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Mitteilungsblatt - Weisslingen

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Zusammenleben mit Hunden im alltäglichen UmgangCodexfür Hundehalter undNichthundehalterist eine Broschüre, die von der Gesundheitsdirektiondes Kantons Zürich,Veterinäramt, herausgegebenwurde und von der Webseite heruntergeladenwerden kann:www.veta.zh.ch/inter/geundheitsdirektion/veta/de/hunde/veroeffentlichungen.htmlDie mit dem Zürcher «Hundecodex»(siehe oben) vorgelegtenHinweise undVerhaltensregeln zielenauf das konfliktfreie und unkomplizierte Zusammenlebenvon Hunden, ihren Haltern und den Menschenab, denen sie im alltäglichen Umgangbegegnen. Die Regeln beziehen sich auf Situationen,in denen solche Begegnungen stattfinden undin denen es vor allem auf gegenseitiges Verständnis,auf Respekt und Kommunikationsbereitschaftankommt. Nichthundehalter, die wissen, wie siesich Hunden gegenüber verhalten sollen, und Hundehalter,die ihre Verantwortung und Sorgfaltspflichtwahrnehmen, helfen Konflikte und Unfällezu vermeiden.Mit der heutigen Information möchten wir dasThema «Hunde an der Leine führen» aufgreifen.Der Hund wird grundsätzlichan der Leine geführtbbbbbbbbbei unzuverlässigem Abrufbei Jagdverhaltenbei unerwünschtem Hüteverhaltenbei überhöhtem Schutzinstinktbei ansteckender Krankheitwährend der Läufigkeitim Naturschutzgebietim WildschonrevierIm übersichtlichen Gelände kann der Hund an langerLeine geführt werden.Der Hund wird an kurzer Leine geführtbbbbbbbim öffentlichen Verkehran Bahnhöfenan Haltestellenan verkehrsreichen Strassenwenn jemand darum bittetim Restaurant und anderen öffentlichen Gebäudenbei Begegnungen mit angeleinten ArtgenossenDer Hund wird an kurzer Leine oderbei zuverlässigem Gehorsamkontrolliert in unmittelbarer Nähegeführtbbbbbin Wohnquartierenin der Nähe von Kindergärten und Schulenin der Nähe von Spiel- und Sportplätzenin unübersichtlichem Geländebei DunkelheitDer Hund wird nicht mitgeführtbbbbbauf Friedhöfenin Badeanstaltenauf Pausenplätzen von Schulenauf Spiel und Sportfeldernbei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten,Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten<strong>Weisslingen</strong>, 26. Juli 2013Gemeindeverwaltung <strong>Weisslingen</strong>MB 1078 13

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