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Geotechnischer Bericht (PDF)

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Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbHBeratende Ingenieure für Geotechnik___________________________________________________________________________Bertholdstraße 7, 52066 Aachen 15.08.2013Tel.: 0241 / 63759Fax.: 0241 / 543991e-mail: dieler-und-partner@t-online.dewww.dieler-geotechnik.deLousberg Höfe GmbHTheaterstraße 2452062 Aachend.d.Hd.desArchitekturbüros Karsten + PartnerTheaterstraße 2452062 Aachenbetreff:Neubau einer Wohnanlage zwischen Rütscherstraße und Försterstraße in AachenGEOTECHNISCHER BERICHTüber Baugrund und GründungAnlage: 1 Lageplan zur Baugrunderkundung mit Darstellung der Ergebnisse in Form vonhöhenbezogenen Bohrsäulen im Tiefenmaßstab 1:100 auf drei Profilschnitten___________________________________________________________________________Handelsregister AG Aachen 73Geschäftsführer: Dr.-Ing. H.DielerHRB 3741Dipl.-Ing. R. Kramm, G. Dieler


2Inhalt1. Bauvorhaben2. Geotechnische Untersuchungen3. Geländehöhen4. Bodenschichtung5. Wasserführung des Bodens und Bauwerksabdichtung6. Baugrundeigenschaften7. Bodenklassifikation nach DIN 18 196 und DIN 18 3008. Gründung8.1 Gründungstiefe und Gründungsboden8.2 Gründungsart, Geotechnische Bemessung der Gründung8.3 Nachweis des Tragwerkes gegen Erdbebenkräfte nach DIN 41498.4 Baugrube9. Baugrund- und Pfahlabnahmen


31. BauvorhabenIm Südwesthang des Lousberges ist auf dem Grundstück des zum Abriß vorgesehenen Luftschutzbunkerszwischen der tiefer gelegenen Rütscherstraße im Südwesten und der um rd. 7m und 10 m höher liegenden Försterstraße im Nordosten der Bau einer Wohnanlage geplant,mit der die Grundstücksfläche vollständig überbaut werden soll. Die unterste Geschoßebenedes geplanten Neubaus ist mit ihrer Oberseite auf der Planungskote +/-0,00 mit Höhenbezug+190,00 m, teils auch auf rd. +189,62 m, vorgesehen, was etwa auch dem mittleren Niveauder Rütscher Straße vor dem Grundstück entspricht. Diese Bauwerkshöhe wird für die untersteGeschoßebene unter dem größten Teil der Neubaumaßnahme beibehalten; -lediglich in einemrd. 5 bis 6 m breiten Streifen entlang der Försterstraße verspringt die erdberührte Fußbodenplattezur Reduzierung des unmittelbaren Höhenunterschiedes zwischen Geländeoberkante(Försterstraße) und notwendige Ausschachtungsebene um eine Geschoßhöhe von rd. 3 m nachoben, d.h. hier liegt die Oberseite der erdberührten Bodenplatte hier auf rd. +/-0,00+3,00 m =193,00 m.An der Rütscherstraße schließt der Neubau an beiden Seiten unmittelbar an die Giebel derunterkellerten Bestandsbebauung und des Hinterhauses von Rütscherstraße Nr.44 an. An derFörster Straße tangiert der Neubau mit seinen erdeingebundenen Bauteilen nur punktuell dasHaus Försterstraße Nr.11. Der Neubau ist an der Rütscherstraße sechsgeschossig (EG, 1.- 4.OG, DG) und unmittelbar an der Försterstraße ebenfalls sechsgeschossig (TG/KG, 1.-4.OG,DG) geplant und ansonsten im Bereich des vorgesehenen Innenhofes durch dessen teils ein-,teils zweigeschossige Unterkellerung bebaut.2. Geologische Stellung des GrundstückesDer natürliche gewachsene Baugrundoberseite besteht im unteren Abschnitt des Südwesthangesdes Lousberges, wo die Baumaßnahme liegen wird, aus lagunären Ablagerungen desKreidemeeres in der geologischen Form von „Aachener Sand“, der nach geologischen Unterlagen(s.u.) als insgesamt rd. 50 m dickes, nahezu horizontal liegendes Schichtpaket ansteht.Die Schichtunterseite liegt nach den allgemeinen geologischen Unterlagen auf ungefähr +180m und reicht im Hang bis auf rd. +230 m hinauf. Die überwiegend als reine Feinsande ausgebildeten„Aachener Sande“ sind dicht bis sehr dicht gelagert und wirken damit als Gründungsbodenbodenmechanisch für Bauwerke wie eine feste, praktisch unzusammendrückbare


4Unterlage mit sehr großer Scherfestigkeit. Unter dem „Aachener Sand“ folgen die sog. „Basisschichten“der „Aachener Kreideformation“ als linsenförmig und feingliedrig aufgebauteWechsellagerung aus Feinsanden, schluffigen Feinsanden sowie schluffigen Tonen und tonigenSchluffen. Infolge einer mindestens 70 m dicken Erdüberdeckung, die in geologischenZeiträumen wieder abgetragen wurde, ist der Boden bis heute überkonsolidiert, d.h. die großeBaugrundfestigkeit der „Aachener Sande“ setzt sich im tieferen Untergrund bis in hier nichtmehr bautechnisch interessierende Tiefen fort.Die o. geschilderte Schichtenfolge ist auf der Hangoberfläche von einer „Hanglehm“-Schichtüberlagert, die sich in erdgeschichtlichen Zeiträumen durch Erosion, d.h. durch das Zusammenwirkenvon Schneeschmelzen, Regenfällen und Schwerkraft, von höher liegenden undsteileren Hangabschnitten abgelöst und in den unteren, flacheren Hangabschnitten wieder alssog. „Hanglehm“ aufgetragen wurde. Infolge dieser natürlichen Umlagerung besitzt dieseSchicht eine deutlich geringere Lagerungsdichte als die „In-Situ“ gebildeten Kreideablagerungenaus „Aachener Sand“ und den „Basisschichten“.Die geschilderte geologische Situation des Grundstückes ist des besseren Verständnisses wegenin dem folgenden Ausschnitt aus der praktisch-geologischen Grundkarte des AachenerStadtgebiets, bearbeitet von H. Breddin, H. Brühl und H.Dieler (1962) nochmals grafisch dargestellt.In dem Ausschnitt sieht man auch die anthropogene Anschüttung der Rütscherstraßeals ehemaliger Eisenbahndamm sowie den rd. 4 m tief unter der Rütscherstraße liegendenVerlauf des Grundwasserspiegels, der unter dem Lousberg durch Sickerwasserzufuhr aus Niederschlägenleicht ansteigt und auf der anderen Lousbergseite zur Soers hin wieder abfällt.


53. Geotechnische UntersuchungenZur örtlichen Erkundung der Bodenschichtung und Wasserführung des Bodens wurden vonden Unterzeichnern auf dem Grundstück sechs Rammkernbohrungen (RKB 1 bis RKB 6) alsdirekte Bodenaufschlüsse abgeteuft, deren Ergebnisse in der Anlage 1 mit den v.g. Bezeichnungenzeichnerisch als Lageplan zur Baugrunderkundung sowie als Bohrsäulen im Tiefenmaßstab1:100 auf drei höhengerechten Profilschnitten durch Baugrund, Bauwerksplanungund Wasserführung im Boden dargestellt sind. Die Geländehöhen sind bezogen auf NN /NHN über den jeweiligen Bohrsäulen eingetragen. Die Zahlen rechts neben den Bohrsäulensind Tiefenangaben in [m] unter der jeweiligen Ansatzhöhe und geben so Tiefen unter Flur an,in denen sich der Boden signifikant ändert.Die an den Bohrsäulen verwendeten Kennbuchstaben und Symbole sind in einer Legende aufAnlage 1 erklärt.In die Profilschnitte wurden ferner die Bauwerkshöhen +190,00 m und +193,00 m als roteLinien eingetragen, so daß dort ein direkter Bezug zwischen dem Geländeverlauf, der erbohrtenBodenschichtung, dem Grundwasser und der Bauwerksplanung hergestellt ist.4. GeländehöhenMit einnivellierten Geländehöhen an den Bohransatzstellen zwischen +189,86 m und +190,27m an der Rütscherstraße und +197,82 m und 196,36 m an der Försterstraße besteht zwischenden Geländehöhen an den Bohransatzstellen eine größte Höhendifferenz von rd. ∆h = 8 m.Der absolute Höhenunterschied auf dem Grundstück ist noch etwas größer, weil alle Bohransatzstellenlagemäßig etwas in das Grundstück eingerückt wurden.


65. BodenschichtungTafel 1 – BodenschichtenSchicht Bezeichnung Dicke [m] Schicht bis [m] unter Flur1 Aufschutt 1,7 und 3,8* 1,7 und 3,8*2 „Hanglehm“ 0,8 und 5,4 2,5 und 7,134„Aachener Sand“„Basisschichten“0,0 und 11,630,0*** Im Nahbereich des Bunkers in Form wiederverfüllter Arbeitsräume bis in dessenGründungstiefen** nach amtlichen geologischen UnterlagenErläuterung der Tafel 1:Schicht 1 – AufschuttAlle Bohrungen trafen unter einer nur örtlich vorhandenen, zwischen 0,2 m und 0,3 m dicken ,Abdeckung aus humosen Oberboden, zuoberst auf künstliche, heterogene Gemische ausschluffig, kiesigen Sanden und „Lehmen“, die mehr oder weniger stark mit Fremdanteilen inForm von Bauschuttresten, Kohleresten, Schlacken und Aschen durchmischt sind. DieseSchicht reicht an den Bohransatzstellen örtlich unterschiedlich tief bis zwischen 1,7 m und 3,8m unter Flur. Im Nahbereich des Bunkers ist zu vermuten, daß sich die Anschüttung in Formder dortigen Arbeitsraumverfüllung bis in die vorhandene Gründungstiefe des Bunkers überdie v.g. Maße verdickt.Die Anschüttung ist kein ausreichend tragfähiger und zuverlässiger Baugrund für Tragwerkslastenund muß daher entlang der Rütscherstraße, wo diese Schicht bis 1,7 m und 3,2 m unterGelände reicht (s. Anlage 1), für die Abtragung von Tragwerkslasten in den Boden in jedemFall durchgründet werden. An den übrigen Untersuchungsstellen liegt die Anschüttung komplettim planmäßigen Aushubprofil, d.h. spielt im folgenden nur noch untergeordnet als Aushubbodenund Bodenart in den Baugrubenwänden eine Rolle.


7Allein aufgrund der äußeren Bodenstruktur entspricht der Aufschutt hinsichtlich seiner Wiederverwertungs-/Deponierungsmöglichkeitenzumindest einem Boden-Bauschutt-Gemischgemäß Z1.2 n. LAGA TR-BODEN. U.U. liegt je nach der genauen chemischen Beschaffenheitauch ein höherer Zuordnungswert nach LAGA TR-BODEN vor. Wir empfehlen deshalbfür eine verbindliche Festlegung der Deponierungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten fürden Bodenaushub aus dieser Schicht noch chemische Deklarationsanalysen nach dem Untersuchungskatalogder LAGA.20 / Deponieverordnung (DepVo). Entsprechende Materialprobenaus den Bohrproben der Baugrunderkundung werden bei uns für einen Zeitraum von drei Monatenzu diesem Zweck noch aufbewahrt. Wir bitten ggf. zwecks Veranlassung um Benachrichtigung.Schicht 2 – „Hanglehm“Entsprechend der geologischen Beschreibung im Abschnitt 2 trafen alle Bohrungen der Baugrunderkundungunter den künstlichen Anschüttungen auf den „Hanglehm“ als Oberseite desgewachsenen Baugrundes.Es handelt sich um einen steifen, örtlich auch nur steif bis weichen „lehm“-Schicht aus sandigenSchluffen und locker bis mitteldicht gelagerten schluffigen Feinsanden mit Kalkmergelstückenund Feuersteinen in Kieskorngröße. Entsprechend seiner Entstehung nimmt seineSchichtdicke mit abfallender Hangoberfläche sehr schnell zu, weshalb er auch in den hangseitigenBohrungen an der Försterstraße mit erbohrten Schichtdicken von nur 0,8 m und 1,6 mnur wenig dick und talseitig (Rütscherstraße) rd. 3,0 m und 5,4 m Mächtigkeit aufweist undhier bis 6,2 m und 7,1 m unter Flur reicht.Bautechnisch handelt es sich zwar um einen generell zuverlässigen und tragfähigen, aber imVergleich zu den unterlagernden Bodenschichten (s.u.) unter Lasteinwirkung vergleichsweisestark zusammendrückbaren Boden.Aufgrund seines engen Bodenporenraums mit entsprechend großen Reibungs- und Kapillarkräftenist der „Hanglehm“ mit einem charakteristischen Durchlässigkeitsbeiwert von k


8Schicht 3 – „Aachener Sand“ / Schicht 4 – „Basisschichten“ der „Aachener Kreideformation“Unter dem „Hanglehm“ folgen dicht bis sehr dicht gelagerte Feinsande und Fein- und Mittelsandemit teils schluffigen Nebenanteilen. Es handelt sich teils um „Aachener Sand“, teils umdie „Basisschichten“. Die Schichtgrenze zwischen diesen beiden Schichten liegt nach denBohrergebnissen RKB 1 und RKB 2 auf zwischen rd. +183 bis +184, also etwas höher als inden allgemeinen geologischen Unterlagen. Da aber beide Schichten eine bautechnisch vergleichbareBaugrundbeschaffenheit (Kornverteilungen, Lagerungsdichten, Scherfestigkeiten)besitzen, können sie für den Gründungsentwurf zu einem gemeinsamen Homogenitätsbereichzusammengefaßt werden, d.h. der geologische Unterschied spielt im folgenden praktisch keineRolle.Durch die sehr großen Lagerungsdichten in den Kreideschichten ist die Durchlässigkeit ebensogering wie in der Schicht 2 – „Hanglehm“.Obwohl nicht erbohrt, sind im Bereich des „Aachener Sandes“ örtliche, sandsteinartige Verfestigungenmöglich.6. Wasserführung des Baugrundes und BauwerksabdichtungDer Grundwasserspiegel wurde an den Tagen der Baugrunderkundung bei der Baugrunderkundungan der Rütscherstraße auf +184,76 m (RKB 1) und +184,97 m (RKB 2) rd. 5,1 mund 5,5 m unter dem Niveau der Rütscherstraße und 5,0 m und5,2 m unter der untersten Bauwerkshöhe+190,00 m festgestellt. An der Försterstraße wurde mit der größten Bohrendteufeauf +187,52 m (rd. 2,5 m unter der Bauwerkshöhe +190,00 m) noch kein Grundwasser angetroffen,d.h. der Grundwasserspiegel liegt wie in den geologischen Unterlagen dargestellt, nurmit einem ganz geringen hangseitigen Anstieg überall weit unter den geplanten BauwerksundAusschachtungstiefen.Die jahreszeitlichen, natürlichen Grundwasserspiegelschwankungen sind nach den sehr gutenörtlichen Erfahrungen der Unterzeichner von zahlreichen zurückliegenden Baumaßnahmen imSüdwesthang des Lousberges (Weyhestraße, der Nizzaallee) nur gering (rd. ∆h = 0,5 m).D.h. Grundwasser spielt für die Planung des Bauvorhabens und seiner Baugrube keine Rolle.


9Bei der Bauwerksabdichtung ist lediglich die insgesamt geringe Bodendurchlässigkeit desBodens zu beachten, die vor und unter den erdberührten Bauteilen im Bereich von wiederverfülltenArbeitsräumen, am Verbau sowie kapillarbrechenden Tragschichten im Gefolge vonvorausgegangenen Regenereignissen zu einer Wasserbeanspruchung aus zeitweise aufstauendenSickerwassers führen kann, die eine Abdichtung nach DIN 18 195, Teil 6, Abschnitt 9,oder eine entsprechende wasserdruckdichte Stahlbetonkonstruktion erfordert7. BaugrundeigenschaftenAus den bei der Baugrunderkundung festgestellten Grundkenngrößen wie Konsistenz, Plastizität,Lagerungsdichte und Kornverteilung können mittels Korrelation mit statistisch abgesichertenLaborergebnissen für die geotechnische Bemessung folgende charakteristische Bodenkenngrößen,-die gemäß DIN 1054-100 deutlich unterhalb des arithmetischen Mittelwertesgewählt sind-, angesetzt werden:Tafel 2 – BodenkenngrößenSchichtWichte γ (γ´)[KN/m 3 ]Kohäsion c[KN/m 2 ]Reibungswinkelϕ ( o )SteifemodulE s [MN/m 2 ]Schicht 118 bis 20027,5 bis 32,5keine AngabeSchicht 2200 bis 2305 bis 10Schicht 3 /419032,5> 1007. Bodenklassifikation nach DIN 18196 und DIN 18 300Tafel 3 - Bodengruppen und BodenklassenSchicht Nr. Bodengruppen n. DIN 18196 Bodenklassen n. DIN 18 300123/4A [OU,TL, SŪ, GŪ, GW]TL, SŪ, GU, SUSE, SU1, 3 bis 543, (6,7*)* nur im Bereich sandsteinartiger Verfestigungen


108. Gründung8.1 Gründungstiefe und GründungsbodenNach den Ergebnissen der Baugrunderkundung zeigt sich folgendes Bild:Im mittleren Grundstücksbereich bis zur Försterstraße ist in der statisch-konstruktiven Gründungstiefeeiner Flachgründung (Annahme: rd.0,8 m unter Oberseite erdberührte Fußbodenplatten)kann mit gewachsenen, dicht und sehr dicht gelagerten Feinsanden der Schicht 3 –„Aachener Sand“ gerechnet werden. Auf dieser Schicht kann praktisch setzungsfrei und sicherohne baugrundbedingte Mehraufwendungen konventionell flach gegründet werden.Im Bereich entlang der Rütscherstraße stehen in dem statisch-konstruktiven Gründungsniveaueiner Flachgründung dagegen in Restdicken von 1,0 m und 2,1 m zunächst noch nicht tragfähigeAnschüttungen (Schicht 1) und darunter die stärker zusammendrückbare Schicht 2 –„Hanglehm“ an, die bis 6,2 m und 7,1 m unter Flur reicht. Obwohl der „Hanglehm“, wieschon geschildert, ein generell tragfähiger Baugrund ist, auf dem auch die vorhandenen Häuserentlang der Rütscherstraße gegründet sein werden, würden sich vorbehaltlich einer detailliertenSetzungsanalyse anhand konkret statisch ermittelter Tragwerkslasten im vorliegendenFall durch die praktisch setzungsfreie Gründung im mittleren und nordöstlichen Grundstücksteilauf/in der Schicht 3 –„Aachener Sand“- innerhalb des Neubaukörpers für eine schadensfreieGründung voraussichtlich zu große Setzungsunterschiede ergeben. Dies bedeutet, daßman im vorderen Grundstücksbereich ebenfalls auf den Kreideablagerungen gründen müßte,was bei den v.g. Tiefen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen eine Bohrpfahlgründungbedeutet.Eine genaue Abgrenzung zwischen den beiden Gründungsbereichen muß noch durch eineerweiterte Baugrunderkundung geschehen, die aber erst nach dem Abriß des Bunkers sinnvollmöglich wäre.


118.2 Gründungsart, Geotechnische Bemessung der GründungIm „Aachener Sand“ kann eine Flächengründung (Streifen- und Einzelfundamente oder Plattenfundamentemit voutenartigen Verdickungen im Bereich größerer Stützen-/Wandlasten)mit einer zulässigen Sohlnormalspannung von σ om = 500 KN/m² entworfen werden.Die Gründung ist, wie schon geschildert, aufgrund der sehr großen Lagerungsdichten im „AachenerSand“, praktisch setzungsfrei.Im südwestlichen Bereich der Rütscherstraße muß wird man dagegen zur Vermeidung bauwerksunverträglicherSetzungsunterschiede baugrundbedingt die Schichten 1 und 2durchgründen müssen, um auf den gleichen festen Baugrund (hier die Schicht 4 –„Basisschichten“) wie im übrigen Bereich zu gründen. Baupraktisch erfordert dies aufgrundder Tiefenlage dieser Schicht an der südwestlichen Grundstücksgrenze von über 6 und 7 munter Gelände sowie unterhalb des Grundwasserspiegels aus technischen und wirtschaftlichenGründen eine mit vollständiger, vorauseilender Verrohrung eingebrachte Bohrpfahlgründungmit dem Drehbohrverfahren. Die Lasteinleitung in die Kreideablagerungen erfolgt über Spitzenwiderstandin der Pfahlaufstandfläche und über Reibungswiderstand in den Pfahlschäften,d.h. die Bohrpfähle müssen bei Druckbelastung mindestens 2,5 m in die Schicht 3 / 4 einbinden.Allerdings müssen die Pfähle für die u.a. Bemessungswerte unabhängig von der o.a.Einbindetiefe auch eine Mindestpfahlgesamtlänge von 5 m aufweisen.Für die äußere Pfahltragfähigkeit können folgende charakteristische Widerstände R k in derSchicht 3/4 angenommen werdenPfahlspitzenwiderstand q s1,k = 130 KN/m 2 (für Druck und Zug) undPfahlspitzenwiderstand q bk = 4 000 KN/m 2 (nur für Druck)Der Bemessungswiderstand R d ergibt sich dann nach DIN 1054, Abs. 6.4.2, zu R d = R k /γ R .In Abhängigkeit von den wirksamen Einbindetiefen in die Schicht 3/4 errechnen sich die BemessungswiderständeR d für den Teilsicherheitsbeiwert von γ R = 1,4 wie folgt:Tafel 4 – Bemessungspfahltragfähigkeiten (Druck)


12Pfahldurchmesser[cm]60 90 110Pfahltragfähigkeit[KN]2,5 m Einbindung1 8863 4614 9213,0 m Einbindung2 0083 6445 1453,5 m Einbindung2 1303 8275 369Das Pfahleigengewicht bleibt bei der Bemessung nach der o.a. Tabelle und den angegebenenWiderstandswerten unberücksichtigt.Die Pfahlsohlen von nebeneinander liegenden, unterschiedlich tiefen Pfähle müssen einenLastabtragwinkel von 30 0 gegen die Horizontale einhalten, ggf. ist der kürzere Pfahl zu verlängern(gilt nicht für den Fall von „Schlotten“).Größere Stützenlasten, für die die äußere Tragfähigkeit von Einzelpfählen nicht ausreicht oderunverhältnismäßig lange Pfähle erfordert, können aber auch über Doppelpfähle aufgenommenwerden. Doppelpfähle können dabei als tangierende Pfähle ausgeführt werden, um möglichstflache Pfahlkopfbalken zu ermöglichen, wobei die äußere Tragfähigkeit des Einzelpfahlesnach der o.a. Tabelle aber um 10% abgemindert werden muß. Ohne Abminderung muß einlichter Pfahlabstand entsprechend dem zweifachen Pfahldurchmesser vorgesehen werden.Die Horizontalkräfte können über Reibung unter den erdberührten Fußbodenplatten (R =N*tan ϕ mit ϕ = 37,5 0 für Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der kapillarbrechenden Schicht, s.u.)aufgenommen werden.Nach Bauerfahrung werden die Setzungen, die zur Aktivierung der Mantelreibung notwendigsind, in der bauwerksverträglichen Größenordnung von 0,4 cm (Pfahldurchmesser 0,60 m)und 0,6 cm (Pfahldurchmesser 0,90 m) eintreten. Damit sind bauwerksverträgliche Winkelverdrehungenvon 1:n = 1:< =500 im Tagwerk sichergestellt


138.3 Nachweis des Tragwerkes gegen ErdbebenkräfteFür den Nachweis des Tragwerkes gegen Erdbebenkräfte gelten folgende geotechnische Angaben:Erdbebenzone:Baugrundklasse:Untergrundklasse:2 (Gemarkung Aachen)BR8.4 BaugrubeGeböschte Baugrubenwände (Kopfböschungen) sind für den Fall lastfrei gehaltener Böschungsschulternin der Schicht 1 sowie Schicht 3 und 4 unter einem Winkel 45 o möglich.Senkrechte Baugrubenwände müssen mit senkrechtem Verbau gesichert werden.Als Verbauart kommt in den Bereichen, wo hinter dem Verbau unbebaute Grundstücksflächenoder öffentliche Verkehrsflächen anschließen, ein gebohrt eingebrachter Trägerbohlverbau mitHolzverzug oder mit bewehrter Spritzbetonausfachung in Frage („Berliner Verbau“).Auf die schwere Bohrbarkeit des „Aachener Sandes“ mit der Möglichkeit von örtlichen sandsteinartigenVerfestigungen sei nochmals hingewiesen.Wirken auf die Verbaufläche zusätzlich erddruckerhöhende Gründungslasten angrenzenderBauwerke mit geringem Abstand zur Verbauflucht ein (Lastabtragwinkel im Boden 30 o gegendie Horizontale), dann muß in jedem Fall verformungsarm mit bewehrtem Spritzbeton ausgefachtwerden. Grenzt die Baugrube direkt (abstandslos) an bestehende Bebauung, die höherals 0,5 m unter Ausschachtungsniveau gegründet ist, muß die bestehende Bebauung entwedermittels Unterfangungen nach DIN 4123, bzw. bei freien Unterfangungshöhen von über 2 mmittels Stahlbeton-Preßpfählen gesichert, oder durch einen vor die Bebauung gesetzten, starrenVerbau in Form einer geschlossenen tangierenden Bohrpfahlwand gesichert werden.


14Bei einer Beanspruchung des Verbaus durch Erddruck allein aus Bodeneigengewicht reichtdie Bemessung für den einfachen aktiven Erddruck. Für die statische Berechnung gelten dieBodenkenngrößen gemäß Tabelle 2 in Verbindung mit den Schichtgrenzen nach Anlage 1.Wirken auf den Verbau zusätzliche erddruckerzeugende Lasten aus Bestandsbebauung, mußzur Begrenzung der Verbauverformungen rechnerisch erhöhter Erddruck (Vorschlag: 50%Ruhedruckanteil) in der statischen Berechnung angesetzt werden.Zur Aufnahme des Erddruckes muß der Verbau ab freien Verbauhöhen von über rd. 3,7 m ausstatischen Gründen und/oder zur Begrenzung der Verbauverformungen mittels rückwärtigerVerankerung, bzw. mittels Abstützung in die Baugrube, gestützt werden. Für die rückwärtigeVerankerung der Baugrubensicherung muß rechtzeitig vor Baubeginn das Einverständnis derGrundstückseigentümer, unter denen die Verankerung zu liegen kommt eingeholt werden. Beieiner alternativ möglichen inneren Schrägabstützung der Baugrubensicherung in die Baugrubehinein sind keine Genehmigungen der Grundstücksnachbarn notwendig.Im Fall von Ankerbohrungen müssen zum Erhalt der natürlichen Scherfestigkeit des Bodenszur Aufnahme der Verpreßkräfte (Mantelreibung) diese mit vollständiger Schutzverrohrungeingebracht werden.Für den Vorentwurf der Verankerung können die aufnehmbaren, zulässigen Einzelkräfte derAnker für charakteristische Lasten im „Aachener Sand) mit 450 KN (Gebrauchslast) je Anker(bei mindestens 5 m langer Verpreßstrecke) angenommen werden. Liegen dieVerpreßstrecken in der Schicht 2 –„Hanglehm“, sind Einzelankerkräfte von nicht mehr als250 KN anzunehmen.9. Baugrund-/Pfahlabnahmensind erforderlich. Um rechtzeitige Benachrichtigung wird gebeten.

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