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Niederschrift 01_2013 vom 28.02.2013 - Markt Geisenhausen

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1<strong>Niederschrift</strong>über die Sitzung des beschließenden Bauausschusses am Donnerstag, 28.02.2<strong>01</strong>3, imRathaus <strong>Geisenhausen</strong>.Anwesend sind:1. Bgm. Maier, Vorsitzender, 2. Bgm. Wolfsecker (Vertreter für GRinRauchensteiner-Holzner), 3. Bgm. Kaschel und die GR Eggerbauer(Vertreter für GR Deinböck), Kindl (Vertreter für GR Ellwanger),Fedlmeier, Kittel, Reff und Staudinger ab TOP I Nr. 4.Schriftführer:VFAK VöglDie Beschlussfähigkeit ist bei allen folgenden Abstimmungen gegeben.Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.Öffentliche SitzungI. Behandlung der Bauanträge1. Delta Investment GmbHAntrag auf Vorbescheid - Neubau rückseitige Bebauung, Sanierung vorhandeneBebauung, Fl.-Nrn. 92 und 93, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, <strong>Markt</strong>platz 9 und 10,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Landratsamt Landshut fragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 nach, ob dasgemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben aufgrund der geänderten Haltungzur Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Alte Postgasse" erteiltwird. Die Bekanntmachungsfrist für die Einziehung endet erst im April. Dem Bauvorhabenwird zugestimmt. 8 : 02. Breitenwinkler GeorgAnbau eines Ferkelaufzuchtstalles an den bestehenden Ferkelaufzuchtstall, Fl.-Nr. 1273, Gemarkung Diemannskirchen, Kuglöd 31, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig. Der Stall soll für weitere 600 Aufzuchtplätze errichtetwerden. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 8 : 03. Fedlmeier Cornelia und AndreasTektur zum Bauantrag 41S-1007-2<strong>01</strong>2-BAUG - Neubau einer Kapelle, Fl.-Nr. 367,Gemarkung Salksdorf, Ringstetten 27, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Die Nachbarunterschriften sind nichtvollständig. Dem Bauantrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung <strong>vom</strong>21.06.2<strong>01</strong>2 zugestimmt. Die Höhe des Kapellenturmes wurde nach einem Ortsterminmit Herrn Landrat Eppeneder verringert und hat nun eine Gesamthöhevon 8,38 m. Der Kapellenraum wird nicht mehr unterkellert. Dem Vorhaben wirdzugestimmt. 8 : 04. Förderkreis Montessoripädagogik e.V.Ausbau ehemaliger Produktions- und Bürogebäude einer Textilfabrik im EG fürdas Kulinarium der Montessorischule <strong>Geisenhausen</strong>, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Gei-


2senhausen, Lorenzerstr. 14, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Es sind im ErdgeschoßDurchbrüche geplant, damit der Essenssaal besser bestuhlt und genutzt werdenkann. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9 : 05. Fredlmeier ChristianAntrag auf Vorbescheid - Neubau eines Bungalows in Vollholzblockbauweise mitCarport auf Fl.-Nr. 136, Gemarkung Holzhausen, Reinthal 103, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Der Antragstellerhat den Standort vorab mit dem Landratsamt Landshut abgestimmt. Ihmwurde geraten, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Nach Aussage des Bauherrnwird im Frühjahr 2<strong>01</strong>3 der Ortsteil Reinthal durch die HoWAG eG. erschlossen.Somit ist auch die Wasserversorgung sichergestellt. Die Abwasserentsorgungsoll durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Der Voranfrage wird zugestimmt.9 : 06. Geltinger GeorgNeubau eines Betriebsleiterhauses mit Garage, Fl.-Nrn. 71 und 71/6, GemarkungSalksdorf, Salksdorf 7, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Hofgrundstück ist vollständig bebaut. Darum möchte Herr Geltinger auf dasneu erworbene Grundstück, welches außerhalb des Dorfgebietes Salksdorf liegtausweichen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Vorhaben ist privilegiert.Herr Geltinger stellte 2<strong>01</strong>2 einen Antrag auf Vorbescheid. Dieser wurde mitSchreiben <strong>vom</strong> 23.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 <strong>vom</strong> Landratsamt Landshut genehmigt. Dem Vorhabenwird zugestimmt. 9 : 07. Kollmer MariaAnbau an das bestehende Wohnhaus, Fl.-Nr. 350/1, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,St.-Theobald-Str. 12, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Theobaldshöhe"und entspricht nicht den Festsetzungen. Der Anbau überschreitet das Baufensterund zum Teil die zulässige Wand- sowie die Kniestockhöhe. Die bestehendeGarage, die bereits außerhalb des Baufensters genehmigt war, wird abgebrochen.Hier soll der Anbau errichtet werden. Dem Bauvorhaben und den Abweichungenwird zugestimmt. 9 : 08. Kreilinger MartinAn- und Neubau von zwei Maschinenhallen, Fl.-Nr. 392, Gemarkung Salksdorf,Armannsberg 31, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Der Antragsteller möchtezwei Unterstellhallen an einem bestehenden Nebengebäude errichten. Die Nachbarunterschriftensind vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9 : 09. Kuntschke MarkusNeubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Parzelle 62 des Baugebietes"Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 473/18, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, (Theobald-Beer-Str.12), zukünftig Adolph-Kolping-Str. 2, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die


3Garage soll im Norden errichtet werden, dadurch wird die Baugrenze überschritten.Die Zufahrt und der Zugang zum Haus sind über die Adolph-Kolping-Straßegeplant. Somit wird nach Genehmigung des Bauantrages die Hausnummer undAnschrift auf Adolph-Kolping-Str. 2 geändert. Die Nachbarunterschriften sindvollständig. Dem Bauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt. 9 : <strong>01</strong>0. Lehrhuber Sabine und Zeilmeier BernhardLehrhuber Alfons und RosinaNeubau eines Ersatzwohnhauses mit Betriebsleiterwohnung und Garage, Fl.-Nr.335, Gemarkung Bergham, Buch 46, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 25.02.2<strong>01</strong>3 begründendie Eheleute Lehrhuber den Ersatzbau mit dem schlechten Zustand des jetzigenWohnhauses, das feuchte Wände hat und stark mit Saliter und schwarzemSchimmel befallen ist. Sie möchten nach Genehmigung und Fertigstellung des Ersatzbausdas bestehende Wohnhaus innerhalb von vier bis fünf Jahren abbrechen.Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9 : <strong>01</strong>1. Mayer Christian und JohannNeubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.-Nr. 1314, GemarkungDiemannskirchen, Nähe Helmsdorf 40, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Es liegt außerhalb desfestgelegten Dorfgebietes Helmsdorf. Das Hofgrundstück ist komplett bebaut,deshalb weichen die Bauherren auf das nahegelegene landwirtschaftliche Grundstückaus. Der Bauherr stimmte sich im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt bzgl.der anbaufreien Zone der Staatsstraße und der Fa. Tennet bzgl. der Hochspannungsleitungab. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Bauvorhabenwird zugestimmt. 9 : <strong>01</strong>2. Mayer Christian und JohannErrichtung von zwei Güllegruben auf Fl.-Nr. 1311, Gemarkung Diemannskirchen,Helmsdorf 40, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Vorhaben liegt im Außenbereich innerhalb des Dorfgebietes Helmsdorf. DieGüllegruben werden unterirdisch auf dem Hofgrundstück errichtet und mit einerStahlbetondecke geschlossen. Das Vorhaben ist privilegiert. Dem Bauvorhabenwird zugestimmt. 9 : <strong>01</strong>3. Stirner MichaelNeubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 492/6, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Klausenweg 20, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FimbacherFeld". Es entspricht nicht den Festsetzungen. Das Gebäude befindet sich außerhalbder Baugrenzen und widerspricht dem Bebauungsplan in Dachform, Dachüberständeund Wandhöhe. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. DemBauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt. 9 : 0


4Antrag auf isolierte BefreiungUnterreithmeier ThomasErrichtung eines Gartengerätehauses mit angrenzendem Gewächshaus, Fl.-Nr. 348,Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Florianstr. 18, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldsbreite". Daszur Errichtung angedachte Gerätehaus mit Gewächshaus umfasst einen Raum vonca. 40 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, dader Rauminhalt den Planunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Das Gerätehausmit Gewächshaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetztenBaugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO.Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreienVorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen(Art. 63 Abs. 3 BayBO). Der Eigentümer des Nachbargrundstückes stimmtdem Vorhaben zu. Die Ausführung mit einem Flachdach entspricht nicht den Vorgabendes Bebauungsplanes, in dem lediglich Sattel- und Pultdächer zugelassen sind.Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt. 9 : 0Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg1. Hundhammer FranzErweiterung des Gewerbebetriebes mit Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 754, Gemarkung<strong>Geisenhausen</strong>, Ohmstr. 56, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kreuzfeld-Erweiterung". In der Sitzung <strong>vom</strong> 03.12.2<strong>01</strong>2 wurde dem Vorentwurf als formloseBauvoranfrage zugestimmt. Der nachgereichte Bauantrag war identisch mit denVorentwürfen. Die Nachbarunterschriften waren vollständig. Am 22.02.2<strong>01</strong>3 wurdenTekturpläne eingereicht. Die Breite des Gebäudes wird um 5 m reduziert.2. Steckenbiller KonradNeubau einer Ortbetongüllegrube mit Decke, Fl.-Nr. 1034, Gemarkung Diemannskirchen,Allmannsberg 61, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Güllegrube hat einenDurchmesser von 15,45 m und eine Höhe von 5,20 m. Sie wird mit einer Abdeckplatteerrichtet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.3. Viehhauser Werner und Schneider SilkeNeubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Parzelle 8 des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung",Fl.-Nr. 442/87, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Maximilianstraße 38,84144 <strong>Geisenhausen</strong>Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück den im Bebauungsplan u. a. festgelegtenGebäudetyp I, I+D Vollgeschoße errichten (entspricht zwei Vollgeschossein Form eines Erdgeschosses und einem als Vollgeschoss ausgebautem Dachgeschoss).Zulässig ist auf der Parzelle jedoch nur die Errichtung des Gebäudetyps IIoder III. Das Vorhaben entspricht deshalb nicht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriftensind vollständig. Der Bauantrag wurde <strong>vom</strong> Landratsamt Landshutmit Bescheid <strong>vom</strong> 22.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 genehmigt.


5Anträge auf Genehmigungsfreistellung - Info1. Axmann PetraNeubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle 44 des Baugebietes"Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 442/52, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Prof.-Stelzenberger-Str. 13, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig.2. Bartl Bernadette und KlausNeubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Garage auf Parzelle 9 A des Baugebietes"Fimbacher Feld" Deckblatt Nr. 2, Fl.-Nr. 678/20, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Bachstr. 13, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fimbacher Feld"Deckblatt Nr. 2. Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind vollständig.3. Weber MatthiasNeubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle 25 des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 455/11, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Theresia-Gerhardinger-Str. 8, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig.4. Wittich Michael und KarolineErrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Parzelle 72 desBaugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 473/1, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,Adolph-Kolping-Str. 1, 84144 <strong>Geisenhausen</strong>Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfarrfeld-Erweiterung". Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriftensind nicht vollständig.Antrag auf denkmalrechtliche ErlaubnisOLYMP - Hausverwaltung & Immobilien GmbH, VilsbiburgFassadensanierung und Malerarbeiten inkl. aller Holzteile am Anwesen Hauptstr. 3,Fl.-Nr. 87/6, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>Das Anwesen liegt im Ensemblebereich. Der Besitzer möchte das Haus in gleicherFarbe streichen. Ein Leistungsverzeichnis liegt vor. Der Antrag wurde mit Stellungnahmeder Gemeinde am 20.02.2<strong>01</strong>3 an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben.Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9 : 0


6II. Kindergarten St. Theobald – Sanierung AußenrampeFür die Sanierung der Außenrampe wurden neue Angebote für die Bauarbeiten undFreianlagen, Schlosser- und Malerarbeiten eingeholt. Submissionstermin war der06.02.2<strong>01</strong>3. Die Angebote wurden von der Irlesberger BauleitungsGmbH rechnerisch,technisch und wirtschaftlich geprüft. Die Maßnahme wurde bereits 2<strong>01</strong>2 ausgeschrieben.In der Sitzung <strong>vom</strong> 07.08.2<strong>01</strong>2 wurde diese aufgrund der hohen Überschreitungder Kostenschätzung aufgehoben.Vergabe Bauarbeiten und FreianlagenFür dieses Gewerk wurden zwei Angebote abgegeben. Die Prüfung ergab folgendesPreisbild (brutto):1. Fa. Heiss GmbH, Neumarkt St. Veit 16.411,29 €2. Fa. Haberl GmbH, Massing 17.698,30 €Die geprüfte Bruttoangebotssumme der Fa. Heiss GmbH liegt um 1.407,18 € unterder Kostenschätzung <strong>vom</strong> 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 der Irlesberger BauleitungsGmbH.Der Bauausschuss beschließt:Das Angebot der Fa. Heiss GmbH, Neumarkt St. Veit über 16.411,29 € brutto wirdangenommen. 9 : 0Vergabe SchlosserarbeitenFür dieses Gewerk wurden zwei Angebote abgegeben. Die Prüfung ergab folgendesPreisbild (brutto):1. Fa. Skarda Metallbau, <strong>Geisenhausen</strong> 13.723,08 € abzgl. 4 % Nachlass2. Fa. Metallbau Kavas, Landshut 13.372,03 €Das Angebot der Fa. Skarda Metallbau liegt nach Abzug des Nachlasses bei einerBruttosumme von 13.174,16 €. Die geprüfte Bruttoangebotssumme liegt um1.024,92 € unter der Kostenschätzung <strong>vom</strong> 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 der Irlesberger Bauleitungs-GmbH.Der Bauausschuss beschließt:Das Angebot der Fa. Skarda Metallbau, <strong>Geisenhausen</strong> über 13.723,08 € brutto abzüglich4 % Nachlass wird angenommen. 9 : 0Vergabe MalerarbeitenFür dieses Gewerk wurden drei Angebote abgegeben. Die Prüfung ergab folgendesPreisbild (brutto):1. Fa. Deinböck, <strong>Geisenhausen</strong> 4.213,79 €2. Fa. Fohmann GmbH, Rottenburg a. d. Laber 4.795,82 €3. Fa. Schober GmbH, Haag i. OB. 4.836,16 €Die geprüfte Bruttoangebotssumme der Fa. Deinböck liegt um 449,82 € unter derKostenschätzung <strong>vom</strong> 17.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 der Irlesberger Bauleitungs GmbH. Die Vergabeliegt in der Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters.Die Summe der Mindestbieter 2<strong>01</strong>2 betrug 51.412,17 €. Die aktuelle Ausschreibungergab eine Gesamtsumme von 33.799,24 €. Somit ist die Ausschreibung um17.612,93 € günstiger als die im Vorjahr. GR Kindl regt in diesem Zusammenhangan, die kaputte Entwässerungsrinne im Zufahrtsbereich des Kindergartens zu erneuern.


7III. Bebauungsplan "Fimbacher Feld" Änderung durch Deckblatt Nr. 9Billigungs- und AuslegungsbeschlussDer <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 22.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 die Änderung des Bebauungsplanes"Fimbacher Feld" durch Deckblatt Nr. 9 beschlossen. Der Entwurf des IngenieurbürosPLANTEAM in der Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2<strong>01</strong>3 liegt vor. Das Plangebiet umfasst das Flurstück573/8 der Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>.Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2<strong>01</strong>3 werdengebilligt. 9 : 0Bebauungsplan und Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen, die Stellungnahmender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4Abs. 2 BauGB einzuholen. 9 : 0IV. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung" - DeckblattNr. 3Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 18.09.2<strong>01</strong>2 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes"Kreuzfeld-Erweiterung" durch Deckblatt Nr. 3 beschlossen. Das IngenieurbüroPLANTEAM, Landshut, erstellte einen Auslegungsplan in der Fassung<strong>vom</strong> 02.10.2<strong>01</strong>2. Der Bebauungsplanentwurf war in der Zeit <strong>vom</strong> 27.11. bis27.12.2<strong>01</strong>2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die dazu eingegangenen Einwendungensowie die, im gleichzeitig durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGBeingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1Abs. 6 und § 1 a Abs. 2 BauGB wie folgt abgewägt:Landratsamt Landshut – Kreisbrandinspektion1. Bauliche Anlagen müssen über befestigte Straßen und Wege erreichbar sein.2. Die Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen,einschließlich der Zufahrten müssen entsprechend der DIN 14090ausgeführt werden.3. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass der sogenannte Wendehammer auchfür Feuerwehrfahrzeuge benutzbar ist (Durchmesser 18 m).4. Jeder Aufenthaltsraum muss bei Gefahr auf zwei Wegen verlassen werden können.Wenn die Brüstung notwendiger Fenster mehr als 8 m über dem Geländeliegt, müssen entweder mindestens zwei voneinander unabhängige Treppenräumeoder ein Sicherheitstreppenhaus vorgesehen werden.5. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mitLeitern der Feuerwehr anleiterbar sein. Bei liegenden Dachfenstern bestehen Bedenken.6. Hydranten sind nach DIN 3222 mit B-Abgängen zu versehen. Der Abstand derHydranten soll im Bereich zwischen 100 - 200 m liegen.7. Die Wasserversorgung ist so auszulegen, dass bei gleichzeitiger Benützung vonzwei nächstliegenden Hydranten (Über- oder Unterflur) ein Förderstrom vonmindestens 800 l/min. über 2 Std. bei einer Förderhöhe von 4 bar erreicht wird.8. Die Hydranten sind außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand zu errichten9. Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr muss jeweils den Erfordernissenangepasst sein.10. Weitere Forderungen, die anhand der vorgelegten Unterlagen nicht erkennbarwaren, bleiben auf Grund der besonderen Vorkommnisse vorbehalten.


8Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0Staatliches Bauamt LandshutDas Staatliche Bauamt Landshut weist darauf hin, dass das Plangebiet in unmittelbarerNähe einer stark befahrenen Straße liegt. Es ist mit erheblichen Emissionen zurechnen (Lärm, Staub usw.). Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber dem Straßenbaulastträgerkönnen diesbezüglich nicht geltend gemacht werden. Die Kosten fürevtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzvon der Gemeinde zu tragen.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0Deutsche Telekom Netzproduktion GmbHDie Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerinund Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche TelekomTechnik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherungwahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen unddementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Im Geltungsbereichbefinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmenmöglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung undBauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssenbzw. beschädigt werden. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblattüber Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaftfür Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 - siehe hier u. a.Abschnitt 3 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungender Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nichtbehindert werden.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0E.ON Bayern AGMit den, in der Erläuterung angeführten Änderungen zum Deckblatt Nr. 3 des Bebauungsplanes"GE Kreuzfeld Erweiterung", besteht Einverständnis. Die elektrische Erschließungdes noch bebaubaren Grundstücks im Norden des Gewerbegebietes istdurch die Erweiterung des bestehenden 0,4-kV -Niederspannungsortsnetzes sichergestelltund erfolgt durch Erdkabel. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Bauleitplanverfahrenund bitten zu gegebener Zeit um Zusendung eines rechtsverbindlichenPlanes.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0Energie Südbayern GmbHDie Energie Südbayern GmbH beabsichtigt, Grundstücke, die einer neuen Bebauungzugeführt werden, bei ausreichendem Interesse der Grundstückseigentümer, mitErdgas zu erschließen. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die zeitnahe Übermittlungder Adressen der Bauwerber erforderlich. In der näheren Umgebung befindensich Leitungen der Energienetze Bayern /Energie Südbayern. Pläne bestehenderLeitungen liegen der Stellungnahme bei.Sie bitten um Beachtung:


9- Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzungen freizuhalten.- Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehaltenwerden. Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungeneingehalten wird oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0Kabel DeutschlandIm Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Kabel Deutschland Vertriebund Service GmbH in einer Kabelkanalanlage der Deutschen Telekom AG. Maßnahmenan unseren Telekommunikationslinien werden damit nur bei Folgemaßnahmender Deutschen Telekom AG an der Kabelkanalanlage erforderlich. Zurzeit sinduns keine Folgemaßnahmen der Deutschen Telekom AG bekannt. Eigene Maßnahmender Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterungdes Telekommunikationsnetzes sind im genannten Planbereich nicht vorgesehen.Abwägungsbeschluss:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0Die Abteilungen, Untere Bauaufsichtsbehörde, Technische Bauabteilung, Untere Naturschutzbehörde,Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut wurden am Verfahrenbeteiligt und erklärten ihr Einverständnis. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfungwurde von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert und wurde in der Begründungeingefügt. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen nicht ein.IV. Parkgestaltung Bahnhofstraße - VergabeFür das Vorhaben wurden sieben Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. FünfFirmen reichten ein Angebot ein. Die Angebote wurden von Frau Blechinger auf Vollständigkeitund Rechenfehler geprüft. Die Firma Holzner aus Gerzen mit einer Gesamtsummevon 35.364,06 € brutto ist der günstigste Bieter. Dicht gefolgt von einerFirma aus <strong>Geisenhausen</strong>, der um 1,58 % über dem Mindestbieter liegt. Die Kostenschätzungvon Frau Alexandra Reff aus dem Jahr 2009 beträgt 26.600 €. Die Differenzzum Mindestbieter liegt bei 8.764,06 €. Mit der Anlage des Parks wird am18.03.2<strong>01</strong>3 begonnen.Der Bauausschuss beschließt:Da es sich hier um eine freihändige Vergabe handelt, soll die Verwaltung mit derortsansässigen Firma Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob sie einen Nachlass gewährt.Anschließend soll dem günstigsten Bieter der Auftrag erteilt werden. 9 : 0V. Informationen Außenputz RathausanbauAn der Fassade des Rathausanbaus (Hauptstraßenseite), Baujahr 1993, sind seiteinigen Jahren immer wieder Außenputzschäden aufgetreten. Nach Aussage vonEdgar Deinböck und Mario Merli haben sich Hohlstellen zwischen dem Grund- unddem Oberputz gebildet, im oberen Wandbereich sind zudem vermutlich die Fensterblechenicht richtig gegen Nässeeintritt in den Putz abgedichtet, was zum Abplatzendes Putzes unter den Fenstern führt. Es wird empfohlen, die gesamte Fas-


10sade auf Hohlstellen zu prüfen, den hohlliegenden Putz zu entfernen und auf dergesamten Fassade eine Gewebespachtelung und einen neuen Oberputz aufzubringen.Hierzu wurden drei Angebote eingeholt:Fa. Weber-Team-Verputz, <strong>Geisenhausen</strong> 5.799,31 €Fa. Petermaier, Altfraunhofen 6.058,29 €Fa. Matthias Weber, Vilsbiburg 7.629,55 €Nach Abschluss der Verputzarbeiten ist die Fassade zu malern. Laut Auskunft derFa. Deinböck aus <strong>Geisenhausen</strong>, kostet ein zweimaliger Anstrich (Grund- undSchlussbeschichtung) für die rd. 172 m² ca. 1.750 €. Das Gerüst soll nach denVerputzarbeiten stehen bleiben.Der Bauausschuss ist der Auffassung:Grundsätzlich besteht Einverständnis mit der Maßnahme. Die Fensterbleche sollenordnungsgemäß abgedichtet werden. Zusätzlich sollen alle Schmierereien am Rathausgebäudeentfernt werden. Stilllegung des ehemaligen Brunnens II in HohlhofSchreiben <strong>vom</strong> WWA Landshut und Honorarangebot <strong>vom</strong> 29.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3, Dr. Karl-Heinz Prösl, Sachverständigenbüro für Grundwasser, VeldenDie jährliche Grundwasseruntersuchung und Kamerabefahrung ergaben, dass dertechnische Zustand des Brunnenbauwerks sehr schlecht ist. Nahezu entlang dergesamten Rohrtour treten erhebliche Korrosionen und Inkrustationen auf. Einfachgerechter Rückbau des Brunnenbauwerks in absehbarer Zeit ist unvermeidbar.Ein Honorarangebot des Sachverständigenbüros für Grundwasser, Dr. Karl-HeinzPrösl <strong>vom</strong> 29.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 liegt vor. Es beläuft sich auf 3.493 €. Die Kosten für denRückbau des Brunnens II Hohlhof werden auf ca. 30.000 € - 35.000 € netto geschätzt.Der Rückbau mit Sperrrohrüberbohrung auf ca. 10.000 €.Der Bauausschuss vertritt die Meinung:Das Sachverständigenbüro Prösl, Velden soll die Maßnahme betreuen. Forstbetriebsgutachten – Gemeindewald <strong>Geisenhausen</strong> 2<strong>01</strong>2 - 2031Für den Gemeindewald des <strong>Markt</strong>es <strong>Geisenhausen</strong> wurde <strong>vom</strong> Amt für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten Landshut, d. h. <strong>vom</strong> Forstrevier Altfraunhofen einneues Forstbetriebsgutachten erstellt. Der Revierförster, Günter Moosreiner(Forstdienststelle Altfraunhofen) übergab das Gutachten am 05.12.2<strong>01</strong>2 dem<strong>Markt</strong> <strong>Geisenhausen</strong>. Einige Tage zuvor wurde es mit Bescheid des o. g. Amteszugestellt. Das Gutachten erfasst wie bisher den Lorenzer Wald bei Salksdorf, denWald an der Kiesgrube bei Feuerberg und erstmalig eine kleine Waldfläche in Irlach. Geilersdorfer BirgitMitteilung des Landratsamtes Landshut <strong>vom</strong> 22.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3, dass der Antrag auf Vorbescheidvon Frau Geilersdorfer zum Neubau eines Wohnhauses mit PKW-Garageund Carport, Fl.-Nrn. 311 und 324/12, Gemarkung Bergham, Stephansbergham42, 84144 <strong>Geisenhausen</strong> nicht genehmigungsfähig ist.


11 BOS – DigitalfunkSachstand sowie aktuelle StandortinformationenSchreiben der telent GmbH <strong>vom</strong> 06.02.2<strong>01</strong>3 über den Standort auf Fl.-Nr. 1147/1,Gemarkung Diemannskirchen, Mellenberg, 84144 <strong>Geisenhausen</strong> Erneuerung der OrtseingangstafelnDer Bau der neuen Ortseingangstafeln kostet nach Schätzung der Fa. Skarda Metallbau,<strong>Geisenhausen</strong> <strong>vom</strong> 28.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2, 850 € pro Konstruktion verzinkt und 1.220€, wenn diese pulverbeschichtet ausgeführt werden soll. Schilder und Fundamentmüssen bauseits erstellt werden. Von einer Ausführung in Edelstahl rät die Fa.Skarda Metallbau ab, da diese in Straßennähe nicht geeignet ist. Die Kosten hierfürliegen bei 1.700 €. Die Fa. Skarda Metallbau würde den Auftrag in Edelstahlnicht annehmen.Der Bauausschuss ist folgender Auffassung:Mit dem Entwurf besteht Einverständnis. Es sollen insgesamt fünf pulverbeschichteteKonstruktionen aufgestellt werden. Im Detail an der Feldkirchener -, Frontenhausener-, Hermannskirchener -, Landshuter - und Vilsbiburger Straße. Ob hierfürBaugenehmigungen erforderlich werden, soll die Verwaltung mit dem LandratsamtLandshut abstimmen.VI. Wünsche und Anfragen 2. Bgm. Wolfsecker: In der Landshuter Straße steht immer noch ein Werbewagender Narhalla Ast für ihre Faschingsveranstaltung im Januar. Die Verwaltung sollmit der Polizei Vilsbiburg Kontakt aufnehmen und diesen umgehend entfernen lassen.- Ende der öffentlichen Sitzung -

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