Theater <strong>Meiningen</strong>Spielplan Dezember1.12. So 11 Uhr Wagner im Wohnzimmer KammerspieleVortrag von Prof. Dr. Ursula Kramer15/17 Uhr Peterchens Mondfahrt KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre18 Uhr Tristan und Isolde Großes Haus2.12. Mo 10 Uhr Peterchens Mondfahrt KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre3.12. Di 10 Uhr Peterchens Mondfahrt KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre4.12. Mi 19 30 Uhr Der Nussknacker Großes Haus5.12. Do 19 30 Uhr Die erotischen Erfolge des Großes HausMonsieur R.6.12. Fr 10 Uhr Schneewittchen und die Kammerspielesieben ZwergePuppenspiel ab 4 Jahre19 30 Uhr Der nackte Wahnsinn Großes Haus20 Uhr Gerechtes Geld Kammerspiele7.12. Sa 19 30 Uhr Der Nussknacker Großes Haus20 Uhr Bezahlt wird nicht! Kammerspiele8.12. So 11 15 Uhr Vor der Premiere: FoyerE.T.A. Hoffmann – Eine Moritat20 Uhr Anya 17 Kammerspiele9.12. Mo 10 Uhr Die Schneekönigin KammerspielePuppenspiel ab 5 Jahre15 Uhr Foyer um drei Foyer11.12. Mi 11 Uhr 1. Jugendkonzert KammerspieleGorb trifft Britten III18 Uhr Klassik-Extra-Konzert I KammerspieleGorb trifft Britten III12.12. Do 11 Uhr 1. Jugendkonzert KammerspieleGorb trifft Britten III13.12. Fr 19 30 Uhr Rigoletto Großes Haus20 Uhr Richards Korkbein Kammerspiele14.12. Sa 19 30 Uhr Der nackte Wahnsinn Großes Haus20 Uhr Anya 17 Kammerspiele15.12. So 11/16 Uhr Die Schneekönigin KammerspielePuppenspiel ab 5 Jahre19 Uhr Winterreise I Großes HausEin musikalischer-literarischer Abend16.12. Mo10 Uhr <strong>Das</strong> Katzenhaus KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre18.12. Mi 10 Uhr Peterchens Mondfahrt KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre20.12. Fr 19 30 Uhr Premiere Großes HausE.T.A. Hoffmann – Eine Moritat21.12. Sa 18 45 Uhr Einführung: Nach Jerusalem Foyer19 30 Uhr Nach Jerusalem Großes Haus20 Uhr Der Unfall Kammerspiele22.12. So 15/17 Uhr Peterchens Mondfahrt KammerspielePuppenspiel ab 4 Jahre19 Uhr E.T.A. Hoffmann – Eine Moritat Großes Haus23.12. Mo19 30 Uhr Weihnachtskonzert: Aschenbrödel Großes Haus25.12. Mi 19 Uhr Rigoletto Großes Haus26.12. Do 15 Uhr Der Froschkönig KammerspielePuppenspiel ab 5 Jahre19 Uhr Hamlet Großes Haus28.12. Sa 19 30 Uhr HAIR Großes Haus29.12. So 15 Uhr I Puritani (Die Puritaner) Großes Haus20 Uhr Der Kaktus Kammerspiele31.12. Di 15 Uhr Der Bettelstudent Großes Haus19 30 Uhr Der Bettelstudent Großes Haus20 Uhr Richards Korkbein Kammerspiele„E.T.A. Hoffmann –Eine Moritat“Eine Hommage des Eisenacher Ballettdirektors Andris PlucisDer Thüringer Komponist RudolfHild und der schwäbische LiedermachercherAndreas Karnatz komponierten<strong>für</strong> diesen BallettabendMusiken, die die gespenstischenAbgründe und psychischen Verwirrungendes Dichters Hoffmann derGegenwart widerspiegeln, diedurch Originalbeiträge des verstorbenenKünstlers ergänzt werden.<strong>Das</strong> Ballett des Landestheaters Eisenach,das sowohl mit „Schwanensee”und „Nussknacker” imklassischen als auch mit „Le Sacredu Printemps” oder dem Chaosballett„Karlheinz” im modernen Ballettgenreüberzeugt haben, zeigtmit „Hoffmanns Moritat“- vomgroßen Balletttableau bis zum feinsinnigenPas de deux - die ganzeBandbreite an Ausdrucksstilen.„Die Biographie E.T.A.Hoffmannshaben wir natürlich im Hinterkopf.Die Bilder, die wir zeigen, sind heutig.In kammerspielartigen Szenenzeigt sich die eigentliche FigurAnna Gaden in „Richards Korkbein“© foto-edEmi Kuzuoka in „E.T.A. Hoffmann – Eine Moritat“Foto: TheaterE.T.A. Hoffmanns, dessen FantasieundStimmungswelten den Bühnenraumerobern. Gerade seinefantastischen, fast surrealen Motivestiften Bilder, die uns sehr inspirierten.“(Andris Plucis)„E.T.A. Hoffmann – eine Moritat“ist eine Hommage des EisenacherBallettdirektors Andris Plucis anden Dichter und unbekanntenKomponisten E.T.A. Hoffmann.CHOREOGRAFIE & BÜHNE AndrisPlucis / MUSIK. LEITUNG CarlosDomínguez-Nieto / KOSTÜME DanielleJostEine Produktion des LandestheatersEisenachPremiere am20. Dezember, 19.30 Uhr22. Dezember, 19 UhrGroßes HausWeitere Termine unterwww.das-meininger-theater.deEin Lobgesangauf die Anarchie– mit Musik!„Richards Korkbein“ vonBrendan BehanSchräges und sehr unterhaltsamesKontrastprogramm zur Adventszeitund an Silvester ein Muss!Am 13., 31. Dezember,jeweils 20 Uhr, KammerspieleDie Termine des diesjährigen Weihnachtsmärchens„Rettet Rumpelstilzchen“ entnehmen Sie bitte der Internetseitewww.das-meininger-theater.de4
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.informiert über aktuelle SteuererstattungsansprücheSteuererstattungsansprüche bei Arbeitnehmern– Wann verjähren sie?Sofern ein Arbeitnehmer nicht zurAbgabe einer Steuererklärung verpflichtetist, kann er bis zum Ablaufder vierjährigen Festsetzungsverjährungsfristseine Einkommensteuererklärungabgeben. Die Einkommensteuererklärung<strong>für</strong> das Jahr2009 muss folglich spätestens am31. Dezember 2013 eingereichtsein, um im Rahmen der so genanntenAntragsveranlagung alsAntrag auf Steuerfestsetzung zugelten.Anders stellt sich die Situation beiso genannten Pflichtveranlagungsfällendar. War ein Arbeitnehmer,aus welchen Gründen auch immer(z.B. Steuerklassenwahl III/V, Bezugvon Lohnersatzleistungen, Einkünfteaus Vermietung und Verpachtungvon über 410 Euro etc.)verpflichtet eine Einkommensteuererklärungabzugeben (Frist: 31. Maides Folgejahres) und hat dies unterlassen,sind lediglich seine Erstattungsansprüche<strong>für</strong> die Jahre 2005und früher erloschen, denn <strong>für</strong> ihngilt eine insgesamt siebenjährigeFestsetzungsverjährung. <strong>Das</strong> bedeutet,sie endet <strong>für</strong> den Veranlagungszeitraum2006 grundsätzlicherst am 31. Dezember 2013.Doch Achtung: Im Unterschied zurAntragsveranlagung reicht im Rahmender so genannten Pflichtveranlagungdie Abgabe der Einkommensteuererklärungvor dem31.12.2013 nicht! Erwartet der Arbeitnehmerzum Beispiel aufgrundhoher Werbungskosten <strong>für</strong> 2006eine Steuererstattung und hat erdie Erklärung bereits jetzt, das heißtlange vor Ende der Festsetzungsverjährungabgegeben, kann ihn eineböse Überraschung treffen. In solchenFällen ist das Finanzamt nämlichnicht verpflichtet, den Fall zubearbeiten. Wird das Finanzamtnicht tätig, ist der dem Grundenach bestehende Erstattungsanspruch<strong>für</strong> 2006 am 1. Januar 2014endgültig erloschen.Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL:„Um dies zu verhindern hat der Arbeitnehmerzwei Möglichkeiten:Entweder er stellt ausdrücklich einenAntrag auf Steuerfestsetzungoder er legt Untätigkeitseinspruchein“.<strong>Meiningen</strong> LohnsteuerhilfeHandwerkerleistungen: Im bestehendenHaushalt auch Neubaumaßnahmensteuerlich absetzbar!Nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz(EStG) sind Handwerkerleistungen<strong>für</strong> Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmensteuerlich begünstigt.Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigenkönnen jährlich 20%(=maximal 1.200 Euro im Jahr) vonhöchstens 6.000 Euro Arbeitskostendirekt von der Einkommensteuerabgezogen werden.Die Finanzbehörden interpretierendiese Regelung bislang so, dass nurErhaltungs- und nicht Neubaumaßnahmenbegünstigt sind, wobei unterNeubau alle Maßnahmen zuverstehen seien, die zu einer Erweiterungder Wohn- und Nutzflächeführen. Abgelehnt wird daher zumBeispiel die Erstellung einer Garage,eines Carports oder Gartenhäuschens,der Anbau eines Wintergartens,das Anbringen desAußenputzes an die Fassade desNeubaus, der Einbau eines Kachelofenszusätzlich zur Heizung, einerSauna oder der Ausbau des Dachbodens.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dagegenmit Urteil vom 13.7.2011(Az. VI R 61/10) entschieden, dassalle Baumaßnahmen im bestehendenHaushalt unabhängig davon,ob es sich um Erhaltungs- oderNeubaumaßnahmen handelt, begünstigtsind. Durch die Veröffentlichungim Bundessteuerblatt (BStBl2012 II, S. 232) hat der Bundesfinanzministerdie Finanzämter angewiesen,diese Entscheidungen invergleichbaren Fällen anzuwenden.Erich Nöll: „Ein neues BMF-Schreibenist seit über einem Jahr angekündigt.Steuerpflichtige sollten <strong>für</strong>alle Neubaumaßnahmen im bestehendenHaushalt die Handwerkerkostenbeantragen, im Falle einerAblehnung durch das FinanzamtEinspruch einlegen und auf das imBundessteuerblatt veröffentlichteBFH-Urteil verweisen. Versucht derFinanzbeamte dennoch, den Steuerpflichtigenmangels angeblicherErfolgsaussicht zur Rücknahme desEinspruchs zu bewegen, empfiehltder BDL, darauf zu drängen, zunächstnicht über den Einspruch zuentscheiden bzw. zu beantragen,das Verfahren solange ruhen zu lassen,bis das angekündigte BMF-Schreiben veröffentlicht wird.“SternstundeDezemberWassermann (20.1. - 18.2.)Nach Regen kommt auchSonnenschein. Lassen Sieden Kopf nicht hängen.Schon bald kehrt die Lebensfreudezurück!Fische (19.2. - 20.3.)Wollen Sie denn garnicht mehr aus demHaus? Ein bisschen Gesellschaftwürde Ihnen gut tun.Widder (21.3. - 20.4.)Auch wenn es kalt unddunkel ist: Sie müssensich aufrappeln undeinem kreativen Zeitvertreibnachgehen.Stier (21.4. - 20.5.)Bald werden Sie eine neueHerausforderung gemeisterthaben. Dann kann dasneue Jahr ja kommen!Krebs (21.6. - 22.7.)Ihr Potential ist nochlängst nicht ausgeschöpft.Sie haben definitivgroße Talente. Wagen Sieeinen Neuanfang.Löwe (23.7. - 22.8.)Lassen Sie sich nicht instrumentalisieren.Es ist ander Zeit, dass Sie bestimmenwo’s lang geht.Jungfrau (23.8. - 22.9.)Sie verwenden Ihre Zeit <strong>für</strong>zu viele Dinge, die Sie persönlichnicht weiterbringen.Sie spüren, was wirklichdran ist. Bringen Sie allesandere zu Ende!Waage (23.9. - 22.10.)Sie haben das Gleichgewichtverloren und dabeiandere vor den Kopf gestoßen.Leider wird manIhnen nicht vergeben...Skorpion (23.10. - 22.11.)Neues Jahr, neues Glück.Sie sind 2013 nicht wirklichvoran gekommen. Eswird Zeit <strong>für</strong> selbstbewussteund beherzte Entscheidungen!Zwilling (21.5. - 20.6.)Große Freuden und neueAufgaben stehen Ihnenbevor. <strong>Das</strong> kommendeJahr steckt voller Abwechslung.Schütze (23.11. - 21.12.)Kuscheligkeit ist zwar nicht ihrDing, aber dieses Jahr werdenSie die Weihnachtszeit genießen.Vor allen Dingen, weil SieIhre Lieben so vermissen.Steinbock (22.12. - 19.1.)Nehmen Sie sich zurückund lassen Sie anderen denVortritt. Sie werden dadurchnichts verlieren!5