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Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

TOP 07 - 5 -<br />

Das Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> bietet bereits Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Behinderte<br />

und ihre Begleiter an, diese gelten jedoch nicht für die hier festgelegte Zielgruppe. Die bisherigen<br />

Voraussetzungen für eine Ermäßigung könnten somit beibehalten werden und um die<br />

Voraussetzung „NV-Pass“ ergänzt werden. Dies würde dazu führen, dass Erwachsene unter<br />

Vorlage des NV-Passes eine 25 %-ige Ermäßigung auf den Eintrittspreis erhalten würden. Kinder<br />

und Jugendliche werden bereits mit einem ermäßigten Tarif in Höhe von 1,50 EUR begünstigt,<br />

Kinder unter 6 Jahren haben sogar freien Eintritt.<br />

Alternativ wäre die Möglichkeit gegeben, den Inhaber/innen des NV-Passes eine pauschale<br />

Vergünstigung in Höhe von beispielsweise 50 % auf den Eintrittspreis einzuräumen. Die hieraus<br />

resultierenden Kosten könnten ggf. jedoch weitaus höher ausfallen. Da bislang keine empirischen<br />

Untersuchungen über die Struktur der Besucher/innen des Freizeitbades vorliegen, ist eine<br />

abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Ob und wieweit gewährte<br />

Vergünstigungen durch einen hierdurch vermehrten Besucherstrom kompensiert würden, bleibt<br />

spekulativ.<br />

Die Verwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die aktuelle Entgeltordnung für das<br />

Freizeitbad erst am 02.01.2005 in Kraft getreten ist. Vorangegangen ist eine ausführliche Beratung<br />

im Beirat des Freizeitbades. Dabei wurden die sozialen Aspekte, insbesondere Ermäßigungen,<br />

ausführlich diskutiert und mit den wirtschaftlichen Aspekten abgewogen. Das Ergebnis dieses<br />

langen Abwägungsprozesses ist die vorliegende Entgeltordnung.<br />

Die Gremien sahen keinen Raum für weitere Ermäßigungen, z.B. für ALG-II-Bezieher/innen, auch<br />

weil eine Erhöhung des Zuschussbedarfes befürchtet werden musste.<br />

<strong>Stadt</strong>bücherei<br />

Inhaber/innen des Sozialpasses könnte eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Jahresnutzungsgebühr<br />

gewährt werden.<br />

Kulturhalle<br />

Die bereits gewährten Ermäßigungen für Schüler und Studenten könnten im Rahmen des NV-<br />

Passes analog gewährt werden. Hieraus ggf. resultierende Einnahmeausfälle müssten durch eine<br />

Erhöhung des Normalpreises kompensiert werden.<br />

Seniorennachmittag<br />

Inhaber(n)/innen eines NV-Passes könnten Freikarten für den Seniorennachmittag zur Verfügung<br />

gestellt werden. Da bereits jetzt eine entsprechende Regelung für Empfänger/innen für<br />

Grundsicherung im Alter gilt, sind keine negativen finanziellen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Ferienspiele<br />

Die bislang geltende Regelung einer Ermäßigung von 15,00 EUR statt 40,00 EUR für Bedürftige<br />

könnte künftig auf Inhaber/innen des NV-Passes angewendet werden.<br />

Museumsverein

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