aus Landtag und LandesregierungvonHelga Böhnisch,Sprecherin fürGleichstellung, Familienund Frauender Landtagsfraktionder <strong>LINKE</strong>N• Veränderungen in der LandtagsfraktionWir danken Kornelia Wehlan fürihre 14-jährige engagierte Arbeit inunserer Fraktion. Mit Kompetenz,Fairness, Mut und Hartnäckigkeithat sie sich über Fraktionsgrenzenhinweg Respekt und Anerkennungerarbeitet. Für ihre neue Aufgabeals Landrätin von Teltow-Flämingwünschen wir Konni mindestensden gleichen Erfolg.Als Nachfolgerin begrüßen wirmit Astrit Rabinowitsch eine erfahreneKommunalpolitikerin in unsererFraktion. Als Kreistagsabgeordnetein Potsdam Mittelmark undlangjährige Vorsitzende des Sozialausschussesleistet die 60-jährigeseit vielen Jahren eine umfassendepolitische Arbeit.Birgit Wöllert hat als gesundheitspolitischeSprecherin der Fraktionund als Vorsitzende des Ausschussesfür Arbeit, Soziales, Gesundheitund Familie sowie als langjährigesMitglied im Fraktionsvorstand eineengagierte Arbeit geleistet. Es istbesonders ihr Verdienst, dass dasSoziale als Kernkompetenz der<strong>LINKE</strong>N stets klar erkennbar warund das politische Handeln derFraktion besonders geprägt hat. Dafürdanken wir Birgit sehr herzlichund wünschen ihr für ihre neueAufgabe als Mitglied des deutschenBundestages viel Erfolg.Den Staffelstab übernimmt NorbertMüller. Obwohl er damit mit 27Jahren der jüngste Abgeordnete imBrandenburger Landtag ist, ist Norbertbereits seit 2002 in politischenÄmtern für die PDS/<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>aktiv, seit 2012 ist er stellvertretenderLandesvorsitzender.Nach dem Ausscheiden von KorneliaWehlan und Birgit Wöllerthat die Fraktion <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> heuteneue Mitglieder für den Fraktionsvorstandgewählt:•Gerrit Große – stellvertretendeFraktionsvorsitzende(82 Prozent)•Bettina Fortunato – Mitglied imFraktionsvorstand (91 Prozent)•Carolin Steinmetzer-Mann – Mitgliedim Fraktionsvorstand (77Prozent)Rechte und Dienststellung der kommunalenGleichstellungsbeauftragten stärkenLandtag beschloss das Gesetz zur Änderung des LandesgleichstellungsgesetzesIm Prozess der Aktualisierungdieses Gesetzes wurde mit denVertreterinnen der Kommunen, derHochschulen und der Landesgleichstellungsbeauftragtenüber notwendigeneue Inhalte beraten, um einequalitative Verbesserung des BrandenburgerLandesgleichstellungsgesetzes(LGG) zu erreichen.Vieles von dem, was im Vorfeldan Änderungswünschen durchdie Betroffenen gefordert wurde,fand seinen Niederschlag im vorliegendemGesetz (z. B. neu § 9a„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“).Dazu kommen weitere Aspekte,die eine Verbesserung gegenüberder alten Gesetzeslage deutlichmachen und dazu führen werden,dass in Brandenburg Gleichstellungspolitikzukünftig nachhaltigersein wird als bisher sind:•Die rechtliche Verbindlichkeitwurde klarer und eindeutiger definiert,um die Gleichstellungspolitikim Land auf eine festejuristische Grundlage zu stellen.•Die Landesgleichstellungsbeauftragtewird von der Landesregierungbestellt, ist nicht mehr anein Ressort gebunden und unterstehtkeinen Weisungen.•Auch die Erweiterung des Klagerechtesist positiv zu bewerten.•Durch die Einbeziehung derUnternehmen mit Landesbeteiligungwurde der Geltungsbereichdes Gesetzes und damit auchdie Wirksamkeit für das Landbedeutend erweitert.•Die Gremienregelung wurde juristischverbindlich geregelt undist damit besser als in anderenBundesländern.•Nach Rücksprache mit Vertreterinnender Landeskonferenz derGleichstellungsbeauftragten anden brandenburgischen Universitätenwurde festgestellt, dass ihreForderungen eine fast 100-prozentigeUmsetzung fanden.Dennoch konnten mit dem vorliegendenGesetz nicht alle Wünscheund Forderungen erfüllt werden.Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten(GBA) nehmenbei der Realisierung unserer gleichstellungspolitischenZielstellungeneine Schlüsselrolle ein. Es mussalso das Ziel des Gesetzgebers sein,deren Stellung, Rechte, Aufgabenund Kompetenzen zu stärken. DieErfahrung zeigt, dass der bloßeAppell an die Eigenverantwortungder Kommunen nicht immer ausreichendist. In der Praxis arbeiten diekommunalen GBA daher oft untersehr verschiedenen und teilweiseauch unbefriedigenden Voraussetzungen.Die an dieser Stelle vorgenommenenÄnderungen am Gesetzsind aber durch die Kommunalverfassungund den Verweis auf dieHauptsatzungen der Kommune zuallererstSache der Kommunen.Für die kommunalen GBA istnun festgelegt, dass in den Hauptsatzungender Kommune geregeltwird, welche Rechte, Aufgaben,Kompetenzen und dienstliche Stellungdie kommunalen GBA analogdes §§ 22 bis 24 des Landesgesetzeshaben. Deshalb die Aufforderungan alle kommunalen Abgeordneten;achtet bei der Kommunalwahl2014 auf verbindliche Aussagen inden neuen Hauptsatzungen. Aufjeden Fall müssen wir im Zuge derNeustrukturierung des Landes dieKommunalverfassung im Sinne derKommunen verbessern.Mit dem heutigen Beschlusshaben wir einen wichtigen Schrittim Land vollzogen, aber weitereSchritte werden wir in der nächstenLegislaturperiode gehen müssen.4 www.dielinke-oder-spree.de WIDERSPRUCH Dezember 2013 / Januar 2014
Aus Landtag und LandesregierungStrompreise müssen bezahlbar bleibenWirtschaftsminister Ralf Christoffers legte eigene Eckpunkte für EEG-Reform vorRalf ChristoffersVor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungenin Berlinbesteht gegenwärtig die Chance,einen gesellschaftlichen Konsenszu finden und verlässliche Rahmenbedingungenfür die Energiewendezu schaffen – sowohl für dieVerbraucherinnen und Verbraucherals auch für die Wirtschaft. Einwichtiger Schritt in diese Richtungist dabei eine grundlegende Reformdes Erneuerbaren Energie-Gesetzes(EEG). Damit Bund und Ländersorgfältig darüber beraten können,sollten wir die Stromsteuer füreinen klar abgesteckten Zeitraumauf das europäische Niveau von0,1 ct/kWh senken. In dieser Zeitkönnten Lösungen für die Reformberaten und beschlossen werden,gleichzeitig würden die Stromkundenentlastet.Das EEG hat als Markteinführungsmodellvon Beginn an denAusbau der Erneuerbaren Energienin Deutschland vorangetrieben. Inzwischensind aber die politischenZielvorgaben so gut wie erfüllt. Imlaufenden Jahr werde der Anteil derStromerzeugung aus Wind, Sonneund Biomasse voraussichtlich bei25 Prozent des Bruttostromverbrauchsliegen. Es kann also nichtmehr von Markteinführung derErneuerbare-Energien-Anlagengesprochen werden. Das EEG darfaber auch nicht vollständig abgeschafftwerden. Vielmehr brauchtes eine Reform dieses Gesetzes:•Notwendig ist ein bundesweitabgestimmter Ausbauplan, indem der weitere Zubau von Anlagenmit dem Netzausbau abgestimmtist.•Für Neuanlagen ab einer bestimmtenLeistung sollte die Direktvermarktungverpflichtendwerden. Damit könnte negativenBörsenstrompreisen entgegengewirktwerden, die zurzeit durchdie der Höhe nach garantierteEinspeisevergütung ausgeglichenwerden. Gleichzeitig könnte dieVerpflichtung zur Direktvermarktungdie Überproduktionbegrenzen, weil ein wirtschaftlicherAnreiz entsteht, Stromnachfrageorientiert zu erzeugen.•Das jetzige Marktprämienmodellsollte überarbeitet werden. Maßstabsollte nicht mehr ausschließlichdie Differenz von Börsenpreisund Einspeisevergütungsein. Es sollte sich das Modellmehr am tatsächlichen Strombedarfmit dem Ziel orientieren, fürden Verbraucher kostenintensiveÜberförderungen zu vermeiden.•Um konventionelle Energieerzeugungsanlagenso bald wiemöglich vom Netz zu nehmen,müssen Erneuerbare Energie(EE) Neuanlagen vermehrt Systemdienstleistungenwie z. B.Frequenz- und Spannungshaltungübernehmen.•Um einen Beitrag zur Systemstabilitätund Versorgungssicherheitzu leisten, sollte für EE-Anlagenin Verbindung mit Speichertechnologiendie Möglichkeitder Teilnahme am Regelenergiemarkteingeräumt werden.•Die derzeitigen umfassendenEntlastungen für energieintensiveBetriebe (u. a. Befreiung vonder EEG-Umlage) sind kritischzu prüfen. Das Hauptkriteriumfür Ausnahmen sollte der internationaleWettbewerb sein. Jeweniger Ausnahmen genehmigtwerden, desto stärker sinkt dieEEG-Umlage und damit derStrompreis.•Die Vergütung für nicht eingespeistenStrom aus EE-Anlagenmuss gestoppt werden. Derzeitbekommen die Produzentenden Ausfall vergütet, wenn EE-Anlagen vom Netz genommenwerden müssen. Dies ist immerdann der Fall, wenn das Stromnetzreguliert werden muss, weildie Netze überlastet sind.•Außerdem sollte geprüft werden,ob die Prämien unabhängig vonder Technologie (Windrad, PVoderBiomasseanlage) gezahltwerden sollten. Die Einführungeines möglichst technologieunabhängigenVergütungssatzeswürde den Zubau der jeweilsgünstigsten Technologie fördernund den weiteren Anstieg derallgemeinen Kosten für die Energiewendebegrenzen.NACHRICHTEN12,7 Millionen Euro mehr für guteFlüchtlingspolitikWas tun, wenn die eigene Existenz und die der ganzenFamilie in Gefahr ist? Wenn durch Bürgerkrieg, religiösenHass oder Verfolgung das Leben nur noch aus Todesangstbesteht? Flucht, mit Hoffnung auf freundlicheAufnahme, weit weg von der Heimat – das ist oft die dieletzte Chance.Überall flammen derzeit die Krisenherde auf. Auchnach Deutschland kommen derzeit wieder mehr Flüchtlingeals sonst - und damit auch nach Brandenburg.Wenn sie hier eintreffen, haben sie oft nicht nur ihr Zuhause,sondern ihre körperliche und seelische Gesundheitverloren.Für die Fraktion <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> steht fest: Das rot-roteBrandenburg will die Kommunen und Landkreise beider Unterbringung der Flüchtlinge unterstützen. DieKoalitionsfraktionen haben deshalb im Zuge des Nachtragshaushaltsentsprechende Anträge für mehr Geldeingebracht - insgesamt 12,7 Millionen EuroSchlichtungsstelle für Bergbauschädenkommt!<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong> begrüßt die Ankündigung des Wirtschaftsministers,dass in Brandenburg eine Schlichtungsstelle fürBergbauschäden ins Leben gerufen wird. Zu ihrer künftigenStruktur gibt es bereits konkrete Vorstellungen.Diese Stelle soll Streit zwischen Privatpersonen, kleinenund mittleren Handwerks- und Geschäftsbetriebenoder vergleichbaren Personen einerseits und den Bergwerksunternehmenandererseits schlichten, die durchSachschäden in Folge des Braunkohlebergbaus entstandensind.Gleichzeitig appelliert MdL Peer Jürgens an die BergbauunternehmenVattenfall und LMBV, ihre bisherigeablehnende Haltung aufzugeben und sich an der Schlichtungsstellezu beteiligen.Minister kündigt Neueinstellungen beiden Gerichten anTrotz der schwierigen haushalterischen Rahmenbedingungenwird Justizminister Volkmar Schöneburg noch indiesem Jahr in der Justiz Neueinstellungen in praktischallen Diensten umsetzen können. Diese werden zu einerpersonellen Entlastung der Gerichte und damit zu einerVerbesserung der Verfahrenslaufzeiten beitragen. Miteinem Einstellungskorridor können wir nicht nur den imLand ausgebildeten Fachkräften eine berufliche Perspektiveeröffnen, sondern Gerichten und Staatsanwaltschaftendringend benötigte Nachwuchskräfte und damit demJustizstandort Brandenburg bei der Personalgewinnungein Stück Zukunftsfähigkeit verschaffen.WIDERSPRUCH Dezember 2013 / Januar 2014 www.dielinke-oder-spree.de 5