Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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TOP 07 - 3 -<br />
Das Informationsblatt der <strong>Stadt</strong> Moers ist als Anlage 1 der Vorlage erläuternd beigefügt.<br />
Einige in der Konzeption erarbeitete Grundlagen des Moers-Passes wurden zwischenzeitlich aus<br />
Gründen der Praktikabilität vereinfacht. So wird eine 50 %-ige Ermäßigung im Bereich der Bäder<br />
nicht wie ursprünglich vorgesehen nur für Kinder und Jugendliche sondern für alle Inhaber/innen<br />
des Moers-Passes gewährt.<br />
Die im Jahre 1997 erstellte Konzeption geht von einem Kreis der Anspruchsberechtigten von<br />
15.000 Bürgerinnen und Bürgern aus. Zum 30.09.2005 waren nach Erhebungen der <strong>Stadt</strong> Moers<br />
2.640 Personen Inhaber/innen eines aktuellen Passes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der<br />
Moers-Pass nicht je Haushaltsgemeinschaft, sondern je Person innerhalb einer<br />
Haushaltsgemeinschaft ausgestellt wird.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong> Moers geht man davon aus, dass die Einführung des Moers-Passes nicht zu<br />
finanziellen Verschlechterungen der Einnahmesituation in den Einrichtungen führt. Dies resultiert<br />
nach Mitteilung der <strong>Stadt</strong> Moers aus der Annahme, dass der Personenkreis der Moers-Pass-<br />
Inhaber/innen ohne diese Vergünstigung finanziell überhaupt nicht in der Lage wäre, diese<br />
Einrichtungen zu besuchen. Empirische Erhebungen, die diese These unterstützen, wurden<br />
bislang nicht durchgeführt.<br />
Die Ausstellung des Moers-Passes erfolgt dezentral. Die für die Gewährung der jeweiligen<br />
Sozialleistung zuständige Stelle stellt auf Antrag den Moers-Pass aus. Erst durch Einführung von<br />
Arbeitslosengeld II ist eine personelle Aufstockung im Rahmen des Sozialamtes erfolgt. Für den<br />
Personenkreis der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen wird der Moers-Pass durch das Sozialamt<br />
ausgestellt.<br />
Prüfung der Einführung eines „<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>-Passes“ (NV-Pass)<br />
Adressatenkreis<br />
Grundgedanke zur Einführung von Ermäßigungen ist die Tatsache, dass einkommensschwachen<br />
Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht<br />
werden soll. Des weiteren sieht der Beschluss des Rates vor, die Prüfung des in Frage<br />
kommenden Personenkreises nicht auf den Personenkreis der sozial Schwachen zu begrenzen,<br />
sondern darüber hinaus ggf. auch familien- und gesellschaftspolitisch Akzente zu setzen, in dem<br />
auch Kinder und Jugendliche sowie Behinderte als Zielgruppe mit einbezogen werden.<br />
• Empfänger/innen laufender Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
Als Anspruchsberechtigte für einen NV-Pass kommen insbesondere Empfänger/innen lfd.<br />
- Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII,<br />
- Arbeitslosengeldes nach dem SGB II,<br />
- Wohngeldes nach dem WoGG,<br />
- Leistungen nach dem AsylbLG,<br />
- Leistungen nach dem BAFÖG und<br />
- Leistungen in Einrichtungen<br />
in Betracht. Allein der Bezug der aufgeführten Sozialleistungen offenbart die finanzielle<br />
Notsituation der betroffenen Familien, die ohne entsprechende Vergünstigungen nicht oder nur<br />
sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können.