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Wegleitung zur Psychiatrischen Patientenverfügung - Dialog Ethik

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<strong>Wegleitung</strong> <strong>zur</strong><strong>Psychiatrischen</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>InhaltsverzeichnisVorwort ................................................................................................................. 11. Allgemeine Hinweise beim Erstellen / Das Wichtigste in Kürze ..................... 12. Die Psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong> Schritt für Schritt ............................... 33. Wie weit gilt die <strong>Patientenverfügung</strong>? .............................................................. 7Anhang .................................................................................................................. 8VorwortSie halten die <strong>Wegleitung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Psychiatrischen</strong> <strong>Patientenverfügung</strong> in den Händen. Diese Broschüresoll Sie unterstützen beim Erstellen Ihrer persönlichen <strong>Patientenverfügung</strong>.Sie wurde von der Stiftung Pro Mente Sana und <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong> gemeinsam erarbeitet. Zu den beidenOrganisationen finden Sie Informationen im Anhang. Falls Sie beim Erstellen auf Fragen stossen sollten,welche diese <strong>Wegleitung</strong> nicht beantwortet, können Sie sich an die beiden genannten Organisationenwenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, die Adressen finden Sie auf S. 8.Diese <strong>Wegleitung</strong> verwendet aus Leserfreundlichkeit jeweils nur ein Geschlecht. Steht „die Ärztin“,ist der Arzt immer mitgemeint.1. Allgemeine Hinweise beim Erstellen / Das Wichtigste in KürzePsychische Krankheiten können eine Person in Zustände versetzen, in denen sie vorübergehend nichtin der Lage ist, angemessen ihren Willen und ihre Wünsche mitzuteilen. Aufgrund einer psychischenErkrankung, die häufig in Schüben verläuft, kann während einer Erkrankungsphase die Urteilsfähigkeitin Bezug auf eine Behandlung beeinträchtigt sein. Eine <strong>Patientenverfügung</strong> dient dazu, Wünsche,Zustimmungen und Ablehnungen zu Behandlungsmöglichkeiten festzulegen, damit diese währendPhasen einer Erkrankung individuell berücksichtigt werden können. Im Moment der Unterzeichnungder <strong>Patientenverfügung</strong> müssen Sie für die darin enthaltenen Entscheide urteilsfähig sein.1


Welchen Nutzen haben Sie von einer psychiatrischen <strong>Patientenverfügung</strong>?- Mit Hilfe der <strong>Patientenverfügung</strong> können Sie Ihre Behandlung auch für Zeiten, in denen Sie urteilsunfähigsind, aktiv mitbestimmen.- Sie selbst kennen sich am besten. In die <strong>Patientenverfügung</strong> können Sie ihre eigenen Erfahrungeneinfliessen lassen.- Die behandelnde Ärztin erhält wichtige Informationen von Ihnen aus erster Hand, wenn es Ihnenkrankheitsbedingt nicht möglich sein sollte, diese zu vermitteln.- Es kann eher vermieden werden, dass sich schlechte Erfahrungen, z. B. mit Medikamenten, wiederholen.- Für alle an der Behandlung Beteiligten, aber hauptsächlich für Sie, kann es so zu mehr Sicherheit,Verlässlichkeit und Vertrauen in den Behandlungsablauf kommen.Welche Grenzen hat eine psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong>?- Eine <strong>Patientenverfügung</strong> kann das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Sie zeigt aber Ihre Vorstellungenund Wünsche wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehrin der Lage sind, diese zu äussern.- Persönliche Wünsche, Einstellungen und Lebensumstände verändern sich. Wir empfehlen Ihnen,Ihre <strong>Patientenverfügung</strong> alle zwei Jahre zu überprüfen. Je aktueller Ihre Angaben sind, desto besserpasst die Psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong> zu Ihnen.- Die <strong>Patientenverfügung</strong> stellt keine Garantie dar, dass Sie die gewünschte Behandlung erhalten.Sie macht aber klar, welchen Behandlungen Sie zustimmen und welche sie ablehnen (Genaueressiehe im Kapitel 3 dieser <strong>Wegleitung</strong>).Wichtige Hinweise zum Erstellen Ihrer <strong>Patientenverfügung</strong>Sie brauchen nicht alle Punkte in der <strong>Patientenverfügung</strong> auszufüllen. Damit die Verfügungaber gültig ist und Ihnen zugeordnet werden kann, dürfen folgende drei Inhalte nicht fehlen: IhrePersonalien (mindestens Name und Vorname, auf S.2 der Verfügung), Datum Ihrer Unterschriftund Ihre Unterschrift (Teil X der Verfügung).Die Verfügung muss leserlich sein (wenn möglich füllen Sie sie in Blockschrift aus). Dieses Symbol bedeutet: Zutreffendes bitte Ankreuzen.Wenn Sie in der Vorlage das „Begründung freiwillig“ lesen, dann bedeutet dies, dass die Angabeder Begründung Ihnen frei gestellt ist. Es handelt sich jeweils um eine für ihre Behandlung hilfreiche,zusätzliche Information. Für die Gültigkeit Ihrer <strong>Patientenverfügung</strong> ist diese aber nichtzwingend notwendig.Zu den Teilen 3 und 8 finden Sie keine Erläuterungen in dieser <strong>Wegleitung</strong>. Sollten dazu Fragenauftauchen, finden Sie die Beratungsadressen auf S.8 dieser <strong>Wegleitung</strong>.Treffen Sie Vorkehrungen, damit die <strong>Patientenverfügung</strong> dann vorhanden ist, wenn sie allenfallsgebraucht wird. Tragen Sie den Aufbewahrungsort Ihrer <strong>Patientenverfügung</strong> auf Ihrer Versichertenkarteein (Siehe dazu auch Kasten S.3). Sie können Ihre vertretungsberechtigten Personen, Ih-2


en behandelnden Arzt oder Ihre Hausärztin um Unterstützung bitten. Geben Sie diesen Personeneine aktuelle Kopie Ihrer <strong>Patientenverfügung</strong>.Änderungen: Sie können Ihre <strong>Patientenverfügung</strong> wenn Sie urteilsfähig sind, jederzeit widerrufenoder abändern. Dafür gehen Sie folgendermassen vor: Ergänzungen und Änderungen können direktins Dokument eingefügt werden, sofern alles noch gut lesbar ist. Sie können nicht mehr Gültigesauch streichen. Um sicherzustellen, dass die Änderungen von Ihnen gemacht wurden undgültig sind, sollten Sie die geänderte Stelle am Blattrand datieren und unterschreiben.Aktualisierung: Wir empfehlen Ihnen, die <strong>Patientenverfügung</strong> regelmässig, d.h. ungefähr allezwei Jahre, zu überprüfen und allenfalls anzupassen, damit keine Zweifel aufkommen, ob sichIhr Wille in der Zwischenzeit geändert haben könnte. Bestätigen Sie die Aktualisierung mit Datumund Unterschrift auf Seite 17 der <strong>Patientenverfügung</strong>.Eintrag auf der Versichertenkarte der obligatorischen KrankenkasseBehandeln Ärzte einen urteilsunfähigen Patienten, sind sie ab dem 1.1.2013 verpflichtet, mittels Versichertenkarteder Krankenkasse abzuklären, ob der Patient eine <strong>Patientenverfügung</strong> erstellt hat. Deshalbkönnen Sie ab diesem Datum einen Vermerk auf der Versichertenkarte erstellen, dass Sieeine <strong>Patientenverfügung</strong> haben, und wo sich diese befindet. Dazu bitten Sie einen behandelndenArzt oder eine andere Fachperson aus dem Gesundheitswesen (z.B. Zahnarzt oder Chiropraktiker),dies für Sie zu übernehmen. Sie können Ihre vertretungsberechtigten Personen oder IhreAngehörigen beauftragen, die <strong>Patientenverfügung</strong> bei Bedarf in die Klinik zu bringen.Falls Sie Fragen oder Unsicherheiten haben und einen geeigneten Ort für die Hinterlegung Ihrer <strong>Patientenverfügung</strong>suchen, unterstützen <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong> und Pro Mente Sana (Adressen siehe S.8) Sie gerne.2. Die Psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong> Schritt für SchrittTeil I) Erklärung der Gültigkeit meines WillensIhre Personalien sind zentral, damit klar ist, wer die Psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong> erstellt hat.Stimmt die Adresse nicht mehr, ist dies allerdings nicht ein Grund, die Verfügung nicht zu berücksichtigen.Lassen Sie Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wenn möglich durch eine Psychiaterinbestätigen. Fehlt diese Bestätigung, ist deswegen Ihre <strong>Patientenverfügung</strong> nicht ungültig. Sieräumen mit einer solchen Bestätigung aber alle möglichen Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit zum Zeitpunktdes Erstellens der <strong>Patientenverfügung</strong> aus. Ist die Unterschrift einer Psychiaterin nicht erreichbar,gilt auch die Unterschrift einer anderen Ärztin, in dritter Linie eine Unterschrift einer anderenPerson (Psychologin, Juristin, Pflegerin, Betreuerin, usw.).Teil II) Bestimmung einer vertretungsberechtigten PersonDas Bestimmen einer vertretungsberechtigten Person kann für schwere Krisen sinnvoll sein, in denenSie selbst nicht urteilsfähig sind. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.3


Sie können vertretungsberechtigte Ersatzpersonen ernennen für den Fall, dass Ihre erstgenanntevertretungsberechtigte Person nicht erreichbar sein sollte.Kasten für die vertretungsberechtigte Person (Entscheidungsgrundlagen, ob Sie die Rolle übernehmenmöchten)Betreffend Aufgaben und Verantwortlichkeiten siehe vorne- Fühle ich mich in der Krisensituation gewachsen, diese Rolle zu übernehmen?- Weiss ich über die Anliegen und Erfahrungen der verfügenden Person, die diese mit ihrer Erkrankunggemacht hat, genügend Bescheid, um ihren Willen gegenüber den behandelndenPsychiatern einzubringen?- Benötige ich allenfalls weitere Informationen über Erkrankung, Verlauf, aktuelle Medikation,bisherige Erfahrungen mit Behandlungen?- Bin ich bereit, gegebenenfalls mich durch den Arzt über die Erkrankung aufklären zu lassen,um mit ihm entsprechend informiert über die Behandlung zu entscheiden?Teil IV) Angaben zu Alternativen zu einer KlinikeinweisungSie können Wünsche angeben, ob Sie statt in eine Klinik wenn möglich ambulant behandelt werdenmöchten (z.B. durch den Besuch einer Mobilen Equipe zu Hause oder durch eine Einweisung ins Kriseninterventionszentrumum das weitere Vorgehen zu organisieren), oder ob Sie eine teilstationäreEinrichtung der Einweisung in die Klinik vorziehen. Wenn Sie diese Angaben möglichst mit entsprechendenErfahrungen begründen, hilft dies der Ärztin, solche Alternativen zu prüfen.Ihre Angaben verhindern eine Klinikeinweisung aber dann nicht, wenn nach Einschätzung der Ärztindie Unterbringung in eine Klinik unumgänglich ist. Die Realisierung Ihrer Wünsche kann auch anfehlendem Platz oder fehlender Kostengutsprache durch die Krankenkasse scheitern.Teil V) Angaben <strong>zur</strong> Wahl der KlinikSie können Wünsche angeben, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten und umgekehrt inwelche Institution Sie nicht eingewiesen werden möchten.Diese Angaben sind jedoch nicht absolut verbindlich, weil es letztlich bei einer Einweisung auch vonden Kapazitäten der jeweiligen Institutionen abhängt, wo Sie behandelt werden können.Teil VI) Angaben <strong>zur</strong> psychiatrisch-psychotherapeutischen BehandlungIm Teil VI können Sie Angaben <strong>zur</strong> psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung machen, die Sieim Teil VII für akute Gefährdungssituationen ergänzen oder abändern können Zu 6A: Sie können notieren, welche Therapieformen, Aktivitäten oder Massnahmen Ihnen bisherwährend Klinikaufenthalten gut getan haben und Sie für Ihren Besserungsprozess hilfreich fanden.5


In 6B können Sie angeben, welche Therapieformen oder Massnahmen Ihnen nicht gut getan habenwährend Ihrer bisherigen Erfahrungen in Institutionen der Psychiatrie. Zu 6C: Hier sollten Sie jene Therapien und Massnahmen angeben, mit denen Sie behandeltwarden möchten, wie z.B. “möglichst viele Gespräche”,“Psychopharmaka”, “Ergotherapie”, Gesprächmit einem Seelsorger, „möglichst viel Zeit alleine sein dürfen“, „die Möglichkeit, einenZeichenblock und Bleistifte zu bekommen, weil mir malen hilft“ und/oder Skills die Ihnen helfenusw. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ein absolutes Recht gibt, Therapien und Massnahmeneinzufordern (siehe nachstehend 3. Kapitel). Es handelt sich hier um Wünsche, die aber wenn immermöglich berücksichtigt werden müssen. Zu 6D: Unter 6D können Sie Angaben darüber machen, zu welchen Therapien Sie ausser jenenunter 6C noch zustimmen, resp. wer darüber entscheiden kann, wenn Ihre Wünsche in 6C nichtrealisierbar sind. Sie können angeben, ob der behandelnde Arzt gemeinsam mit der von Ihnen ernanntenvertretungsberechtigten Person (Teil II der <strong>Psychiatrischen</strong> <strong>Patientenverfügung</strong> S.3), odernach Absprache mit der von Ihnen unter 3B genannten Fachperson Ihres Vertrauens über die Therapienbestimmen soll. Sie können auch bestimmen, dass Sie zu keinen weiteren Therapien einwilligen.Oder aber Sie stimmen zu allen Therapien zu, ausser jenen die Sie unter 6E ablehnen. Zu 6E: Überlegen Sie, welche Therapien oder Massnahmen Sie nicht oder nicht mehr möchten.Sie helfen Ihrem Arzt und sich, wenn Sie Ihren Entscheid kurz begründen. Ihre diesbezüglichenWünsche werden allerdings dann nicht unbedingt umgesetzt, wenn Sie in einer akuten Krankheitssituationentweder sich selbst oder andere ernsthaft gefährden (siehe dazu auch den Kasten unterPunkt 6E in der <strong>Psychiatrischen</strong> <strong>Patientenverfügung</strong> auf S.9).Für den Fall der Zustimmung <strong>zur</strong> Therapie mit Psychopharmaka können Sie unter 6F, 6G, 6H und 6Iund 7A und 7B genauere Angaben machen. Für den Fall der Ablehnung von Psychopharmaka könnenSie unter 7A und 7B andere Angaben machen. Zu 6H: Bei der von Ihnen gewünschten Medikation haben Sie die Möglichkeit, eine maximaleDosierung gemäss Ihren bisherigen Erfahrungen mit dem gegebenen Medikament anzugeben. Zudemkönnen Sie wünschen, in welcher Form das Medikament verabreicht werden soll (oral, intramuskulär).Sie können ebenfalls Wünsche <strong>zur</strong> Tageszeit der Verabreichung angeben. Zu 6I: Überlegen Sie, welche Medikamente bei Ihnen nicht gut wirkten.Je besser Sie Ihre Wünsche begründen, desto besser kann Ihr Arzt diese nachvollziehen und umsetzen.Formulieren Sie Ihre Angaben aus einer ausreichend guten Distanz zu Ihren Krankheitsepisoden. BeachtenSie: Ihre Wünsche heute können sich von Ihren Wünschen in der schweren Krankheitsphaseunterscheiden.Teil VII) Angaben für ernsthafte Gefährdungssituationen Zu 7A-7B: Ernsthafte Gefährdungssituationen sind Situationen, in denen ihre Gesundheit oder diekörperliche Unversehrtheit oder das Leben anderer Menschen durch Ihr Verhalten als ernsthaft gefährdendeingestuft wird. In diesen Situationen drängen sich für die behandelnden Ärzte oft zwingendeMassnahmen wie isolieren, festbinden oder eine (stärkere) Medikation auf. Für die Zeit dieserGefährdungssituationen können Sie in 7A angeben, ob sie Bewegungsbeschränkungen Medikamentenvorziehen oder umgekehrt, und in 7B, welche Psychopharmaka Sie in welchen Mengen(max. Tagesdosis, max. Einzeldosis) zustimmen. Wenn Sie diese Entscheide möglichst mit entsprechendenErfahrungen begründen, hilft dies Ihrer Ärztin in der akuten Gefährdungssituation.6


Die Angaben in 7B sind insbesondere wichtig, wenn Sie Psychopharmaka grundsätzlich ablehnen(siehe unbedingt auch die Erklärung in der <strong>Patientenverfügung</strong> zu Beginn von 7B). Angaben in 7Bsollten Sie aber auch bei grundsätzlicher Zustimmung zu Psychopharmaka dann machen, wenn Siefür Gefährdungssituationen mit anderen Medikamenten oder höheren Dosen einverstanden sind,als unter 6F-6I angegeben.Teil IX) Weitere AnliegenIn diesem Teil der <strong>Patientenverfügung</strong> können Sie Angaben machen über Punkte, die Ihnen sonst nochwichtig sind. Dies kann z.B. sein, wo Sie wichtige Dokumente aufbewahrt haben, wie der Alltag währendIhrem Klinikaufenthalt organisiert werden soll. Also z.B. wer einen Wohnungsschlüssel hat, wersich um die Kinder und um Haustiere kümmert, Administratives erledigt, etc.Anhang:Hier können Sie Ihre aktuelle Medikation angeben. Je aktueller diese Angabe ist, umso mehr hilft siebei einer Klinikeinweisung der behandelnden Ärztin, den Behandlungsplan festzulegen. Denken Siedaran, diesen Anhang bei jeder Medikamentenänderung anzupassen. Überlegen Sie sich, oder lassenSie sich beraten, wie Sie es am besten und einfachsten bewerkstelligen können, dass bei einer Klinikeinweisungdie Klinik in den Besitz des aktualisierten Anhangs kommt.3. Wie weit gilt die <strong>Patientenverfügung</strong>?Die vorliegende <strong>Patientenverfügung</strong> ist v.a. dazu da, Ihren Willen zu Ihrer psychiatrischen Behandlungfür Zeiten festzulegen, in welchen Sie dafür nicht urteilsfähig sind.Psychiatrische Behandlungen bedürfen Ihrer Zustimmung, ausser es sind ernsthafte Gefährdungssituationengegeben, in welchen eine Zwangsbehandlung erlaubt ist.In der vorliegenden <strong>Patientenverfügung</strong> sind die Willensbekundungen als Zustimmung, Ablehnungoder Wünsche formuliert. Auch Wünsche sind Zustimmungen zu der gewünschten Behandlung.Alle an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen, also vor allem Psychiaterinnen, Psychologinnenund Pflegefachpersonen müssen grundsätzlich Ihrem in der <strong>Patientenverfügung</strong> formulierten Willenfolgen.Es gibt aber wichtige Ausnahmen, in denen das Behandlungsteam die <strong>Patientenverfügung</strong> nicht umsetzenmuss, nämlich,1. wenna. …eine Angabe gegen gesetzliche Vorschriften verstösst.b. …begründete Zweifel bestehen, dass die Angabe auf dem freien Willen der Patientin beruht.c. …begründete Zweifel bestehen, dass die Angabe noch dem aktuellen, mutmasslichen Willen derPatientin entspricht.2. Wenn eine Patientin sich aufgrund einer Fürsorgerischen Unterbringung in der psychiatrischen Klinikbefindet, wird die <strong>Patientenverfügung</strong> nur soweit berücksichtigt, wie das Ziel der FürsorgerischenUnterbringung nicht verunmöglicht wird.Wenn die Angaben der Patientin angemessen und für sie weniger einschneidend sind als die von derChefärztin vorgesehene Behandlung im Behandlungsplan, so sind die Angaben der <strong>Patientenverfügung</strong>auch in Gefährdungssituationen zu befolgen.7


3. Die Wünsche der Patientin für eine bestimmte Behandlung sind dann nicht verbindlich,a. wenn die behandelnde Institution kein diesbezügliches Angebot aufweist und keine Verlegung ineine Institution mit dem gewünschten Angebot möglich ist (siehe Teil V)b. wenn ihre Berücksichtigung entweder Ihre Gesundheit oder das Leben/die körperliche Integritätanderer Menschen ernsthaft gefährdet würdec. wenn die Wünsche unverhältnismässig teuer sind oder eine unverhältnismässige Belastung fürBehandler oder Mitpatienten bedeuten.Abweichungen von der <strong>Patientenverfügung</strong> müssen von der Ärztin im Patientendossier festgehaltenund begründet werden.Ist eine Patientin oder eine ihr nahestehende Person nicht damit einverstanden, dass das Behandlungsteamder <strong>Patientenverfügung</strong> nicht entspricht, kann diese Person schriftlich die Erwachsenenschutzbehördeanrufen. Diese sorgt für die erforderlichen Massnahmen.AnhangBeratung / UnterstützungFalls Sie Fragen haben zum Erstellen Ihrer <strong>Psychiatrischen</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, oder Ihre vertretungsberechtigtePerson Näheres zu Ihren Rechten und Aufgaben wissen möchte, unterstützt die StiftungPro Mente Sana Sie gerne:Pro Mente SanaPro Mente Sana ist eine schweizerische Stiftung, die sich für die Interessen von psychisch beeinträchtigten Menschen einsetzt. Dazu gehörendas Fördern eines breiten Verständnisses der Öffentlichkeit für ihre Lebenslagen, eine Behandlung auf Augenhöhe sowie eine Verbesserungihrer rechtlichen und oekonomischen Situation. Recovery, Trialog und der Einsatz von Peers sind wesentliche Grundsätze für die Arbeit vonPro Mente Sana.<strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong>DIALOG ETHIK ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation. Das interdisziplinäre Team von Fachpersonen widmet sich der Frage nachdem bestmöglichen Handeln und Entscheiden im Gesundheits- und Sozialwesen. Spezialisiert ist das Institut auf den Wissenstransfer von derWissenschaft in die Praxis und umgekehrt. <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong> unterstützt Fachpersonen, Patienten, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und weitereOrganisationen. Ausserdem fördert <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong> öffentliche Diskussionen und Debatten zu ethischen Fragen. Die <strong>Patientenverfügung</strong> ist einEntscheidungsinstrument einerseits zum Wohle der Patienten und andererseits <strong>zur</strong> Entlastung der Angehörigen und des Personals.Wo kann ich die psychiatrische <strong>Patientenverfügung</strong> beziehen?Pro Mente SanaHardturmstrasse 261Postfach8031 ZürichBeratungstelefon 0848 800 858 (Normaltarif)Hauptnummer 044 563 86 00Fax 044 563 86 17kontakt@promentesana.chwww.promentesana.chDIALOG ETHIKInterdisziplinäres Institut für <strong>Ethik</strong> imGesundheitswesenSchaffhauserstrasse 4188050 ZürichTel. 044 252 42 01Fax 044 252 42 13info@dialog-ethik.chwww.dialog-ethik.ch8


Die somatische <strong>Patientenverfügung</strong>en von <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong>Falls Sie für Situationen einer nicht-psychiatrischen Erkrankung vorsorgen möchten, können Sie eine„klassische“ <strong>Patientenverfügung</strong> erstellen. <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong> hat ebenfalls eine somatische <strong>Patientenverfügung</strong>herausgegeben, die Sie unter der folgenden Adresse bestellen oder gratis herunterladen können:www.dialog-ethik.ch; <strong>Dialog</strong> <strong>Ethik</strong>, Schaffhauserstrasse 418, 8050 Zürich.Die gedruckte Version der <strong>Patientenverfügung</strong> kostet CHF 22.50 inkl. <strong>Wegleitung</strong>.9

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