13.07.2015 Aufrufe

Kammerrundbrief 3/2007 (PDF, 925 kb) - Kammer für ...

Kammerrundbrief 3/2007 (PDF, 925 kb) - Kammer für ...

Kammerrundbrief 3/2007 (PDF, 925 kb) - Kammer für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Berufsordnung sieht an dieserStelle allerdings keine konkrete Regelungvor, ob und wann (z. B. Absageweniger als 48 Stunden vor der Sitzung)ein Bereitstellungshonorar verlangtwerden kann. Hier sind die Therapeutenin der Gestaltung relativ frei.Allerdings sollte vor Therapiebeginneine schriftliche Vereinbarung getroffenwerden.Fragen angestellter Psychotherapeut/-innen„Im Krankenhaus haben wir die elektronischeKrankenakte. Ich muss alleseintragen, habe aber keinen Einfluss,wer reinschaut. Kann ich mich miteinem Verweis auf meine Schweigepflichtund auf die Berufsordnungweigern, die Einträge zu machen?“RA Jörn W. Gleininger:Der Arbeitgeber kann die Arbeitsabläufebestimmen. Wenn eine elektronischePatientenakte vorgesehen ist,müssen Sie diese auch führen. Siemüssen Ihren Arbeitgeber daraufhinweisen, dass Sie gemäß StGB undBerufsordnung der Schweigepflichtund der Arbeitgeber dem Datenschutzgesetzunterliegen und nicht jedermanndie Daten einsehen kann.Verweigern können Sie die Arbeitsanweisungnicht. Sinnvoll ist hier,den Arbeitgeber davon zu überzeugen,dass Sie Ihre Arbeit auch in seinemSinne nur gut machen können,wenn Sie ein vertrauensvolles Verhältniszum Patienten aufgebaut habenund erhalten können. Sieht derArbeitgeber dies nicht ein, bleibt Ihnenletztlich nur der Gang zum Arbeitsgericht.“„Der Arbeitgeber will, dass ich einepsychotherapeutische Aufgabe nachseinen inhaltlichen Vorstellungenabwickele, d. h, dass ich bei meinenPsychotherapiepatienten keine weiterenGespräche zur Kriseninterventionanbiete, nur noch von ihm festgelegteTrainingsprogramme. Kann er diesanordnen, auch wenn ich weiß, dassdas fachlich nicht richtig ist?“Quelle: PK BerlinAbb. 1: Herr Krenz erläutert die Struktur des BeschwerdemanagementsWas tun, wenn gegendie Berufsordnungverstoßen wird?Hinweis zur aktuellen Fassung der BerufsordnungFoto: Beate Locher, Ref. Öff.Foto: Beate Locher, Ref. Öff.RA Jörn W. Gleininger:Der Arbeitgeber hat zwar ein Weisungsrecht,das sich darauf bezieht,ob und wo Sie Ihre Arbeit machen.Die fachliche Ausgestaltung bleibtjedoch in Ihrer fachlichen Verantwortung.Das ist der sog. Ausführungsvorbehalt,der approbierte PPs,KJPs und Ärzten gemeinsam ist; d. h.in Ihrem Fall, wenn Ihr Arbeitgeberin Ihrer Klinik Kriseninterventionvorsieht, Sie diese durchführen sollen,müssen Sie diese Gespräche legeartis im Sinne der Berufsordnungführen. Der Arbeitgeber hat auf diebesondere inhaltliche Ausgestaltungdieses Gesprächs keinen Einfluss.Aber auch hier gilt, dass im Streitfalldas Arbeitsgericht und nicht die<strong>Kammer</strong> zuständig ist. Sollte es zuarbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungenkommen, müssen Sie demArbeitsrichter verdeutlichen, dass Sienicht Ihre Arbeit verweigert haben,sondern begründet Ihren Ausführungsvorbehaltwahrgenommen haben.Für den Fall des Verstoßes gegendie Berufsordnung gibt es in derPsychotherapeutenkammer eineigenes „Beschwerdemanagement“.Laut Berliner <strong>Kammer</strong>gesetzobliegt den <strong>Kammer</strong>n dieAufgabe, „<strong>für</strong> die Qualität derBerufsausübung zu sorgen…“und „aus dem Berufsverhältnisentstandene Streitigkeiten zuschlichten, soweit nicht andereZuständigkeiten bestehen“.<strong>Kammer</strong>präsident Michael Krenzerläuterte das Beschwerdemanagementder PsychotherapeutenkammerBerlin. Im Folgeartikelwird dieses näher dargestellt.Derzeit gilt noch die am 26.06.2003 von der Delegiertenversammlungbeschlossene Berufsordnung. Die entsprechend der Musterberufsordnungauf Bundesebene angepasste und am 30.11.2006 von der Delegiertenversammlungbeschlossene Fassung muss noch aufsichtsrechtlichvom Senat Berlin genehmigt werden, ehe sie in Kraft tritt.RUNDBRIEF DER KAMMER FÜR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER–UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN IM LANDBERLIN, SEPTEMBER <strong>2007</strong>3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!