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Wegleitung zur Psychiatrischen Patientenverfügung - Dialog Ethik

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Sie können vertretungsberechtigte Ersatzpersonen ernennen für den Fall, dass Ihre erstgenanntevertretungsberechtigte Person nicht erreichbar sein sollte.Kasten für die vertretungsberechtigte Person (Entscheidungsgrundlagen, ob Sie die Rolle übernehmenmöchten)Betreffend Aufgaben und Verantwortlichkeiten siehe vorne- Fühle ich mich in der Krisensituation gewachsen, diese Rolle zu übernehmen?- Weiss ich über die Anliegen und Erfahrungen der verfügenden Person, die diese mit ihrer Erkrankunggemacht hat, genügend Bescheid, um ihren Willen gegenüber den behandelndenPsychiatern einzubringen?- Benötige ich allenfalls weitere Informationen über Erkrankung, Verlauf, aktuelle Medikation,bisherige Erfahrungen mit Behandlungen?- Bin ich bereit, gegebenenfalls mich durch den Arzt über die Erkrankung aufklären zu lassen,um mit ihm entsprechend informiert über die Behandlung zu entscheiden?Teil IV) Angaben zu Alternativen zu einer KlinikeinweisungSie können Wünsche angeben, ob Sie statt in eine Klinik wenn möglich ambulant behandelt werdenmöchten (z.B. durch den Besuch einer Mobilen Equipe zu Hause oder durch eine Einweisung ins Kriseninterventionszentrumum das weitere Vorgehen zu organisieren), oder ob Sie eine teilstationäreEinrichtung der Einweisung in die Klinik vorziehen. Wenn Sie diese Angaben möglichst mit entsprechendenErfahrungen begründen, hilft dies der Ärztin, solche Alternativen zu prüfen.Ihre Angaben verhindern eine Klinikeinweisung aber dann nicht, wenn nach Einschätzung der Ärztindie Unterbringung in eine Klinik unumgänglich ist. Die Realisierung Ihrer Wünsche kann auch anfehlendem Platz oder fehlender Kostengutsprache durch die Krankenkasse scheitern.Teil V) Angaben <strong>zur</strong> Wahl der KlinikSie können Wünsche angeben, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten und umgekehrt inwelche Institution Sie nicht eingewiesen werden möchten.Diese Angaben sind jedoch nicht absolut verbindlich, weil es letztlich bei einer Einweisung auch vonden Kapazitäten der jeweiligen Institutionen abhängt, wo Sie behandelt werden können.Teil VI) Angaben <strong>zur</strong> psychiatrisch-psychotherapeutischen BehandlungIm Teil VI können Sie Angaben <strong>zur</strong> psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung machen, die Sieim Teil VII für akute Gefährdungssituationen ergänzen oder abändern können Zu 6A: Sie können notieren, welche Therapieformen, Aktivitäten oder Massnahmen Ihnen bisherwährend Klinikaufenthalten gut getan haben und Sie für Ihren Besserungsprozess hilfreich fanden.5

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