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Geotechnischer Bericht (PDF)

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118.2 Gründungsart, Geotechnische Bemessung der GründungIm „Aachener Sand“ kann eine Flächengründung (Streifen- und Einzelfundamente oder Plattenfundamentemit voutenartigen Verdickungen im Bereich größerer Stützen-/Wandlasten)mit einer zulässigen Sohlnormalspannung von σ om = 500 KN/m² entworfen werden.Die Gründung ist, wie schon geschildert, aufgrund der sehr großen Lagerungsdichten im „AachenerSand“, praktisch setzungsfrei.Im südwestlichen Bereich der Rütscherstraße muß wird man dagegen zur Vermeidung bauwerksunverträglicherSetzungsunterschiede baugrundbedingt die Schichten 1 und 2durchgründen müssen, um auf den gleichen festen Baugrund (hier die Schicht 4 –„Basisschichten“) wie im übrigen Bereich zu gründen. Baupraktisch erfordert dies aufgrundder Tiefenlage dieser Schicht an der südwestlichen Grundstücksgrenze von über 6 und 7 munter Gelände sowie unterhalb des Grundwasserspiegels aus technischen und wirtschaftlichenGründen eine mit vollständiger, vorauseilender Verrohrung eingebrachte Bohrpfahlgründungmit dem Drehbohrverfahren. Die Lasteinleitung in die Kreideablagerungen erfolgt über Spitzenwiderstandin der Pfahlaufstandfläche und über Reibungswiderstand in den Pfahlschäften,d.h. die Bohrpfähle müssen bei Druckbelastung mindestens 2,5 m in die Schicht 3 / 4 einbinden.Allerdings müssen die Pfähle für die u.a. Bemessungswerte unabhängig von der o.a.Einbindetiefe auch eine Mindestpfahlgesamtlänge von 5 m aufweisen.Für die äußere Pfahltragfähigkeit können folgende charakteristische Widerstände R k in derSchicht 3/4 angenommen werdenPfahlspitzenwiderstand q s1,k = 130 KN/m 2 (für Druck und Zug) undPfahlspitzenwiderstand q bk = 4 000 KN/m 2 (nur für Druck)Der Bemessungswiderstand R d ergibt sich dann nach DIN 1054, Abs. 6.4.2, zu R d = R k /γ R .In Abhängigkeit von den wirksamen Einbindetiefen in die Schicht 3/4 errechnen sich die BemessungswiderständeR d für den Teilsicherheitsbeiwert von γ R = 1,4 wie folgt:Tafel 4 – Bemessungspfahltragfähigkeiten (Druck)

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