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Kammerrundbrief 3/2007 (PDF, 925 kb) - Kammer für ...

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Aus der Praxis des Beschwerdemanagements:RA Rainer Schmitt-Wenkebach im Interview mit Frau Dr. Beate Locher, Ref.Öff.Herr Schmitt-Wenkebach, Ihre Aufgabenin der <strong>Kammer</strong> sind die Sichtungder schriftlichen Beschwerdensowie das Führen erster Gesprächezur „Anamnese“der Beschwerden.Wie ist denn der Ablauf einer Beschwerde?Wo ruft man an oderschreibt man hin?Die Beschwerden gehen in der Psychotherapeutenkammermeistschriftlich, seltener telefonisch ein.Wenn die Beschwerde nur telefonischeingeht, sollte sie schriftlichnachgereicht werden. Die Beschwerdenwerden vom <strong>Kammer</strong>präsidentenund von mir gelesen.Die meisten Beschwerden übernehmeich zur Bearbeitung. Wenige Beschwerdenwerden direkt dem Vorstandvorgelegt. Die von der Beschwerdebetroffene Person wirdunverzüglich über die Beschwerdeinformiert, indem ihr eine Kopie desBeschwerdeschreibens übersandtwird; sie erhält dann Gelegenheit,dazu Stellung zu nehmen.Innerhalb welcher Zeit bekommtman einen Termin <strong>für</strong> ein Gesprächund wer nimmt daran teil?Ist die Beschwerde nicht bereitsdurch die Stellungnahme geklärt,sollte innerhalb eines Monats einGespräch in der <strong>Kammer</strong> mit Beschwerdeführerund Beschwerdebetroffenenzur Klärung geführt werden.Von Seiten der <strong>Kammer</strong> nehmenan solchen Gesprächen HerrKrenz und ich teil.Um welche Art von Beschwerdenhandelt es sich meist?Es handelt sich um Beschwerdenaus dem psychotherapeutischen Tätigkeitsfeld,z. B. wegen der Forderungvon „Ausfall-Honoraren“oder„Bereitstellungshonoraren“, wegenbehaupteter Indiskretion oder Unkollegialität(auch beim Verhaltenim Zuge von Praxisübergaben).Die meisten Beschwerden kommeneindeutig von Patienten oder ihrenAngehörigen.Welches war bislang die Ihrer Meinungnach kurioseste Beschwerde?Die Beschwerde einer Frau wegendes Verhaltens eines Psychologenbeim wiederholten Fahrer-Eignungstest nach Führerscheinentzugwegen Fahrens unter Alkoholeinfluss:Der Psychologe (m) habesie beim Test nicht angeschaut, ihreFahreignung nicht ernsthaft geprüft–die Beschwerdeführerin hatte inihrer Beschwerde übersehen, dasssie im Wiederholungstest einer Psychologin(w) gegenüber saß.Wie verlaufen in der Regel die A-namnesegespräche zu einer Beschwerde?Der Beschwerdeführer und der Beschwerdebetroffenelegen ihreStandpunkte dar. Anschließend darandiskutieren beide und die Vertreterder <strong>Kammer</strong> (Herr Krenz undich) die fachlichen und juristischenAspekte <strong>für</strong> und gegen die Berechtigungder Beschwerde. Die Gesprächeenden in aller Regel mit einemEinvernehmen aller Beteiligten. DieGespräche dauern meist ca. eineStunde; manchmal ist es auch nötig,mehrere Gespräche zu führen, z. B.eines mit dem Therapeuten, einesmit dem Patienten und ein drittesGespräch mit beiden.Was folgt in der Regel nach einerBeschwerde?Bisher ist es Herrn Krenz und mirgelungen, dass keine der Beschwerdenin einem förmlichen Sanktionsverfahren(z. B. Schlichtungskommission,Untersuchungsverfahren)endete. Meist einigten sich die Beteiligtendurch ein Einräumen vonFehlern oder die Rücknahme vonVorwürfen. In anderen Fällen bliebnur der Rat, eine gerichtliche Klärungder Forderung z. B. auf „Bereitstellungshonorar“zusuchen.Was war Ihre letzte Beschwerde?Welche Empfehlung haben Sie hierausgesprochen?Wegen des Vorwurfs einer Mutter:der Therapeut habe unberechtigt derKlassenlehrerin Informationen ausder Therapie ihrer 14-jährigen Tochtergegeben. Die Tochter hatte denTherapeuten von der Schweigepflichtgegenüber der Schule entbunden.Ich habe empfohlen, geradedie Erklärung von Jugendlichen zurEntbindung der Schweigepflichtsorgfältig schriftlich zu dokumentieren,um Zweifeln (insbesondere derEltern) am Vorliegen solcher Erklärungenleichter begegnen zu können.Welchen Stellenwert hat Ihrer Ansichtnach die Berufsordnung (BO)der Psychotherapeutenkammer?Die BO hat einen großen Stellenwertin der psychotherapeutischenPraxis, weil sie den Maßstab da<strong>für</strong>gibt, welche formellen Grenzennicht überschritten werden dürfen,auf welche Grenzen sich auch Patientenverlassen können. Die BOwird seitens der <strong>Kammer</strong>mitgliederweitgehend beachtet.Herzlichen Dank <strong>für</strong> das Gespräch!RUNDBRIEF DER KAMMER FÜR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER–UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN IM LANDBERLIN, SEPTEMBER <strong>2007</strong>7

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