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Sömmerdaer Stadtnachrichten

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* Amtsblatt * Stadt Sömmerda * Nr. 02 / 23.01.2013 * S. 3Amtlicher TeilAmtliche BekanntmachungenStadtrat tagtDie 34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates findetam Mittwoch, dem 30. Januar 2013, um 16:30 Uhr, im Volkshausstatt.Vorläufige TagesordnungA) Öffentliche Sitzung1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Bestätigung der Niederschrift vom 29.11.2012 - öffentl. Teil3. Bestätigung der Niederschrift vom 20.12.2012 - öffentl. Teil4. Mitteilungen des Bürgermeisters5. Fragestunde der Abgeordneten6. Vergabe von Bauleistungen:Rückbau/Freilegung des Grundstückes Karl-Marx-Str. 01Vorlagen-Nummer: 001/20137. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14„Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße“ SömmerdaAufstellungsbeschluss und Beschluss über die Durchführungdes Vorhaben- und ErschließungsplanesVorlagen-Nummer: 003/20138. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15„Altengerechtes Wohnen Grüne Mitte - Pestalozzistraße“SömmerdaAufstellungsbeschluss und Beschluss über die Durchführungdes Vorhaben- und ErschließungsplanesVorlagen-Nummer: 004/2013(Änderungen vorbehalten)Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung.Interessierte Bürger sind zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.HauboldtBürgermeisterBekanntmachung der Wahlender Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sömmerdazum Stadtbrandmeisterund stellvertretenden StadtbrandmeisterWahlberechtigt sind nach § 15 Abs. 2 die aktiven Angehörigender Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sömmerda, einschließlichihrer Ortsteile.Wahltermin: Sonntag, der 27. Januar 2013von 10:00 Uhr bis 15:00 UhrWahlleiter:Amtsleiter des Rechts- und Ordnungsamtes,Herr MittelbachOrt:die nachfolgend genannten WahllokaleFF Sömmerda, Stützpunktwehr, Parkweg 4aFF Wenigensömmern, Gerätehaus, VorderstraßeFF Leubingen, Gerätehaus, Rosa-Luxemburg-StraßeFF Frohndorf, Gerätehaus, Straße des FriedensFF Orlishausen, Gerätehaus, AlexanderstraßeFF Rohrborn, Dorfgemeinschaftshaus, DorfstraßeFF Schallenburg, Gerätehaus, DorfstraßeFF Tunzenhausen, Gerätehaus, Platz der MärzgefallenenDie wahlberechtigten aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungkönnen Ihre Stimme nur in dem für ihre Feuerwehr bestimmtenWahllokal abgeben.HauboldtBürgermeisterStadt SömmerdaÖffentliche StellenausschreibungBei der Stadt Sömmerda ist voraussichtlich zum 01.03.2014eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstesim Jugendtreff B27zu besetzen. Die Dauer beträgt 18 Monate.Von den Bewerber/innen im Alter ab 27 Jahren wird erwartet:Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Altervon 12 bis 27 Jahren;Teamfähigkeit;Kreativität;Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen,Projekten und Jugendfreizeiten;Absicherung der Öffnungszeiten (auch am Wochenende).Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigungvon 30h/Woche ein Taschengeld in Höhe von 250,50 Eurogezahlt. Eine Teilnahme am Pflichtseminar von 18 Tagen isterforderlich.Sollten Sie an diesen Tätigkeiten Interesse haben, bewerben Siesich bitte schriftlich, einschließlich mit tabellarischem Lebenslaufund Lichtbild bis zum 28.02.2013 in der Personalabteilung derStadtverwaltung Sömmerda, Marktplatz 3-4, 99610 Sömmerda.HauboldtBürgermeisterThüringer TierseuchenkasseSatzungder Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung vonTierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013Aufgrund des § 8 Abs.1, § 12 Satz 1 Nr.1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassungvom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), hat der Verwaltungsratder Thüringer Tierseuchenkasse am 27. September 2012 folgendeSatzung beschlossen:§ 1(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr2013 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wiefolgt festgesetzt:1. Pferde(einschließlich Ponys und Fohlen)je Tier 2,55 Euro2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente u. Wasserbüffel2.1 Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freienBeständen gemäß Satz 32.1.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro2.1.2 Rinder über 24 Monate je Tier 5,15 Euro2.2 sonstige Rinder2.2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro2.2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 8,15 Euro3. Schafe3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro3.2 Schafe über 9 Monate bis18 Monate je Tier 1,50 Euro3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,50 Euro

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