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Besetzt Wieso, befreit – wodurch – Haarmann - Der Honigmann sagt...

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Zusammenarbeit organisierten großen Festakt in Worms, anläßlich der 950Jahrfeier der dortigen Synagoge, brachte der Staatsminister im AuswärtigenAmt, Alois Mertes, in seiner Rede zum Ausdruck:'Unser heutiger Rechtsstaat (hat er ge<strong>sagt</strong>) ruhe auf den Grundlagendes jüdischen Glaubens...' so die Tageszeitung 'Die Rheinpfalz',Ludwigshafen vom 12.3.1984.Womit bestätigt ist, was viele Deutsche wissen: auch in dieser Hinsicht aufdeutschem Boden zur Zeit kein Deutsches Recht!Fest steht jedenfalls, alle diese und tausend weitere ausbeuterischen,zersetzenden, zerstörerischen und deutschfeindlichen Geschehnisse undMaßnahmen wären in einem freien, unbesetzten Deutschland unter einerverantwortungsbewußten deutschen Führung einfach undenkbar!Unterdrücktes REICHSRECHT steht über BesatzungsrechtDiesen illegalen und weitgehendst kriminellen besatzungsdemokratischenGesetzen wie auch politischen Maßnahmen stehen - demBundesverfassungsgericht logisch folgend - andrerseits nach wie vor dievolksschützenden und volkserhaltenden legalen, wie rechtmäßigenReichsgesetze gegenüber. Denn wenn im Urteil von 1973 eingestandenwerden mußte, daß das DEUTSCHE REICH fortbesteht, so bestehen auchseine Gesetze fort. Lediglich die fortdauernde Präsenz der Besatzungstruppenauf deutschem Boden ermöglicht noch die Fortsetzung obengenannterStrafdelikte und verhindert zur Zeit noch die rechtmäßige Verfolgung undVerurteilung der dafür Verantwortlichen, im Staats-, Kirchen-, Justiz-, MedienundBehördenapparat, nach den Reichsgesetzen, die seit der Reichsgründung(1933) bis heute durchgehende und vollgültige Rechtskraft besitzen undübergeordnete Bedeutung haben. Denn Reichsrecht bricht Besatzungsunrechtund Willkür. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Allein schon die vorJahren fallen gelassene Verjährung für 'Verbrechen im politischen Bereich'ermöglicht eine spätere Strafverfolgung ohne weiteres. Zudem ist der'Volksverrat' und die 'Kollaboration mit dem Feind' - denn wir befinden unsnoch im Kriegszustand, es herrscht lediglich Waffenstillstand - ein, aus derKriegsgeschichte aller Völker bekannter Straftatbestand, der hier in vielenFällen angewandt werden kann.Selbst nach dem uns als Provisorium gegebenen 'Grundgesetz' und demheutigen Strafgesetzbuch, allerdings ohne verdrehte Auslegung durch einekorrumpierte Justiz, wären wesentliche Strafverfolgungen schon ab sofortmöglich, z.B.:Nach § 220 a STGB begeht VÖLKERMORD, wer eine nationale oderrassische Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die sie ganz oderteilweise zerstört (was ist die planmäßige Ausländer- und 'Asylanten'-12

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