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Niederschrift 03_2013 vom 15.07.2013 - Markt Geisenhausen

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28TOP VIII. Kauf eines neuen Traktors für das Freibad und den Bauhof – Vergabesowie Kauf eines neuen Traktors für die Schule – Vergabe wurde ergänzt und vorgezogen.VIII. Kauf eines neuen Traktors für das Freibad und den Bauhof – VergabeKauf eines neuen Traktors für die Schule - VergabeTraktor für Freibad und BauhofEs wurden drei Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Angeboten wurden einJohn Deere 3320 zum Preis von 36.520,80 € brutto (zusätzlicher Nachlass beim Kaufeines zweiten Traktors: 714 €), ein Kubota Traktor STV zum Preis von 37.756,72 €brutto und ein Hakotrac 3500 zum Preis von 39.448,50 € brutto. Bauhofleiter Dickspricht sich aufgrund der robusten Bauweise für den John Deere 3320 aus. BeimHakotrac 3500 wird die Bodenfreiheit als zu gering bewertet. Der Kubota Traktor STVverfügt über keinen Hydrostat.Traktor für die SchuleEs wurden die drei selben Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Angebotenwurden ein John Deere Hydros 2720 zum Preis von 31.339,61 € brutto (zusätzlicherNachlass: 595 €), ein Kubota Kleintraktor B 3<strong>03</strong>0 zum Preis von 28.288,56 € bruttound der gleiche Hakotrac 3500 wie oben. Bauhofleiter Dick und SchulhausmeisterMaulberger sprechen sich aufgrund der robusten Bauweise für den John Deere Hydros2720 aus. Beim Hakotrac 3500 wird die Bodenfreiheit als zu gering bewertet.Alle drei Anbieter haben die Inzahlungnahme des gebrauchten Traktors zu unterschiedlichenBeträgen angeboten. Beim Gesamtpreis für zwei Traktoren und Inzahlungnahmeliegt die Fa. Heilmeier, Vilsbiburg mit 55.051,41 € brutto am günstigsten.Der Bauausschuss beschließt:Die beiden angebotenen Traktoren der Marke John Deere werden von der Fa. Heilmeier,Vilsbiburg unter der Voraussetzung eines weiteren Preisnachlasses erworben.Der vorhandene gebrauchte Traktor soll auch privaten Interessenten angeboten undzu einem Preis im Bereich des höchsten Inzahlungnahmeangebots verkauft werden.8 : 0I. Behandlung von Bauanträgen1. Breitenwinkler JohannNeubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllegrube, Fl.-Nr. 1<strong>03</strong>8, Gemarkung Diemannskirchen,Allmannsberg 62, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 8 : 02. Dres. Irmengard und Lothar EndersAntrag auf Vorbescheid – Sanierung des Zehentstadels und Anbau eines Geschäftshauses,Fl.-Nr. 43 und 43/8, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Landshuter Str. 2und Lorenzerstr. 1, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Im Bestandsgebäude soll im Erdgeschoß weiterhin eine Gaststätte bleiben. ImObergeschoss möchten die Bauherren einen Veranstaltungssaal errichten. Imersten Dachgeschoß sollen Fremdenzimmer sowie ein Teil der geplanten Arztpraxiseinziehen. Die Nutzung des zweiten und dritten Dachgeschoßes ist nicht definiert.Im Anbau, der sich zum größten Teil auf dem Gelände des ehem. Neukaufsbefindet, möchten die Bauherren im Erdgeschoß eine Apotheke, im Obergeschoßund im ersten und zweiten Dachgeschoß eine Arztpraxis errichten. Auf dem restlichenGelände sollen Parkplätze angelegt werden. Die Nachbarunterschriften


29reicht Herr Enders nachträglich ein. Die Unterschriften sind somit nicht vollständig.Die Bauherren werden <strong>vom</strong> Ausschuss explizit nochmals auf darauf hingewiesen,dass mit der Errichtung des Anbaus, gleichzeitig mit der Sanierung desZehentstadels begonnen werden soll. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 8 : <strong>03</strong>. Geilersdorfer BirgitAntrag auf Vorbescheid – Neubau eines Wohnhauses mit PKW-Garage und Carport,Fl.-Nrn. 311 und 324/12, Gemarkung Bergham, Stephansbergham 42,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Es wurde bereits 2012 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der <strong>vom</strong> LandratsamtLandshut genehmigt wurde. Ein Grundstücksnachbar reichte gegen diesen VorbescheidKlage ein. Aus diesem Grund nahm Frau Geilersdorfer diesen Antrag zurück.Sie möchte nun einen geänderten Antrag zur Genehmigung vorlegen. DieZufahrt erfolgt nun über die Ortsstraße und das Hofgrundstück, nicht wie bisherüber den Feldweg. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert.Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Antrag wird zugestimmt.8 : 04. Hohenester MartinAnbau einer Liegehalle an einen bestehenden Milchviehstall, Fl.-Nr. 400, GemarkungSalksdorf, Haunersdorf 32, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Das Landratsamt wird gebeten zu prüfen, ob dieAbwasserbeseitigung des Niederschlagswassers sichergestellt ist. Dem Bauvorhabenwird zugestimmt 8 : 05. Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG AugsburgErrichtung von drei Werbetafeln am Gebäude, eines Werbepylons und Aufstellungvon drei Fahnenmasten, Fl.-Nrn. 54/2 und 56, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Lorenzerstr. 14, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Es sollen zwei Werbetafeln am Eingangsbereichangebracht werden, sowie eine weitere an der Ostfassade. Zudem möchtedie Norma einen Werbepylon an der gleichen Stelle wo früher der Pylon des Pennymarktesstand, sowie drei Fahnenmasten auf der gemeindlichen Fl.-Nr. 56,Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong> errichten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.Mit der Norma soll eine Nutzungsvereinbarung über das beanspruchtegemeindliche Grundstück geschlossen werden. Dem Vorhaben wird zugestimmt.8 : 06. Obermeier Heinz und ChristineNeubau einer Lagerhalle, Fl.-Nr. 764/23, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Ohmstr. 2,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kreuzfeld-Erweiterung" und entspricht nicht den Festsetzungen. Das geplante Pultdach solleine Dachneigung von 15 Grad erhalten. Dem Bauvorhaben und den Abweichungenwird zugestimmt. 8 : 07. Oßner MartinNeubau einer Güllegrube, Fl.-Nr. 624, Gemarkung Salksdorf, Hagenau 45, 84144<strong>Geisenhausen</strong>


30Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 8 : 08. Preu Johanna und JohannAntrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nrn. 1776 und 1855/6, Gemarkung Holzhausen, Lampeln 92, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Nach Auskunft vonJohann Preu wird die Landwirtschaft betrieben. Der Hof soll zukünftig seinemSohn übergeben werden, der in diesem Haus als zukünftiger Betriebsleiter wohnensoll. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Vorhaben wird zugestimmt.8 : 09. Simon Hans-PeterAnbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit integrierter WC-Nasszelleusw., zur Unterbringung einer nach energetischen Gesichtspunkten ausgerichtetenHackschnitzelheizungsanlage, Fl.-Nrn. 311 und 312, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Stockberg 2, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 8 : 010. Steer JosefNeubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil und Doppelgarage, Fl.-Nr.12, Gemarkung Bergham, Westersbergham 29 (Hofstelle), 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Ende 2012 wurde der Abbruch des alten Wohnhauses mit Stallung angezeigt.Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich innerhalb des Dorfgebietes Westersbergham.Ob hier eine Privilegierung vorliegt ist der Verwaltung nicht bekannt,ist jedoch von der Genehmigungsbehörde zu prüfen. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 8 : 011. Thoma AndreasNeubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle 25 des Baugebietes"Feldkirchen", Fl.-Nr. 1428/82, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Amselstr. 13,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen"und entspricht nicht den Festsetzungen. Die Baugrenze wird überschritten. DieNachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben und den Abweichungenwird zugestimmt. 8 : 012. Zehentbauer ChristianErrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Parzelle 4 desBaugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 442/114, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Theobald-Beer-Str. 9, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung" und entspricht nicht den Festsetzungen. Die Baugrenze wird überschritten.Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben und denAbweichungen wird zugestimmt. 8 : 013. Zehentbauer MarkusAnbau einer Pkw-Garage und Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Fl.-


31Nr. 875, Gemarkung Diemannskirchen, Bettenbach 66, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, innerhalb des Dorfgebietes Bettenbach.Die landwirtschaftlichen Nebengebäude wurden zum Teil abgebrochen. Nunmöchte der Bauherr an das bestehende Wohnhaus eine neue Pkw-Garage mitLagerfläche errichten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhabenwird zugestimmt. 8 : 0Formlose Bauvoranfragen1. Hofstetter MariaNeubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle 22 des Baugebietes"Feldkirchen", Fl.-Nr. 1428/39, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Amselstr. 7, 84144<strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Feldkirchen". Esentspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Bauherrin möchteein Flachdach, statt einem vorgeschriebenen Walm- Sattel- oder Zeltdach errichten.Zudem wird die Baugrenze Richtung Süden überschritten. Die Nachbarunterschriftensind vollständig. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. 8 : 02. <strong>Markt</strong> <strong>Geisenhausen</strong>Neubau einer Lagerhalle über den Schlammlagerplatz der Kläranlage <strong>Geisenhausen</strong>mit PV-Anlage, Fl.-Nr. 396/1, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Vilsbiburger Straße31, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Herr Rieder, Leiter des Klärwerks schlägt eine Überdachung des Schlammlagerplatzesfür die Einlagerung von Geräten und Materialien für den Betrieb der Kläranlagevor. Die Angelegenheit wurde bereits am 16.07.2012 im Ausschuss fürUmwelt, Energie und Natur behandelt und zurückgestellt bis der Bauhofneubaugeplant wird.Der Bauausschuss beschließt:Das Vorhaben soll vorangetrieben werden. Es soll ein konkreter Bauantrag in dennächsten Sitzungen vorgelegt werden. 8 : <strong>03</strong>. Müller MarkusNeubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1428/5, Finkenstr. 8, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Das bestehende Haus und die Garage sollenabgebrochen werden. Herr Müller möchte das neue Gebäude nach Nordostenabrücken, damit der südliche Gartenbereich besser genutzt werden kann. DemVorhaben wird zugestimmt. 8 : 0Anträge auf Isolierte Befreiung1. Gad Erhard und Zehetbauer HildeErrichtung einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 380/8, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Falkensteinstr.7, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldshöhe"und ist unbebaut. Am 12.07.<strong>2013</strong> fand eine Vermessung des Grundstückes statt.Hierbei wurde erkenntlich, dass ein Teil der Straße im Grundstück liegt. Dieses


32Straßenteilstück wurde herausgemessen und soll im Eigentum der Gemeinde bleiben.Somit verläuft die neue Grundstücksgrenze der Straßenführung entsprechend.Die Garagen werden von der neuen Grenze aus etwas eingerückt, sodassein Abstand zwischen Straße und Garage bestehend bleibt. Sobald der Fortführungsnachweisvorliegt wird der abgerückte Standort der Garage eingezeichnetund ist bindend für diesen Antrag. Die zur Errichtung angedachte Garage umfassteine Fläche von 36,48 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. bBayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, da die Doppelgarage eineGesamtfläche von 50 m², eine mittlere Wandhöhe von 3 m und eine Gesamtlängean der Grundstücksgrenze von 9 m nicht überschreitet. Die Garage wird außerhalbder im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet undbedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungendes Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeindeunter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 Bay-BO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. DieAusführung mit einem Flachdach entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanesin dem lediglich Satteldächer zugelassen sind. Der Standort der Doppelgarageentspricht dem § 2 Abs. 1 GaStellV, der besagt, dass zwischen Garagen undöffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 m Länge vorhandensein muss. Da die Zufahrt seitlich über die Stichstraße der Falkensteinstraßeerfolgt, ist dies gegeben. Somit ist die Sicht auf die öffentliche Verkehrsflächenicht beeinträchtigt und eine ungehinderte Zu- und Abfahrt jederzeit gegeben.Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt. 8 : 02. Limmer KarlheinzNeubau eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 668/12, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Haydnstr.38, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "An der SalksdorferStraße". Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Raum von ca.23,80 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei,da der Rauminhalt den Planunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. DasGartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "An der Salksdorfer Straße"festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidetbei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung dernachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Eigentümer des Nachbargrundstückeshaben dem Vorhaben nicht zugestimmt. Das Gartenhaus hält jedochdie erforderlichen Mindestabstandflächen von 3 m zu den jeweiligen Grundstücksgrenzenein. Die Ausführung mit einem Flachdach entspricht nicht den Vorgabendes Bebauungsplanes, in dem lediglich Satteldächer zugelassen sind und Nebengebäudedem Hauptgebäude anzupassen sind. Dem Antrag auf isolierte Befreiungwird zugestimmt. 8 : 0Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg1. Geltinger JohannAnbau eines Jungsauenstalles, Fl.-Nr. 4, Gemarkung Diemannskirchen, Diemannskirchen43, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunter-


33schriften sind vollständig.2. Hundhammer FranzErweiterung des Gewerbebetriebes mit Betriebsleiterwohnung – Nutzungsänderung– Betriebsleiterwohnung als Pensionszimmer, Fl.-Nr. 754/1, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Ohmstr. 58, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Mit Schreiben des Landratsamtes Landshut <strong>vom</strong> 10.06.<strong>2013</strong> wurde der <strong>Markt</strong> umStellungnahme zur geplanten Nutzungsänderung gebeten. Geplant wird aus derbestehenden Betriebsleiterwohnung fünf weitere Gästezimmer für Pensionsgästeeinzurichten, sodass nur eine Betriebsleiterwohnung im eingereichten Neubau bestehenbleibt.3. Kath. Kirchenstiftung HolzhausenErrichtung einer Behelfstreppe als Übergangslösung bis zur Erneuerung der Kirchhofstützmaueran der Pfarrkirche St. Valentin, Fl.-Nr. 51, Gemarkung Holzhausen,Holzhausen 9, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Dorfgebietes Holzhausen und ist teilweiseauf öffentlichen Grund. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Eine vorrübergehendeSondernutzungserlaubnis wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 02.07.<strong>2013</strong> gewährt.Das Landratsamt Landshut teilte am 15.07.<strong>2013</strong> mit, dass der Antrag zurückgenommenwurde.4. Maulberger KonradNeubau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen, Fl.-Nr. 1181, GemarkungDiemannskirchen, Helmsau 55, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Am Bauort steht bishereine kleinere Maschinenhalle, die abgerissen wird, sobald der Antrag genehmigtist. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.Anträge auf Genehmigungsfreistellung1. Eberl BirgittNeubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Garage auf Parzelle 45 des Baugebietes"Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 442/53, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Prof.-Stelzenberger-Str.11, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig.2. Fischer MartinNeubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.-Nr. 485/31, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Lortzingstr. 1 A, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fimbacher-Feld"– Deckblatt Nr. 6 und entspricht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriftensind vollständig.3. Leschik Rafal und EwelinaNeubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Parzelle 49 des Baugebietes"Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 442/49, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Prof.-


34Stelzenberger-Str. 17, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung" und entspricht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriften sindnicht vollständig.4. Petz Rainer und VerenaErrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Parzelle 38des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 451/5, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Prof.-Stelzenberger-Str. 12, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig.II. Kinderkrippe St. Martin – Vergabe Möblierung Teil 1Nach Kostenaufstellung des Architekturbüros Vallentin <strong>vom</strong> 28.6.2012 stehen für dieMöblierung der Gruppenräume ca. 13.500,00 € (ohne Spielzeug) zur Verfügung. Diebestehende Ausstattung der provisorischen Kinderkrippe kann übernommen werdenund muss um zwei Drittel ergänzt werden. Hierzu liegen Angebote von den FirmenWehrfritz GmbH, Rodach, Aurednik GmbH (Bestand),Bessenbach, und eibe Produktion+ Vertrieb GmbH & Co. KG, Röttingen, vor. Das Angebot der Fa. Wehrfritz GmbHkonnte nicht gewertet werden, da es von einem Gesamtangebot absieht. Bei demAngebot der Fa. eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG gibt es optische Unterschiedeund der Liefertermin kann nicht eingehalten werden. Fa. Aurednik GmbHbietet für 15.932,26 € brutto an, entspricht dem Bestand und bestätigt den Lieferterminfür die KW 34 bei Bestellung bis zum 17.07.<strong>2013</strong>.Der Ausschuss beschließt:Die Firma Aurednik GmbH, Bessenbach erhält für 15.932,26 € brutto den Auftrag.8 : 0III. Erneuerung der Buswartehallen in der Rauchensteiner Str.,Holzhausener Str. und Vilsbiburger Straße – VergabeEs wurden vier Firmen aufgefordert ein Angebot für Modelle mit einem Flach- oderPultdach abzugeben. Hierzu wurden folgende Forderungen an die Firmen gestellt.Drei Wartehallen, mit folgenden Merkmalen: Länge ca. 4,00 m, Breite ca. 1,80 m,Farbton grau/anthrazit, je eine Sitzbank mit Holzbelag, Wandteile aus Glas, Sichtschutzstreifenan allen Wandteilen.Das Gremium beschließt:Der TOP wird auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt. Es sollen weitere Angebotevon heimischen Unternehmen eingeholt werden. o. A.IV. Parkanlage BahnhofstraßeVergabe Wasser- und Kanalarbeiten für KneippanlageDie Firma A. K. Eibel GmbH, <strong>Geisenhausen</strong> hat für die neue Kneipanlage in derBahnhofstraße einen neuen Brunnen, sowie eine neue Wasserleitung und einen Kanalverlegt. Die Rechnung <strong>vom</strong> 16.05.<strong>2013</strong> beinhaltet eine Summe von 10.933,68 €brutto, nach Abzug von 2 % Skonto, und übersteigt somit die Bewirtschaftungsbefugnisdes Bürgermeisters. Somit ist eine nachträgliche Genehmigung des Bauaus-


35schusses erforderlich. Es wurde auch über den angebotenen Quellstein für die Parkanlagegesprochen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für einen runden, gewöhnlichenQuellstein aus. Zudem möchte der Ausschuss wissen, was mit dem Brunnensteindes Pausenhofes der ehem. Hauptschule <strong>Geisenhausen</strong> (jetzt Mittelschule<strong>Geisenhausen</strong>) passiert ist. Dieser ist seit der Sanierungsmaßnahme nicht mehr vorhanden.Der Ausschuss beschließt:Die Beauftragung der bereits geleisteten Arbeiten der Fa. A. K. Eibel GmbH, <strong>Geisenhausen</strong>wird nachträglich genehmigt. 8 : 0V. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung II"Billigungs- und AuslegungsbeschlussDer TOP wurde aufgrund von Unstimmigkeiten des zukünftigen Straßenverlaufes derDaimlerstraßenverlängerung zur Benzstraße in der letzten Sitzung vertagt. Aus diesemGrund legt die Verwaltung sämtliche Straßenplanungen und bereits gefassteBeschlüsse des Gemeinderates über den Straßenverlauf dem Gremium vor. Ein Straßenbaurein auf dem gemeindlichen Grundstück wäre straßenplanerisch nicht zu befürworten,da der Straßentrichter der Ohmstraße und das Teilstück der Daimlerstraßenicht ineinander laufen würden. Somit wären Verkehrsunfälle vorprogrammiert. DerBauausschuss akzeptiert den aktuellen Planungsstand. Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am13.<strong>03</strong>.2012 die Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Kreuzfeld-Erweiterung II"beschlossen. Seit der Anpassung an die EU-Richtlinien (EuroparechtsanpassungsgesetzBau – EAG Bau; EAG Bau – Mustererlass) wurden Überleitungsvorschriften fürdas Bauleitplanverfahren eingeführt. Nach § 244 Abs. 1 sind diejenigen Bauleitplänenach den geänderten Vorschriften zu Ende zu führen, die entweder nach dem 20. Juli2004 eingeleitet worden sind oder bereits vor diesem Datum eingeleitet wurden,aber bis zum 20. Juli 2006 noch nicht abgeschlossen waren. Der Bebauungsplanwurde bis zu dem Stichtag nicht bekannt gemacht, somit wurde nachträglich einUmweltbericht erstellt, Ausgleichsflächen in Thal ausgewiesen und ein neues schalltechnischesGutachten von hook farny Ingenieure aus Landshut angefertigt. Die Verfahrensschritteder Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGBund § 4 Abs. 2 BauGB sind zu wiederholen.Der Entwurf des Ingenieurbüros Planteam in der Fassung <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2013</strong> liegt vor.Das Plangebiet umfasst das Flurstücke 722 Tfl., 722/1, 722/6, 722/7, 722/9, 722/10,722/11, 724, 724/6, 727/39, 748, 748/5 Tfl. und 748/9 der Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>.Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2013</strong>werden gebilligt. 8 : 0Bebauungsplan und Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen, die Stellungnahmender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4Abs. 2 BauGB einzuholen. 8 : 0VI. Bebauungs- und Grünordungsplan "Sondergebiet Bauhof"Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 22.01.<strong>2013</strong> die Aufstellung des Bebauungsplanes"Sondergebiet Bauhof" beschlossen. Das Ingenieurbüro PLANTEAM, Landshut erstellteeinen Entwurf in der Fassung <strong>vom</strong> 22.04.<strong>2013</strong>.Der Bebauungsplanentwurf mit Begründungwar in der Zeit <strong>vom</strong> 10.06.<strong>2013</strong> bis 10.07.<strong>2013</strong> gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausge-


36legt. Die dazu eingegangenen Einwendungen, sowie die im gleichzeitig durchgeführtenVerfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicherBelange werden gem. § 1 Abs. 6 und § 1 a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde1. Mit projektiertem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO festgesetztwerden. Hierzu ist es jedoch gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO zwingend erforderlich,die Art der Nutzung festzusetzen. Bisher ist lediglich die ZweckbestimmungBauhof festgesetzt. Die Festsetzung der Art der Nutzung muss noch erfolgen.2. Zu Nr. 0.1.2 (Einfriedungen) der Textlichen Festsetzungen:Hier wird die Höhe von Einfriedungen festgesetzt. Gem. § 18 Abs. 1 BauNVO ist beider Festsetzung von Höhen baulicher Anlagen der erforderliche Bezugspunkt zu bestimmen.Dies muss noch erfolgen.3. Zu Nr. 9.1 (Grünflächen) der planlichen Festsetzungen:Bei der Festsetzung von Grünflächen muss deren Zweckbestimmung festgesetzt werden.Dies ist nachzuholen.4. Zu Nr. 5 ( Alternativprüfung) des Umweltberichts. Hier wird ausgeführt, dass eineAlternativprüfung nicht erfolgte. Dies ist so nicht möglich, eine Alternativprüfung istzwingend! Mit der Prüfung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten,wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zuberücksichtigen sind, wurde die Verpflichtung zur sog. "Alternativprüfung“ ausdrücklichins Baugesetzbuch aufgenommen. Bereits durch den Gesetzeswortlaut wird dabeibetont, dass diese Prüfung sich nur auf die in Betracht kommenden anderweitigenPlanungsmöglichkeiten und damit vernünftige Varianten beziehen soll (vgl. Art. 5Abs.1 der Plan-UP-Richtlinie). Der Hinweis auf die Ziele und den räumlichen Geltungsbereichdes Plans verdeutlicht zudem, dass es sich dabei in der Praxis um anderweitigeLösungsmöglichkeiten im Rahmen der beabsichtigten Planung und innerhalbdes betreffenden Plangebiets handeln wird und nicht etwa grundsätzlich anderePlanungen in Erwägung gezogen werden müssen (vgl. hierzu Nr. 2.4.2.4, Buchstabed, EAG Bau-Mustererlass). Der Umweltbericht hat also eine Übersicht über die in Betrachtkommenden anderweitigen Lösungsmöglichkeiten zu geben. Er hat dabei diewesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der gewähltenPlanung anzugeben. Die Notwendigkeit zur Prüfung von Planungsalternativen ergibtsich innerhalb der bauplanungsrechtlichen Abwägung dann, wenn sich Alternativennach Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängen oder nahe liegen. Der vorzeitigeAusschluss von Planungsalternativen ist so gesehen nicht zulässig. Alternativen sindals Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung indie vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten Umweltverträglichkeiteinzubeziehen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996-4 C 5.95, Juris). DieAngabe anderweitiger Lösungsmöglichkeiten umfasst sowohl Alternativen zum planerischenKonzept als auch Standortalternativen. Ergänzend ist anzumerken, dass auchin der "zusammenfassenden Erklärung" bei Bekanntgabe der Bauleitpläne (vgl. § 6Abs. 5 Satz 2, § 10 Abs. 4 BauGB) auf die Planalternativen hinzuweisen ist; d.h. Teildieser Erklärung ist es u. a. darzutun, aus welchen Gründen der Plan nach Abwägungmit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeitengewählt wurde. Konkret bedeutet dies für die vorliegende Planung: Auf Ebene desBebauungsplans sind im Rahmen der Alternativprüfung alternative Planungsmöglichkeitendarzustellen. Insbesondere ist darzulegen, u.a. welche alternativen Erschließungs-und Grünordnungskonzepte vorlagen. Die Alternativprüfung dokumentiertden Planungsprozess und stellt dar, wie dabei Umweltgesichtspunkte berücksichtigt


37worden sind. Es sollten also die in Betracht kommenden Alternativen kurz dargestelltwerden und dargelegt werden, warum die Entscheidung auf vorliegende Lösung gefallenist. Das Unterlassen der Alternativprüfung kann einen Abwägungsfehler darstellen(BVerwG, Urteil <strong>vom</strong> 14.11.2002, UPR 20<strong>03</strong>, 183).Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.Zu 1.)Als Nutzungsart wird festgesetzt:Zulässig sind: Gemeinbedarfsflächen (Gemeindlicher Bauhof)Gebäude, Lagerflächen und Einrichtungen, die für den Betrieb des gemeindlichenBauhofs erforderlich sind.Zu 2.)Zu Bezugspunkt Einfriedungen 0.1.2.2.:Als Bezugspunkt wird OK geplantes Gelände festgesetzt.Zu 3.)Zweckbestimmung Grünflächen:Als Zweckbestimmung wird „Randeingrünung“ festgesetztZu 4.)Umweltbericht Alternativplanungen:Im Umweltbericht werden alternative Planungen dargestellt. 8 : 0Landratsamt Landshut – Sg. 44Zu den textlichen Festsetzungen:Punkt 0.1.2.2. Höhe der Einfriedungen: es fehlt der untere Bezugspunkt, z. B. OKnatürliches Gelände.Punkt 0.1.3.1. Baukörper: diese Festsetzung ist nicht eindeutig definiert. Fraglich ist,wie hier das "hinwirken" auf eine gerichtete Form umsetzbar bzw. prüfbar ist. Ebensoverhält es sich mit der festgesetzten Differenzierung der einzelnen Gebäude. Festsetzungensind <strong>vom</strong> Grundsatz her eindeutig und zweifelsfrei zu formulieren. UnbestimmteFestsetzungen, die Interpretationsspielraum lassen, führen in der Regel zuProblemen. Es wird vorgeschlagen, die Festsetzung entsprechend eindeutig zu formulieren,z. B.: rechteckige Baukörper, der First muss bei geneigten Dächern parallelzur längeren Gebäudeseite verlaufen.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.Zu Bezugspunkt Einfriedungen 0.1.2.2.:Als Bezugspunkt wird OK geplantes Gelände festgesetzt.Zu Baukörper 0.1.3.1.:Die Festsetzung wird wie vorgeschlagen formuliert:Bei rechteckigen Baukörpern mit geneigten Dächern muss der First parallel zur längerenGebäudeseite verlaufen.Der Satz zur Differenzierung der Baukörper wird gestrichen. 8 : 0Landratsamt Landshut – Untere NaturschutzbehördeDas SO kann aufgrund des Überschwemmungsgebietes nicht weiter nach Nordenerweitert werden, so dass eine endgültige Grenze der baulichen Entwicklung entsteht.Die dargestellten Verkehrs- und Erschließungsflächen, die für den Bauhof notwendigenLagerflächen und die Umzäunung sind von der gegenüberliegenden Seitedes Vilstals einsehbar und wirken störend im Landschaftsbild. Aus diesen Gründen istdas SO nach Norden - möglichst außerhalb des Zaunes - mit heimischen standortge-


38rechten Gehölzen einzugrünen. Die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständeist zu prüfen und in der Begründung kurz darzustellen. Der unteren Naturschutzbehördeliegen keine Daten aus der Artenschutzkartierung im Bereich desBebauungsplans einschließlich Umgriff vor. Redaktioneller Hinweis zur Begründung,Anlage "Ausgleichsflächen Holzhausen": die Überschrift 5. Zeile: "GE Kreuzfeld ErweiterungII" ist in "SO Bauhof" zu ändern.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es werden am nördlichen Rand desGeltungsbereichs Flächen für die Gehölzpflanzung festgesetzt. Die artenschutzrechtlichenVerbotstatbestände werden geprüft, das Ergebnis wird in die Planung eingearbeitet.Der redaktionelle Hinweis wird berichtigt. 8 : 0Wasserwirtschaftsamt Landshut2.5. Einwendungen:a) Es ist in der geplanten Flächeneinteilung kein Platz für Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.Die Erfahrung zeigt, dass schon in diesem Stadium der Planunggenauere Überlegungen erforderlich sind, da im Nachhinein die dann für eine technischkorrekte Behandlung erforderlichen Flächen nicht mehr zur Verfügung stehenund entsprechende wasserwirtschaftlich schlechte Kompromisse die Folge sind. Imjetzigen Planungsstadium wird aus fachlicher Sicht die Abwasserentsorgung (dazugehört auch das Niederschlagswasser) als nicht gesichert angesehen und der Planerfüllt damit nicht das geltende Recht.b) Keine Aussagen zur abwassertechnischen Entsorgung des Schmutzwassers.Rechtsgrundlagen: WHG, BayWGMöglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):Zu a) Niederschlagswasserbeseitigung vorplanen, Abklären ob Versickerung möglichist, wenn ja Versickerungsflächen einplanen, andernfalls Rückhalteflächen für die Ableitungeinplanen.Zu b) Angabe der freien Kapazitäten und Art der Entwässerung, wir gehen vonTrennsystem aus.2.6. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeitzu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung undggf. Rechtsgrundlage:Das tangierte Gewässer ist die Kleine Vils.Das vor Kurzem abgelaufene Hochwasser hat auch wieder gezeigt, dass nicht unbedingtimmer nur der oberflächige Abfluss Berücksichtigung finden sollte, auch derSchutz vor steigendem Grundwasser im Hochwasserfall ist in die Planungen von Gebäudeninsbesondere in Gewässernähe einzubeziehen. Dazu gehört die wasserdichteAusführungen des Kellers, aber auch die Abdichtung von Hausanschlüssen und entsprechendesichere Lage von Kellerfenstern. Im besten Fall kann man auch auf einKellergeschoss verzichten. Bei der Objektplanung sollten deshalb auch möglicheAuswirkungen von z. B. "Wasser im Heizungskeller" Berücksichtigung finden. DerSchutz vor Grundwasser ist Aufgabe des Bauherrn. Dabei sollte nicht nur Wert aufeine korrekte Planung aber auch auf eine fachlich korrekte Ausführung gelegt werden.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.Zu a) Ein Bodengutachten wurde erstellt, in dem die grundsätzliche Versickerungsfähigkeitfestgestellt wurde. Das Gutachten wird der Begründung zum Bebauungs- undGrünordnungsplan zur Entwurfsauslegung beigelegt. Im Bebauungs- und Grünord-


39nungsplan erfolgt folgender Hinweis: Es ist eine naturnahe Versickerung über diebelebte Oberbodenzone (Muldenversickerung) nach den einschlägigen Richtlinienanzustreben. Dabei ist in der Objektplanung zu berücksichtigen, dass bei dieser Versickerungsformein Anschlussverhältnis von etwa 7,5:1 vorgehalten werden muss, d.h., bei einer angeschlossenen befestigten Fläche von beispielsweise 4000 m² istdemnach eine Muldenfläche von etwa 530 m² anzulegen.Zu b) Die geforderten Aussagen zur abwassertechnischen Entsorgung werden in derBegründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan ergänzt.Zu 2.6. Hinweise zu steigendem Grundwasser und Kellerausführung werden in dentextlichen Hinweisen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan ergänzt. 8 : 0Bayerisches Landesamt für DenkmalpflegeNach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planungvon Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin,dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das BayerischeLandesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8Abs. 1-2 DSchG unterliegen.Art. 8 Abs. 1 DSchG:Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehördeoder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeigeverpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie derUnternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeigeeines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten,die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird erdurch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.Art. 8 Abs. 2 DSchG:Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Wochenach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehördedie Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeitengestattet.Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflegevon oben genannter Planung nicht betroffen. Die Untere Denkmalschutzbehördeerhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Ein Hinweis auf Art. 8DSchG ist bereits im Bebauungs- und Grünordnungsplan enthalten. 8 : 0Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe LandshutDer freie Landschaftraum der Vils wurde durch verschiedene Baumaßnahmen bereitseingeschränkt. Um den Charakter der offenen Landschaft entlang der Kleinen Vils zuerhalten, bitten wir Sie um die Suche nach einem anderen Grundstück für den Bauhof.Statt des vorgeschlagenen Standorts an der Kleinen Vils schlagen wir eine Bebauungin einem der Gewerbegebiete vor.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Frage der Standortwahl wird imRahmen des Flächennutzungsplandeckblatts behandelt. 8 : 0


40Deutsche Telekom Netzproduktion GmbHDie Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerinund Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche TelekomTechnik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherungwahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen unddementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planungnehmen wir wie folgt Stellung:Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durchdie geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, beider Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändertwerden müssen bzw. beschädigt werden.Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte undunterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Ausgabe 1989 - siehe hier u. a. Abschnitt 3 - zu beachten. Wirbitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltungund Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 8 : 0Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbHWir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegendie von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereichbefinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. EineNeuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 8 : 0E.ON Bayern AGAn der östlichen und südlichen Grenze des Geltungsbereichs ist ein 20-kV Mittelspannungserdkabelverlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten indiesen Bereichen eine Planauskunft in unserem Zeichenbüro, Tel-Nr. 0871/96639-338 über unsere unterirdischen Anlagen eingeholt wird. Zu Ihrer Information habenwir eine Plankopie beigelegt und bitten Sie dieses Erdkabel in den Planentwürfenaufzunehmen. Für die elektrische Erschließung des Sondergebietes ist die Erweiterungdes bestehenden 0,4-kV Niederspannungsortsnetzes der vorhandenen Trafostationenin <strong>Geisenhausen</strong> vorgesehen. Eine endgültige Beurteilung ob die Versorgungdurch die Ortsnetzerweiterung erfolgen kann ist erst nach Bekanntgabe des gesamtenLeistungsbedarfs des Bauhofes möglich. Ein eventuell notwendiger Trafostationsstandortist im Einvernehmen mit uns festzulegen. Ansonsten besteht mit der PlanungEinverständnis, da im Bebauungsplan unter textliche Hinweise bei Punkt DPflanzungen im Leitungsbereich von Versorgungsleitungen auf die notwendigen Abständezu unseren Erdkabeln sowie zu den gültigen Unfallverhütungsvorschriften bereitshingewiesen wird.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Erdkabel wird nachrichtlich inden Bebauungs- und Grünordnungsplan übernommen. 8 : 0Kreisbrandinspektion Landshut – Kreisbrandrat Loibl1. Bauliche Anlagen müssen über befestigte Straßen und Wege erreichbar sein.


412. Die Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen,einschließlich der Zufahrten müssen entsprechend ausgeführt werden.DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr).3. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass der so genannte Wendehammer auchfür Feuerwehrfahrzeuge benutzbar ist Durchmesser (18 m).4. Jeder Aufenthaltsraum muss bei Gefahr auf zwei Wegen verlassen werden können.Wenn die Brüstung notwendiger Fenster mehr als 8 m über dem Gelände liegt,müssen entweder mindestens zwei voneinander unabhängige Treppenräume oderein Sicherheitstreppenhaus vorgesehen werden.5. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoß müssen die notwendigen Fenster mit Leiternder Feuerwehr anleiterbar sein. Bei liegenden Dachfenstern bestehen Bedenken.6. Hydranten sind nach DIN 3222 mit B-Abgängen zu versehen. Der Abstand derHydranten soll im Bereich zwischen 100 - 200 m liegen.7. Die Wasserversorgung ist so auszulegen, dass bei gleichzeitiger Benützung vonzwei nächstliegenden Hydranten (Über- oder Unterflur) ein Förderstrom von mindestens1600 l/min. über 2 Std. bei einer Förderhöhe von 1,5 bar erreicht wird.8. Die Hydranten sind außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand zu errichten.9. Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr muss jeweils den Erfordernissenangepasst sein.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und werden in die textlichen Hinweisezum Bebauungsplan aufgenommen. 8 : 0Energie Südbayern GmbHWir beabsichtigen, Grundstücke, die einer neuen Bebauung zugeführt werden, beiausreichendem Interesse der Grundstückseigentümer, mit Erdgas zu erschließen. ZurBeurteilung der Wirtschaftlichkeit, ist die zeitnahe Übermittlung der Adressen derBauwerber erforderlich. In der näheren Umgebung befinden sich Leitungen derEnergienetze Bayern /Energie Südbayern.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 8 : 0Industrie- und Handelskammer NiederbayernZur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Bauhof"sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 hat die Industrie-und Handelskammer weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. Von derKammer selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen bereits eingeleitet,die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsamsein könnten.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 8 : 0Das Tiefbauamt des Landratsamts Landshut, das Gewerbeaufsichtsamt der Regierungvon Niederbayern und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten –Bereich Landwirtschaft wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis.Die Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut und das VermessungsamtLandshut gaben keine Stellungnahme ab. Bedenken und Anregungen vonPrivatpersonen gingen nicht ein. Der Bebauungsplan mit Begründung wird auf derGrundlage der vorstehenden Beschlüsse gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB er-


42neut ausgelegt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. 8 : 0VII. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 9Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 22.01.<strong>2013</strong> die Änderung des Flächennutzungsplanesdurch Deckblatt Nr. 9 beschlossen. Das Ingenieurbüro PLANTEAM, Landshut erstellteeinen Entwurf in der Fassung <strong>vom</strong> 26.04.<strong>2013</strong>. Der Flächennutzungsplanentwurf mitBegründung war in der Zeit <strong>vom</strong> 10.06.<strong>2013</strong> bis 10.07.<strong>2013</strong> gemäß § 3 Abs. 1 BauGBausgelegt. Die dazu eingegangenen Einwendungen, sowie die im gleichzeitig durchgeführtenVerfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Trägeröffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 6 und § 1 a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:Wasserwirtschaftsamt Landshut2.5. Einwendungena) Es ist in der geplanten Flächeneinteilung kein Platz für Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.Die Erfahrung zeigt, dass schon in diesem Stadium der Planunggenauere Überlegungen erforderlich sind, da im Nachhinein die dann für eine technischkorrekte Behandlung erforderlichen Flächen nicht mehr zur Verfügung stehenund entsprechende wasserwirtschaftlich schlechte Kompromisse die Folge sind. Imjetztigen Planungsstadium wird aus fachlicher Sicht die Abwasserentsorgung (dazugehört auch das Niederschlagswasser) als nicht gesichert angesehen und der Planerfüllt damit nicht das geltende Recht.b) Keine Aussagen zur abwassertechnischen Entsorgung des Schmutzwassers.Rechtsgrundlagen: WHG, BayWGMöglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):Zu a) Niederschlagswasserbeseitigung vorplanen, Abklären ob Versickerung möglichist, wenn ja Versickerungsflächen einplanen, andernfalls Rückhalteflächen für die Ableitungeinplanen.Zu b) Angabe der freien Kapazitäten und Art der Entwässerung, wir gehen vonTrennsystem aus.2.6. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeitzu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung undggf. Rechtsgrundlage:Das tangierte Gewässer ist die Kleine Vils.Das vor Kurzem abgelaufene Hochwasser hat auch wieder gezeigt, dass nicht unbedingtimmer nur der oberflächige Abfluss Berücksichtigung finden sollte, auch derSchutz vor steigendem Grundwasser im Hochwasserfall ist in die Planungen von Gebäudeninsbesondere in Gewässernähe einzubeziehen. Dazu gehört die wasserdichteAusführungen des Kellers, aber auch die Abdichtung von Hausanschlüssen und entsprechendesichere Lage von Kellerfenstern. Im besten Fall kann man auch auf einKellergeschoss verzichten. Bei der Objektplanung sollten deshalb auch möglicheAuswirkungen von z. B. "Wasser im Heizungskeller" Berücksichtigung finden. DerSchutz vor Grundwasser ist Aufgabe des Bauherrn. Dabei sollte nicht nur Wert aufeine korrekte Planung aber auch auf eine fachlich korrekte Ausführung gelegt werden.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


43Zu a) Ein Bodengutachten wurde erstellt, in dem die grundsätzliche Versickerungsfähigkeitfestgestellt wurde. Das Gutachten wird der Begründung zum Bebauungs- undGrünordnungsplan zur Entwurfsauslegung beigelegt. Im Bebauungs- und Grünordnungsplanerfolgt folgender Hinweis: Es ist eine naturnahe Versickerung über diebelebte Oberbodenzone (Muldenversickerung) nach den einschlägigen Richtlinienanzustreben. Dabei ist in der Objektplanung zu berücksichtigen, dass bei dieser Versickerungsformein Anschlussverhältnis von etwa 7,5:1 vorgehalten werden muss, d.h., bei einer angeschlossenen befestigten Fläche von beispielsweise 4000 m² istdemnach eine Muldenfläche von etwa 530 m² anzulegen.Zu b) Die geforderten Aussagen zur abwassertechnischen Entsorgung werden in derBegründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan ergänzt.Zu 2.6. Hinweise zu steigendem Grundwasser und Kellerausführung werden in dentextlichen Hinweisen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan ergänzt. 8 : 0Bayerisches Landesamt für DenkmalpflegeNach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planungvon Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin,dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das BayerischeLandesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8Abs. 1-2 DSchG unterliegen.Art. 8 Abs. 1 DSchG:Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehördeoder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeigeverpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie derUnternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeigeeines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten,die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird erdurch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.Art. 8 Abs. 2 DSchG:Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Wochenach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehördedie Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeitengestattet.Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflegevon oben genannter Planung nicht betroffen. Die Untere Denkmalschutzbehördeerhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme.Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanungstehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange derBau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf.direkt unter der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Ein Hinweis auf Art. 8DSchG ist bereits im Bebauungs- und Grünordnungsplan enthalten. 8 : 0Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe LandshutDer freie Landschaftraum der Vils wurde durch verschiedene Baumaßnahmen bereitseingeschränkt. Um den Charakter der offenen Landschaft entlang der Kleinen Vils zuerhalten, bitten wir Sie um die Suche nach einem anderen Grundstück für den Bau-


44hof. Statt des vorgeschlagenen Standorts an der Kleinen Vils schlagen wir eine Bebauungin einem der Gewerbegebiete vor.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wie im Umweltbericht zum Flächennutzungsplandeckblattausgeführt, wurden unterschiedliche Standorte überprüft, u.a. die Erweiterung des bestehenden Bauhofs und das Gewerbegebiet Kreuzfeld Erweiterung.Für den gewählten Standort gaben folgende Kriterien den Ausschlag:- Günstige ortsnahe Lage- gute Verkehrsanbindung (B 299)- Verfügbarkeit der Grundstücke (ein Grundstück im Eigentum des <strong>Markt</strong>es)- Vorbelastungen durch Kläranlage und bestehender Gewerbegebietsflächen- Nachbarschaft bestehender gemeindlicher Einrichtungen (Kläranlage, Kindergarten,Kindertagesstätte)- Keine Beeinträchtigung von WohnnutzungenEs soll daher der gewählte Standort beibehalten werden. 8 : 0Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbHWir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegendie von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereichbefinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. EineNeuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 8 : 0E.ON Bayern AGAn der östlichen und südlichen Grenze des Geltungsbereichs ist ein 20-kV Mittelspannungserdkabelverlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten indiesen Bereichen eine Planauskunft in unserem Zeichenbüro, Tel-Nr. 0871/96639-338 über unsere unterirdischen Anlagen eingeholt wird. Zu Ihrer Information habenwir eine Plankopie beigelegt und bitten Sie dieses Erdkabel in den Planentwürfenaufzunehmen. Für die elektrische Erschließung des Sondergebietes ist die Erweiterungdes bestehenden 0,4-kV Niederspannungsortsnetzes der vorhandenen Trafostationenin <strong>Geisenhausen</strong> vorgesehen. Eine endgültige Beurteilung ob die Versorgungdurch die Ortsnetzerweiterung erfolgen kann ist erst nach Bekanntgabe des gesamtenLeistungsbedarfs des Bauhofes möglich. Ein eventuell notwendiger Trafostationsstandortist im Einvernehmen mit uns festzulegen. Ansonsten besteht mit der PlanungEinverständnis, da im Bebauungsplan unter textliche Hinweise bei Punkt DPflanzungen im Leitungsbereich von Versorgungsleitungen auf die notwendigen Abständezu unseren Erdkabeln sowie zu den gültigen Unfallverhütungsvorschriften bereitshingewiesen wird.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Erdkabel wird nachrichtlich in denBebauungs- und Grünordnungsplan übernommen. 8 : 0Kreisbrandinspektion Landshut – Kreisbrandrat Loibl1. Bauliche Anlagen müssen über befestigte Straßen und Wege erreichbar sein.2. Die Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen,einschließlich der Zufahrten müssen entsprechend ausgeführt werden.DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr).


453. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass der so genannte Wendehammer auchfür Feuerwehrfahrzeuge benutzbar ist Durchmesser (18 m).4. Jeder Aufenthaltsraum muss bei Gefahr auf zwei Wegen verlassen werden können.Wenn die Brüstung notwendiger Fenster mehr als 8 m über dem Gelände liegt,müssen entweder mindestens zwei voneinander unabhängige Treppenräume oderein Sicherheitstreppenhaus vorgesehen werden.5. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoß müssen die notwendigen Fenster mit Leiternder Feuerwehr anleiterbar sein. Bei liegenden Dachfenstern bestehen Bedenken.6. Hydranten sind nach DIN 3222 mit B-Abgängen zu versehen. Der Abstand derHydranten soll im Bereich zwischen 100 - 200 m liegen.7. Die Wasserversorgung ist so auszulegen, dass bei gleichzeitiger Benützung vonzwei nächstliegenden Hydranten (Über- oder Unterflur) ein Förderstrom von mindestens1600 l/min. über 2 Std. bei einer Förderhöhe von 1,5 bar erreicht wird.8. Die Hydranten sind außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand zu errichten.9. Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr muss jeweils den Erfordernissenangepasst sein.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und werden in die textlichen Hinweisezum Bebauungsplan aufgenommen. 8 : 0Industrie- und Handelskammer NiederbayernZur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Bauhof"sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 hat die Industrie-und Handelskammer weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. Von derKammer selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen bereits eingeleitet,die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsamsein könnten.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 8 : 0Die Abteilungen Untere Bauaufsichtsbehörde, Sachgebiet 44, Untere Naturschutzbehördeund das Tiefbauamt des Landratsamtes Landshut, das Gewerbeaufsichtsamtder Regierung von Niederbayern und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft undForsten – Bereich Landwirtschaft wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihrEinverständnis. Die Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut, dieDeutsche Telekom AG, die Energie Südbayern GmbH und das VermessungsamtLandshut wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Bedenkenund Anregungen von Privatpersonen gingen keine ein. Das Flächennutzungsplandeckblattmit Begründung wird auf der Grundlage der vorstehenden Beschlüssegebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegt, die Stellungnahmen der Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.8 : 0(TOP X wurde nachträglich aufgenommen).X. Kinderkrippe St. Martin – Vergabe SchlosserarbeitenAm 05.07.<strong>2013</strong> wurde ein Bietergespräch mit der Fa. Skarda, <strong>Geisenhausen</strong>, demArchitekturbüro Valentin und der <strong>Markt</strong>gemeinde geführt. Die Außentreppen, dasGeländer und die französischen Balkone usw. werden wie in der Ausschreibung (GR


46<strong>vom</strong> 02.07.<strong>2013</strong>) gefordert erstellt, jedoch in vereinfachter Ausführung gemäß demBietergespräch vereinbart ausgeführt. Das Änderungsangebot der Fa. Skarda liegtnun vor. Die Kosten betragen 40.352,90 € brutto.Der Ausschuss beschließt:Das Änderungsangebot mit 40.352,90 € brutto wird angenommen. 8 : 0XI. Informationen "Schmid´s Laden",Schreiben <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> von Herrn Christoph Schmid bzgl. der Parkplatzausweisungfür die Nutzungsänderung des neuen Veranstaltungsraumes in der Kirchstr.4, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>.Herr Schmid erklärt, dass vier Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesenwerden können. Nach Beurteilung des Landratsamtes Landshut, E-Mail <strong>vom</strong>07.06.<strong>2013</strong> scheint die Stellplatzzuordnung nachvollziehbar. Sie sollte explizit imAntrag durch einen Bauvorlageberechtigten nachgewiesen werden. Herr Schmidwurde über die Beurteilung des Landratsamtes informiert. Kaletta FranzSanierung Wohngebäude mit Geländeauffüllung, Fl.-Nr. 29/3, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Landshuter Str. 2, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Mit Schreiben des Landratsamtes Landshut <strong>vom</strong> 09.07.<strong>2013</strong> wurden die Baumaßnahmenmit sofortiger Wirkung eingestellt. Herr Kaletta wurde aufgefordert einenBauantrag zur Genehmigung des geplanten Bauvorhabens unverzüglich einzureichen. Delta Investment GmbHAntrag auf Vorbescheid - Neubau Rückseitige Bebauung und Sanierung vorhandeneBebauung, Fl.-Nrn. 92 und 93, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, <strong>Markt</strong>platz 9 und 10,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 19.06.<strong>2013</strong> <strong>vom</strong> Landratsamt Landshut genehmigt. Lochhamer Str. und Josefstr. - Anordnung eines Verbotes für Kraftfahrzeuge miteinem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen,ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse und zusätzlicheiner 30 km/h-BeschränkungAm 18.06.<strong>2013</strong> wurde bei der 2-jährigen Verkehrsschau mit der PI Vilsbiburg dieLochhamer Str. und die Josefstr. besichtigt. Eine Beschränkung auf 30 km/h undein Lkw-Verbot wird aus Sicht der Polizei für beide Straßen nicht erforderlich erachtet.Wenn die Gemeinde diese Beschränkungen wünscht, kann Sie diese jederzeitanordnen. Grünstreifen im Baugebiet "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 455/17, Gemarkung<strong>Geisenhausen</strong>, Antrag der Anlieger <strong>vom</strong> 26.06.<strong>2013</strong> auf Anlage eines SchotterstreifensDie Anlieger beschwerten sich bereits mehrmals über den ungepflegten Zustanddes angedachten Grünstreifen entlang des zentralen Fußgängerweges. Anstatt


47dort Rasen zu säen oder Pflanzungen vorzunehmen, um die sich der gemeindlicheBauhof kümmern müsste, wird von den Anliegern eine Aufschotterung gewünscht.Der Bauausschuss ist der Auffassung:Der Schotterstreifen soll <strong>vom</strong> gemeindlichen Bauhof angelegt werden. Sanierung der Friedhofsmauer am Friedhof in der Lochhamer Str.Nachdem der Bauhof die Friedhofsmauer mit einem Hochdruckreiniger gesäuberthat wurde die Mauer mit Herrn Deinböck begutachtet und ein Sanierungskonzepterarbeitet. Das Angebot von 27.06.<strong>2013</strong> wurde am 09.07.<strong>2013</strong> angenommen. Esbeträgt 4.611,77 € brutto.XII. Wünsche und Anfragenkeine- Ende der öffentlichen Sitzung -

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