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Ringbrief Nr - Maschinenring Rotthalmünster e. V.

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4Servicestelle Passau (Tel. 0851/5906-0) bzw. das Sachgebiet Wasserrecht amLandratsamt Passau (Tel. 0851/397-0).Hochwasser und Wurzelbohrer-VerordnungAlle Fachleute sind sich einig, dass sich der Westliche Maiswurzelbohrer nur anMais vermehren kann. Die vom Hochwasser total geschädigten Bestände bietenkeine Vermehrungsmöglichkeit. Deshalb wurde zugestimmt, dass Maisbeständemit Totalschaden als „Nulljahr“ gewertet werden dürfen.Jeder muss für sich sorgfältig entscheiden, ob er ein derartiges „Nulljahr“ überhauptanstrebt, da nicht zu erwarten ist, dass die bundesweit gültige Wurzelbohrerverordnunggeändert wird. Es verschiebt sich nämlich bei denjenigen, die vonder Ausnahme Gebrauch machen die bisher eingespielte Fruchtfolgeplanung!Wer von der Ausnahme Gebrauch macht, darf in den Anbaujahren 2014 und 2015auf den geschädigten Maisflächen nochmals Mais anbauen. Damit wir dies derLandesanstalt gegenüber dokumentieren können, ist bei uns ein Ausnahmeantragzu stellen. Fordern Sie von uns das notwendige Formular an. Wir werden dann zugegebener Zeit überprüfen, ob die Flächen total geschädigt oder umgebrochensind.Bei nur teilweise geschädigten Flächen empfiehlt sich eventuell (in erster Linie zurUnkrautunterdrückung) die sofortige Nachsaat einer frühreifen Maissorte. Selbstvon diesen ist in den meisten Fällen wohl kein Druschertrag mehr zu erwarten. Indiesen Fällen kann wiederum zur sinnvollen Verwertung mit Biogasanlagen Kontaktaufgenommen werden.Hochwasser und FinanzhilfenFür Landwirte, Gewerbetreibende und Hausbesitzer gibt es eine Reihe von Hilfsmöglichkeiten.Diese reichen von öffentlichen Hilfsgeldern über Spenden bis zuzinslosen bzw. zinsgünstigen Darlehen, die über die örtlichen Banken ausgereichtwerden. Bei einer entsprechend massiven Betroffenheit sollte sich niemand genieren,diese Hilfen auch in Anspruch zu nehmen. Nachfolgend ein Überblick überdie verschiedenen Möglichkeiten:Sofortgeld für PrivathaushalteEin Sofortgeld von 1.500 € wird als Zuschuss gewährt, wenn ein Schaden durchdas Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffungvon Hausrat verwendet wird.Sofortgeld für Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche BetriebeBei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichenBetrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5.000 €. In besonderen Härtefällen sindauch höhere Beträge möglich.Soforthilfe Haushalte/HausratZusätzlich zum Sofortgeld können betroffene Haushalte Beträge von bis zu 2.500€ erhalten, wenn der Schaden versicherbar war oder bis zu 5.000 €, wenn derSchaden nicht versicherbar war.Soforthilfe Ölschäden an GebäudenBis zu 10.000 € Soforthilfen können für Ölschäden an einem privat genutzten odernicht gewerblich vermieteten Wohngebäude beantragt werden.

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