<strong>TOP</strong> <strong>News</strong> 3/201316VeranstaltungenChlaushöck im Pontonierhaus in BruggAlle Jahre wieder, so auch am 22. November 2013,fand der schon traditionelle «Chlaushöck» im Pontonierhausin Brugg statt. Es haben sich 30 Personenangemeldet. Auch dieses Jahr war die Stimmung ausgezeichnetund das Raclette von Dölf Wagner wurdesehr gelobt.Ein wirklich gelungener Abend, den wir nicht mehr missenmöchten. Vielen Dank an die beiden Spenderinnender selbstgebackenen Weihnachtsguetzli, die, wie jedesJahr, sehr gemundet haben.Text: Silvia Vogt; Bilder: su
<strong>TOP</strong> <strong>News</strong> 3/2013Frauen17Altersvorsorge 2020 und das FrauenrentenalterDer Bundesrat hat am 20. November 2013 die Kernpunkteder Reform zur Altersvorsorge 2020 verabschiedet.Diese Reform enthält folgende Massnahmen(eine Auswahl/Quelle EDI):• Referenzalter für den Altersrücktritt: Frauen undMänner können mit 65 Jahren eine volle Rentebeanspruchen. Das Referenzalter für den Altersrücktrittwird in der 1. und 2. Säule harmonisiert.E = Erde• Flexibilisierung: Personen mit tiefen und mittlerenEinkommen M = Metall (Jahreseinkommen bis zu Fr. 50’000.-),die W = bereits Wasser mit 18, 19 und 20 Jahren AHV-Beiträgebezahlt haben, werden ihre Rente ab 62 Jahren ohneKürzung H = Holz vorbeziehen können.• BVG-Mindestumwandlungssatz: F = FeuerÜber einen Zeitraumvon vier Jahren wird der BVG-Mindestumwandlungssatzum jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6,8%auf 6,0% gesenkt.• Hinterlassenenleistungen: Die Waisenrenten werdenerhöht, dafür die Renten von verwitweten Frauenmit Kindern gekürzt. Die Renten für Witwen ohneKinder werden aufgehoben.Das Eidgenössische Departement des Innern schreibtauf seiner Website, dass die Änderungen v.a. Frauenund NiedriglohnbezügerInnen zugute kommen sollen.Ich beleuchte diese Aussage nachfolgend.Ein Rentensystem soll grundsätzlich für alle gelten undweder vom Geschlecht abhängig sein noch ein Geschlechtbegünstigen oder diskriminieren. Es mussjedoch die ökonomische Unabhängigkeit jeder Persongarantieren. 37% aller Frauen und 13% aller Männerleben in der <strong>Schweiz</strong> ausschliesslich von der AHV. Einedurchschnittliche AHV-Rente beträgt zirka Fr. 2’000.-.Das heisst, jede dritte Frau und jeder achte Mann kannsein Existenzminimum nicht decken und ist auf Ergänzungsleistungenangewiesen.Um die Maximalrente von Fr. 2’340.- Franken zu erhalten,benötigt ein Mann bzw. eine Frau während 44bzw. 43 Jahren ein massgebendes durchschnittlichesJahreseinkommen von Fr. 84’240.-. Nur wenige Angestellteund selten eine Frau, die wegen Mutterschaftund Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt, erhältdiese maximale AHV-Rente.Seit 1975 wurden die Lohnprozente an die AHV – je4.2% für Arbeitgeber und -nehmende – nie mehrerhöht. Aus der Tabak-, Alkohol-, und Mehrwertsteuerfliessen heute drei Milliarden Franken weniger in dieAHV als ursprünglich geplant war. 2007 wurden derAHV 15 Milliarden Franken entnommen, um die IV zusanieren. Trotzdem hat die AHV seit ihrer Einführung1948 immer eine ausgeglichene Rechnung, bzw.schreibt schwarze Zahlen, letztes Jahr beispielsweisemit einem Plus von zwei Milliarden Franken.Die Höhe der Rente hängt vom Zugang zur Erwerbsarbeitab. Auch dieser muss folglich diskriminierungsfreifür alle Geschlechter ausgestaltet sein. Das ist fürFrauen in der <strong>Schweiz</strong> noch nicht der Fall, wie dieneuste Studie über die Lohngleichheit zeigt. Frauenverdienen im Durchschnitt Fr. 1’800.- weniger proMonat, wobei Fr. 677.- auf diskriminierenden Faktorenberuhen. Das entspricht 7,7 Milliarden, die ArbeitgeberInnenjährlich an den tieferen Frauenlöhnen verdienen.Die Frauen leisten zudem noch den Grossteil derHaus- und Familienarbeit. Über ein gleiches Rentenalterkann folglich erst diskutiert werden, wenn die Erwerbsarbeitfür Frauen diskriminierungsfrei ausgestaltet ist.Diese Zahlen spiegeln die Realitäten und sprechen fürsich. Mitnichten sind die geplanten Anpassungen Verbesserungenfür die Vorsorge der Frauen im Alter.Meines Erachtens müssen dringend folgende Punkte,welche teilweise bereits gesetzlich verankert sind,Realität werden:1. Lohngleichheit: Der Verfassungsgrundsatz zurLohngleichheit ist umgesetzt. Mann und Frau erhaltenden gleichen Lohn für gleiche und gleichwertigeArbeit.2. Vereinbarkeit Beruf und Familie - Elternurlaubund Kinderbetreuungsplätze: Die Vereinbarkeitvon Familie und Beruf und die Betreuungvon Kindern und anderen Familienangehörigen istfür Frauen und Männer gleichermassen möglich.Dazu braucht es einen bezahlten Elternurlaub, derauch in der Altersvorsorge als Arbeitszeit angerechnetwird. Es braucht zudem flächendeckendund bezahlbar für alle Einkommensschichten Kinderbetreuungsplätze.Die Erhöhung des Frauenrentenalterswürde 1,2 Milliarden Franken einbringen.Diese Mittel müssen für eine flächendeckendeLösung für die Vereinbarkeit eingesetzt werden.3. Frühpensionierung: Die Flexibilisierung desRentenbezugs ist für alle Einkommensschichtenmöglich.4. Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz wirdunter keinen Umständen gesenkt. Eine Senkungvon 0,8% bedeutet eine Renteneinbusse von ca.Fr. 200.- pro Monat für Niedriglöhne. Davon sindgrossmehrheitlich Frauen betroffen.Schon bevor diese Abbaupläne des Bundesrates bekanntwurden, hat der <strong>Schweiz</strong>erische Gewerkschaftsbund(SGB) eine Initiative lanciert: AHVplus. Diese istsehr rasch zustande gekommen, was zeigt, dass breiteKreise in der Altersvorsorge sozialen Fortschritt stattAbbau wollen. AHVplus verlangt einen Zuschlag von10% auf alle AHV-Altersrenten. Die durchschnittlicheAHV-Rente würde für Alleinstehende um ca. Fr. 200.-,für Ehepaare um rund Fr. 350.- pro Monat steigen. MitAHVplus haben die Stimmberechtigten nun einenTrumpf in der Hand, um dem Grossangriff auf dieAltersvorsorge nicht mehr aus einer rein defensivenPerspektive entgegenzutreten.So oder so müssen wir wachsam sein. Die Bundesverfassungschreibt klar vor, dass die sozialenSicherungssysteme das Leben im Alter ohne Armutermöglichen sollen. Das ist auch mein Ziel.Yvonne FeriNationalrätin und Gemeinderätin von Wettingen