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Reglement für die Durchführung der Schulreise - roland-padrutt.ch

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REGLEMENTFÜR DIE DURCHFÜHRUNG VONSCHULREISEN, HEIMATTAGEN,FERIEN-, WINTERSPORT- UND KLASSENLAGERNErstausgabe *


6.1 S<strong>ch</strong>ullager33 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> 934 Organisation 935 Finanzierung / Elterbeiträge 936 Begleitpersonen 937 Ents<strong>ch</strong>ädigungen 938 Rekognoszierung 939 Abre<strong>ch</strong>nung 106.2 Lager <strong>der</strong> Abs<strong>ch</strong>lussklassen40 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> 1041 Organisation 1042 Finanzierung / Elternbeiträge 1043 Begleitpersonen 1044 Ents<strong>ch</strong>ädigungen 1045 Rekognoszierung 1146 Abre<strong>ch</strong>nung 116.3 Projektwo<strong>ch</strong>e an <strong>der</strong> Oberstufe47 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> 117. S<strong>ch</strong>lussbestimmungen48 Inkrafttreten 1149 Anpassung <strong>der</strong> Ents<strong>ch</strong>ädigungen / Tarife 1150 Übernahme des Elternbeitrages dur<strong>ch</strong> den Verband 128. AnhangEnts<strong>ch</strong>ädigungen und TarifeAnhang© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 2 von 12


1. Allgemeine Bestimmungen§ 01 AllgemeinesDie Amts- und Funktionsbezei<strong>ch</strong>nungen in <strong>die</strong>sem <strong>Reglement</strong> beziehen si<strong>ch</strong> aufbeide Ges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ter.§ 02 ZweckbestimmungDieses <strong>Reglement</strong> soll <strong>die</strong> einheitli<strong>ch</strong>e Handhabung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>, Organisationund Finanzierung von <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>n, Heimattagen, Ferien-, Ski- und Klassenlagern<strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule AB gewährleisten.2. <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>n§ 03 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>An <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule AB werden alljährli<strong>ch</strong> mit allen Klassen (ausgenommen <strong>die</strong>jenigenKlassen, wel<strong>ch</strong>e im betreffenden S<strong>ch</strong>uljahr ein Klassenlager abhalten), 1- bis3-tägige <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>n dur<strong>ch</strong>geführt. Die Reisetouren sind dem Leistungsvermögen<strong>der</strong> S<strong>ch</strong>üler anzupassen, wobei folgende Regeln zu bea<strong>ch</strong>ten sind:Unterstufe:Mittelstufe:Oberstufe:Region AargauS<strong>ch</strong>weizS<strong>ch</strong>weiz (<strong>für</strong> Abs<strong>ch</strong>lussreisen: angrenzende Na<strong>ch</strong>barlän<strong>der</strong>)Die Gesamtreisedauer hat zur gesamten Dauer <strong>der</strong> <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong> in einem vernünftigenVerhältnis zu stehen. Flugreisen sind ni<strong>ch</strong>t gestattet.§ 04 OrganisationDie Detailorganisation <strong>der</strong> <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong> obliegt <strong>der</strong> Klassenlehrkraft. Sie rei<strong>ch</strong>t dasvorgesehene Programm, nötigenfalls mit Erläuterungen, dem Rektor zur Prüfungein.Der Rektor erstellt zuhanden <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung auf dem vorgesehenen Formular eineAufstellung <strong>der</strong> <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>projekte seines Rektorats. Diese enthält: Klassenlehrkraft,Klasse, Reiseziel, Reiseroute, Mars<strong>ch</strong>route, Mars<strong>ch</strong>zeit, Kosten pro Teilnehmer,Elternbeitrag, bei 2- und 3-tägigen <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>n au<strong>ch</strong> Überna<strong>ch</strong>tungsort undGesamtreisezeit. Die Abgabetermine sind na<strong>ch</strong> den Sommer- und na<strong>ch</strong> den Frühlingsferien.Unbekannte Reiserouten müssen von <strong>der</strong> verantwortli<strong>ch</strong>en Klassenlehrkraft vorEinrei<strong>ch</strong>ung des Projektes rekognosziert werden.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.§ 05 Finanzierung / Elternbeiträge© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 3 von 12


An <strong>die</strong> Kosten <strong>der</strong> <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong> leistet <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule, abgestuft na<strong>ch</strong> S<strong>ch</strong>ulalter,Beiträge (siehe Anhang).Der Elternbeitrag darf <strong>die</strong> Höhe des Gemeindebeitrages ni<strong>ch</strong>t übersteigen.§ 06 BegleitpersonenFür <strong>die</strong> Klassenlehrkraft und eine Begleitperson wird <strong>der</strong> doppelte S<strong>ch</strong>ülerbeitragausgeri<strong>ch</strong>tet (siehe Anhang).§ 07 RekognoszierungDie Kosten allfälliger Rekognoszierungen werden ents<strong>ch</strong>ädigt (siehe Anhang).Für <strong>die</strong> Rekognoszierung von <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong>n werden nur in Ausnahmefällen Lehrerurlaubebewilligt.§ 08 Abre<strong>ch</strong>nungNa<strong>ch</strong> <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> <strong>der</strong> <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong> erstellt <strong>der</strong> Reiseleiter eine detaillierte Reiseabre<strong>ch</strong>nung,wel<strong>ch</strong>e vom Rektor zu prüfen und zu ar<strong>ch</strong>ivieren ist.3. Heimattage§ 09 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>An <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule AB können alljährli<strong>ch</strong> mit allen Klassen eintägige Heimattagedur<strong>ch</strong>geführt werden.§ 10 OrganisationDie Detailorganisation des Heimattages obliegt <strong>der</strong> Klassenlehrkraft, bei gemeinsamer<strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> mehrerer Klassen dem Rektorat. Sie rei<strong>ch</strong>en das vorgeseheneProgramm <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung zur Orientierung ein.Unbekannte Routen müssen von den Verantwortli<strong>ch</strong>en rekognosziert werden.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 4 von 12


§ 11 FinanzierungDie Kosten <strong>der</strong> Heimattage trägt in <strong>der</strong> Regel <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule. Die Beiträge sindabgestuft na<strong>ch</strong> S<strong>ch</strong>ulalter (siehe Anhang).Für <strong>die</strong> Klassenlehrkraft wird <strong>der</strong> doppelte S<strong>ch</strong>ülerbeitrag ausgeri<strong>ch</strong>tet (siehe Anhang).§ 12 Abre<strong>ch</strong>nungNa<strong>ch</strong> <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong> <strong>der</strong> Heimattage erstellt <strong>die</strong> Reiseleitung eine Abre<strong>ch</strong>nung, <strong>die</strong><strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einzurei<strong>ch</strong>en ist.4. Ferienlager§ 13 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>In <strong>der</strong> Regel wird pro Jahr während <strong>der</strong> Sommer- und/o<strong>der</strong> Herbstferien ein Ferienlagerdur<strong>ch</strong>geführt. Teilnahmebere<strong>ch</strong>tigt sind in <strong>der</strong> Regel S<strong>ch</strong>üler <strong>der</strong> 3. bis 5.Klasse.§ 14 OrganisationAls Lagerunterkunft steht das Ferienheim * <strong>der</strong> Ortsbürgergemeinde * zur Verfügung.Die Unterkunftskosten ri<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem von <strong>der</strong> Ortsbürgergemeindeaufgestellten Tarif.Die S<strong>ch</strong>ulleitung su<strong>ch</strong>t unter <strong>der</strong> Lehrers<strong>ch</strong>aft eine geeignete Leitung. Diese ist zuständig<strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisation des Ferienlagers. Sie rei<strong>ch</strong>t das vorgesehene Programmmit Budget, nötigenfalls mit Erläuterungen, <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einen Monatvor Lagerbeginn zur Genehmigung ein.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.§ 15 Finanzierung / ElternbeiträgeAn <strong>die</strong> Kosten <strong>der</strong> Lager haben <strong>die</strong> Eltern Beiträge zu leisten. Gesu<strong>ch</strong>e um Verbilligungvon Elternbeiträgen können <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eingerei<strong>ch</strong>t werden.§ 16 BegleitpersonenFür 8 S<strong>ch</strong>üler wird in <strong>der</strong> Regel 1 Begleitperson bewilligt.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 5 von 12


§ 17 Ents<strong>ch</strong>ädigungenLagerleiter, Kö<strong>ch</strong>e und übrige Mitarbeiter erhalten eine Ents<strong>ch</strong>ädigung (siehe Anhang).Pro Lager werden <strong>die</strong> Spesen <strong>für</strong> 1 Auto vergütet.Für Ausnahmefälle kann <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung an<strong>der</strong>e Ents<strong>ch</strong>ädigungen festsetzen.§ 18 Kin<strong>der</strong> von Leiter- und MitarbeiterehepaarenLeiter- und Mitarbeiterehepaare können ihre Kin<strong>der</strong> in das Lager mitnehmen. Sobaldsie das teilnahmebere<strong>ch</strong>tigte Alter errei<strong>ch</strong>t o<strong>der</strong> übers<strong>ch</strong>ritten haben, muss <strong>für</strong>sie <strong>der</strong> halbe Elternbeitrag entri<strong>ch</strong>tet werden. Die entspre<strong>ch</strong>enden Kosten sind imKostenvorans<strong>ch</strong>lag zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.§ 19 RekognoszierungLeiter, <strong>die</strong> erstmals in einem Ferienhaus ein Lager dur<strong>ch</strong>führen, erhalten <strong>für</strong> <strong>die</strong>Rekognoszierung eine Ents<strong>ch</strong>ädigung (siehe Anhang).Sol<strong>ch</strong>en Lehrkräften bewilligt <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einen Urlaubstag.§ 20 Abre<strong>ch</strong>nungDie Elternbeiträge sind na<strong>ch</strong> dem Lager dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong> re<strong>ch</strong>nungsführende Stelle inRe<strong>ch</strong>nung zu stellen.Vor Beginn des Lagers bezieht <strong>die</strong> Lagerleitung von <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelledas benötigte Bargeld.Sämtli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>nungen sind visiert und mit <strong>der</strong> Bezei<strong>ch</strong>nung des Lagers <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführendenStelle zuzustellen.Na<strong>ch</strong> Beendigung des Lagers erstellt <strong>die</strong> Lagerleitung zuhanden <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitungeine detaillierte Abre<strong>ch</strong>nung über <strong>die</strong> Ausgaben. Die S<strong>ch</strong>ulleitung erstellt jährli<strong>ch</strong> <strong>für</strong>alle Lager zuhanden <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eine Zusammenstellung.§ 21 Mitarbeit <strong>der</strong> LehrkräfteDie S<strong>ch</strong>ulleitung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Rektoraten eine langfristigePlanung <strong>der</strong> Lagerleitungen. Von den Lehrkräften wird in einem gewissen Turnuseine entspre<strong>ch</strong>ende Mitarbeit erwartet.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 6 von 12


5. Wintersportlager§ 22 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>Während <strong>der</strong> Sportferien werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>üler ab 4. Klasse (ev. 3. Klasse) einwö<strong>ch</strong>igeWintersportlager dur<strong>ch</strong>geführt. Die Leitung sollte von Lehrkräften o<strong>der</strong> geeignetenJ+S-Instruktoren mit Leiterausweis übernommen werden. Die notwendigenReservationen werden vom Lagerleiter vorgenommen. Falls Verän<strong>der</strong>ungeneintreten, ist <strong>die</strong>s <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung sofort mitzuteilen.§ 23 OrganisationDie Detailorganisation <strong>der</strong> Lager obliegt den verantwortli<strong>ch</strong>en Leitern.Der Lagerleiter hat <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung bis anfangs Dezember ein detailliertes Budgetvorzulegen, wel<strong>ch</strong>es folgendes enthalten muss: Kosten <strong>für</strong> Reise, Verpflegung,Unterkunft, Bergbahnen und Skilifte, Leiterkosten, Vers<strong>ch</strong>iedenes.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.§ 24 Finanzierung / ElternbeiträgeAn <strong>die</strong> Kosten des Wintersportlager haben <strong>die</strong> Eltern einen Beitrag zu leisten. Gesu<strong>ch</strong>eum Verbilligung von Elternbeiträgen können <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eingerei<strong>ch</strong>twerden.§ 25 BegleitpersonenPro 8 Teilnehmer wird in <strong>der</strong> Regel eine Begleitperson bewilligt. Diese sollte über<strong>die</strong> notwendigen J+S-Ausweise verfügen. Zusätzli<strong>ch</strong> werden Mithilfen in <strong>der</strong> Kü<strong>ch</strong>ebewilligt.§ 26 Verwendung <strong>der</strong> Beiträge von «Jugend und Sport» (J+S)Sämtli<strong>ch</strong>e Ents<strong>ch</strong>ädigungen aus J+S, sofern ausgewiesene Leiter von J+S mitwirken,gehen in <strong>die</strong> Lagerkasse. Die ausgewiesenen Leiter erhalten als Entgelt <strong>für</strong>Spesen und Bemühungen 20% des J+S Leiterbeitrages. Im Übrigen erhalten <strong>die</strong>seLeiter <strong>die</strong> normale Leiterents<strong>ch</strong>ädigung gemäss Anhang.§ 27 Ents<strong>ch</strong>ädigungenLagerleiter, Kö<strong>ch</strong>e und weitere Begleitpersonen erhalten eine Ents<strong>ch</strong>ädigung (sieheAnhang).Pro Lager werden <strong>die</strong> Spesen <strong>für</strong> 1 Auto vergütet.Für Ausnahmefälle kann <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege an<strong>der</strong>e Ents<strong>ch</strong>ädigungen festsetzen.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 7 von 12


§ 28 Kin<strong>der</strong> von Leiter- und MitarbeiterehepaarenLeiter- und Mitarbeiterehepaare können ihre Kin<strong>der</strong> in das Lager mitnehmen. Sobaldsie das teilnahmebere<strong>ch</strong>tigte Alter errei<strong>ch</strong>t o<strong>der</strong> übers<strong>ch</strong>ritten haben, muss <strong>für</strong>sie <strong>der</strong> halbe Elternbeitrag entri<strong>ch</strong>tet werden. Die entspre<strong>ch</strong>enden Kosten sind imKostenvorans<strong>ch</strong>lag zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.§ 29 RekognoszierungDie Kosten <strong>der</strong> Rekognoszierung des Wintersportgeländes und <strong>der</strong> Unterkunft werdenents<strong>ch</strong>ädigt (siehe Anhang).Für <strong>die</strong> Rekognoszierung bewilligt <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einen Urlaubstag.§ 30 Abre<strong>ch</strong>nungDie Elternbeiträge sind aufgrund <strong>der</strong> Teilnehmerliste na<strong>ch</strong> dem Lager dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong>re<strong>ch</strong>nungsführende Stelle in Re<strong>ch</strong>nung zu stellen.Vor Beginn des Lagers bezieht <strong>die</strong> Lagerleitung von <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelledas benötigte Bargeld.Sämtli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>nungen sind visiert und mit Bezei<strong>ch</strong>nung des Skilagers <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführendenStelle zuzustellen. Na<strong>ch</strong> Beendigung des Lagers erstellt <strong>der</strong> Leiterzuhanden <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung eine detaillierte Abre<strong>ch</strong>nung über <strong>die</strong> Ausgaben.Die S<strong>ch</strong>ulleitung erstellt jährli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> alle Lager zuhanden <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eineZusammenstellung.§ 31 Mitarbeit <strong>der</strong> LehrkräfteDie S<strong>ch</strong>ulleitung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Rektoraten eine langfristigePlanung <strong>der</strong> Lagerleitungen. Von den Lehrkräften wird in einem gewissen Turnuseine entspre<strong>ch</strong>ende Mitarbeit erwartet.6. Klassenlager§ 32 BegriffsdefinitionUnter dem Begriff Klassenlager sind Lager während <strong>der</strong> obligatoris<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>ulzeitzu verstehen (S<strong>ch</strong>ullager, Lager <strong>der</strong> Abs<strong>ch</strong>lussklassen, Projektwo<strong>ch</strong>en).© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 8 von 12


6.1 S<strong>ch</strong>ullager§ 33 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>Die Klassen <strong>der</strong> Mittelstufe können innerhalb <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulzeit ein bis zu 6 Tage dauerndesS<strong>ch</strong>ullager dur<strong>ch</strong>führen.Die Klassen <strong>der</strong> Oberstufe müssen innerhalb <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulzeit, vorzugsweise im 2.Oberstufenjahr, ein bis zu 8 Tage dauerndes S<strong>ch</strong>ullager dur<strong>ch</strong>führen.§ 34 OrganisationDie Leitung des S<strong>ch</strong>ullagers übernimmt <strong>die</strong> Klassenlehrkraft. Die Lehrkraft hat <strong>der</strong>S<strong>ch</strong>ulleitung ein detailliertes Programm mit Budget vorzulegen. In einem S<strong>ch</strong>uljahrmit S<strong>ch</strong>ullager wird keine zusätzli<strong>ch</strong>e <strong>S<strong>ch</strong>ulreise</strong> dur<strong>ch</strong>geführt, ausgenommen beiArbeitslagern.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.§ 35 Finanzierung / ElternbeiträgeDer Elternbeitrag wird dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege festgesetzt und von <strong>der</strong> Klassenlehrkrafteingezogen (siehe Anhang).§ 36 BegleitpersonenPro S<strong>ch</strong>ullager wird eine Begleitperson und bei Selbstverpflegung in <strong>der</strong> Regel zusätzli<strong>ch</strong>ein Ko<strong>ch</strong> bewilligt.§ 37 Ents<strong>ch</strong>ädigungenLeiter, Begleitperson und Ko<strong>ch</strong> erhalten eine Ents<strong>ch</strong>ädigung (siehe Anhang).Pro Lager werden <strong>die</strong> Spesen <strong>für</strong> 1 Auto vergütet.Für Ausnahmefälle kann <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege an<strong>der</strong>e Ents<strong>ch</strong>ädigungen festsetzen.§ 38 RekognoszierungLeiter, <strong>die</strong> ein Lager dur<strong>ch</strong>führen, erhalten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rekognoszierung eine Ents<strong>ch</strong>ädigung(siehe Anhang).Sol<strong>ch</strong>en Lehrkräften bewilligt <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einen Urlaubstag.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 9 von 12


§ 39 Abre<strong>ch</strong>nungVor Beginn des Lagers bezieht <strong>die</strong> Lagerleitung von <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelledas benötigte Bargeld. Sämtli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>nungen sind visiert und mit Bezei<strong>ch</strong>nungdes Lagers <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelle zuzustellen.Na<strong>ch</strong> Beendigung des Lagers re<strong>ch</strong>net <strong>der</strong> Leiter über <strong>die</strong> Elternbeiträge und denBarbezug mit <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelle ab und erstellt zuhanden <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitungeine detaillierte Abre<strong>ch</strong>nung über <strong>die</strong> Ausgaben.Die S<strong>ch</strong>ulleitung erstellt jährli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> jedes Lager zuhanden <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eineZusammenstellung.6.2 Lager <strong>der</strong> Abs<strong>ch</strong>lussklassen§ 40 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>In <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe kann ein einwö<strong>ch</strong>iges erweitertes S<strong>ch</strong>ulprogrammdur<strong>ch</strong>geführt werden. Dies kann im Rahmen eines Klassen- o<strong>der</strong> Arbeitslagers, einesBetriebs- o<strong>der</strong> Sozialpraktikums sein.§ 41 OrganisationDie Lagerleitung übernimmt <strong>die</strong> Klassenlehrkraft. Gesu<strong>ch</strong>e um Bewilligung einerAktivität müssen mit Budget und Rahmenprogramm <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung eingerei<strong>ch</strong>twerden.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.§ 42 Finanzierung / ElternbeiträgeAllfällige Kosten werden in <strong>der</strong> Regel dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ule übernommen. Die Elternhaben keine Kosten zu tragen.§ 43 BegleitpersonenPro Lager wird eine Begleitperson und bei Selbstverpflegung ein Ko<strong>ch</strong> bewilligt.§ 44 Ents<strong>ch</strong>ädigungenLeitung, Begleitperson und Ko<strong>ch</strong> erhalten eine Ents<strong>ch</strong>ädigung (siehe Anhang).Pro Lager werden <strong>die</strong> Spesen <strong>für</strong> 1 Auto vergütet.Für Ausnahmefälle kann <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege an<strong>der</strong>e Ents<strong>ch</strong>ädigungen festsetzen.§ 45 Rekognoszierung© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 10 von 12


Die Kosten <strong>der</strong> Rekognoszierung eines geeigneten Ortes und <strong>der</strong> Unterkunft werdenentspre<strong>ch</strong>end den im Anhang festgesetzten Ansätzen vergütet.Für <strong>die</strong> Rekognoszierung bewilligt <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einen Urlaubstag.§ 46 Abre<strong>ch</strong>nungVor Beginn des Lagers bezieht <strong>der</strong> Leiter von <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelle dasbenötigte Bargeld. Sämtli<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>nungen sind visiert und mit Bezei<strong>ch</strong>nung desLagers <strong>der</strong> re<strong>ch</strong>nungsführenden Stelle zuzustellen.Na<strong>ch</strong> Beendigung des Lagers erstellt <strong>der</strong> Leiter zuhanden <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung einedetaillierte Abre<strong>ch</strong>nung über <strong>die</strong> Ausgaben.Die S<strong>ch</strong>ulleitung erstellt jährli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> jedes Lager zuhanden <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege eineZusammenstellung.6.3 Projektwo<strong>ch</strong>e an <strong>der</strong> Oberstufe§ 47 <strong>Dur<strong>ch</strong>führung</strong>An <strong>der</strong> Oberstufe können Projektwo<strong>ch</strong>en dur<strong>ch</strong>geführt werden. Ausnahmsweisekönnen Projektwo<strong>ch</strong>en au<strong>ch</strong> im Sinne eines Lagers auswärts stattfinden. Budgetund Programm sind re<strong>ch</strong>tzeitig <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>ulleitung vorzulegen.Die S<strong>ch</strong>ulleitung prüft und genehmigt <strong>die</strong> Projekte. Fragli<strong>ch</strong>e Projekte leitet sie an<strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege zur Genehmigung weiter.7. S<strong>ch</strong>lussbestimmungen§ 48 InkrafttretenDas vorstehende <strong>Reglement</strong> wurde vom Kreiss<strong>ch</strong>ulrat an <strong>der</strong> Sitzung vom * genehmigtund rückwirkend auf den * in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle bisherigen <strong>Reglement</strong>eund Ergänzungsbes<strong>ch</strong>lüsse <strong>der</strong> beiden Kreiss<strong>ch</strong>ulgemeinden.§ 49 Anpassung <strong>der</strong> Ents<strong>ch</strong>ädigungen / TarifeDie im Anhang aufgeführten Tarife können im Rahmen <strong>der</strong> jährli<strong>ch</strong>en Budgetierungvon <strong>der</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege angepasst werden.© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 11 von 12


§ 50 Übernahme des Elternbeitrages dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>uleIm Falle von Bedürftigkeit kann <strong>die</strong> Klassenlehrkraft ein begründetes Gesu<strong>ch</strong> umganze o<strong>der</strong> teilweise Übernahme des Elternbeitrages an <strong>die</strong> Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege ri<strong>ch</strong>ten.Die Kreiss<strong>ch</strong>ulpflege ents<strong>ch</strong>eidet endgültig über sol<strong>ch</strong>e Gesu<strong>ch</strong>e.Kreiss<strong>ch</strong>ulrat ABDer PräsidentKreiss<strong>ch</strong>ulpflege ABDer PräsidentDie ProtokollführerinDer S<strong>ch</strong>ulleiter© by Roland Padrutt, Bu<strong>ch</strong>s-Lenzburg Seite 12 von 12

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