13.07.2015 Aufrufe

SVLFG – SoziaLVerSicherunG Für LandwirtSchaFt, ForSten und ...

SVLFG – SoziaLVerSicherunG Für LandwirtSchaFt, ForSten und ...

SVLFG – SoziaLVerSicherunG Für LandwirtSchaFt, ForSten und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aktuell ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘Nur Fachleute im EinsatzAuch wenn es vereinzelt Kritik vonLandwirten gibt, die der Auffassungsind, dass die bewilligten Einsatzzeitennicht immer den tatsächlichenVerhältnissen entsprächen: Die Einsätzewerden durch Mitarbeiter beurteilt,die größtenteils selbst aus derLandwirtschaft kommen, das Geschäftalso gelernt haben <strong>und</strong> kennen.Kein VollersatzMit der Betriebshilfe wird seit jehersichergestellt, dass die unaufschiebbarenArbeiten im landwirtschaftlichenBetrieb erledigt werden <strong>–</strong> seies das Melken, das Füttern oder dieErnte. Als Vollersatz, von dem einigeLeistungsempfänger irrtümlichausgehen, war sie nie <strong>und</strong> ist sienicht konzipiert. Verfügt der Betriebneben Unternehmer <strong>und</strong> Ehegattenüber mindestens eine Arbeitskraft,wird Betriebshilfe ohnehin nicht gestellt.Hierzu zählen auch Kinder,sofern sie noch vor Ort wohnen.Stellt sich im Nachhinein zum Beispielheraus, dass ein Nachbar mitgeholfenhat, muss die <strong>SVLFG</strong> im Sinneder Solidargemeinschaft die bewilligtenSt<strong>und</strong>en auch rückwirkend kürzen,so ist die Rechtslage. Dabei werdenArbeitsspitzen berücksichtigt,so dass zum Beispiel die bewilligtenEinsatzzeiten für einen erkranktenAckerbauern in der Erntezeit naturgemäßhöher ausfallen als im Winter.Selbstständigkeit bedeutetEigenverantwortungWer Landwirt ist, ist Unternehmer.Und wie für jeden Unternehmer bedeutetdies auch für ihn zunächst einmal,dass gr<strong>und</strong>sätzlich allein er dieRisiken seines Betriebes abzusichernhat. Da dem Landwirt mehr damit geholfenist, dass sein Betrieb gewinnbringendweiterläuft, als mit Geldleistungen,stellt die LSV mit der Betriebshilfeeine Gr<strong>und</strong>sicherung füralle notwendigen Arbeiten. <strong>Für</strong> alles,was über diesen vorgegebenen Leistungsrahmenhinausgeht, muss derUnternehmer selbst (vor)sorgen.Betriebshilfe ist eine exklusive Leistungder <strong>SVLFG</strong>, die dem Landwirtvon keiner anderen Versicherunggeboten wird. Und das weiß seitkurzem auch Hans-Helmut Bredenbeckzu schätzen.nMarc WiensHinweisefür ArbeitgeberAn der regionalen Betreuung der Arbeitgeberändert sich durch die Bildung der Sozialversicherungfür Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong>Gartenbau nichts.Auch die bisher im Datenaustauschverwendeten Betriebsnummernbehalten für eine nochnicht bestimmte Übergangszeit ihreGültigkeit. Über Veränderungen wirdin diesem Magazin <strong>und</strong> im Internetzeitnah informiert.DEÜV-Meldeverfahren <strong>–</strong> Übermittlung der Beitragsnachweise <strong>–</strong>BeitragsfälligkeitUm die korrekte Zuordnung der aufelektronischem Wege übermitteltenDEÜV-Meldungen <strong>und</strong> Beitragsnachweisezu gewährleisten, ist bitte weiterhindie gewohnte Betriebsnummerder bisherigen LKK zu verwenden.Dies gilt entsprechend auch für diebei allen Entgeltmeldungen (wie z. B.Jahresmeldung) im Datenbausteinzur Unfallversicherung anzugebendeBetriebsnummer der landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaft (LBG).Die nachstehende Tabelle gibt einenÜberblick:RegionBetriebsnummerLKKBetriebsnummerLBGSchleswig-Holstein <strong>und</strong> Hamburg 131 994 26 131 749 62Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen 291 471 10 291 393 36Nordrhein-Westfalen 398 735 87 398 926 93Hessen, Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Saarland 470 684 20 470 428 06Bayern (Franken <strong>und</strong> Oberbayern) 723 600 29 723 055 44Bayern (Niederbayern/Oberpfalz <strong>und</strong> Schwaben) 871 198 68 871 085 25Baden-Württemberg 675 746 19 675 451 23Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen-Anhalt, Sachsen <strong>und</strong> Thüringen010 003 08 082 708 78Zentralbereich Kassel(bisher LSV für den Gartenbau)Bei der Erstellung des monatlichenBeitragsnachweises ist wie bisher unbedingtauf die rechtzeitige Übermittlungzu achten <strong>–</strong> d. h. mindestenszwei Arbeitstage vor Fälligkeit derBeiträge. Damit wird sichergestellt,470 696 93 (West)010 006 50 (Ost)470 095 10dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträgein der nachgewiesenen Höheabgebucht werden. Hier die maßgebendenTermine für das laufendeJahr:2013 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov DezÜbermittlung 25. 22. 22. 24. 24. 24. 25. 26. 24. 25. 25. 19.des Beitragsnachweisesspätestens bisFälligkeitstag 29. 26. 26. 26. 28. 26. 29. 28. 26. 29. 27. 23.01 I 13 LSV kompakt 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!