenin einen andauernden Zustand körperlicher Verunsicherung oder, besser, symbolischerAbhängigkeit versetzt werden: Sie existieren zuallererst für und durch die Blicke deranderen.“ (Bourdieu 2005, S. 177)Dieser von Bourdieu kritisierte Zustand wird auch in den von Kritikern und Kritikerinnenverfassten Artikeln deutlich, welche sich gegen das Konzept der <strong>Definitionsmacht</strong>richtet. So argumentieren beispielsweise Les Madelaines, Frauen gefiele schließlich ihrObjektstatus:„Ähnlich kurz greift die Kritik, Frauen würden nur <strong>als</strong> Sexualobjekte angesehen [...]Dass Sexualobjekt zu sein aber in Maßen auch angenehme Seiten hat, Frauenvielleicht auch <strong>als</strong> Frauen und eben nicht nur <strong>als</strong> Menschen geliebt werden wollen, wirdnicht einmal in Betracht gezogen. Dann möge man aber schlüssig erklären, wiesoFernsehsendungen, die Mädchen nackt fotografieren, den Mädchen da<strong>mit</strong> nacheigenen Aussagen einen Herzenswunsch erfüllen? Wieso ist Model ein Traumjob vielerMädchen und Frauen? Und worin besteht der Sinn des Spiels der kalten Schulter? Istes womöglich die Freude daran, <strong>mit</strong> dem eigenen - weiblichen – Körper im AnderenBegehren zu erzeugen?“ (Les Madelaines 2002)Les Madelaines argumentieren hierbei, der Objektstatus sei zwar gegeben, aber derTraum vieler Frauen. Durch welche gesellschaftlichen Einflüsse dieser Wunschzustande kommt, wird nicht erörtert, allerdings oben von Bourdieu beschrieben: Ineiner patriarchalen Gesellschaft wird das Ansehen von Frauen über deren Aussehenund Objekthaftigkeit hergeleitet, sodass Frauen (bewusst oder unbewusst) aufÄußerlichkeiten reduziert werden. Wenn sich eine Frau <strong>als</strong> Teil der Gesellschaft nachdiesen sozialen Normen richtet, so sehen Les Madelaines hierin eine Kritik an der<strong>Definitionsmacht</strong>, da Frauen diesen Status wünschten. Nach Bourdieu ist diesallerdings eine Bestätigung des <strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes, welches denSubjektstatus von Frauen im Allgemeinen und Betroffenen <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> imSpeziellen stärken soll. Deshalb kann eine solche Begründung für das Ablehnen des<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes nicht akzeptiert werden. 1717 Eine detailliertere Auseinandersetzung <strong>mit</strong> den Argumenten der Bahamas und Les Madeleines wärevermutlich sehr ergiebig, aber dem Umfang dieser Arbeit nicht angemessen.14


5. FazitDeutlich geworden ist bis hier, dass sexualisierte <strong>Gewalt</strong> keinesfalls, wie von Gaucksuggeriert, ein Einzelphänomen darstellt und so<strong>mit</strong> auch nicht auf individueller Ebenebetrachtet werden darf. Eine Individualisierung <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> ist ein Austragenauf Kosten der Betroffenen und verschleiert zudem bestehende Machtstrukturen. Diepatriarchalen Herrschaftsverhältnisse, die unsere Gesellschaft nach wie vor prägen,legen den Grundstein dafür, dass sexualisierte <strong>Gewalt</strong> trotz ihres hohen Aufkommensnicht skandalisiert, sondern stark verschleiert wird. Zu dieser Verschleierung tragennicht nur sexistische Darstellungen bei, die implizit das Bild eines sexuell allzeitverfügbaren Frauenkörpers ver<strong>mit</strong>teln. Auch empirische Befunde, die schockierendeErgebnisse liefern, nach denen beispielsweise ein Großteil der Frauen permanentAngst vor Übergriffen hat, tragen zu einer Verfestigung der Akzeptanz bestehenderUngleichheiten und Ungerechtigkeiten im Geschlechterverhältnis bei.Eben darum bedarf es neben dem Bestreben, benannte Missstände auf Dauer zubekämpfen, auch wegweisenden Konzepten für den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong>.Diese müssen nicht nur Betroffenen Hilfestellungen bieten, sondern neben denSymptomen auch an den Ursachen ansetzen und so<strong>mit</strong> die zugrundeliegendenMachtstrukturen in den Blick nehmen. Deshalb sind die grundlegenden Ansätze des<strong>Definitionsmacht</strong>-Konzeptes <strong>als</strong> wesentliche Schritte zu betrachten: Erstens wird sichvon einem scheinbar objektiven <strong>Gewalt</strong>begriff abgelöst und so<strong>mit</strong> die Perspektive derBetroffenen anerkannt. Außerdem wird ihnen durch das Zusprechen der DefinitionsundHandlungsoptionen ein Stück weit Selbstwirksamkeit und Kontrollgefühlzurückgegeben, welches durch sexuelle Übergriffe oft verloren geht.Dennoch ist es auch unabdinglich, konstruktive Kritik am Konzept der <strong>Definitionsmacht</strong>zu üben. Eine Kritik, wie jene der Bahamas und der Les Madeleines, ignoriert jedochbestehende Verhältnisse und reproduziert stattdessen gesellschaftlichen Sexismus.Zwar mag die Umsetzung eines solchen, von allen bestehenden Rechtsvorstellungenabgelösten Konzeptes, sich derzeit (noch) schwierig gestalten. Trotzdem kann vorallem eine öffentliche Diskussion um das Konzept der <strong>Definitionsmacht</strong> dazu beitragen,verfestigte Rechtsverständnisse zu überdenken und kritisch zu hinterfragen. Nur sokönnen sich auf Dauer festgefahrene gesellschaftliche Vorstellungen weiterentwickeln,egal ob bezüglich eines Rechtsverständnisses oder einer Geschlechterfrage.15


6. Quellenverzeichnis6.1. LiteraturBeauvoir, Simone de (1951): Das andere Geschlecht: Sitte und Sexus der Frau.Rohwolt, HamburgBourdieu, Pierre (2005): Die männliche Herrschaft. Suhrkamp Verlag, Frankfurt amMainEckes, Thomas (2008): Geschlechterstereotype: Von Rollen, Identitäten undVorurteilen. In: Becker, Ruth/ Kortendieck, Beate: Handbuch Frauen- undGeschlechterforschung. Theorie, Methode, Empirie. VS Verlag fürSozialwissenschaften, WiesbadenHagemann-White, Carol (1997): <strong>Strategie</strong>n gegen <strong>Gewalt</strong> im Geschlechterverhältnis.Bestandsanalyse und Perspektiven. In: Hagemann-White, Carol u.a.: Parteilichkeit undSolidarität. Praxiserfahrungen und Streitfragen zur <strong>Gewalt</strong> im Geschlechterverhältnis.Klein Verlag, Bielefeld. S. 15-116.Haslbeck, Barbara (2007): Sexueller Missbrauch und Religiosität. Wenn Frauen dasSchweigen brechen: eine empirische Studie. Lit Verlag, MünsterKavemann, Barbara (1997): Zwischen Politik und Professionalität: Das Konzept derParteilichkeit. In: Hagemann-White, Carol u.a.: Parteilichkeit und Solidarität.Praxiserfahrungen und Streitfragen zur <strong>Gewalt</strong> im Geschlechterverhältnis. Klein Verlag,Bielefeld. S. 179-236Re.ACTion (2010): Antisexismus_reloaded. Zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>sexualisierter</strong> <strong>Gewalt</strong> –ein Handbuch für die antisexistische Praxis. UNRAST-Verlag, München.Schröder, Kristina (2012): Danke, emanzipiert sind wir selber! Abschied vom Diktat derRollenbilder. Piper Verlag, MünchenWertmüller, Justus (2001): Über Wüstlinge und Hygienemonster. Eine fiktiveZusammenfassung von tatsächlich geführten Gesprächen. In: Bahamas 34 (2001)6.2. InternetquellenBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005):Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Einerepräsentative Untersuchung zu <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag desBundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-studiefrauen-teil-eins,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf[letzter Zugriff:05.03.2013]Diehl, Charlotte/ Rees, Jonas/ Bohner, Gerd (2013): Zur "Sexismus-Debatte": EinKommentar aus wissenschaftlicher Sicht. http://www.uni-bielefeld.de/psychologie/ae/AE05/Diehl_Rees_Bohner_Kommentar-zur-Sexismus-Debatte_lang_2013-02-07.pdf [letzter Zugriff: 20.02.2013]16


Hildenbrandt, Petra (2002): Psychische und psychosomatische Folgen <strong>sexualisierter</strong><strong>Gewalt</strong> und da<strong>mit</strong> zusammenhängende Mängel in der gesundheitlichen Versorgung.Beitrag auf dem 8. Kongress Armut und Gesundheit am 6. und 7. Dezember 2002http://www.gesundheitberlin.de/index.php4?request=search&topic=1561&type=infotext[letzter Zugriff: 06.03.2013]Himmelreich, Laura (2013): Der Herrenwitz. In: Stern Online vom 01.02.2013http://www.stern.de/politik/deutschland/stern-portraet-ueber-rainer-bruederle-derherrenwitz-1964668-print.html[letzter Zugriff: 04.03.2013]Les Madeleines (2002): Nein heißt nein? Grundlegende Erwägungen <strong>zum</strong>Definitionsrecht der Frau über eine Vergewaltigung, in: Gigi 20. Zeitschrift für sexuelleEmanzipation. http://www.gigionline.de/definition20.html [letzter Zugriff: 17.03.2013]Spiegel Online (2013): Sexismus-Debatte: Gauck beklagt "Tugendfuror" im FallBrüderle. In: Zeit Online vom 03.03.2012http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sexismus-debatte-gauck-beklagt-tugendfurorim-fall-bruederle-a-886578.html[letzter Zugriff: 04.03.2013]Wizorek, Anne (2013): Der #Aufschrei und sein Echo. In: Stern.de vom 01.03.2013http://www.stern.de/panorama/sexismus-debatte-der-aufschrei-und-sein-echo-1977754-print.html [letzter Aufruf: 04.03.2013]17


7. Anhang7.1. Wertmüller: Über Wüstlinge und Hygienemonster18

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