Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Klaus Krön, Vorsitzender<br />
Für die CDU-Fraktion:<br />
E I N L A D U N G<br />
zur 6. <strong>Sitzung</strong> / WP 2004-2009 des<br />
JUGEND-, FAMILIEN- UND SOZIALAUSSCHUSSES<br />
am Mittwoch, dem 22.02.2006, Beginn 16.00 Uhr,<br />
im kleinen <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Kurt Best<br />
Kathi Bongardt-Mosbach<br />
Käte Bruckhaus<br />
Peter Müller<br />
Markus Nacke<br />
Heike Stöckel sachkundige Bürgerin<br />
Ingrid Zwanzig sachkundige Bürgerin<br />
Für die SPD-Fraktion:<br />
Petra Aarse<br />
Simon Aarse sachkundiger Bürger<br />
Heinz-Gerd Franken<br />
Hans-Joachim Rupprecht<br />
Hannelore Schulte<br />
Ulrich Weber<br />
Für die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“:<br />
Heiner Schlitzer<br />
Beratende Mitglieder gemäß § 58 I Satz 8 und 12 GO NW:<br />
Für die FDP-Fraktion:<br />
Mitglied: persönlicher Vertreter:<br />
Hans Hanßen Alexandra Gorres<br />
Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />
Mitglied: persönlicher Vertreter:<br />
Reiner Stolz Elisabeth Wannenmacher<br />
Sachkundige Einwohnerin:<br />
Gabriele Rogall-Röhrborn Vertreterin:<br />
<strong>Stadt</strong>jugendring Sabrina Siegel<br />
Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.
T A G E S O R D N U N G<br />
Zur Geschäftsordnung<br />
- 2 -<br />
a) Feststellung der Anwesenheit<br />
b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />
c) Ausschließungsgründe<br />
A. Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Jugend-, Familien- und<br />
Sozialausschusses -öffentlicher Teil- am 16.11.2005<br />
TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW<br />
TOP 4 Bericht des <strong>Neukirchen</strong>er Erziehungsvereines über die Arbeit im Jugendzentrum<br />
Klingerhuf für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2005<br />
TOP 5 Jahresbericht 2005 des Diakonischen Werkes „Treff 55“<br />
TOP 6 Aktuelle Kindergartensituation<br />
TOP 7 Einführung eines „<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>- Passes“<br />
TOP 8 Haushaltsberatungen 2006<br />
a) Produkte des Bereiches Soziales<br />
b) Zuschussliste<br />
c) Veränderungsliste<br />
TOP 9 Mitteilungen und Anfragen
TOP 04<br />
Der Bürgermeister 02.02.2006<br />
Dez. II / Amt 50<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Jugend-, Familien- und 22.02.2006<br />
Sozialausschuss<br />
Betreff:<br />
Bericht des <strong>Neukirchen</strong>er Erziehungsvereines über die Arbeit im Jugendzentrum Klingerhuf<br />
Berichterstatter/in:<br />
Vertreter/innen des <strong>Neukirchen</strong>er Erziehungsvereins<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Am 01.10.1997 übernahm der <strong>Neukirchen</strong>er Erziehungsverein die Trägerschaft für das<br />
Jugendzentrum Klingerhuf. Laut § 5 des Betreibervertrages zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
und dem <strong>Neukirchen</strong>er Erziehungsverein vom 17.07.1997 - zuletzt geändert am 22.12.2005 -<br />
verpflichtet sich der Träger, einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die Arbeit im<br />
Jugendzentrum Klingerhuf vorzulegen und diesen Bericht in der <strong>Sitzung</strong> des zuständigen<br />
Fachausschusses zu erläutern.<br />
Der Bericht für den Zeitraum 01.01.2005 – 31.12.2005 ist als Anlage beigefügt.<br />
Anlage<br />
Bericht über die Kinder- und Jugendarbeit im Jugendzentrum Klingerhuf im Jahre 2005<br />
In Vertretung<br />
Marc Adomat<br />
Beigeordneter
TOP 05<br />
Der Bürgermeister 25.01.2006<br />
Dez. II / Amt 50<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Jugend-, Familien- 22.02.2006<br />
und Sozialausschuss<br />
Betreff:<br />
Jahresbericht 2005 des Diakonischen Werkes Kirchenkreis Moers„TREFF 55“<br />
Berichterstatterin:<br />
Frau van der Veen<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Moers führt seit dem 01.01.1990 die soziale<br />
Betreuungsarbeit im „TREFF 55“, <strong>Vluyn</strong>er Nordring 55, durch. Gemäß des Vertrages vom<br />
21.12.1989, zuletzt geändert am 22.12.2005, erstellt das Diakonische Werk jedes Jahr einen<br />
Bericht über die soziale Arbeit für das abgelaufene Betreuungsjahr.<br />
Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 ist als Anlage beigefügt und wird in der <strong>Sitzung</strong> durch Frau<br />
van der Veen als Vertreterin des Diakonischen Werkes mündlich erläutert.<br />
In Vertretung<br />
Adomat<br />
Beigeordneter<br />
Anlage<br />
- Jahresbericht 2005 des Diakonischen Werkes „TREFF 55“
TOP 06<br />
Der Bürgermeister 25.01.2006<br />
Dez. II / Amt 50<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Jugend-, Familien- und Sozialausschuss 22.02.2006<br />
Betreff:<br />
Aktuelle Kindergartensituation<br />
Berichterstatter/in:<br />
Frau Ciesielski/Frau Schönfeldt<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Gem. § 10 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) sind die örtlichen<br />
Träger der Jugendhilfe verpflichtet, einen Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen zu erstellen<br />
und mindestens alle 2 Jahre fortzuschreiben. Der derzeit noch gültige Bedarfsplan des Kreises<br />
Wesel für den Planungszeitraum 2004 – 2006 (Stand: November 2004) wurde bereits in der<br />
<strong>Sitzung</strong> vom 16.02.2005 vorgestellt.<br />
Die Plätze der Kindertageseinrichtungen sowie die Versorgungsquote für <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
werden einmal jährlich – zu Beginn des neuen Kindergartenjahres – durch den Kreis Wesel<br />
erfasst. Die aktuellen Daten sind als Anlage beigefügt.<br />
Betreuung unter 3-jähriger<br />
Zum 01.08.2005 wurde in der Kindertageseinrichtung Diesterwegstraße eine „kleine<br />
altersgemischte Gruppe“ eingerichtet. Diese besteht aus 7 Kindern unter 3 Jahren (zum Zeitpunkt<br />
der Aufnahme waren 2 Kinder unter 1 Jahr, 2 Kinder 1 Jahr und 3 Kinder 2 Jahre alt) und 8<br />
Kindern zwischen 3 und 6 Jahren. Im Unterschied zur Betreuung von Kindern einer<br />
Kindergartengruppe (1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft) erfolgt die Betreuung in der kleinen<br />
altersgemischten Gruppe durch den Einsatz einer zusätzlichen zweiten Fachkraft, so dass eine<br />
durchgehende Betreuung durch 3 Erzieherinnen gewährleistet ist.<br />
Zum neuen Kindergartenjahr (2006/2007) werden 2 Plätze in der „kleinen altersgemischten<br />
Gruppe“ frei. Es liegen jedoch bereits 16 Anmeldungen vor, die sich auf folgende Einzugsgebiete<br />
aufteilen:<br />
7 Kinder aus dem Ortsteil <strong>Vluyn</strong><br />
4 Kinder aus dem Ortsteil <strong>Neukirchen</strong><br />
2 Kinder aus dem Ortsteil Hochkamer
TOP 06 - 2 -<br />
2 Kinder aus dem Ortsteil Rayen<br />
1 Kind aus dem Ortsteil Niep<br />
Darüber hinaus besteht in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> lediglich die Möglichkeit der Betreuung von Kindern<br />
unter 3 Jahren im Rahmen des § 9 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder<br />
(GTK), d.h. 10% der Plätze einer Tageseinrichtung für Kinder können mit Kindern anderer<br />
Altersgruppen belegt werden. Kinder im Alter von über 2 Jahren können ohne Zustimmung des<br />
Landesjugendamtes aufgenommen werden. Hingegen muss bei der Aufnahme von Kindern im<br />
Alter von 1 Jahr bis unter 2 Jahren die Zustimmung des Landesjugendamtes eingeholt werden.<br />
Kinder unter einem Jahr können nicht gem. § 9 Abs. 4 GKT aufgenommen werden. Voraussetzung<br />
für die Aufnahme unter 3-jähriger Kinder im Rahmen des § 9 Abs. 4 GTK ist jedoch, dass der<br />
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in dem Versorgungsbereich nicht gefährdet ist.<br />
Beispiel Dreßlerhof<br />
In der städtischen Tageseinrichtung Dreßlerhof wurden im August 2005 zwei 2-jährige Kinder<br />
aufgenommen (die Kinder wurden erst im Dezember 2005 bzw. Januar 2006) 3 Jahre alt. Die<br />
Kinder, welche im gesamten Kindergartenjahr als unter 3-jährige berücksichtigt werden, belegen<br />
aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes je 2,5 Kindergartenplätze. Die Aufnahme der Kinder<br />
konnte erfolgen, da im Bereich <strong>Vluyn</strong> die Versorgung mit Kindergartenplätzen im Kindergartenjahr<br />
2005/2006 hinlänglich sichergestellt war.<br />
Am 15.03.2006 findet ein Gespräch mit Vertreter(n)/innen des Kreises Wesel – Fachbereich<br />
Jugend – bezüglich des Kindergartenbedarfes für das kommende Kindergartenjahr statt. Hier wird<br />
u. a. die aktuelle Situation der Betreuung unter 3-jähriger erörtert. Über das Ergebnis wird in der<br />
<strong>Sitzung</strong> des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses im Mai berichtet.<br />
Kindergartensituation zum Kindergartenjahr 2006/2007<br />
Im Ortsteil <strong>Vluyn</strong> wird zum 01.08.2006 eine Kindergartengruppe in der ev. Tageseinrichtung<br />
Pastoratstraße geschlossen. Hierdurch entfallen 20 Kindergartenplätze. Die Schließung ist bereits<br />
bei der Berechnung der Versorgungsquote für das Kindergartenjahr 2006/2007 berücksichtigt.<br />
Zum 31.07.2006 ist darüber hinaus die Schließung der „großen altersgemischten Gruppe“ in der<br />
AWO-Kindertagesstätte Larfeldsweg geplant. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Wesel wird<br />
hierüber in seiner <strong>Sitzung</strong> am 07.06.2006 beschließen. Hierdurch würden 10 Hort- und 10<br />
Kindergartenplätze entfallen. Das Erfordernis, im Ortsteil <strong>Neukirchen</strong> weiter Hortplätze<br />
bereitzustellen, ist nicht mehr gegeben, da bereits im laufenden Schuljahr die Gerhard-<br />
Tersteegen-Schule als offene Ganztagsschule geführt wird und ab dem Schuljahr 2006/2007 beide<br />
<strong>Neukirchen</strong>er Grundschulen ein Betreuungsangebot im Wege einer offenen Ganztagsschule<br />
offerieren. Die Kindergartenplätze werden ersatzlos wegfallen. Im Bereich <strong>Neukirchen</strong>-Süd ist<br />
derzeit eine erhebliche Diskrepanz zwischen Kindergartenplätzen (aktuell: 155) und zu<br />
betreuenden Kindern (Kindergartenjahr 2006/2007: 105) zu verzeichnen, diese wird durch den<br />
Wegfall der genannten Kindergartenplätze geringfügig kompensiert.<br />
Die Hortplätze im Ortsteil <strong>Vluyn</strong>, welche durch die städtische Kindertagesstätte Leibnizstraße<br />
bereitgestellt werden, bleiben im Kindergartenjahr 2006/2007 erhalten, da voraussichtlich nur eine<br />
der beiden <strong>Vluyn</strong>er Grundschulen als offene Ganztagsschule geführt wird. Hortplätze können ein<br />
Jahr parallel neben der offenen Ganztagsschule finanziert werden. Für 2007/2008 ist davon<br />
auszugehen, dass der Bedarf leicht steigen wird und somit auch an der Pestalozzischule<br />
zumindest eine Gruppe als offene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Aufgrund des derzeit<br />
bestehenden Bedarfes an Kindergartenplätzen im Ortsteil <strong>Vluyn</strong> wird überlegt, die „große<br />
altersgemischte Gruppe“ spätestens zum Kindergartenjahr 2007/2008 in eine Kindergartengruppe
TOP 06 - 3 -<br />
umzuwandeln, wobei die Grundschulkinder dann in der offenen Ganztagsschule bevorzugt<br />
aufgenommen würden. Dies bedeutet im Ergebnis eine Umwandlung der 10 Hortplätze in 15<br />
Kindergartenplätze.<br />
Begehung der städtischen Kindergärten<br />
Der Jugend-, Familien- und Sozialausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 24.01.2001 beschlossen,<br />
dass die Verwaltung durch regelmäßige Begehungen der Gebäude und der Außenanlagen aller<br />
städtischen Kindergärten sicherstellen soll, dass die notwendigen Ergänzungen und Umbauten<br />
kontinuierlich und nicht in großen Zeitabständen vorgenommen werden.<br />
Die Begehungen 2006 in den 4 städtischen Kindergärten finden am 15.05. und 17.05.2006 statt;<br />
über das Ergebnis wird in der <strong>Sitzung</strong> des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses im<br />
September berichtet.<br />
Anlage: Kindertageseinrichtungen in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Versorgungsquote in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
In Vertretung<br />
Marc Adomat<br />
Beigeordneter
TOP 07<br />
Der Bürgermeister 03.01.2006<br />
Dez. II / Amt 50<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Jugend-, Familien- und 22.02.2006<br />
Sozialausschuss<br />
Betreff:<br />
Einführung eines „<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>-Passes“<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Jugend-, Familien- und Sozialausschuss hält die Einführung eines Sozialpasses für<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> für wünschenswert. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wird die<br />
Einführung eines Sozialpasses und damit die Ausweitung freiwilliger Leistungen zurückgestellt.<br />
Eine erneute Diskussion soll erst wieder erfolgen, wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über einen<br />
ausgeglichenen Haushalt verfügt.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : 40, 20<br />
- Gleichstell.beauftr. : ...<br />
- Personalrat : ...<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Ausgaben: Kosten der Maßnahme: EUR<br />
veranschlagt HPl. 2006 nein<br />
Produkt/HHSt.<br />
Haushaltsansatz EUR<br />
noch verfügbar<br />
(einschl. evtl. HH.-Reste) EUR
TOP 07 - 2 -<br />
Einnahmen: EUR<br />
veranschlagt HPl. 2006 nein<br />
Produkt/HHSt. ...<br />
Haushaltsansatz EUR<br />
Eigenanteil: EUR<br />
Folgekosten/Jahr: Personalaufwand: EUR<br />
Sachaufwand: EUR<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Adomat/Frau Ciesielski<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
Der Rat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 15.06.2005 die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines<br />
„<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>-Passes“ (NV-Passes) mit den sich ergebenden haushaltswirtschaftlichen<br />
Auswirkungen zu prüfen. Eckpunkte dieses Passes sollen sein:<br />
• Der Adressatenkreis des Passes umfasst<br />
- Kinder und Jugendliche,<br />
- kinderreiche Familien,<br />
- Behinderte sowie<br />
- ALG II – BezieherInnen.<br />
• Alle bisherigen Ermäßigungstatbestände fallen weg.<br />
• Gewährung einer noch festzulegenden prozentualen Ermäßigung.<br />
• Mögliche Einbeziehung von Angeboten nicht-städtischer Träger.<br />
Ausgangslage<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des Jugend-, Familien- und Sozialausschusses am 11.05.2005 wurde die<br />
Möglichkeit der Einführung eines Sozialpasses in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> erstmalig erörtert. Die<br />
<strong>Sitzung</strong>svorlage stellte eine erste Grundlage zur Erstellung einer Konzeption für einen <strong>Neukirchen</strong>-<br />
<strong>Vluyn</strong>-Pass dar. Die Vorlage dient als Basis für die weiteren Ausführungen.<br />
Darüber hinaus werden auch die bisherigen Erfahrungen der <strong>Stadt</strong> Moers bei der Erstellung der<br />
Vorlage berücksichtigt.<br />
Erfahrungen der <strong>Stadt</strong> Moers mit dem sog. „Moers-Pass“<br />
Anfang 1998 hat die <strong>Stadt</strong> Moers den Moers-Pass eingeführt. Berechtigte des Moers-Passes sind<br />
einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten<br />
sowie die Einkommensgrenzen wurden mit Einführung der sozialgesetzlichen Neuregelungen<br />
aktualisiert.
TOP 07 - 3 -<br />
Das Informationsblatt der <strong>Stadt</strong> Moers ist als Anlage 1 der Vorlage erläuternd beigefügt.<br />
Einige in der Konzeption erarbeitete Grundlagen des Moers-Passes wurden zwischenzeitlich aus<br />
Gründen der Praktikabilität vereinfacht. So wird eine 50 %-ige Ermäßigung im Bereich der Bäder<br />
nicht wie ursprünglich vorgesehen nur für Kinder und Jugendliche sondern für alle Inhaber/innen<br />
des Moers-Passes gewährt.<br />
Die im Jahre 1997 erstellte Konzeption geht von einem Kreis der Anspruchsberechtigten von<br />
15.000 Bürgerinnen und Bürgern aus. Zum 30.09.2005 waren nach Erhebungen der <strong>Stadt</strong> Moers<br />
2.640 Personen Inhaber/innen eines aktuellen Passes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der<br />
Moers-Pass nicht je Haushaltsgemeinschaft, sondern je Person innerhalb einer<br />
Haushaltsgemeinschaft ausgestellt wird.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong> Moers geht man davon aus, dass die Einführung des Moers-Passes nicht zu<br />
finanziellen Verschlechterungen der Einnahmesituation in den Einrichtungen führt. Dies resultiert<br />
nach Mitteilung der <strong>Stadt</strong> Moers aus der Annahme, dass der Personenkreis der Moers-Pass-<br />
Inhaber/innen ohne diese Vergünstigung finanziell überhaupt nicht in der Lage wäre, diese<br />
Einrichtungen zu besuchen. Empirische Erhebungen, die diese These unterstützen, wurden<br />
bislang nicht durchgeführt.<br />
Die Ausstellung des Moers-Passes erfolgt dezentral. Die für die Gewährung der jeweiligen<br />
Sozialleistung zuständige Stelle stellt auf Antrag den Moers-Pass aus. Erst durch Einführung von<br />
Arbeitslosengeld II ist eine personelle Aufstockung im Rahmen des Sozialamtes erfolgt. Für den<br />
Personenkreis der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen wird der Moers-Pass durch das Sozialamt<br />
ausgestellt.<br />
Prüfung der Einführung eines „<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>-Passes“ (NV-Pass)<br />
Adressatenkreis<br />
Grundgedanke zur Einführung von Ermäßigungen ist die Tatsache, dass einkommensschwachen<br />
Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht<br />
werden soll. Des weiteren sieht der Beschluss des Rates vor, die Prüfung des in Frage<br />
kommenden Personenkreises nicht auf den Personenkreis der sozial Schwachen zu begrenzen,<br />
sondern darüber hinaus ggf. auch familien- und gesellschaftspolitisch Akzente zu setzen, in dem<br />
auch Kinder und Jugendliche sowie Behinderte als Zielgruppe mit einbezogen werden.<br />
• Empfänger/innen laufender Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
Als Anspruchsberechtigte für einen NV-Pass kommen insbesondere Empfänger/innen lfd.<br />
- Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII,<br />
- Arbeitslosengeldes nach dem SGB II,<br />
- Wohngeldes nach dem WoGG,<br />
- Leistungen nach dem AsylbLG,<br />
- Leistungen nach dem BAFÖG und<br />
- Leistungen in Einrichtungen<br />
in Betracht. Allein der Bezug der aufgeführten Sozialleistungen offenbart die finanzielle<br />
Notsituation der betroffenen Familien, die ohne entsprechende Vergünstigungen nicht oder nur<br />
sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können.
TOP 07 - 4 -<br />
Der hier genannte Personenkreis umfasst derzeit rd. 2.200 Personen (Stand: 01.01.2006).<br />
Mangels vorliegender Daten wurde hierbei nicht berücksichtigt der Personenkreis, der Leistungen<br />
nach dem BAFÖG und dem SGB VIII bezieht.<br />
• Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger ohne lfd. Sozialleistungsbezug<br />
In einer Vielzahl von Fällen liegen Einzelpersonen oder auch Familien mir ihrem Einkommen nur<br />
knapp über dem Anspruchsniveau auf die vorgenannten Sozialleistungen. Auch verzichten immer<br />
noch insbesondere ältere Menschen oftmals auf ihnen zustehende Sozialleistungen. Diese<br />
Personen wären, würde der Anspruch auf einen NV-Pass vom tatsächlichen Sozialleistungsbezug<br />
abhängig gemacht, trotz bestehenden Bedarfes von den Vergünstigungen ausgeschlossen.<br />
Insoweit wäre es zweckgerecht, wie auch in der <strong>Stadt</strong> Moers analog Einkommensgrenzen<br />
festzuschreiben, deren Unterschreitung im Einzelfall ebenfalls zur Ausstellung eines NV-Passes<br />
berechtigen würde.<br />
Der Personenkreis der hieraus Anspruchsberechtigten ist abhängig von der festzulegenden<br />
Einkommensgrenze und kann mangels vorliegenden Datenmaterials leider nicht prognostiziert<br />
werden.<br />
• Kinder und Jugendliche<br />
Kinder und Jugendliche aus sozial Schwachen Bevölkerungsschichten wären ohnehin über die<br />
vorgenannten finanziellen Voraussetzungen berechtigt, einen Antrag auf Ausstellung des NV-<br />
Passes zu stellen.<br />
Soweit Kinder und Jugendliche allgemein einen erleichterten Zugang zu den kulturellen Angeboten<br />
erhalten sollen, wäre die Ausstellung eines NV-Passes für diesen Personenkreis entbehrlich, da<br />
hier eine Lösung über die Gestaltung der Eintrittspreise selbst gefunden werden könnte.<br />
• Menschen mit Behinderungen<br />
In Hinblick auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen ist festzustellen, dass diese<br />
Zielgruppe ohnehin durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines<br />
Schwerbehindertenausweises Förderungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen<br />
Leben erhält und vielfältig bereits Berücksichtigung bei den bestehenden Ermäßigungen findet.<br />
Sofern im Einzelfall der behinderte Mensch auch dem Personenkreis der Einkommensschwachen<br />
bzw. Sozialleistungsbezieher/innen angehört, wäre er ebenfalls bereits hieraus<br />
anspruchsberechtigt.<br />
Wegfall der bisherigen Ermäßigungstatbestände und Festlegung einer prozentualen<br />
Vergünstigung<br />
Die Vielfältigkeit und Komplexität der bislang existierenden unterschiedlichen<br />
Ermäßigungstatbestände wurde bereits in der Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> des Jugend-, Familien- und<br />
Sozialausschusses am 11.05.2005 ausführlich dargestellt und ist als Anlage 2 erneut beigefügt.<br />
Ziel der Einführung eines NV-Passes sollte es sein, eine möglichst einheitliche und übersichtliche<br />
Vergünstigungspraxis innerhalb des kulturellen Angebotes in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> sicherzustellen.<br />
Gleichzeitig sollten diesbzgl. getroffene Regelungen aber auch mit wenig zusätzlichem Aufwand<br />
verbunden und somit praktikabel sein.
Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
TOP 07 - 5 -<br />
Das Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> bietet bereits Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Behinderte<br />
und ihre Begleiter an, diese gelten jedoch nicht für die hier festgelegte Zielgruppe. Die bisherigen<br />
Voraussetzungen für eine Ermäßigung könnten somit beibehalten werden und um die<br />
Voraussetzung „NV-Pass“ ergänzt werden. Dies würde dazu führen, dass Erwachsene unter<br />
Vorlage des NV-Passes eine 25 %-ige Ermäßigung auf den Eintrittspreis erhalten würden. Kinder<br />
und Jugendliche werden bereits mit einem ermäßigten Tarif in Höhe von 1,50 EUR begünstigt,<br />
Kinder unter 6 Jahren haben sogar freien Eintritt.<br />
Alternativ wäre die Möglichkeit gegeben, den Inhaber/innen des NV-Passes eine pauschale<br />
Vergünstigung in Höhe von beispielsweise 50 % auf den Eintrittspreis einzuräumen. Die hieraus<br />
resultierenden Kosten könnten ggf. jedoch weitaus höher ausfallen. Da bislang keine empirischen<br />
Untersuchungen über die Struktur der Besucher/innen des Freizeitbades vorliegen, ist eine<br />
abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Ob und wieweit gewährte<br />
Vergünstigungen durch einen hierdurch vermehrten Besucherstrom kompensiert würden, bleibt<br />
spekulativ.<br />
Die Verwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die aktuelle Entgeltordnung für das<br />
Freizeitbad erst am 02.01.2005 in Kraft getreten ist. Vorangegangen ist eine ausführliche Beratung<br />
im Beirat des Freizeitbades. Dabei wurden die sozialen Aspekte, insbesondere Ermäßigungen,<br />
ausführlich diskutiert und mit den wirtschaftlichen Aspekten abgewogen. Das Ergebnis dieses<br />
langen Abwägungsprozesses ist die vorliegende Entgeltordnung.<br />
Die Gremien sahen keinen Raum für weitere Ermäßigungen, z.B. für ALG-II-Bezieher/innen, auch<br />
weil eine Erhöhung des Zuschussbedarfes befürchtet werden musste.<br />
<strong>Stadt</strong>bücherei<br />
Inhaber/innen des Sozialpasses könnte eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Jahresnutzungsgebühr<br />
gewährt werden.<br />
Kulturhalle<br />
Die bereits gewährten Ermäßigungen für Schüler und Studenten könnten im Rahmen des NV-<br />
Passes analog gewährt werden. Hieraus ggf. resultierende Einnahmeausfälle müssten durch eine<br />
Erhöhung des Normalpreises kompensiert werden.<br />
Seniorennachmittag<br />
Inhaber(n)/innen eines NV-Passes könnten Freikarten für den Seniorennachmittag zur Verfügung<br />
gestellt werden. Da bereits jetzt eine entsprechende Regelung für Empfänger/innen für<br />
Grundsicherung im Alter gilt, sind keine negativen finanziellen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Ferienspiele<br />
Die bislang geltende Regelung einer Ermäßigung von 15,00 EUR statt 40,00 EUR für Bedürftige<br />
könnte künftig auf Inhaber/innen des NV-Passes angewendet werden.<br />
Museumsverein
TOP 07 - 6 -<br />
Seitens des Museumsvereines wird bislang bereits eine Ermäßigung in Höhe von 25 % für<br />
Studenten, Schüler, Rentner, Behinderte und Arbeitslose gewährt. Hier könnten künftig die<br />
Inhaber/innen des NV-Passes mit einbezogen werden.<br />
Musikschule<br />
Die Einführung eines Sozialpasses wurde mit Vertretern der Musikschule erörtert. Grundsätzlich<br />
wurde auch hier das Vorhaben begrüßt. Allerdings hat die Musikschule darüber hinaus dargelegt,<br />
dass jedwede Ermäßigung dazu führen würde, dass der derzeit unter Mühe erzielte 100 %-ige<br />
Kostendeckungsgrad sinken würde und hieraus resultierend eine Erhöhung des städtischen<br />
Zuschusses erfolgen müsste. Im Ergebnis musste daher festgehalten werden, dass die<br />
Musikschule keine Ermäßigung im Rahmen eines Sozialpasses anbieten könnte.<br />
Volkshochschule<br />
Die VHS Krefeld gewährt bereits Ermäßigungen für verschiedene Personengruppen, ist aber auch<br />
bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend zu ergänzen, dass Inhaber(n)/innen<br />
eines NV-Passes eine Ermäßigung von 50% auf das Teilnahmeentgelt gewährt wird.<br />
Einbeziehung von Angeboten nicht-städtischer Träger<br />
Neben dem städtischen Kulturangebot besteht ebenfalls ein breites Angebot nicht-städtischer<br />
Träger. Auch hier gilt es sicherzustellen, dass sozial schwächere Bevölkerungsteile nicht aufgrund<br />
ihrer finanziellen Notlage von einer Teilnahme ausgeschlossen werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> hat anlässlich der Gespräche im Rahmen der<br />
Haushaltskonsolidierung mit den ortsansässigen Trägern und Verbänden die Möglichkeit der<br />
Einführung eines NV-Passes erläutert. Darüber hinaus hat die Verwaltung Kontakt zum<br />
<strong>Stadt</strong>sportverband aufgenommen.<br />
Alle Träger und Vereine würden die Einführung eines NV-Passes als möglichen Nachweis über die<br />
finanzielle Situation begrüßen. Gleichzeitig haben jedoch die ortsansässigen Träger und Vereine –<br />
sofern sie entgeltfinanzierte Leistungen anbieten – versichert, dass bereits jetzt ausreichende<br />
Ermäßigungen für bedürftige Personen gewährt werden. Es wurde keine Veranlassung gesehen,<br />
weitere oder konkretere Ermäßigungen aufgrund des NV-Passes einzuführen. Insbesondere für<br />
die Tafel würde die Einführung des NV-Passes zu einer großen Arbeitserleichterung führen und<br />
könnte den bisherigen Tafelausweis ersetzen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>sportverband würde bei Einführung eines NV-Passes die Vereine darüber informieren,<br />
wie diese damit umgehen liegt in Verantwortung der Sportvereine. Allerdings werden auch hier<br />
bereits „Sozialtarife“ angeboten.<br />
Finanzielle Betrachtung<br />
Wie sich die Einführung eines NV-Passes mit grundsätzlichen Vergünstigungen für einen<br />
bestimmten Personenkreis letztendlich finanziell auf die teilnehmenden kulturellen Anbieter<br />
auswirkt, kann derzeit nicht abschließend festgestellt werden. Entscheidend wird sein, ob die<br />
Passinhaber/innen das Angebot ohnehin wahrnehmen würden, oder ob sie nur aufgrund der<br />
Vergünstigung in die Lage versetzt werden, teilnehmen zu können.<br />
Würden die Passinhaber/innen die verschiedenen Angebote ohnehin wahrnehmen, so müssten<br />
die Ermäßigungen naturgemäß zur Reduzierung der Einnahmen der jeweiligen Anbieter führen. Im<br />
anderen Fall würde sich der Personenkreis der potentiellen Teilnehmer/innen am Angebot und
TOP 07 - 7 -<br />
damit auch die Gesamtsumme der Eintrittsgelder erhöhen. Weitere tragbare Prognosen sind<br />
derzeit nicht möglich.<br />
Für die Bearbeitung der NV-Passangelegenheiten müssten die erforderlichen sachlichen und<br />
personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung eingerichtet werden. Hierzu müsste eine ADV-<br />
Unterstützung geschaffen werden, die zum einen die Antragstellung und NV-Passausstellung<br />
unterstützt, zum anderen aber auch eine statistische Auswertung ermöglicht. Eine entsprechende<br />
hausinterne Lösung wäre hier aus Kostengründen zu favorisieren.<br />
Eine zentrale Ausstellung des NV-Passes erscheint wünschenswert. Im Rahmen einer dezentralen<br />
Lösung wäre ggf. eine weniger personalkostenintensive Umsetzung zu erzielen. Sofern<br />
Sozialleistungen unmittelbar hier im Haus erbracht werden (SGB XII, AsylbLG, Wohngeld), könnte<br />
auch die Ausstellung des Passes durch die für die Sozialleistung zuständige Stelle erfolgen. Die<br />
Ausstellung von Pässen für einkommensschwache Haushalte könnte aufgrund des vorhandenen<br />
Erfahrungspotentials ebenfalls durch das Sozialamt erfolgen. Die Ausstellung des NV-Passes für<br />
Bezieher/innen von Sozialleistungen, die nicht seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> erbracht<br />
werden (ALG II, BAFÖG, SGB VIII) könnte als Dienstleistung zentral durch das Bürgerbüro<br />
erfolgen. Nach Vorlage des entsprechenden Bescheides über den Sozialleistungsbezug könnte<br />
ohne weitere Prüfung der Pass ausgestellt werden.<br />
Legt man die Ergebnisse der <strong>Stadt</strong> Moers bzgl. der Anzahl der ausgestellten Sozialpässe für eine<br />
Personalkostenberechnung zugrunde, so ist davon auszugehen, dass in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> jährlich<br />
ca. 1.000 Sozialpässe ausgestellt werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit je<br />
Sozialpass von 20 min. ergibt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Arbeitszeit eines<br />
Vollzeitarbeitsplatzes laut KGST in Höhe 1.578 Stunden ein erforderlicher Personaleinsatz in Höhe<br />
von 0,2 Stelle. Die Kosten eines Arbeitsplatzes für eine Angestelltenstelle mit der<br />
Vergütungsgruppe BAT VII betragen jährlich 35.100 EUR, so dass die Einführung eines<br />
Sozialpasses geschätzte Personalkosten in Höhe von jährlich 7.020 EUR verursachen würde.<br />
Zzgl. der anfallenden Sachkosten, die dem Stellenanteil hinzuzurechnen sind, würden<br />
Gesamtkosten für die 0,2 Stelle in Höhe von 11.544 EUR anfallen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die Einführung eines NV-Passes würde eine breite Bevölkerungsgruppe befähigen, trotz<br />
finanzieller Not am kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.<br />
Der Personenkreis sollte wie folgt definiert sein:<br />
• Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen<br />
nach dem SGB XII<br />
• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II<br />
• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz<br />
• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG)<br />
• Empfänger laufender Hilfe in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>er Einrichtungen<br />
• Personen, die mit ihrem Einkommen nachfolgend aufgeführte Einkommensgrenzen nicht<br />
überschreiten:<br />
1-Personenhaushalte: 737,00 Euro<br />
2-Personenhaushalte: 1.178,00 Euro
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3-Personenhaushalte: 1.551,00 Euro<br />
4-Personenhaushalte: 1.923,00 Euro<br />
5-Personenhaushalte: 2.296,00 Euro<br />
für jedes weitere<br />
Haushaltsmitglied: 373,00 Euro<br />
Ein Erfordernis, sämtliche Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen, besteht nicht.<br />
Die Einführung eines einheitlichen prozentualen Vergünstigungssatzes könnte die bestehende<br />
unübersichtliche Ermäßigungslandschaft übersichtlich und nachvollziehbarer gestalten. Es hat sich<br />
jedoch in Überlegungen zur Konzepterstellung gezeigt, dass diese weder verwaltungsökonomisch<br />
sind noch tatsächlich zu einer Verbesserung der Ermäßigungslandschaft führen. Darüber hinaus<br />
sollten bestehende Vergünstigungen nicht zu Gunsten des NV-Passes aufgehoben werden.<br />
Ob und inwieweit auch nicht-städtische Anbieter den Inhaber(n)/innen des NV-Passes<br />
entsprechend finanziell entgegen kommen, bleibt letztendlich jedem Anbieter selbst überlassen.<br />
Vorbehaltlich der Beschlüsse der zuständigen Gremien bzgl. der Änderungen der Eintrittsgelder<br />
könnte eine Einführung eines NV-Passes zum 01.07.2006 erfolgen.<br />
Es bleibt festzustellen, dass die Untersuchung gezeigt hat, dass das städtische Angebot im<br />
Vergleich zu anderen Städten mit Sozialpass nur einen kleinen Rahmen bietet, der in Anspruch<br />
genommen werden kann. Die Einführung eines Sozialpasses für nicht-städtische Anbieter wäre<br />
wünschenswert. Im Ergebnis bleibt jedoch abzuwägen, ob der mit der Einführung eines<br />
Sozialpasses verbundene Aufwand den hieraus resultierenden Nutzen rechtfertigen würde.<br />
Stellungnahme der Kämmerei:<br />
Mit der Einführung des Sozialpasses ginge eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen einher, die<br />
aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation nicht tragbar und im Sinne des § 81<br />
Gemeindeordnung (GO) für Kommunen im Nothaushaltsrecht nicht zulässig ist. Die Kämmerei rät<br />
vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung von der sicherlich wünschenswerten aber nicht<br />
zwingend notwendigen Einführung des Sozialpasses ab.<br />
Anlage:<br />
- Informationen zum Moers-Pass<br />
- Tabellarische Aufstellung der Eintrittsgelder/Entgelte/Gebühren und Ermäßigungen von<br />
Einrichtungen in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
In Vertretung<br />
Marc Adomat<br />
Beigeordneter
TOP 08<br />
Der Bürgermeister 10.01.2006<br />
Dez. II / Amt 50<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
1. Jugend-, Familien- und 22.02.2006<br />
Sozialausschuss<br />
2. Hauptausschuss 08.03.2006<br />
3. Rat 22.03.2006<br />
Betreff:<br />
Haushaltsberatungen 2006<br />
a) Produkte des Bereiches Soziales<br />
b) Zuschussliste<br />
c) Veränderungsliste<br />
Beschlussvorschlag:<br />
**********************************************************************<br />
UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />
**********************************************************************<br />
Der Beschluss wird in der <strong>Sitzung</strong> formuliert.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : ...<br />
- Gleichstell.beauftr. : ...<br />
- Personalrat : ...<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Der Budgetrahmen beträgt<br />
im Verwaltungshaushalt : 2.359.051 EUR (Zuschussbudget)<br />
im Vermögenshaushalt : 0 EUR (Zuschussbudget)
Berichterstatter/in:<br />
Herr Adomat, Frau Ciesielski<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
TOP 08 - 2 -<br />
Die Haushaltsberatungen finden - produktbezogen - in den einzelnen Fachausschüssen statt.<br />
Der Jugend-, Familien- und Sozialausschuss berät als Fachausschuss die Produkte des Bereiches<br />
Soziales (Seite 153 bis 181 des Entwurfes des Produkthaushaltes).<br />
In den Entwurf des Produkthaushaltes 2006 sind die Ergebnisse der Maßnahmen zur<br />
Konsolidierung im Rahmen des Sparkonzeptes 2005 – sofern sie bereits vorlagen – eingeflossen.<br />
Im Rahmen der Umsetzung des Sparkonzeptes 2005 erfolgte eine Überprüfung der Zuschüsse<br />
und sonstigen freiwilligen Leistungen. Hier hat die Verwaltung in Einzelgesprächen mit den<br />
jeweiligen Zuschussempfängern die Notwendigkeit eines jeden Zuschusses erläutert und<br />
einvernehmlich Kürzungen/Anpassungen der Zuschüsse vorgenommen.<br />
Darüber hinaus hat der Rat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 30.11.2005 bereits über die terminlich<br />
gebundenen Zuschüsse aufgrund vertraglicher Bindung (Treff 55, Jugendzentrum Klingerhuf,<br />
Behindertenbegegnungsstätte und Flüchtlingshilfekreis) sowie den Zuschuss für das Mütter- und<br />
Familienzentrum beschlossen.<br />
Die Ergebnisse der Gespräche der Verwaltung sind im Entwurf des Produkthaushaltes sowie in<br />
der Zuschussliste aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:<br />
Zuschüsse aufgrund jährlichem politischen Beschluss<br />
Zuschussempfänger 2005 2006<br />
Förderung freie Wohlfahrtspflege<br />
- AWO Ortsverein (OV) <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 2.301,- € 2.000,- €<br />
- DRK OV <strong>Neukirchen</strong>, <strong>Vluyn</strong>, Niep 2.301,- € 1.184,- €<br />
- Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers 2.301,- € 1.500,- €<br />
- Pfarrcaritas St. Quirinus u. St. Antonius 2.301,- € 2.000,- €<br />
- Verein “Frauen helfen Frauen” 2.044,- € 2.000,- €<br />
Telefonseelsorge 204,- € 200,- €<br />
Guttempler Gemeinschaft 920,- € 920,- €<br />
Seniorenbegegnungsstätten<br />
- AWO OV <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 6.698,- € 6.698,- €<br />
- DRK OV <strong>Neukirchen</strong> 1.840,- € 1.840,- €<br />
- DRK OV <strong>Vluyn</strong> 5.522,- € 5.522,- €<br />
Die weiter in der Zuschussliste aufgeführten Zuschüsse wurden in bisheriger Höhe übernommen.<br />
Einsparungspotentiale werden hier seitens der Verwaltung nicht gesehen.<br />
In Vertretung<br />
Marc Adomat<br />
Beigeordneter