ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest
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Heimat-Kurier Rengsdorf 6 Nr. 51/52/2013schutzabstand von 750 m <strong>ein</strong>halten. Diesentspricht dem in der Flächenermittlung(vgl. Standortuntersuchung Windenergie12/2008) angesetzten Mindestschutzabstandzu Siedlungskörpern. Hintergr<strong>und</strong> dieserAbsicht ist die Prüfung auf <strong>ein</strong>e Bereitstellungvon mehr substanziellem Raum für dieWindenergienutzung.Die Flächen K 2 bis K 9 sollen innerhalb desAufstellungsverfahrens zu <strong>ein</strong>em Teil-Flächennutzungsplannach § 35 Abs. 3 Satz 3BauGB bezüglich ihrer Eignung zur Darstellungals Sondergebietsflächen zur Windenergienutzunggeprüft werden.Der ursprüngliche Beschluss zur Aufstellung<strong>ein</strong>es Teilflächennutzungsplanes zur Windenergiesteuerungvom 11.05.2010 wurde imZuge der “Energiewende” am 23.11.2011durch den VG-Rat ergänzt. Mit dem ergänzendenBeschluss sollten nunmehr 8 der potenziellenBereiche zur Windenergienutzungin den Teilflächennutzungsplanüberführt werden. Um den Belangen des europäischen<strong>und</strong> nationalen Artenschutzesgerecht zu werden, wurden die PotenzialflächenK 2 bis K 9 <strong>ein</strong>er ersten artenschutzfachlichenPotenzialabschätzung unterzogen.Diese Prüfung wurde im Winter2011/12 begonnen <strong>und</strong> am 20.06.2012 abgeschlossen.Anschließend erfolgte <strong>ein</strong>e Integrationder Untersuchungsergebnisse indie Vorentwurfsplanung des Teilflächennutzungsplaneszur Windenergiesteuerung gemässBeschluss vom 23.11.2011.Mit Datum vom 06.08.2012 wurde <strong>ein</strong> Vorentwurfdes sachlichen TeilflächennutzungsplanesWindenergie erstellt, welcherzur Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGBdienen sollte.Gleichzeitig wurde mit dieser Planungsgr<strong>und</strong>lagedie landesplanerische Stellungnahmenach § 20 LPlG <strong>ein</strong>geholt. Im Zugedes Verfahrens erfolgte vorab <strong>ein</strong>e Abstimmungmit der Kreisverwaltung Neuwiedbzw. der unteren Landesplanungsbehörde,die dazu führte, dass vor Einleitung der Beteiligungsverfahrennach §§ 3, 4 Abs. 1BauGB die landesplanerische Stellungnahmebeantragt wurde.Seit dem 28.03.2013 liegt der Verbandsgem<strong>ein</strong>deRengsdorf die LandesplanerischeStellungnahme gem. § 20 LPlG zu dem Vorentwurfdes sachlichen TeilflächennutzungsplanesWindenergie mit Stand: 06.08.2012vor. Im Rahmen der Behandlung <strong>und</strong> Abwägungder Inhalte aus der LandesplanerischenStellungnahme hat sich nunmehr ergeben,dass für die weitere Aufstellung des sachlichenTeilflächennutzungsplanes Windenergienach den Rechtswirkungen des § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB lediglich die Fläche K 9 betrachtetwird. Sie zeigt gegenüber den anderenFlächen des bisherigen Aufstellungsverfahrensdie geringsten Nutzungskonfliktegegenüber <strong>ein</strong>er Windenergienutzung.Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung<strong>ein</strong>es sachlichen Teilflächennutzungsplaneszur Windenergiesteuerungnach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB werden demnachdie ursprünglich vorgesehenen PotenzialflächenK 2 bis K 8 zurückgestellt.Zur Durchführung des weiteren AufstellungsverfahrensTeilflächennutzungsplanWindenergie ist <strong>ein</strong>e erneute Vorentwurfsfassungzu erarbeiten, die verfahrensgemäßfür die Beteiligungen nach §§ 3, 4 Abs. 1BauGB verwendet werden kann.Unter Berücksichtigung der landesplanerischenStellungnahme vom 28.03.2013 bedarfes <strong>ein</strong>es ergänzenden Beschlusses zurWeiterführung der Fläche K 9 im Aufstellungsverfahren.Im Vergleich der <strong>ein</strong>zelnen Flächen (K 2 bisK 9) unter<strong>ein</strong>ander zeigt die potenzielleKonzentrationszone K 9 zwischen Rengsdorf<strong>und</strong> Anhausen trotz Waldanteilen, die älterals 120 Jahre sind, das geringste Konfliktpotenzialauf. Insbesondere die Belange des Artenschutzes<strong>und</strong> der Wasserwirtschaft zeigenin der Fläche K 9 nicht die vergleichsweisehohen Konfliktpotenziale der Flächen K 2bis K 8 auf.Nach den Angaben der Oberen Naturschutzbehördeweisen die Flächen K 2 bis K 8 wegendes Vorkommens von Rotmilan <strong>und</strong>Schwarzstorch <strong>ein</strong> hohes bis sehr hohesKonfliktpotenzial auf. Aufgr<strong>und</strong> der neuenAbstandsregelungen nach dem naturschutzfachlichenRahmen zum Ausbau der Windenergienutzungin Rh<strong>ein</strong>land-Pfalz vom23.09.2012 bestünde <strong>ein</strong> vertiefender Untersuchungs-bedarf.Ebenso wurde das als hoch<strong>ein</strong>gestufte Konfliktpotential bei den Fledermausvorkommenkartiert.Unter Berücksichtigung der ZielbestimmungZ 163 b des LEP IV - Teilfortschreibung RegenerativeEnergien (26.04.2013) - ist beider Standortwahl auf die effektive Windausbeute(Windhöffigkeit) zu achten. Hiernachsind im Planungsraum die jeweils windhöffigstenGebiete bzw. Gebiete mit hoherWindhöffigkeit vorrangig zu sichern. In derZielbestimmung wird davon ausgegangen,dass 80 % des EEG-Referenzertragswertes imAllgem<strong>ein</strong>en als Gr<strong>und</strong>lage für <strong>ein</strong>en wirtschaftlichenBetrieb von Windenergieanlagenangesehen werden. Dies entspricht inetwa durchschnittlichen Jahres-windgeschwindigkeitenvon 5,8 - 6,0 m/s in 100 müber Gr<strong>und</strong>.Die Windhöffigkeit wurde vom Beraterteamanhand des Windatlas Rh<strong>ein</strong>land-Pfalz vomJuli 2013 für die <strong>ein</strong>zelnen Potenzialflächennachgewiesen.Somit lässt sich als Fazit feststellen, dass dieFläche K 9 (zwischen Rengsdorf <strong>und</strong> Anhausen)auch unter Berücksichtigung der Aspekte“Windhöffigkeit” <strong>und</strong> “substanziellerRaum” den Vorrang vor den anderen Flächen(K 2 bis K 8) erhält.Die Nachfrage von Ratsmitglied ThomasNeumann zur möglichen Potentialfläche inder Nähe der Mülldeponie Linkenbach gem<strong>ein</strong>sammit der Nachbarkommune (VGPuderbach) wurde von Herrn Geisler mitmassiven artenschutzfachlichen Bedenkensowie der geringen Flächengröße von rd. 34ha vern<strong>ein</strong>t. Für 3 Anlagen, die erforderlichsind, um von <strong>ein</strong>er Konzentrationsflächesprechen zu können, wird <strong>ein</strong>e Fläche vonmindestens 30 ha benötigt.Bürgermeister Breithausen ergänzte, dass esdarum gehe, Rechtssicherheit zu erhalten<strong>und</strong> den folgenden Beschluss zur Aufstellung<strong>ein</strong>es Teil-Flächennutzungsplan zurWindenergiesteuerung in der Verbandsgem<strong>ein</strong>deRengsdorf zu fassen:Der Verbandsgem<strong>ein</strong>derat Rengsdorf beschließtin Ergänzung s<strong>ein</strong>es Beschlussesvom 23.11.2011 die sachliche Ausgliederungder Windenergienutzung aus demFlächennutzungsplan sowie die Aufstellung<strong>ein</strong>es sogenannten Teil-Flächennutzungsplaneszur Windenergiesteuerungnach den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3Satz 3 BauGB. Unter Berücksichtigung <strong>und</strong>Abwägung der landesplanerischen Stellungnahmevom 28.03.2013 sind die ursprünglichim Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes(Stand 06.08.2012)enthaltenen Potenzialflächen K 2, K 3, K 4,K 4, K 5, K 6, K 7 <strong>und</strong> K 8 zurückzustellen.Die Potenzialfläche K 9 zeigt lt. LandesplanerischerStellungnahme vom28.03.2013 <strong>und</strong> den Fachstellungnahmendie geringsten Nutzungskonflikte <strong>und</strong> isthinsichtlich ihrer Eignung zur Windenergienutzungim weiteren Aufstellungsverfahrenzu prüfen.Der hierzu erforderliche Vorentwurf desTeilflächennutzungsplanes Windenergieist zeitnah gemäss §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB indie Beteiligungsverfahren zu führen.Der Vorsitzende führte weiter aus, dass derBau-, Planungs- <strong>und</strong> Umweltausschuss ins<strong>ein</strong>er Sitzung am 07.11.2013 mehrheitlichdiesen Empfehlungsbeschluss gefasst habe.Nach kurzer Beratung stimmte der Verbandsgem<strong>ein</strong>deratder Beschlussempfehlungmit 22 : 2 Stimmen zu.2. Wirtschaftspläne 20142.1 WasserversorgungWerkleiter Dirk Muscheid erläuterte denWirtschaftsplan wie folgt:Die Umsatzerlöse 2014 werden auf1.696.000,- EUR festgesetzt <strong>und</strong> bleiben gegenüberdem Vorjahr ebenso wie die aktiviertenEigenleistungen von 20.000,- EURunverändert.Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffewerden auf 354.000,- EUR festgesetzt.Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahrist fast ausschließlich auf dieErhöhungen bei den Stromkosten zurückzuführen.Die sonstigen Erträge <strong>und</strong> Kostenerstattungenreduzieren sich gegenüber dem Planansatz2013 um 9.000,- EUR <strong>und</strong> werden auf39.000,- EUR neu festgesetzt. Gr<strong>und</strong> hierfürsind voraussichtlich geringere Versicherungserstattungen.Die Personalkosten erhöhen sich gegenüberdem Vorjahr um 8.000,- EUR auf 340.000,-EUR.In die Personalkosten mit <strong>ein</strong>gerechnet wurdenevtl. tarifliche Steigerungen.Die Abschreibungen bleiben auch durch dieNeu-Investitionen des Wirtschaftsjahres2014 gegenüber dem Vorjahresansatz mit571.000,- EUR relativ gleich. Der Zinsaufwandwird in 2014 nochmals reduziert werdenkönnen (-12.000,- EUR), was auf Zinsersparnissedurch planmäßige Tilgungen <strong>und</strong>Umschuldungen zurückzuführen ist.Seit dem 01.01.2013 ist an das Land Rh<strong>ein</strong>land-Pfalz<strong>ein</strong> Wasserentnahmeentgelt inHöhe von 0,06 EUR/cbm Wasserentnahmeabzuführen. Das Wasserentnahmeentgeltwird für 2014 auf 41.000,- EUR vorläufigfestgesetzt. Durch diese Veränderungen <strong>und</strong><strong>ein</strong>en geringfügigen Rückgang bei den“Sonstigen Aufwendungen” von 2.000,-EUR auf 171.000,- EUR, ergibt sich für dasWirtschaftsjahr 2014 <strong>ein</strong> geplanter Jahresgewinnvon 25.000,- EUR.Im Vermögensplan betragen die Einnahmen<strong>und</strong> Ausgaben jeweils 1.174.000,- EUR. ImInvestitionsplan belaufen sich die Planansätzeauf 444.000,- EUR <strong>und</strong> fallen damit gegenüberdem Wirtschaftsjahr 2013 deutlichgeringer aus. Begründet wird die Rückführungin erster Linie durch Maßnahmen derWasserversorgung im Aubachtal, für die imWirtschaftsplan 2013 Mittel in Höhe von555.000,- EUR zur Verfügung gestellt wurden.Der Vorsitzende führte aus, dass sichder Werksausschuss <strong>ein</strong>gehend mit demZahlenwerk befasst habe <strong>und</strong> - ebenso wieVerwaltung <strong>und</strong> Werkleitung die Annahmedes Wirtschaftsplanes 2014 für den BetriebszweigWasserversorgung empfehle.Die Beschlussfassung erfolgte entsprechendder Empfehlung <strong>ein</strong>stimmig.2.2 AbwasserbeseitigungAuch hier erläuterte Werkleiter Dirk Muscheiddie <strong>ein</strong>zelnen Ansätze:Die Umsatzerlöse aus Entgelten bleiben mit3.165.000,- EUR gegenüber dem Vorjahr nahezukonstant. Die Auflösungserträge auspassivierten Ertragszuschüssen gehen um23.000,- EUR zurück <strong>und</strong> werden auf491.000,- EUR neu festgesetzt. Die aktiviertenEigenleistungen werden nach den Vorausberechnungenauf 30.000,- EUR festgesetzt.Insgesamt ergibt sich <strong>ein</strong>eGesamtleistung von 3.686.000,- EUR, dieum 26.000,- EUR unter dem Vorjahresansatz