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Kindergarten St. Franziskus, Obe - Oberhausen-Rheinhausen

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ender + urich / ingenieurbüro / kriegsstraße 234 / 76135 karlsruhe / fon 0721 984560LeistungsverzeichnisVorspanntext des LeistungsverzeichnissesProjekt: <strong>Kindergarten</strong> <strong>St</strong>. <strong>Franziskus</strong>, <strong>Obe</strong>rhausenLV Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18 382 Projekt-Nr.: 11182Begriffsbestimmung für LIEFERN und MONTIERENbzw. für MATERIAL und LOHNDer Begriff LIEFERN oder MATERIAL umfasst die vollständigeLieferung des Materials der betreffenden Positionen einschl.allem erforderlichen Zubehör frei Verwendungsstelle sowieFracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.Der Begriff MONTIEREN oder LOHN umfasst den Einbau desMaterials einschl. Befestigungsmaterial bzw. Konstruktionen,Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung sowieden vollständigen betriebsfertigen, mechanischen undelektrischen Anschluss.Geräte und Gerüste mit Arbeitsbühnen bis 2 mDer Auftragnehmer hat für seine Arbeiten notwendige Geräteund Gerüste selbst vorzuhalten.BemusterungAuf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer vorInangriffnahme der Leistungen und Bestellungen der <strong>St</strong>offe,Materialien und Bauteile, Muster, Proben und Gütenachweisunentgeltlich vorzulegen. Genehmigte Proben und Musterverbleiben bis zur Abnahme aller Leistungen beim Auftraggeber.Eingebaute und von der Bauleitung nicht genehmigte Materialienmüssen auf Verlangen der Bauleitung kostenlos entfernt undersetzt werden.Behördliche Anzeigen, Erlaubnis, Genehmigungen undAbnahmenDie Durchführung dieser Verfahren für die zu erbringendenBauleistungen ist Sache des Auftragnehmers. Er hat für ihrjeweils rechtzeitiges Vorliegen zu sorgen. Eine besondereVergütung hierfür erfolgt nicht. Der Auftraggeber erhält jeweilseine Fertigung der schriftlichen Unterlagen. Genehmigungs-,Prüf- und Abnahmekosten sind Nebenleistungen und in dieEinheitspreise einzurechnen.Ausgenommen sind Gebühren für Abnahmen, die derAuftraggeber aufgrund zusätzlicher Bauauflagen zu veranlassenhat. Gebühren für notwendige Nachabnahmen sind vomAuftragnehmer zu tragen.07.05.2013 - Seite 6 von 63

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