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Baubeschreibung

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Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO<strong>Baubeschreibung</strong>Anlage 9(Seite 1)zum Bauantragvom:zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung1. VorhabenGenaue Bezeichnung des Vorhabens mit Angabe der Nutzung:2. GrundstückGemeinde, OrtsteilStraße, HausnummerGemarkung, Flur, Flurstücksnummer3. Baugrund/Grundwasserverhältnisse/Altlasten(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft SachsensBaugrundGrundwasserverhältnisseAltlasten vorhanden nicht vorhandenZutreffendes bitte x ankreuzen oder ausfüllen.Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitteein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.


4. Baustoffe/Konstruktion(Nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können.)Anlage 9(Seite 2)Teile des BauesBaustoffe, Bauteile, Bauarten, Feuerwiderstand(ggf. differenziert nach vorhandenen und geplanten Teilen des Baues)GründungKellerwände außen/innentragende und aussteifendeWände außen/innen,StützenAußenputz/Außenwandverkleidung,einschließlichDämmstoffe und Unterkonstruktionenraumabschließende Wändemit Feuerwiderstandsanforderungenraumabschließende Wändeohne FeuerwiderstandsanforderungenBrandwändeDeckenFußbödenTragwerk des DachesDachhaut© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft SachsensTreppenTreppenräumeFensterTüren


5. Feuerungsanlagen5.1 FeuerstättenAnlage 9(Seite 3)Anzahl Art VerwendungszweckHeizungWirkprinzip Art des Brennstoffs NennwärmeleistungWarmwasserbereitungraumluftabhängigraumluftunabhängig[kW]5.2 Sonstige Anlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung(z. B. Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren)Art der Anlagefest flüssig gasförmigNennwärmeleistung[kW]5.3 AbgasanlagenAbgasanlagenBauart(Schornsteine/Abgasleitungen)anzuschließende FeuerstättenArtZahlAbgasanlage 1Abgasanlage 2Abgasanlage 36. Brennstofflagerung© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft Sachsensfeste Brennstoffe(Angabe in Kilogramm bzw. Liter)Heizöl Flüssiggas (Angabe in Liter)Erdgas/StadtgasLagerraum sonstiger Raum unterirdisch oberirdisch im Freien


7. TrinkwasserversorgungAnlage 9(Seite 4)Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch:zentrale Wasserversorgungeigenen BrunnenDie Trinkwasserversorgung ist gesichert ab:Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.8. Abwasserbeseitigung (§ 44 SächsBO)Die Schmutzwasserbeseitigungist gesichert durch: Sammelkanalisation im Mischsystem Sammelkanalisation im TrennsystemKleinkläranlage Sickeranlage abflusslose Grube sonstige(Bezeichnung)ab Datum:Die Niederschlagswasserbeseitigungist gesichert durch: Sammelkanalisation im Mischsystem Sammelkanalisation im Trennsystemsonstige Niederschlagswasserbeseitigung(genaue Bezeichnung)ab Datum:9. Barrierefreies Bauen (§ 50 SächsBO)Gebäude mit mehr als zwei WohnungenjaneinDie Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei erreichbar (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SächsBO).janeinIn diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnischemit dem Rollstuhl zugänglich (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SächsBO).bauliche Anlage, die öffentlich zugänglich istjaneinjaneinDie dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile werden von Menschen mit Behinderungen, altenMenschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und sind ohne fremde Hilfe zweckentsprechendnutzbar (§ 50 Abs. 2 Satz 1 SächsBO).janeinDie Anforderungen an Eingänge, Türen, Rampen, Treppen, Flure, Toilettenräume und Aufzüge werden erfüllt(§ 50 Abs. 3 SächsBO).janeinFür das Vorhaben wird ein unverhältnismäßiger Mehraufwand© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft Sachsenswegen schwieriger Geländeverhältnisse,wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzuges,wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oderim Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderung oder alter Menschengeltend gemacht (§ 50 Abs. 4 SächsBO).Eine Begründung mit Darstellung des unverhältnismäßigen Mehraufwandes ist dem Bauantrag beigefügt.Für das Vorhaben wird eine Abweichung nach § 67 SächsBO von den Anforderungen des barrierefreien Bauens beantragt.Der Antrag ist dem Bauantrag beigefügt.jajaneinnein


Anlage 9(Seite 5)10. Gewerbliche Anlagen, für die eine immisionsschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich istZahl der Beschäftigten(wenn möglich unterteilt in weiblich und männlich)Art der gewerblichen Tätigkeitweibliche Beschäftigtemännliche BeschäftigteBetriebszeiten an Werktagen: von bis Anzahl der Schichten:an Sonn- undFeiertagen: von bis Anzahl der Schichten:Art, Zahl und Aufstellungsort derMaschinen und ApparateArt und Menge der Rohstoffe undBetriebsmittelArt und Menge der herzustellenden ErzeugnisseArt der Lagerung der Rohstoffe, Betriebsmittelund Erzeugnisse, soweit sie explosions- oderfeuergefährlich, wasser- oder gesundheitsgefährdendsindArt, Menge und Verbleib der Abfälle und desbesonders zu behandelnden Abwassers11. Stellplätze und Garagen (§ 49 SächsBO)erforderliche Stellplätze:davon auf dem Grundstückauf einem anderen GrundstückLage (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer):Art der rechtlichen Sicherung:es sollen abgelöst werden:Stellplätze12. KinderspielplätzeEin Spielplatz für Kleinkinder wird errichtet: ja nein© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft Sachsensauf dem Grundstückauf einem anderen GrundstückLage (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer):Art der rechtlichen Sicherung:


13. Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt(nach Nutzungsarten getrennt)Anlage 9(Seite 6)NutzungsartBrutto-GrundflächeBrutto-Rauminhaltm² m³m² m³m² m³m² m³14. BaukostenRohbaukosten12HerstellungskostenEUREUR1 Kosten der für die Herstellung des Rohbaus erforderlichen Arbeiten und Lieferungen einschließlich Umsatzsteuer zuzüglich derKosten für Bauteile, die nicht zum Rohbau gehören, für die jedoch ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist.2 Soweit ein Rohbau nicht erstellt wird, sind die Herstellungskosten analog Fußnote 1 anzugeben.Bei Umbauten sind auch die Kosten von Abbrucharbeiten zu berücksichtigen. Werden die Herstellungskosten einer baulichenAnlage maßgeblich von einer technischen Ausstattung, die selbst keiner bauaufsichtlichen Prüfung unterliegt, bestimmt, sind dieKosten der technischen Ausstattung gesondert auszuweisen.15. Sonstige ergänzende Angaben16. Unterschriften© erstellt durch die kommunale Gemeinschaft SachsensDatum, Unterschrift des EntwurfsverfassersDatum, Unterschrift des Bauherrn / Vertreters des Bauherrn

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