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Richtlinien Vermietung ab Oktober 2013.pdf - Universität der Künste ...

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<strong>Richtlinien</strong> für die <strong>Vermietung</strong> <strong>der</strong> Konzertsäle und desUNI.T <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> BerlinVom 09.08.2013Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlin hat gemäß § 56 desBerliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in <strong>der</strong> Fassung vom 26. Juli2011 (GVBl. S. 379) folgende <strong>Vermietung</strong>srichtlinien für die beidenKonzertsäle, das UNI.T und den Georg-Neumann-Saal (Auditorium)erlassen.Die <strong>Vermietung</strong>srichtlinien gelten mit Wirkung vom 01.10.2013 un<strong>der</strong>setzen die bisherigen <strong>Richtlinien</strong> vom 26. Mai 2011:I. Grundsätze§ 1Die <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlin (UdK) vermietet die in § 2 genanntenSäle insbeson<strong>der</strong>e für Musikveranstaltungen sowie für Tagungenund Kongresse, soweit die Räume nicht für eigene Zwecke benötigtund die künstlerischen Ansprüche <strong>der</strong> UdK nicht beeinträchtigt werden.Die <strong>Universität</strong> ist berechtigt, die <strong>Vermietung</strong> von beson<strong>der</strong>enAuflagen <strong>ab</strong>hängig zu machen.§ 2Vermietet werden:a) <strong>der</strong> Konzertsaal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlin mit 1.255 Sitzundvier Rollstuhlplätzen (davon 20 feste Dienstplätze, die nichtvermietet werden) mit je nach Verfügbarkeit folgenden Nebenräumenim Parkett:1 Stimmzimmer1 Gar<strong>der</strong>obenraum für Mitwirkende1 Dirigentenzimmer2 Solistenzimmerim Rang:1 ChorsaalMietzinssätze siehe Anlage A;b) <strong>der</strong> Joseph-Joachim-Konzertsaal mit 352 Parkett- und 40 Nischen-sowie vier Rollstuhlplätzen mit1 SolistenzimmerMietzinssätze siehe Anlage B;c) das UNI.T mit bis zu 330 Sitzplätzen mit Bühne, Vorbühne undOrchesterpodien sowie den vorhandenen technischen Einrichtungen.Werkstätten und Maschinen des UNI.T stehen dem Mietergrundsätzlich nicht zur Verfügung. Eine Gewährung weitererRäume kann nur nach Absprache mit <strong>der</strong> UdK erfolgen. DieserSaal wird grundsätzlich nur in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit vermietet.Mietzinssätze siehe Anlage C;d) <strong>der</strong> Georg-Neumann-Saal (Auditorium) mit bis zu 323 zum Teilvari<strong>ab</strong>el bestuhlten Sitzplätzen mit1 EinspielraumMietzinssätze siehe Anlage D.§ 3(1) Mietverträge werden schriftlich <strong>ab</strong>geschlossen. Erst nach demEingang <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Vermieterin unterzeichneten Zweitschriftdes Vertrages kann <strong>der</strong> Verkauf <strong>der</strong> Eintrittskarten veranlasstwerden. Än<strong>der</strong>ungen auf dem Vertragsformular dürfen vomMieter nicht vorgenommen werden. Än<strong>der</strong>ungswünsche müssenschriftlich mitgeteilt werden und bedürfen einer schriftlichenBestätigung durch die Vermieterin.(2) Die Miethöhe richtet sich nach den in Anspruch genommenenLeistungen. Sie ergibt sich grundsätzlich aus den Anlagen dieser<strong>Richtlinien</strong>, die dem Mieter ausgehändigt wurden.(3) Bei <strong>Vermietung</strong> für Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie inan<strong>der</strong>en Fällen, in denen eine Inanspruchnahme <strong>der</strong> UdK nichtgeregelt ist, wird <strong>der</strong> Mietzins frei vereinbart. Er beträgt jedochmindestens:a) für den Konzertsaal <strong>der</strong> UdK Berlin 1.185,00 Eurob) für den Joseph Joachim-Konzertsaal 545,00 Euroc) für das UNI.T 2.090,00 Eurod) für den Georg-Neumann-Saal 470,00 Euro(Auditorium)§ 4(1) Die <strong>Vermietung</strong> <strong>der</strong> Konzertsäle/UNI.T erfolgt im Rahmen einesBetriebes gewerblicher Art. Den festgesetzten bzw. vereinbartenMietzinssätzen wird daher jeweils die gesetzlich vorgeschriebeneMehrwertsteuer hinzugerechnet.(2) Der Mietzins muss spätestens 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstagauf dem Konto Nr. 884 101 6140, BLZ 100 90000, bei <strong>der</strong> Berliner Volksbank mit dem Hinweis zum Kassenzeichen„UdK 20/12401“ eingegangen sein.Für Inlands- und grenzüberschreitende Zahlungen im Euro-Raum gelten <strong>ab</strong> Februar 2014 neue standardisierte Kontonummern(IBAN) und international gültige Bankleitzahlen (BIC). Anstelle<strong>der</strong> bisherigen Kontobezeichnungen sind für Überweisungenund Einzahlungen auf das gen. Konto <strong>der</strong> Berliner Volksbankkünftig folgende Ang<strong>ab</strong>en zu verwenden:IBAN: DE22 1009 0000 8841 0161 40 BIC: BEVODEBB(3) Der Nachweis <strong>der</strong> Zahlung obliegt dem Mieter. Sofern <strong>der</strong>Nachweis nicht spätestens zwei Arbeitstage vor dem ersten Veranstaltungstagerbracht werden kann, verliert <strong>der</strong> Mieter dieRechte aus dem Vertrag. Die Zahlungsverpflichtungen aus demVertrag bleiben bestehen.


II. <strong>Vermietung</strong>sbedingungen§ 5(1) Die Säle werden – wenn nicht an<strong>der</strong>s vereinbart – im spielfertigenZustand vermietet, d. h. einschließlich Haustechnik (Heizung,Lüftung), allgemeiner Hausbeleuchtung und Standardreinigungsowie im Konzertsaal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlineinschließlich Schließer- und Gar<strong>der</strong>obenpersonal.(2) Der Kartenvorverkauf wird an <strong>der</strong> Konzertsaalkasse (Hardenbergstraße)von <strong>der</strong> Vermieterin durchgeführt. Ein Kontingentvon mindestens 20 Eintrittskarten pro Preiskategorie ist vondem Mieter zum Vorverkaufsbeginn an die Kasse zu liefern undauszupreisen. Die Vermieterin bietet diese Karten gegen Erhebungeiner Vorverkaufsgebühr in Höhe von 12% auf den Kartenpreisan, die bei <strong>der</strong> Vermieterin verbleibt. Die Abrechnung<strong>der</strong> Erlöse des Kartenvorverkaufs erfolgt am Tag <strong>der</strong> Veranstaltung.Am Veranstaltungstag muss <strong>der</strong> Mieter einen Kassiererstellen; <strong>der</strong> Kassenschalter im Konzertsaal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong><strong>Künste</strong> Berlin steht dem Mieter zur Verfügung; im Joseph-Joachim-Konzertsaal, im UNI.T und im Georg-Neumann-Saal(Auditorium) ist ein Kassenschalter nicht vorhanden. Die Vermieterinbietet die Übernahme des Kassenbetriebes mit ihremPersonal an. Je besetztem Kassenschalter ist hierfür ein Entgeltin Höhe von 54,00 Euro zu entrichten.(3) Für die Ablage <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe hat <strong>der</strong> Besucher ein von <strong>der</strong>Vermieterin festgelegtes Entgelt zu entrichten. Son<strong>der</strong>regelungen<strong>der</strong> Veranstalter (Frei<strong>ab</strong>lage <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe) sind zulässigund bedürfen einer beson<strong>der</strong>en Vereinbarung zwischen Mieterund Vermieterin. Im Bedarfsfalle zusätzlich benötigtes Personalwird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Bei Verlust, Verwechslungo<strong>der</strong> Beschädigung <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe wird durch dieVermieterin eine Haftung im eingeschränkten Rahmen (s. Aushang)übernommen.(4) Die gastronomische Versorgung des Publikums wird von einemhauseigenen Caterer angeboten. Die Versorgung mit Speisendurch Dritte o<strong>der</strong> den Mieter selbst ist möglich und bedarf einergeson<strong>der</strong>ten Vereinbarung. In diesem Fall werden die zusätzlichanfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnunggestellt.(5) Den Podiumsaufbau übernimmt <strong>der</strong> Mieter. Nach <strong>der</strong> Veranstaltunghat er den ursprünglichen Zustand wie<strong>der</strong>herzustellen.(6) Die Bedienung <strong>der</strong> technischen Einrichtungen erfolgt grundsätzlichnur vom technischen Personal <strong>der</strong> Vermieterin o<strong>der</strong>von <strong>der</strong>en eingewiesenen technischen Fachkräften. Die Inanspruchnahmedieses Personals ist entgeltpflichtig (36,00 Europro Stunde). Bei Bedarf ist vom Mieter auf Verlangen <strong>der</strong> Vermieterineinvernehmlich zusätzliches Personal zur Gewährleistungdes ordnungsgemäßen Ablaufs <strong>der</strong> Veranstaltung zu stellen.Die Haftung des Mieters gemäß § 8 bleibt unberührt. Weisungendes Vermieters gegenüber diesem Personal gehen denendes Mieters vor. Handelt dieses Personal auf Weisung desVermieters, entfällt die Haftung des Mieters gemäß § 8 Abs. 3.Die Einzelheiten werden durch den Mietvertrag geregelt.(7) In den Konzertsälen einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Bühne sowiein allen Nebenräumen besteht uneingeschränktes Rauchverbot.(8) Vor Beginn einer öffentlichen Veranstaltung wird im Konzertsaal<strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlin darauf hingewiesen, dasses sich um eine Fremdveranstaltung handelt und dass FotoundFilmaufnahmen nicht gestattet sind.(9) Der Mieter des UNI.T stellt mit Ausnahme <strong>der</strong> in Absatz 6genannten Personen das für die Durchführung des Projekts erfor<strong>der</strong>lichePersonal einschließlich des Vor<strong>der</strong>hauspersonals zurVerfügung.(10) Die Vermieterin stellt für den UNI.T das technische Personal anden Nutzungstagen von 8 bis 23 Uhr - Normalschicht - zur Verfügung.Sollte Vollschichtbetrieb erfor<strong>der</strong>lich sein, steht dasPersonal nur acht Stunden täglich zur Verfügung.(11) Die in den Anlagen genannten Mietzinssätze gelten für eineNutzungsdauer von insgesamt 5 Stunden einschließlich AufundAbbau. Dauert die Veranstaltung selbst länger als 3 Stunden,so wird ein zusätzliches Entgelt erhoben, das dem Verhältnis<strong>der</strong> ursprünglichen Nutzungsdauer zum vereinbartenMietzins entspricht. Dieser nachträglich berechnete Mietzins istdrei Tage nach Beendigung <strong>der</strong> Benutzung zu entrichten.(12) Wird eine Veranstaltung nicht so rechtzeitig beendet, dass dasPublikum, <strong>der</strong> Mieter und sein Personal sowie die Künstler dasHaus drei Stunden nach Veranstaltungsbeginn verlassen h<strong>ab</strong>en,erhöht sich die Miete um 283,00 Euro je angefangeneStunde. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 9 Satz 3 entsprechend.(13) Erfor<strong>der</strong>t die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Räume einen außergewöhnlichenAufwand (z.B. Strom, Reinigung, Personal, Überstunden),ist die Vermieterin berechtigt, ein zusätzliches Entgeltfestzusetzen.(14) Die Flügel werden spielfertig gestimmt zur Verfügung gestellt.Für weiteres Stimmen o<strong>der</strong> sonstige Wartungskosten muss <strong>der</strong>Mieter aufkommen. Die Flügel werden zu den Proben kostenloszur Verfügung gestellt, wenn sie für die Veranstaltung gemietetworden sind. Der Mieter hat die Kosten zu tragen, diedurch von ihm gewünschte Transporte <strong>der</strong> Instrumente erfor<strong>der</strong>lichwerden.§ 6(1) Ein durch Vertrag vereinbarter Termin kann bis sechs Monatevor dem ersten Veranstaltungstag gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebührin Höhe von 152,00 Euro <strong>ab</strong>gesagt werden. Wirdein durch Vertrag vereinbarter Termin danach, spätestens <strong>ab</strong>ersechs Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag <strong>ab</strong>gesagt, sinddie Mindestzinssätze gemäß § 3 Abs. 3 zu entrichten. Erfolgtdie Absage nach diesem Zeitpunkt, so wird <strong>der</strong> volle Mietzins inRechnung gestellt.(2) Wird die Verlegung einer Veranstaltung nicht mindestens achtWochen vor dem vereinbarten Termin angezeigt, so gilt Absatz1 entsprechend. Wird die Verlegung früher als acht Wochen vordem vereinbarten Termin angezeigt, ist nur ein Bearbeitungsentgeltin Höhe von 152,00 Euro zu entrichten. Führt <strong>der</strong> Mieternicht binnen eines Jahres nach dem in Aussicht genommenenTermin eine Veranstaltung gleicher Art wie die ursprünglichgeplante durch, so gilt Absatz 1 entsprechend.(3) Wird eine öffentliche Probe spätestens sechs Wochen vor demfestgelegten Termin <strong>ab</strong>gesagt o<strong>der</strong> verlegt, so ist ein Bearbeitungsentgeltin Höhe von 152,00 Euro zu zahlen. Bei <strong>der</strong> Absagebzw. Verlegung von nicht öffentlichen Proben sind 76,00Euro zu zahlen. Für Proben, die später <strong>ab</strong>gesagt o<strong>der</strong> ohne Absagenicht wahrgenommen werden, wird <strong>der</strong> volle Mietzins erhoben.


III. Haftung§ 7(1) Die Eignung <strong>der</strong> Räume für den Mietzweck wird von <strong>der</strong> Vermieterinnicht gewährleistet. Es bleibt dem Mieter überlassen,die Eignung <strong>der</strong> gemieteten Räume zu prüfen. Mit dem Abschlussdes Vertrages bestätigt er, dass ihm <strong>der</strong> gegenwärtigeZustand <strong>der</strong> Räume bekannt ist.(2) Für mitgebrachte Gegenstände jeglicher Art (Inventar, Instrumente,Gar<strong>der</strong>obe usw.) und sich aus <strong>der</strong>en Benutzung infolgevon Mängeln ergebenen Folgen übernimmt die Vermieterin keineHaftung.(3) Der Mieter haftet gegenüber <strong>der</strong> Vermieterin für alle Schäden,die von ihm, seinem Personal, beauftragten Lieferanten und vonden Besuchern seiner Veranstaltung verursacht werden. AufVerlangen <strong>der</strong> Vermieterin hat <strong>der</strong> Mieter bei <strong>der</strong> Vermieterineine Kaution zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen zuhinterlegen und gegebenenfalls daneben den Abschluss einerVeranstaltungshaftpflichtversicherung mit dem Einschluss desRisikos <strong>der</strong> Beschädigung gemieteter Räume nachzuweisen.Einzelheiten, insbeson<strong>der</strong>e auch die Höhe <strong>der</strong> Kaution bzw. <strong>der</strong>Versicherungssumme, werden im Mietvertrag geregelt.(4) Der Mieter ist verpflichtet, die Veranstaltung gegebenenfallsbeim Finanzamt und bei <strong>der</strong> GEMA rechtzeitig anzumelden unddie dafür fälligen Gebühren zu zahlen.(5) Der Mieter hat sich vor Benutzung <strong>der</strong> Tonapparatur von <strong>der</strong>Betriebsfähigkeit <strong>der</strong> Anlage zu überzeugen. Die Vermieterinhaftet nicht für Fehlaufnahmen.(6) Technischer Aufbau und technische Proben sind im Einvernehmenmit dem technischen Personal <strong>der</strong> Vermieterin sowie unterBeachtung <strong>der</strong> für Versammlungsräume geltenden gesetzlichenVorschriften, <strong>der</strong> geltenden Brandschutzordnung sowie <strong>der</strong> allgemeinenund beson<strong>der</strong>en Auflagen <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsichtsbehördedurchzuführen.IV. Bezeichnung <strong>der</strong> Säle§ 8Alle für die Veranstaltung in Anspruch genommenen Werbemittel(Plakate, Programme, Anzeigen, Kartensatz u. a.) müssen die Sälejeweils wie folgt bezeichnen:Konzertsaal<strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> BerlinHardenbergstraße / Ecke FasanenstraßeBerlin-CharlottenburgTelefon Kasse: 3185 - 2374Joseph-Joachim-Konzertsaal<strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> BerlinBundesallee 1-12Berlin-WilmersdorfTelefon Kasse: 3185 - 2374UNI.T – Theater <strong>der</strong><strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> BerlinFasanenstraße 1 BBerlin-CharlottenburgTelefon Kasse: 3185 – 2374Georg-Neumann-Saal<strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> BerlinEinsteinufer 43-53 (Jazz-Gebäude)Berlin-CharlottenburgTelefon Kasse: 3185 - 2374Die Platzierung von Werbemitteln in den Konzertsälen wird von <strong>der</strong>Vermieterin bestimmt.V. Son<strong>der</strong>regelungen§ 9(1) Über Ausnahmen von den Bestimmungen dieser <strong>Richtlinien</strong>entscheidet <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> UdK.(2) Auch für Veranstaltungen, für die ein Mietzins nicht erhobenwird, kann ein Auslagenersatz erhoben werden.(3) Die Vermieterin behält sich das Recht vor, einen Mietvertragnicht <strong>ab</strong>zuschließen, wenn es Anlass zur Annahme gibt, dassdurch die Veranstaltung selbst o<strong>der</strong> mit ihr in Zusammenhangstehende bzw. durch sie ausgelöste Reaktionen in <strong>der</strong> Öffentlichkeitmit Gefährdung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnungund/o<strong>der</strong> einer Störung <strong>der</strong> Hausordnung <strong>der</strong> UdK gerechnetwerden muss.Anlage AKonzertsaal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> Berlin1. MietzinsDer Mietzins wird in Rechnung gestellt für die <strong>Vermietung</strong> desKonzertsaals mit den jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Nebenräumen (ausschließlich<strong>der</strong> beleuchtungstechnischen Son<strong>der</strong>ausstattung und<strong>der</strong> Studioräume und Anlagen in spielfertigem Zustand).Euro<strong>ab</strong> 1.10.2013Euroa) für künstlerische und bildende Veranstaltungenaa) bei Eintrittspreisenbis zu 5,00 1.955,00bis zu 15,00 2.395,00bis zu 25,00 2.780,00bis zu 35,00 3.115,00bis zu 45,00 3.400,00bis zu55,00 3.630,00über55,00 3.810,00Nach fünf gebuchten Veranstaltungeninnerhalb eines Kalen<strong>der</strong>jahres werden 20%Ermäßigung auf den Mietzins gemäß aa)für jede weitere Veranstaltung gewährt.


) für Kongresse, Tagungen usw.ba) für eintägige Veranstaltungen bis zu4 Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, sofernkeine Eintrittspreise erhoben werden 1.185,00jede weitere angefangene Stunde 247,00bb) für mehrtägige Veranstaltungensind 75 % <strong>der</strong> unter ba) genanntenSätze zu zahlenbc) für Abendveranstaltungen sowie fürVeranstaltungen an Wochenenden o<strong>der</strong>Feiertagen werden frei auszuhandelndeZuschläge erhoben.c) für Proben, bzw. Auf- und Abbauca) für öffentliche Probenwie Buchst<strong>ab</strong>e a) Doppelbuchst<strong>ab</strong>e aa)cb) Nutzungszeiten wochentagszwischen 8 und 18 Uhr, bis zu 3 Stunden 247,00jede weitere angefangene Stunde 70,00cc) Nutzungszeiten an Wochenendenund Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr18 Uhr, bis zu 3 Stunden 370,00jede weitere angefangene Stunde 105,00cd) Nutzungszeiten <strong>ab</strong>ends zwischen18 und 23 Uhr, bis zu 3 Stunden 500,00jede weitere angefangene Stunde 142,00ce) Nutzungszeiten zwischen 23 und 8 Uhr,jede angefangene Stundecf) für Anspielproben, die frühestens 90Minuten vor einem Konzert beginnenund spätestens 30 Minuten vor demKonzert beendet sindcg) Für Proben, die nicht am Tag <strong>der</strong>Veranstaltung durchgeführt werden, geltendie doppelten unter cb), cc) und cd)aufgeführten Mietzinse.283,00freieb) für eine Veranstaltung bis zu 3 Stunden2. Benutzung <strong>der</strong> tontechnischen Anlagena) des Regieraums allein mit Mischfeld fürAbmischungen je<strong>der</strong> Art, auch vonMehrspuraufnahmen, pro Tagb) Nutzung <strong>der</strong> Lautsprecher (aktive Meyer-Sound-Anlage, 12 Wege <strong>ab</strong> FOH-Platz,nach Plan) pro Tagc) Beschallung mit bis zu fünf Mikrofonendurch einen Tonmeister <strong>der</strong> UdKd) Beschallung einer Ansprache/Begrüßungdurch einen Tonmeister <strong>der</strong> UdKe) Demomitschnitt einer Veranstaltungdurch einen Tonmeister <strong>der</strong> UdKf) Mitschnitt einer Veranstaltung (nichtkommerzielleNutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdKg) Mitschnitt einer Veranstaltung(kommerzielle Nutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdKBand- und Verbrauchsmaterial ist in den Preisennicht enthalten.Die Bedienung <strong>der</strong> tontechnischen Anlagen erfolgtgrundsätzlich nur vom technischen Personal<strong>der</strong> Vermieterin o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>en eingewiesenentechnischen Fachkräften.Personalkosten werden, je nach Aufwand, geson<strong>der</strong>tin Rechnung gestellt.frei auszuhandeln,jedoch mindestens1.185,00245,00330,00430,00230,00130,00<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestens270,00<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestens540,00d) für Tonaufnahmenda) bis zu vier Stunden 1.100,00db) bis zu acht Stundenjede weitere angefangene Stundedc) für Sonn<strong>ab</strong>ende, Sonn- und Feiertagewerden frei auszuhandelnde Zuschlägeerhoben1.475,0094,003. Projektiona) Nutzung <strong>der</strong> Leinwand (9x6m)für 17:09 und 16:09-Formate 400,00b) Nutzung des Beamers760,00c) Nutzung von Beamer und Leinwand890,00Personalkosten werden, je nach Aufwand, geson<strong>der</strong>tin Rechnung gestellt.e) für die Nutzung des Foyersea) für einen Empfang im Anschluss an eineVeranstaltung, je Stunde 283,00


4. Beleuchtunga) Decken-, Versatz-, Linsenscheinwerferpro Stück bis zu drei Stunden20,00b) Motorische Stufenlinsen an Traversenpro Stück bis zu drei Stunden50,00c) Warp-Scheinwerfer an Traversenpro Stück bis zu drei Stunden60,00d) einfache beleuchtungstechnische Einrichtungmit bis zu 20 Scheinwerfern 275,00e) beleuchtungstechnische Einrichtungan den Seitenrängen450,00f) beleuchtungstechnische Einrichtungan den Traversen450,00g) komplette beleuchtungstechnischeEinrichtung mit allen Scheinwerfern750,00h) Verfolgerscheinwerfer Halogen (ohneBedienung) pro Stück bis zu drei Stunden 50,005. Benutzung von Instrumentena) Konzertflügel „Steinway“ Modell D 330,00b) Pauken pro Stück 82,006. Aufhängen des Bühnenvorhangspro Tag 150,007. Beistellen von Traversenpro Linie und Tag 100,00Der Auf- und Abbau erfolgt von dem/<strong>der</strong>Mieter/in.Mitnutzung <strong>der</strong> vorhandenen Traversen nachAbsprache.8. Stuhlausbau/einbaupro Einheit (drei bis vier Sitze) 30,009. Aufstellen eines Verkaufstischespro Tag 72,00für jeden weiteren Tisch 40,0010. PersonalkostenSaaldienst (pro Person und Stunde) 13,50Reinigungspersonal (pro Person und Stunde) 16,00Tonmeister (pro Person und Stunde) 36,00Anlage BJoseph-Joachim-Konzertsaal1. MietzinsDer Mietzins wird in Rechnung gestellt für die <strong>Vermietung</strong> desKonzertsaals mit den jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Nebenräumen (ausschließlich<strong>der</strong> beleuchtungstechnischen Son<strong>der</strong>ausstattungund <strong>der</strong> Studioräume und Anlagen in spielfertigem Zustand).Euro<strong>ab</strong> 1.10.2013Euroa) für künstlerische und bildende Veranstaltungenaa) bei Eintrittspreisenbis zu 7,50 805,00bis zu 12,50 890,00bis zu 17,50 960,00bis zu22,50 1.020,00über22,50 1.070,00b) für Kongresse, Tagungen usw.ba) für eintägige Veranstaltungenbis zu 4 Stunden 545,00jede weitere angefangene Stunde 109,00bb) Für mehrtägige Veranstaltungen sind jeweils 75 % <strong>der</strong> unter Doppelbuchst<strong>ab</strong>e ba)genannten Sätze zu zahlen.bc) Für Abendveranstaltungen sowie fürVeranstaltungen an Wochenenden o<strong>der</strong>Feiertagen werden frei auszuhandelndeZuschläge erhoben.c) für Probenca) für öffentliche Probenwie Buchst<strong>ab</strong>e a) Doppelbuchst<strong>ab</strong>e aa)cb) für nichtöffentliche Proben (wochentagszwischen 8 und 18 Uhr) bis zu 3 Stunden 140,00jede weitere angefangene Stunde 42,00cc) für nichtöffentliche Proben an Wochenendenund Feiertagen (zwischen 8 und18 Uhr) bis zu 3 Stunden 208,00cd)jede weitere angefangene Stunde 62,00für nichtöffentliche Abendprobenzwischen 18 und 23 Uhr,bis zu 3 Stunden 280,00jede weitere angefangene Stunde 84,00


ce) für Anspielproben, die frühestens 90Minuten vor einem Konzert beginnenund spätestens 30 Minuten vor demKonzert beendet sindcf) Für Proben, die nicht am Tag <strong>der</strong>Veranstaltung durchgeführt werden,gelten die doppelten unter cb), cc) undcd) aufgeführten Mietzinse.freid) für Tonaufnahmenda) bis zu 4 Stunden 485,00db) bis zu 8 Stunden 800,00jede weitere angefangene Stunde 79,00dc) Für Sonn<strong>ab</strong>ende, Sonn- und Feiertagewerden frei auszuhandelnde Zuschlägeerhoben.3. Beleuchtunga) Decken-, Versatz-, Linsenscheinwerferpro Stück bis zu drei Stunden 20,00b) Verfolgerscheinwerfer (ohne Bedienung)pro Stück bis zu 3 Stunden 50,004. Benutzung von Instrumentena) Konzertflügel „Steinway“ Modell D 330,00b) Cembalo 160,005. Aufstellen eines Verkaufstischespro Tag 72,00für jeden weiteren Tisch 40,00e) für die Nutzung des Foyersea) für einen Empfang im Anschluss an eineVeranstaltung, je Stunde136,00eb) für eine Veranstaltung bis zu 3 Stunden frei auszuhandeln,jedoch mindestens545,002. Benutzung <strong>der</strong> tontechnischen Anlagena) des Regieraums allein mit Mischfeld fürAbmischungen je<strong>der</strong> Art, auch vonMehrspuraufnahmen, pro Tag 245,00b) Mitschnitt einer Veranstaltung (nichtkommerzielleNutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdKc) Mitschnitt einer Veranstaltung(kommerzielle Nutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdK<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestens270,00<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestensAnlage CUNI.T<strong>ab</strong> 1.10.2013EuroDer Mietzins wird in Rechnung gestellt für die<strong>Vermietung</strong> des UNI.T gemäß § 2 Buchst<strong>ab</strong>e c<strong>der</strong> <strong>Vermietung</strong>srichtlinien. 2.080,00Für Veranstaltungen an Wochenenden o<strong>der</strong> Feiertagen werden freiauszuhandelnde Zuschläge erhoben.Sofern <strong>der</strong>/die Mieter/in Eintrittsgel<strong>der</strong> erhebt, kann <strong>der</strong> Mietzins biszu 30% erhöht werden,Anlage DGeorg-Neumann-Saal (Auditorium)1. MietzinsDer Mietzins wird in Rechnung gestellt für die <strong>Vermietung</strong> desKonzertsaals mit den jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Nebenräumen (ausschließlich<strong>der</strong> beleuchtungstechnischen Son<strong>der</strong>ausstattung und<strong>der</strong> Studioräume und Anlagen in spielfertigem Zustand).d) Wortbeschallung mit einem Mikrofonjedes weitere MikrofonBand- und Verbrauchsmaterial ist in den Preisennicht enthalten.Personalkosten werden, je nach Aufwand, geson<strong>der</strong>tin Rechnung gestellt.540,00188,0032,00<strong>ab</strong> 1.10.2013Euro Euroa) für künstlerische und bildende Veranstaltungenaa) bei Eintrittspreisenbis zu 7,50 660,00bis zu 12,50 725,00bis zu 17,50 785,00


is zuüber22,5022,50845,00910,00b) für Kongresse, Tagungen usw.ba) für eintägige Veranstaltungenbis zu 4 Stunden 470,00jede weitere angefangene Stunde 99,00bb) Für mehrtägige Veranstaltungen sind jeweils 75 % <strong>der</strong> unter Doppelbuchst<strong>ab</strong>e ba)genannten Sätze zu zahlen.bc) Für Abendveranstaltungen sowie fürVeranstaltungen an Wochenenden o<strong>der</strong>Feiertagen werden frei auszuhandelndeZuschläge erhoben.c) für Probenca) für öffentliche Probenwie Buchst<strong>ab</strong>e a) Doppelbuchst<strong>ab</strong>e aa)cb) für nichtöffentliche Proben (wochentagszwischen 8 und 18 Uhr) bis zu 3 Stunden 104,00jede weitere angefangene Stunde 32,00cc) für nichtöffentliche Proben an Wochenendenund Feiertagen (zwischen 8 und18 Uhr) bis zu 3 Stunden 158,00jede weitere angefangene Stunde 47,00cd) für nichtöffentliche Abendprobenzwischen 18 und 23 Uhr,bis zu 3 Stunden 208,00jede weitere angefangene Stunde 64,00ce) für Anspielproben, die frühestens 90Minuten vor einem Konzert beginnenund spätestens 30 Minuten vor demKonzert beendet sindcf) Für Proben, die nicht am Tag <strong>der</strong>Veranstaltung durchgeführt werden,gelten die doppelten unter cb), cc) undcd) aufgeführten Mietzinse.freic) Mitschnitt einer Veranstaltung(kommerzielle Nutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdKd) Wortbeschallung mit einem Mikrofonjedes weitere MikrofonBand- und Verbrauchsmaterial ist in den Preisennicht enthalten.Personalkosten werden, je nach Aufwand, geson<strong>der</strong>tin Rechnung gestellt.<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestens540,00188,0032,003. Beleuchtung/Projektiona) Decken-, Versatz-, Linsenscheinwerferpro Stück bis zu drei Stunden 20,00b) Verfolgerscheinwerfer (ohne Bedienung)pro Stück bis zu 3 Stunden 70,00c) Hochleistungs-Beamer mit Leinwandpro Stück bis zu 3 Stunden 155,004. Benutzung von Instrumenten/Backlinea) Yamaha-Flügel Modell C 7 260,00b) Schlagzeug 60,00c) Verstärker Bass/Gitarrepro Stück bis zu 3 Stunden 40,005. Aufstellen eines Verkaufstischespro Tag 72,00für jeden weiteren Tisch 40,00d) für die Nutzung des Foyersda) für einen Empfang im Anschluss an eineVeranstaltung, je Stunde 104,002. Benutzung <strong>der</strong> tontechnischen Anlagena) Demomitschnitt einer Veranstaltungdurch einen Tonmeister <strong>der</strong> UdK 130,00b) Mitschnitt einer Veranstaltung (nichtkommerzielleNutzung) durch einenTonmeister <strong>der</strong> UdK<strong>ab</strong>hängigvom Aufwand,jedochmindestens270,00

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