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Geotechnischer Bericht (PDF)

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138.3 Nachweis des Tragwerkes gegen ErdbebenkräfteFür den Nachweis des Tragwerkes gegen Erdbebenkräfte gelten folgende geotechnische Angaben:Erdbebenzone:Baugrundklasse:Untergrundklasse:2 (Gemarkung Aachen)BR8.4 BaugrubeGeböschte Baugrubenwände (Kopfböschungen) sind für den Fall lastfrei gehaltener Böschungsschulternin der Schicht 1 sowie Schicht 3 und 4 unter einem Winkel 45 o möglich.Senkrechte Baugrubenwände müssen mit senkrechtem Verbau gesichert werden.Als Verbauart kommt in den Bereichen, wo hinter dem Verbau unbebaute Grundstücksflächenoder öffentliche Verkehrsflächen anschließen, ein gebohrt eingebrachter Trägerbohlverbau mitHolzverzug oder mit bewehrter Spritzbetonausfachung in Frage („Berliner Verbau“).Auf die schwere Bohrbarkeit des „Aachener Sandes“ mit der Möglichkeit von örtlichen sandsteinartigenVerfestigungen sei nochmals hingewiesen.Wirken auf die Verbaufläche zusätzlich erddruckerhöhende Gründungslasten angrenzenderBauwerke mit geringem Abstand zur Verbauflucht ein (Lastabtragwinkel im Boden 30 o gegendie Horizontale), dann muß in jedem Fall verformungsarm mit bewehrtem Spritzbeton ausgefachtwerden. Grenzt die Baugrube direkt (abstandslos) an bestehende Bebauung, die höherals 0,5 m unter Ausschachtungsniveau gegründet ist, muß die bestehende Bebauung entwedermittels Unterfangungen nach DIN 4123, bzw. bei freien Unterfangungshöhen von über 2 mmittels Stahlbeton-Preßpfählen gesichert, oder durch einen vor die Bebauung gesetzten, starrenVerbau in Form einer geschlossenen tangierenden Bohrpfahlwand gesichert werden.

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