Geotechnischer Bericht (PDF)
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14Bei einer Beanspruchung des Verbaus durch Erddruck allein aus Bodeneigengewicht reichtdie Bemessung für den einfachen aktiven Erddruck. Für die statische Berechnung gelten dieBodenkenngrößen gemäß Tabelle 2 in Verbindung mit den Schichtgrenzen nach Anlage 1.Wirken auf den Verbau zusätzliche erddruckerzeugende Lasten aus Bestandsbebauung, mußzur Begrenzung der Verbauverformungen rechnerisch erhöhter Erddruck (Vorschlag: 50%Ruhedruckanteil) in der statischen Berechnung angesetzt werden.Zur Aufnahme des Erddruckes muß der Verbau ab freien Verbauhöhen von über rd. 3,7 m ausstatischen Gründen und/oder zur Begrenzung der Verbauverformungen mittels rückwärtigerVerankerung, bzw. mittels Abstützung in die Baugrube, gestützt werden. Für die rückwärtigeVerankerung der Baugrubensicherung muß rechtzeitig vor Baubeginn das Einverständnis derGrundstückseigentümer, unter denen die Verankerung zu liegen kommt eingeholt werden. Beieiner alternativ möglichen inneren Schrägabstützung der Baugrubensicherung in die Baugrubehinein sind keine Genehmigungen der Grundstücksnachbarn notwendig.Im Fall von Ankerbohrungen müssen zum Erhalt der natürlichen Scherfestigkeit des Bodenszur Aufnahme der Verpreßkräfte (Mantelreibung) diese mit vollständiger Schutzverrohrungeingebracht werden.Für den Vorentwurf der Verankerung können die aufnehmbaren, zulässigen Einzelkräfte derAnker für charakteristische Lasten im „Aachener Sand) mit 450 KN (Gebrauchslast) je Anker(bei mindestens 5 m langer Verpreßstrecke) angenommen werden. Liegen dieVerpreßstrecken in der Schicht 2 –„Hanglehm“, sind Einzelankerkräfte von nicht mehr als250 KN anzunehmen.9. Baugrund-/Pfahlabnahmensind erforderlich. Um rechtzeitige Benachrichtigung wird gebeten.