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Das Magazin für Südthüringen - Boerner PR Meiningen

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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.informiert über aktuelle SteuererstattungsansprücheSteuererstattungsansprüche bei Arbeitnehmern– Wann verjähren sie?Sofern ein Arbeitnehmer nicht zurAbgabe einer Steuererklärung verpflichtetist, kann er bis zum Ablaufder vierjährigen Festsetzungsverjährungsfristseine Einkommensteuererklärungabgeben. Die Einkommensteuererklärung<strong>für</strong> das Jahr2009 muss folglich spätestens am31. Dezember 2013 eingereichtsein, um im Rahmen der so genanntenAntragsveranlagung alsAntrag auf Steuerfestsetzung zugelten.Anders stellt sich die Situation beiso genannten Pflichtveranlagungsfällendar. War ein Arbeitnehmer,aus welchen Gründen auch immer(z.B. Steuerklassenwahl III/V, Bezugvon Lohnersatzleistungen, Einkünfteaus Vermietung und Verpachtungvon über 410 Euro etc.)verpflichtet eine Einkommensteuererklärungabzugeben (Frist: 31. Maides Folgejahres) und hat dies unterlassen,sind lediglich seine Erstattungsansprüche<strong>für</strong> die Jahre 2005und früher erloschen, denn <strong>für</strong> ihngilt eine insgesamt siebenjährigeFestsetzungsverjährung. <strong>Das</strong> bedeutet,sie endet <strong>für</strong> den Veranlagungszeitraum2006 grundsätzlicherst am 31. Dezember 2013.Doch Achtung: Im Unterschied zurAntragsveranlagung reicht im Rahmender so genannten Pflichtveranlagungdie Abgabe der Einkommensteuererklärungvor dem31.12.2013 nicht! Erwartet der Arbeitnehmerzum Beispiel aufgrundhoher Werbungskosten <strong>für</strong> 2006eine Steuererstattung und hat erdie Erklärung bereits jetzt, das heißtlange vor Ende der Festsetzungsverjährungabgegeben, kann ihn eineböse Überraschung treffen. In solchenFällen ist das Finanzamt nämlichnicht verpflichtet, den Fall zubearbeiten. Wird das Finanzamtnicht tätig, ist der dem Grundenach bestehende Erstattungsanspruch<strong>für</strong> 2006 am 1. Januar 2014endgültig erloschen.Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL:„Um dies zu verhindern hat der Arbeitnehmerzwei Möglichkeiten:Entweder er stellt ausdrücklich einenAntrag auf Steuerfestsetzungoder er legt Untätigkeitseinspruchein“.<strong>Meiningen</strong> LohnsteuerhilfeHandwerkerleistungen: Im bestehendenHaushalt auch Neubaumaßnahmensteuerlich absetzbar!Nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz(EStG) sind Handwerkerleistungen<strong>für</strong> Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmensteuerlich begünstigt.Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigenkönnen jährlich 20%(=maximal 1.200 Euro im Jahr) vonhöchstens 6.000 Euro Arbeitskostendirekt von der Einkommensteuerabgezogen werden.Die Finanzbehörden interpretierendiese Regelung bislang so, dass nurErhaltungs- und nicht Neubaumaßnahmenbegünstigt sind, wobei unterNeubau alle Maßnahmen zuverstehen seien, die zu einer Erweiterungder Wohn- und Nutzflächeführen. Abgelehnt wird daher zumBeispiel die Erstellung einer Garage,eines Carports oder Gartenhäuschens,der Anbau eines Wintergartens,das Anbringen desAußenputzes an die Fassade desNeubaus, der Einbau eines Kachelofenszusätzlich zur Heizung, einerSauna oder der Ausbau des Dachbodens.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dagegenmit Urteil vom 13.7.2011(Az. VI R 61/10) entschieden, dassalle Baumaßnahmen im bestehendenHaushalt unabhängig davon,ob es sich um Erhaltungs- oderNeubaumaßnahmen handelt, begünstigtsind. Durch die Veröffentlichungim Bundessteuerblatt (BStBl2012 II, S. 232) hat der Bundesfinanzministerdie Finanzämter angewiesen,diese Entscheidungen invergleichbaren Fällen anzuwenden.Erich Nöll: „Ein neues BMF-Schreibenist seit über einem Jahr angekündigt.Steuerpflichtige sollten <strong>für</strong>alle Neubaumaßnahmen im bestehendenHaushalt die Handwerkerkostenbeantragen, im Falle einerAblehnung durch das FinanzamtEinspruch einlegen und auf das imBundessteuerblatt veröffentlichteBFH-Urteil verweisen. Versucht derFinanzbeamte dennoch, den Steuerpflichtigenmangels angeblicherErfolgsaussicht zur Rücknahme desEinspruchs zu bewegen, empfiehltder BDL, darauf zu drängen, zunächstnicht über den Einspruch zuentscheiden bzw. zu beantragen,das Verfahren solange ruhen zu lassen,bis das angekündigte BMF-Schreiben veröffentlicht wird.“SternstundeDezemberWassermann (20.1. - 18.2.)Nach Regen kommt auchSonnenschein. Lassen Sieden Kopf nicht hängen.Schon bald kehrt die Lebensfreudezurück!Fische (19.2. - 20.3.)Wollen Sie denn garnicht mehr aus demHaus? Ein bisschen Gesellschaftwürde Ihnen gut tun.Widder (21.3. - 20.4.)Auch wenn es kalt unddunkel ist: Sie müssensich aufrappeln undeinem kreativen Zeitvertreibnachgehen.Stier (21.4. - 20.5.)Bald werden Sie eine neueHerausforderung gemeisterthaben. Dann kann dasneue Jahr ja kommen!Krebs (21.6. - 22.7.)Ihr Potential ist nochlängst nicht ausgeschöpft.Sie haben definitivgroße Talente. Wagen Sieeinen Neuanfang.Löwe (23.7. - 22.8.)Lassen Sie sich nicht instrumentalisieren.Es ist ander Zeit, dass Sie bestimmenwo’s lang geht.Jungfrau (23.8. - 22.9.)Sie verwenden Ihre Zeit <strong>für</strong>zu viele Dinge, die Sie persönlichnicht weiterbringen.Sie spüren, was wirklichdran ist. Bringen Sie allesandere zu Ende!Waage (23.9. - 22.10.)Sie haben das Gleichgewichtverloren und dabeiandere vor den Kopf gestoßen.Leider wird manIhnen nicht vergeben...Skorpion (23.10. - 22.11.)Neues Jahr, neues Glück.Sie sind 2013 nicht wirklichvoran gekommen. Eswird Zeit <strong>für</strong> selbstbewussteund beherzte Entscheidungen!Zwilling (21.5. - 20.6.)Große Freuden und neueAufgaben stehen Ihnenbevor. <strong>Das</strong> kommendeJahr steckt voller Abwechslung.Schütze (23.11. - 21.12.)Kuscheligkeit ist zwar nicht ihrDing, aber dieses Jahr werdenSie die Weihnachtszeit genießen.Vor allen Dingen, weil SieIhre Lieben so vermissen.Steinbock (22.12. - 19.1.)Nehmen Sie sich zurückund lassen Sie anderen denVortritt. Sie werden dadurchnichts verlieren!5

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