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Widerspruch - DIE LINKE. Oder-Spree

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aus Landtag und LandesregierungvonHelga Böhnisch,Sprecherin fürGleichstellung, Familienund Frauender Landtagsfraktionder <strong>LINKE</strong>N• Veränderungen in der LandtagsfraktionWir danken Kornelia Wehlan fürihre 14-jährige engagierte Arbeit inunserer Fraktion. Mit Kompetenz,Fairness, Mut und Hartnäckigkeithat sie sich über Fraktionsgrenzenhinweg Respekt und Anerkennungerarbeitet. Für ihre neue Aufgabeals Landrätin von Teltow-Flämingwünschen wir Konni mindestensden gleichen Erfolg.Als Nachfolgerin begrüßen wirmit Astrit Rabinowitsch eine erfahreneKommunalpolitikerin in unsererFraktion. Als Kreistagsabgeordnetein Potsdam Mittelmark undlangjährige Vorsitzende des Sozialausschussesleistet die 60-jährigeseit vielen Jahren eine umfassendepolitische Arbeit.Birgit Wöllert hat als gesundheitspolitischeSprecherin der Fraktionund als Vorsitzende des Ausschussesfür Arbeit, Soziales, Gesundheitund Familie sowie als langjährigesMitglied im Fraktionsvorstand eineengagierte Arbeit geleistet. Es istbesonders ihr Verdienst, dass dasSoziale als Kernkompetenz der<strong>LINKE</strong>N stets klar erkennbar warund das politische Handeln derFraktion besonders geprägt hat. Dafürdanken wir Birgit sehr herzlichund wünschen ihr für ihre neueAufgabe als Mitglied des deutschenBundestages viel Erfolg.Den Staffelstab übernimmt NorbertMüller. Obwohl er damit mit 27Jahren der jüngste Abgeordnete imBrandenburger Landtag ist, ist Norbertbereits seit 2002 in politischenÄmtern für die PDS/<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>aktiv, seit 2012 ist er stellvertretenderLandesvorsitzender.Nach dem Ausscheiden von KorneliaWehlan und Birgit Wöllerthat die Fraktion <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> heuteneue Mitglieder für den Fraktionsvorstandgewählt:•Gerrit Große – stellvertretendeFraktionsvorsitzende(82 Prozent)•Bettina Fortunato – Mitglied imFraktionsvorstand (91 Prozent)•Carolin Steinmetzer-Mann – Mitgliedim Fraktionsvorstand (77Prozent)Rechte und Dienststellung der kommunalenGleichstellungsbeauftragten stärkenLandtag beschloss das Gesetz zur Änderung des LandesgleichstellungsgesetzesIm Prozess der Aktualisierungdieses Gesetzes wurde mit denVertreterinnen der Kommunen, derHochschulen und der Landesgleichstellungsbeauftragtenüber notwendigeneue Inhalte beraten, um einequalitative Verbesserung des BrandenburgerLandesgleichstellungsgesetzes(LGG) zu erreichen.Vieles von dem, was im Vorfeldan Änderungswünschen durchdie Betroffenen gefordert wurde,fand seinen Niederschlag im vorliegendemGesetz (z. B. neu § 9a„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“).Dazu kommen weitere Aspekte,die eine Verbesserung gegenüberder alten Gesetzeslage deutlichmachen und dazu führen werden,dass in Brandenburg Gleichstellungspolitikzukünftig nachhaltigersein wird als bisher sind:•Die rechtliche Verbindlichkeitwurde klarer und eindeutiger definiert,um die Gleichstellungspolitikim Land auf eine festejuristische Grundlage zu stellen.•Die Landesgleichstellungsbeauftragtewird von der Landesregierungbestellt, ist nicht mehr anein Ressort gebunden und unterstehtkeinen Weisungen.•Auch die Erweiterung des Klagerechtesist positiv zu bewerten.•Durch die Einbeziehung derUnternehmen mit Landesbeteiligungwurde der Geltungsbereichdes Gesetzes und damit auchdie Wirksamkeit für das Landbedeutend erweitert.•Die Gremienregelung wurde juristischverbindlich geregelt undist damit besser als in anderenBundesländern.•Nach Rücksprache mit Vertreterinnender Landeskonferenz derGleichstellungsbeauftragten anden brandenburgischen Universitätenwurde festgestellt, dass ihreForderungen eine fast 100-prozentigeUmsetzung fanden.Dennoch konnten mit dem vorliegendenGesetz nicht alle Wünscheund Forderungen erfüllt werden.Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten(GBA) nehmenbei der Realisierung unserer gleichstellungspolitischenZielstellungeneine Schlüsselrolle ein. Es mussalso das Ziel des Gesetzgebers sein,deren Stellung, Rechte, Aufgabenund Kompetenzen zu stärken. DieErfahrung zeigt, dass der bloßeAppell an die Eigenverantwortungder Kommunen nicht immer ausreichendist. In der Praxis arbeiten diekommunalen GBA daher oft untersehr verschiedenen und teilweiseauch unbefriedigenden Voraussetzungen.Die an dieser Stelle vorgenommenenÄnderungen am Gesetzsind aber durch die Kommunalverfassungund den Verweis auf dieHauptsatzungen der Kommune zuallererstSache der Kommunen.Für die kommunalen GBA istnun festgelegt, dass in den Hauptsatzungender Kommune geregeltwird, welche Rechte, Aufgaben,Kompetenzen und dienstliche Stellungdie kommunalen GBA analogdes §§ 22 bis 24 des Landesgesetzeshaben. Deshalb die Aufforderungan alle kommunalen Abgeordneten;achtet bei der Kommunalwahl2014 auf verbindliche Aussagen inden neuen Hauptsatzungen. Aufjeden Fall müssen wir im Zuge derNeustrukturierung des Landes dieKommunalverfassung im Sinne derKommunen verbessern.Mit dem heutigen Beschlusshaben wir einen wichtigen Schrittim Land vollzogen, aber weitereSchritte werden wir in der nächstenLegislaturperiode gehen müssen.4 www.dielinke-oder-spree.de WIDERSPRUCH Dezember 2013 / Januar 2014

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