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1 Protokoll der Tagung Militärische ... - Foeg.de

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4Die GleiBmil BMVg vertrat nach <strong><strong>de</strong>r</strong> langen Diskussion über Selbstverständnis undAufgabengebiet <strong>de</strong>n Standpunkt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> SGleiG-Gesetzentwurf, wie er vom BMVgumgesetzt wur<strong>de</strong>, qualitativ und fachlich gut sei. Es gebe gewisse Verbesserungen, wie <strong>de</strong>nVersetzungsschutz für GleiBmil o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Akteneinsicht und Beteiligung an relevantenVerfahren, jedoch ohne Priorität.Verbesserungen seien die anwachsen<strong>de</strong> Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> GleiBmil von 34 in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>zeitigen Strukturauf 39 (+ 6 freigestellte Stellvertreterinnen) in <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Struktur.Der vorgelegte Gesetzentwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> nun auch verabschie<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, sei ein klarer Vorteilgegenüber <strong>de</strong>m BGleiG. Nach vielen Diskussionsrun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m BMVg habe man dieAbsenkung von Regiments- auf Bataillonsebene für die Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong>Gleichstellungsvertrauensfrau erreicht. Diese For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sei ein Erfolg und wur<strong>de</strong> so auchvom BMVg übernommen.DBwV betonte, dass nach jetzigem Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> politische Wille zu einer wirklichenNovellierung <strong>de</strong>s SGleiG gefehlt habe, obwohl die Möglichkeit zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bestand. MitBlick auf die erste Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gesetzes nach 8 Jahren Laufzeit sei es politisch gebotengewesen, alle 2004 mangels belastbarer Erfahrungen offen gebliebenen Punkte auf <strong>de</strong>nPrüfstand zu stellen.Der DBwV lehnte es ab, erkannte offene „Löcher“ (im Sinne von mangelhaftenFormulierungen und juristischen Unklarheiten) mit in die neue Wahlperio<strong>de</strong> zu übernehmen.Die Chance zur Verbesserung <strong>de</strong>s Gesetzes sei nun verpasst; bei realistischer Betrachtungsei eine weitere Novellierung vor Mitte 2015 nicht wahrscheinlich.DBwV bekräftigte weiterhin, dass er in je<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinsicht Schlechterstellungen von Soldatengegenüber Zivilpersonal <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr – „ungleiches Recht für das gleiche Problem in<strong><strong>de</strong>r</strong>selben Dienststelle“ – ablehnt, und solche Schlechterstellungen nur mitträgt, wenn siedurch einen triftigen Grund getragen sind. Soll es unterschiedliche Regeln geben, dann mussdies durch Unterschie<strong>de</strong> im Dienstverhältnis begrün<strong>de</strong>t sein, die nach Art und Umfang ineinem angemessenen Verhältnis zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong> stehen. Dieser Rechtsgrundsatz sei auchbereits durch das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht ausgesprochen wor<strong>de</strong>n, und damit politischnicht mehr verhan<strong>de</strong>lbar.Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Einflussnahme/For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> GleiBmil an <strong>de</strong>n DBwV:Auf Lan<strong>de</strong>sebene und im Bun<strong>de</strong>svorstand <strong>de</strong>s DBwV sollten sichtbar mehr Soldatinnenpräsent sein. Um ein <strong>de</strong>utliches Zeichen zu setzen, könne <strong><strong>de</strong>r</strong> DBwV Werbemaßnahmenbetreiben. Der Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>erkennungswert als Soldatin auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Internetseite <strong>de</strong>s DeutschenBun<strong>de</strong>swehrverban<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> angemahnt sowie eine bessere und innigere Zusammenarbeit<strong><strong>de</strong>r</strong> GleiBmil mit <strong>de</strong>m DBwV gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.Im Verbandsmagazin „Die Bun<strong>de</strong>swehr“ könnte eine Rubrik „Gleichstellung“ <strong>de</strong>n Fokuswie<strong><strong>de</strong>r</strong> mehr auf diese Thematik lenken. Ein Link zur Seite www.gleichstellung.org wärehilfreich.6. Dialog mit <strong>de</strong>m Wehrbeauftragten, Hellmut Königshaus, 14:30 – 16:30 Uhr Der WB trug in gemeinsamer Veranstaltung bei <strong>de</strong>n GleiBmil und <strong><strong>de</strong>r</strong> ZielgruppentagungLuftwaffe vor. Kern seiner (kritischen) Aussagen war die Nichteinhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> 4/20-Regel (Einsatzzeiten),die mangeln<strong>de</strong> Konkurrenzfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstbedingungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr im Verhältniszu konkurrieren<strong>de</strong>n Bedarfsträgern (z.B. Polizei), mangeln<strong>de</strong> Transparenz in <strong><strong>de</strong>r</strong>Personalführung (keine Planungssicherheit, keine Personalgespräche), <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgang <strong>de</strong>sBMVg mit gerichtlichen Schlappen (z.B. Aussetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> BS-Übernahme nach Urteil <strong>de</strong>sBVerwG), zu lange Beschaffungsgänge für einsatzwichtige Ausrüstung im Bereich <strong>de</strong>s„kleinen Gel<strong>de</strong>s“, zögerliche Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinbarkeit von Familie und Dienst(Betreuungsplätze für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nur in einzelnen Pilotprojekten, nicht flächen<strong>de</strong>ckend) undmangeln<strong>de</strong> Rücksichtnahme als Soldaten mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Zum letzten Punkt betonte er das Gebot, dass Kleinkin<strong><strong>de</strong>r</strong>n (bis 3 Jahre) nicht die Eltern alsBezugsperson genommen wer<strong>de</strong>n. Selbst bei 4-6 Monaten Kontingentdauer wer<strong>de</strong> oft

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