Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
TOP 07 - 5 -<br />
Das Freizeitbad <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> bietet bereits Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Behinderte<br />
und ihre Begleiter an, diese gelten jedoch nicht für die hier festgelegte Zielgruppe. Die bisherigen<br />
Voraussetzungen für eine Ermäßigung könnten somit beibehalten werden und um die<br />
Voraussetzung „NV-Pass“ ergänzt werden. Dies würde dazu führen, dass Erwachsene unter<br />
Vorlage des NV-Passes eine 25 %-ige Ermäßigung auf den Eintrittspreis erhalten würden. Kinder<br />
und Jugendliche werden bereits mit einem ermäßigten Tarif in Höhe von 1,50 EUR begünstigt,<br />
Kinder unter 6 Jahren haben sogar freien Eintritt.<br />
Alternativ wäre die Möglichkeit gegeben, den Inhaber/innen des NV-Passes eine pauschale<br />
Vergünstigung in Höhe von beispielsweise 50 % auf den Eintrittspreis einzuräumen. Die hieraus<br />
resultierenden Kosten könnten ggf. jedoch weitaus höher ausfallen. Da bislang keine empirischen<br />
Untersuchungen über die Struktur der Besucher/innen des Freizeitbades vorliegen, ist eine<br />
abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Ob und wieweit gewährte<br />
Vergünstigungen durch einen hierdurch vermehrten Besucherstrom kompensiert würden, bleibt<br />
spekulativ.<br />
Die Verwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die aktuelle Entgeltordnung für das<br />
Freizeitbad erst am 02.01.2005 in Kraft getreten ist. Vorangegangen ist eine ausführliche Beratung<br />
im Beirat des Freizeitbades. Dabei wurden die sozialen Aspekte, insbesondere Ermäßigungen,<br />
ausführlich diskutiert und mit den wirtschaftlichen Aspekten abgewogen. Das Ergebnis dieses<br />
langen Abwägungsprozesses ist die vorliegende Entgeltordnung.<br />
Die Gremien sahen keinen Raum für weitere Ermäßigungen, z.B. für ALG-II-Bezieher/innen, auch<br />
weil eine Erhöhung des Zuschussbedarfes befürchtet werden musste.<br />
<strong>Stadt</strong>bücherei<br />
Inhaber/innen des Sozialpasses könnte eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Jahresnutzungsgebühr<br />
gewährt werden.<br />
Kulturhalle<br />
Die bereits gewährten Ermäßigungen für Schüler und Studenten könnten im Rahmen des NV-<br />
Passes analog gewährt werden. Hieraus ggf. resultierende Einnahmeausfälle müssten durch eine<br />
Erhöhung des Normalpreises kompensiert werden.<br />
Seniorennachmittag<br />
Inhaber(n)/innen eines NV-Passes könnten Freikarten für den Seniorennachmittag zur Verfügung<br />
gestellt werden. Da bereits jetzt eine entsprechende Regelung für Empfänger/innen für<br />
Grundsicherung im Alter gilt, sind keine negativen finanziellen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Ferienspiele<br />
Die bislang geltende Regelung einer Ermäßigung von 15,00 EUR statt 40,00 EUR für Bedürftige<br />
könnte künftig auf Inhaber/innen des NV-Passes angewendet werden.<br />
Museumsverein