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Besetzt Wieso, befreit – wodurch – Haarmann - Der Honigmann sagt...

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II. Weltkrieg nicht beendetAlle im Zweiten Weltkrieg auf deutscher Seite kämpfenden Staaten erhieltenverhältnismäßig kurz nach Einstellung der Kampfhandlungen von denAlliierten, die sich ab 1945 als 'Siegermächte' bezeichnen, ihrenFriedensvertrag:Italien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Finnland am 10.2.1947 in Paris(Pariser Verträge). Japan, das noch vier Monate länger als Deutschland denKampf fortsetzte, erhielt am 8.9.1951 von den USA und weiteren 48 alliiertenStaaten, in San Francisco seinen Friedensvertrag und die UdSSR sahihrerseits den Kriegszustand mit Japan ab 19.10.1956 als beendet an.Ganz außergewöhnlich ist der Schwebezustand mit Deutschland. Denn bisheute, 40 Jahre nach Beendigung der eigentlichen Kampfhandlungen hält derKriegszustand mit Reichsdeutschland an. Seither herrscht lediglichWaffenstillstand. Das heißt, Reichsdeutschland steht mit 51 alliierten Staaten,die sich auf der 'Konferenz von San Francisco' (25.4. - 26.6.1945) zu denVereinten Nationen (UNO) zusammenschlossen, nach wie vor imKriegszustand. Aktiv kämpfend standen uns zwar nur etwa 20 Staatengegenüber; aber dem 'Kriegsende' zu, also dem 8. Mai 1945, erklärten, teilsvon den Großmächten gezwungen, teils um am großen Kuchen Deutschlandteil zu haben, die restlichen Staaten ebenfalls den Krieg an Deutschland,woraus sich die Zahl von 51 ergibt.Somit hält nur noch mit Reichsdeutschland der II. Weltkrieg an. Diese, seitherauf deutschem Boden zwar schlummernde, Situation wird auch aus demFolgenden ersichtlich:Die UNO wurde bekanntlich während des II. WK - Gründungsvorarbeiten liefenschon seit dem 1.11.1943 - als eine Allianz demokratischer Staateneinschließlich der kommunistischen gegen das Deutsche Reich und seineVerbündeten gegründet. In der Charta (= Urkunde, Vertrag) der VereintenNationen (UNO) wurde festgelegt, daß die Staaten, welche im II. W.K. gegendie Alliierten standen, also die Achsen-Mächte, als sogenannte 'Feindstaaten'von der UNO ausgeschlossen bleiben und sich auch nicht auf die UNO-Chartaberufen dürfen. Es sind im wesentlichen die Artikel 53 und 107, diesogenannten Feindstaatenklauseln der UNO-Charta, die jedem der AlliiertenStaaten 'Durchsetzungsmaßnahmen' gegen ihre ehemaligen Feinde bis heutegestatten. Das heißt, jeder der am Krieg gegen Deutschland beteiligtenStaaten kann jederzeit kriegerische Maßnahmen nach seinem Gutdünkensofort wieder aufleben lassen, ohne dadurch die UNO-Charta, sowie die am10.12.1948 erlassenen 'Menschenrechte' der UNO zu verletzen. Das heißt,Deutschland und das deutsche Staatsvolk bleiben von den Menschenrechtenausgeschlossen aufgrund des noch nicht beendeten Kriegszustandes. Daswurde erneut sichtbar, als die von den Besatzern geschaffenen Staaten BRD16

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