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Sitzung JFS 22.02.06 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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TOP 07 - 7 -<br />

damit auch die Gesamtsumme der Eintrittsgelder erhöhen. Weitere tragbare Prognosen sind<br />

derzeit nicht möglich.<br />

Für die Bearbeitung der NV-Passangelegenheiten müssten die erforderlichen sachlichen und<br />

personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung eingerichtet werden. Hierzu müsste eine ADV-<br />

Unterstützung geschaffen werden, die zum einen die Antragstellung und NV-Passausstellung<br />

unterstützt, zum anderen aber auch eine statistische Auswertung ermöglicht. Eine entsprechende<br />

hausinterne Lösung wäre hier aus Kostengründen zu favorisieren.<br />

Eine zentrale Ausstellung des NV-Passes erscheint wünschenswert. Im Rahmen einer dezentralen<br />

Lösung wäre ggf. eine weniger personalkostenintensive Umsetzung zu erzielen. Sofern<br />

Sozialleistungen unmittelbar hier im Haus erbracht werden (SGB XII, AsylbLG, Wohngeld), könnte<br />

auch die Ausstellung des Passes durch die für die Sozialleistung zuständige Stelle erfolgen. Die<br />

Ausstellung von Pässen für einkommensschwache Haushalte könnte aufgrund des vorhandenen<br />

Erfahrungspotentials ebenfalls durch das Sozialamt erfolgen. Die Ausstellung des NV-Passes für<br />

Bezieher/innen von Sozialleistungen, die nicht seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> erbracht<br />

werden (ALG II, BAFÖG, SGB VIII) könnte als Dienstleistung zentral durch das Bürgerbüro<br />

erfolgen. Nach Vorlage des entsprechenden Bescheides über den Sozialleistungsbezug könnte<br />

ohne weitere Prüfung der Pass ausgestellt werden.<br />

Legt man die Ergebnisse der <strong>Stadt</strong> Moers bzgl. der Anzahl der ausgestellten Sozialpässe für eine<br />

Personalkostenberechnung zugrunde, so ist davon auszugehen, dass in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> jährlich<br />

ca. 1.000 Sozialpässe ausgestellt werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit je<br />

Sozialpass von 20 min. ergibt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Arbeitszeit eines<br />

Vollzeitarbeitsplatzes laut KGST in Höhe 1.578 Stunden ein erforderlicher Personaleinsatz in Höhe<br />

von 0,2 Stelle. Die Kosten eines Arbeitsplatzes für eine Angestelltenstelle mit der<br />

Vergütungsgruppe BAT VII betragen jährlich 35.100 EUR, so dass die Einführung eines<br />

Sozialpasses geschätzte Personalkosten in Höhe von jährlich 7.020 EUR verursachen würde.<br />

Zzgl. der anfallenden Sachkosten, die dem Stellenanteil hinzuzurechnen sind, würden<br />

Gesamtkosten für die 0,2 Stelle in Höhe von 11.544 EUR anfallen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Einführung eines NV-Passes würde eine breite Bevölkerungsgruppe befähigen, trotz<br />

finanzieller Not am kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.<br />

Der Personenkreis sollte wie folgt definiert sein:<br />

• Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen<br />

nach dem SGB XII<br />

• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II<br />

• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz<br />

• Empfänger/innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG)<br />

• Empfänger laufender Hilfe in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>er Einrichtungen<br />

• Personen, die mit ihrem Einkommen nachfolgend aufgeführte Einkommensgrenzen nicht<br />

überschreiten:<br />

1-Personenhaushalte: 737,00 Euro<br />

2-Personenhaushalte: 1.178,00 Euro

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