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Mediadaten V + D LINUS WITTICH Marquartstein ab 1.4.2013

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KREIS ROSENHEIM83233 Bernau a. ChiemseeMitteilungsblatt für die Gemeinde Bernau a. ChiemseeVerbreitungsgebiet: Bernau a. Chiemsee (mit Abling, Aufing, Bach, Bergham,Bichling, Eichet, Farbing, Felden, Gattern, Giebing, Gröben, Hafenstein,Heroldsöd, Hittenkirchen, Hitzelsberg, Hötzing, Irschen, Kothöd, Kraimoos,Lambelhof, Moos, Neumühle, Osterham, Reit, Reitham, Rudersberg,Schleipfen, Schörging, Steinbach, Stocka, Stötten, Unterbergham, Weisham,Westerham, Wiedendorf, Wiesen, Wimpasing)ET: Do. AS: Fr. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,47 h) OP: 0,40 hbei 43 mm Spaltenbreite83254 Breitbrunn a. Chiemsee „VG-Zeitung“Kommunales Mitteilungsblatt der VerwaltungsgemeinschaftBreitbrunn am Chiemsee und der Gemeinden Breitbrunna. Ch., Gstadt a. Ch. und ChiemseeVerbreitungsgebiet: Breitbrunn a. Chiemsee (mit Breitenloh, Frieberting,Gattern, Haus, Holzen, Kämpfenthal, Kailbach, Langbürgen, Mooshappen,Mühln, Oberkitzing, Sassau, Stadl, Stock, Unterkitzing, Urfahrn, Westerhausen,Wolfsberg, Zell)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83209 Prien a. ChiemseeMitteilungsblatt für den Markt Prien a. ChiemseeVerbreitungsgebiet: Prien a. Chiemsee (mit Arbing, Atzing, Au, Bachham,Bauernberg, Duft, Egerndorf, Elperting, Ernsdorf, Gaishacken, Griebling,Harlach, Harras, Hoherting, Hub, Irgarting, Kaltenbach, Kumpfmühle, Leiten,Mailing, Mitterweg, Mühlthal, Munzing, Mupferting, Osternach, Prutdorf,Schmieding, Schöllkopf, Siegharting, Siggenham, Stetten, Trautersdorf,Urschalling, Vachendorf, Westernach)ET: 1. Fr. AS: Fr. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,59 h) OP: 0,50 hbei 43 mm SpaltenbreiteKREIS TRAUNSTEIN83346 Bergen „Bergener-Vachendorfer Gemeindenachrichten“Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Mitgliedsgemeinden:Bergen und Vachendorf und der Schulverbände Bergenund VachendorfVerbreitungsgebiet: Bergen (mit Anger, Bernhaupten, Dafeicht, Eßbaum,Geißing, Haslach, Hautzenbichl, Hilzing, Holzhausen, Irlach, Kaltenbrunn,Klaus, Kohlstadt, Kronberg, Leiten, Lohmann, Oberwald, Oed, Pattenberg,Pletschach, Ramberg, Rumgr<strong>ab</strong>en, Schellenberg, Schipfl, Schlipfing, Schmidwald,Sonnenleiten, Steinbrücken, Unterwald, Weidach, Weißachen),Vachendorf (mit Alferting, Büchling, Einharting, Geiselprechting, Hasperting,Hiensdorf, Humhausen, Lug, Mühlbach, Mühlen, Schlecht, Spielwang, Stocka,Wimpasing, Wipfing, Wörglham)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. ungerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83339 Chieming „Chieminger Nachrichten“Amtsblatt der Gemeinde Chieming und des SchulverbandesChiemingVerbreitungsgebiet: Chieming (mit Arlaching, Aufham, Außerlohen, Billing,Egerer, Eglsee, Fehling, Grilling, Hart, Hilleck, Holzmann, Hub, Ising, Kainrading,Kleeham, Knesing, Kötzing, Laimgrub, Lenglach, Manholding, Meising,Neubauer, Oberhochstätt, Öd, Pfaffing, Pittersdorf, Schützing, Siedenberg,Stöttham, Storfling, T<strong>ab</strong>ing, Thauernhausen, Unterhochstätt, Wald,Weidach, Weidboden, Wimpersing)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: wöchentlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83355 Gr<strong>ab</strong>enstätt „Gr<strong>ab</strong>enstätter Gemeindeanzeiger“Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Gr<strong>ab</strong>enstättVerbreitungsgebiet: Gr<strong>ab</strong>enstätt (mit Aberg, Bergen, Brodeich, Buch, Eckering,Erlstätt, Fernbichl, Fliegeneck, Gutharting, Hachsenöst, Hagenau,Heilegart, Hirschau, Höring, Hütt, Innerlohen, Kalsperg, Kaltenbach, Kraimoos,Kroneck, Langenspach, Lenthal, Marwang, Niederndorf, Oberaschau,Obereggerhausen, Osterbuchberg, Pitzlloch, Schneereut, Sossau, Stadeln,Staudach, Tettenmoos, Unteraschau, Untereggerhausen, Vocking, Wimm,Winkl b. Gr<strong>ab</strong>enstätt, Wolferting, Zeiering)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. ungerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 hET = Erscheinungstag AS =Annahmeschluß - jeweils 12.00 Uhr im Verlag EW =Erscheinungsweise GP =Grundpreis OP =Ortspreis– 6 –


83224 Grassau „Grassauer Gemeindezeitung“Amtliches Bekanntmachungsorgan des Marktes Grassau/Chiemgau und des Schulverbandes GrassauVerbreitungsgebiet: Grassau (mit Adersberg, Aich, Au, Brandstätt, Brunnhaus,Einöde, Fahrnpoint, Filze, Grafing, Grießenbach, Guxhausen, Hachau,Hindling, Klaus, Kucheln, Mauthhäusl, Mietenkam, Moos, Nachmühl,Nußbaum, Obermoosbach, Reifing, Reit, Rottau, Steinbruck, Strehtrumpf,Untermoosbach, Viehhausen, Weiher, Weißenbach)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83334 Inzell „Inzeller Gemeindeanzeiger“Mitteilungsblatt der Gemeinde InzellVerbreitungsgebiet: Inzell (mit Adlgaß, Bichl, Boden, Breitmoos, Duft, Eben,Eck, Ed, Einsiedl, Fantenberg, Gschwall, Gschwendt, Hausmann, Hinterbichl,Holzen, Hutterer, Kapell, Keitl, Kienau, Kienberg, Klaffeln, Kohlgrub,Kranawitt, Kreuzfeld, Maiermühle, Niederachen, Oed, Oedmühl, Panholz,Paulöd, Pommern, Reith, Schmelz, Schneewinkl, Schwarzberg, See, Sterr,Sulzbach, Teisenberg, Thurn, Unterau, Unterrain, Vorderbichl, Vordergschwall,Wald, Wien, Windgrat, Würau, Zwing)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: wöchentlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83250 <strong>Marquartstein</strong>„<strong>Marquartstein</strong>er und Staudach-Egerndacher Nachrichten“Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verwaltungsgemeinschaft<strong>Marquartstein</strong> und der Gemeinden <strong>Marquartstein</strong> und Staudach-EgerndachVerbreitungsgebiet: <strong>Marquartstein</strong> (mit Dicking, Donau, Entlehen , Freiweidach,Geisenhausen, Grenzmühle, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl,Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Schwaig, Streunthal,Süssen, Vogllug, Wuhrbichl), Staudach-Egerndach (mit Avenhausen, Bayern,Dillsperg, Egerndach, Einöd, Gastätt, Hub, Kitzbickl, Schnappenwinkl, Steinach,Straßberg)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83365 Nußdorf „Nußdorfer Nachrichten“Verbreitungsgebiet: Nußdorf (mit Aiging, Hartmann, Herbsdorf, Litzlwalchen,Mögstetten, Mühlthal, Ruhpoint, Sondermoning, Wang , Weiderting)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 2mal im Monat (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h– 7 –83119 Obing „Bürgernachrichten“ Mitteilungsblatt und amtlichesBekanntmachungsorgan der Verwaltungsgemeinschaft Obing undder Mitgliedsgemeinden Obing, Pittenhart und KienbergVerbreitungsgebiet: Obing (mit Albertaich, Allertsham, Attenberg, Autschachen,Bach, Bernhaiming, Diepertsham, Diepoldsberg, Ed, Erlach, Fr<strong>ab</strong>ertsham, Gallertsham,Grössenberg, Großbergham, Großornach, Grub, Haiming, Hainham,Hausen, Helm, Herndling, Herzog i. Feld, Hochbruck, Honau, Ilzham, Irlham,Jepolding, Kafterbaum, Kirchholz, Kleinbergham, Kleinornach, Künering, Landertsham,Liedering, Lindach, Mitterpirach, Moosmühl, Niederham, Oberleiten,Oberpirach, Pfaffing, Reit, Reiterberg, Roitham, Rumersham, Sachsenham,Sch<strong>ab</strong>ing, Schalkham, Schlaipfering, Schopf, Stockham, Stöttwies, Thalham,Thorstadl, Unterpirach, Voglöd, Waldhaiming, Wolfegg, Zeismering), Kienberg(mit Aich, Bernbichl, Bichl, Deisensee, Gauing, Gigling, Gößing, Grub, Haslreit,Helming, Heretsham, Holzhausen, Kendling, L<strong>ab</strong>ering, Lahr, Lahröster, Mauern,Mörn, Oed, Orthofen, Ortmaring, Pößmoos, Rampertskirchen, Randling,Schönberg, Siboling, Simering, Sonderhausen, Sonnau, Stadl, Thurmbau, Willing),Pittenhart (mit Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau,Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Lochen, Maiering,Mallerting, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden,Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: wöchentlich (GP: 0,68h) OP: 0,58 h83349 Palling „Palling aktuell“ Amts- und Mitteilungsblatt derGemeinde PallingVerbreitungsgebiet: Palling (mit Allerding, Barmbichl, Baumham, Beharting,Brünning, Einsiedl, Freutsmoos, Gansfelden, Geiselfing, Genetsham, Gengham,Grafetstetten, Haistrach, Halböd, Harpfetsham, Haslach, Hehenberg,Heigermoos, Heilham, Hofstätt, Höhenstetten, Holzbrunn, Hörmetsham, Jegling,Kagern, Kagreit, Kamping, Katzwalchen, Kirchberg, Kleinreuth, Lampertsham,Mahd, Malberting, Mitterroidham, Oberhafing, Oberroidham, Oberschilding,Obersommering, Oberweißenkirchen, Polsing, Ranham, Reitmeier,Schreckenbach, Schwank, Sieberöd, Stalling, Stetten a. Holz, Thalham, Tyrlbrunn,Unering, Unterhafing, Unterroidham, Unterschilding, Untersommering,Unterweißenkirchen, Volkrading)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 hET = Erscheinungstag AS =Annahmeschluß - jeweils 12.00 Uhr im Verlag EW =Erscheinungsweise GP =Grundpreis OP =Ortspreis


Unser VerbreitungsgebietKienbergObingPallingPittenhartTachingam SeeSeeon-SeebruckChiemingWaging am SeeGstadt am ChiemseeBreitbrunn am ChiemseeNußdorfWonneberg


SurbergPrienam ChiemseeBernauamChiemseeChiemseeGrassauÜbersee<strong>Marquartstein</strong>Gr<strong>ab</strong>enstättStaudach-EgerndachVachendorfBergenSiegsdorfInzellRuhpoldingSchlechingUnterwössenReit im Winkl


83368 Reit im Winkl „Reit im Winkler Gemeindezeitung“Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Gemeinde Reit imWinklVerbreitungsgebiet: Reit im Winkl (mit Birnbach, Blindau, Entfelden, Groissenbach,Oberbichl, Seegatterl, Unterbichl, Winklmoos-Alm)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83324 Ruhpolding „Ruhpoldinger Gemeindeanzeiger“Amtsblatt der Gemeinde RuhpoldingVerbreitungsgebiet: Ruhpolding (mit Am Wundergr<strong>ab</strong>en, Aschenau, Au,Bacherwinkel, Bärngschwendt, Bibelöd, Blicken, Bojern, Brand, Brandl,Brandlberg, Brandstätt, Buchschachen, Egg, Eisenberg, Endsee, Fritz amSand, Fuchsau, Fuchswiese, Geiern, Gnaig, Grashof, Gruttau, Gstatt, Guglberg,Hallweg, Haßlberg, Hinterpoint, Hinterreit, Hocherbalm, Hutzenau,Infang, Knogl, L<strong>ab</strong>enbach, Laubau, Lohen, Maiergschwendt, Mitterwegen,Mühlwinkl, Neustadl, Niedervachenau, Obereben, Obergschwendt, Oberhausen,Ort, Plenken, Point, Ramsen, Ramsler, Rauchenbichl, Reiten, Ried,Sankt Valentin, Schürzbichl, Schwaig, Seehaus, Stadler, Steinberg, Steinbergalm,Stocking, Stockreit, Sulzen, Untereben, Urschlau, Vordermiesenbach,Waich, Wasen, Weingarten, Widdmoos, Wiesen, Zell, Zwickling)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: wöchentlich (GP: 0,78 h) OP: 0,66 h83259 Schleching „Gemeindenachrichten Schleching“Amtliches Bekanntmachungsorgan für die GemeindeVerbreitungsgebiet: Schleching (mit Achberg, Baumgarten, Buchberg,Emperbichl, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mühlau, Raiten, Streichen,Wagrain)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83358 Seeon-Seebruck „Seeon-Seebrucker Nachrichten“Mitteilungsblatt und amtliches Bekanntmachungsorgan derGemeinde Seeon-Seebruck für den Bereich Seeon, Seebruckund TruchtlachingVerbreitungsgebiet: Seeon-Seebruck (mit Seebruck, Aign, Apperting, Baderpoint,Bauschberg, Bräuhausen, Brandhub, Brandl, Bürghub, Burgham,Castrum, Döging, Dorf, Ebering, Eglhart, Eglsee, Engering, Erlberg, Esbaum,Esterer, Fembach, Gr<strong>ab</strong>en, Grafenanger, Grilleck, Grünweg, Guggenbichl,Heimhilgen, Höllthal, Holzen, Ischl, Käs, Karlswerk, Klosterseeon, Lambach,Leiten, Lochen Lochenhäusl, Luging, Maisham, Mörn, Neubichl, Niesgau,Pattenham, Pavolding, Perading, Poing, Point, Pullach, Roitham, Sandgrub,Schachen, Scheitzenberg, Schmidberg, Seeon, Seilerberg, Staller, Steinr<strong>ab</strong>,Stetten, Ströffling, Straß, Straßham, Truchtlaching, Waltenberg, Wattenham,Weinberg, Wöllhub)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: wöchentlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83313 Siegsdorf „Siegsdorfer Gemeindekurier“Amtsblatt der Gemeinde SiegsdorfVerbreitungsgebiet: Siegsdorf (mit Adlgastag, Aich, Aicher, Aigen, Alzing, Auli,Aumann, Bad Adelholzen, Bernbichl, Bichl, Bucheck, Daxbach, Daxlberg,Eisenärzt, Embach, Farnbichl, Feichten, Feilenreit, Felln, Frauenstätt, Gastag,Gerhartsreit, Grünreit, Hachau, Häusern, Hallaich, Hammer, Haunerting, Hinterwelln,Höll, Höpfling, Hörgering, Holnstein, Hub, Knappenfeld, Königswiesen,Kohlbrenn, Krutzling, Kühleiten, Lettengruben, Linden, Lindl, Lohhäusl, Mahd,Maria-Eck, Mauer, Mauerriedl, Meisau, Molberting, Mosen, Obereck, Obergalling,Oberheutau, Oberunterberg, Oed, Osterham, Pattenau, Paulfischer, Plereit,Prüll, Reichhausen, Rettenbach, Reuten, Rudhart, Sankt Johann, Scharam,Scheiblegg, Schöneck, Schweinbach, Spatzreit, Spirka, Stein, Tauernstein, Thal,Thalham, Traundorf, Unterberg, Untergalling, Unterheutau, Venusberg, Vitzthum,Vogling, Vorauf, Vorderwelln, Wagenau, Wald, Weiher, Weitwies, Wernleiten,Wiese, Wiesen, Wimm, Wolfsberg, Zuhausen)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,78 h) OP: 0,66 hET = Erscheinungstag AS =Annahmeschluß - jeweils 12.00 Uhr im Verlag EW =Erscheinungsweise GP =Grundpreis OP =Ortspreis– 10 –


83362 Surberg „Gemeindenachrichten“Verbreitungsgebiet: Surberg (mit Andrichstadt, Au, Brucklehen, Buchbichl,Buchen, Burghartsöd, Diepoltstatt, Diesenbach, Eck, Ettendorf, Feiler, Fuchsreut,Gastag, Geiersnest, Gr<strong>ab</strong>en, Hall<strong>ab</strong>ruck, Haunerting, Hierankl, Hinterhöhenwall,Hinterleiten, Holneich, Hub, Hufschlag, Jahn, Kapell, Knappenfeld,Kohlbichl, Lacken, Lappen, Lauter, Lehen in Surberg, Leiten, Lerchen, Moos,Nutz, Oberhöhenwald, Oed, Pauleck, Pfarrhof, Quirn, Rausch, Reut, Ried,Rosenthal, Roßruck, Schineck, Schönau, Selberting, Spiegelsberg, Straß,Surbergbichl, Surtal, Tandlmaier, Thal, Thalmann, Thannreit, Thunstetten,Trenkmoos, Vachenlug, Wiesen, Wimm, Wüstenreit)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83236 Übersee „Übersee aktuell“Verbreitungsgebiet: Übersee (mit Albern, Almau, Almfischer, Anger, Angerling,Aumühle, Bachham, Baumgarten, Chiemseemoos, Damberg, Engelstein,Feldwies, Frenthal, Gassen, Gießen, Gries, Gröben, Heinrichwinkel, Heißanger,Hinterbichl, Hocherlach, Luft, Moosen, Neuwies, Reisermann, Schließpoint,Seethal, Stegen, Stegenhäuser, Vorderbichl, Wasen, Weidach, Wessen,Westerbuchberg, Windschnur)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83246 Unterwössen „Wössener Gemeindezeitung“Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde UnterwössenVerbreitungsgebiet: Unterwössen (mit Agg, Altweg, Au, Balsberg, Bichl,Brem, Daxenberg, Garbmühle, Grub, Grund, Hacklau, Hammer, Hauser,Hinterwössen, Kruchenhausen, Lendbichl, Litzelau, Loh, Manzenberg,Neuschmied, Oberwössen, Point, Rexau, Schlecht, Staffen, Stücklmühle,Stücklschneid, Wegmann, Widholz, Wiesen)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: 14-tgl. gerade (GP: 0,68 h) OP: 0,58 h83329 Waging am See „VG-Blattl“Nachrichten aus Waging, Taching und WonnebergVerbreitungsgebiet Taching: Taching am See (mit Aignsee, Assing, Au, Bermoos,Bromberg, Buchberg, Burg, Burgeralm, Coloman, Eging, Fisching, Furthmühle,Gessenhausen, Grendach, Gröben, Hammerloh, Haseneck, HaunertingHaus, Hirschpoint, Hochfeld, Höhenreit, Hörgassing, Hucking, Krautenbach,Limberg, Mauerham, Mollstätten, Mönchspoint, Moos, Moosmühle, Mühlthal,Obertaching, Pertenham, Planthal, Rambicheln, Salling, Schneidergröben,Schönhofen, Schröckenbauer, Sicharting, Stecken, Steineck, Steingrub, Tengling,Thalpoint, Untertaching, Weiherhaus, Weinberg, Weitgassing, Wimpasing,Zaglreit.Verbreitungsgebiet Waging: Waging am See (mit Aglassing, Aich, Alperting,Angerpoint, Au, Biburg, Bicheln, Blindenau, Breitenloh, Bretterleiten, Buch,Bucheck, Buchwinkel, Dankerting, Dieperting, Dopplmühl, Ebing, Egg, Eibl,Eichau, Eichberghof, Elsenloh, Falkenbuch, Feichten, Fisching, Forst, Freimann,Froschham, Füging, Gaden, Garscham, Gastag, Geismühle, Gepping,Gessenberg, Gr<strong>ab</strong>en, Großreut, Großscherzhausen, Guggenberg, Hahnbaum,Halmberg, Harmannschlag, Haslach, Hausleiten, Hausstätt, Hinterbuch, Hinterreit,Hirschbuch, Hirschhalm, Hochreit, Höhenberg, Höllhaslach, Holzhausen,Holzleiten, Igelsbach, Jakobspoint, Jettenleiten, Kainz, Kammering, Kleeham,Kleinscherzhausen, Kohlbrenner, Krautenberg, Leopoldsberg, Lohschuster,Lug, Mauerlohen, Mayerhofen, Miesenböck, Mittermühle, Molbaum, Moos,Mooshäuser, Mühlberg, Nirnharting, Nothbicheln, Oberaschau, Oberleiten,Oberstefling, Obervockling, Öd im Forst, Oed, Otting, Parschall, Partenhausen,Pasee, Plattenberg, Plosau, Rendlmühle, Ropferding, Scharmeß, Schnöbling,Schönthal, Schuhegg, Schuster a. See, Seeleiten, Seiboldhof, Sprinzenberg,Starz, Steppach, Sterfling, Straß, Tettelham, Tettenberg, Tettenhausen, Thal,Unteraschau, Unterholzen, Unterropferding, Unterschönthal, Unterstefling,Untervockling, Waldhäusl, Weidach, Weitmoos, Wendling, Wildenhofen, Wintermoning,Wolfsberg, Zözenberg)Verbreitungsgebiet Wonneberg: Wonneberg (mit Aich, Aichberg, Aichwies,Amselgr<strong>ab</strong>en, Aumann, Brunnstadt, Burgstall, Dobelgr<strong>ab</strong>en, Egerdach, Eglsee,Enzersdorf, Fritzenweng, Fürst, Gänsberg, Greinach, Greinachtal, Heinrichsdorf,Hellmannsberg, Hirschau, Hoggen, Kirchhalling, Köpfelsberg, Lechau, Madreut,Mooshäusl, Moospoint, Neuwimm, Oberau, Oberdoblmühle, Oberhalling,Obermoosen, Oberwendling, Panolsreut, Plattenberg, Ramgr<strong>ab</strong>en, Reichwimm,Riendlhäusl, Ruhsdorf, Ruhsdorf, Scharling, Schnatzlreut, St. Leonhard a.Wonneberg, Sträubl, Töfenreut, Untermoosen, Unterwendling, Voitswinkl, Wald,Weberhäusl, Weibhausen, Weißbach, Zell)ET: Fr. AS: Di. 12 Uhr EW: monatlich (GP: 0,78 h) OP: 0,66 hET = Erscheinungstag AS =Annahmeschluß - jeweils 12.00 Uhr im Verlag EW =Erscheinungsweise GP =Grundpreis OP =Ortspreis– 11 –


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verlag +Druck <strong>LINUS</strong> <strong>WITTICH</strong> KG, 83250 <strong>Marquartstein</strong>, Staudacher Straße 22 (im folgenden LW genannt) Stand: 1. Januar 2013I. Allgemeine Bedingungen für alle GeschäftsvorfälleNachfolgende Bedingungen unter Ziff. I gelten für alle Geschäftsvorfälle zwischenLW und Vertragspartnern, un<strong>ab</strong>hängig von der Rechtsnatur des zugrunde liegendenRechtsverhältnisses.1. Ausschließliche Geltung1.1 Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaigenentgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen <strong>ab</strong>weichendenGeschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir schon heute, soweitsie von uns nicht ausdrücklich akzeptiert werden. Dies gilt auch für die Fälle wiederholterGeschäftsvorfälle oder einer laufenden Geschäftsverbindung, ohne dass es beijedem einzelnen Leistungsaustausch eines erneuten Widerspruchs bedarf.1.2 Der Vorrang etwaiger Individual<strong>ab</strong>reden bleibt von dieser Abwehrklausel unberührt.2. Angebote freibleibend2.1 Alle Angebote von LW auf Abschluss eines Vertrages (gleichgültig welchenInhalts) sind im Zweifel freibleibend. Wird von LW ein Angebot als ausdrücklichbindend bezeichnet, gilt dies – außer bei ausdrücklich <strong>ab</strong>weichender Regelung - fürdie Dauer von 1 Woche.2.2 Diese Regelung gilt für alle Verträge, gleichgültig ob LW Leistungserbringer oder-empfänger ist.3. Schriftform und E-Mail-KommunikationJegliche rechtsgeschäftliche Erklärung von LW sowie Änderungen oder Ergänzungendieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diesgilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Im Hinblick auf dieE-Mail-Kommunikation verweisen wir auf unsere Zusätzlichen Geschäftsbedingungenfür die E-Mail-Kommunikation.4. AufrechnungsmöglichkeitenEine Aufrechnung oder Verrechnung des Vertragspartners gegen Forderungen vonLW ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. ZurZurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnisberechtigt.5. Gerichtsstand5.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnernist – soweit der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen jeweils i.S.d. § 310 BGB ist – der Geschäftssitzvon LW. LW ist nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspartner an dessenWohnsitzgerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.5.2 Un<strong>ab</strong>hängig von der Rechtsnatur des Vertragspartners kann LW an seinemGeschäftssitz klagen, wenn der Wohnsitz des Vertragspartners trotz der gebotenenNachforschungen in frei zugänglichen Quellen nicht ermittelt werden kann oderdieser seinen ständigen Aufenthalt nach Vertragsschluss außer Landes verlegt hat.6. HaftungLW haftet bei von ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicherPflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) ist eine– 12 –Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupterst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauendarf. Die Haftung von LW ist in diesen Fällen der Höhe nach beschränkt auf 1.000Euro. Im Übrigen haftet LW gleich aus welchen Rechtsgründen nur, soweit LW oderseinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit LWfür leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat, wird die Haftung auf solche typischerweisevorhersehbaren Schäden begrenzt, die für LW zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesvernünftigerweise vorhersehbar waren. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen,die für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gelten, unberührt bleibt dieHaftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung,sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftungsich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit.Soweit die Haftung von LW ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt diesauch zugunsten der Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.7. RechtswahlEs gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.8. Salvatorische KlauselSollten einige Bestimmungen dieser AGB nebst den zusätzlichen Bedingungenunwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksameBestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, fallssich diese AGB als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.II. Zusätzliche Bedingungen für Vertragsleistungen von LW (insbesondere VerlagsundDruckleistungen)Nachfolgende Bestimmungen gelten zusätzlich zu Ziff. I für alle Aufträge an LW,die auf Leistungen des Verlages aller Art gerichtet sind, insbes. Veröffentlichung vonredaktionellen Beiträgen, Anzeigen, Beilagen oder sonstige Publikationen in oder imZusammenhang mit dem Verlagsprogramm oder Verteilleistungen. Der Auftraggeberder Vertragsleistungen wird nachfolgend als AG bezeichnet.1. Definitionen1.1 AG (=Auftraggeber) ist der Kunde von LW, der LW mit der Ausführung vonVertragsleistungen beauftragt.1.2 Vertragsleistungen sind1.2.1 Verlagsleistungen sind Publikationen von Texten und Anzeigen in gedrucktenProdukten sowie Texte, Anzeigen, Werbebanner, Branchenbucheinträge, Verlinkungen,Download- und sonstige Informationsangebote im Internet und die Publikations-und Beilagenverteilung.1.2.2 Druckleistungen sind gedruckte Publikationen oder sonstige Druckwerke(Druckleistungen);1.2.3 Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrererAnzeigen, Werbebanner und Branchenbucheinträge eines Werbetreibenden odersonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung;


1.2.4 Sonstige Leistungen, die LW im Auftrag oder im Interesse eines Auftraggeberserbringt.2. Preise2.1 Sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendesergibt, gelten die Vergütungssätze für alle Vertragsleistungen aus unseren Preislisten(ggf. unterschiedliche je nach Vertragsleistung). Maßgeblich sind stets die beiVertrags<strong>ab</strong>schluss gültigen aktuellen Preislisten, die wir auf Wunsch jederzeit zurVerfügung stellen. Bei wiederholten Abrufen von Verlagsleistungen gilt – außer beiausdrücklicher <strong>ab</strong>weichender Vereinbarung – der zum jeweiligen Abrufzeitpunktaktuelle Tarif.2.2 Für die Vergütung von Vertragsleistungen, die in den Preislisten nicht enthaltensind, gilt im Zweifel § 632 BGB.2.3 LW behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen,Sonderseiten, Kombinationen und Internetangeboten im Rahmen billigen Ermessens(§ 315 BGB) besondere Preise festzulegen, soweit die Parteien dies nicht ausdrücklichausgeschlossen h<strong>ab</strong>en.2.4 H<strong>ab</strong>en die Parteien keine besonderen Größen oder Gestaltungsformen fürAnzeigen festgelegt, so wird die tatsächliche, im Streitfall die nach Art der Anzeigeverkehrsübliche Abdruckhöhe für die Preisberechnung zugrunde gelegt.2.5 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die LW nicht zu vertreten hat,so hat der AG unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischendem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlassan LW zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhererGewalt im Risikobereich von LW beruht.2.6 LW behält sich das Recht vor, für befristete Aufträge, die mit dem AG zu Festpreisenvereinbart sind, die Preise nach Auftrag<strong>ab</strong>lauf und einer folgenden Fortsetzungim Rahmen der allgemeinen Preisanpassung, ebenfalls anzupassen.3. Leistungszeit3.1 Soweit sich aus Vertrag oder Auftragsbestätigung kein bestimmtes oder bestimmbaresLeistungsdatum (z.B. Erscheinungsdatum oder -ausg<strong>ab</strong>e für die Anzeige oderBeilage) ergibt, ist LW berechtigt, die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen,wobei im Rahmen der Möglichkeiten der innerbetrieblichen Disposition dieerkennbaren Interessen des Kunden bzgl. eines bestimmten Leistungszeitpunktes zuberücksichtigen sind.3.2 Mit der zu publizierenden Verlagsleistung in der dem Vertrags<strong>ab</strong>schluss nächstfolgendenAusg<strong>ab</strong>e kann nur gerechnet werden, wenn die vom Auftraggeber erforderlichenMitwirkungshandlungen (z.B. Anzeigentext, soweit erforderlich DruckundVerteilvorlagen etc.) zu den von LW vorgegebenen Schlussterminen (Redaktions-,Anzeigen-, Druckdaten-, Beilagenannahmeschluss) vorliegen. Die jeweiligenSchlusstermine gibt LW auf Anfrage bekannt.3.3 Anzeigen sind spätestens zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres <strong>ab</strong>zurufen.Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige<strong>ab</strong>zuwickeln. Ausdrücklich vereinbarte <strong>ab</strong>weichende Abruffristen bleiben unberührt.– 13 –4. Positionierung von Publikationen4.1 Der Auftraggeber hat – außer bei ausdrücklicher Vereinbarung – keinenAnspruch auf eine bestimmte Platzierung seiner Publikation innerhalb des Publikationsmediums.Diese legt LW nach billigem Ermessen selbst fest. Erkennbare Interessendes AG werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.4.2 Auftragswünsche für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach Wunsch des AGausschließlich in bestimmten Nummern, Ausg<strong>ab</strong>en oder an bestimmten Positionendes Publikationsmediums erscheinen sollen, müssen bei LW spätestens zu dem fürdiese Leistung erforderlichen Schlusstermin vorliegen, damit LW prüfen und aufWunsch des AG diesem mitteilen kann, ob der Wunsch noch realisierbar ist odernicht. Ziff.II.3.2 gilt entsprechend.5. Publikationsvorbehalt5.1 LW behält sich vor, Publikations-, Beilagen- oder Verteilaufträge (auch einzelneAbrufe im Rahmen eines Abschlusses) wegen des Inhalts, der Herkunft oder derGestaltung nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages<strong>ab</strong>zulehnen, wenn deren Inhalt gegen zwingendes Recht verstößt oder deren Veröffentlichungfür LW objektiv unzumutbar ist.5.2 Bei einem Abschluss über mehrere Publikationen, zu denen die Inhalte jeweilsnachgereicht werden, kann LW die Publikation einzelner Anzeigen, Beilagen odersonst. Beiträge oder die Verteilung fremd gefertigter Publikationen wegen objektivberechtigter Bedenken gegen Text oder die sonstige Darbietung der Vorlage nacho.g. Maßst<strong>ab</strong> <strong>ab</strong>lehnen, ohne dass hierdurch grundsätzlich der Gesamtvertragberührt wird. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass das Festhaltenam Vertrag im Falle einer Teil<strong>ab</strong>lehnung für mindestens eine Partei nicht mehrzumutbar ist.5.3 LW wird im Falle einer be<strong>ab</strong>sichtigten (Teil- oder Voll-) Ablehnung einer Publikationsvorg<strong>ab</strong>eden AG unverzüglich nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang inKenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, die mitgeteilten Hinderungsgründe zubeseitigen. Für die Leistungszeit geänderter Vorlagen des AG gilt Ziff. 3.2 entsprechend.6. Publikationsqualität bei Vorlagen des Auftraggebers (AG)Für die Qualität der Verlagsleistungen, soweit sie von der Beschaffenheit der vomAG beizustellenden Vorlagen <strong>ab</strong>hängt, ist der AG verantwortlich. LW haftet in diesenFällen nur für eigene Ausführungsmängel bei der Umsetzung der Kunden-Vorlagensowie für eine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht gegenüber dem AG,wenn die Mängel der Vorlagen für LW vor Verarbeitung erkennbar sind.7. Rückg<strong>ab</strong>e von Vorlagen des Auftraggebers (AG)Druck- oder sonstige Vorlagen des AG werden von LW nur auf besondere Aufforderung,die mit Zusendung der Vorlage in Textform erklärt werden muss, an den AGzurückgegeben. Sollte der AG zu einem späteren Zeitpunkt um Rückg<strong>ab</strong>e bitten unddie Vorlage noch nicht vernichtet sein, wird sie ebenfalls an AG zurückgegeben.Sollte eine Aufbewahrungspflicht vereinbart sein, so endet diese – außer bei ausdrücklicher<strong>ab</strong>weichender Bestimmung - drei Monate nach Vertragserfüllung seitensLW.


8. Haftung des Auftraggebers (AG) für Vorg<strong>ab</strong>en oder Vorlagen8.1 Der AG trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeitder für die gewünschte Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen oderDaten (z.B. Text- und Bildmaterial). LW ist nicht verpflichtet, Vertragsleistungen,soweit sie auf Vorg<strong>ab</strong>en des AG beruhen, daraufhin zu prüfen, ob durch sie RechteDritter beeinträchtigt werden.8.2 Der AG stellt LW von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diesemaus der Ausführung des Auftrages gegen LW erwachsen. Der AG verpflichtet sichferner, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder eines Widerrufs,die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Publikation beziehen,zu tragen.8.3 Eine (Mit-)Verantwortung von LW für die Verletzung der Rechte Dritter durchden Inhalt von Vorlagen des AG kommt nur dann in Betracht, wenn diese für LWauch ohne Prüfung bis zur Verarbeitung offenkundig waren.8.4 Für Fehler aus fernmündlicher, -schriftlicher oder elektronischer Übermittlungübernimmt LW keine Haftung, soweit sie nicht nachweislich von LW zu vertretensind. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten.8.5 Sind etwaige Mängel der Publikationsvorlagen für LW bei Eingang nicht erkennbar,sondern werden diese erst später deutlich, so hat der AG bei ungenügenderPublikation insoweit keine Ansprüche. Für fehlerhafte Wiederholungsanzeigen infolgeunerkennbar fehlerhafter Vorg<strong>ab</strong>en besteht jeweils kein Sachmangelanspruch,soweit der AG nicht vor dem maßgeblichen Schlusstermin für die Folgepublikationauf den Mangel hinweist.9. Korrektur<strong>ab</strong>zügeKorrektur<strong>ab</strong>züge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung von LW geliefert. DerAG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Korrekturendes Probe<strong>ab</strong>zuges. LW berücksichtigt alle technisch möglichen Korrekturen,die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probe<strong>ab</strong>zugs genannten Frist mitgeteiltwerden. In allen übrigen Punkten gilt der Korrektur<strong>ab</strong>zug als genehmigt. Gleichesgilt, wenn der Abzug vom AG nicht zurückgeschickt oder in gleichwertiger Weisegegenüber LW erforderliche Korrekturen mitgeteilt werden. Diese Erklärungsfiktiongilt nur dann nicht, wenn LW sichere Anhaltspunkte dafür hat, dass der Korrektur<strong>ab</strong>zugvom AG nicht zur Kenntnis genommen werden konnte.10. Haftung von LW für Sachmängel und Pflichtverletzungen10.1 Der AG hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigemAbdruck der Publikation zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung inGestalt eines korrekten Nachdrucks der Publikation bzw. eines erneuten Beifügensder Beilage. Dies gilt jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Publikationbeeinträchtigt wurde.10.2 Lässt LW die ihm hierfür gesetzte angemessene Frist schuldhaft verstreichenoder ist die Ersatzpublikation erneut aus einem von LW zu vertretenden Grund mangelhaft,beschränkt sich das Recht des AG auf Her<strong>ab</strong>setzung der Vergütung (bei vollständigerZweckverfehlung bis auf Null) oder auf Rücktritt.10.3 Der AG kann <strong>ab</strong>weichend von Satz 1 nicht zunächst auf eine Ersatzpublikationverwiesen werden, wenn die Publikation den ihr beigelegten oder aus den Umständenerkennbaren Zweck mit einer späteren Ersatzveröffentlichung nicht mehr erreichen kann.– 14 –10.4 Soweit der AG Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind Sach- oder Rechtsmängelan der von LW erbrachten Leistung vom AG unverzüglich, spätestens <strong>ab</strong>er binnen 1Woche <strong>ab</strong> Erkennbarkeit für den AG gegenüber LW anzuzeigen. Im Übrigen geltendie Vorschriften des § 377 HGB zur Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend.11. AuflagenstärkeFalls vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, sagt LW keine Mindestauflagenstärkedes jeweils zugrunde liegenden Publikationsorgans zu. Schwankungen der Auflagenstärkesind insbesondere kein Grund für eine Minderung oder Erhöhung der Vergütungssätze.§ 313 BGB bleibt jedoch unberührt.12. Zahlungsbedingungen12.1 Vorbehaltlich <strong>ab</strong>weichender Vereinbarung wird jede Forderung 2 Wochennach Zugang der Rechnung beim AG und Ausführung der <strong>ab</strong>gerechneten Leistungfällig. Der Zugang wird widerlegbar 2 Werktage nach Absendung vermutet.12.2 Bei Aufträgen über die wiederholte oder mehrfache Veröffentlichung vonAnzeigen o.a. Publikationen hat LW Anspruch auf Abschlagszahlungen über die bisdahin ausgeführten Leistungen.12.3 Skonto<strong>ab</strong>züge oder R<strong>ab</strong>atte sind grundsätzlich unzulässig, soweit nicht ausdrücklichvertraglich vereinbart.12.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die objektiv erforderlichen Einziehungskostenberechnet. LW kann die weitere Vertragserfüllung bis zur Zahlung fälligerBeträge zurückstellen und zusätzlich für noch nicht ausgeführte Leistungsteilevom AG angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.12.5 Sofern LW die fällige Zahlung durch das SEPA Lastschriftverfahren vollzieht,stimmt der AG einer Verkürzung der Ankündigungsfrist unter 14 Tagen (Pre-Notification)zu.13. ChiffreanzeigenBei Chiffreanzeigen wendet LW für die Verwahrung und rechtzeitige Weiterg<strong>ab</strong>eder Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe undEilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.14. Aufträge von Werbemittlern oder WerbeagenturenIst der AG ein Werbemittler oder eine Werbeagentur (oder gleichwertig), verpflichteter sich, sich in seinen Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibendenan die Preisliste von LW zu halten. Die von LW gewährte Mittlervergütungdarf an die Endkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die volleProvision wird nur bei kompletter Auftrags<strong>ab</strong>wicklung (reprofähige Vorlagen etc.)vergütet. Anzeigen o.a. Publikationen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden,werden nicht provisioniert.15. Beilegungs- und Verteiltoleranz für BeilagenDie Beilegungs- und Verteiltoleranz für Beilagen, die vom AG im Zuge eines Verteilauftrageszur Verteilung überlassen werden, beträgt 3%. Der AG ist verpflichtet,Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Verteilung LW mitzuteilen. DieBeweislast für eine mangelhafte Verteilung liegt bei dem AG.Es gelten die zusätzlichen Bedingungen für die E-Mail-Kommunikation, die Sie imInternet unter www.wittich.de, Standort <strong>Marquartstein</strong>, downloaden können.


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