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Preis- und Leistungsverzeichnis - Volksbank Dorsten eG

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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<strong>und</strong> bei der Erbringung von Zahlungsdiensten <strong>und</strong> im Scheckverkehr mit Geschäftsk<strong>und</strong>en,soweit nicht im <strong>Preis</strong>aushang oder anderen Aushängen enthaltenSeite 1 Stand: 19.12.2013


Inhaltsverzeichnis1 Sparkonto 31.1 Allgemeine Entgelte 31.2 Vermögenswirksames Sparen 32 Zinssätze für Einlagen 33 Privatkonto 33.1 Kontoführung 33.2 Kontoauszug 44 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 44.1 Allgemeine Informationen zur Bank 44.2 Lastschriftverkehr 54.3 Barauszahlung 64.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 74.5 Überweisungsverkehr 94.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 134.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 135 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 145.1 Allgemein 145.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 145.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 145.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 145.5 Reiseschecks 156 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 157 Kredite 157.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 157.2 Avale 168 Auskünfte 169 Schrankfächer/Verwahrstücke 1710 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen 1710.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1710.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 1810.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 1911 Sonstiges 2012 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 21Seite 2 Stand: 19.12.2013


1 Sparkonto1.1 Allgemeine EntgelteKennwortvereinbarung für geb<strong>und</strong>ene Sparurk<strong>und</strong>enBereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurk<strong>und</strong>enauf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)Ausstellung einer Ersatz-Sparurk<strong>und</strong>e 15,00 EUR2,00 EUR0,00 EUR1.2 Vermögenswirksames SparenÜbertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderenAnbieter auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVorzeitige Vertragsauflösung(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)10,00 EUR10,00 EUR1.4 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenBearbeitung einer Verlustmeldung10,00 EUR2 Zinssätze für Einlagensiehe <strong>Preis</strong>aushang3 Privatkonto3.1 Kontoführung3.1.1 Privatkonto Standard 2Gr<strong>und</strong>preis monatlich2,50 EURFreiposten für Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen an Kasse <strong>und</strong> Geldautomaten pro Monat 5<strong>Preis</strong> pro Buchungsposten 3 (für DTA-Online-Überweisungen berechnen wir jeweils 0,10 EUR)Ausführung Dauerauftrag (zzgl. Buchungsposten)Übermittlung der TAN-Nummer per SMS0,30 EUR0,15 EUR0,10 EUR3.1.2 Pfändungsschutzkonto(Gebühren wie Privatkonto Standard, siehe 3.1.1)3.1.3 Privatkonto PauschalabrechnungGr<strong>und</strong>preis monatlich<strong>Preis</strong> pro BuchungspostenAusführung Dauerauftrag (zzgl. Buchungsposten)Übermittlung der TAN-Nummer per SMS6,00 EURentfälltentfällt0,10 EUR1 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurk<strong>und</strong>e zu vertreten hat.2 Für Schüler, Auszubildende <strong>und</strong> Studenten bis zum 28. Lebensjahr od. bis zum Abschluss des 16. Studiensemesters mit entsprechender Bescheinigung -kostenlos-, beider Übermittlung der TAN-Nummer pro SMS werden die ersten fünf SMS je Monat nicht berechnet. Die Gebührenbefreiung gilt nicht für Um- u. Abendschüler bzw.berufsbegleitende Studien, z.B. Verwaltungs- u. Wirtschaftsakademie. Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Studienbescheinigung erforderlich.3 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des K<strong>und</strong>en durchgeführt werden.Seite 3 Stand: 19.12.2013


3.1.4 VR-Net-Konto / VR-Net-Konto onlin<strong>eG</strong>r<strong>und</strong>preis monatlich<strong>Preis</strong> pro beleghafter Buchung 4Übermittlung der TAN-Nummer per SMS2,50 EUR0,60 EUR0,10 EUR3.2 Kontoauszug 5durch Kontoauszugdrucker 6Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 6Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nichtabgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des K<strong>und</strong>en 70,00 EUR0,00 EUR5,00 EURErstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 8• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingtmaschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist)2,50 EUR5,00 EUR3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungenentfällt4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en4.1 Allgemeine Informationen zur Bank4.1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der Bank 9Name der Bank (Zentrale):<strong>Volksbank</strong> <strong>Dorsten</strong> <strong>eG</strong>Straße: Südwall 23-25PLZ/Ort:46282 <strong>Dorsten</strong>Telefon: 02362 / 204-0Telefax: 02362 / 204-400Internet:www.volksbank-dorsten.deHinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbartenKommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 9B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister 9Amtsgericht Gelsenkirchen GnR 02284Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des K<strong>und</strong>en durchgeführt werden.5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; eine Form der Kontoauszugserstellung wird kostenlos angeboten.6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.7 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt <strong>und</strong> versandt.8 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.Seite 4 Stand: 19.12.2013


4.1.4 VertragsspracheMaßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.4.1.5 Geschäftstage der BankGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleisterden für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bankunterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme- Sonnabende- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember4.2 Lastschriftverkehr4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift4.2.1.1 Ausführungsfristen4.2.1.2 EntgelteDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.LastschrifteinlösungUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung0,30 EUR3,00 EUR4.2.2 Abbuchungsauftragslastschrift4.2.2.1 Ausführungsfristen4.2.2.2 EntgelteDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.LastschrifteinlösungVormerkung von AbbuchungsaufträgenUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung0,30 EUR0,00 EUR3,00 EUR4.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift4.2.3.1 Ausführungsfristen4.2.3.2 EntgelteDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.LastschrifteinlösungUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung0,30 EUR3,00 EUR4.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift4.2.4.1 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstagbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergebensich aus der Ziffer 4.1.5.Seite 5 Stand: 19.12.2013


4.2.4.2 EntgelteLastschrifteinlösungVormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-MandatsUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung0,30 EUR10,00 EUR3,00 EUR4.3 BarauszahlungBarauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomatenmit unserer VR-BankCard/kostenlosVR-ServiceCardmit unserer MasterCard2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURmit unserer Visa Card2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURBarauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei anderen Kreditinstituten (KI)kostenlos2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURmit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten- bei teilnehmenden Banken amBankCard ServiceNetz: entfällt kostenlos- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die ein direktesK<strong>und</strong>enentgelt erheben können:- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen(Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die kein direktesK<strong>und</strong>enentgelt erheben können:- Verfügungen in den folgendenZahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus)in Euro- bei KI in der EU <strong>und</strong> den EWRStaaten in Fremdwährung- bei KI außerhalb der EU <strong>und</strong> denEWR-Staatenentfälltentfälltentfälltentfällt1 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR1 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR1 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR1 % vom Umsatzmind. 5,00 EUR10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<strong>und</strong> Nordirland, Zypern).11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).Seite 6 Stand: 19.12.2013


mit Kreditkarte(MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten- im Inland <strong>und</strong> Ausland 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatzmind. 5,00 EURmind. 5,00 EUR(zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder in einem Land außerhalb der EU<strong>und</strong> der EWR-Staaten)4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr4.4.1 Debit-Karten4.4.1.1 VR-BankCard- VR-BankCard pro Jahr 0,00 EUR- Ersatzkarte 13 5,00 EURAuslandseinsatz 14beim Bezahlen von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen- in Euro kostenlos- in Fremdwährung innerhalb der EU 15 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 16 0,50 % vom Umsatz mind. 0,50 EUR4.4.1.2 VR-ServiceCard4.4.2 GeldKarte1 % vom Umsatz mind. 0,77 EURmax. 3,83 EUR- VR-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR- Ersatzkarte 17 5,00 EUR- Aufladen unserer GeldKartenan unseren Ladeterminalsan Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetzan Ladeterminals anderer KI0,00 EUR0,52 EUR1,04 EUR- Aufladen von GeldKarten anderer KreditinstituteOb <strong>und</strong> gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen <strong>Preis</strong> verlangt,kann der K<strong>und</strong>e dort erfragen.Zur Orientierung:Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,52 EUR- anderen Kreditinstituten 1,04 EUR12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.13 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarteverpflichtet ist.14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<strong>und</strong> Nordirland, Zypern).16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).17 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarteverpflichtet ist.Seite 7 Stand: 19.12.2013


4.4.3 Kreditkarten• Ersatzkarte pro Karte 1710,00 EUR- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 15,00 EUR- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 0,00 EUR- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR• zzgl. Versandkosten- bei Versendung im Inland 0,00 EUR- bei Versendung in Europa 10,00 EUR- bei Versendung weltweit 15,00 EUR- bei Versendung per Kurier 45,00 EUR• Auslandseinsatz 14 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15<strong>und</strong> der EWR-Staaten 161 % vom Umsatz• Sonstige Serviceleistungen- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 0,00 EUR- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 0,00 EUR- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 18 0,00 EUR- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 18 0,00 EUR- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 18 0,00 EUR4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahr20,00 EURentfällt4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahr65,00 EURentfällt4.4.3.3 BasicCard Generation2Go (MasterCard oder Visa)• pro Jahr20,00 EUR4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahrentfälltentfällt4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahrentfälltentfällt4.4.3.6 Golf Fee Card (MasterCard oder Visa)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahr95,00 EURentfällt4.4.3.7 Kartendoppel Standard (MasterCard <strong>und</strong> Visa Karte zusammen)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahrentfälltentfällt18 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.Seite 8 Stand: 19.12.2013


4.4.3.8 Kartendoppel VR-GoldDoppel (MasterCard GOLD <strong>und</strong> Visa Karte Gold zusammen)• pro Jahr• Zusatzkarte pro Jahr79,00 EURentfällt4.4.3.9 MasterCard@on• pro Jahrentfällt4.4.4 AusführungsfristDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestens wie folgt eingeht:Kartenzahlungen in Euro innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR)Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) in einer anderen EWR-Währung als EuroKartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) unabhängig von der Währung.max. drei Geschäftstage, ab dem1.1.2012 max. einen Geschäftstag.max. vier Geschäftstage.Die Kartenzahlung wird baldmöglichstbewirkt.Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.4.5 Überweisungsverkehr4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 19(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 204.5.1.1 Überweisungsauftrag4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen12.30 Uhr an Geschäftstagen der BankDie Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.4.5.1.1.2 AusführungsfristenDie Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestens wie folgt eingeht:- Überweisungen in EuroBelegloser Überweisungsauftrag 21Beleghafter Überweisungsauftragmax. drei Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstagmax. vier Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 max. zwei Geschäftstage- Überweisungen in anderen EWR-WährungenBelegloser Überweisungsauftrag 21Beleghafter Überweisungsauftragmax. vier Geschäftstagemax. vier GeschäftstageDie Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.19 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen.20 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, LitauischerLitas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.21 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).Seite 9 Stand: 19.12.2013


4.5.1.1.4 Sonstige EntgelteUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung einesÜberweisungsauftragsBearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des ÜberweisungsauftragsBemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterAngabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>enDauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung3,50 EUR35,00 EUR35,00 EUR0,00 EUR4.5.1.2 Entgelte bei ÜberweisungsgutschriftenHinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführungvon Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe3.1 „Kontoführung“).Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Entgelt in EuroInlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahlinbetragsunabhängig 0,30Euro innerhalb der BankInlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahlinbetragsunabhängig 0,30Euro von einem anderen ZahlungsdienstleisterInlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl,die betragsunabhängig 10,00auf eine andere Währung einesEWR-Mitgliedstaates lautetÜberweisung mit IBAN/BIC inEuro innerhalb der Bank betragsunabhängig 0,30Überweisung mit IBAN/BIC inEuro von einem anderen Zahlungsdienstleisterbetragsunabhängig 0,304.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR 22 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 23 ) sowie Überweisungenin Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 24 )4.5.2.1 Überweisungsaufträge4.5.2.1.1 AusführungsfristenÜberweisungen werden baldmöglichst bewirkt.4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von ÜberweisungenEntgeltpflichtiger22 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen.23 Z.B. US-Dollar.24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong>Norwegen).Seite 11 Stand: 19.12.2013


Höhe der EntgelteBei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:Absenderland/Währung Überweisungsbetrag EntgeltSchweiz/Euro mit IBAN/BIC betragsunabhängig 0,30Übrige Länder<strong>Preis</strong> auf Nachfrage4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder WährungUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweilige internationaleKartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkursin Euro um <strong>und</strong> belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zuersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhabermitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationenfestgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigung wirksam.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung desUmsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligeninternationalen Kartenorganisation.4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhangmit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>endie Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschengenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlichan die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong>der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong>(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegungder technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften inEuro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheB<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerdebei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.Seite 13 Stand: 19.12.2013


aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Kontodes Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigenam Tag der Belastung5.4.2 Bei BelastungenScheckScheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängersam Tag der Belastungsbuchungfür die Bankam Tag der Wertstellungder ursprünglichenGutschrift5.5 Reiseschecks• auf Euro lautende ReiseschecksVerkauf von Euro-Reiseschecks an K<strong>und</strong>en 1 %, mindestens 5,00 EURVerkauf von Euro-Reiseschecks an Nichtk<strong>und</strong>en 1 %, mindestens 20,00 EURBarauszahlung von Euro-Reiseschecks 0 %, mindestens 0,00 EURRücknahme von Euro-Reiseschecks 0 %, mindestens 0,00 EUR• auf Fremdwährung lautende ReiseschecksVerkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks an K<strong>und</strong>en 1 %, mindestens 5,00 EURVerkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks an Nichtk<strong>und</strong>en 1 %, mindestens 20,00 EURBarauszahlung von Fremdwährungs-Reisescheckszzgl. 0,25‰ CourtageRücknahme von Fremdwährungs-Reisescheckszzgl. 0,25‰ CourtageStückgebühr 2,00 EURmindestens 2,50 EURStückgebühr 2,00 EURmindestens 2,50 EUR5.6 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenSortenan- <strong>und</strong> /-verkaufK<strong>und</strong>enNichtk<strong>und</strong>enkostenlos5,0 % mindestens 10,00 EUR6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en7 KrediteUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft7.1.1 bei der KreditbearbeitungUmwandlung in eine andere Kredit-/DarlehensartZinsbescheinigungzusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 260,00 EUR10,00 EUR0,00 EUR26 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.Seite 15 Stand: 19.12.2013


außerplanmäßige Kreditlinien-/SaldobescheinigungRatenänderung auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVerlängerung von befristeten DarlehenFinanzierungsbestätigung gegenüber DrittenBerechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 2710,00 EUR25,00 EUR0,00 EUR0,00 EUR150,00 EUR7.1.2 bei der SicherheitenbearbeitungEinsichtnahme in das Gr<strong>und</strong>buch oder Einholung eines Gr<strong>und</strong>buchauszugsim Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Gr<strong>und</strong>buchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag desK<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)Austausch von Sicherheiten im Auftrag des K<strong>und</strong>en (wird im Einzelfall nachAufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)Rangänderungen bei einem Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Auftrag des K<strong>und</strong>en(zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Gr<strong>und</strong>pfandrechten, ohnedass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu bestehtErteilung von TreuhandaufträgenAbwicklung von Treuhandaufträgen15,00 EUR15,00 EUR50,00 EUR50,00 EUR50,00 EUR100,00 EUR100,00 EUR7.2 AvalePauschale Avalprovision (für Versteigerungsbürgschaft bis 1 Woche)Bearbeitungsentgelt (gewerbliche Avale)50,00 EUR20,00 EURProvision 2,5 %7.3 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenSt<strong>und</strong>ung (je Darlehen)Schuldhaftentlassung/Schuldhaftbeitritt (je Darlehen)10,00 EUR250,00 EUR8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungder Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)Bankauskunft im Inland einholenBankauskunft im Ausland einholen(zzgl. Fremdgebühr, soweit gesetzlich zulässig)10,00 EUR10,00 EUR27 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem K<strong>und</strong>en bleibt in jedem Fall der Gegenbeweisvorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wirddas Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.Seite 16 Stand: 19.12.2013


9 Schrankfächer/VerwahrstückeMietpreis für Schrankfach (inkl. USt) je 1 cm Höhe p.a.je nach GrößeEinlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt)Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr4,00 EURvon 20,00 EURbis 120,00 EURentfällt10,00 EUR10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)10.1.1 Kauf <strong>und</strong> Verkauf (Provision)WertpapierartProvision:Gr<strong>und</strong>gebühr 16,00EUR zzgl. vom Kurswert:Ausführung im InlandOnline-BrokerageProvision:Gr<strong>und</strong>gebühr 8,00EUR zzgl. vom Kurswert:Ausführung im AuslandProvision:Gr<strong>und</strong>gebühr 40,00EUR zzgl. vom Kurswert:Online-BrokerageProvision:Gr<strong>und</strong>gebühr 40,00EUR zzgl. vom Kurswert:Aktien 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 % 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 %Optionsscheine 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 % 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 %Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 %Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 %Zero Bonds 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 %Genussscheine/Genussrechte 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 %Investmentanteile über Börse 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 % 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 %Sonstige Wertpapiere 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 % 0,50 % bis 1,00 % 0,25 % bis 0,50 %Bezugsrechte/TeilrechteKurswert bis Provision Ausführung im Inland Provision Ausführung im Ausland25,00 EUR 0,00 EUR 0,50 % bis 1,00 % zzgl. 40,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebühr50,00 EUR 3,00 EUR 0,50 % bis 1,00 % zzgl. 40,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebühr250,00 EUR 5,00 EUR 0,50 % bis 1,00 % zzgl. 40,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebühr500,00 EUR 8,75 EUR 0,50 % bis 1,00 % zzgl. 40,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebührab 500,00 EUR 0,50 % bis 1,00% zzgl. 16,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebühr 0,50 % bis 1,00 % zzgl. 40,00 EUR Gr<strong>und</strong>gebührZusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung <strong>und</strong> –abwicklung von Dritten berechneten Auslagen <strong>und</strong>fremden Kosten, soweit gesetzlich zulässig, in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederungder fremden Kosten mitzuteilen.Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des <strong>Preis</strong>es in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkursdurch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bankbereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie eingesonderter Auftrag abgerechnet. Eine Berechnung der Gr<strong>und</strong>gebühr erfolgt nur einmalig.Limitvormerkung, 28 -änderung <strong>und</strong> -streichung5,00 EUR pro Auftrag28 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.Seite 17 Stand: 19.12.2013


10.1.2 Erwerb <strong>und</strong> Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)Provision:% vom Ausgabepreis zzgl.Ausgabeaufschlag bzw.Rücknahmepreis ggf. zzgl.RücknahmeentgeltOnline-BrokerageProvision:% vom Ausgabepreis zzgl.Ausgabeaufschlag bzw.Rücknahmepreis ggf. zzgl.RücknahmeentgeltErwerb von Investmentanteilen ohne AusgabeaufschlagInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 0,00Sonstige Gesellschaften 0,00 0,00Erwerb von Investmentanteilen mit AusgabeaufschlagInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 0,00Sonstige Gesellschaften 0,00 0,00Rückgabe von InvestmentanteilenInvestmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 0,00Sonstige Gesellschaften 0,00 0,00Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenIm Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechendenKommissionsgeschäft erhoben.Entgelt für nicht ausgeführte ZeichnungsaufträgeÄnderung oder Streichung eines Auftrages auf Wunsch des K<strong>und</strong>enVormerkung von Aufträgen5,00 EUR5,00 EUR0,00 EUR10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenenJahres. 29alle Verwahrartenbis 25.000,00 EUR Depotbestand 20 EUR inkl. USt. p.a.bis 75.000,00 EUR Depotbestand 30 EUR inkl. USt. p.a.bis 250.000,00 EUR Depotbestand 50 EUR inkl. USt. p.a.über 250.000,00 EUR Depotbestand 100 EUR inkl. USt. p.a.- Depots ohne Bestand (inkl. USt) 20,00 EUR10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)- Girosammelverwahrung pro Posten 20,83 EUR- Streifbandverwahrung pro Posten 20,83 EUR- Wertpapierrechnung pro Posten 20,83 EURzzgl. 20,00 EUR bei Einschaltung der Deutsche Börse Clearing AGunter 2.500,00 EUR Gegenwert Versicherungs- <strong>und</strong> Weiterleitungsgebührab 2.500,00 EUR Gegenwert Versicherungs- <strong>und</strong> Weiterleitungsgebühr10,12 EUR49,98 EUR10.2.3 Kapitalveränderungensiehe 10.1.129 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.Seite 18 Stand: 19.12.2013


10.2.4 Ausübung von Options- <strong>und</strong> WandelrechtenTrennung von Optionsscheinen gemäß K<strong>und</strong>enauftrag (inkl. USt)Ausübung von Rechten aus OptionsscheinenAusübung von Wandelrechten0,00 EUR0,00 EUR0,00 EUR10.2.5 Umschreibung <strong>und</strong> Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 30pro Auftrag10,00 EUR10.2.6 Bearbeitung von K<strong>und</strong>enaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern sowieausländischen Quellensteuern (inkl. USt)Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß DoppelbesteuerungsabkommenAbrechnungskorrekturen auf Wunsch des K<strong>und</strong>enländerspezifisch17,85 EUR10.2.7 Auf K<strong>und</strong>enwunsch Erstellen von:Depotaufstellung (inkl. USt)Zweitschriften (inkl. USt)0,00 EUR17,85 EUR10.2.8 Einlösung fälliger Wertpapiere (inkl. USt) 0,00 EUR10.2.9 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 0,00 EUR10.2.10 Weitere DienstleistungenBesorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt)Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt)0,00 EUR0,00 EURWeitere entgeltpflichtige Dienstleistungen10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren <strong>und</strong> Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelleist) (inkl. USt)EUR/DEMFremdwährung1,5 %o vom Nennwert mindestens 20,00 EUR1,5 %o vom Nennwert mindestens 20,00 EURzzgl. Versicherungs- <strong>und</strong> Transportkosten unter 2.500,00 EUR Gegenwertzzgl. Versicherungs- <strong>und</strong> Transportkosten ab 2.500,00 EUR GegenwertEUR-GutschriftWährungsgutschrift10,12 EUR49,98 EUR0,00 EUR0,00 EUR10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 0,00 EUR10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)InlandAusland20,00 EUR20,00 EUR30 Entfällt im Fall eines Kaufs <strong>und</strong> Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.Seite 19 Stand: 19.12.2013


10.3.4 Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) je Einzelfall nach ArbeitsaufwandWeitere entgeltpflichtige Dienstleistungen:11 SonstigesSaldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,00 EUR- ansonsten 5,00 EURTelefonat (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)Telefax (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)Fotokopie (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)0,00 EUR0,00 EUR0,00 EURNachforschung (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt),wenn die Nachforschung durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht wurde- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 20,00 EUR- ansonsten 20,00 EURVertrag zugunsten Dritter- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 20,00 EUR- ansonsten 20,00 EURAufgebotsverfahren- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,00 EUR- ansonsten 0,00 EURErträgnisaufstellung- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,50 EUR p.Posten mind. 5,95 EUR- ansonsten 10,00 EURKontosperre im Auftrag des K<strong>und</strong>en- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,00 EUR- ansonsten 0,00 EURAdressennachforschung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 15,00 EUR- ansonsten 15,00 EURMahnung 31- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,00 EUR- ansonsten:1. Mahnung 0,00 EUR2. Mahnung 2,50 EUR3. Mahnung 2,50 EUR31 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oderder K<strong>und</strong>e erst durch die Mahnung in Verzug gerät.Dem K<strong>und</strong>en bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.Seite 20 Stand: 19.12.2013


St<strong>und</strong>ensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen(im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, ohne dass eine gesetzlicheVerpflichtung der Bank dazu besteht)- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,00 EUR/St<strong>und</strong>e- ansonsten 17,00 EUR/St<strong>und</strong>eEntgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem K<strong>und</strong>en- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,00 EUR/St<strong>und</strong>e- ansonsten 0,00 EUR/St<strong>und</strong>eWeitere entgeltpflichtige DienstleistungenAnfertigung von Belegkopien pro BelegErstellung Zweitschrift SteuerbescheinigungGebühr Münzrollenausgabe je Rolle2,50 EUR5,00 EUR0,50 EUR12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhangmit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>endie Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschengenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlichan die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong>der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong>(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegungder technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften inEuro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheB<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerdebei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.Seite 21 Stand: 19.12.2013

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